Archiv für den Monat: November 2014

Macht mich ein MBA A-wertig?

Heute wollte ein Student wissen, ob ihn der akademische Grad MBA nach einem unserer FH-Lehrgänge “A-wertig” macht.

Meine – leider ein wenig – ausführliche Antwort:

Berufsrechtlich stellen diese Lehrgänge allesamt die akademische Weiterbildung dar und können die akademischen Experten- und Mastergrade fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein, gesetzlich garantierte Berufsrechte (z.B. A-Wertigkeit im öffentlichen Dienst) vermitteln sie keine.

Sinn der akademischen Experten- und Mastergrade ist ja die Aus- und Weiterbildung mit einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Freie Berufe akzeptieren u. U. akademische Mastergrade als Berufsvoraussetzung wie z.B. die Kammer der Wirtschaftstreuhänder den „Master of Business Administration“.

Akademische Mastergrade sind österreichische akademische Grade die im internationalen Verständnis Spezialisierungsstudien entsprechen und in vielen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind.

Da die akademischen Mastergrade in außerordentlichen Studien an Universitäten – also in Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung), an Fachhochschulen – also in Lehrgängen zur Weiterbildung
(§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der zuletzt geltenden Fassung), an Pädagogischen Hochschulen – also in Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006) oder an außer-universitären Bildungseinrichtungen – also in Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, mit 31. 12. 2012 ausgelaufen) erworben werden (konnten), stellen sie auch keinen Teil des dreigliedrigen Studiensystems entsprechend der Bologna-Deklaration (Bakkalaureat – Magisterium – Doktorat) dar, die nur für ordentliche Studien anzuwenden ist.

Wichtig ist aber schon: Mastergrade im Sinn der österreichischen Rechtsvorschriften sind akademische Grade auf der Grundlage

• einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
• mit starkem Berufsbezug,
• für das seinerseits ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium, Diplomstudium oder Magisterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Diese Mastergrade berechtigen generell nicht zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums.

Gemäß § 88 des Universitätsgesetzes 2002 sind Inhaber/innen eines Mastergrades berechtigt, diesen im vollen Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MPA“, „MA“, „MBA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.

Falsche Titelführung strafbar?

Heute wurde ich wieder angefragt:

Ist es eigentlich strafbar falsche akademische Titeln zu führen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das beantworten könnten.

Antwort:

Zur Frage der falschen Titelführung gibt es tatsächlich eine Strafbestimmung im § 116 Universitätsgesetz 2002.

Absatz 1 besagt, dass derjenige, welcher vorsätzlich

eine dem inländischen oder ausländischen Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnung oder
einen oder mehrere inländische akademische Grade oder
eine den inländischen oder ausländischen akademischen Graden oder Titeln gleiche oder ähnliche Bezeichnung unberechtigt verleiht, vermittelt oder führt,
eine Verwaltungsübertretung begeht, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen ist, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist.

(2) Unberechtigt ist die Verleihung, Vermittlung oder Führung insbesondere dann, wenn der akademische Grad oder die gleiche oder ähnliche Bezeichnung
1.von einer Einrichtung stammt, die einer postsekundären Bildungseinrichtung nicht gleichrangig ist;
2.von einer Einrichtung stammt, die vom Sitzstaat nicht als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist;
3.nicht auf Grund entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen oder wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen erworben wurde;
4.nicht auf Grund des wegen wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen hohen Ansehens in Fachkreisen oder wegen hervorragender Verdienste für die wissenschaftlichen oder kulturellen Aufgaben der postsekundären Bildungseinrichtung ehrenhalber verliehen wurde.

Höhlen- und Erdmenschen – ein Ankündigungsunternehmer befruchtet den politischen Diskurs?

Der große Philosoph Jürgen Habermas sieht in der „Sprachfähigkeit“ das entscheidende Kennzeichen des Menschen und entwickelte eine Diskursethik in welcher der argumentative Dialog über die Wahrheit von Behauptungen und die Legitimität von Normen geführt wird.

Die Grundlage unserer Gesellschaft liegt in der Sprache als zwischenmenschlichem Verständigungsmittel und eben diese unsere Sprache ermöglicht die soziale Interaktion, unser eigentliches soziales Handeln und macht unsere Verständigung – auch über unsere Vorstellung von Gesellschaft – erst möglich.

Der mir bislang nicht bekannte Abgeordnete Ing. Christian Höbart eröffnete nun mit seiner Bezeichnung von Asylwerbern als Höhlen- und Erdmenschen einen interessanten argumentativen Dialog und gibt uns auch ein wenig Einblick in sein politisches Verständnis und seine Vorstellung von Politik.

Die Bezeichnung Troglodyt – griechisch τρωγλοδύτης „Höhlenbewohner“ – also der von Ing. Höbart so gesehene Asylwerber – war lange Zeit der falschen Vorstellung von primitiven Höhlenbewohnern geschuldet und ist nach heutigen Erkenntnissen dem Bild eines Jägers und Sammlers gewichen, der Höhlen nur zu kultischen Zwecken aufsucht und sonst offene Lagerfeuer vorzieht.

Aus welchen Gründen auch immer, kommen diese Höhlenmenschen nun zu uns – wahrscheinlich unserer bedeutenden Kultur und Lebensqualität wegen – und sollten wir das natürlich nicht zulassen.

Wikipedia vermeint, „der Ursprung der verächtlichen Einstufung der Höhlenmenschen dürfte im Kolonialismus des 19. Jahrhunderts liegen, als man alles Nichteuropäische, Nichtmoderne als minderwertig ansah.
Umgangssprachlich wird die Bezeichnung Höhlenmensch auf Menschen mit ausgeprägt schlechten Umgangsformen angewandt.“

Ein solches Menschenbild und Politikverständnis kann man Herrn Ing. Christian Höbart wohl durchaus unterstellen.

Aber was ist nun ein Erdmensch?

Einer der nicht fliegen kann oder einer, der wie ich auch bei Dr. Google finden konnte, das eigene Territorium und die eigene Existenz sichern möchte.

Nun, damit träfe ja die Bezeichnung Erdmensch eher auf Ing. Höbert als auf die Asylwerber zu.

Gerade der Herr Abgeordnete will ja unser Territorium gegen diese minderwertigen Höhlenbewohner verteidigen.

Unter Asylwerbern verstehen wir aber Personen, die in einem Land -dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen – um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung, bitten.

Wir sollten verfolgten Menschen diesen Schutz nicht verwehren und sie schon gar nicht auch noch mit zusätzlichem Spott und Häme bedenken.

Aus meiner Sicht ist daher ein derart schlicht argumentierender und offensichtlich asozialer Politiker in einer Partei, die sich in einer offenen und demokratischen Gesellschaft für wählbar hält und für diese arbeiten möchte, einfach untragbar.

Informationen zum Politiker finden wir auf der home page des Parlaments:
http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_51562/
Ing. Christian Höbart
Abgeordneter zum Nationalrat
Wahlpartei: Freiheitliche Partei Österreichs
Wahlkreis: 3 – Niederösterreich
Klub: Freiheitlicher Parlamentsklub
Geb.: 09.06.1975, Wien

Beruf: Ankündigungsunternehmer

Etwas mehr zum Herr Ingenieur erfahren wir auf wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Höbart

zum Erdmenschen im Feng Shui

http://www.farbenundleben.de/fengshui/fengshui_wohnen_erde.htm

Das Element Erde – Symbolik und Eigenschaften

Symbolik – Erde unterstützt, und nimmt alle anderen Elemente auf, denn die Erde entspricht der Mitte. Erde ist der Boden, der Leben und Nahrung hervorbringt. Sie ist fest und aufnahmefähig, fruchtbar und ergiebig, tief, breit und ausgleichend. Erde verkörpert die goldene Mitte, den Zustand des Gleichmuts und ist das nährende und ausgleichende Element, das die Jahreszeiten harmonisch ineinander überleitet.

Bedeutung und Eigenschaften – Die Erdenergie steht für das mittlere Lebensalter, für Reife und Stabilität, für das Schaffen, Bewahren und Sichern des (eigenen) Territoriums (Existenz). So symbolisiert die Erdenergie Bodenständigkeit, Dauerhaftigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit.

IKW-Jubiläumsfeier 45 Jahre IKW

Herzliche Einladung zur IKW-Jubiläumsfeier 45 Jahre IKW
und Buchpräsentation IKW-Bände 125 und 126

Montag, 17. November 2014, 19.00 Uhr Altes Rathaus
Gemeinderatssitzungssaal (1. Stock) Hauptplatz 1
4041 Linz

Programm:

Begrüßung
Bürgermeister MMag. Klaus Luger

Statement zum Thema „Gemeinwirtschaft“
Generaldirektor Dipl.-Ing. Erich Haider

Vorstellung der IKW-Bände 125 und 126 durch
Univ-Doz. Prof. (FH) Dr. Friedrich Klug

Musikalische Umrahmung
Chor „Linz Singers“

Im Anschluss laden wir zu einem Buffet

IKW - Einladung 126 + Jubiläum 45_Seite_1

Der Traum vom Eigenheim in sieben Schritten

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden, dem eigenen Dach über dem Kopf, einfach einem Platz, an dem man sich wohlfühlen kann und der einem selbst gehört.

Nach einer erfolgreichen Finanzierung muss man nicht nur nie wieder Miete zahlen, das eigene Zuhause ist darüber hinaus auch noch Vermögenssicherung (Veranlagung) und Altersvorsorge in einem.

Leider lässt sich dieser Traum nur für die wenigsten Menschen über Nacht verwirklichen.

Wer keinen Lotto-Jackpot gewinnt oder ausreichend erbt, muss daher folgende Schritte auf der Treppe zum Eigenheim steigen:

1) Sparen
2) Sparen
3) Fremdfinanzieren
4) Eigene Leistungen erbringen
5) Das Erreichte absichern (versichern)
6) Förderungen nutzen
7) Makler einbinden

Sparen und Finanzieren:

Ohne Eigenmittel wird es nicht gehen und eine Finanzierung über 100 % der Kaufsumme und der Nebenkosten (bis zu 15 %) gibt es leider bei keiner Bank. Die Kreditsumme und die Nebengebühren müssen besichert werden und es sollten daher 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises durch Eigenmittel beigebracht werden.

Beachten sollte man dabei auch, dass die Kosten für den Bereich Wohnen nicht mehr als ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens ausmachen und neben den Betriebskosten eine Rückführung des Hypothekarkredites daraus möglich sein sollte.

Eigenleistung:

Um bares Geld zu sparen können handwerklich geschickten Bauherren Eigenleistungen tätigen.

Eigenleistungen können sogar in bestimmten Fällen zum Eigenkapitalanteil hinzugerechnet werden und damit die Kreditgewährung erleichtern.

Ebenfalls können handwerklich geschickten Bauherren, Verwandte oder Nachbarn mithelfen, Lohnkosten der Professionisten zu reduzieren.

Beachten sollte man dabei aber Risiken bei dem Einsatz der Eigenleistungen. Diese liegen in dem hohen Zeitaufwand, längerer Bauzeit, zum Teil unzureichender fachlicher Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

Aus diesen Gründen sollten man gut planen und reiflich abwägen – denn nur so kann auf lange Sicht richtig gespart werden.

Ablebensversicherung:

Das Erreichte und die Finanzierung müssen unbedingt abgesichert werden und daher ist eine Ablebensversicherung wirklich anzuraten. Die Kosten dafür liegen im Promillewert der Versicherungssumme und im Fall des Falles für die Hinterbliebenen sehr hilfreich.

Förderungen optimal nutzen:

Siehe dazu den Kasten

Makler einbinden:

Man kann das Eigenheim selbst errichten oder eines kaufen. Das Traumobjekt findet man allerdings nicht von heute auf morgen. Es kann daher nicht schaden einen Makler zu Rate zu ziehen.

Eine wunderbare Übersicht zur Wohnbauförderung findet sich hier http://www.wohnbaufoerderung.info/index_2.php

Wenn Sie selber auf die Suche gehen wollen:

Burgenland

Neubau ….

http://www.burgenland.at/wohnen-energie/wohnen/wohnbaufoerderung/bauen/neubau/

Kärnten

Wohnbauförderung

https://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?thema=1&subthema=15

Niederösterreich

Eigenheim ..

http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung-Eigenheim.html

Oberösterreich

Eigenheim bzw. Errichtung einer zweiten Wohnung

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/34819_DEU_HTML.htm

Salzburg

Wohnbauförderung

http://www.salzburg.gv.at/bw-wohnen.htm

Steiermark

Förderungen

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837517/DE/

Tirol

Wohnbauförderung

https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/

Vorarlberg

Wohnbauförderung

http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/wohnen/wohnbaufoerderung/start.htm

Wien

Förderungen für den Neubau

https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/