Archiv für den Monat: April 2021

Menschenbilder

Mit Frauen Power geht es in der Wimmer Medien Galerie (Stadtplatz 41 
4600 Wels) weiter!

Menschenbilder

von Helga Graf

Die Gmundnerin ist in Kunstkreisen keine Unbekannte.

Relativ spät hat sie mit der Malerei begonnen und ist gleich in die Königsdisziplin „Menschenbilder“ eingestiegen.

Sie setzt sich in diesem ihr lieb gewordenen Thema der verschiedenen Lebensformen der Menschen auseinander und hat im Laufe der Zeit eine ihr eigene und sehr lebendige Handschrift entwickelt.

Als Grundlage für ihre Bilder verwendet sie meist fotografische Schnappschüsse, die ihren Blick auf Menschen zeigen und die von ihr in ganz individuellen Kompositionen umgesetzt werden.

So entstehen Bilder von großer Spontanität und Intensität.

Zu sehen ab Freitag 28. Mai bis 25. Juni zu den normalen Geschäftszeiten, Mo – Do 8.00 bis 17.00 Uhr, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr oder gegen Vereinbarung unter: 0676 9247 500 bzw. kontakt@helgagraf.at

Die Künstlerin selbst treffen sie jeden Donnerstag von 17 bis 19.00 Uhr direkt in der Galerie!

Vorgabe: FFP2 Maske tragen und 2 Meter Abstand zu halten!

Donnerstag, 27. Mai, 18.00 Uhr, Ausstellungseröffnung im kleinsten Rahmen

Wimmer Medien Galerie, Stadtplatz 41, 4600 Wels
Ansprechperson
Josef Scherrer 
 +43 7242 248770 
 +43 664 75057111 
scherrer.wels@liwest.at

Martin Stieger darf als Laudator am 27. Mai dabei sein

Unternehmensberater in Wels, Hochschullehrer in Konstanz (Allensbach Hochschule) und VIS-Geschäftsführer Vienna International Studies

T:  +43 664 5432246

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Weitere 7 Projekte aus Baden-Württemberg erfolgreich beim „5G-Innovationswettbewerb“

Foto:  © Kay Nietfeld/dpa

Weitere sieben Projekte aus Baden-Württemberg erhalten im Rahmen des „5G-Innovationswettbewerbs“ der Bundesregierung Förderungen. Baden-Württemberg ist auf einem sehr guten Weg, Vorreiter bei 5G-Anwendungen zu werden.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich erfreut über die Förderung von sieben weiteren baden-württembergischen Konsortien im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) ausgerichteten „5G-Innovationswettbewerbs“.

„Der Wettbewerb zeigt, dass die großen Chancen, die 5G bietet, in den Regionen bereits erkannt wurden und jetzt in konkrete Anwendungsprojekte umgesetzt werden können. Das große Interesse an diesem Wettbewerb und der Erfolg unserer Initiativen über das gesamte Wettbewerbsverfahren hinweg ist ein Beleg für die Innovationskraft unseres Landes. Baden-Württemberg ist auf einem sehr guten Weg, Vorreiter bei 5G-Anwendungen zu werden. Wir wollen den Ausbau einer leistungsstarken digitalen Infrastruktur durch die Telekommunikationsunternehmen mit aller Kraft unterstützen“, so die Wirtschaftsministerin.

Geförderte Konsortien

Nachdem der „5G-Innovationswettbewerb“ mit Mitteln des Konjunkturpaketes des Bundes nun nochmals ausgeweitet werden konnte, wurden in der dritten Runde des Wettbewerbs bundesweit 48 weiteren Konsortien eine Förderzusage in Höhe von bis zu vier Millionen Euro in Aussicht gestellt. Darunter folgende sieben aus Baden-Württemberg:

  • Ostalbkreis – Rettungskette 5G
  • Landkreis Böblingen – 5G-PreCiSe
  • Aalen – 5G-trAAfic
  • Landkreis Heidenheim – 5G-Heidenheim – Yard Management: Autonome Transportmittelsteuerung durch 5G
  • Schwabenbund e.V. – Grenzenlos5G@BYBW
  • Verband Region Rhein-Neckar – RettungsNetz-5G
  • Zweckverband Breitbandversorgung Schwarzwald Baar – 5G-Schwarzwald

Die Projekte reichen von Anwendungen im eHealth-Bereich (zum Beispiel im Rettungswesen) über den Einsatz von 5G in der Produktion bis hin zum intelligenten Verkehrsmanagement und autonomen Fahren.

5G-Innovationswettbewerb

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Jahr 2019 gestarteten „5G-Innvationswettbewerbs“ erhielten bundesweit in einer ersten Phase 71 Städte, Regionen und Zweckverbände bis zu 100.000 Euro für die Ausarbeitung ihrer Konzepte – darunter waren zehn baden-württembergische Konsortien und ein weiteres bundesländerübergreifendes Konsortium (in dem baden-württembergische mit bayerischen Projektpartnern zusammenarbeiten). Damit lag Baden-Württemberg mit an der Spitze aller Bundesländer. In einer zweiten Runde erhielten zehn Antragsteller eine Förderzusage von jeweils knapp vier Millionen Euro. Darunter waren mit dem Konsortium der Stadt und der Region Stuttgart zum Thema „Einsatz von 5G für Smart City-Anwendungen“ und dem Konsortium unter Leitung der Stadt Ulm zum Einsatz von 5G zur Verbesserung des Rettungswesens zwei Konsortien aus Baden-Württemberg.

Der „5G-Innovationswettbewerb“ richtet sich an Städte und Kommunen und ist Teil der 5G-Strategie der Bundesregierung, die bereits im Juli 2017 ausgerufen wurde. Ziel des Wettbewerbs ist es, auf regionaler Ebene beispielhaft die Entwicklung von 5G-Anwendungen zu fördern. Zusammen mit den kommunalen Landesverbänden hatte das Wirtschaftsministerium die Konsortien aus Baden-Württemberg bei der Antragstellung über die Digitalakademie Baden-Württemberg intensiv im Rahmen von zwei Workshops begleitet.

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Land, der flächendeckende Ausbau des Mobilfunknetzes und die zügige Einführung von 5G sind Kernanliegen auch der neuen Landesregierung. Um eine möglichst breite Akzeptanz für den Mobilfunkausbau und 5G in Baden-Württemberg zu erzielen, hat das Wirtschaftsministerium im November 2020 eine Informations- und Kommunikationsinitiative zum Thema „Mobilfunk und 5G“ gestartet.

8. AQ Austria Jahrestagung am 23. September 2021

Die AQ Austria – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria – schreibt heute:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir laden Sie herzlich zur AQ Austria Jahrestagung ein und dürfen Sie bitten, folgenden Termin vorzumerken und an interessierte Kolleg*innen weiterzuleiten.

Das tue ich hiermit sehr gerne:

Personal stärken – Qualität sichern: Zukunftsweisende Wege widerstandsfähiger Hochschulen und Universitäten

8. AQ Austria Jahrestagung am 23. September 2021 (Registrierung ab Juni)

Hochschulen und Universitäten sind mit dynamischen Entwicklungen und zum Teil unvorhersehbaren äußeren Einflussfaktoren konfrontiert, die sie immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Das haben nicht zuletzt die Ereignisse im Jahr 2020/21 gezeigt.

Den Mitarbeiter*innen von Hochschulen und Universitäten kommt gerade in solchen Situationen rascher Veränderung eine besonders wichtige Rolle zu, da die Qualität in der Lehre, Forschung und Wissenschaft maßgeblich von ihnen getragen und gestaltet wird. In unterschiedlichen fachlichen und organisatorischen Bereichen sind differenzierte Kompetenzen und Qualifikationen sowie das Wissen um die Anwendung passender Maßnahmen und Strategien gefragt. Kompetente und engagierte Mitarbeiter*innen sind somit unerlässlich, um schnell, situationsadäquat und zielgerichtet auf unerwartete Veränderungen reagieren zu können. Hinzu kommen hochschulinterne Supportstrukturen, die Mitarbeiter*innen sowohl bei der Bewältigung herausfordernder Situationen unterstützen, aber auch einen Beitrag zu deren Weiterentwicklung leisten können.

Im Rahmen der diesjährigen AQ Austria Jahrestagung gehen wir in den Themensessions folgenden drei grundsätzlichen Fragen nach.

  • Welche Kompetenzen, Qualifikationen und Haltungen der Mitarbeiter*innen erweisen sich als Stärke unter sich verändernden und herausfordernden Umständen?
  • Welche hochschulinternen Unterstützungsangebote stärken die Mitarbeiter*innen in ihrer Arbeit und Weiterentwicklung?
  • Welche Anforderungen ergeben sich in einem dynamisch geprägten Hochschulbetrieb für das Qualitätsmanagement und die Qualitätsentwicklung?

 Die Tagung wird als Online-Veranstaltung durchgeführt.

Die Anmeldung ist ab Juni 2021 möglich.

Weitere Details finden Sie im Veranstaltungsflyer und auf der AQ-Website.

17 österreichische und 70 deutsche Universitäten unter den 2.000 besten der Welt – das neue CWUR-Ranking für 2021 ist online einsehbar:

Das Center for World University Rankings (CWUR) ist eine führende Beratungsorganisation, die Politikberatung, strategische Erkenntnisse und Beratungsdienstleistungen für Regierungen und Universitäten anbietet, um Bildungs- und Forschungsergebnisse zu verbessern.

Seit 2012 veröffentlicht das CWUR das einzige akademische Ranking globaler Universitäten, das die

  • Qualität der Ausbildung,
  • die Beschäftigung von Alumni,
  • die Qualität des Lehrkörpers und
  • die Forschungsleistung bewertet,

ohne sich auf Umfragen und Dateneinreichungen der Universitäten zu verlassen.

Das Ranking begann als ein Projekt in Jeddah, Saudi-Arabien, mit dem Ziel, die 100 besten Universitäten der Welt zu bewerten.

Es wurde schnell weltweit von Universitäten und Medien aufgegriffen und es gab viele Anfragen, es zu erweitern.

Im Jahr 2019 wurde das Ranking erweitert, um die Top 2.000 von fast zwanzigtausend Universitäten weltweit aufzulisten, was es zum größten akademischen Ranking von globalen Universitäten macht.

Seit 2016 hat das Center for World University Rankings seinen Hauptsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Das Center for World University RankingsCWUR – reiht die besten 2.000 von knapp 20.000 Universitäten im Jahr 2021 wie folgt: https://lnkd.in/dQ2-9vT

Die 70 deutschen Universitäten im Ranking: https://cwur.org/2021-22/country/germany.php

Die 17 gerankten österreichischen Universitäten: https://cwur.org/2021-22/country/austria.php

Martin Stieger

Unternehmensberater in Wels, Hochschullehrer in Konstanz (Allensbach Hochschule) und VIS-Geschäftsführer Vienna International Studies

T:  +43 664 5432246

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Hundescheiße, Zigarettenkippen und leere Bierflaschen …… erfreuen die Eigentümer von Liegenschaften bei Erfüllung des § 93 StVO wirklich nicht:

Laut der österreichischen Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 1960 (§ 93)[1] sind die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass „die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.“

Diese Bestimmung prüfe ich nicht nur gelegentlich meine österreichischen Studierenden in facheinschlägigen Lehr- oder Studiengängen, nein, ich befolge sie auch.

Da ich in einem Mehrparteienhaus leben darf, trifft mich diese Verpflichtung auch ab und an und komme ich dieser wirklich sehr gerne nach.

Trifft man dabei gelegentlich auch die Nachbarn und kann ein wenig plaudern, begegnet zudem freundliche Menschen, die sich für diese unentgeltliche Tätigkeit der Hauseigentümer bedanken und macht dazu noch reichlich Bewegung an der frischen Luft.

Leider gibt es auch weniger freundliche Mitbewohner.

Manche lassen Bierflaschen (vielleicht soll man für das Pfand dankbar sein?), (halb)leere Getränkedosen, Zigarettenkippen und – schachteln, Verpackungsmaterialien ….. auf dem Gehsteig liegen oder stellen Müll auf dem Sockel des Gartenzaunes ab – oft nicht weiter als 10 m vom nächsten städtischen Müllkübel entfernt.

Kaum ein Tag, an dem ich nicht für andere Menschen Abfall entsorgen muss.

Wirklich schlimm sind die netten Zeitgenossen, die ihren Hunden erlauben prachtvolle Scheißhaufen auf den Gehsteig oder knapp daneben zu setzen – wozu sich bücken oder die Hundekotsackerl nutzen – es gibt ja für so was Trotteln, die diese Scheiße wegräumen.

Ich frage mich, wie kommen die Damen und Herren der Stadtreinigung dazu, wie die Hauseigentümer?

Unser Straßenkehrer ist ein sehr freundlicher Mann und wir plaudern gelegentlich, er ist dabei viel entspannter als ich.

Aber mich regt es auf, wenn Mitmenschen derartig hochnäsig und unverschämt handeln, es für normal finden, das andere ihren Dreck wegräumen.

Sollte es nur Gedankenlosigkeit sein, dann ersuche ich jene, die diese Zeilen lesen, ein wenig nachzudenken.

Allen anderen kann ich nur sagen, dieses Verhalten widert mich an.

Da es auch den Verantwortlichen der Stadt nicht einfällt den Hausbesitzern für die Erfüllung des § 93 StVO auch nur zu danken, geschweige denn zu überlegen, ob man nicht 2 x im Jahr mit den vorhandenen Kehrmaschinen auch über die Gehsteige fahren könnte – schlage ich vor, den im Befehlston gehaltenen Hinweis auf der Webpage der Stadt:

https://www.wels.gv.at/lebensbereiche/verwaltung-und-service/rechtliches/verkehrsrecht/gehsteigreinigung-im-winter/

mit freundlichen Worten des Dankes an die Haus- und Grundstückseigentümer für diesen kostenlosen Dienst an der Gemeinschaft zu versehen und an einen städtischen Service zu denken, der hier mithilft z.B. das verwendete Streugut auf diesen Gehsteigen, Geh- und Radwegen zu entfernen – dann würden viele auch weniger Streusalz verwenden – das freut in Folge auch viele Hundebesitzer.

Leider habe ich an ein solches Service der Stadt in meiner Zeit als Kommunalpolitiker auch nicht gedacht – aber man wird im Alter ja weiser – oder?

Martin Stieger

Unternehmensberater in Wels, Hochschullehrer in Konstanz (Allensbach Hochschule) und VIS-Geschäftsführer Vienna International Studies

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[1] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12159085/NOR12159085.pdf

Matura im Juni: Warum danach nicht von Österreich aus in Deutschland studieren? Das Fern-Studium an der Allensbach Hochschule als interessante Alternative – ganz ohne Corona-bedingte Einschränkungen!

Matura im Juni – und dann? Die Allensbach Hochschule nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung, um höchstmögliche Flexibilität herzustellen. Leere Hörsäle gibt es an der Allensbach Hochschule nicht. Ein Fernstudium bietet Ihnen die Möglichkeit auch unter den aktuellen Bedingungen ein BWL-Studium aufzunehmen, das orts- und zeitunabhängig und mit vollem Lehrangebot stattfindet. Hierbei können sie Ihren Schwerpunkt aus elf verschiedenen betriebswirtschaftlichen Fachrichtungen im Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) auswählen.

Die Covid-19-Pandemie hat so gut wie alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens durcheinandergebracht. Auch der Bildungssektor leidet stark unter den Beschränkungen. Ein üblicher schulischer und universitärer Betrieb ist noch immer nicht möglich. Und mit Blick auf die Virusmutationen und die erwartete dritte Welle kann es auch noch länger dauern, bis Studierenden wieder wie gewohnt in die Hörsäle können. Für reine Präsenzhochschulen bleibt es damit ungewiss, ob und wann der gewohnte Betrieb wieder aufgenommen werden kann.

Das ist auch ein wichtiges Thema für alle Maturanten, die sich jetzt für ein Studium entscheiden. Welche Studienrichtung könnte die richtige sein? Und ist es vielleicht in Pandemie-Zeiten besser, digital und von zuhause aus studieren? Die Allensbach Hochschule bietet ein garantiertes und unterbrechungsfreies Studium an. Das hat sich seit Ausbruch der Pandemie vor nun rund einem Jahr bewährt. Die Allensbach Hochschule hat sich als volldigitale Hochschule etabliert!

Allensbach Hochschule: Vorlesungen finden online statt

Gerade in Zeiten von Corona hat sich gezeigt, welche Rolle die Digitalisierung in Zukunft spielen wird, um Fortschritt und Weiterentwicklung in jeder Phase sicherzustellen. Es ist nicht zu verantworten, dass insbesondere im Bereich der Bildung die Welt stillsteht. Schülerinnen und Schüler und Studierende verlieren wertvolle Zeit, anstatt die Ausbildung in den eigenen vier Wänden fortsetzen zu können. Leere Hörsäle gibt es an der Allensbach Hochschule nicht. Die Vorlesungen finden online statt und erlauben einen sicheren interaktiven Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden. Studierende, die nicht live dabei sein können, haben jederzeit die Möglichkeit, mit entsprechenden Videoaufzeichnungen zu arbeiten. Diese sind im Online-Lernsystem abrufbar, genauso wie sämtliche Lehr- und Übungsmaterialien. Diese ermöglichen den Studierenden ein Lernen im eigenen Tempo und Unabhängigkeit bei der Prüfungsvorbereitung. Zu Prüfungen können sich Studierende anmelden, wenn sie sich ausreichend vorbereitet fühlen, was ein kontinuierliches und selbstbestimmtes Lernen ermöglicht.

Digitale Lernmodelle sind ein wesentliches Element im Bildungssektor, jetzt und in Zukunft, und deren Bedeutung wird zunehmen. Digitales Lernen und die Erreichbarkeit von Professoren und Dozenten über Telefon, E-Mail und Videokonferenzen ermöglichen Flexibilität, Freiheit und Selbstbestimmung. Die Mitarbeitenden und Lehrenden der Allensbach Hochschule sind eine umfassende digitale Zusammenarbeit gewohnt, Ausfälle im Lehrbetrieb gab es bislang nicht und sind daher nicht zu befürchten – weder jetzt noch in Zukunft.

Matura: Fernstudium unterliegt keinen Einschränkungen

Es ist wohl zu erwarten, dass die Corona-bedingten Einschränkungen noch bis mindestens Herbst 2021 andauern werden. Ob zum neuen Wintersemester ein physisches Regelstudium stattfinden kann, ist noch lange nicht sicher.  Daher kann ein Fernstudium mit einem digitalen Studienmodell eine sichere Alternative sein. Hier ist nicht mit Corona-bedingten Einschränkungen zu rechnen und das Studium kann in jedem Fall abgeschlossen werden.

Prüfungsleistungen können in Form von Haus- und Seminararbeiten, Portfolioaufgaben, mündlichen Prüfungen oder Einsendeaufgaben abgelegt werden. Ebenso können Studierende online-basierte Prüfungsformen nutzen, beispielsweise aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie. Studierende im Ausland beziehungsweise anderen Zeitzonen können gesonderte Prüfungstermine erhalten.

Themenbesprechungen zu Haus- und Abschlussarbeiten finden in der Regel telefonisch statt, sodass auch dieser wesentliche Aspekt in der Betreuung nicht gefährdet ist. Die Studieninhalte können im Rahmen der Seminararbeiten und der Abschlussarbeit auf praktische Fragestellungen des Berufsfeldes angewendet werden und somit direkt Synergien zwischen Arbeit und Studium schaffen. Das digitale System sorgt zudem für eine schnelle Vernetzung mit anderen Studierenden und eine wesentlich effizientere Organisation des gesamten Studiums.

Viele Schwerpunkte: Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.)

Die Allensbach Hochschule bietet als staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg für Maturanten und Maturantinnen  – aber auch bereits berufstätige Personen – verschiedene Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an. Alle Studiengänge sind als Fernstudiengänge konzipiert und können ohne physische Anwesenheit an der Hochschule abgeschlossen werden. Der interdisziplinäre Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ermöglicht unter anderem in Baden-Württemberg den Zugang zum Lehramt an beruflichen Schulen und Wirtschaftsgymnasien. Die Studienprogramme der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZeVA akkreditiert und zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Studierende können nach der Reifeprüfung ihr Bachelor-Studium an der privaten Hochschule jederzeit beginnen und die Regelstudienzeit – ohne zusätzliche Gebühren – um bis zu 18 Monate verlängern. Es besteht die Wahl zwischen elf verschiedenen Studienschwerpunkten, passend zum beruflichen Profil beziehungsweise den Wünschen für die eigene Weiterentwicklung. In dem 100-prozentigen Fernstudium verlieren Studierende keine Zeit durch Fahrten zu Vorlesungen oder Prüfungen und bestimmen ihr Lerntempo und ihre Stoffeinteilung selbst. Sie entscheiden auch selbst, wann sie welche Prüfungsleistung erbringen möchten. So können sie sich somit optimal auf jede Prüfung vorbereiten. Das gilt für den Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) und für sämtliche betriebswirtschaftlichen Fachrichtungen mit Master-Abschluss.

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: martin.stieger@allensbach-hochschule.de 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor

Die Allensbach Hochschule auf youtube:

https://www.youtube.com/channel/UCVJ44fvUHptOiQojvXTPNCw/videos

Rot-Blauer Schulterschluss der Bürgermeister von Linz und Wels – mehr als nur ein Politgag im Vorwahlkampf?

Die Bürgermeister Klaus Luger (Linz, SPÖ) und Andreas Rabl (Wels, FPÖ) forderten jüngst eine Industriemilliarde vom Bund.

Diese Forderung ist sicher dem Landtags- und Gemeinderatswahlkampf geschuldet, sie ist aber mehr als nur berechtigt.

Die Region Linz-Wels erwirtschaftet knapp die Hälft der oberösterreichischen Bruttowertschöpfung (Gesamtwert erzeugter Waren und Dienstleistungen, vermindert um den Wert der Vorleistungen im Produktionsprozess) und muss für die Zukunft gerüstet sein bzw. werden:

  • Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur (sowohl in den Verkehr als auch in die digitale Infrastruktur), insbesondre Fördermaßnahmen für neue innovative und klimaneutrale Technologien wie das 1-2-3 Klimaticket für den öffentlichen Verkehr,
  • Versorgung der Region mit leistungsstarken Glasfasernetzen,
  • Umweltschutz im Bereich der Kläranlagen,
  • neue technische/digitale Universität Wels
  • Verwaltungsreform durch Verwaltungskooperation

Da das Pro-Kopf-Einkommen in der Region Linz-Wels auch überdurchschnittlich hoch ist, hier überdurchschnittlich viel Steuern bezahlt und Arbeitsplätze gesichert werden, wäre die Förderung durch den Bund sehr sinnvoll und die Diskussion darüber zukunftsträchtiger als die Diskussion über den richtigen Aufstellungsort für die Venus von Wels.

auch als Kommentar in „Die Monatliche“ Ausgabe 61, S 3, erschienen – E-Paper: https://monatliche.at/die-monatliche-ausgabe-61/

Martin Stieger

Unternehmensberater in Wels, Hochschullehrer in Konstanz (Allensbach Hochschule) und VIS-Geschäftsführer Vienna International Studies

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Auf Youtube:

Österreich – Berufsrecht: selbständige Tätigkeit als Trainer/in für Resilienz, Mentales, Burnout-Prophylaxe ….

Ich werde heute gefragt:

Wien kann ich mich als Resilienztrainerin oder als Mentaltrainerin selbständig machen?

Antwort:

Selbständig machen kann man sich in einem solchen Bereich in der Regel auf zweierlei Art:

– Selbständig mit Gewerbeschein (in diesem Falle wäre zu prüfen, ob es sich um ein freies oder rein reglementiertes Gewerbe handelt) oder

– ohne Gewerbeschein als neue Selbständige

Alles was mit Training zusammen hängt ist Unterricht und als solcher von Anmeldung als Gewerbe ausgenommen.

Selbstständige TrainerInnen gelten als neue Selbstständige – die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen unterliegt nicht der Gewerbeordnung!

Die WKO fasst das hier gut zusammen

Selbständige Trainer:

Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen udgl. unterliegt nicht der Gewerbeordnung. 

Ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind, eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird, ist für die Qualifizierung als ausgenommene Tätigkeit unerheblich.

Der Unterschied zwischen Seminaren als von der Gewerbeordnung ausgenommene Unterrichtstätigkeit und persönlicher Beratung als gewerbliche Tätigkeit ist fließend. Wenn aufgrund eines bereits vorgegebenen Schulungskonzeptes allgemeine und fachliche Lehrinhalte vermittelt werden, wie z.B. Kommunikationstraining, Bewerbungstraining, Verkaufstechniken, Aufbau von Organisationsstrukturen, Instrumente der Mitarbeiterführung, etc. liegt eine Unterrichtstätigkeit vor.  Im Rahmen der Unterrichtstätigkeit ist auch eine individuelle Anpassung der Lehrinhalte nach Kundenwunsch aus vorhandenen Modulen möglich. Werden hingegen durch Analyse der „Ist-Situation“ Defizite ausgelotet und auf den individuellen Fall zugeschnittene Wissensinhalte mit einer Anleitung zu deren Umsetzung vermittelt, liegt bereits eine gewerbliche Beratungstätigkeit vor. Welchem Gewerbe diese Beratungstätigkeit zuzuordnen ist, hängt vom ihrem Inhalt ab; in Frage kommen etwa die Gewerbe „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“, „Lebens- und Sozialberatung“, „ Werbeagentur“, „PR Berater“.     

In der Praxis wird von selbständigen Trainern immer wieder die Anmeldung des freien Gewerbes „Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)“ verlangt. Diese Berechtigung geht aber am Kern der Tätigkeit vorbei, denn sie deckt nur die sekretariatsmäßige Organisation eines Seminares für den Veranstalter ab, z.B. Koordination der Trainer, Versenden von Teilnahmebestätigungen, Austeilen von Schulungsunterlagen, technischer Support vor Ort. 

Selbständige Trainer sind als „Neue Selbständige“ bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen versichert. Das ist auch die zuständige Stelle für die Ausstellung der NeuFöG Bestätigung.      

Das heißt, man kann/muss Training nicht als Gewerbe anmelden. Also gibt es auch keine freien Gewerbe für Mental- oder Resilienztraining,

Diese Form des Trainings wird so hin in Form des Unterrichts im Rahmen der neuen selbständigen Tätigkeit ausgeübt:

Siehe dazu die Info der WKO: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Neue_Selbststaendige_einfach.html

Wer sind Neue Selbstständige?

Neue Selbstständige sind Unternehmer. Sie haben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Neue Selbstständige sind keine Dienstnehmer. Auch keine freien Dienstnehmer. Sie sind auch keine Gewerbetreibenden. 

Den Namen Neue Selbstständige gibt es nur im Sozial-Versicherungs-Recht. 

Die Neuen Selbstständigen haben eine Pflicht-Versicherung. Dazu gehört 

  • Pensions-Versicherung
  • Kranken-Versicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Selbstständigen-Vorsorge. Selbstständigen-Vorsorge ist eine Alters-Sicherung für Selbstständige. Die Alters-Sicherung heißt auch Abfertigung Neu.

Welche Berufe zählen zu den Neuen Selbstständigen?

Neue Selbstständige sind Personen, die zu keiner anderen Berufs-Gruppe gehören

  • Selbstständige, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind.
    Das sind zum Beispiel: 
    • Vortragende
    • Künstler
    • Sach-Verständige
    • Aufsichtsräte
    • Journalisten
    • Schriftsteller
    • Selbstständige in Gesundheits-Berufen (z.B. Krankenpfleger, Hebammen)
  • Freie Dienstnehmer, wenn sie fast nur eigene Betriebs-Mittel nutzen.
  • Personen mit Werk-Verträgen, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind. Bei Werk-Verträgen hat man eine Leistung vereinbart. Das kann ein Werk sein, aber auch eine Dienstleistung.
  • Erwerbstätige Kommanditisten, wenn sie nicht in der eigenen Kommandit-Gesellschaft (kurz: KG) arbeiten. 
  • Personen, die ohne Gewerbe-Berechtigung selbstständig arbeiten. Das ist nicht erlaubt. Der gesetzliche Name dafür ist unbefugte Gewerbe-Ausübung.
  • Persönlich haftende Gesellschafter von Personen-Gesellschaften. Das kann eine offene Gesellschaft sein (kurz: OG). Das kann auch eine Kommandit-Gesellschaft sein (kurz: KG).
  • Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn sie nicht als Arbeitnehmer versichert sind. Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Wann beginnt die Pflicht-Versicherung für Neue Selbstständige?

Die Pflicht zur Versicherung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeit als Neue Selbstständige.

Für die Anmeldung als Neuer Selbstständiger bei der Sozial-Versicherung der gewerblichen Wirtschaft hat man 1 Monat Zeit.

Die Versicherung endet immer am letzten Tag von dem Monat, in dem man die betriebliche Tätigkeit beendet. 

Wird die betriebliche Tätigkeit beendet, muss man sich bei der Sozial-Versicherung wieder abmelden. Dafür hat man 1 Monat Zeit. 

Wird eine Meldung nicht rechtzeitig gemacht, gilt die Pflicht zur Versicherung für das ganze Jahr. Dann muss man beweisen, dass man später mit der beruflichen Tätigkeit begonnen hat. Das gilt auch bei einem früheren Ende der beruflichen Tätigkeit.

Auf der Seite der Sozialversicherung der Selbstständigen kann man sich online bei der Pflicht-Versicherung für neue Selbstständige anmelden.

Ab wann muss man sich als Neuer Selbstständiger versichern?

Die Pflicht zur Versicherung gilt, wenn man mehr als 5.527,92 Euro im Jahr als Selbstständiger verdient.

5.527,92 Euro sind auch der kleinste Wert für die Berechnung der Sozial-Versicherungs-Beiträge. 

Wichtig!
Das Einkommen steht im Einkommen-Steuer-Bescheid. Wenn man mehr als 5.527,92 Euro verdient hat, muss man das der Sozial-Versicherung melden. Dafür hat man 8 Wochen Zeit. Wenn man keine Meldung macht, muss man 9,3 % Straf-Zuschlag bezahlen.

Tipp!
Neue Selbstständige können der Sozial-Versicherung melden, dass sie über die Versicherungs-Grenze kommen werden. Das macht man mit einer Überschreitungs-Erklärung. Dann ist der Neue Selbstständige pflicht-versichert.

Ist das Einkommen weniger als die Versicherungs-Grenze von 5.527,92 Euro, gilt die Pflicht zur Versicherung trotzdem.

Die Pflicht zur Versicherung gilt, bis man einen Wider-Ruf der Erklärung macht. Wider-Ruf bedeutet, man nimmt eine Erklärung zurück.

Die Pflicht-Versicherung kann auch nur für die Kranken-Versicherung gemacht werden. Dann ist auch die Unfall-Versicherung Pflicht.

Wie viel kosten die Versicherungen?

Die Unfall-Versicherung kostet 10,09 Euro im Monat. 

Die Kranken-Versicherung ist 6,8 % der Beitrags-Grundlage.

Die Pensions-Versicherung ist 18,5 % der Beitrags-Grundlage.

Die Selbstständigen-Vorsorge ist 1,53 % der Beitrags-Grundlage. Die Selbstständigen-Vorsorge ist die Abfertigung für Selbstständige. 

Die Beitrags-Grundlage sind die Einkünfte aus dem Gewerbe-Betrieb. Oder die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das findet man im Einkommen-Steuer-Bescheid. Zu den Einkünften werden noch die Versicherungs-Beiträge des Jahres dazu gerechnet.

Während des Jahres bezahlt man voraussichtliche Versicherungs-Beiträge. Die voraussichtlichen Beiträge werden vom Einkommen-Steuer-Bescheid von vor 3 Jahren ausgerechnet. 

Wenn es den neuen Einkommen-Steuer-Bescheid gibt, werden die richtigen Versicherungs-Beträge berechnet. Dann muss man Sozial-Versicherungs-Beiträge nachzahlen. Oder bekommt von der Sozial-Versicherung Geld zurück.

Die Beitrags-Grundlage pro Monat ist höchstens 6.090 Euro. Ist das Einkommen mehr als 6.265 Euro, muss man trotzdem nicht mehr bezahlen. 

Wer zahlt keine Pensions-Versicherung?

Wenn man am 1. Jänner 1998 schon 55 Jahre alt war, muss man keine Beiträge für die Pensions-Versicherung bezahlen.

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor, leitet VISVienna International Studies , das IHM Institut für Heath Management, die Österreichische Plattform gesundheitsbezogener Berufe OGB und arbeitet als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), unterrichtet auch an der Vitalakademie

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Berufsrecht für gesundheitsbezogene (gewerbliche) Berufe:

Keine Promotion mit einem „Título propio“

Weil ich heute angefragt wurde, ob man im Anschluss an einen absolvierten Máster-Lehrgang (Abschluss mit einem Título propio) promovieren kann:

Kurze Antwort: leider Nein

Längere Antwort:

Spanische Universitäten verleihen – oft in Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft oder der Wissenschaft – auch in grenzüberschreitend angebotenen Programmen in anderen EU-Ländern – nach dem Absolvieren eines nicht staatlich reglementierten (Aufbau)Studiengangs universitätseigene Titel (Título propio auf dt.: Eigentitel).

Ein solches „Diploma propio“ hat einen universitätseigenen, nicht staatlich-offiziellen Status.

Daher hängt das Prestige eines solchen Titels in hohem Maße von der fachlichen Anerkennung der ausstellenden Einrichtung ab.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001 und ermächtigt die spanischen Universitäten in relativer Autonomie hochschuleigene Abschlüsse zur Ergänzung regulärer Studien oder berufspraktischer Kenntnisse in eigenen Curricula anzubieten:

3. Las Universidades podrán establecer enseñanzas conducentes a la obtención de diplomas y títulos propios, así como enseñanzas de formación a lo largo de toda la vida. Estos diplomas y títulos carecerán de los efectos que las disposiciones legales otorguen a los mencionados en el apartado in dt.: Die Universitäten können Kurse einrichten, die zur Verleihung von eigenen Diplomen und Abschlüssen führen, sowie Kurse für lebenslanges Lernen. Diesen Diplomen und akademischen Graden fehlen die Wirkungen, die die Rechtsvorschriften den in Absatz 1 genannten Diplomen und Graden zuerkennen.

Diese hochschuleigenen Studiengänge sind vollständig durch die Studierenden oder allfällige Kooperationspartner zu tragen und entsprechen mit dieser Auflage am ehesten den österreichischen Lehrgängen der Weiterbildung oder den deutschen Kontaktstudien.

Abhängig von

  • Zulassungsvoraussetzung und
  • Dauer des Studiums

verleihen die Universitäten z.B. folgende Titel:

  • Experto Universitario (dt. Experte) (+ Fachrichtung) (oft auch für berufserfahrene Nicht-Akademiker geöffnet) (250 Stunden)
  • Especialista Universitario (dt. Spezialist) oder Diploma Universitario de Postgrado (dt. Postgraduierten-Diplom) (+ Fachrichtung) (300 Stunden)
  • Máster bzw. Magíster Universitario, auch Maestría (+ Fachrichtung) (500 Stunden)

wobei Vorlesungs- und weiterer Arbeitsaufwand (etwa in Form von Abschlussarbeiten) ebenso wie das Niveau von Studiengang zu Studiengang und Hochschule zu Hochschule variieren.

Die títulos propios werden zwar von den jeweils zuständigen Ministerien für Bildung und Wissenschaft nicht als Regelstudienabschlüsse[1] anerkannt, sind aber innerhalb der akademischen Welt und für einen zukünftigen Arbeitgeber durchaus von Wert, da sich die Absolventen durch hochspezialisierte Kenntnisse mit meist betriebswirtschaftlicher Orientierung auszeichnen.[2]

Da die Universitäten die Abschluss-Titel in diesen Studien (außerhalb der Bolognaarchitektur) selbst wählen können sind auch die Bezeichnung „Magister“ oder „Magistra“ denkbar.

Diese Titel weisen aber keinen Abschluss eines Regelstudiums auf der Stufe 2 der Bologna-Architektur nach und berechtigen daher auch nicht zur anschließenden Promotion.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VISVienna International Studies ,

Hier finden Sie die Allensbach Hochschule, Martin Stieger und  VIS auf youtube

Fernlehrangebot am VIS Campus:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. ?


[1] Diesen Diplomen und akademischen Graden fehlen die Wirkungen, die die Rechtsvorschriften den in Absatz 1 genannten Diplomen und Graden zuerkennen (Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001)

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%ADtulo_propio#cite_note-1

Europäische Akademie der Wissenschaften zu Besuch bei VTA

VTA-Gründer Ing. Dr.h.c. Ulrich Kubinger konnte schon im Februar d. J. den Gründungspräsidenten der Europäischen Akademie der Wissenschaften, Herrn Univ.Prof. Dr. Felix Unger, am Standort seiner Firmengruppe in Rottenbach begrüßen.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste ist ein transnationales und interdisziplinäres Netzwerk, das rund 2.000 renommierte Wissenschaftler, Künstler und Geistliche weltweit verbindet. Sie wurde 1990 gegründet und hat ihren Sitz in Salzburg.

Die VTA – ein international tätiges Unternehmen – hat sich dem Thema „sauberes Wasser“ – Slogan: „we clean water“ – verschrieben und klärt die Abwässer von rund 250 Millionen Menschen weltweit.

Unser Magazin“ berichtet über diesen Besuch recht ausführlich: https://viewer.joomag.com/unser-magazin-kw-09-21/0514223001614671863

Europäische Akademie der Wissenschaften – Das sind die Innovationen 2021:

VTA auf Youtube:

https://www.youtube.com/channel/UCV-bqPNMp_pgHnJpXXDppRQ