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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

Weitere Informationen

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Fernstudium: Bau- und Immobilienmanagement

Die Bau- und Immobilienbranche boomt und bietet vielfältige Karrierewege für ambitionierte Fachkräfte. Mit einem spezialisierten Studium im Bau- und Immobilienmanagement können Berufstätige ihre Karrierechancen erheblich verbessern.

Von Prof. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und Leiter der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement im Bachelor BWL und Management, Allensbach Hochschule Konstanz

Als Projektleiterin eines renommierten Immobilienunternehmens hat Anna Müller eine spannende Woche vor sich: Die Planung eines neuen Wohnkomplexes in der Innenstadt steht an, ein Meeting mit einem internationalen Investor ist angesetzt und die jährliche Nachhaltigkeitsprüfung für eines ihrer älteren Bauprojekte muss vorbereitet werden. Anna liebt die Vielfalt und die Herausforderungen ihres Jobs und erinnert sich rückblickend daran, wie sie ihre Karriere im Bau- und Immobilienmanagement gestartet hat – mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre, Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement. Dieses Studium legte den Grundstein für ihre heutigen Aufgaben und eröffnete ihr zahlreiche Karrierewege in einer dynamischen und zukunftsträchtigen Branche.

Die Immobilienbranche in Deutschland hat in den letzten Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen und profitiert weiterhin von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders in Ballungszentren wächst die Nachfrage nach Wohnraum stetig. Zudem stehen in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur bevor, die sich auf Stromversorgung, Internet, Straßen und Schienen erstrecken. Diese Entwicklungen machen die Spezialisierung im Bereich Bau- und Immobilienmanagement zu einer vielversprechenden Karriereoption.

Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre

Ein Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre mit der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement bietet eine umfassende wirtschaftliche Ausbildung mit speziellem Fokus auf die Bau- und Immobilienwirtschaft.

Das Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre wie Unternehmensführung, Personalmanagement, Marketing, Rechnungswesen, Kostenrechnung & Controlling sowie Investition und Finanzierung.

Zusätzlich erwerben Studierende Kenntnisse in den Nachbardisziplinen Recht, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Mathematik. Business English und Wirtschaftsinformatik ergänzen das Profil und bereiten die Studierenden optimal auf die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes vor.

Ein besonderer Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Planung und Ausführung von Bauprojekten. Studierende lernen, wie Immobilienmärkte funktionieren und wie Bauprojekte marktgerecht geplant werden können.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den gängigsten Finanzierungsmodellen und den steuerlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche. Ein wesentlicher Aspekt ist der Lebenszyklus von Immobilien, der von der Planung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung reicht. Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz und ökologische Aspekte spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv

Die Bau- und Immobilienbranche bietet eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind qualifiziert für Fach- und Führungsaufgaben in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören Banken, die im Immobilienfinanzierungs- und Kreditgeschäft tätig sind, institutionelle Anleger wie Anlagefonds und Investment Companies, Liegenschafts- und Immobilienverwaltungen, Immobilienabteilungen größerer Unternehmen und der öffentlichen Hand sowie Unternehmen im Property, Asset und Facility Management. Auch in der Wohnungswirtschaft, in Planungsbüros und bei Generalunternehmern sind qualifizierte Fachkräfte gefragt. Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen bieten ebenfalls interessante Karriereoptionen.

Ein Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv, da es die Möglichkeit bietet, sich nebenberuflich weiterzubilden und spezialisierte Kenntnisse zu erwerben. Dies ermöglicht den Einstieg in neue Verantwortungsbereiche und eröffnet Karrierechancen in einer wachsenden Branche. Die praxisnahe Ausbildung bereitet die Studierenden auf die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen der Bau- und Immobilienwirtschaft vor, sodass sie nach Abschluss des Studiums als gefragte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt auftreten können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bau- und Immobilienbranche durch ihr dynamisches Wachstum und die zahlreichen Investitionen in die Infrastruktur eine vielversprechende Zukunft bietet. Ein Studium im Bau- und Immobilienmanagement vermittelt nicht nur umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, sondern auch spezialisiertes Fachwissen, das für die Planung, Durchführung und Verwaltung von Bauprojekten unerlässlich ist. Berufstätige profitieren von einem Zusatzstudium durch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihre Karriere in einer spannenden und zukunftsträchtigen Branche voranzutreiben.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Neue Befähigungsprüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler

Neufassungen der Befähigungsprüfungen mit 1.7.2024 in Kraft

Seit 2018 gelten geänderte Vorschriften für Meister- und Befähigungsprüfungen im Hinblick auf Struktur- und Qualifikationserfordernisse.

So müssen Befähigungsprüfungsordnungen so gestaltet sein, dass die Prüfungsinhalte dem vom Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) vorgegebenen Anforderungen für das NQR Level 6 entsprechen.

Diese Vorgaben machten eine Neufassung der Befähigungsprüfung für Gewerbliche Vermögensberater sowie der Befähigungsprüfung für Wertpapiervermittler erforderlich.

Dafür wurden vom Fachverband Finanzdienstleister Neufassungen der Befähigungsprüfungen erarbeitet, welche im Sommer 2023 begutachtet werden konnten (siehe „Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen gewerblichen Vermögensberater und Wertpapiervermittler“ ).

Nach Einarbeitung der Stellungnahmen sowie einer intensiven Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurden die Befähigungsprüfungsordnungen am 20.6.2024 im Rechtsinformationssystem kundgemacht.

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Befähigungsprüfungsordnungen sind wie folgt:

  • Die Prüfung wird zwar wie bisher aus einem schriftlichen Modul und einem mündlichen Modul bestehen, jedoch entfällt das Modul zur Ausbildnerprüfung gänzlich, da dieses in der Praxis keine Relevanz entfaltet hat.
  • Nachdem die Mehrzahl von Gewerblichen Vermögensberatern das Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung in einer eingeschränkten Form ausübt, wurde die Befähigungsprüfung an diese Praxis angepasst. So können künftig zusätzlich zur uneingeschränkten Befähigungsprüfung die nachfolgenden eingeschränkten Prüfungen abgelegt werden:
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Finanzierungen
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten, Finanzierungen sowie Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
    • Gewerbliche Vermögensberatung eingeschränkt auf die Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (einschließlich Finanzinstrumente)
  • Die erforderlichen Lernergebnisse werden in den Anlagen zur Befähigungsprüfungsordnungen explizit angeführt. Ebenso wurden die Möglichkeiten der Anrechnung von bereits absolvierten Ausbildungen und Qualifikationen erweitert.

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen treten mit 1.7.2024 in Kraft. Die Verordnungen des Fachverbandes Finanzdienstleister über die Befähigungsprüfungen für das reglementierte Gewerbe Gewerbliche Vermögensberatung und für das reglementierte Gewerbe Wertpapiervermittler, beide kundgemacht am 30.3.2012, treten mit 1.7.2024 außer Kraft. Somit ist die neue Rechtslage für künftige Prüfungen zu beachten.

Für Personen, welche bereits vor dem 1.7.2024 eine Befähigungsprüfung positiv abgelegt haben, ergeben sich daraus keine Änderungen. Bereits vor dem 1.7.2024 begonnene Prüfungen können bis zum 30.6.2025 nach der alten Rechtslage absolviert werden.

Download Befähigungsprüfungsordnungen

Stand: 25.06.2024

Mit der Befähigungsprüfung anschließend auch ohne Matura (Reifeprüfung) studieren:

Auch eine berufliche Qualifikation aus Österreich wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung  u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien.

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die   Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Österreich: Meistertitel für gewerbliche Masseur*innen – auch für Heilmasseure*innen? Leider nein!

Die Anfang Juli 2024 im Nationalrat beschlossene Gewerberechtsnovelle ermöglicht es Gewerbetreibenden, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ab September 2024 den Titel Meister bzw. Meisterin führen.

Mehr dazu:

Unter diesen 14 handwerksähnlichen Gewerben, die künftig berechtigt sind, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform (als „Mst.“, „Mst.in“ bzw. hochgestellt „Mst.in“) oder in vollem Wortlaut zu führen sind auch die gesundheitsbezogenen gewerblichen Berufe

  • Kosmetik (Schönheitspflege), Piercen und Tätowieren
  • Fußpflege
  • Massage

Diese Befähigten dürfen nun die Eintragung der Bezeichnung „Mst.“, „Mst.in“ gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden verlangen.

Die betreffenden Befähigungsprüfungen sind im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) der Stufe 6 zugeordnet.

Der Meistertitel ist in seinen Kompetenzen dem akademischen Bachelor gleichwertig.

Gilt diese Bezeichnungs- und Eintragungsfähigkeit auch für die Heilmasseur*innen wurde ich heute von einem Heilmasseur gefragt.

Leider nein!

Da die Möglichkeit sich als Meister zu bezeichnen, diesen Titel zu führen und in öffentliche Urkunden eintragen lassen zu können in der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) geregelt ist und der Heilmasseur eine freiberufliche Tätigkeit darstellt, die in einem eignen Gesetz, dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG), geregelt ist, dürfen Sie sich leider nicht als Meister bezeichnen.

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Mit der Meisterprüfung auch ohne Matura (Reifeprüfung) studieren:

Auch eine berufliche Qualifikation aus Österreich wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung  u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien.

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die   Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule)

Eine Kooperation der Allensbach Hochschule Konstanz mit der Vitalakademie ermöglicht es künftig Lehrgangsteilnehmer*innen ein Kontaktstudium Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule) in Präsenz oder als Fernstudium zu absolvieren.

In Präsenz wird das Kontaktstudium Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule) durch die Vitalakademie angeboten, als Fernstudium über learn@home als Kombination aus dem Lehrgang Zert. Berufs- und Sozialbegleiter/-in und dem Lehrgang Berufs- und Sozialpädagogik (Allensbach Hochschule).

Detaillierte Informationen erhalten Sie auch direkt bei den jeweiligen Bildungseinrichtungen.

Neuerungen durch das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz:

Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz legt Qualifikationen für Berufszugehörigkeit fest; also unter welchen Voraussetzungen man sich als Sozialarbeiter:in, als Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin bezeichnen darf.

➡️ Das Gesetz stellt darüber hinaus die offiziellen Berufsbezeichnungen unter Schutz.

Das bedeutet: Wer sich als Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagogin bzw. -pädagoge bezeichnet, ohne die Voraussetzung zu erfüllen, dem drohen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro.

➡️ Rund 43.000 Menschen in Österreich sind beruflich als Sozialarbeiter:innen bzw. Sozialpädagog:innen tätig.

➡️ Ausbildungserfordernisse für „akademische Sozialarbeiter:innen„, „akademische Sozialpädagog:innen“ und „Diplom-Sozialpädagog:innen„: um künftig die Berufsbezeichnung „akademische Sozialarbeiter:innen”, „akademische Sozialpädagog:innen” und “Diplom-Sozialpädagog:innen” führen zu dürfen, wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, ein Bachelor- bzw. Masterstudium oder ein Diplomlehrgang zur Sozialpädagogik benötigt.

Auch Personen mit bereits abgeschlossener Ausbildung an den Sozialakademien etc. dürfen sich als Sozialarbeiter:in, als Sozialpädagoge oder Sozialpädagogin bezeichnen.

Geschützte Berufsbezeichnungen – Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz

Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Online-Lehrgang „Management und Marketing“ – als Kontaktstudium mit 72 ECTS – auf das nachfolgende Bachelorstudium voll anrechenbar

Erstmals bietet VIS in Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz, ein Kontaktstudium an. 

Kontaktstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse.[1] 

Die Qualität eines jeden Kontaktstudiums muss durch eine Hochschule geprüft werden. 

In den VIS–Kontaktstudien (Lehrgänge im Fernstudium) wird die Qualität durch die Allensbacher Hochschule sichergestellt, die auch nach positivem Studienerfolg die ECTS vergibt.

Der Lehrgang Management und Marketing besteht aus 12 Modulen mit jeweils 6 ECTS (also einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 180 Stunden), umfasst daher  insgesamt 72 ECTS.

Die erworbenen Credits können für ein anschließendes Bachelor-Studium oder auch Weiterbildungsangebote (z.B. MBA-Lehrgänge) genutzt werden.

Am Ende jedes Moduls ist eine Prüfung abzulegen:

  • Wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement 
  • Einführung in die Allgemeine BWL 
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VWL I) 
  • Einführung in das Rechnungswesen (Rechnungswesen I) 
  • Einführung in das Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsrecht I) 
  • Marketing 
  • Markt- und Werbepsychologie 
  • Wirtschaftspsychologie 
  • Unternehmensführung/Strategisches Management 
  • Investition und Finanzierung 
  • Projekt- und Prozessmanagement 
  • Human Ressource Management (Personalwirtschaft)

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Infos zum Kontaktstudium:

Playlist zum Thema:


[1] Die gesetzliche Bestimmung aus dem Landeshochschulrecht Baden Württembergs:

§ 31 Weiterbildung

(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen. Die DHBW soll zusammen mit den beteiligten Ausbildungsstätten Möglichkeiten einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten beruflichen Weiterbildung im dualen System entwickeln.

(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

Österreich: Studieren auch ohne Matura? Ja! Warum nicht gleich in einem Fernstudium einer deutschen Hochschule?

Österreich:

Neben der klassischen Matura an einer AHS oder BHS berechtigen in Österreich auch die

zu einem Studium an einer Universität[3], Fachhochschule[4] oder einer Pädagogischen Hochschule[5].

Berufsreifeprüfung:

Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen. 

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung.

Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.

Seit April 2017 gilt im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung.

Studienberechtigungsprüfung

Die Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates, der Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht nur Zugang zu der Ausbildungsform, für welche die Studienberechtigungsprüfung speziell abgelegt wurde. Das Wechseln des Studiums ist nur eingeschränkt möglich. Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung noch keine Garantie für die Aufnahme in das gewählte Studium. Die Studienberechtigungsprüfung alleine bietet in der Regel keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.

Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus 5 Prüfungen, die vom jeweiligen Rektorat der gewählten Bildungsstätte festgelegt werden. Inhaltlich richten sich die Prüfungen nach dem angestrebten Studium. Seit 01.10.2010 liegt die Autonomie für die Studienberechtigungsprüfung bei den Hochschulen, die die Studienberechtigungsprüfung sehr unterschiedlich handhaben. Für genaue Informationen ist es daher nötig, sich direkt zu erkundigen.

Die Prüfungsvorbereitung erfolgt im Selbststudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen, mindestens eine Prüfung muss an der angestrebten Bildungseinrichtung abgelegt werden.

Einschlägige berufliche Qualifikation:

Das Studium an einer Fachhochschule ist auch ohne Matura möglich.

Das FHStG regelt ganz eindeutig:

§ 4 (4) „Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation.“

Eine abgelegte Befähigungsprüfung für reglementierte Gewerbe oder die Meisterprüfung für Handwerke schafft in Österreich den Hochschulzugang.

Deutschland:

Auch Deutschland kennt den direkten Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte!

Studienbewerber(innen) mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.

Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen sind im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt.[6]

Laut den Rahmenvorgaben der KMK sind folgende hochqualifizierte Bildungsabschlüsse der allgemeinen Hochschulreife gleichzustellen:

  • Meister(innen) im Handwerk nach §§ 45, 51a und 122 der Handwerksordnung (HwO);
  • Inhaber(innen) von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen;
  • Inhaber(innen) vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst);
  • Inhaber(innen) von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarungen über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung;
  • Inhaber(innen) vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.

Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Studium nach einer bestandenen „Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte“  aufzunehmen.

Beruflich Qualifizierte können eine Eignungsprüfung ablegen und so auch ohne Abitur oder FH-Reife zu einem Studium zugelassen werden.

Voraussetzung für ein BWL-Studium sind eine kaufmännische Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung.

So z.B. auch an der Allensbach Hochschule. An dieser Hochschule werden die Bachelor- und Masterstudien im Fernstudium angeboten und können dadurch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Für Studierende aus Österreich bietet das die Möglichkeit auch ohne Matura im Fernstudium ein BWL-Studium in Deutschland zu absolvieren.

Derzeit ist der Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit 10 Studienschwerpunkten wählbar:

  • Banking
  • Bau- und Immobilienmanagement
  • Betriebliche Steuerlehre
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Digital Business Management
  • Digital Marketing Management
  • Fashion Management
  • Gründungs- und Innovationsmanagement
  • KMU- und Handwerksmanagement
  • Wirtschaftspsychologie

Weitere BLOG-Beiträge zu den angesprochenen Themen:

Rückfragen zur Eignungsprüfung für Beruflich Qualifizierte, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule  in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Vienna International Studies:

https://www.youtube.com/watch?v=el4qYwL4RLo&list=UU45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ


[1] Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich. 

[2] Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, zu einem bestimmten Kolleg oder einer Pädagogischen Hochschule.

[3] § 63, 64 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[4] § 4 (5), § 5 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993

[5] § 52 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG)

[6] Seit 2009, Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK)

Drittes Bodensee-Forum 2019 der Hochschule Allensbach:

„Den Wandel gestalten, präventiv und nachhaltig sanieren“

02. und 03. Juli 2019 im Konzil Konstanz

Seit der globalen Finanzkrise sind Initiativen zur Reform des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts in Europa und anderswo auf der Welt in das Blickfeld der Rechtspolitik und der Rechtsanwender gerückt.

Insbesondere die Erleichterung der Unternehmenssanierung und die Bedeutung effizienter Mechanismen im Umgang mit in Not geratenen, aber überlebensfähigen Unternehmen hat das Handeln der Europäischen Union (EU) bestimmt.

Die unter dem Stichwort „präventive Restrukturierung“ europaweit laufenden Bemühungen, Unternehmen in Schwierigkeit einen neuen, dritten Weg aufzuzeigen, bestimmt daher auch das 3. Bodensee-Forum.

Auch die Auswirkungen des Brexit beeinflussen die Diskussion und fordern neue Handlungsperspektiven für Unternehmen, ebenso wie die Auswirkungen auf die Berater- und Verwalterbranche.

Das Bodensee-Forum bietet auch 2019 einen Rundumblick und gibt Orientierung in vielfältigen praktischen Fragen, insbesondere der Nachhaltigkeit von Sanierungen in der DACH-Region.

Ausgewählte Einzelfragen und Aspekte der Insolvenz im Kapitalmarktrecht machen auch Konstanz 2019 wieder zu einem „Muss“ für alle Sanierungs- und Restrukturierungsinteressierten.

Anmeldung

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Online-Formular

auf der Internetseite: https://kongress-bodenseeforum.de/anmeldung/

Veranstaltungsort: Konzil Konstanz, Hafenstraße 2, 78462 Konstanz

www.konzil-konstanz.de

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 230,00 Euro ohne USt.

Das DIAI ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Mitglieder des Bundes Deutscher Rechtspfleger und Hochschulangehörige haben freien Zutritt nach entsprechender vorheriger Anmeldung.

Mit der Anmeldung kann bereits eine Bescheinigung iSd § 15 FAO über 6 Zeitstunden angefordert werden.

Während der Veranstaltung ist dafür der Nachweis der Anwesenheit vormittags wie nachmittags durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste zu führen.

Anerkannte Pflichtfortbildung für Fachberater (DStV e.V.)

Veranstalter:

Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI)

www.diai.org

Allensbach Hochschule Konstanz

www.allensbach-hochschule.de

Bund Deutscher Rechtspfleger

Landesverband Baden-Württemberg

www.bw.bdr-online.de

PROGRAMM

Dienstag, 02. Juli 2019

ab 18:00 Eintreffen der Teilnehmer und Aperitif im Konzil Konstanz

19:00 Abfahrt zur Bodenseefahrt MS Uhldingen mit bayerischem Buffet an Bord

ca 21:00 Rückkehr in den Hafen

Mittwoch, 03. Juli 2019

ab 8:00 Empfang der Teilnehmer, Kaffee, kleiner Imbiss

8:50 Begrüßung der Teilnehmer und Einführung in die Veranstaltung

Prof. Dr. Hans Haarmeyer / Leitender Direktor des DIAI

Prof. Dr. Sonja Keppler / Allensbach Hochschule

Stefan Lissner / AG Konstanz

9:00 Grußwort MD Elmar Steinbacher / JuM BaWü

09:15 bis 10:45 Themenkreis 1

Präventive Restrukturierung in Europa – Möglichkeiten und Grenzen

9:15 Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur präventiven Restrukturierung in der DACH-Region: Ziele – Pläne – Umsetzungsszenarien

Länderberichte

Österreich: Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr / BMVRDJ Wien

Deutschland: Alexander Bornemann / BMJV Berlin

Schweiz: Prof. Dr. Ulrich Haas / Universität Zürich

10:15 Diskussion mit den Referenten und RA Georg J. Wohl / Zürich sowie Michael Pluta / Ulm

10:45 Kaffeepause

11:15 bis 13:00 Themenkreis 2

Brexit und andere aktuelle Entwicklungen

11:15 Brexit: Nach dem Austritt und vor der neuen Wirtschaftspartnerschaft – Was kommt auf die Unternehmen zu?

Jürgen Matthes / Institut der deutschen Wirtschaft, Köln

11:45 Charles Vögele – ein Sanierungsverfahren in Österreich

Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser / Universität Graz

RA Dr. Clemens Jaufer / Insolvenzverwalter, Österreich

12:30 Einheitliche Prüfung in Eigenverwaltungsverfahren für Gläubigerausschuss und Gericht

RA und Dipl.Kfm Erion Metoja / Sachverständigeninstitut Dr. Eisner

13:00 Mittagspause / Buffet

14:00 bis 18:00 Themenkreis 3

Grenzüberschreitende Sanierungen und aktuelle Fragen der Sanierungs- und Insolvenzpraxis

14:00 Pfändungsschutzanträge bzgl. Arbeitseinkommen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Dipl.-Rpflin Sylvia Wipperfürth / SIIW Sachverständigen-Institut für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Alsdorf

14:20 Erhöhter Pfändungsfreibetrag bei Schuldnern die in der Schweiz leben (§ 850 f ZPO)

RA Christian Zschocke / Haischer & Partner

14:40 Behandlung des Eigentumsvorbehalts in schweizerischen Konkursverfahren

RAin Sabina Schellenberg / FRORIEP Legal AG, Zürich

15:00 Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren am Beispiel der InterSky Luftfahrt GmbH

Dr. Thorsten Schleich / österreichischer Masseverwalter

Mag. Lukas Pfefferkorn / Wien

15:30 Die Insolvenzverwaltung von Konzernen in der Dachregion

Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz / Schneider Geiwitz, Neu-Ulm

16:00 Kaffeepause

16:15 Professionelle Eigenverwaltung bei grenzüberschreitenden Sanierungen

RA Robert Buchalik / BV ESUG, Buchalik Brömmekamp

16:45 Die Haftung und Stellung des Anlegers in Krise und

Insolvenz – vom Gesellschaftsrecht zum Kapitalmarktrecht

RA Ralph Veil / Mattil & Kollegen, München

17:15 Ausgewählte Fragen bei der Durchsetzung von Forderungen durch ausländische Insolvenzverwalter in der Schweiz

Philipp Possa / Transliq AG Bern

18:00 Schlusswort und Ende der Veranstaltung

REFERENTEN

Alexander Bornemann

RA Robert Buchalik

Schneider Geiwitz

Prof. Dr. Hans Haarmeyer

Prof. Dr. Ulrich Haas

RA Dr. Clemens Jaufer

Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser

Stefan Lissner

Jürgen Matthes

RA Dipl.Kfm Erion Metoja

Prof. Dr. Franz Mohr

Mag. Lukas Pfefferkorn

Philipp Possa

RAin Sabina Schellenberg

RA Dr. Thorsten Schleich

MD Elmar Steinbacher

RA Ralph Veil

Dipl.-Rpflin Sylvia Wipperfürth

RA Georg J. Wohl

RA Christian Zschocke