Archiv für den Monat: Februar 2018

Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien – Finanzierungsmöglichkeiten?

Gemäß Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG[1]) gibt es Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – nur für ordentliche Studien und leider nicht auch für die Lehrgänge der Weiterbildung:

  • Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgänge zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgänge (§ 39 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)

Auch in Regelstudien gibt es Einschränkungen – Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – gibt es nur für österreichische[2] Studierende an österreichischen Hochschulen, sodass Studierende, die in ausländischen Regelstudien eingeschrieben sind, keinen Anspruch auf Studienförderung haben.

Studierende in Lehrgängen der Weiterbildung oder in ausländischen (Fern-) Studienangeboten sollten daher folgende Möglichkeiten optimieren:

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

– das Bildungsdarlehen, da können auf 15 Jahre verteilt Studiengebühren zurückgezahlt werden

– die steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren und Bildungskosten

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

staatlich anerkannte Hochschule der European Education Group Deutschland GmbH

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Tel.: +49 7533 919 23 90

Fax.: +49 7533 919 23 91

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

[1] Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 –StudFG) StF: BGBl. Nr. 305/1992

[2] sowie gleichgestellte Ausländer und Staatenlose – § 4 StudFG – Studierende aus dem EWR, der EU

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

 

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

NeuFöG: Förderungen für Neugründer – WKO und SV helfen

Sozialversicherung:

Um die Sozialversicherungskosten kalkulierbar zu machen, gilt für Neugründer (Neuzugänge in der Wirtschaftskammer) in den ersten beiden Kalenderjahren einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung eine fixe Beitragsgrundlage in der Höhe von 438,05 Euro (Wert 2018) monatlich.

Die Beiträge werden nicht mehr nachbemessen!

Im dritten Jahr der Pflichtversicherung gilt für Ihre Krankenversicherung die Mindestbeitragsgrundlage als vorläufige Beitragsgrundlage. In der Pensionsversicherung gilt die Mindestbeitragsgrundlage für alle drei Jahre als vorläufige Beitragsgrundlage.

Achtung: Diese Regelungen beziehen sich immer auf Kalenderjahre.

Beispiel: Sie haben Ihre Tätigkeit im Juli eines Jahres aufgenommen. Von der fixen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung profitieren Sie 18 Monate.

(Mindest-) Beitragsgrundlage für Neugründer (monatlich):

Pensionsversicherung            654,25 Euro

Krankenversicherung             438,05 Euro

Beitrag Pensionsversicherung (vierteljährlich) 363,12 Euro

Krankenversicherungsbeitrag (vierteljährlich) 100,53 Euro

Beitrag Unfallversicherung (vierteljährlich) 28,80 Euro

Ihre Monatsbelastung für PV, KV und UV beträgt sohin EUR 164,15

informative links:

https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.586917&version=1517320485

https://www.sozialversicherung.at/portal27/esvportal/content?contentid=10007.683974&viewmode=content

Gebühren- und Steuerbefreiungen:

Gegen Vorlage des amtlichen Formulars NeuFö2 bei der in Betracht kommenden Behörde entfallen im Wesentlichen die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die Grunderwerbssteuer für Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und Grundbuch, die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten (bis 31.12.2015) und Teile der Lohnabgaben für das Kalendermonat der Neugründung und die folgenden 35 Kalendermonate.

Der Begünstigungszeitraum für Lohnnebenkosten selbst ist mit 12 Monaten beschränkt, wobei die Frist mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers zu laufen beginnt.

https://www.wko.at/service/steuern/neugruendungs-foerderungsgesetz-fuer-neugruender-faq.html

WKO Gründerservice:

https://www.gruenderservice.at

 

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

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Die Akademisierung der Kindergartenpädagogen/-innen in Österreich – ein Gebot der Stunde

Die wichtige Bedeutung der Kindergärten und –krippen:

Uns allen ist grundsätzlich bewusst, dass Kindergärten als die erste außer-familiäre Bildungseinrichtung eine enorme Bedeutung für unsere Gesellschaft, unsere Zukunft haben und unsere Kinder daher auf bestens ausgebildete Kindergartenpädagogen/-innen (Elementarpädagogen/-innen) treffen sollten.

Ausbildung an der BAFEP:

Unsere Elementarpädagogen/-innen werden zumeist an Bundesschulen (auch entsprechende Privatschulen können absolviert werden), an einer sogenannten Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAFEP), ausgebildet – einer fünfjährigen, zur Matura führenden, berufsbildenden höheren Schule.

Die Absolventen/-innen sind hervorragend ausgebildet und übernehmen in Folge bis zu 25 Kinder in ihre Verantwortung.

Hohe Anforderungen:

An unsere Kindergärten werden hohe Erwartungen gerichtet: die Kinder sollen soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Frustrationstoleranz entwickeln, daneben soll ihnen Wissen vermittelt werden, wobei dieses den (deutschen) Spracherwerb, Alltagstätigkeiten (wie Schuhe selbst binden) und den Umgang mit digitalen Medien umfasst.[1]

Schlussendlich werden die Kindergärten als Einrichtungen selbst von Kindergartenpädagogen/-innen gemanagt und geleitet.

Akademische Weiterbildung erforderlich:

Für alle diese Aufgaben wäre aus meiner Sicht eine berufsbegleitende Weiterbildung dringend nötig und von den Kindergartenpädagogen/-innen wird diese auch zu Recht eingefordert.

Eine auf der BAFEP aufbauende akademische Weiterbildung ist also das Gebot der Stunde scheitert aber wie immer an einer Frage – der des Geldes.

Das Problem der Finanzierung:

Wer soll a) diese Weiterbildung finanzieren und b) werden akademisch ausgebildete Kindergartenpädagogen/-innen natürlich auch mehr kosten.

Die Bundesländer und die Gemeinden entscheiden derzeit über Gruppengröße und Öffnungszeiten und tragen auch die Kosten der Kindergärten und –krippen.

Die Begeisterung die Weiterbildungskosten zu übernehmen und die höheren Gehälter zu tragen halten sich bei den Trägern verständlicherweise in sehr engen Grenzen.

Wohl auch ein Grund warum das ab Herbst 2018 an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich (PH OÖ),  der Privaten Pädagogischen Hochschule der Diözese Linz (PHDL) und der Pädagogischen Hochschule Salzburg Stefan Zweig angebotene Bachelorstudium Elementarpädagogik vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung noch nicht genehmigt ist.

Es bedarf also noch vieler Verhandlungsrunden zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und sollte die Zeit bis zur längst fälligen Lösung sinnvoll genutzt werden.

Akademische Lehrgänge als Zwischenlösung:

Als ersten Schritt könnten die fachlich wohl für die Kindergartenpädagogen/-innen zuständigen Pädagogischen Hochschulen oder auch Universitäten Lehrgänge der Weiterbildung einrichten.

Universitätslehrgänge[2] und Hochschullehrgängen[3] könnten in Form von Expertenlehrgängen (zumindest 60 ECTS) als akademische/r Elementarpädagoge/in oder auch mit einem Mastergrad in der Weiterbildung (MA, MEdu) abgeschlossen werden.

Mastergrade in der Weiterbildung können dabei als akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung mit starkem Berufsbezug – also beispielsweise abgeschlossene BAFEP und 5 Jahre Berufserfahrung –  aufgesetzt werden und berufsrechtlich als fachliche Voraussetzung für die Leitung eines Kindergartens besonders anerkannt werden.

Kindergartenpädagogik – Elementarpädagogik im dualen Weiterbildungssystem:

Diese Möglichkeit würde ein duales System abbilden, der/die Elementarpädagoge/in ist nach der BAFEP bereits im Kindergarten tätig, sammelt Berufserfahrung und studiert in einem Experten- oder Mastergrad der Weiterbildung, dessen positiver Abschluss auch mit zusätzlichen berufsrechtlichen Vorteilen „belohnt“ wird.

Da Experten- und Mastergrade in der Weiterbildung keine Regelstudien abbilden, die eine A-Wertigkeit begründen könnten, würden sich die Länder und Gemeinden wohl weniger gegen solche Weiterbildungsangebote sträuben.

Lehrangebote auch mittels Einsatz von Fernlehre:

Neue Konzepte der Fernlehrdidaktik und –pädagogik könnten dabei die Präsenzzeiten in den Lehrgängen reduzieren und die erforderlichen Lehrgangskosten senken.

Die Weiterbildung unserer Elementarpädagogen/-innen müsste den Ländern und Gemeinden ein wichtiges Anliegen sein und hielte sich bei einiger Phantasie auch in leistbaren Grenzen.

Heinz Faßmann, der neue Bildungsminister, könnte hier einen wichtigen Schritt setzen und viele Experten/-innen aus der Berufsgruppe der Elementarpädagogen/-innen und natürlich der kompetenten Hochschulen würden ihn hier gerne unterstützen.

 

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

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[1] aus einer ÖDKH-Studie http://www.oedkh.at siehe auch https://kurier.at/politik/inland/grossbaustelle-kindergarten-zu-grosse-gruppen-zu-wenig-personal/308.147.496

[2] gem. § 56 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung

[3] gem. § 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006 in der geltenden Fassung

 

Online-Karriereportal der Allensbach University

Diese Plattform vereint alle Werkzeuge, um Ihre berufliche Karriere zu gestalten und attraktive Stellenangebote zu finden.

Im Career Center finden Sie:

  • Stellenangebote, die zu Ihren Suchkriterien passen:
  • Exklusive Angebote von Partnerunternehmen der Allensbach University; diese Rubrik wird sich in den kommenden Monaten füllen, so dass es sich lohnen wird, regelmäßig vorbeizuschauen
  • Sonstige Angebote von über 400 Partnerunternehmen von JobTeaser, dem Provider unseres Karriereportals

Zudem finden Sie alle Events der Allensbach University und diverser Partnerunternehmen:

  • Rekrutierungsveranstaltungen, Challenges, Konferenzen, …
  • Events, die von der Allensbach University organisiert werden
  • Events, die von Unternehmen organisiert werden
  • Sie erhalten Zugang zu Infos und Videos, die Ihnen helfen, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen!

Damit Sie von den Möglichkeiten dieses Career Centers in vollem Umfang profitieren können, können Sie die Suchkriterien Ihres persönlichen Dashboards individuell anpassen.

Das funktioniert mit nur einem Klick auf „Meine Kriterien anpassen” bei Ihrem ersten Besuch.

Anbei finden Sie eine kurze Präsentation, um Ihnen den Start so einfach wie möglich zu machen.

Als Alumni der Allensbach Hochschule können Sie selbstverständlich auch für Ihr Unternehmen kostenfrei Stellenangebote einstellen.

Als Studierender können Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeit hinweisen, in unserem Karriereportal kostenfrei Stellenanzeigen zu veröffentlichen.

Gerne berät Sie die Hochschule hierzu:

Hier geht es zu Ihrem Career Center!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Karriere einen guten Start mit dem Karriereportal der Hochschule Allensbach!

 

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

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Auch das Jahr 2018 bringt steigende IMMO-Preise – um so mehr sind clevere Makler gefragt!

Die Experten sind sich einig: im Jahr 2018 wird es zwar ein leicht steigendes Angebot an Immobilien auf dem österreichischen Markt geben, da aber die Nachfrage deutlich stärker steigt kommt es gemäß dem alten Gesetz von Angebot und Nachfrage auch 2018 wiederum zu steigenden Immobilien-Preisen.

Da auch die Wirtschaft insgesamt angezogen hat und Geld auf dem Markt ist, werden die Preise für Wohnimmobilien auf jeden Fall weiter steigen.

Die weiterhin steigenden Immobilienpreise werden nicht auf Wien beschränkt sein sondern alle (insbesondere Landeshaupt-) Städte umfassen. Hier gilt der alte Makler-Spruch das bei der Preisentwicklung vor allem die 3 L Ausschlag gebend sind: Lage, Lage, Lage – sohin erwarten die Experten in zentralen, sehr guten Lagen über dem Durchschnitt steigende Preise.

Da Mieten oftmals rechtlich gedämpft werden, steigen die Preise für Wohnimmobilien stärker als die Mieten.

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden lässt die Nachfrage nach Baugrundstücken und Einfamilienhäusern stabil ansteigen.

Dass die Nachfrage das Angebot übersteigt macht die Hilfe durch Immobilienmakler in der Wohnungs- bzw. Grundstücksfrage noch wichtiger.

Denn Immobilienmakler verfügen über die entsprechende Marktübersicht in der jeweiligen Region und kennen auch das Umfeld Ihrer Traum-Immobilie, haben interessante Objekte im Portfolio, die noch nicht in den Medien oder über das Internet angeboten werden und verhandelt auf Wunsch auch den Preis zwischen den Vertragspartnern neu, Immobilientreuhänder kennen den Marktwert genau.[1]

Der seriöse Immobilienmakler erledigt bzw. organisiert viele Behördenwege und Termine seiner Kunden, kann natürlich auch einen Energieausweis lesen[2] und ist Experte in allen Bereichen des Immobilienwesens.[3]

Durch strenge Aufklärungs-, Sorgfalts- und Unterstützungspflichten des Makler, der über eine solide Ausbildung verfügt, bekommt man keine Katze im Sack sondern die bestmögliche Lösung.

Wichtig auch: Ihr Immobilienmakler kennt alle Nebenkosten,[4] legt seine Honorarnote nur im Erfolgsfalle – es fallen also in der Regel keine Beratungskosten an – und hilft bei steuerlichen Fragen[5].

Nicht zu vergessen, der von Ihnen beauftragte Makler optimiert auf Wunsch auch Ihre Finanzierung. Ein guter Makler kennt alle nötigen Förderungen und verhandelt die Hypothekarkredite für Sie.

In der Regel werden die Maklerprovisionen von den Preissteigerungen zweier Jahre aufgeholt – ein Grund mehr bei Immobiliengeschäften einen Makler einzuschalten.

 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger ist Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels und hält den Lehrstuhl für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz.

 

[1] Siehe dazu „Wie viel ist meine Liegenschaft wert – was darf sie kosten“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 6 B, 2012, S 8 – 9

[2] Siehe dazu „Wichtige Neuerungen durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012)“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 11 B, 2012, S 45

[3] Siehe dazu „Immobilientreuhänder sind Immobilienexperten – Alles rund um die Immobilie und Ihr Immobilieninvestment” – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Herbst 2013, S 62 – 63

[4] Siehe dazu „Die Nebenkosten beim Immobilienkauf“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Frühling 2014, S 57 – 59

[5] Siehe dazu Steuerliche Änderungen rund um die Immobilie – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 9 B, 2012, S 10 – 11

 

Qualität in der Erwachsenenbildung Österreichs: Ö-Cert verschafft den Überblick!

Ö-Cert ist der Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich und gilt die Aufnahme ins Verzeichnis der Ö-Cert nicht nur als Qualitätsnachweis der Organisationen sondern gewährleistet auch Transparenz für die Kunden dieser Einrichtungen.

Ö-Cert verschafft Ihnen einen Überblick über qualitätssichernde Maßnahmen wie z.B. ISO 29990, ISO 9001, wien-cert, CERT-NÖ, QVB, OÖ-EBQS, LQW, S-QS, EFQM, ….. der Erwachsenenbildungsorganisationen in Österreich und erreichen die hier gelisteten Organisationen damit österreichweite Anerkennung.

Ö-Cert sichert dabei auch die gegenseitige überregionale Anerkennung zwischen den einzelnen Bundesländern sowie mit dem Bund – erleichtert dadurch die Verwaltung ganz erheblich und schafft Klarheit und Vereinfachung bei Förderungen.

Ziel dieses europäischen Vorzeigeprojektes ist es, qualitätssichernde Maßnahmen in der Erwachsenenbildung weiter zu fördern und Transparenz und vereinfachte Verwaltung zu schaffen.

Sie können auf der web page von Ö-Cert ganz bequem Ihren Ö-Cert-Qualitätsanbieter suchen: https://oe-cert.at/qualitaetsanbieter/

 

Rückfragen bitte an Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University in Konstanz: martin.stieger@liwest.at

 

 

PRIVILEG Verein zur Förderung des Rechtszugangs

Die unbestreitbare Tatsache, dass viele Menschen in Österreich trotz aller Bemühungen mit erschwertem Rechtszugang und Rechtsdurchsetzung leben müssen, hat in Wien zur Gründung eines Vereines geführt, der sich vieler der damit verbundener Probleme annehmen möchte.

Dieser Verein führt den Namen ”PRIVILEG Verein zur Förderung des Rechtszugangs“.

Der noch junge Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung des Rechtszugangs durch Vertretung der Interessen von Personen nicht österreichischer Herkunft, insbesondere aus Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, vor allem in miet-, versicherungs- und finanzrechtlichen Fragen und zählt wenige Wochen nach Gründung bereits mehr als 700 Mitglieder.

Nähere Informationen: http://www.privileg-info.at/

Den Verein finden Sie auch auf facebook:

https://www.facebook.com/udruzenjegradjanaprivileg/