Archiv für den Monat: August 2020

Werkmeister sind als kompetente Führungskräfte auch für ein Weiterstudium qualifiziert!

Werkmeister sind qualifizierte Führungskräfte für verschiedene Gewerbe und die Industrie, vor allem in den Bereichen Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Bauwesen, Bio- und Lebensmitteltechnologie, ……..

Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister Personen gleichgestellt, die die Meisterprüfung absolviert haben und auf Niveau-Stufe 6 des NQR eingestuft.

Daher sollten auch Werkmeister den eintragungsfähigen Titel Meister/Meisterin (Mst., Mst.in) in Österreich führen dürfen.

Seit 2008 ist der österreichische Werkmeister dem Industriemeister in Deutschland gleichgestellt, einem Fortbildungsabschluss auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens. Deutsche Industriemeister sind folgerichtig berechtigt, die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professionalzu führen.

Mit der chancenreichen Qualifikation Werkmeister habe ich mich in meinem Blog schon einmal beschäftigt: 10 gute Gründe für die Werkmeisterausbildung.

Heute möchte ich noch einmal herausstreichen, dass Werkmeister in Österreich auch ohne Matura akademische Lehrgänge der Weiterbildung absolvieren können.

So bietet z.B. die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland einen Professional MBA-Lehrgang an, den man nicht nur in Fernlehre, also zeit- und ortsunabhängig, sondern auch mit derzeit 10 Vertiefungen (Spezialisierungen) absolvieren kann:

Mit der abgeschlossenen österreichischen Werkmeisterausbildung ist man berechtigt in Deutschland sogar ein reguläres Hochschulstudium aufzunehmen!

Um dieses neben Beruf und Familie absolvieren zu können eignen sich Fernstudien wie der Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule, der aktuell mit folgenden zehn Studienschwerpunkten absolviert werden kann:

Werkmeister, die nicht sofort ein Bachelorstudium oder einen MBA-Lehrgang absolvieren möchten, können auch in einem Kontaktstudium ihre Berufsbildung wissenschaftlich vertiefen und ergänzen.

So z.B. mit dem Kontaktstudium Management und Marketing, welches auf das nachfolgende Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule gut vorbereitet und auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet wird.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Kontaktstudium Management und Marketing:  

Kontaktstudium? Was ist denn ein Kontaktstudium?

Ein Kontaktstudium ist eine akademische Weiterbildung und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.

Kontaktstudien werden durch deutsche Hochschulen eingerichtet und können privatrechtlich ausgestaltet werden.

Die Hochschulen stellen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat aus.

Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen und stellen dabei in Kooperationsverträgen sicher, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.

Die mit der Hochschule kooperierende Einrichtung verpflichtet sich in diesen Kooperationsverträgen, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.

In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.

Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.

Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.

So kann man beispielsweise mit dem Kontaktstudium Management und Marketing, welches von VIS Vienna International Studies als Fernstudium angeboten wird, in das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule einsteigen und wird dieses Kontaktstudium auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Kontaktstudium Management und Marketing:  

Fast-track-Promotion: die Promotionsmöglichkeit direkt nach dem Bachelorabschluss

Österreich:

Das österreichische Studienrecht (Universitätsgesetz 2002UG[1]) sieht im § 64 (Allgemeine Universitätsreife)[2] für das jeweilige Rektorat einer Universität die Möglichkeit vor, Absolventen/-innen eines Bachelorstudiums direkt zum Doktoratsstudium zuzulassen, wenn das Bachelorstudium

  • innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und
  • mit besonderem Studienerfolg

abgeschlossen wurde.

Das UG[3] definiert den „besonderen Studienerfolg“ nicht und bietet dies den Rektoraten eine gewisse Autonomie.

Das bedeutet, dass man sich im Einzelfall direkt an der jeweiligen Universität informieren muss.

Deutschland:

Ganz ähnlich sieht es in Deutschland aus, wo die Kultusministerkonferenz (KMK) bereits im Jahr 2000 beschlossen hat, dass besonders qualifizierte Absolventen/innen direkt nach dem Bachelor in ein Promotionsverfahren aufgenommen werden können.

Die dafür nötige Eignungsfeststellungsprüfung wird dabei – wie in Österreich – von der jeweiligen Universität oder promotionsberechtigten Hochschule selbst festgelegt.

Von den jeweils deutlich mehr als 100.000 Promotionsstudierenden Deutschlands sind es allerdings nie mehr als 1.000 bis 1.500, die das Masterstudium überspringen konnten.

Auch in anderen Ländern, vorzugsweise den USA, gibt es die Möglichkeit einer Fast-track-Promotion, immer mit besonderen Anforderungen an erbrachte Studienleistungen verbunden und bei ausländischen Abschlüssen oft zusätzlich auch vom Studienfach und dem Ranking der Universität abhängig.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):


[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[2] § 64 Abs. (4) Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu Doktoratsstudien ist mit Ausnahme von Abs. 5 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges gemäß § 6 Abs. 4 des Fachhochschul-Studiengesetzes, oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Prüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Abs. (5) Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium kann auch durch den Abschluss eines Bachelorstudiums nachgewiesen werden, wenn das Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde. Nähere Regelungen hat das Rektorat zu erlassen.

[3] § 72. UG

 (1) Der Studienerfolg ist durch die Prüfungen und die Beurteilung der wissenschaftlichen (Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation) oder der künstlerischen Arbeit (künstlerische Diplom-, Masterarbeit oder Dissertation) festzustellen.

(2) Der positive Erfolg von Prüfungen und wissenschaftlichen sowie künstlerischen Arbeiten ist mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genügend“ (4), der negative Erfolg ist mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. Wenn diese Form der Beurteilung unmöglich oder unzweckmäßig ist, hat die positive Beurteilung „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.

(3) Prüfungen, die aus mehreren Fächern oder Teilen bestehen, sind nur dann positiv zu beurteilen, wenn jedes Fach oder jeder Teil positiv beurteilt wurde.

(4) Die Beurteilung der Praktika im Rahmen der pädagogisch-praktischen Studien erfolgt durch die Lehrveranstaltungsleiterin oder den Lehrveranstaltungsleiter auf der Grundlage der schriftlichen Leistungsbeschreibung der Praxislehrerin oder des Praxislehrers. Führt die schriftliche Leistungsbeschreibung voraussichtlich zu einer negativen Beurteilung, hat die oder der Studierende das Recht, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Berufsverband der Soziologinnen und Soziologen Österreichs (BSÖ)

Der BSO ist …
… ein freiwilliger Zusammenschluss von AbsolventInnen sowie Studierender soziologischer und verwandter Studienrichtungen in Form eines Vereins. SoziologInnen sind heute in verschiedenen Berufsfeldern (wie z.B. in Gewerbe, Forschung, Verwaltung, usw.) tätig.

Sie bringen hier ihr theoretisches und praktisches Wissen in die Gesellschaft ein.

Der Berufsverband unterstützt diesen Prozess, indem er die beruflichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder erfasst, fördert und koordiniert.

Wen möchte der BSO ansprechen?

Das primäre Klientel sind natürlich Soziolog/innen, wenngleich verwandte Studienrichtungen (bspw. Sozialwirtschaft) ebenso willkommen sind.

Was bietet Ihnen der BSO?

  • Networking
  • Austausch
  • Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Website, Newsletter (berufsspezifische Informationen, Stellenangebote, Förderungen, Ausschreibungen, Soziologie in den Medien …)
  • u.v.m.

das soziologische Fachmagazin „soziologie heute

BSÖ-Ethik-Commitment-Siegel

  • Sind Sie als gewerbliche/r Unternehmer/in oder Freiberufler/in in der Beratung und angewandten Forschung in Bereichen der Bildung, Kultur, Gesundheit und Soziales, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz, Regionalarbeit, Politik etc. tätig?
  • Arbeiten Sie an Universitäten, (Fach)Hochschulen in Bereichen der Forschung und Lehre oder in öffentlichen Verwaltungen bzw. Unternehmen der Privatwirtschaft?
  • Studieren Sie Soziologie oder Sozialwirtschaft?

Dann sind Sie bei uns richtig!

Gemeinsam ist uns die sozialwissenschaftliche Ausbildung, deren theoretische Basis und Fachmethodik.

Gemeinsam ist uns auch die wissenschaftlicher Integrität und Objektivität. Als Soziologinnen und Soziologen tragen wir große soziale Verantwortung, da durch  unsere Empfehlungen, Aussagen und Entscheidungen das Leben unserer Mitmenschen stark beeinflusst wird.

Gemeinsame Aufgaben und Interessen brauchen auch ein gemeinsames Sprachrohr!

Der BSÖ als ein freiwilliger Zusammenschluss von Absolventinnen und Absolventen sowie Studierender soziologischer und verwandter Studienrichtungen unterstützt die Anliegen seiner Mitglieder, indem er deren beruflichen und berufspolitischen Interessen erfasst, fördert und koordiniert.

Der Berufsverband der Soziologinnen und Soziologen Österreichs ist IHRE Interessensvertretung!

Werden Sie Mitglied!

Unser Berufsleitbild

Überall, wo Menschen aufeinander treffen, entsteht eine unverwechselbare Form des Zusammenwirkens.

Aufgabe der angewandten Soziologie ist es, dieses Zusammenwirken zu entschlüsseln und dessen Fortgang vorauszudenken.

Soziolog/innen in der Praxis zeigen, dass sie durch ihre speziellen Kompetenzen zum Verständnis und zur Lösung von gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit beitragen.

Dieses Berufsleitbild bietet einen kompakten Überblick über die praxisrelevanten Aspekte der Soziologie als Beruf.

Soziologische Praktiker/innen beziehen in ihre Arbeit den sozioökonomischen Kontext mit ein und handeln selbstreflektiv, empathisch und konstruktiv kritisch.

Im Zentrum ihrer Arbeit stehen die Gesellschaft und der soziale Wandel mit all ihren Prozessen. Sie vereinfachen komplexe gesellschaftliche Phänomene und Situationen auf klare Aussagen für effiziente Lösungen.

Soziologische Praktiker/innen tragen durch fundierte soziologische Beratung zur Entscheidungsfindung ihrer Auftraggeber/innen bei. Sie wirken und agieren in ihrer Arbeit direkt durch Intervention und/oder indirekt durch Beratung oder Erhebung entscheidungsrelevanter Daten und Informationen.

Als Praktiker/innen arbeiten sie nach wissenschaftlichen Kriterien. Sie sind dabei in der beruflichen Praxis den neuesten Erkenntnissen aus Forschung und Lehre verpflichtet. Die eingesetzten soziologischen Methoden sind der Fragestellung angemessen und die Ergebnisdarstellung ist transparent und nachvollziehbar.

Ihre Kenntnisse im Bereich der empirischen Sozialforschung und gesellschaftsbezogener Theorien ermöglichen praxisrelevante Analysen und Prognosen.

Die von speziellen Methoden getragenen Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung über die ausschließlich von Menschen erzeugte soziale Ordnung grenzt die Soziologie von benachbarten und komplementären Disziplinen ab. Soziolog/innen verfügen über eine eindeutige Professionalität in ihren Arbeitsfeldern.

Kernkompetenzen und Professionalisierungsmonopol liegen im Erkennen der sozialen Ordnungen in Gruppen und sonstigen gesellschaftlichen Strukturen. Die soziale Ordnung stützt sich auf die durch das Zusammenwirken entstehenden sozialen Phänomene, die zu beobachten, zu erklären und deren Entwicklung vorherzusagen sind. Dabei befassen sich Soziolog/innen beispielsweise mit:

  • sozialen Systemen
  • Normen
  • Rollen
  • Werten
  • Sozialisation
  • Kultur
  • Kommunikation

Sie verwenden dabei qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung unter konsequenter Anwendung von Theorien.

Soziolog/innen sind unter anderem in folgenden Arbeitsfeldern tätig:

  • Forschung (Sozial-, Markt- und Meinungsforschung, Grundlagenforschung …)
  • Bildung (Lehre, Erwachsenenbildung …)
  • Management
  • Beratung in Politik, Wirtschaft und Kultur
  • Organisationsarbeit und Personalentwicklung
  • Sozial- und Gesundheitsbereich
  • Verwaltung

Aufgrund ihrer Ausbildung sind sie mit analytischem Denken und Handeln vertraut und verstehen es, theoretische und methodische Grundkonzepte in der sozialen Praxis umzusetzen. Ihr Wissen um die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen der verschiedenen Methoden empirischer Sozialforschung ermöglicht eine interdisziplinäre, flexible und lösungsorientierte Herangehensweise an konkrete Fragestellungen. Dabei sind sie durch die Beschäftigung mit speziellen Soziologien für bestimmte gesellschaftliche Teilbereiche und Prozesse besonders sensibilisiert.

Ständige Weiterbildung und der Erwerb von Zusatzkompetenzen aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen ermöglichen eine adäquate und versierte Auseinandersetzung mit der sozialen Welt.

Soziologische Praktikerinnen haben ein Studium mit Hauptfach „Soziologie“ an einer staatlich anerkannten Hochschule erfolgreich abgeschlossen und dadurch die Befähigung zum praktisch-wissenschaftlichen Arbeiten erlangt.

Eine wissenschaftliche Disziplin wie die Soziologie, die nicht nur ein akademischer Beruf, sondern eine bedeutende Profession sein will, muss ihre Vorzüge und ihren Nutzen für die Gesellschaft  wirksam in der Öffentlichkeit darstellen, um eine gewisse Unentbehrlichkeit  und damit eine anerkannte „Berufsrolle“ zu erzeugen.

Der Professionalisierungsprozess muss das Typische, Unverwechselbare, das Einmalige dieses Berufes hervorheben. Dieser Prozess ist im Bereich der Soziologie noch nicht abgeschlossen.

Daher setzt sich der Berufsverband  als Ziel, den Stellenwert der Soziologie sowohl im Bereich der  Wissenschaft zu erhöhen als auch die Profession der Soziolog/innen  und deren Berufsfelder in der Öffentlichkeit  bekannter zu machen.

Praxisorientierte Aus- und Weiterbildung durch fachspezifischen Austausch mit Kolleg/innen sowie mit Universitäten und wissenschaftlichen Institutionen ist ebenfalls eine wesentliche Aufgabe des Berufsverbandes zur Qualitätssicherung der Profession seiner Mitglieder.

Soziologie muss zeigen, dass sie mit theoretischer bzw. methodisch fundierter  und empirisch abgesicherter Arbeit wesentlich zum Verständnis und zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen unserer Zeit beitragen kann.

Soziolog/innen, welche das BSÖ-Ethik-Commitment-Siegel verwenden, sind dem Ethikkodex des Berufsverbandes (BSÖ) in seiner zuletzt gültigen Fassung verpflichtet.

Ethikkodex

Soziolog/innen prägen den beruflichen Alltag und die Gesellschaft insgesamt  – und zwar  stärker als dies in Fachkreisen oder in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Sie stehen vor allem im Dienst der Allgemeinheit und orientieren sich am öffentlichen Wohl. Soziolog/innen orientieren sich an den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft und an den in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Werten.

Einerseits treten sie für notwendige Veränderungen ein und andererseits wirken sie als Stabilisatoren der Gesellschaft, z.B. als Berater in der Politik. In ihrer Arbeit beziehen sie den sozioökonomischen Kontext ein, orientieren sich an den Bedürfnissen ihrer jeweiligen Zielgruppen und handeln selbstreflexiv, empathisch,  verantwortungsbewusst und unparteiisch.

Im Zentrum ihrer Arbeit steht die Gesellschaft mit ihren jeweiligen Erscheinungsformen und Prozessen des sozialen Wandels. Dabei reduzieren sie komplexe Phänomene auf wesentliche Strukturen, um Lösungsansätze erarbeiten zu können.

Soziolog/innen erarbeiten und kommunizieren soziologisches Wissen in Prozessen und orientieren sich dabei an ethischen Erwägungen und Entscheidungen.

Soziolog/innen streben in der Ausübung ihres Berufes nach wissenschaftlicher Integrität und Objektivität. Sie sind den bestmöglichen Standards in Forschung, Lehre und sonstiger beruflichen Praxis verpflichtet. Geben sie fachspezifische Urteile ab, sollen sie ihr Arbeitsgebiet, ihren Wissensstand, ihre Fachkenntnis, ihre Methoden und ihre Erfahrungen eindeutig, angemessen und nachvollziehbar darlegen.

Dementsprechend sollen Soziolog/innen auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein möglicher Missbrauch und daraus resultierend nachteilige Auswirkungen auf Auftraggeber/innen, Forschungsteilnehmer/innen, Kolleg/innen, Studierende und Mitarbeiter/innen vermieden werden.

Soziolog/innen tragen große soziale Verantwortung, da durch  ihre Empfehlungen, Aussagen und Entscheidungen das Leben ihrer Mitmenschen stark beeinflusst wird.

Für die Berufsausübung ist eine besondere Qualität der Ausbildung notwendig. Wer sich als Soziologe/Soziologin  bezeichnet, sollte Soziologie, Sozialwirtschaft oder eine ähnliche Disziplin studiert, die Leistungsnachweise erbracht und zumindest einen akademischen Grad erworben haben, um als professioneller Soziologe/Soziologin zu gelten.

Das Profil bzw. der Kompetenzbereich von Soziolog/innen ist abhängig von der absolvierten Universität/Hochschule und  von der Auswahl der jeweiligen Schwerpunkte sowie der in Weiterbildung erworbenen Kompetenzen– zum Beispiel Gesundheitssoziologie, Entwicklungssoziologie, Organisationssoziologie etc.

Das durch die Arbeit mit theoretischen Modellen geschulte analytische Denkvermögen und die entsprechende Argumentationstechnik sind u.a. wesentliche Qualifikationen, die am Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Soziolog/innen trachten bei ihrer Tätigkeit danach, diese Kompetenzen laufend zu erweitern und zu vertiefen.

Durch ihre fächerübergreifende Betrachtungsweise sind Soziolog/innen dafür prädestiniert, „Brücken“ zu anderen Disziplinen zu schlagen.

Alle Infos zum BSO: https://soziologie.wordpress.com/

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Träger des BSÖ-Commitment-Siegel

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Rund um’s Studium:

Doktorhut – Mortarboard – academic cap – Talar: Bedeutung und Besonderheiten:

Da ich –  ein Österreicher, der in Deutschland als Hochschullehrer tätig ist[1] – von der Kollegenschaft ob der Titelsucht meiner Landsleute: „Bei Euch kann man sich ja sogar die akademischen Grade Bachelor und Master, den Handwerksmeister und die Qualifikationsbezeichnung Ing. in den Pass und Führerschein eintragen lassen“[2] geneckt werde, möchte ich schon auch einmal los werden, dass in vielen Ländern auf unterschiedliche Art und Weise bestandene Ausbildungen, Studien, Prüfungen und die Lehrerlaubnis nach außen sichtbar gemacht werden.

Der deutsche Bundesgerichtshof definiert das „Führen“ daher recht schlüssig sich gegenüber der Umwelt äußernde aktive Inanspruchnahme des Titels für sich im sozialen Leben in einer Art und Weise, durch welche die Interessen der Allgemeinheit berührt werden können.“

Menschen wollen ihrer Umwelt oft einen „Sozialen Status“ signalisieren und schon den Intellektuellen im Mittelalter wurden nach bestandenen Aufgaben und der Erteilung der Lehrerlaubnis als angehenden Gelehrten verschiedene Dinge überreicht, darunter Bücher, ein Lehrstuhl und der Doktorhut.

Nicht nur in Europa, auch in den USA fanden Doktorhut und Talar[3] großen Anklang.

Für viele Absolventen/-innen gehören Talare und Hüte auch heute noch zum Abschluss einer erfolgreichen Universitätsausbildung einfach dazu.

Der schwarze Hut, mit dem viereckigen Dach und der Quaste wird oft auch Mortarboard, academic cap, Abschlusshut, Bachelorhut, Masterhut, Doktorandenhut, Akademikerhut oder Universitätshut genannt.

Die angemessene Würdigung einer über Jahre erbrachten Leistung durch das Tragen der Robe und vor allem eines Abschlusshutes haben sich die Absolventen/-innen ja auch redlich verdient.

Damit wird – wie durch das Führen und Eintragen des akademischen Grades in öffentlichen Urkunden – diese erbrachte Leistung (als sozialer Status) einfach sichtbar gemacht.

Die Bedeutung der Quaste:

Eine Besonderheit an britischen und us-amerikanischen Universitäten ist die Bedeutung der Position der Quaste:

  • Bachelor-Absolventen tragen sie auf der rechten Seite des Hutes,
  • Master-Absolventen tragen sie auf der linke Seite des Hutes

und so wird diese Position deshalb bei der Graduierungszeremonie von den Master-Absolventen feierlich von rechts nach links gewechselt.

Man hat den Hut während der gesamten Dauer der Abschlussfeier zu tragen (Ausnahme: wenn die Nationalhymne erklingt), erst im Anschluss wird der Hut abgenommen und kollektiv in die Höhe geworfen.

Dieses Bild der kollektiv in die Höhe geworfenen Hüte kennen wir alle.

Farbe der Quaste:

Für Bachelor- und Master-Studenten zeigt die Farbe der Quaste (und des Talars) die Fakultät an.

Nachlesen lässt sich die Zuordnung der Farben zu Fakultäten in der offiziellen Richtlinie des „American Council on Education“, z.B. steht die Farbe grün für Medizin und lila für Rechtswissenschaften.

Die umfängliche Farbzuordnung finden Sie auch hier: https://www.college-fashion.de/farbcode.html

Gelegentlich wird auch die Abschlussnote durch die Farbe der Quaste oder des Talars ausgedrückt.

Doktoren tragen samten Hüte mit einer goldenen Quaste.

Wenn man sich also über uns Österreicher lustig macht, dann sollte man auch wissen, dass es z.B. in Schweden üblich ist, die Doktorwürde durch das Tragen eines Doktorringes zu zeigen, den man, im Gegensatz zum Hut, immer tragen kann.

Je nach Fakultät ist der Ring mit einem passenden Symbol geschmückt; so zeigen die Doktorringe der Ärzte den Äskulapstab. 

Auch Adelige tragen entsprechende Ringe, wiederum andere Mitgliedschaften und Zuordnungen werden durch Krawattennadel, Anstecknadeln (pins) und –zeichen am Revers der sozialen Umwelt angezeigt, …… das aber ist eine andere Geschichte.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Martin G. Stieger auf youtube:


[1] https://www.allensbach-hochschule.de/hochschule/leitung-und-professoren/prof-dr-dr-martin-stieger/

[2] Führung akademischer Grade: § 88. Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG)
StF: BGBl. I Nr. 120/2002:

(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen. (2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

[3] Auch heute noch ist der Talar das Amtskleid eines Richters bzw. eines Staatsanwaltes während einer öffentlichen Verhandlung

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Das österreichische Universitätsgesetz 2002[1] regelt im § 54 (4):

Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden.

Im § 51. (2) Ziffer 12.:

Doktoratsstudien sind die ordentlichen Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien dienen. Sie sind nicht in Studienabschnitte gegliedert.

Im § 51. (2) Ziffer 14.:

Doktorgrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Doktoratsstudien verliehen werden. Sie lauten „Doktorin“ oder „Doktor“, abgekürzt „Dr.“, mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, oder „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“.

Das österreichsche Studienrecht kennt daher genau zwei Doktorgrade, die nach einem zumindest dreijährigen Studium verliehen werden können, den

  • Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“ und
  • Doktorin“ oder „Doktor“, abgekürzt „Dr.“, mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz.

Österreich nimmt auch am Europäischen Hochschulraum – Bologna-Prozesses – teil, dem System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse mittels dreistufigem Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD) und regelt daher im UG 2002 auch ganz klar:

§ 88.(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Daher können in Österreich auch andere als die beiden „heimischen“ Doktorgrade gem. § 88 UG geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden.

„PhDr.“ („doktor filozofie“)

In den EU-Mitgliedsländern Tschechien und der Slowakischen Republik verleihen Universitäten nach in der Regel zweisemestrigen Studien auch Doktorgrade in unterschiedlichen Disziplinen, z.B.:

„JUDr.“ (juris utriusque doctor“)

„PhDr.“ („doktor filozofie“ im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), 

die deshalb als „kleine Doktorgrade“ bezeichnet werden – im Unterschied zum „großen Doktorgrad“, der wissenschaftlichen Ebene des Doktorgrads auf der Stufe 3 von Bologna,

oder als Nachweis für den ordnungsgemäßen Abschluss eines medizinischen Studiums (wenn das Examen bestanden ist. Hier spricht man dann vom „Berufsdoktorat“ „MUDr.“ („medicinae universae doctor“).

Die Rechtslage des MUDr. ist vergleichbar mit dem Dr.med.univ. nach Abschluss des österreichischen Masterstudiums der Humanmedizin.

Der von Universitäten aus Tschechien und der Slowakischen Republik verliehenen akademische Grad PhD ist ein wissenschaftlicher Doktorgrad auf der 3. Stufe von Bologna und wird als solcher auch entsprechend geführt und eingetragen.

Die tschechischen oder slowakischen „kleinen“ Doktorgrade können in Österreich in der verliehenen Form geführt und eingetragen werden: PhDr., JUDr., MUDr.

Entsprechend § 88 (2) UG vor dem Namen, also z.B. PhDr. Max Mustermann.

DBA – „Doctor of Business Administration“

Britische Universitäten[2] verleihen neben dem bekannten PhD insbesondere für angewandte Forschungsstudien aus den Wirtschaftswissenschaften auch den DBA.

Dieser konnte in dieser Form und UG-konform während aufrechter EU-Mitgliedschaft (bis 31. 12. 2019) in Österreich auch so geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden: Max Mustermann, DBA.

Was nun nach Auslaufen der Übergangsfrist (31. 12. 2020) zwischen der EU und Groß Britannien vertraglich vereinbart wird, steht derzeit leider noch nicht fest.

Deutschland:

In Deutschland wird die Eintragung des „Doktorgrads“ bundesrechtlich im § 2 MRRG (Pflichtinhalt des Melderegisters) und den landesrechtlichen Regelungen, die diese Vorschrift umsetzen (siehe etwa Art. 3 Abs.1 Nr. 4 BayMeldeG) geregelt.

Entsprechende Regelungen enthalten das Passgesetz (§ 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 PassG) sowie das Personalausweisgesetz (siehe § 5 Abs. 2 Nr.3 PAuswG).[3]

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) – Rechtsgrundlage

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.

2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

Die KMK folgt damit auch der Nr. 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift, die da regelt: „Die Eintragung „Dr.“ für Berufsdoktorate, sog. kleine Doktorgrade oder andere Hochschultitel ist nicht zulässig.”

Allerdings werden von deutschen Hochschulen weder „Berufsdoktorate“ noch „kleine Doktorgrade“ verliehen, somit werden damit für Deutschland ausländische akademische Grade angesprochen, z.B. der in der Slowakischen Republik erworbene Titel „PhDr.“ („doktor filozofie“) oder der „Dr.med.univ.“ aus Österreich[4].

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD)


[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[2] aber auch andere Länder kennen den DBA, insbesondere auch nach Berufsdoktoraten

[3] https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2012/self/newsletter_oktober_2012_1518722312000.pdf  

[4] korrespondierend mit dem österreichischen Universitätsgestz 2002, § 51 (2) Z 11.: Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Masterstudien verliehen werden. Sie lauten „Master“ mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, wobei auch eine Abkürzung festzulegen ist, bzw. „Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur“, abgekürzt „Dipl.-Ing.“ oder „DI“; für den Abschluss des Humanmedizinischen Masterstudiums kann der Mastergrad „Doctor medicinae universae“, abgekürzt „Dr. med. univ.“, für den Abschluss des Zahnmedizinischen Masterstudiums kann der Mastergrad „Doctor medicinae dentalis“, abgekürzt „Dr. med. dent.“, und für den Abschluss des Masterstudiums der Pharmazie kann der akademische Grad „Magistra pharmaciae“ oder „Magister pharmaciae“, jeweils abgekürzt „Mag. pharm.“, verliehen werden. Masterstudien für das Lehramt schließen mit dem akademischen Grad „Master of Education („MEd“) ab.

Die Rumsfeld Matrix:

Donald Rumsfeld Unknown Unknowns !

„Es gibt bekannte Bekannte, es gibt Dinge, von denen wir wissen, dass wir sie wissen.

Wir wissen auch, dass es bekannte Unbekannte gibt, das heißt, wir wissen, es gibt einige Dinge, die wir nicht wissen.

Aber es gibt auch unbekannte Unbekannte – es gibt Dinge, von denen wir nicht wissen, dass wir sie nicht wissen.“

“Known Knowns (Dinge von denen wir wissen, dass wir sie kennen)

Der einfachste Fall. Der jeweilige Sachverhalt ist uns bekannt und wir sind uns dessen auch bewusst. Wir können also bereits im Voraus festlegen wie wir mit ihm umgehen werden (Planung ist möglich). Beispiel: wie organisieren wir die Arbeitsvertretung in den Weihnachtsferien.

Known Unknowns (Dinge von denen wir wissen, dass wir sie nicht kennen)

Schon etwas schwieriger. Wir wissen, dass der Sachverhalt existiert, kennen uns aber nicht wirklich mit ihm aus. Bestenfalls können wir im Voraus festlegen wie wir uns ihm annähern sobald er auftaucht (Planung ist eingeschränkt möglich). Beispiel: wie organisieren wir die Arbeitsvertretung wenn eine Krankheitswelle auftritt.

Unknown Unknowns (Dinge von denen wir nicht wissen, dass wir sie nicht kennen)

Der schwierigste Fall. Nicht nur kennen wir uns mit einem Sachverhalt nicht aus, wir wissen nicht einmal, dass er existiert. Das einzige was wir im Voraus unternehmen können ist es, die Prozesse so schlank zu halten, dass wir schnell reagieren können wenn er auftaucht (Planung ist nicht möglich). Beispiel: der Eintritt neuartiger und disruptiver Wettbewerber in einen Markt, wie etwa Uber oder AirBNB.

Unknown Knowns (Dinge von denen wir nicht wissen, dass wir sie kennen)

Ein etwas widersprüchlicher Fall. Wir kennen eigentlich einen Sachverhalt, nehmen ihn aber aufgrund von Desensibilisierung nicht mehr wahr und werden daher von seinen Auswirkungen überrascht (Planung ist nicht möglich). Beispiel: permanente Überstunden führen zu schleichender Frustration in einer Belegschaft, die sich in einer Kündigungswelle entlädt.

Vor allem im Fall der Unknown Unknowns aber auch im Fall der Known Unknowns besteht der Lösungsweg daraus, eine schnelle und effektive Reaktionsfähigkeit zu haben. Planung hilft nicht, egal in welcher Detailtiefe und mit welchem Vorlauf. Im Fall der Unknown Knowns kommt dazu noch eine Resensibilisierung – durch regelmässiges Überprüfen von Ursachen und Wirkungen kann versucht werden entstehender Betriebsblindheit entgegenzuwirken. In allen drei Fällen sind agile Vorgehensweisen sehr geeignet”

Die Quelle dazu: https://www.lean-agility.de/2017/07/die-rumsfeld-matrix.html

Die Rumsfeld Matrix:

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Management und Marketing – Kontaktstudium

Wirtschaftspädagogik (M.A./Mag.) im Fernstudium – da gibt es nur einen Anbieter im deutschen Sprachraum!

Wirtschaftspädagogik im Fernstudium

Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist ein interdisziplinäres Studium, welches Inhalte der Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft) mit pädagogischen Inhalten verknüpft.

Historisch entwickelte sich die Wirtschaftspädagogik aus der Handelslehrerausbildung.

Derzeit bietet nur die Allensbach Hochschule Wirtschaftspädagogik im Fernstudium an.

Mit dem Fernstudium „M.A. Wirtschaftspädagogik“ können Sie Ihrer Karriere einen Schub geben oder sie in neue Bahnen lenken – je nach Ihren individuellen Zielsetzungen.

Dabei bietet Ihnen das Fernstudium Wirtschaftspädagogik mit hochwertigen Lernmaterialien, unterstützenden Online-Vorlesungen zu allen Modulen, ohne Präsenzpflicht und nach Feierabend sowie eine intensive Betreuung die besten Voraussetzungen.

Zeitlich flexible Prüfungsmöglichkeiten an deutschlandweit verteilten Prüfungszentren bieten Ihnen die Chance, in Ihrem Lerntempo zu studieren, ohne auf Berufstätigkeit und Gehalt verzichten zu müssen.

Mit dem Masterabschluss in Wirtschaftspädagogik eröffnen sich viele Karrieremöglichkeiten: Sie können als Berufsschullehrer oder als Lehrer an Wirtschaftsgymnasien tätig werden, Ihnen steht jedoch auch der Weg in die freie Wirtschaft, z.B. in der Personalentwicklung oder in der Erwachsenenbildung, offen.

Quereinstieg ins Lehramt für berufliche Schulen

Mit dem Studienschwerpunkt „Berufliche Bildung und Pädagogik beruflicher Schulen“ bereiten Sie sich auf Aufgaben im Bereich der beruflichen Bildung vor. Wenn Sie Berufsschullehrer werden möchten, absolvieren Sie zunächst den Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Dieses dauert in Baden-Württemberg ca. 18 Monate und wird entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes vergütet.

Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule werden in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern sie ein betriebswirtschaftliches Erststudium mitbringen und nach Abschluss des Masterstudiums eine Mindestanzahl an ECTS in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL) nachweisen können.

Diese beiden Fächer stellen das Erstfach bzw. das Zweitfach dar.

Im Fach VWL bietet die Allensbach Hochschule Zusatzmodule an, falls die erforderliche ECTS-Anzahl nicht erreicht wird, weil z.B. im Erststudium wenige ECTS erworben wurden.

In der Regel ist im Masterstudium die Vertiefungsrichtung „Volkswirtschaftslehre“ zu belegen, um eine ausreichende Anzahl ECTS im Fach VWL zu erlangen. Für die Zulassung zum Referendariat ist zudem ein Jahr Berufserfahrung erforderlich und es muss ein gewisser Notendurchschnitt im Masterstudium erreicht werden. Informationen zum Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Da der Vorbereitungsdienst am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien beginnt, sollten Sie Ihr Masterstudium entsprechend planen, um rechtzeitig Ihr Zeugnis und Ihre Urkunde zu erhalten. Die Studienberatung unterstützt Sie hierbei gerne.

Für Fragen zur Zulassungssatzung oder betreffend den Zugang zum Referendariat (Vorbereitungsdienst) im Anschluss an Ihr Fernstudium der Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule kontaktieren Sie uns bitte direkt – der Zugang zum Vorbereitungsdienst wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

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Management und Marketing – Kontaktstudium

„Selbstmarketing“ – (kostenloses) VIS Nano Degree

Ziel des Selbstmarketings ist, die eigene Person als Markenpersönlichkeit zu etablieren!

Denn: was in der Produktwerbung die Marken erfolgreich macht, kann auch zur Profilierung der eigenen Person dienen.

Aus dem Inhalt:

– Selbstmarketing gilt für das ganze Arbeitsleben!
– Die eigene Person als Marke
– Kommunikation
– Der Selbstmarketingprozess
– Selbstmarketing in der Praxis
– Die Instrumente des Marketingmix
– Anwendung des strategischen Marketings
– Schritte zum erfolgreichen Selbstmarketing
– Die 7 Gebote für ein erfolgreiches Selbstmarketing

Sie können diesen Kurs kostenlos absolvieren und sich hier anmelden:

https://campus.viennastudies.com/catalog/info/id:148

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Selbstmarketing – VIS Nano Degree

Online-Lehrgang „Management und Marketing“ – als Kontaktstudium mit 72 ECTS – auf das nachfolgende Bachelorstudium voll anrechenbar

Erstmals bietet VIS in Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz, ein Kontaktstudium an. 

Kontaktstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse.[1] 

Die Qualität eines jeden Kontaktstudiums muss durch eine Hochschule geprüft werden. 

In den VISKontaktstudien (Lehrgänge im Fernstudium) wird die Qualität durch die Allensbacher Hochschule sichergestellt, die auch nach positivem Studienerfolg die ECTS vergibt.

Der Lehrgang Management und Marketing besteht aus 12 Modulen mit jeweils 6 ECTS (also einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 180 Stunden), umfasst daher  insgesamt 72 ECTS.

Die erworbenen Credits können für ein anschließendes Bachelor-Studium oder auch Weiterbildungsangebote (z.B. MBA-Lehrgänge) genutzt werden.

Am Ende jedes Moduls ist eine Prüfung abzulegen:

  • Wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement 
  • Einführung in die Allgemeine BWL 
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VWL I) 
  • Einführung in das Rechnungswesen (Rechnungswesen I) 
  • Einführung in das Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsrecht I) 
  • Marketing 
  • Markt- und Werbepsychologie 
  • Wirtschaftspsychologie 
  • Unternehmensführung/Strategisches Management 
  • Investition und Finanzierung 
  • Projekt- und Prozessmanagement 
  • Human Ressource Management (Personalwirtschaft)

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Infos zum Kontaktstudium:

Playlist zum Thema:


[1] Die gesetzliche Bestimmung aus dem Landeshochschulrecht Baden Württembergs:

§ 31 Weiterbildung

(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen. Die DHBW soll zusammen mit den beteiligten Ausbildungsstätten Möglichkeiten einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten beruflichen Weiterbildung im dualen System entwickeln.

(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.