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Kontaktstudien der Allensbach Hochschule gem. Richtlinien des Bildungskontos des Landes Oberösterreich förderbar

Das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bildungskonto informiert auf Grund einer Anfrage:

Sie gehen richtig in der Annahme, dass Lehrangebote an Hochschulen auf Grund von Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet, gefördert werden. Lehrgänge, die nicht mit einem akademischen Grand enden, sind gemäß den Richtlinien von Seiten des Bildungskontos förderbar.

Voraussetzung dafür ist, dass die Allensbach Hochschule Konstanz

  • die Teilnahmebestätigung und
  • das Zertifikat/Zeugnis stellt.

Lehrgänge, die nur mit einer Teilnahmebestätigung enden, sind gemäß den Richtlinien nicht förderbar.“

Damit sind die Kontaktstudien der Allensbach Hochschule gemäß den Richtlinien des Bildungskontos des Landes Oberösterreich förderbar!

Das Bildungskonto das Landes Oberösterreich:

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung

Hier die kurze Übersicht der Änderungen für die Förderperiode 2023 – 2026:

  • Hauptwohnsitz OÖ mind. 6 Monate vor Kursstart
  • Anhebung der Höchstgrenzen:
    • 30 % von 2.000 auf 2.200 Euro
    • 60 % von 2.400 auf 2.700 Euro für Bildungsmaßnahmen
  • berufliche Umsetzung innerhalb von 1 Jahr nach Abschluss, Antrag 6 Monate nach pos. Absolvierung
  • zusätzlich wurden die Einkommensgrenzen für Personen mit akad. Abschluss und bei Ein-Pers.- und Kleinunternehmer von 2.700,- auf 3.000,– Euro erhöht
  • Weitere Infos finden Sie hier!

Das Formular zum download

Hier die etwas längere Übersicht für die Förderperiode 2023 – 2026:

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmer/innen 
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
  • Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)

Wer wird nicht gefördert?

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
  • Alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
  • Energetische Aus- und Weiterbildungen
  • Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Esoterische Aus- und Weiterbildungen 
  • Kurskosten unter 100 Euro
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung. Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.

Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.

Wie wird gefördert?

  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026.
  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert.

Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700 Euro/max. 4.000 Euro bei OÖ. Digi-Bonus gefördert für

  • OÖ. Digi-Bonus (für höherwertige digitale Ausbildungen),
  • OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen,
  • OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen,
  • OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz),
  • OÖ. Bonus für Karenzierte und Wiedereinsteiger/innen (Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Dienstverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen),
  • Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.400 Euro brutto beträgt,
  • Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2),
  • Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine berufliche Qualifikation haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.
  • Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro förderbar.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (z.B. Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
  • Die Anwesenheit von 75% an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss mit einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist fristgerecht mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen.

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Förderungswerber eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung und diesen Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

AH/VIS-Kontaktstudium:

Management und Marketing – Kontaktstudium:

Studieren Sie via VIS Online in London und Paris, Konstanz, Sofia, …

Vienna International Studies ermöglicht durch internationale Kooperation Fernstudien auf allen drei Ebenen der Bologna Architektur:

  • Doktoratsstudium in Sofia

Daneben auch (akademische) Weiterbildung mit ECTS-Ausweis.

VIS Vienna International Studies ermöglicht also ein internationales Studium von zu Hause aus.

Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studierenECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD, als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …) erreichen.

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degreesalso sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung  im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So z.B. das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes  Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), der Pôle Paris Alternance (PPA) und der Buckinghamshire New University, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Vienna International Studies auf Youtube:

https://www.youtube.com/channel/UC45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ/videos

https://www.youtube.com/channel/UC45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ

Online in London studieren! Mit der Meisterprüfung direkt in ein britisches Masterstudium einsteigen:

Hoch interessant auch für alle Absolventen/-innen von Meisterprüfungen und Lehrgängen der Weiterbildung:

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement bietet in Kooperation mit der Buckinghamshire New University berufsorientierte Masterprogramme an.

Die Buckinghamshire New University (New Bucks) ist eine britische, junge und moderne Hochschule. 1891 zunächst als College gegründet, seit 2007 eine staatliche Universität.

In der Nähe von London ansässig gehört die New Bucks laut dem „Good University Ranking Guide“ zu den beliebtesten Universitäten Großbritanniens.

Internationale Master-Programme der New Bucks:

  • M.A. Leadership and Management
  • International Master of Business Administration

Dauer: 3 Semester, 180 CATS, Credit Accumulation and Transfer Scheme, 2 CATS entsprechen 1 ECTS (European Credit Transfer System), ca. 1.800 Stunden Workload (Seminare, Workshops und Selbststudium)

Unterrichtssprachen: Deutsch und Englisch

Zugangsvoraussetzungen: akademischer Abschluss oder (Fach)Abitur und zumindest 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungsqualifikation auf Level 6/7 EQR, fundierte Englischkenntnisse

Abschluss: M.A., MBA verliehen von der Buckinghamshire New University

Studienrichtung: Management

Organisation: Berufsbegleitender Studiengang mit Lehrveranstaltungen an 14 Kompaktwochenenden

Studienbeginn: Sommersemester (Ende April, beim M.A. nur berufsbegleitend) und Wintersemester (Ende Oktober – Vollzeit und berufsbegleitend)

Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen

Kosten: 10.950 € Einmalzahlung, monatliche Ratenzahlung möglich:
18 monatliche Raten a 495 € plus jeweils Semestergebühren in Höhe von 995 €

M.A. Leadership and Management:

Der M.A. Leadership and Management ist als berufsbegleitendes Studium konzipiert.

Sie erarbeiten sich die Inhalte der einzelnen Module in Präsenzveranstaltungen an ausgesuchten Kompaktwochenenden (ca. 1 Wochenende pro Monat) sowie im Selbststudium.
Jeweils zum Wintersemester wird der Studiengang auch als Vollzeitstudium angeboten.

Studienmodule

– Performance Leadership in a VUCA Environment
– Realising Personal Potential & Developing Team Talent
– Ethics, Change & Innovation
– Financial & Operational Excellence while Managing Risk
– Master Thesis
– optional:  2 Schwerpunktmodule aus den Bereichen Automobilwirtschaft, Digital Business Transformation, IT, Marketing, Wirtschaftspsychologie

MBA International Master of Business Administration:

Der Studiengang setzt sich aus 8 Theoriemodulen und der anschließenden Masterthesis zusammen. Die Theoriemodule werden in den ersten beiden Semestern absolviert, während sich das dritte Semester der Abschlussarbeit widmet.

Fachliche, betriebswirtschaftliche Lerninhalte werden hier ganz eng mit praxisorientierten Arbeitsweisen verknüpft: Projektarbeit im Team, Behandlung von Fallstudien und gemeinsame Ausarbeitung von Strategien fördern die Sozial- und Methodenkompetenz.

Die Lehrveranstaltungen finden berufsbegleitend an ausgesuchten Kompaktwochenenden (ca. 1 x pro Monat) statt. Die Module des ersten Semesters werden auf Deutsch unterrichtet und parallel besuchen Sie einen Englisch-Crashkurs, um Ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen. Die Module im zweiten Semester in englischer Sprache. Der MBA International Master of Business Administration ist ein Executive MBA.

Folgende Themen werden im Studium bearbeitet:

1. Semester

– Marketing Strategy
– Leading Management and Developing Talents
– International Management and Finance
– International Logistics and Operations Management

2. Semester

– Strategic Leadership
– Project Management
– Organisational Resilience
– Digital Leadership

3. Semester

– Business Research Methods / Master Thesis

Double Degree: London & Paris

Es besteht auch die Möglichkeit zum International Double Degree.

Nach dem Studium in London könnten Sie auf den MBA oder MA einen MSc der Paris Pole Alternance (PPA) als TopUp folgen lassen:

Online in Paris studieren! TopUp: nutzen Sie Ihren MBA, MA, LL.M. … für einen berufsorientierten MSc der PPA (1 Semester)

Nach erfolgreichem Abschluss des Masters haben Sie damit in einem zusätzlichen Semester die Möglichkeit, den internationalen Abschluss Master of Science in

– Automotive Management
– Digital Business Transformation Management
– Economic Psychology
– IT Management
– Marketing Management

zu erlangen.

Hierfür sind zwei fachspezifische Module zu besuchen und eine zusätzliche Master-Thesis zu schreiben.

Das Studienprogramm ist berufsbegleitend an Kompaktwochenenden organisiert und erfordert 3 Präsenztage im Studienzentrum Monheim plus online Lernen. Optionale Auslandsaufenthalte sind möglich, aber nicht verpflichtend.

Die reguläre Studiendauer des Double Degree Programms beträgt 4 Semester.

Auf die Kosten für das Double Degree Programm erhalten Sie 10% auf die Gebühren bei Einmalzahlung zu Beginn des Studiums.

Mit dem britischen Masterabschluss auch promovieren:

Sie könnten nach Ihrem britischen MBA oder M.A. auch ein Promotionsstudium (in Fernlehre) anschließen:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 6 Jahren 40 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), der Pôle Paris Alternance (PPA) und der Buckinghamshire New University, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

EQR:

ECTS:

Promotion im Fernstudium:

Online in Paris studieren! TopUp: nutzen Sie Ihren MBA, MA, LL.M. … für einen berufsorientierten MSc der PPA (1 Semester)

Hoch interessant für alle Absolventen/-innen von Lehrgängen der Weiterbildung:

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement bietet in Kooperation mit der ppa Pôle Paris Alternance „La Grande École de Commerce et de Management“ berufsorientierte, branchenbezogene Masterprogramme als TopUp an.

TopUp:

bedeutet aufbauend auf einem bereits abgeschlossenen MBA/MA/MSc-Lehrgang können in einem weiteren Semester die nötigen Theoriemodule besucht und die Masterarbeit für den TopUp-Abschluss erstellt werden.

Über die AFUM können folgende Masterprogramme mit den angeführten Studieninhalten als TopUp absolviert werden:

  • Master of Science (MSc) in Automotive Management (ppa)
    • Automotive Marketing & Retail Management
    • After Sales Management
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in Digital Business Transformation Management (ppa)
    • Project Management
    • Digital Leadership & Management
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in Economic Psychology (ppa)
    • Arbeits- und Organisationspsychologie
    • Markt- und Werbepsychologie
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in IT Management (ppa)
    • Project Management
    • IT Management
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in Management (ppa)
    • Human Resource und Talent Management
    • Leadership/Management
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in Marketing Management (ppa)
    • International Marketing
    • Marketing Strategy
    • Masterarbeit und Kolloquium

Als TopUp besonders beliebt, der MSc in Wirtschaftspsychologie Economic Psychology (MSc Master of Science) ppa Pôle Paris Alternance „La Grande École de Commerce et de Management“:

Die Abschlüsse der privaten PPA Pole Paris Alternance sind allesamt vom französischen Staat akkreditiert. 

Sie wurden ebenfalls von der staatlichen UK NARIC registriert und auf Level 7 (franz. Niveau I – Mastère) anerkannt.

Die Pole Paris Alternance (PPA) gehört zu den Grandes Écoles Spécialisées, also den französischen Eliteschulen, die in dem Netzwerk Reseau GES – Grandes Écoles Spécialisées, organisiert sind, wurde 1975 gegründet und hat derzeit mehr als 7.500 Studierende.

Die Pôle Paris Alternance Business School (ppa) nimmt in den französischen Business School Rankings immer Top Positionen ein und freut sich über mehr als 35.000 erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen.

Die Besonderheit der Grandes Écoles Spécialisées ist das praxisorientierte Studium. Die ppa ist renommiert im Bereich Handel und Management. Sie bildet perfekt im Einklang mit den aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt aus. Die Spezialität der ppa ist es, Führungskräfte auf höchstem Niveau auszubilden. Die ppa stützt sich dabei auch auf ihre mehr als 30 jährige Erfahrung und ein umfassendes Alumni-Netzwerk.

Ihr Studium in der Übersicht:

Abschluss: Master of Science in Economic Psychology (ppa) verliehen von der ppa Paris Pole Alternance

Studienrichtung: Management

Organisation: berufsbegleitend, Online-Lernen

Umfang: 30 ECTS

Dauer: 1 Semester

Voraussetzungen: abgeschlossenes MBA-/MA-/MSc-Studium im betriebswirtschaftlichen Bereich (bzw. PgDip Postgraduate Diploma) auf EQR-Level 7 im Umfang von mind. 60 ECTS

Unterrichtssprache: Deutsch

Studienbeginn: Sommersemester (Ende April), Wintersemester (Ende Oktober)

Kosten: 4.250 € Einmalzahlung, monatliche Ratenzahlung möglich

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor und der Pôle Paris Alternance (PPA), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Master of Science (MSc) als TopUp in einem Semester

EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen

Österreich: erfreulicher Anstieg bei den Meisterprüfungen

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck darf sich freuen: Im Jahr 2021 wurden insgesamt 5.596 Meister- und Befähigungsprüfungszeugnisse ausgestellt (3.565 Befähigungs- und 2.031 Meisterprüfungszeugnisse). Das ist ein Anstieg von 28,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 und mit 25,1 Prozent sogar mehr als gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019.

Der Meistertitel ist im Handwerk die höchste Qualifikationsform und damit der wichtigste Befähigungsnachweis für die selbständige gewerbliche Berufsausübung in Österreich.

Mit diesem Abschluss sind Handwerkerinnen und Handwerker befähigt, einen Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden.

Für eine große Anzahl von weiteren reglementierten Gewerben ist für den Gewerbezugang ebenfalls eine Prüfung (Befähigungsprüfung) vorgesehen.

Die stärksten Zuwächse bei den Meister- und Befähigungsprüfungen zwischen 2020 und 2021 sind im Burgenland (+75,8 Prozent), in Oberösterreich (+39 Prozent) und in Niederösterreich (+37,3 Prozent) zu verzeichnen.

Insgesamt wurden 2021 in 37 reglementierten Gewerben Befähigungsprüfungs-zeugnisse und in 71 Handwerksgewerben Meisterprüfungszeugnisse ausgestellt.

Die Top-5-Branchen bei den Befähigungsprüfungen 2021 sind

Die Meisterprüfung wurde am häufigsten im

  • Bereich Fahrzeugtechnik, gefolgt von
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau,
  • Tischler,
  • Heizungstechnik und
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

absolviert.

Im September 2018 wurde die Meisterprüfung dem Qualifikationsniveau 6 (Bachelor-Niveau) des Nationalen (und damit auch Europäischen) Qualifikationsrahmens zugeordnet.

Seither wurden 40 Meister- und Befähigungsprüfungsordnungen (25 Meister- und 15 Befähigungsprüfungsordnungen) durch die Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich lernergebnisorientiert neu gestaltet, vom BMDW approbiert und kundgemacht, davon allein 2021 35 neue Prüfungsordnungen (22 Meister- und 13 Befähigungsprüfungen).

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufwertung der Meisterprüfung war die mit der Novellierung der Gewerbeordnung im Jahr 2020 eingeführte Möglichkeit, den Meistertitel auch in öffentlichen Urkunden, vergleichbar einem akademischen Grad, eintragen zu lassen. 

Diese Aufwertung steht für die Befähigungsprüfungen allerdings noch aus.

Mit der Meisterprüfung studieren:

Mit dem NQR-Qualifikationsniveau VI kann man auch ohne Matura studieren:

In Deutschland erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Somit steht z.B. das Bachelorstudium BWL der Allensbach Hochschule, das als Online-Studium in Fernlehre neben Beruf und Familie und mit 11 Studienschwerpunkten  absolviert werden kann, allen geprüften Meisterinnen und Meister aus Österreich offen.

In Österreich können dem NQR-Qualifikationsniveau VI Zugeordnete derzeit auch ohne Matura einen Masterlehrgang in der Weiterbildung (z.B. MBA oder MSc) absolvieren.

Fragen zum NQR, zu damit verbundenen Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

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Safe, secured and certified hotel – ein Hygienekonzept für den Tourismus

eine Initiative der AUVA, der SFU, des ÖRK, der ÖHV und von VIS

Die SARS Cov-2 Pandemie führte und führt seit März 2020 zu nachhaltigen und teilweise dramatischen sozioökonomischen Auswirkungen auf Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft.

Restriktive Einschränkungen (restrictive measures) wurden und werden in den EU-Mitgliedsstaaten (vor allem in Mittel- und Westeuropa, u.a. in Österreich) im weltweiten Vergleich besonders konsequent umgesetzt: die ökonomischen, sozialen und politischen Auswirkungen der Umsatzverluste durch die Pandemie sind in tourismusintensiven Ländern erheblich.

Die Öffnung von Hotellerie und Gastronomie kann zu einem Anstieg der Infektionen führen.

Diesen nach Möglichkeit zu beschränken ist das gemeinsame Ziel der Bevölkerung und der Regierung, der Wirtschaft vor allem in dienstleistungsintensiven Sektoren und ihrer Beschäftigten. 

Die Einführung qualifizierter und effizienter Hygienekonzepte mit begleitender Kontrolle – mit dem Ziel niederschwelliger Information und Bewusstseinsbildung auf möglichst breiter Basis – kann dazu effektiv betragen.

Diese Hygienekonzepte sollen die Sicherheitsbedürfnisse von Gästen  und MitarbeiterInnen ansprechen und zur Eindämmung der Pandemie beitragen

Die Sigmund Freud Privat Universität (SFU) und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) begleiten ein strukturiertes Hygiene Management, mit dem eine Öffnung der Hotellerie und eine Erhöhung der Sicherheit sowohl der Gäste als auch der MitarbeiterInnen erreicht werden können.

Die SFU entwickelt branchenspezifische Sicherheitsstandards basierendes auf international anerkannten Standards, die AUVA führt die Prüfung und Kontrolle der Umsetzung der Hygienemaßnahmen in den Betrieben durch.

Die VIS als Ausbildungspartner der SFU zeichnet sich als Experte für online Trainings und e-learning aus.

Verwendet werden: 

  • Hygieneleitfaden für Beherbergungsbetriebe durch ExpertInnen
  • Schulungsmaterial Rotes Kreuz, Industrie & Universität

In einem spezifischen praxisorientierten Leitfaden werden die gesetzlichen Vorgaben konkret in die Praxis übersetzt.

Der Leitfaden liefert spezifische Fachinformationen in Bezug auf MitarbeiterInnen-Information und MitarbeiterInnen-Schulungen, welche eine wirkungsvolle Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie in Österreich bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage durch mehr Sicherheit darstellt.

Corona Beauftragte/r:
Jeder Betrieb bestimmt eine/n Hygiene/Corona Beauftragte/n, der vor Ort die geforderten Hygiene-, Reinigungs- und Test Maßnahmen begleitet.

Mitarbeiter Schulung:
Jede/r Mitarbeiter/in wird in den Hygiene Maßnahmen geschult.

Diese Schulung, soweit noch nicht erfolgt, wird online durch das Rote Kreuz durchgeführt und kann in 2 Stunden durchgeführt werden.

Gast Check in Bedingungen:
Check in – nur mit aktuellem negativem Corona Test (Apotheke), Kontrolle alle 2 Tage (Mo, Mi, Fr)
klare Corona Information und Verhaltensmaßnahmen für den Gast (Informationsblatt, Homepage des Hotels, Gastronomiebetrieb etc.).

Anmeldung und Ablauf:

  • VIS informiert die Hotels über Ablauf, Dauer, etc.
  • Das Hotel füllt den von SFU/AUVA zur Verfügung gestellten elektronischen Fragebogen aus (Mitarbeiter, Größe, angebotene Leistungen, Zimmer…)
  • SFU und AUVA stellen die Schulungsunterlagen nach diesen
    Informationen im Modulsystem zur Verfügung
  • Corona Beauftragte und Ersthelfer legen eine Prüfung bei der AUVA ab (Online)

Im Anschluss ist eine Zertifizierung des Hotels als „Safe, Secured and Certified Hotel“ möglich!

Zertifizierung:

Voraussetzung für die Zertifizierung des Betriebes ist der Corona Beauftragte, die nachweisliche Schulung der Mitarbeiter, die Berücksichtigung der Aufnahme von Hotelgästen nur mit negativem Corona Apotheken Test und die tägliche Berücksichtigung der Hygiene Standards (Verhalten, Reinigung, Desinfektion, Tests, etc.).

Das Ziel der Zertifizierung ist, den eigenen Mitarbeitern und den Gästen die Wichtigkeit aller angeführten Maßnahmen aufzuzeigen und damit den Nachweis der Durchführung und die höchstmögliche Sicherheit für Personal und Gäste zu erreichen.

Die Zertifizierung vergibt die AUVA gemeinsam mit der SFU, die Zustellung des Zertifikats erfolgt über VIS Vienna International Studies.

Kontrolle:

Die AUVA führt die Prüfung und Kontrolle der Umsetzung der Hygienemaßnahmen in den Betrieben durch.

Kontrollen ohne wesentliche Beanstandungen sind die Voraussetzung für den Bestand der Zertifizierung.

Damit begleiten die SFU und die AUVA den reibungslosen Ablauf in den Betrieben und können damit sowohl den handelnden Betrieben als auch der Politik einen Standard vermitteln, bei dem eine Übertragung bzw. die Gefahr von Clustern praktisch auf ein Minimum reduziert werden kann.

Bis sich die Gesetzeslage ändert, ist die Grundvoraussetzung für das Funktionieren der negativ getestete Mitarbeiter (Personal) und der negativ getestete Gast.

Die Industrie hat detaillierte Handlungsanleitungen zu Hygienemaßnahmen in öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen im Sektor Hotellerie und Gastronomie erarbeitet.

Wesentliche für Hygienekonzepte relevante Bereiche

  • Küche
  • Speiseräume
  • Sanitärräume
  • Öffentliche Räume (Reception, Bibliothek, Shops,…)
  • Zimmer / Housekeeping
  • SPA (Wellness, Sauna, Bad, Fitness, Massage, Friseur, ..)
  • Seminar / Veranstaltungsräume
  • Pausenräume für Mitarbeiter
  • Verwaltung / Büros
  • Lager / Anlieferung

Diese strukturierte und kontrollierte Durchführung der Hygiene Konzepte mit klaren Regeln für Mitarbeiter und Gäste bietet eine Chance:

  • Sicherheitsstandards noch weiter zu heben,
  • Risiken von Infektionen mit gesundheitlichen Konsequenzen für Mitarbeiter und Gäste und wirtschaftliche für den Betrieb und im Fall eines herausragenden Leitbetriebs auch für den Standort (Imageschaden) weiter zu senken und
  • damit einen nachhaltigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zur Erholung von den pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgeschäden zu leisten.

Dabei berücksichtigen die Betriebe im Voraus nicht nur die Hygiene Vorschriften, sondern testen sich Mitarbeiter und Gäste regelmäßig.

Dieses umfangreiche Konzept kann auch für die Gastronomie umgesetzt werden.

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen bitte an Herrn Jürgen Kunert: juergen.kunert@viennastudies.com

Informationen, Rückfragen zum weiteren VIS Ausbildungs- und Studienangebot, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

VIS Bildungsberatung:

Österreich: Hinweispflichten ausländischer Bildungseinrichtungen beim Studienbetrieb in Österreich

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden.

Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Nach der positiven Entscheidung der dafür zuständigen AQ Austria sind die ausländischen Bildungseinrichtungen gemäß § 27 Abs. 7 HS-QSG[1] verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf den oben genannten Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen. 

Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria gemäß § 4 Abs. 3 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen.

Gemäß § 4 Abs. 4 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) sind Bildungseinrichtungen verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit der Meldung im Rahmen ihres Außenauftrittes in Österreich schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Falle des Widerrufs der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria der Studiengang/die Studiengänge in Österreich nicht mehr durchgeführt werden darf/dürfen. 

Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen. 

Eine jährliche Datenmeldepflicht gemäß § 27 Abs. 10 HS-QSG ibt es auch.

Das Verzeichnis gemäß § 27 Abs. 6 HS-QSG ist auf der Homepage der AQ Austria unter folgendem Link abrufbar.

Im Verzeichnis ausländischer Studiengänge finden sich auch Master- und Doktoratsprogramme der ULSIT – University of Library Studies and Information Technologies – auch UNIBIT – aus Sofia, die in Kooperation mit Vienna International StudiesVIS Management GmbH – durchgeführt werden.

Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

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Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Promotion in Fernlehre:


[1] Studien ausländischer Bildungseinrichtungen

Meldeverfahren

§ 27.

 (1) Studien ausländischer Bildungseinrichtungen in Österreich, die

  1. in Ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind und
  2. mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind, sind vor Aufnahme des Studienbetriebs einem Meldeverfahren zu unterziehen.

(2) Das Anbieten von Studien, welche mit österreichischen Studien nicht vergleichbar sind, ist unzulässig. Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat nicht als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten.

(3) Meldestelle ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Auf das Verfahren sind das AVG und das Zustellgesetz anzuwenden. § 20 Abs. 1, § 25 Abs. 3 erster und zweiter Satz sowie § 25 Abs. 6 gelten sinngemäß.

(4) Die Entscheidung über die Meldung ist auf längstens sechs Jahre zu befristen und kann mit Auflagen versehen werden.

(5) Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

(6) Die Meldestelle hat ein Verzeichnis der Meldeverfahren zu führen, auf dem neuesten Stand zu halten und zu veröffentlichen. Das Verzeichnis hat jedenfalls Informationen zur Bildungseinrichtung, den Studien und den Ergebnissen des Meldeverfahrens zu umfassen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist darüber regelmäßig zu informieren.

(7) Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung. Ausländische Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf diesen Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen.

(8) Für das Erlöschen der Entscheidung über die Meldung ist § 26 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 sinngemäß anzuwenden.

(9) Der Widerruf der Entscheidung über die Meldung hat bei Verweigerung der Informationspflichten und Mitwirkung an statistischen Erhebungen gemäß Abs. 10 oder bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 27a Abs. 1 und § 27b Abs. 1 und 2 zu erfolgen.

(10) Die Bildungseinrichtung hat der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria folgende Änderungen und Daten zu melden:

  1. Änderungen betreffend der Anerkennung als postsekundäre Bildungseinrichtung im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG und der Anerkennung des jeweiligen Studiums und der akademischen Grade im Herkunfts- bzw. Sitzstaat;
  2. bis Ende Dezember jedes Jahres statistische Daten zur Entwicklung der Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen nach Geschlecht und Herkunft in den jeweiligen Studienprogrammen. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria hat diese statistischen Daten zu veröffentlichen.

(11) Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist ermächtigt, Vorgaben zur Struktur der zu meldenden Änderungen und Daten gemäß Abs. 10 mittels Verordnung festzulegen.

(12) Studierende an ausländischen Bildungseinrichtungen sind berechtigt, sich zu Informations- und Beratungszwecken an die Ombudsstelle für Studierende zu wenden.

Noch im März für ein TopUp – MSc in Wirtschaftspsychologie – anmelden und online in Paris studieren:

Hoch interessant für alle Absolventen/-innen von Lehrgängen der Weiterbildung:

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement bietet in Kooperation mit der ppa Pôle Paris Alternance „La Grande École de Commerce et de Management“ berufsorientierte, branchenbezogene Masterprogramme als TopUp an.

TopUp:

bedeutet aufbauend auf einem bereits abgeschlossenen MBA/MA/MSc-Lehrgang können in einem weiteren Semester die nötigen Theoriemodule besucht und die Masterarbeit für den TopUp-Abschluss erstellt werden.

Als TopUp besonders beliebt, der MSc in Wirtschaftspsychologie Economic Psychology (MSc Master of Science) ppa Pôle Paris Alternance La Grande École de Commerce et de Management“:

Die Abschlüsse der privaten PPA Pole Paris Alternance sind vom französischen Staat akkreditiert. 

Sie wurden ebenfalls von der staatlichen UK NARIC registriert und auf Level 7 (franz. Niveau I – Mastère) anerkannt.

Die Pole Paris Alternance (PPA) gehört zu den Grandes Écoles Spécialisées, also den französischen Eliteschulen, die in dem Netzwerk Reseau GES Grandes Écoles Spécialisées, organisiert sind.

Die Besonderheit der Grandes Écoles Spécialisées ist das praxisorientierte Studium. Die ppa ist renommiert im Bereich Handel und Management. Sie bildet perfekt im Einklang mit den aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt aus. Die Spezialität der ppa ist es, Führungskräfte auf höchstem Niveau auszubilden. Die ppa stützt sich dabei auch auf ihre mehr als 30 jährige Erfahrung und ein umfassendes Alumni-Netzwerk.

Ihr Studium in der Übersicht:

Abschluss: Master of Science in Economic Psychology (ppa), verliehen von der ppa Paris Pole Alternance

Studienrichtung: Management

Organisation: berufsbegleitend, Online-Lernen

Umfang: 45 ECTS

Dauer: 1 Semester

Voraussetzungen: abgeschlossenes MBA-/MA-Studium (bzw. PgDip Postgraduate Diploma) im Umfang von mind. 90 ECTS

Unterrichtssprache: Deutsch

Studienbeginn: Sommersemester (Ende April)

Kosten: 4.790 € Einmalzahlung, monatliche Ratenzahlung möglich

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu Online Lehrgängen: 

vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, dort auch Rektor, leitet VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ und ist Lehrender im MSc PPA

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Master of Science (MSc) in einem Semester:

Mit der Promotion nach wie vor gute Karrierechancen!

Der idwInformationsdienst Wissenschaft – berichtet: https://idw-online.de/de/news763497

Kürzlich erschien der neue Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN), der eine Bestandsaufnahme zur Situation junger Forscher*innen in Deutschland liefert.

Das DZHW hat sich einerseits als Konsortialpartner am BuWiN 2021 beteiligt, andererseits in einem Projektverbund mit dem INCHER-Kassel und dem Regionalen Forschungsnetz des IAB Rheinland-Pfalz-Saarland eine Begleitstudie verfasst.

Nach der Promotion wechseln viele Promovierte in Bereiche außerhalb der Wissenschaft mit guten Beschäftigungsaussichten.

Eine gute Promotionsnote und Konferenzbesuche befördern den Verbleib in der Wissenschaft. Hannover, Kassel 19.02.21.

Die Begleitstudie mit dem Titel „Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter – zur Multifunktionalität der Promotion“ nimmt die Karriereverläufe und die berufliche Situation nach der Promotion in den Blick und liefert zahlreiche detaillierte Befunde z. B. zur Übernahme von Leitungspositionen, zum Einkommen und zum Verbleib im Wissenschaftssystem.

Eine Besonderheit der Begleitstudie ist, dass sie mit den Absolventenstudien, dem Promoviertenpanel des DZHW und dem IAB-INCHER-Projekt zu erworbenen Doktorgraden unterschiedliche Datenbasen einbezieht.

Dadurch wird eine Analyse der Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter vor, während und nach der Promotion in Deutschland möglich.

„Die Ergebnisse deuten an, dass für Promovierte häufig das Jahr ihres Abschlusses und die Zeit unmittelbar danach mit einer Vielzahl von beruflichen Veränderungen verbunden ist“, erklärt Johannes König, Wissenschaftler am INCHER-Kassel.

„Zwar wechseln viele Promovierte in dieser Zeit von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle und erzielen deutliche Einkommenszuwächse, diese Änderungen sind jedoch oft auch mit einer sektoralen Neuorientierung hin zur Privatwirtschaft verbunden“, kommentiert Johannes König.

Viele Promovierte sind nach der Promotion außerhalb von Hochschule und Forschung beschäftigt.

Nur jeder fünfte bis sechste Promovierte arbeitet langfristig im Wissenschaftssystem.

„Eine Promotion ist somit nicht nur ein Wegbereiter für eine Hochschulkarriere, sondern bietet auch gute Beschäftigungsaussichten in anderen Bereichen“, sagt Kolja Briedis, Projektleiter am DZHW.

Ob Promovierte dauerhaft im Wissenschaftssystem bleiben, hängt sowohl vom Promotionsfach als auch von den Rahmenbedingungen während der Promotion ab.

Für Promovierte, die eine Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen hatten, ist es wahrscheinlicher, dass sie auch später in Hochschule und Forschungseinrichtungen arbeiten, als für solche, die mithilfe eines Stipendiums oder ohne engere Anbindung an die Hochschule – zum Beispiel nebenberuflich – promoviert haben.

„Promovierte mit einer besseren Promotionsnote verbleiben ebenfalls häufiger im Wissenschaftssystem.

Darüber hinaus lässt sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Teilnahme an Konferenzen und Tagungen und dem Verbleib im Wissenschaftssystem finden.

Es sind also mehrere Faktoren, die beeinflussen, ob Personen nach der Promotion eine wissenschaftliche Karriere fortführen – oder eben nicht“, erläutert Kolja Briedis.

Nur sehr wenige Promovierte sind kurz nach dem Abschluss der Promotion arbeitslos (ein bis zwei Prozent).

Die Arbeitslosigkeit bleibt auch in den Folgejahren auf diesem niedrigen Niveau.

Zudem verdienen Promovierte im Durchschnitt deutlich mehr als nicht-promovierte Akademikerinnen und Akademiker.

„Zehn Jahre nach dem Studienabschluss liegen die Unterschiede in den Jahreseinkommen zwischen Promovierten und nichtpromovierter Akademikerinnen und Akademiker – je nach Fachrichtung und Beschäftigungssektor – zwischen 13.000 und über 20.000 Euro.

Außerdem erreichen Promovierte auch häufiger Leitungspositionen als Nichtpromovierte“, erläutert Kolja Briedis.

Insgesamt zeichnet die Studie ein positives Bild zur Beschäftigung Promovierter, gerade auch außerhalb des Wissenschaftssystems.

Die Begleitstudie und der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 sind abrufbar unter: https://www.buwin.de/

Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz – ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig – und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

Promotion in Fernlehre:

DZHW: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 – Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland

Der Bericht präsentiert empirische Befunde zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland.

Schwerpunktthema der Ausgabe 2021 sind die Karriereverläufe Promovierter, weitere Themen sind Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierungsbedingungen in der Promotionsphase, Übergänge in die Qualifizierung sowie Karrierewege und berufliche Perspektiven nach der Promotion.

Die Personalstruktur und -entwicklung, Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere, Mobilitätsverhalten und Analysen zu Fachkulturen werden ebenfalls behandelt.

Basis des Berichtes sind Daten aus amtlichen Statistiken sowie aus regelmäßig durchgeführten Befragungen.

Vergleichbarkeit und Einordnung der Befunde stehen bei der Aufbereitung der Daten im Mittelpunkt.

Der Bericht schafft eine Wissensbasis für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Interessenvertretungen, Förderorganisationen und Entscheidungsträger:innen in Bund und Ländern.

Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz – ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig – und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Dr. – PhD – DBA – PhDr.: