Archiv für den Monat: Mai 2022

Science Talk > Wetterextreme das neue Normal? Welche Klimaziele wir (noch) erreichen können

13.06.22 19:00 – 13.06.22 20:30

Wollzeile 27a, 1010 Wien

Podiumsdiskussion mit

Dr.in Elke Ludewig
Leitung Sonnblick Observatorium, ZAMG – Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

Dr. Keywan Riahi
Leitung Energieprogramm des Internationalen Instituts für Systemanalyse (IIASA), Laxenburg

Univ.-Prof. Dr. Michael Wagreich
Institut für Geologie, Universität Wien

Moderation: Bernhard Gaul
Redakteur Politik und Klima, Kurier

Der Science Talk findet vor Ort in der Aula der Wissenschaften, Wollzeile 27a, 1010 Wien statt.

Sie haben auch die Möglichkeit, an der Veranstaltung online teilzunehmen.

Online Raum: http://www.science-talk.at

Um Anmeldung wird gebeten.

Es gelten die aktuell gültigen COVID-19 Bestimmungen!

HINWEIS: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie kann zu Zwecken der Dokumentation auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden.

Zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit behält sich das Ministerium zudem das Recht vor, die Aufzeichnungen über sonstige Kanäle, wie bspw. Social-Media-Plattformen, zu veröffentlichen.

Mit Ihrer Teilnahme willigen Sie dazu ein!

Österreich: der Berufsschutz (bei einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer) sollte durch die entsprechende NQR-Zuordnung (oder eine Referenz darauf) gegeben sein:

Eine aktuelle Entscheidung des OGH motiviert mich zu diesem Beitrag.

Das Versicherungsjournal berichtet unter dem Titel „OGH entschied: Notfallsanitäter auf Portiertätigkeit verweisbar?“ ausführlich eine OGH-Entscheidung 10ObS32/22m vom 29. März 2022:

Die Beurteilung der Vorinstanzen, die die Tätigkeit des Klägers als Notfallsanitäter nicht als höheren nichtkaufmännischen Dienst ansahen, hält sich im Rahmen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.

So üben etwa auch ein Pflegehelfer (RS0084962 [T2, T4, T5, T7]), eine Kindergartenhelferin (RS0084962 [T3]), ein OP-Gehilfe (RS0084962 [T6]) oder ein Prosekturgehilfe (RS0084962 [T15]), auch wenn diese Tätigkeiten ein höheres Maß an Selbständigkeit, Denkfähigkeit, Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit erfordern und die Ausbildung bzw. das jeweilige Berufsbild gesetzlich geregelt sein sollten, keine Angestelltentätigkeit aus.

Die Ausbildung eines Notfallsanitäters reicht auch nicht an diejenige des – Angestelltentätigkeit verrichtenden (RS0084962 [T7]) – diplomierten Krankenpflegepersonals heran. Beim – in § 10 SanG beschriebenen – Tätigkeitsbereich des Klägers als Notfallsanitäter stehen vielmehr manuelle Arbeiten und den Notarzt unterstützende Tätigkeiten im Vordergrund.

Das (wenn auch eigenverantwortliche) Setzen notfallmedizinischer Maßnahmen durch den Notfallsanitäter ist nur eingeschränkt vorgesehen, wenngleich im Fall des Klägers besondere Notfallkompetenzen (§ 11 SanG) hinzukommen, nämlich das Legen von Venenzugängen oder die Intubation (auch hier jedoch nur, wenn ein Notarzt nicht vor Ort ist).

Auch wenn es sich bei der Tätigkeit um eine (für das menschliche Leben) verantwortungsvolle und sozial wertvolle Tätigkeit handelt, wie der Kläger in der Revision betont, hält sich die Beurteilung der Vorinstanzen im Rahmen der zitierten Rechtsprechung.

Dieses Erkenntnis ist für einen jahrelang als Notfallsanitäter mit einer weit über das zitierte Ausbildungserfordernis der §§ 10 und 11 SanG[1] hinausgehenden Ausbildung an der Wiener Rettungsakademie  – das wurde im Verfahren leider nicht vorgebracht – und mehr als 17jähriger Erfahrung aus hauptberuflicher Tätigkeit – ein schwerer Schlag.

Kernproblem:

Kein Vorliegen von Berufsschutz mangels einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer oder der Abschluss einer mittleren oder höheren Schulausbildung oder Hochschulausbildung sowie der Abschluss einer dem Schul- oder Lehrabschluss vergleichbaren Ausbildung.

Rechtssatz

Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. Sieht man von der Berufstätigkeit jener Person ab, die durch besondere Vorschriften Dienstnehmern gleichgestellt sind (vgl § 4 Abs 3 ASVG), muss es sich um eine unselbständige Erwerbstätigkeit handeln (vgl vor allem § 1 und § 3 Abs 1 ASVG).

Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. (T1); Beisatz: Ein erlernter Beruf liegt dann vor, wenn der Versicherte eine Berufsausbildung genossen und in einer den jeweils geltenden Vorschriften entsprechenden Form erfolgreich abgeschlossen hat. Es handelt sich dabei vor allem um die in der Lehrberufsliste gemäß § 7 BAG angeführten Lehrberufe. (T2)

Bei Berufstätigkeiten, denen ein standardisiertes Ausbildungsprogramm zugrunde liegt, die aber keine Lehrberufe sind, stellt der Oberste Gerichtshof in seiner Rechtsprechung auf eine vergleichbare Dauer und auf eine quantitativ vergleichbare Zahl von Unterrichtseinheiten ab. (T3)

Abzustellen ist auf die tatsächlich absolvierte Ausbildung und nicht auf die zum Zeitpunkt der Absolvierung dieser Ausbildung vorgesehene Ausbildungsdauer und damals geltende Qualifikationserfordernisse. (T5)

Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten” stellt auf das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus ab. (T9)

Der OGH stellt bei der Beurteilung einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer in der Regel auf die zeitliche Komponente ab.

Die rund 200 gewerblichen, industriellen und dienstleistungsorientierten Lehrberufe sind durch Ausbildungsordnungen geregelt.

Die Dauer der Ausbildung beträgt je nach Lehrberuf zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre.

Mit einer unter zwei Jahren Dauer liegenden Ausbildung hat man vor dem OGH schlechte Karten.

Dabei kommt es doch nicht auf die Dauer der Ausbildung, sondern vor allem auf die vom OGH und Gesetzgeber geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten” also das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus an.

Hier sollte nun der Österreichische Qualifikationsrahmen bzw. der Europäische Qualifikationsrahmen Einzug in die Rechtsprechung finden.

Mit einem Lehrabschluss werden Kompetenzen (also qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten) auf NQR-Niveau IV nachgewiesen.

Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten” sollte daher für alle dem NQR zugeordneten Niveaustufen IV und höher unstrittig gegeben sein.

Das würde zum einen die in vielen Fällen längst nötige Zuordnung zum NQR-Niveau beschleunigen und zum anderen die Gerichte deutlich entlasten.

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Fragen zum NQR, zu damit verbundenen Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Der Europäische Qualifikationsrahmen:


[1] Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz – SanG) StF: BGBl. I Nr. 30/2002 

Österreich: neue Qualifikationen im NQR zugeordnet – die Duale Akademie Professional wurde dabei im Verbund dem NQR-Niveau V zugeordnet

11. April 2022: Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete weitere Qualifikationen zu.

Mit der Veröffentlichung der Qualifikationen Lehrgang:

  • Pädagogische Grundlagen für Trainer/innen für Selbstverteidigung, Kampfsport und Kampfkunst (SKuK),
  • Zollfachkraft,
  • Digital Systems Professional und
  • zeritifizierte/r Berufsfotograf/in Plus (ZBF+)

wurden weitere nicht-formale Qualifikationen zum Nationalen Qualifikationsrahmen zugeordnet.

Als eines von wenigen Ländern in Europa ordnet Österreich auch Qualifikationen aus dem Aus-, Fort- oder Weiterbildungsbereich zu.

Damit wird diesen Qualifikationen zu mehr Sichtbarkeit und Verständlichkeit verholfen, ein Vergleich mit formalen Bildungsabschlüssen und deren Lernergebnissen somit erstmals möglich.

Darüber hinaus kann mit diesem Meilenstein ein weiterer Schritt Richtung Transparenz und Verständlichkeit des österreichischen Bildungssystems in Europa gemacht werden.

Weiters wurde, aus dem formalen Bildungsbereich, die Duale Akademie Professional zugeordnet.

Die Duale Akademie Professional wurde im Verbund dem NQR-Niveau V zugeordnet.

Die DA kombiniert ein mehrteiliges, zwei- bis dreijähriges Ausbildungsprogramm in einem zu absolvierenden Lehrberuf – dessen Lehrzeit um ein Jahr verkürzt ist – und einer anschließenden, mindestens einjährigen Berufspraxis.

Die Mindestdauer beträgt daher insgesamt zwischen drei und vier Jahren.

NQR IV Lehrgang: Pädagogische Grundlagen für Trainer/innen für Selbstverteidigung, Kampfsport und Kampfkunst (SKuK)

NQR IV Zollfachkraft

NQR V Digital Systems Professional

NQR V Duale Akademie Professional – Applikationsentwicklung- und Coding

NQR V Duale Akademie Professional – Großhandel

NQR VI zertifizierte/r Berufsfotograf/in Plus (ZBF+)

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Baden-Württemberg: 50 Jahre Internationale Bodensee-Konferenz

 © picture alliance/dpa | Felix Kästle

Die Internationale Bodensee-Konferenz feiert 50-jähriges Jubiläum mit einer Sommertour in allen zehn Mitgliedsländern und -kantonen. Sie schafft seit 50 Jahren einen einzigartigen Rahmen für die grenzüberschreitende Verständigung.

Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) feiert im Jahr 2022 ihr 50-jähriges Bestehen mit einer Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen rund um den Bodensee. Sie richtet dabei einen Blick auf ihre Vergangenheit, vor allem aber setzt sie Impulse für die Zukunft. Die übergeordnete Leitidee lautet „Begegnung und Vernetzung“ und thematische Schwerpunkte sind unter anderem Mobilität sowie Nachhaltigkeit. Herzstück der Jubiläums-Aktivitäten ist eine Sommertour mit einem Schiffscontainer, der von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 in allen zehn Mitgliedsländern und -kantonen an elf Stationen anlegt.

„Die Internationale Bodensee-Konferenz schafft seit 50 Jahren einen einzigartigen Rahmen für die grenzüberschreitende Verständigung. Die gute Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn im Vierländereck hat Modellcharakter. Um die Bodenseeregion zu einem Kohlenstoffdioxid(CO2)-neutralen Kultur-, Natur- und Wirtschaftsstandort zu entwickeln, möchten wir auch die Impulse aus dem Jubiläumsjahr nutzen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Die Jubiläums-Sommertour bringt die IBK und ihre Geschichte den Menschen in der Bodenseeregion und allen Interessierten nahe. Sie bietet Raum für den Ideenaustausch und zeigt auf, wie vielfältig die Verbindungen in der Grenzregion sind“, so der Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa Florian Hassler.

Der Schiffscontainer startet seine Reise am Standort der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz am 16. Mai 2022 und wird zum Abschluss der Tour vom 26. bis 31. Juli in Friedrichshafen Halt machen. In seinem Innern führt er eine kleine Ausstellung über die IBK mit. Die Ausstellung im Schiffscontainer stellt auf knappstem Raum die IBK, das Jubiläum, die Themen der Kommissionen sowie ausgewählte Projekte und Erfolge vor. Mit der Sommertournee geht die IBK auf die Bevölkerung in der Bodenseeregion zu und lädt sie zu Begegnung und Austausch ein. An den jeweiligen Standorten gestaltet die gastgebende Region gemeinsam mit weiteren lokalen Partnern den Aufenthalt des IBK-Containers mit einer Reihe von Veranstaltungen. Die Route und die jeweiligen Aktivitäten werden in einem digitalen Logbuch in Wort und Bild angekündigt und dokumentiert.

Standorte der Sommertour

  1. Konstanz: 16. Mai bis 20. Mai
  2. Kreuzlingen: 21. Mai bis 25. Mai
  3. Winterthur: 31. Mai bis 3. Juni
  4. St.Gallen: 7. Juni bis 12. Juni
  5. Wasserauen: 15. Juni bis 19. Juni
  6. Vaduz: 21. Juni bis 25. Juni
  7. Schaffhausen: 28. Juni bis 2. Juli
  8. Bregenz: 4. Juli bis 10. Juli
  9. Heiden: 11. Juli bis 17. Juli
  10. Lindau: 19. Juli bis 24. Juli
  11. Friedrichshafen: 26. Juli bis 31. Juli

Internationale Bodensee-Konferenz

Die Internationale Bodensee-Konferenz ist die gemeinsame Plattform der Regierungen der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, Sankt Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bodenseeregion.

Internationale Bodensee-Konferenz

Internationale Bodensee-Konferenz: Logbuch zur Sommertour

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Konstanz: Prof. Dr. Patrick Peters neuer Prorektor für Lehrmittelentwicklung der Allensbach Hochschule

Dr. Patrick Peters, Professor für PR, Kommunikation und digitale Medien, ist ab sofort Prorektor der Allensbach Hochschule und vor allem für Lehrmittelentwicklung und Qualitätsmanagement verantwortlich.

Die staatlich anerkannte, wirtschaftswissenschaftlich orientierte Allensbach Hochschule in Konstanz hat Prof. Dr. Patrick Peters zum neuen Prorektor berufen.

Der Hochschulrat hat dem Vorschlag am 11. Mai zugestimmt. Der Germanist und ausgebildete Journalist Peters, der auch einen MBA mit Schwerpunkt General Management hält, ist seit Oktober 2020 Professor für PR, Kommunikation und digitale Medien und unterrichtet zudem Wirtschafts- und Unternehmensethik. Er wird als Prorektor vor allem für Lehrmittelentwicklung und Qualitätsmanagement verantwortlich sein und arbeitet in der neuen Rolle eng mit Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger und Kanzler Timo Keppler zusammen.

„Wir freuen uns, dass wir mit Patrick Peters einen akademisch und unternehmerisch aktiven und gut vernetzten Wissenschaftler für das Amt des Prorektors gewonnen haben. Patrick Peters bringt profundes Wissen in seinem Fachbereich und in der Hochschulkommunikation, in der akademischen Publizistik und der Lehrmittelentwicklung mit. Das sind Kompetenzen, die für uns als wirtschaftswissenschaftlich orientierte Fernhochschule sehr wichtig sind und die unser Profil und unsere Leistungsfähigkeit für die Studierenden weiter schärfen werden“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.

Die Allensbach Hochschule bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an. Kürzlich wurde die Hochschule vom Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ in die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung“ aufgenommen. Es ist das zweite Mal in Folge.

„Ich freue mich auf diese Herausforderung. Als Fernhochschule mit einem innovativen und langjährig etablierten digitalen Lehrkonzept arbeitet die Allensbach Hochschule am Zahn der Zeit und holt damit eine Vielzahl von Praktikerinnen und Praktikern direkt bei ihren Bedürfnissen ab. Dieses wichtige Ziel der berufsbegleitenden akademischen Zusatzqualifikation mit hohem praktischem Nutzwert möchte ich weiter im engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, der Hochschulleitung und unseren Partnern in Deutschland und international ausbauen“, sagt Patrick Peters, der auch dem Editorial Board der wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“, die von der Allensbach Hochschule herausgegeben wird, angehört und regelmäßig als wissenschaftlicher Autor und Herausgeber in Erscheinung tritt.

Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger weist auf die besondere Bedeutung der Themenbereiche im Prorektorat hin. „Ein kontinuierliches Qualitätsmanagement und die Entwicklung eigener, immer aktueller Lehrmittel sind wichtige Komponenten einer zukunftsorientierten Aufstellung in der berufsbegleitenden akademischen Erwachsenenbildung. Beide Bereiche erhalten durch die Zuordnung zum neu geschaffenen Prorektorat nun mehr Visibilität, nachdem Patrick Peters sich bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Professorenkollegiums und der Hochschulverwaltung darum gekümmert hat.“

Patrick Peters formuliert auch weitere Handlungsfelder. „Wir werden unsere Forschungsschwerpunkte kontinuierlich weiterentwickeln und regelmäßig auch sehr aktuelle Themen in der wissenschaftlichen Betrachtung aufgreifen. Damit wollen wir den rasanten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden und eigene, wahrnehmbare Impulse in der Forschung setzen. Das wiederum kommt unseren Studierenden direkt zugute, die mit aktuellsten Materialien und Ergebnissen arbeiten können.“

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Martin Josef Stieger (* 11. Mai 1922 in Dinkelsbühl, † 22. Dezember 2006 in Wels)

Hofrat Dipl.Dolm. Mag. Dr. Martin Josef Stieger

Lebenslauf

Hofrat Dr. Martin Josef Stieger wurde am 11. Mai 1922 in dem malerischen mittelfränkischen Städtchen Dinkelsbühl als Auslandsösterreicher geboren.

Sein Vater kehrte 1924 nach Bad Schallerbach, in seine oberösterreichische Heimat, zurück, wo er beim Bau des Bades als Hilfsarbeiter werkte. Die Gattin blieb mit ihren drei Kindern in ihrer fränkischen Heimat.

In Dinkelsbühl besuchte Stieger die Volksschule sowie die Realschule mit Handelsabteilung.

Als Bahnschüler machte er anschließend in Nördlingen die Oberrealschule.

Nach Hitlers Machtergreifung trat er 1934 der katholischen Jugendbewegung (DJK) bei.

1938 Beitritt zur Hitlerjugend im Zusammenhang mit der Schwertertanz- und Zunftreigengruppe der Dinkelsbühler Kinderzeche.

Nach der Reifeprüfung im April 1940 Einberufung zum Reichsarbeitsdienst im Raum Magdeburg. Die Ableistung des RAD war Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Westfeldzuges wurde seine RAD-Abteilung in Belgien zum “Beutesammeln” eingesetzt.

Ende August 1940 zum Studium entlassen.

Nach wenigen Studienwochen an der Universität Graz (Jus und Russisch) wurde er irrtümlich, ohne sich gemeldet zu haben, als Freiwilliger Oktober 1940 nach München zum Pionierersatzbataillon 7 einberufen.

Nach acht Wochen Grundausbildung kam er zum Pionierbataillon 7, das in Flandern lag. 1941 Verlegung nach Polen nach Modlin, von dort in das Waldgebiet an der Sowjetgrenze. Angeblich diente das der Vorbereitung einer Invasion in England.

Er erzählt darüber: „Anfang Mai 1941 hörten wir, die Sowjetbolschewisten planten einen Angriff auf Deutschland. Daher übten wir auch fest Panzerabwehr.“

Juni 1941 begann der Vormarsch der 7. Infanteriedivision südlich der Rollbahn Minsk-Smolensk- Moskau.

In den ersten Dezembertagen war ein letzter, allerdings erfolgloser Versuch eines Angriffs auf das zum Greifen nahe Moskau. Im Rahmen der 7. ID kämpfte damals beispielhaft die Legion Tricolore, die aus französischen Freiwilligen bestand.

Darüber erzählt Martin Josef Stieger: „Ihnen machte der harte Winter fast noch mehr zu schaffen als uns.

Anfang 1942 kam es zu “Frontbegradigungen”.

Im Juni 1942 wurde Stieger mit drei Durchschüssen in der rechten Hand verwundet. Lazarett- und Genesungsaufenthalte in der Heimat. In diese Zeit fiel auch der erste Heimaturlaub. Im Spätherbst dann wieder beim Ersatztruppenteil in München.

Jänner bis April 1943 Kriegsschule in Dessau-Roßlau. Anschließend als Leutnant zum Pionierbataillon 297 in Südwestfrankreich. Frühsommer 1943 wurde die neu aufgestellte Stalingrad-Division nach Jugoslawien verlegt. Nach der Kapitulation Italiens übernahm sie den Nordabschnitt Albaniens. Die ebenso neu aufgestellte 100. Jägerdivision lag im Südteil. Sie wurde im Frühjahr 44 herausgezogen. Die 297 ID übernahm ganz Albanien.

Mit 1944 wurde Stieger Bataillonsadjutant. Er unterhielt ausgezeichnete Beziehungen zu den nationalalbanischen Kräften. Sie informierten ihn über Vorhaben und Pläne der Partisanen. So erfuhr er rechtzeitig vom breit angelegten Partisanenangriff auf die deutschen Einheiten im Raum Fieri, sowie im übrigen Mittelalbanien unterrichtet. Er warnte die benachbarte MG-Kompanie. Der zuständige IC der Division hingegen schnauzte ihn zusammen, er solle sich nicht um Dinge kümmern, die ihn nichts angingen. Stieger setzte seinen Bataillonsstab in Alarmbereitschaft. So kam es, dass er dann beim massierten Partisanenangriff der einzige Verwundete (mit einem Durchschuss des linken Oberkiefer) seiner Einheit war.

Nach verschiedenen Lazarettaufenthalten in Tirana, Belgrad, Wien und Breslau wieder beim Ersatztruppenteil. Vor Kriegsende sollte er zum Armeepionierführer IV als Adjutant kommen. Doch dorthin gelangte er nicht, sondern zu einem “Pionierstab z.b.V.”, der aus drei Offizieren sowie einem Fahrer bestand und ziemlich funktionslos vor den Amerikanern herumkurvte.

Nach der Kapitulation im Mai 1945 von den Amerikanern den Sowjets übergeben. Der Weg in die Kriegsgefangenschaft hatte begonnen: Über das Lager Hoyerswerda kam er nach Transkaukasien, nach Georgien. Bis September 1947 war er den Lagern von Tkibuli, wo er u.a. ein volles Jahr im Kohlenschacht arbeitete. Dann Abtransport zur “Entlassung” nach Rustawi. Ein Teil kam im Dezember 1947 nach Hause. Er war bei den anderen.

In Rustawi wurde Martin Josef Stieger Augenzeuge eines bewaffneten Ausbruchsversuches sowjetischer Häftlinge aus dem nahen Gulag.

Im Spätsommer 1949 hatte Stieger erneut großes Glück. Die MWD-Sekretärin brauchte einen Schreiber für die Liste der Gefangenen, die ins Regimelager verlegt werden sollten. Stieger bekam nun seinen eigenen MWD-Akt in die Hände. Nach einigem Zögern entfernte er daraus einen ganz obenauf liegenden Zettel, auf dem stand, Stieger sei Juni 1941 bis Juni 1942 bei der 7. Infanteriedivision gewesen, die in den Büchern des MWD verzeichnet ist. Über eine Teilnahme von ihm an Kriegsverbrechen sei nichts bekannt. Stieger ist überzeugt, dass er deshalb mit dem nächsten Transport in die Heimat fahren konnte, wo er am 29. November 1949 ankam.

Seit Februar 1995 Obmann des Bezirksverbandes Wels des Heimkehrerverbandes Österreichs, der Organisation ehemaliger Kriegsgefangener.

Kriegsauszeichnungen: EK II, KVK II, Verwundetenabzeichen, Sturmabzeichen, Winterkampfmedaille. 50 % kriegsbeschädigt.

Studium:

1950 Wiederaufnahme des Studiums an der Universität Graz: Jusstudium, Dolmetschstudium Russisch und Übersetzerstudium Französisch mit den Abschlüssen: Diplom-Dolmetsch für Russisch, Akademisch geprüfter Übersetzer für Französisch und Mag. Dr.jur.

1956/57 Studium der Rechtsvergleichung an der Universität Paris.

1957 – 1959 Gerichtspraxis in Wien mit gleichzeitigem Studium an der Universität in Luxemburg (Diplom/Oberdiplom für Rechtsvergleichung).

Beruf:

1953 bis 1962 freier Mitarbeiter des Institutes zur Erforschung der UdSSR in München.

1960 Eintritt in den Schuldienst an der Bundeshandelsakademie Linz.

November 1976 bis 31. 12. 1987 Direktor der HAK I in Wels.

Gleich nach seiner Heimkehr trat er dem Heimkehrerverband in Graz bei. März 1995 wurde Stieger zum Bezirksobmann des HVÖ Wels bestellt.

Verschiedene Publikationen und Zeitungsartikel über Fragen der Sowjetunion und der kommunistischen Bewegung.

Familie:

1960 Hochzeit mit Brigitte Erika Stieger, geb. Mauk, Diplomkrankenschwester.

Sechs Kinder, die alle die Reifeprüfung an der Handelsakademie ablegten:

Martin Gennadij, geb. 1960

Walter Michael, geb. 1962

Josef Nikolaus, geb. 1963

Kinga Andrea, geb. 1965

Georg Wilhelm, geb. 1967

Karl Erwin, geb. 1969

Gendern – ja/nein – wie? – Geschlechtergerechte Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten

Vienna International Studies hat dazu ein kurzes Wiki auf YouTube gestellt:

In wissenschaftlichen Arbeiten soll eine geschlechtergerechte Sprache verwendet werden.

Das heißt in Bezug auf Personenbezeichnungen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und darüber hinaus aller Geschlechter.

Sehr hilfreiche Quellen:

Leitfaden für eine diskriminierungssensible Sprache in Wort und Bild“ der FH Burgenland

Criado-Perez, Caroline – Unsichtbare Frauen: wie eine von Daten beherrschte Welt die Hälfte der Bevölkerung ignoriert

Studien, die zeigen, dass das generische Maskulinum überwiegend als (rein) männlich interpretiert wird:

  • Hegarty, Peter and Buechel, Carmen (2006), ‘Androcentric Reporting of Gender Differences’, APA Journals: 1965–2004 Review of General Psychology, 10:4, 377–89
  • Vainapel, Sigal, Shamir, Opher Y., Tenenbaum, Yulie and Gilam, Gadi (2015), ‘The Dark Side of Gendered Language: The Masculine-Generic Form as a Cause for Self-Report Bias’, Psychological Assessment Issue, 27:4, 1513–19
  • Sczesny, Sabine, Formanowicz, Magda, and Moser, Franziska (2016), ‘Can Gender-Fair Language Reduce Gender Stereotyping and Discrimination?’, Frontiers in Psychology, 7, 1–11
  • Horvath, Lisa Kristina and Sczesny, Sabine (2016), ‘Reducing women’s lack of fit with leadership positions? Effects of the wording of job advertisements’, European Journal of Work and Organizational Psychology, 25:2, 316–28
  • Stout, Jane G. and Dasgupta, Nilanjana (2011), ‘When He Doesn’t Mean You: Gender-Exclusive Language as Ostracism’, Personality and Social Psychology Bulletin, 36:6, 757–69
  • Vervecken, Dries, Hannover, Bettina and Wolter, Ilka (2013), ‘Changing (S) expectations: How gender fair job descriptions impact children’s perceptions and interest regarding traditionally male occupations’, Journal of Vocational Behavior, 82:3, 208–20
  • Prewitt-Freilino, J. L., Caswell, T. A. and Laakso, E. K. (2012), ‘The Gendering of Language: A Comparison of Gender Equality in Countries with Gendered, Natural Gender, and Genderless Languages’, Sex Roles, 66: 3–4, 268–81
  • Gygax, Pascal, Gabriel, Ute, Sarrasin, Oriane, Oakhill, Jane and Garnham, Alan (2008), ‘Generically intended, but specifically interpreted: When beauticians, musicians, and mechanics are all men’, Language and Cognitive Processes, 23:3, 464–85
  • Stahlberg, D., Sczesny, S. and Braun, F. (2001), ‘Name your favorite musician: effects of masculine generics and of their alternatives in German’, Journal of Language and Social Psychology, 20, 464–69

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.