Archiv für den Monat: April 2017

Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ (Mag. oder M.A.) im Fernstudium absolvieren

Das Studium der Wirtschaftspädagogik ist in Österreich nur an vier Wirtschaftsuniversitäten und im Präsenzunterricht möglich:

Studium an vier Standorten

  • Universität Graz
  • Universität Innsbruck
  • Universität Linz
  • Wirtschaftsuniversität Wien
  • zwei Studienmodelle
    • Universität Linz: 9 Semester (Abschluss Mag.rer.soc.oec.)
    • Anderen Universitäten: Bachelorstudium (180 ECTS), anschließendes 5-semestriges WiPäd-Studium (Master)
  • nur 50 % der AbsolventInnen finden den Weg in die Schule
  • polyvalentes Studium – kein klassisches Lehramt
  • Qualifiziert für die Schule und Berufsfelder in der Wirtschaft
  • Außerschulische Arbeitsfelder eröffnen den Lehrern auch Exit-szenarien
  • Einphasiges Studium (nach Mag. oder Master zwei Jahre Berufserfahrung i.S.v. kaufmännischer Berufspraxis als Eintrittserfordernis in den Schuldienst)
  • nicht kombinationsfähig bzw. -pflichtig

 

In Deutschland können künftige Wirtschaftspädagogen aus 40 Bachelor- und eben so viele Masterstudiengänge wählen.

Ein einziger Studiengang kann in Fernlehre absolviert werden – der Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ der Hochschule Allensbach[1] und ermöglicht so ein zeit- und ortsunabhängiges Studieren auch neben Beruf und Familie.

Der Studiengang wird mit dem Master of Arts (M.A.) abgeschlossen, es kann aber nach baden-württembergischen Studienrecht auch der akademische Grad Magister/Magistra verliehen werden. 

Das ist wohl für Studierende aus Österreich interessant – auch die Beurteilung des Studiengangs durch den Landesschulrat für Oberösterreich, wonach AbsolventInnen „(sofern nach Abschluss des Studiums eine 2-jährige facheinschlägige Berufspraxis nachgewiesen wird), kaufmännische Gegenstände an BMHS (überwiegend an Handelsakademien) unterrichten“ können.

 

Was macht die Wirtschaftspädagogik besonders?

  • kein klassisches Lehramtsstudium
  • das Studium bildet für die Schule und die Wirtschaft aus (ein Wechsel in beide Richtungen ist möglich), das bedeutet:
  • Berufsfähigkeit auch außerhalb der Schule
  • sehr starke Prozessorientierung schon im Studium
  • oft Schulpraktikum während des Studiums und/oder Berufspraktikum nach dem Studium
  • praxisorientierte Ausbildung und dabei
  • forschungsbasiert, denn
  • berufsfachliche Kompetenz setzt tiefverstandenes Wissen voraus

 

Informationen zum Fernstudiengang Wirtschaftspädagogik:

https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/master-programs/economics-and-pedagogics

 

Rückfragen:

Martin Stieger

martin.stieger@liwest.at

http://stieger.online

 

[1] https://www.allensbach-hochschule.de

MBA Individual Skills – der maßgeschneiderte MBA – in Fernlehre!

In der Regel werden einem Studierenden die Lehrveranstaltungen vorgeschrieben, die auf dem Weg zum gewünschten Abschluss zu absolvieren sind.

Der MBA Individual Skills – angeboten vom AIM Austrian Institute of Management der FH Burgenland[1] und der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH[2] – ist anders.

Nach Neigung und Eignung, Interesse und beruflichen Vorstellungen können beim MBA Individual Skills im Vertiefungsteil die fünf Pflichtmodule aus 13 Möglichkeiten individuell bestimmt werden.

Das zudem völlig zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre mittels modernem online-Campus:[3]

Der MBA Individual Skills umfasst 90 ECTS Punkte, ist berufsbegleitend absolvierbar in 24 Monaten (Mindeststudiendauer 12 Monate) und folgendermaßen aufgebaut:

  • Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisstudium zu absolvieren (36 ECTS)
    • Grundzüge der Ökonomie
    • Buchhaltung und Bilanzierung
    • Marketing
    • Informations- und Kommunikationstechnologie
    • Wissenschaftliches Arbeiten
    • Recht: entweder
      • Wirtschaftsrecht oder
      • Deutsches Recht
  • Im Vertiefungsstudium Individual Skills (30 ECTS)entscheiden Sie sich für fünf der zur Auswahl stehenden Module:
    • Beteiligungscontrolling
    • Einführung in das Controlling
    • Europarecht
    • Management von Non-Profit-Organisationen
    • Mitarbeiterschulung und –motivation
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Organisation
    • Organisationspsychologie und Organisationssoziologie
    • Personalwirtschaft
    • Projektmanagement
    • Sozialwissenschaftliche Grundlagen
    • Strategisches Management
    • Verwaltungsrelevante Rechtsgebiete
  • Für jedes dieser insgesamt elf Module ist eine Prüfung abzulegen (die Hälfte von zu Hause aus als Seminararbeiten; die andere Hälfte mittels computergestützten Prüfungslösung Securexam oder nach individueller Terminabsprache in einem der Prüfungszentren in Eisenstadt oder Wels).
  • Den Abschluss des Lehrgangs MBA Individual Skills bildet die Masterarbeit aus dem Bereich der in der Vertiefung von Ihnen ausgewählten Module (24 ECTS).

 

Infos zum MBA Individual Skills

http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-individual-skills.html

Weitere Vertiefungsmöglichkeiten:

  • Coaching und Training
  • Controlling
  • General Management (English)
  • Gesundheitsmanagement
  • Immobilienmanagement
  • Individual Skills
  • Mediation
  • Organisational Behaviour
  • Public Management
  • Unternehmensführung

http://asasonline.com/weiterbildung/fernstudium-programm.html

 

Rückfragen:

Martin Stieger

martin.stieger@liwest.at

http://stieger.online

 

[1] http://aim.ac.at

[2] http://asasonline.com/

[3] http://asasonline.com/weiterbildung/campus-ihre-persionalisierte-studienplattform.html

 

Bachelor-sidegrade nach einem MBA der Weiterbildung

Viele MBA-AbsolventInnen denken daran, ihre ECTS aus dem Weiterbildungsstudium auch für einen Bachelor-Abschluss zu nutzen.

Der Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.A.) online[1] der Allensbach University ermöglicht genau das:

  • ein Fernstudium, in welchem
  • ECTS aus dem MBA-Lehrgang angerechnet werden und sich dadurch
  • Studiendauer und Studiengebühren reduzieren.

Der geeignete MBA in Fernlehre:

das AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland[2] bietet in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH[3] einen MBA General Management mit folgenden Vertiefungsmöglichkeiten an:

  • Coaching und Training
  • Controlling
  • General Management (English)
  • Gesundheitsmanagement
  • Immobilienmanagement
  • Individual Skills
  • Mediation
  • Organisational Behaviour
  • Public Management
  • Unternehmensführung

http://asasonline.com/weiterbildung/fernstudium-programm.html

 

Bachelor Betriebswirtschaftslehre (B.A.) online:

https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/bachelor-programs

 

Rückfragen:

Martin Stieger

martin.stieger@liwest.at

http://stieger.online

 

[1] https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/bachelor-programs

[2] http://aim.ac.at

[3] http://asasonline.com/

Außerordentliche Studierende – ordentliche Professoren?

Zu meiner Studienzeit gab es folgenden Scherz:

„Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einem ordentlichen und einem außerordentlichen (Universitäts-)Professor? Der ordentliche hat noch nichts Außerordentliches und der außerordentliche noch nichts Ordentliches geleistet.“

Wie es wirklich war, kann man ganz gut auf Wikipedia nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Professor

Was es heute noch gibt, ist die Unterscheidung außerordentliche Studierende und ordentliche Studierende.

Außerordentliche Studierende sind in der Regel Studierende in einem Lehrgang der Weiterbildung (siehe unten).

Das österreichische Universitätsgesetz[1] regelt das ganz genau:

Ordentliche Studierende sind die Studierenden, die zu den ordentlichen Studien zugelassen sind (§ 51 Abs. 2 Z 15).

Außerordentliche Studierende sind die Studierenden, die zu den außerordentlichen Studien zugelassen sind (§ 51 Abs. 2 Z 22).

Ordentliche Studien sind die Diplomstudien, die Bachelorstudien, die Masterstudien und die Doktoratsstudien (§ 51 Abs. 2 Z 2).

Außerordentliche Studien sind die Universitätslehrgänge und der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern (§ 51 Abs. 2 Z 20).

Universitätslehrgänge dienen der Weiterbildung. Die Einrichtung von Universitätslehrgängen zur Vorbereitung auf ein künstlerisches Bachelor- oder Diplomstudium ist zulässig (§ 51 Abs. 2 Z 22).

Mastergrade in Universitätslehrgängen sind jene international gebräuchlichen Mastergrade, die für die Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge festgelegt werden, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Weiterbildungsangebote vergleichbar sind (§ 51 Abs. 2 Z 22).

Diese Definitionen und Einteilung in ordentliche/außerordentliche Studierende/Studien gelten für alle Mastergrade in der Weiterbildung[2]

Grundsätzliches: 


Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung)[3]
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006) verliehen,
    • deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit
    • Zugangsbedingungen, 
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Bewertung in Österreich: 


Mastergrade in der Weiterbildung sind

  • akademische Grade
  • auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
  • mit starkem Berufsbezug,
  • für das seinerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

Internationale Bewertung: 


Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien).

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

Führung:

Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.

Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.

 

Rückfragen:

Martin Stieger

martin.stieger@liwest.at

stieger.online

 

[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[2] Bewertung des Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung 27.12.2012

[3] in Österreich bis 31. 12. 2012 möglich, seit 01. 01. 2013 werden in Österreich keine Lehrgänge universitären Charakters mehr angeboten – eine politische Entscheidung die für mich bis heute nicht nachvollziehbar ist

Gastgewerbe(berechtigung) mit einem MBA?

Immer wieder werde ich gefragt, ob man mit einem MBA der Weiterbildung wirklich das Gastgewerbe ausüben, also das Gewerbe anmelden kann.

Kurze und einfache Antwort: Ja

Die ausführliche Begründung:

Wenn Sie in Österreich das Gastgewerbe ausüben wollen, so haben Sie eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) zu erstatten.

Für die Anmeldung müssen Sie bestimmte persönliche Voraussetzungen (siehe weiter unten) und bestimmte sachliche Voraussetzungen (betreffend den Standort bzw. die Betriebsanlage) erfüllen.

Die Befähigung[1] kann mit einem MBA nachgewiesen werden.

In der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das Gastgewerbe (Gastgewerbe-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 51/2003 wird klar geregelt:

Zugangsvoraussetzungen

§ 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation zum Antritt eines Gastgewerbes (§ 94 Z 26 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:

  1. Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer Fachakademie für Tourismus oder
  2. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer Studienrichtung an einer Universität oder eines zur Verleihung eines international gebräuchlichen Mastergrades führenden Universitätslehrganges oder
  3. Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschul-Studienganges, dessen schwerpunktmäßige Ausbildung im Bereich des Tourismus liegt, oder

….

Die Formulierung der „erfolgreichen Abschluss eines zur Verleihung eines international gebräuchlichen Mastergrades führenden Universitätslehrganges“ muss nun so verstanden werden, dass damit alle Mastergrade der Weiterbildung gemeint sind.

Ein MBA als akademischer Grad der Weiterbildung nach erfolgreichem Abschluss eines Universitätslehrgangs entspricht materiell rechtlich einem MBA als akademischen Grad der Weiterbildung nach erfolgreichem Abschluss an einer Fachhochschule oder einem anderen MBA der Weiterbildung (siehe unten mehr zu Mastergraden der Weiterbildung).

Ich hatte dazu auch die Österr. Fachhochschul-Konferenz befragt und die erwartete Antwort bekommen:

Die Lehrgänge zur Weiterbildung wurden im Zuge einer Novelle im Jahr 2003 ins Fachhochschul-Studiengesetz aufgenommen. Davor gab es nur die Universitätslehrgänge an den Universitäten. Die von Ihnen genannten Bestimmungen bzw. die Erläuterungen des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur stammen aus den Jahren 2003 und 2004, haben sich also mit der Einführung der Lehrgänge zur Weiterbildung quasi überschnitten. Diese sind daher damals nicht mitbedacht worden. Aus heutiger Sicht sind die genannten Bestimmungen jedenfalls so zu lesen, dass sie auch die Lehrgänge zur Weiterbildung an den Fachhochschulen umfassen. Im Fall der Gewerbeordnung hilft man sich über das Fehlen der Lehrgänge damit hinweg, dass man im jeweiligen Fall den § 19 Gewerbeordnung analog anwendet und das Vorliegen einer individuellen Befähigung feststellt.“[2]

Mastergrade in der Weiterbildung[3]

Grundsätzliches: 


Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung)[4]
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006) verliehen,

deren

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen
  • mit Zugangsbedingungen, 
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

 

Bewertung in Österreich: 


Mastergrade in der Weiterbildung sind

  • akademische Grade
  • auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
  • mit starkem Berufsbezug,
  • für das seinerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

Internationale Bewertung: 


Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien).

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

Führung:

Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.

Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.

 

Persönliche Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung:

Zur Ausübung des Gastgewerbes benötigen Sie folgende persönlichen Voraussetzungen:

  1. Eigenberechtigung:

Diese ist grundsätzlich mit dem Erreichen der Volljährigkeit (mit Vollendung des 18. Lebensjahres) gegeben.

  1. Österreichische Staatsbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR Landes bzw. Gleichstellung sonstiger Ausländer.
  1. Fehlen von Ausschlussgründen

Ausschlussgründe wären etwa gerichtliche Verurteilungen zu mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe/180 Tagessätze Geldstrafe, Finanzvergehen oder Nichteröffnung des Konkursverfahrens mangels Vermögen Verurteilungen nach den §§28-31 Suchtmittelgesetz, solange diese noch nicht aus dem Strafregister getilgt sind.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

[1] Das Gastgewerbe ist ein sog. „reglementiertes Gewerbe“, zu dessen Ausübung ein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

[2] Österr. Fachhochschul-Konferenz, 18. März 2015

[3] Bewertung des Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung 27.12.2012

[4] in Österreich bis 31. 12. 2012 möglich, seit 01. 01. 2013 werden in Österreich keine Lehrgänge universitären Charakters mehr angeboten – eine politische Entscheidung die für mich bis heute nicht nachvollziehbar ist

Berufsanerkennung.at in Österreich

Wer seinen im Ausland erworbene Qualifikation (Abschluss bzw. Ausbildung) bewerten oder anerkennen lassen möchte, kann das sehr schnell und relativ unkompliziert über das Anerkennungsportal

http://www.berufsanerkennung.at/

tun.

Weitere sehr hilfreiche Bewertungsmöglichkeiten:

BEWERTUNG VON SCHULABSCHLÜSSEN

Bundesministerium für Bildung

Antragstellung unter: www.asbb.at

BEWERTUNG VON HOCHSCHULABSCHLÜSSEN (UNIVERSITÄT, FACHHOCHSCHULE)

Enic Naric

Antragstellung unter: www.aais.at

Am 12. Juli 2016 ist das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG)[1] für im Ausland erworbene Qualifikationen in Kraft getreten. Zentrale inhaltliche Eckpunkte des neuen Gesetzes sind folgende:

  • Bewertungsverfahren: Es werden neue Verfahren zur Bewertung von beruflichen Qualifikationen und Ausbildungen geschaffen und bestehende Bewertungsverfahren gesetzlich verankert. Eine Bewertung ist eine Beurteilung über einen ausländischen Bildungsabschluss bzw. eine ausländische Berufsqualifikation, die Arbeitgebern hilft rasch einen Überblick über Ihre Qualifikationen zu bekommen.
  • Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Sobald die Antragstelle alle notwendigen Unterlagen erhalten hat, wird das Verfahren bis zum Bescheid nicht länger als  4 Monate dauern. Wenn nicht anders geregelt, werden Nachqualifizierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für Ausbildungen aus dem Drittstaat wie für EU- und EWR-Ausbildungen vorgeschrieben.
  • Einführung neuer Verfahren: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die auf ihrer Flucht unverschuldet Zeugnisse oder Ausbildungsnachweise verloren haben, sollen ihre Qualifikationen durch alternative Verfahren (z.B. praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Fachgespräch, Arbeitsproben) fest stellen lassen können. (Formale Anerkennung ohne Zeugnis oder Nachweis)
  • Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten in der Betreuung und Vermittlung des Arbeitsmarktservices: Legen Sie Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten unbedingt bei der Vorsprache beim AMS vor. So gelingt es leichter einen Job zu finden, welcher Ihrer Qualifikation entspricht.

Transparenz und Service:

  • Das Online-Anerkennungsportal http://www.berufsanerkennung.at informiert Sie über Verfahren, zuständige Behörden und für Antragstellungen notwendige Dokumente, Übersetzungen, Beglaubigungen und Verfahrenskosten.
  • Beratungsstellen in ganz Österreich unterstützen Sie zu Fragen über Anerkennung und Bewertung und begleiten bei Bedarf das Verfahren.
  • Verfahren werden in Zukunft einheitlich statistisch erfasst.

Die gesamte Rechtsvorschrift für das Bundesgesetz finden Sie hier.

 

[1] Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG) StF: BGBl. I Nr. 55/2016

 

Fünf Europass-Dokumente machen Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent

Der Europass[1], ein in 27 Sprachen vorliegendes Portfolio von Dokumenten in einem europäischen Standardformat zur Darstellung persönlicher Kompetenzen, wird von immer mehr Menschen genutzt.

Die fünf Europass-Dokumente machen Ihre Kompetenzen und Qualifikationen europaweit transparent und verständlich:

Zwei Europass-Dokumente können Sie selbst ausfüllen:

  • mit dem Europass-Lebenslauf können Sie Ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen wirksam und klar darstellen. Sie können Ihren Lebenslauf online erstellen oder das Formular, Beispiele und den Leitfaden herunterladen.
  • der Europass-Sprachenpass ist ein Werkzeug zur Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse und -qualifikationen; Sie können Ihren Sprachenpass online erstellen oder das Formular, Beispiele und den Leitfaden herunterladen.

Drei der Europass-Dokumente werden von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung ausgestellt:

  • der Europass-Mobilitätsnachweis erfasst Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die während eines Lernaufenthaltes im europäischen Ausland erworben wurden.
  • die Europass-Zeugniserläuterungen beschreiben Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die Inhaberinnen und Inhaber beruflicher Abschlusszeugnisse erworben haben. Sie ergänzen die im Originalzeugnis enthaltenen Angaben und helfen, diese besser nachzuvollziehen, insbesondere im Ausland.
  • Das Europass-Diplomasupplement (der Diplomzusatz) beschreibt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die Inhaberinnen und Inhaber von Hochschulabschlüssen erworben haben. Das Dokument ergänzt die im offiziellen Zeugnis bzw. Abschluss enthaltenen Angaben und hilft, diese besser nachzuvollziehen, insbesondere im Ausland.

Ein Netzwerk der Nationalen Europass Centren, die erste Anlaufstelle, wenn Sie mehr über den Europass erfahren möchten.

 

Ziele des Europass

  • Der Europass unterstützt Bürgerinnen und Bürgern dabei, ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen wirksam darzustellen, um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden.
  • Der Europass hilft Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen von Arbeitskräften besser nachzuvollziehen.
  • Der Europass soll Einrichtungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen und den Inhalt von Lehrplänen vermitteln.

 

Die Europass-Website wird vom Cedefop[2] verwaltet und verzeichnete seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005 über 153 Millionen Besucher; allein 2016 mehr als  27 Millionen Zugriffe.

Seit 2005 wurden 85 Millionen Lebensläufe online erstellt; 2016 waren es 19 Millionen.

Im Rahmen der Neuen europäischen Agenda für Kompetenzen hat die Europäische Kommission nun eine Überarbeitung des Europass vorgeschlagen.

 

[1] http://europass.cedefop.europa.eu/ in deutsch https://europass.cedefop.europa.eu/de

[2] http://www.cedefop.europa.eu/de

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung CEDEFOP ist trotz Europass und EQR leider noch zu wenig bekannt:

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung CEDEFOP[1] ist die älteste Agentur der Europäischen Union.

Das CEDEFOP fördert die europäische Zusammenarbeit in der Berufsbildung, indem es die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die Sozialpartner bei der Entwicklung und Umsetzung berufsbildungspolitischer Maßnahmen unterstützt, die die Steigerung der Wirtschaftsleistung und die soziale Eingliederung fördern.

Im Zeitraum 2017 bis 2020 wird das CEDEFOP die Berufsbildung in Europa weiterhin:

  • mitgestalten, indem es die Modernisierung der Berufsbildungssysteme unterstützt;
  • nutzbar machen, mit dem Ziel, dass Menschen befähigt werden, durch berufliche Bildung Berufs- und Lebenskompetenzen zu erwerben;
  • erklären, d.h. Arbeitsmarktinformationen bereitstellen, die die Berufsbildungspolitik untermauern.

Das CEDEFOP

  • beobachtet die Entwicklung der europäischen Berufsbildungspolitik,
  • liefert neue Erkenntnisse zur Absicherung der politischen Entscheidungsfindung und
  • agiert als Wissensvermittler,

indem es den Gedankenaustausch zur Gestaltung der Berufsbildungspolitik fördert.

Alle Tätigkeiten des CEDEFOP unterstützen die berufsbildungspolitische Agenda der EU und beinhalten spezielle Aufgaben, mit deren Wahrnehmung das Zentrum vom Ministerrat, der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern betraut wurde.

Zu diesen Aufgaben zählen

  • die Berichterstattung über berufsbildungspolitische Entwicklungen in den Mitgliedstaaten sowie
  • die Mitgestaltung und Umsetzung europäischer Instrumente zur Förderung der Mobilität:
    • der Europass[2] und
    • der Europäische Qualifikationsrahmen[3] EQR,
    • die Validierung nicht formalen und informellen Lernens; ferner
    • die europaweiten Prognosen zu Qualifikationsangebot und -nachfrage und
    • das Kompetenzpanorama.

Die Informationen, die das CEDEFOP durch

  • Forschungsarbeiten,
  • Politikanalysen und
  • Vernetzung gewinnt,

werden über

  • seine Internetseite,
  • diverse Veröffentlichungen,
  • soziale Netzwerke und
  • Veranstaltungen

verbreitet.

Das CEDEFOP wurde am 10. Februar 1975 gegründet und hatte seinen Sitz ursprünglich in Westberlin.

1995 zog es nach Thessaloniki in Griechenland um.

Seine Analysen der Berufsbildungssysteme und -politiken genießen hohes Ansehen.

Das Zentrum ist als führendes Kompetenzzentrum für Qualifikationsrahmen und für Prognosen und Analysen von Qualifikationserfordernissen anerkannt.

Um seine Tätigkeiten mit der Arbeit anderer europäischer, nationaler und internationaler Organisationen abzustimmen, arbeitet das CEDEFOP eng mit diesen zusammen.

Die Gründungsverordnung des Cedefop von 1975 wird derzeit überarbeitet.

 

[1] http://www.cedefop.europa.eu/de

[2] https://europass.cedefop.europa.eu/de

[3] https://www.bmb.gv.at/schulen/euint/eubildung_nqr/index.html