Archiv für den Monat: Oktober 2024

Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz

Beim siebten baden-württembergischen Verbrauchertag ging es darum, wie Künstliche Intelligenz und Verbraucherschutz zusammenpassen und welche Risiken und Chancen in der Anwendung liegen.

Die Entwicklungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sind für uns alle ein enormer Gewinn an Komfort und können unseren Alltag erleichtern. Dabei dürfen wir aber die Risiken und Herausforderungen nicht aus dem Auge verlieren. Zentral ist deshalb, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und möglichst vollständig informiert sind. Ziel muss sein, dass KI-Systeme vertrauenswürdig gestaltet werden, indem sie transparente Algorithmen, faire Datensätze und klare Haftungsregelungen umfassen. Beim  siebten Verbrauchertag am 23. Oktober 2024 geht es darum, wie Künstliche Intelligenz sowie Verbraucherschutz zusammenpassen und wie KI zum Vorteil von Verbraucherinnen sowie Verbrauchern genutzt werden kann. Wenn uns klar ist, welche Risiken und Chancen in der Anwendung liegen, können wir uns bewusster im Netz und im Alltag bewegen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich des Verbrauchertags 2024 in Stuttgart.

KI-Gesetz der Europäischen Union ist weltweit einmalig

Als Teil ihrer Digitalstrategie (PDF) hat die Europäische Union (EU) im Frühjahr 2024 ein weltweit bisher einmaliges KI-Gesetz erlassen, das zum 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Erstmals werden damit Regulierungen auf den Weg gebracht, die bessere Bedingungen für die Entwicklung und Nutzung dieser innovativen Technologie schaffen sollen.

Das Gesetz beinhaltet Sanktionsmöglichkeiten und unterteilt KI-Anwendungen in vier Risikobereiche. Diese reichen von einem unannehmbaren bis zu einem minimalen Risiko. Das Gesetz wird zum 1. August 2026 in vollem Umfang anwendbar sein. Bis Mitte 2025 muss in Deutschland eine nationale Aufsichtsstruktur für KI etabliert werden.

Hierbei ist es wichtig, dass die nationalen KI-Aufsichtsbehörden die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen berücksichtigen. Für die Übergangszeit appelliere ich an KI-Entwickler, die wichtigsten Verpflichtungen der KI-Verordnung schon vor Ablauf der gesetzlichen Fristen freiwillig einzuhalten“, sagte Minister Hauk.

KI trifft den Nerv der Zeit

 „Die zahlreichen Anmeldungen und das Interesse an der heutigen Veranstaltung zeigen mir, dass das Thema KI den Nerv der Zeit trifft. Wir können mit unserem baden-württembergischen Verbrauchertag aber nur Impulsgeber sein. Wirkliche, spürbare Veränderungen müssen vom Bund und der Europäischen Union vorangetrieben werden. Wir brauchen mehr Transparenz im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Die Bundesregierung sollte deutlich auf die Vor- und Nachteile Künstlicher Intelligenz hinweisen und die Einrichtung einer Marktüberwachungsbehörde vorantreiben“, betonte Minister Hauk.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen trat am 5. Januar 2023 in Kraft und ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen.

Wer ist konkret betroffen?
Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen müssen künftig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.

Ziel dieser Richtlinie:
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen die nötigen Informationen erhalten, um die Auswirkungen von Unternehmen auf  Mensch und Umwelt beurteilen zu können.

Zudem helfen sie, finanzielle Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen für die Unternehmen ergeben, besser bewerten zu können.

Umsetzung und Zeitplan:

Die Berichterstattungspflicht soll für diverse Unternehmen gestaffelt zur Anwendung kommen.

So sind etwa Großunternehmen ab 2026 berichterstattungspflichtig und börsennotierte KMU ab 2027.

Nach und nach soll der Kreis der Unternehmen erweitert werden, um künftig von allen Unternehmen Berichte zu deren Nachhaltigkeitspraktiken einsehen zu können.

Berichtsstandards:

Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Diese Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.

Prüfung und Digitalisierung im Firmenbuch:

Die Richtlinie verlangt erstmals eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Bisher konnten Unternehmen ihre Berichte erstellen, waren jedoch nicht verpflichtet, diese extern prüfen zu lassen.

Somit kommt eine Kontrollinstanz hinzu.

Darüber hinaus sieht sie ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Firmenbuch vor.

Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie wird derzeit vom Justizministerium (BMJ) vorbereitet.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Am 21. April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der von den Unternehmen verlangt, die Berichterstattung gemäß der ESRS aufzusetzen.

Die CSRD wurde Mitte Dezember 2022 final im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und ersetzt somit die bestehende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde als technischer Berater der Europäischen Kommission ernannt und ist für die Bereitstellung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verantwortlich.

Ende November 2022 veröffentlichte die EFRAG die finalen Drafts zu den ersten ESRS und übermittelte diese an die EU-Kommission. Diese hat die Standards Ende Juli angenommen und als delegierter Rechtsakt veröffentlicht.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Die Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einem unabhängigen Gremium, in dem verschiedene Interessengruppen vertreten sind, darunter auch die österreichische Gruppe der Standardsetter, die sich aus Vertretern des BMF, des BMJ und des AFRAC zusammensetzt.

Ein erster Satz von ESRS wurde am 22. Dezember 2023 in Form einer delegierten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie verlangt auch eine Prüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen und sieht eine digitale Taxonomie zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Unternehmensregister (in Österreich: Firmenbuch) vor.

Zur Umsetzung hat die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Justiz einen ersten Entwurf eines Bundesgesetzes erarbeitet (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) und bei einer Sitzung im April 2023 mit den wesentlichen Interessenten diskutiert.

Inhaltlich kontrovers gesehen wird vor allem die Frage der Zulassung von sog. „unabhängigen Erbringern von Prüfungsleistungen“ (IASPs = Independent Assurance Services Providers).

Derzeit befindet sich der Entwurf in der politischen Abstimmung.

Download:

Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die sparte.industrie der Wirtschaftskammer OÖ unterstützt betroffene Unternehmen bei der Umsetzung der Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

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Statistik Austria: Nutzung von künstlicher Intelligenz in Unternehmen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt – 20 % der Unternehmen nutzen bereits künstliche Intelligenz

Österreichische Unternehmen setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz (KI).

2024 nutzt bereits eines von fünf Unternehmen KI-Technologien, während es 2023 erst eines von zehn Unternehmen war. Das zeigen aktuelle Ergebnisse von Statistik Austria aus der Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen.

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz in österreichischen Unternehmen entwickelt sich dynamisch. Aktuell setzen 20 % der Unternehmen KI-Technologien ein. Das sind beinahe doppelt so viele wie im Vorjahr mit knapp 11 % KI-nutzenden Unternehmen. Bei der Verwendung von KI sind vor allem Größe und Tätigkeiten des Unternehmens entscheidend: So nutzen anteilsmäßig mehr große als kleine Unternehmen KI-Technologien, und mehr Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich als aus dem produzierenden Bereich“, so Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor von Statistik Austria.

KI-Nutzung fast doppelt so hoch wie im Vorjahr

Aktuell nutzen in Österreich 20 % der Unternehmen ab zehn Beschäftigten Technologien basierend auf künstlicher Intelligenz, während dies 2023 nur 11 % der Unternehmen taten (siehe Tabelle). Dabei nutzen 23 % der Unternehmen im Dienstleistungsbereich KI-Technologien, aber nur 15 % der Unternehmen im produzierenden Bereich. Am höchsten ist die KI-Nutzung erwartungsgemäß im Bereich Information und Kommunikation mit 61 %. Zudem werden KI-Technologien von kleinen Unternehmen (10–49 Beschäftigte: 18 %) deutlich weniger genutzt als von mittelgroßen (50–249 Beschäftigte: 29 %) und großen Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte: 50 %).

Großteil nutzt mehr als eine KI-Technologie; KI-basierte Text-Tools am beliebtesten

Während 20 % der Unternehmen zumindest eine KI-Technologie nutzen, verwenden 11 % der Unternehmen zumindest zwei und 7 % der Unternehmen zumindest drei dieser Technologien. Folglich nutzt der Großteil der KI-nutzenden Unternehmen mehr als eine KI-Technologie.

Am häufigsten werden dabei KI-Technologien zur Texterkennung und -verarbeitung eingesetzt und zwar von 65 % der KI-nutzenden Unternehmen. Ebenso beliebt sind KI-Technologien zur Sprachgenerierung (41 %), Datenanalyse (34 %), Spracherkennung (29 %) und Prozessautomatisierung bzw. als Entscheidungshilfe (24 %). KI-Technologien zur Bilderkennung und -verarbeitung (17 %) sowie KI-Technologien in autonom fahrenden Maschinen oder Fahrzeugen (6 %) werden von weniger Unternehmen verwendet. Das starke Wachstum der KI-Nutzung im Vergleich zum Vorjahr lässt sich dabei auf die gesteigerte Nutzung von KI-Tools zur Texterkennung und -verarbeitung sowie zur Sprachgenerierung zurückführen.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zum IKT-Einsatz in Unternehmen finden sich auf der Website der Statistik Austria.

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Promotionsreife mit einem Máster de Formación Permanente?

Bei einem “ Máster de Formación Permanente“ handelt es sich um einen Master-Abschluss der Weiterbildung – oder wie der Name selbst es schon sagt, des lebenslangen Lernens.

Mit einem Máster de Formación Permanente ist keine Promotionsreife verbunden, da er, wie die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung auch, berufspraktische Kenntnisse vertieft und nicht auf eine wissenschaftliche Promotion vorbereiten soll.

Für einen Máster de Formación Permanente kann es auch andere Zugangsvoraussetzungen geben als ein abgeschlossenes Bachelorstudium davor.

Die Qualität und das Prestige eines von Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen angebotenen Lehrgangs, der mit einem Máster de Formación Permanente abgeschlossen wird, hängt sehr stark vom Praxisbezug und eben von der Qualität und dem Prestige des Bildungsanbieters ab.

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Zur Promotion im grenzüberschreitend angebotenen Kooperationsprogramm von VIS Vienna International Studies:

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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

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Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

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WKO: KI-Guidelines für KMU

Empfehlungen zum positiven Umgang mit künstlicher Intelligenz

Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, das Potenzial von KI-Anwendungen für den eigenen Betrieb zu entdecken und fit für die Nutzung der Schlüsseltechnologie der kommenden Jahrzehnte zu werden, hat die WKO einen umfassenden Leitfaden entwickelt.

Er soll bei der Nutzung und Integration von KI-Anwendungen unterstützen und wichtige Aspekte des Einsatzes einfach erklären.

Die enthaltenen Muster-Richtlinien für Mitarbeitende sollen KMU als Grundlage dienen, um individuelle Guidelines zur Nutzung von KI-basierten Anwendungen im Unternehmen zu entwickeln.

Sie sollten an die Unternehmenserfordernisse angepasst werden und helfen dabei, eine verständliche Vereinbarung zur Nutzung von KI-Anwendungen mit den Mitarbeiter:innen zu treffen.

KI-Guidelines für Mitarbeitende online erstellen

Das Online-Formular trägt die wesentlichen Punkte einer Richtlinie für Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz zusammen und bietet die Möglichkeit, diese maßgeschneidert für Ihr Unternehmen auszuwählen und anzupassen.

Nach Fertigstellung und Download des Dokuments kann dieses noch individualisiert und mit dem eigenem Firmenlogo versehen werden.

Musterformular online erstellen!

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Fernstudium: Bau- und Immobilienmanagement

Die Bau- und Immobilienbranche boomt und bietet vielfältige Karrierewege für ambitionierte Fachkräfte. Mit einem spezialisierten Studium im Bau- und Immobilienmanagement können Berufstätige ihre Karrierechancen erheblich verbessern.

Von Prof. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und Leiter der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement im Bachelor BWL und Management, Allensbach Hochschule Konstanz

Als Projektleiterin eines renommierten Immobilienunternehmens hat Anna Müller eine spannende Woche vor sich: Die Planung eines neuen Wohnkomplexes in der Innenstadt steht an, ein Meeting mit einem internationalen Investor ist angesetzt und die jährliche Nachhaltigkeitsprüfung für eines ihrer älteren Bauprojekte muss vorbereitet werden. Anna liebt die Vielfalt und die Herausforderungen ihres Jobs und erinnert sich rückblickend daran, wie sie ihre Karriere im Bau- und Immobilienmanagement gestartet hat – mit einem Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre, Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement. Dieses Studium legte den Grundstein für ihre heutigen Aufgaben und eröffnete ihr zahlreiche Karrierewege in einer dynamischen und zukunftsträchtigen Branche.

Die Immobilienbranche in Deutschland hat in den letzten Jahren signifikant an Bedeutung gewonnen und profitiert weiterhin von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders in Ballungszentren wächst die Nachfrage nach Wohnraum stetig. Zudem stehen in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur bevor, die sich auf Stromversorgung, Internet, Straßen und Schienen erstrecken. Diese Entwicklungen machen die Spezialisierung im Bereich Bau- und Immobilienmanagement zu einer vielversprechenden Karriereoption.

Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre

Ein Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre mit der Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement bietet eine umfassende wirtschaftliche Ausbildung mit speziellem Fokus auf die Bau- und Immobilienwirtschaft.

Das Studium umfasst Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre wie Unternehmensführung, Personalmanagement, Marketing, Rechnungswesen, Kostenrechnung & Controlling sowie Investition und Finanzierung.

Zusätzlich erwerben Studierende Kenntnisse in den Nachbardisziplinen Recht, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Mathematik. Business English und Wirtschaftsinformatik ergänzen das Profil und bereiten die Studierenden optimal auf die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes vor.

Ein besonderer Schwerpunkt des Studiums liegt auf der Planung und Ausführung von Bauprojekten. Studierende lernen, wie Immobilienmärkte funktionieren und wie Bauprojekte marktgerecht geplant werden können.

Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit den gängigsten Finanzierungsmodellen und den steuerlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche. Ein wesentlicher Aspekt ist der Lebenszyklus von Immobilien, der von der Planung über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung reicht. Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz und ökologische Aspekte spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv

Die Bau- und Immobilienbranche bietet eine Vielzahl an beruflichen Möglichkeiten. Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind qualifiziert für Fach- und Führungsaufgaben in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören Banken, die im Immobilienfinanzierungs- und Kreditgeschäft tätig sind, institutionelle Anleger wie Anlagefonds und Investment Companies, Liegenschafts- und Immobilienverwaltungen, Immobilienabteilungen größerer Unternehmen und der öffentlichen Hand sowie Unternehmen im Property, Asset und Facility Management. Auch in der Wohnungswirtschaft, in Planungsbüros und bei Generalunternehmern sind qualifizierte Fachkräfte gefragt. Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen bieten ebenfalls interessante Karriereoptionen.

Ein Zusatzstudium im Bau- und Immobilienmanagement ist insbesondere für Berufstätige attraktiv, da es die Möglichkeit bietet, sich nebenberuflich weiterzubilden und spezialisierte Kenntnisse zu erwerben. Dies ermöglicht den Einstieg in neue Verantwortungsbereiche und eröffnet Karrierechancen in einer wachsenden Branche. Die praxisnahe Ausbildung bereitet die Studierenden auf die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen der Bau- und Immobilienwirtschaft vor, sodass sie nach Abschluss des Studiums als gefragte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt auftreten können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bau- und Immobilienbranche durch ihr dynamisches Wachstum und die zahlreichen Investitionen in die Infrastruktur eine vielversprechende Zukunft bietet. Ein Studium im Bau- und Immobilienmanagement vermittelt nicht nur umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, sondern auch spezialisiertes Fachwissen, das für die Planung, Durchführung und Verwaltung von Bauprojekten unerlässlich ist. Berufstätige profitieren von einem Zusatzstudium durch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihre Karriere in einer spannenden und zukunftsträchtigen Branche voranzutreiben.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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EXPRESSIONISMUS: „SABO im Farbenrausch der Sinne“

unter diesem Motto präsentiert Miklos Sabo seine aktuellen Werke in der Wimmer Medienhaus Galerie Wels, Stadtplatz 41/3. Stock.


Eröffnung: 16. Oktober 19.30 Uhr

Begrüßung:                   Ing. Andreas Cuturi, MAS und Konsulent Josef Scherrer

Laudator:                      Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Eröffnung:                    Dr. Horst König, GF Rukapol Sicherheitsschuhe GmbH

Zu sehen: bis Freitag, 15. November 2024, 12 Uhr

Mo bis Do 8-12 & 14-16.45 Uhr, Fr 8-12 Uhr oder nach Vereinbarung unter: +43 676 6676194 oder expressionismus.sabo@gmail.com – Nähere Infos: www.expressionismus.eu

Der abstrakte Expressionismus ist eine nordamerikanische Kunstrichtung der modernen Malerei, die vornehmlich durch die New York School in den späten 1940 er bis frühen 1960 er Jahren bekannt wurde. Ihre Hauptströmungen manifestierten sich im  Action Painting und der Farbfeldmalerei

Allen Ausprägungen des abstrakten Expressionismus war gemeinsam, dass das Gefühl, die Emotion und die Spontanität wichtiger waren als Perfektion, Vernunft und Reglementierung. Die Darstellungsweise war abstrakt, teilweise auch abstrakt-figurativ. Er übernahm die surrealistische Technik des Automatismus und die kubistische Idee der flächigen Räumlichkeit. 

Miklos Sabos Markenzeichen ist ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift „JUST DO IT“ und das ist kein Zufall, denn es ist schon lange zu seinem Lebensmotto geworden!