Online-Lehrgang „Management und Marketing“ – als Kontaktstudium mit 72 ECTS – auf das nachfolgende Bachelorstudium voll anrechenbar

Erstmals bietet VIS in Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz, ein Kontaktstudium an. 

Kontaktstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse.[1] 

Die Qualität eines jeden Kontaktstudiums muss durch eine Hochschule geprüft werden. 

In den VISKontaktstudien (Lehrgänge im Fernstudium) wird die Qualität durch die Allensbacher Hochschule sichergestellt, die auch nach positivem Studienerfolg die ECTS vergibt.

Der Lehrgang Management und Marketing besteht aus 12 Modulen mit jeweils 6 ECTS (also einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 180 Stunden), umfasst daher  insgesamt 72 ECTS.

Die erworbenen Credits können für ein anschließendes Bachelor-Studium oder auch Weiterbildungsangebote (z.B. MBA-Lehrgänge) genutzt werden.

Am Ende jedes Moduls ist eine Prüfung abzulegen:

  • Wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement 
  • Einführung in die Allgemeine BWL 
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VWL I) 
  • Einführung in das Rechnungswesen (Rechnungswesen I) 
  • Einführung in das Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsrecht I) 
  • Marketing 
  • Markt- und Werbepsychologie 
  • Wirtschaftspsychologie 
  • Unternehmensführung/Strategisches Management 
  • Investition und Finanzierung 
  • Projekt- und Prozessmanagement 
  • Human Ressource Management (Personalwirtschaft)

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Infos zum Kontaktstudium:

Playlist zum Thema:


[1] Die gesetzliche Bestimmung aus dem Landeshochschulrecht Baden Württembergs:

§ 31 Weiterbildung

(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen. Die DHBW soll zusammen mit den beteiligten Ausbildungsstätten Möglichkeiten einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten beruflichen Weiterbildung im dualen System entwickeln.

(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

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