Archiv für den Monat: April 2019

Heimspiel: Kunst von Hermann Staudinger

der 1963 in Schwanenstadt geborene Künstler Hermann Staudinger stellt derzeit in seiner Heimatstadt aus.

Hermann Staudinger, er lebt und arbeitet in Wien, meinte einmal zu Ausstellungen und damit Begegnungen im öffentlichen Raum:

„Es sollte uns darum zu tun sein, Orte der Ruhe, der Kraft und der Kontemplation zu schaffen. Orte, die Austausch und Gemeinschaft und Wohlgefühl begünstigen. Orte, die auch die Seele des Menschen miteinbeziehen und ihr Nahrung verleihen können, Orte zum Sein.“

Heute habe ich bei meinem Besuch in Schwanenstadt einen solchen Ort vorgefunden und einen äußerst sympathischen Künstler sprechen dürfen – herzlichen Dank dafür.

Gönnen Sie sich auch solche Momente und lassen Sie sich ebenfalls berühren, fesseln, …… – treten Sie in einen Dialog mit dem Künstler – noch bis zum 17. Mai sind in der Stadtturmgalerie Schwanenstadt, Stadtplatz 1  (Do 10-11, Fr 17-19, Sa & So 10-11 und 17-19 Uhr) wirklich beeindruckenden Arbeiten zu sehen.

Mehr zu den Arbeiten, Texten und Biographisches finden Sie auf der webpage http://www.hermannstaudinger.at/

WGG Novelle soll mehr Wohnungseigentum schaffen – breite Vermögensbildung schafft Lebenschancen

Mit der am Donnerstag (25. April 2019) in Begutachtung gegangenen Novelle zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) beabsichtigt die Bundesregierung gemeinnützig errichtete Wohnungen vom Mietmarkt[1] zu nehmen und in Eigentum umzuwandeln.

So sollen gemeinnützige Wohnungen bereits nach fünf statt bisher zehn Jahren gekauft werden können und damit pro Jahr rund 1.000 Wohnungen in privates Eigentum überführt werden.

Laut dem vorliegenden Entwurf müssen die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) dem Mieter im Zeitraum von fünf bis 20 Jahren Miete die Wohnung viermal zum Kauf anbieten.

Diese Verlängerung des Optionszeitraums auf 20 Jahre soll auch für laufende Mietverträge gelten.

Im Sinne der Transparenz muss in den Mietverträgen künftig ausdrücklich auf das Bestehen einer Kaufoption hingewiesen werden, um eine eventuelle Finanzierungsplanung frühzeitig zu ermöglichen.

Um Spekulationen zu verhindern gibt es einen „Spekulationsschutz“ durch eine Bindung des Mietzinses für 15 Jahre im Falle eines Wohnungskaufs durch den Mieter.

Ausgenommen aus dem verpflichtenden Kaufangebot sind Wohnungen mit einer Nutzfläche von unter bis einschließlich 40 Quadratmetern um günstigen Wohnraum etwa für junge Menschen, Lehrlinge, Studierende zur Verfügung zu stellen.

Die Gesetzesnovelle betrifft in Österreich etwa 180 gemeinnützige Bauvereinigungen – rund 100 Genossenschaften und 80 Kapitalgesellschaften. Sie verwalten etwa 653.000 eigene Mietwohnungen und rund 270.000 Eigentumswohnungen.

Das jährliche Bauvolumen beträgt etwa 16.500 Wohnungen.

Mehr als 20 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher wohnen in einer gemeinnützig errichteten Wohnung.

Die vorliegende Novelle ermöglicht – so die Bundesregierung – einen leichteren Zugang zu Eigentum und – so die Opposition – entzieht dem Mietwohnungsmarkt leistbaren Wohnraum. Das trägt nicht dazu bei, so die Kritik, die steigenden Mietpreise unter Kontrolle bringen, die bis zu 40 Prozent der Löhne beanspruchen.

Das ist der Diskussionspunkt, in den ich eine Überlegung einbringen möchte.

Stellen Sie sich zwei Familien vor.

Den Klassiker. Vater, Mutter, zwei Kinder.

Beide Familien haben das gleiche Familieneinkommen.

Der einzige Unterschied, die eine Familie bewohnt eine Mietwohnung und wendet dafür 30 % des Familieneinkommens auf, die andere Familie wohnt in einer völlig gleich großen, allerdings ausfinanzierten Eigentumswohnung und zahlt lediglich die Betriebskosten.

Welche Familie kann sich den Urlaub leisten, den Nachhilfeunterricht für die Kinder, die Zahnspange, das gesündere Essen ….. Sie können die Liste selbst weiterführen.

Mein Argument ist, dass Eigentum Lebenschancen verbessern kann und daher möglichst viele Familien in Eigentumswohnungen leben können sollten – jede Bemühung die Eigentum (Vermögensbildung für möglichst viele) schaffen hilft, begrüße ich daher ausdrücklich.  


[1] Rund 20 Prozent der Bevölkerung leben laut Wirtschaftsministerium in gemeinnützig errichteten Wohnungen, mit dem Vorteil niedrigerer Mieten: die Miete in gemeinnützig errichteten Wohnungen liegt mit durchschnittlich 6,6 Euro pro Quadratmeter etwa 20 Prozent unter dem Niveau von gewerblichen Vermietern

EP-Abgeordneter Paul Rübig – ein cooler Typ – wird 66:

Das oberösterreichische Mitglied des Europäischen Parlaments, Dr. Paul Rübig, wird am 06. Mai 2019, also in wenigen Tagen, 66 Jahre alt und kandidiert zu den in Österreich am 26. Mai stattfindenden Wahlen zum Europäischen Parlament (Europawahlen) nicht mehr.

Paul Rübig war einer der längst dienenden EU-Abgeordneten und wurde 1996, 1999, 2004, 2009 und 2014 ins Europäischen Parlament gewählt.

Gestern feierten ihn seine Welser Weggefährten und konnten ihm dabei für die langen erfolgreichen Jahre im Europäischen Parlament und für seinen unermüdlichen Einsatz für Forschung und Entwicklung, die Wirtschaft u.v.a.m. auch herzlich Danke sagen.

Mehr zu Paul Rübig, der gestern von seinen Wegbegleitern (Stefan Haböck, Gustav Pomberger, Martin Stieger) recht launig vorgestellt und als „cooler Typ“ geoutet wurde, finden Sie hier:

http://www.paulruebig.eu

https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_03600/index.shtml

https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Rübig

http://www.europarl.europa.eu/meps/de/2278/PAUL_RUBIG/home

25 Jahre FH Burgenland

Die Fachhochschule Burgenland feiert heute ihr 25 jähriges Bestehen und dazu gratuliere ich herzlich:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190424_OTS0174/25-jahre-fh-burgenland-eine-erfolgsgeschichte-mit-zukunft-bild

https://www.bvz.at/burgenland/gesellschaft/jubilaeums-festakt-25-jahre-die-fachhochschule-feierte-eisenstadt-fotos-jubilaeum-fachhochschule-fh-burgenland-144843457

1993 – Ein Gründungsteam besiegelt den FH Start im Burgenland. Man legt sich auf die beiden Standorte Eisenstadt und Pinkafeld fest.

Die Studiengänge Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Gebäudetechnik/Building Technology and Management sind die ersten FH Studiengänge Österreichs. Träger ist ein gemeinnütziger Verein.

1995 – Bereits 90 Studierende studieren in Eisenstadt. In Pinkafeld studieren zur gleichen Zeit 45 Studierende, die in diesem Jahr in ein neues Gebäude übersiedeln dürfen.

1997 – Im Juni feiern die ersten 32 Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiengangs Internationale Wirtschaftsbeziehungen ihre Sponsion.

1999 – In Pinkafeld erfolgt der Spatenstich für das Technologiezentrum Süd, in dem sich auch heute noch das Labor der FH Burgenland befindet. Damit wurde der Grundstein für die äußerst erfolgreichen Forschungsaktivitäten der nächsten Jahre gelegt.

2003 – Im September wird das neue Studienzentrum in Eisenstadt feierlich eröffnet. Der von Architekt Riepl geplante Gebäudekomplex erhält 2004 sogar den Architekturpreis des Landes Burgenland. Der Campus weist eine Nutzfläche von über 10.000 m2 auf und bietet beste Rahmenbedingungen für die Studierenden.

2004 – Dreijährige Bachelorstudiengänge und zweijährige Masterstudiengänge starten im Zuge des Bologna Prozesses nun auch im Burgenland. Auch berufsbegleitend kann man ab jetzt an der FH Burgenland studieren.

2006 – Die Absolventenzahlen knacken die 1.000er Marke und machen klar: die FH Burgenland ist gekommen, um zu bleiben. Das Studienangebot wird laufend ausgebaut.

2012/2013 – Neben einer neuen Geschäftsführung tritt auch das neu gewählte FH-Kollegium seine Arbeit an. Die Fachhochschulstudiengänge Burgenland dürfen sich nun offiziell FH Burgenland nennen, aus den Kernkompetenzbereichen werden Departments.

Ein neuer Markenauftritt mit neuem Logo und dem Claim „FH Burgenland. Bringt Besonderes zusammen.“ soll Ansporn für alle Akteure und Akteurinnen der Fachhochschule sein.

Außerdem wächst die Unternehmensgruppe um die FH Töchter Forschung Burgenland, AIM – Austrian Institute of Management und Akademie Burgenland.

2014 – Der Forschungsstandort Pinkafeld beschreitet mit der Eröffnung des Energetikums neue Wege. Dieses ist als sogenanntes „Living Lab“ konzipiert, das heißt, dass geforscht wird, während das Gebäude auch tatsächlich im Alltag genutzt wird.

2014 – Pioniergeist bleibt auch weiterhin eine Stärke der größten Hochschule des Burgenlands. Gemeinsam mit internationalen Partneruniversitäten ist es ab nun möglich, ein PhD-Programm an der FH Burgenland zu belegen.

2015 – Die FH weist bereits über 6.000 AbsolventInnen auf. Der neugegründete Verein alumni FH Burgenland startet voll durch.

2018/19 – Die FH Burgenland bietet an zwei Studienzentren neun Bachelor- und 13 Masterstudiengänge an. Derzeit studieren rund 4.000 Studierende in fünf Departments sowie in ebenso vielen Masterlehrgängen der akademischen Weiterbildung.

Über 7.500 AbsolventInnen in guten Positionen beweisen die hohe Ausbildungsqualität.

Mit über 730 Beschäftigten in der Unternehmensgruppe hat sich die FH Burgenland zu einem wichtigen Arbeitgeber in der Region entwickelt.

Bildungsstadt Wels: Wir brauchen Breite und Tiefe – eine Universität!

Der nationale Bildungsbericht 2018[1] hat Welser Kommunalpolitiker aufgeschreckt.

Erschreckend viele Jugendliche in unserer Stadt haben wenig bis keine formale Bildung bzw. können kaum Qualifikationen nachweisen.

Eine große Herausforderung an unsere Volks- und Mittelschulen aber auch an die Weiterbildungsinstitute BFI und WIFI.

Neben dem großen Feld der Erwachsenenbildung sind in Wels beeindruckende fast 30 öffentliche und private Volks-, Mittel-, Sonder-, Berufs- und höhere Schulen tätig und machen Wels zur Schulstadt mit Versorgungsfunktion auch für Schüler und Schülerinnen (fast 11.000, dazu noch rund 1.600 Lehrlinge) aus den umliegenden Bezirken.

Leuchtturm der Bildung in Wels ist die Fachhochschule Wels (mehr als 2.000 Studenten) als dem größten und forschungsintensivsten Standort der Fachhochschule Oberösterreich.

In der Bildungspyramide fehlt der Stadt also nur mehr eine Universität – die neben der Fachhochschule Wels den tertiären Bereich der Bildung abdecken würde.

Die Stadt Wels ist die größte Nicht-Landeshauptstadt und braucht neben der vorhandenen Bildungs-Breite auch die Tiefe, eben die Universität, die einfach zum Profil der Stadt gehört und auch den Bildungszielen der EU entspräche.

Im Mai 2009 verabschiedeten die EU-Bildungsministerinnen und -Minister den strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020), der die Zusammenarbeit in der EU bis 2020 strukturieren soll.

“ET 2020” verfolgt vier strategische Ziele:

  1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
  2. Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
  3. Förderung der Chancengleichheit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns
  4. Förderung von Innovation und Kreativität – einschließlich unternehmerischen Denkens – auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Wichtige Ziele sind die Senkung der Zahl der Schulabbrecher auf unter 10 Prozent und die Erhöhung des Anteils der 30-34jährigen mit einem tertiären oder gleichwertigen Bildungsabschluss auf mindestens 40 Prozent im Jahr 2020.

Da es in Österreich keine Fernuniversität gibt und eine solche in nahezu allen Ländern der EU existiert, eine Fernuniversität eine große Angebotslücke schließen würde und Wels als Standort dafür ideal wäre, würde ich eine Initiative für einen (Fern-)Universitätsstandort Wels sehr begrüßen und nach besten Kräften unterstützen.

Auch als Kommentar in der Zeitung „Die Monatliche“ in Wels erschienen, Ausgabe 50,


[1] https://www.bifie.at/nbb2018/  

Demokratisierung in der Organisation – ein interessantes Fachbuch von Helmut und Dietmar Borsch

Organisation neu denken!

Demokratisierung in der Organisation:

Dieses Buch ist ein Versuch, das Verhältnis von individueller Autonomie und den Zielen von Führung und Organisation, also der sozialen Ordnung im Betrieb, neu zu durchdenken.

Die Autoren plädieren für die grundsätzliche Weisungsfreiheit aller Mitarbeiter – einer im Rahmen der Rechtslehre im Bereich Management seit langem entwickelten Vorstellung – und beleuchten eine Reihe grundlegender Managementaufgaben aus dieser Perspektive.

Führungskräfte erweitern ihr praktisches Wissen um alle Herausforderungen rund um die Themen Management, Mitarbeiterführung, Führungsorganisation und Organisationsrecht. Sie schaffen ein gemeinsames Verständnis für diese Themen im Unternehmen als Grundlage zukünftigen verantwortlichen Führungshandelns.

Mitarbeitern bietet das Buch die notwendige Argumentationsgrundlage, um Veränderungen “von unten” zu den Themen Mitarbeiterführung und Führungsorganisation durchzusetzen.

Bestell-Nr.: E10311
ISBN: 978-3-7910-4420-0
Auflage: 1. Auflage 2019
Umfang: 413 Seiten
Einband: Hardcover
Produktart: Fachbuch

Strategies of Genius in Business: Orchestrating Innovation!

Reduction of € 30 when registering with code MST191

Robert Dilts

Strategies of Genius in Business: Orchestrating Innovation!

The entrepreneurial spirit has been a driving force for social and economic growth and advancement throughout human history. In recent years, a new generation of entrepreneurs has emerged who are interested in much more than financial gain. 

Characterized by people like Steve Jobs of Apple Inc. and Pixar, Richard Branson of the Virgin Group, Elon Musk of SpaceX, Tesla Motors and SolarCity, this new generation of entrepreneurs is also deeply committed to living their dreams and making a better world through their projects or ventures. By combining personal ambition with the desire for contribution, growth and fulfillment they have made game-changing and world-changing innovations that have transformed the way we live and do business. 

This program is for people who have a similar vision and are willing to make a conscious decision to become more passionate, purposeful and creative. 

Your trainer: Robert Dilts

About this program


Strategies of Genius in Business: Orchestrating Innovation applies the principles and tools of NLP and Success Factor Modeling to identify key characteristics and capabilities shared by successful entrepreneurs, teams and ventures. This program will present some of the strategies used be the creators of today’s most successful companies, such as Apple, Google, Facebook, Amazon.com and others. 

Perhaps the most important strategy to create a successful venture is orchestrating innovation. Orchestrating innovation involves selecting, evolving and integrating good ideas. It is an essential factor for creating a successful venture, career or life. Orchestrating innovation requires the capacity to catalyze creativity in oneself and others and to promote synergy, collective intelligence and generative collaboration. 

One of the most successful and well-known “orchestrators of innovation” was Apple co-founder Steve Jobs. The iMac, iPod, iPhone and iPad are all examples of this capacity. Jobs’ success with Pixar animation studios is also an example of his ability to orchestrate innovation. 

The program will cover a number of success factors relating to orchestrating innovation and building a successful venture including:

Registration

Limited number of participants! The seminar will be recorded on video. Due to copyright reasons, photos, videos, and or other audio and image recordings are prohibited at the event venue. This also applies to recordings for private purposes.
Workshop language: English. Location: 1130 Vienna, Don Bosco Haus

Reduction of € 30 when registering with code MST191

Www.robertdilts.at

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

  1. Kompetenzen und Persönlichkeit stärken
  2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf
  3. Höheres Gehalt
  4. Status
  5. Freude

Auch Hochschulabsolventen, die nicht das Ziel haben, eine akademische Laufbahn einzuschlagen, denken oft an eine Promotion.

Sie haben dabei abzuwägen, ob der damit verbundene langjährige und anspruchsvolle Weg zum Doktortitel wirklich sinnvoll ist.

Diese Frage kann natürlich nur jede/r für sich selbst beantworten, aber in allen Überlegungen werden wohl 5 Gründe immer wieder genannt und diesbezügliche  Argumente dafür und dagegen abgewogen.

  1. eine Promotion vermittelt Fachkenntnisse und stärkt die eigene Persönlichkeit.

Beschrieben wird die Kompetenz nach einer Promotion im Niveau 8 des europäischen Qualifikationsrahmens:

Niveau 8 beschreibt Kompetenzen, die zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet.

Fachkompetenz

Wissen

Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen (Doktoratsebene) oder über umfassendes berufliches Wissen in einem strategie- und innovationsorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.

Fertigkeiten

Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach (Doktoratsebene) oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
Neue Ideen und Verfahren beurteilen.

Personale Kompetenz

Sozialkompetenz

Organisationen oder Gruppen[1] mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
Fachübergreifend Diskussionen führen und in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.

Selbständigkeit

Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel wählen und neue Ideen und Prozesse entwickeln.

2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf

Ein Doktortitel verspricht bessere Chancen auf Führungspositionen. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes übernehmen mehr als die Hälfte aller Promovierten bereits im ersten Job eine Leitungsfunktion.[2] Dabei beträgt der Altersmedian bei den Promovierenden in Deutschland 29,7 Jahre, d.h. die eine Hälfte der Promovierenden war im Jahr 2017 jünger, die andere Hälfte älter.[3]

Man kann also mit einer Promotion schneller aufsteigen, wobei es hier natürlich große Unterschiede gibt und sich die Promotion für Sozial- und Geisteswissenschaftler eher nicht spürbar auswirkt, bei Medizinern, Technikern und Ingenieuren sowie Wirtschaftswissenschaftlern – insbesonders jene, die in Unternehmensberatungen und Kanzleien arbeiten wollen, schon.[4]

3. Höheres Gehalt

Schon das Einstiegsgehalt liegt mit Doktortitel in den meisten Branchen höher als das anderer Absolventen.

Daraus folgend dann auch das durchschnittliche Einkommen im Laufe der Karriere: bis zu 26 Prozent mehr Gehalt mit Doktortitel

Wie stark sich eine Promotion in den verschiedenen Fachbereichen auf das Gehalt auswirkt, zeigt eine Auswertung des Gehaltportals gehalt.de aus dem Jahr 2018.

Je nach Branche verdienen Berufseinsteiger mit Doktortitel zwischen 4 und 26 Prozent mehr Geld.[5]

4. Status

Ein Doktortitel sorgt in jedem Fall für Anerkennung und Respekt – nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag.

Im OECD-Durchschnitt besitzt ein Prozent aller Bürger über 25 Jahren einen Doktortitel. In den Vereinigten Staaten sind es 1,2 Prozent, in Deutschland sogar 1,8 Prozent.

Sehr interessant zu diesem Argument finde ich die Artikel „Die Akademisierung der Vorstandsetagen“ von Eugen Buß, „Promotionen von Politikern …“ von Heinrich Best und viele spannende wissenschaftliche Aufsätze mehr in Huber/Schelling/Honbostel (Hrsg): „Der Doktortitel zwischen Status und Qualifikation“, 2012

5. Freude

Ein Promotionsvorhaben kann aber einfach auch nur große Freude bereiten komplexere Sachverhalte zu durchschauen und zu verknüpfen, Interesse zu befriedigen, den Geist zu nutzen und zu schulen …….

So ist es auch zu erklären, warum der älteste Promovierende im Jahr 2017 in Deutschland bereits 97 Jahre alt war – die mit einer Promotion steigenden Berufsaussichten alleine werden hier nicht den Ausschlag gegeben haben.

Wie lege ich mein Promotionsvorhaben nun aber konkret an?  

Obgleich in Deutschland derzeit fast 200.000 Studierende ein Promotionsvorhaben betreiben und 155 der insgesamt 429 Hochschulen in Deutschland auch eine Promotionsberechtigung[6] haben, wird es zunehmend schwieriger die nötigen Betreuer zu finden (5,6 Promovierende je HochschulprofessorIn waren es in Deutschland im Jahr 2017).

Die Lösung liegt zunehmend in der Möglichkeit einer Auslandspromotion:

Wenn Sie daran Interesse haben, berate ich Sie sehr gerne – schreiben Sie einfach an Mail mit Ihren Fragen an martin.stieger@liwest.at

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth


[1] Dies umfasst Unternehmen, Verwaltungseinheiten oder gemeinnützige Organisationen

[2] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[3] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[4] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[5] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[6] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Gute Immobilienmakler sind halbe Juristen

Wenn Sie immer schon einmal wissen wollten, mit welchen rechtlichen Grundlagen ein Immobilienmakler in Österreich während seines beruflichen Alltags zu tun hat, hier – neben Abgabe- und Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Öffentlichem Recht und Verfahrensrecht …… ein Auszug der wesentlichsten Grundlagen:

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch – ABGB: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie StF: JGS Nr. 946/1811 Das ABGB regelt den Bestandvertrag (Miete und Pacht) in den §§ 1090 ff ABGB. Im Anwendungsbereich des MRG gehen diese Bestimmungen jedoch dem ABGB vor.

Bauträgervertragsgesetz – BTVG: Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden (Bauträgervertragsgesetz – BTVG) und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert wird StF: BGBl. I Nr. 7/1997 Das BTVG sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen für den Erwerber eines Neubaus oder eines zu sanierenden Objektes (Eigentumswohnung; Einfamilienhaus) aber auch für den Erwerber von Rechten (z.B. Miete; Leasing) an solchen Objekten vor.

Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmoInvFG: Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmoInvFG) StF: BGBl. I Nr. 80/2003

Grundbuchsgesetz – GBG:Bundesgesetz vom 2. Feber 1955 über die Grundbücher (Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 – GBG. 1955) StF: BGBl. Nr. 39/1955

Denkmalschutzgesetz – DMSG: Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) StF: BGBl. Nr. 533/1923

Heizkostengesetz – HeizKG: Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz – HeizKG) sowie über Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Mietrechtsgesetzes StF: BGBl. Nr. 827/1992 Das HeizKG bildet die Basis für die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten bei Miet- und Eigentumswohnungen.

Konsumentenschutzgesetz – KSchG: Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz – KSchG) StF: BGBl. Nr. 140/1979 Das KSchG sieht insbesondere ein Rücktrittsrecht von Immobiliengeschäften (§ 30a KSchG) sowie Regelungen betreffend Immobilienmakler (Aufklärungspflichten – § 30b KSchG, Höchstdauer von Alleinvermittlungsverträgen – § 30c KSchG und zwingende Bestimmungen des Maklervertrages – § 31 KSchG) vor.

Maklergesetz – MaklerG: Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler (Maklergesetz – MaklerG) StF: BGBl. Nr. 262/1996 Das Maklergesetz regelt die Tätigkeit des Maklers, so etwa seine Rechte und Pflichten, wann Provision verlangt werden kann, Alleinvermittlungsaufträge, etc. Neben diesen allgemeinen grundsätzlichen Bestimmungen gibt es auch Sondervorschriften für Immobilienmakler, Versicherungsmakler und Personalkreditvermittler.

Mietrechtsgesetz – MRG: Bundesgesetz vom 12. November 1981 über das Mietrecht (Mietrechtsgesetz – MRG) StF: BGBl. Nr. 520/1981 Das MRG ist die zentrale Rechtsgrundlage für alle Mietangelegenheiten.

Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler –ImmMV: Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler StF: BGBl. Nr. 297/1996 Die Immobilienmaklerordnung regelt vor allem die Provisionssätze, welche von Immobilienmaklern bei der Vermittlung von Immobilien verlangt werden dürfen.

Wohnbauförderungsgesetz – WFG: Bundesgesetz vom 27. November 1984 über die Förderung der Errichtung von Wohnungen sowie zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (Wohnbauförderungsgesetz 1984 – WFG 1984) StF: BGBl. Nr. 482/1984 Der Bund bzw. die Länder bieten diverse finanzielle Unterstützungen für die Errichtung oder die Sanierung von Wohnraum an. Die Förderung ist Landessache und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Wohnbausanierungsgesetz – WSG: Bundesgesetz vom 27. November 1984 über die Förderung der Verbesserung und Erhaltung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen sowie zur Änderung des Stadterneuerungsgesetzes und des Startwohnungsgesetzes (Wohnhaussanierungsgesetz – WSG) StF: BGBl. Nr. 483/1984 Der Bund bzw. die Länder bieten diverse finanzielle Unterstützungen für die Errichtung oder die Sanierung von Wohnraum an. Die Förderung ist Landessache und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Wohnungseigentumsgesetz – WEG: Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002) StF: BGBl. I Nr. 70/2002 Im WEG finden sich die wesentlichen Bestimmungen betreffendEigentumswohnungen.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG: Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG)
StF: BGBl. Nr. 139/1979 Im WGG sind die wesentlichen Bestimmungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen einzuhalten sind, zu finden.

Hausbesorgergesetz: Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über den Dienstvertrag der Hausbesorger (Hausbesorgergesetz) StF: BGBl. Nr. 16/1970

Energieausweis-Vorlage-Gesetz: Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012) StF: BGBl. I Nr. 27/2012

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach, Konstanz

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