Wer sich in Deutschland an einer Hochschule weiterbilden möchte, kann aus einer Fülle unterschiedlicher Formate auswählen.
Bei den staatlichen Weiterbildungsanbietern kommt mittlerweile etwa jedes zweite Angebot von einer Hochschule.
Dabei reicht die Bandbreite von einzelnen Kursen bis zum berufsbegleitenden Studium. Besonders gefragt sind zeit- und kostengünstige Kurzformate, wie etwa einsemestrige Zertifikatskurse.
Dies zeigt eine aktuelle Übersicht des CHE Centrums für Hochschulentwickung.
Die Weiterbildungsformate reichen vom klassischen Bachelor- und Masterstudiengang über deutlich kürzere Zertifikatskurse bis hin zu Angeboten, für die es lediglich eine Teilnahmebescheinigung gibt.
Solche Kurzformate unterhalb der Studiengangsebene machen bereits rund drei Viertel aller hochschulischen Weiterbildungsangebote aus.
Ab 2022 wird die HRK Hochschulrektorenkonferenz mit Förderung des BMBF ein bundesweit zentrales Informationsportal für wissenschaftliche Weiterbildung anbieten.
Die von nahezu allen Hochschulen in den vier Hochschulsektoren in Österreich (d.s. öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten) ermöglichten wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote müssen kostendeckend sein, d.h. dürfen nicht aus dem Budget für Regelstudien subventioniert werden.
Die private, staatlich anerkannte Allensbach Hochschule, Konstanz, bietet Regelstudien (Bachelor– und Masterstudien) im Fernstudium an, muss dabei natürlich auch kostendeckend kalkulieren.
Spannend ist nun, dass die Studiengebühren für das Bachelorstudium (11 Vertiefungen sind hier möglich) mehr als 1/3 unter dem Median für Zertifikats- und Expertenabschlüsse und die für die Masterstudien mehr als 10 % unter dem Median für Masterlehrgänge liegt.
Wer also die Zulassungsvoraussetzungen für ein deutsches Bachelorstudium und/oder für ein deutsches Master/Magisterstudium erfüllt, kann an der Allensbach Hochschule kostengünstiger das Regelstudium absolvieren als einen österreichischen Lehrgang der Weiterbildung.
Um so bemerkenswerter, da österreichische ECTS pro Credit-Point eine Arbeitsbelastung von 25 Stunden (work load) verlangen, deutsche ECTS allerdings eine von 30 Stunden erfordern.
Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
[1] Die Spanne unter den Master-Lehrgängen beträgt jedoch 0 € (wenn die gesamten Kosten für alle TeilnehmerInnen von Dritten (z.B. einem Bundesland) übernommen werden) bis 546 € pro ECTS. Die Hälfte aller Lehrgänge haben Gebühren zwischen 72,50 €/ECTS und 154 €/ECTS, jeweils ein Viertel der Lehrgänge ist entweder günstiger oder verrechnet höhere Gebühren.
Wie schon berichtet steht Österreich laut einem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, vor einer umfassenden Reform der akademischen Weiterbildung:
Grund genug einige der hier untersuchten Punkte vorzustellen:
Insgesamt wurden im WS 2017/18 an 62 der zum Erhebungszeitpunkt 70 österreichischen Hochschulen knapp 900 Weiterbildungslehrgänge mit mindestens 30 ECTS belegt.
Im WS 2018/19 wurden ungefähr 1.000 solcher Lehrgänge angeboten, welche Gegenstand dieser Studie sind.
Diese Lehrgänge werden von fast 30.000 Studierenden besucht, das entspricht etwa 6 % aller Studierenden in Österreich. Allerdings belegen 7 % der Weiterbildungsstudierenden (etwa 2.000 Personen) gleichzeitig auch ein Regelstudium.
Alle außerordentlichen Studiengänge, unabhängig von der ECTS-Anzahl und unabhängig davon, ob sie als Lehrgang kategorisiert werden, haben sogar knapp 50.000 TeilnehmerInnen. Diese deutlich höhere Zahl ist vor allem auf Lehrgänge mit weniger als 30 ECTS-Punkten an Pädagogischen Hochschulen zurückzuführen.
57 % der angebotenen Lehrgänge (über 30 ECTS) schließen mit einem akademischen Grad (Master) ab, 26 % mit dem Abschluss „Akademische/r ExpertIn“ und 18 % mit einem Zertifikat. Die TeilnehmerInnen selbst sind stärker auf die Masterstudien fokussiert (67 %), 21 % studieren für einen Abschluss als akademische/r ExpertIn und nur 12 % für einen sonstigen Abschluss. Dies liegt allerdings auch daran, dass Masterstudien in der Regel länger dauern, die Studierenden also länger an den Hochschulen verweilen.
87 % aller Lehrgänge werden berufsbegleitend angeboten. Nur 3 % sind reine Fernstudien, aber 56 % kombinieren Fern- und Präsenzstudienelemente.
Die Lehrgangsgebühren für die TeilnehmerInnen werden in dieser Studie in Euro pro ECTS betrachtet, um die unterschiedlichen Studiendauern zu standardisieren. Demnach zahlt man für 1 ECTS in einem Zertifikatskurs im Median 105 €, für einen akademischen Abschluss 107 € und für einen Master-Lehrgang 130 €. Die Spanne unter den Master-Lehrgängen beträgt jedoch 0 € (wenn die gesamten Kosten für alle TeilnehmerInnen von Dritten (z.B. einem Bundesland) übernommen werden) bis 546 € pro ECTS. Die Hälfte aller Lehrgänge haben Gebühren zwischen 72,50 €/ECTS und 154 €/ECTS, jeweils ein Viertel der Lehrgänge ist entweder günstiger oder verrechnet höhere Gebühren.
Rund drei Viertel der öffentlichen und privaten Universitäten setzen einen Studienabschluss für die Teilnahme an einem Weiterbildungslehrgang voraus.
Für 40 % der Lehrgänge an FHs ist ein Studienabschluss keine Voraussetzung. Allerdings gibt es in allen Sektoren für viele Lehrgänge die Möglichkeit, dass anstelle eines Studienabschlusses eine entsprechend lange Berufstätigkeit angerechnet wird
Die TeilnehmerInnen wissenschaftlicher Weiterbildung sind zu 55 % weiblichund durchschnittlich 37 Jahre alt. Damit sind sie rund zehn Jahre älter als ordentliche Studierende (Zaussinger et al. 2016). Ein Viertel der TeilnehmerInnen ist jünger als 30 Jahre, 13% sind älter als 50 Jahre.
Drei Viertel der TeilnehmerInnen sind ÖsterreicherInnen, 14 % Deutsche, 13 % haben eine andere Nationalität. Deutsche machen 49 % der Studierenden in Medizin (ÖsterreicherInnen 18 %) und 19 % im Bereich Gesundheit und Sozialwesen aus. 44 % aller LehrgangsteilnehmerInnen im MINT-Bereich kommen nicht aus Europa.
Wenn ich mir diese Zahlen aus der – im übrigen wirklich ganz ausgezeichneten IHS-Studie – so ansehe und weiß, dass die Zahl der Lehrgänge und in diesen die der Studierenden weiter angewachsen ist, dann frage ich mich schon, warum die Lehrgänge mit dem Abschluss „Akademische/r ExpertIn“, mit tausenden AbsolventInnen jährlich nun abgeschafft werden: Österreich: die akademischen Expertenlehrgänge stehen vor dem Aus!
Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
Der „Bundesverband der Heilmasseure und Med. Masseure Österreichs (BHÖ)“ wurde im Jahr 2002 gegründet um die Interessen des Berufsstandes zu wahren und zu vertreten.
Ziel dieser Vernetzung ist es:
die Qualität der Arbeit zu sichern
mehr Medienpräsenz zu erlangen
das Berufsbild gesetzlich besser abzugrenzen
Interessen zu sichern
Erfahrungen sowie Informationen auszutauschen
um so den Patienten die bestmögliche Therapie zu ermöglichen und selbst Freude am Job zu haben.
Dies soll einerseits erhöhte Aufmerksamkeit auf die Berufsgruppe lenken, um dadurch mehr Einfluss in der Zusammenarbeit mit Institutionen wie Ärztekammer und Ministerien zu erlangen.
Andererseits bietet die Plattform seinen Mitgliedern die Möglichkeit diverser Vorträge, Workshops, Weiterbildungen und Refresher an.
„EURE MITGLIEDSCHAFT STÄRKT UNS!“
Weitere Aktivitäten:
Aktuelle Informationsweitergabe via Newsletter an die Mitglieder
Interessensvertretung in den Ministerien – Mitarbeit an Gesetzesentwürfen
Rechtlicher Schutz unserer Berufsbilder vor Angehörigen anderer Berufe
Tarifverhandlungen mit landes- und bundesweiten Sozialversicherungsträgern
Infostelle – Auskünfte bei fachlichen und rechtlichen Fragen
Kooperation mit den Berufsgruppen der gehobenen medizinischen Dienste (MTD)
Zugang zu weiteren medizinischen Informationen
Fachspezifische Weiterbildungsangebote in Form von Workshops und Refresher
Bildung von interdisziplinären Arbeitsgemeinschaften
Fernziel – Aufbau der Landesstrukturen als Servicestelle vor Ort
Da ich das Thema „Führung akademischer UK-Grade nach dem Brexit“ schon in meinem Blog behandelt hatte, hat mich eine in London lebende österreichische Absolventin eines britischen MSc-Studiengangs heute darüber informiert, dass ihr im österreichischen Konsulat in London der MSc aus dem Passantrag gestrichen wurde.
Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
Der § 87 a UG sah die Möglichkeit vor, an Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge die nicht mit einem Mastergrad abgeschlossen werden, in sogenannten Expertenlehrgängen die akademische Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Universitätslehrgang charakterisierenden Zusatz zu verleihen.
Bekannt sind hier z.B. „akademischer Immobilienmanager“ oder „akademische Gesundheitsmanagerin“.
Ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, sieht nunmehr vor, dass solche Lehrgänge nur mehr bis zum 30. September 2023 eingerichtet werden können.
Bis zum 30. September 2023 zugelassene Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den jeweiligen Lehrgang ab dem 01. Oktober 2023 binnen dreifacher Dauer der im Curriculum festgelegten Studienzeit abzuschließen.
Die allermeisten dieser Lehrgänge sahen 60 ECTS oder 2 Studiensemester vor, sodass für die außerordentlich Studierenden wohl mit dem 30. September 2026 Schluss sein wird.
Das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung vor.
DQR Niveau 6 erlaubt die nichtakademische Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ (gem. § 53c) und DQR-Stufe 7 den „Master Professional“ (gem. § 53d).
Österreich:
Ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, sieht eine Neupositionierung der bestehenden „Weiterbildungsmaster“ vor.
So gibt es künftig u.a. folgende akademische Grade nach außerordentlichen Studien – das sind Hochschul- und Universitätslehrgänge:
Bachelor of Continuing Education (BCE)
Master of Continuing Education (MCE)
Erfolgt die Durchführung in Form einer „erweiterten“ Zusammenarbeit der Hochschule (Universität, Privatuniversität, Privathochschule, Fachhochschule) mit einem außeruniversitären Rechtsträger (das werden wohl die Kammern: WKO, AK oder deren Bildungseinrichtungen BFI und WIFI sein) werden die akademischen Grade
Bis morgen 21. Mai 2021 läuft noch die Begutachtungsfrist zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden.
Ich versuche eine Zusammenfassung:
es wird ein „Weiterbildungsbachelor“ geschaffen
dieser auch ohne Universitätsreife mit Vorqualifikationen (z.B. Berufserfahrung) zu absolvieren sein
Durchlässigkeit: Die Durchlässigkeit zwischen ordentlichen und außerordentlichen Bachelor-und Masterstudien sowie in ein Doktoratsstudium sind durch die neuen Rahmenbedingungen gewährleistet
Es wird künftig folgende akademische Grade nach außerordentlichen Studien – das sind Hochschul- und Universitätslehrgänge – geben:
Bachelor of Continuing Education (BCE)
Master of Continuing Education (MCE)
Erfolgt die Durchführung in Form einer „erweiterten“ Zusammenarbeit der Hochschule (Universität, Privatuniversität, Privathochschule, Fachhochschule) mit einem außeruniversitären Rechtsträger:
Executive Master of Business Administration (EMBA)
Die Bachelorstudien müssen 180 ECTS aufweisen, 60 ECTS können aus Weiterbildungsstudien angerechnet werden, 60 ECTS aus der Berufsbildung, aber insgesamt nicht mehr als 90 ECTS.
Die Masterstudien müssen 120 ECTS aufweisen, oder auch in Ausnahmefällen (§ 56 Abs. 8 Z 2 bis 4 UG neu, das sind der LL.M., der MBA, der EMBA) weniger, wenn sie in den Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender einschlägiger ausländischer Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.
Zulassungsvoraussetzung für einen BCE oder BAP ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation (Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule wie einer Handelsschule, ein Lehrabschluss oder auch nur Berufserfahrung)
Zulassungsvoraussetzung für den MCE, MAP, MBA oder LL.M. ist ein Bachelorstudium mit 180 ECTS, für den LL.M. muss es ein rechtswissenschaftlicher Bachelor sein.
Zulassungsvoraussetzung für den EMBA kann auch eine einschlägige berufliche Qualifikation sein, die Zulassung zu diesem Hochschul- oder Universitätslehrgang ist also auch ohne Bachelor möglich.
Aus heutiger Sicht ist auch mit einem absolvierten EMBA ohne Bachelorstudium zuvor die Zulassung zum Promotionsstudium möglich.
Die Gmundnerin ist in Kunstkreisen keine Unbekannte.
Relativ spät hat sie mit der Malerei begonnen und ist gleich in die Königsdisziplin „Menschenbilder“ eingestiegen.
Sie setzt sich in diesem ihr lieb gewordenen Thema der verschiedenen Lebensformen der Menschen auseinander und hat im Laufe der Zeit eine ihr eigene und sehr lebendige Handschrift entwickelt.
Als Grundlage für ihre Bilder verwendet sie meist fotografische Schnappschüsse, die ihren Blick auf Menschen zeigen und die von ihr in ganz individuellen Kompositionen umgesetzt werden.
So entstehen Bilder von großer Spontanität und Intensität.
“Geboren in Gmunden/Oberösterreich, fühle ich mich seit meiner Schulzeit zum Zeichnen und Malen hingezogen. Doch erst 2006 begann ich mit Intensität zu malen und besuche seither laufend Kurse bei Mag.art. Bogdan Pascu und Mag.art. Anton Petz.
Meine Vorliebe gilt vor allem dem Malen von Menschen. Neben Portraits bringe ich die Menschen in deren alltäglichen Leben, quer durch die verschiedenen Kulturen auf die Leinwand. Dabei bieten mir meine vielen Reisen durch unterschiedliche Länder Europas, Asien und Afrika die notwendigen Motive.
Mein bevorzugtes Material ist Acryl. Charakteristisch für meine Bilder sind die kräftigen, warmen Farben und die lebendigen Kompositionen. Mein Interesse für die Menschen, ihre Lebensweise und auch Schicksale werden neben meiner Liebe zum Malen dabei sichtbar.
Auszeichnungen 2019 Certificate of Excellence im Rahmen des Palm Art Awards 2015 Certificate of Excellence im Rahmen des Palm Art Awards 2015 Auszeichnung der Jury beim Premio Combat Prize Livorno 2014 Gewinnerin des Winsor & Newton Prize im Rahmen des Palm Art Award”
Zu sehen ab Freitag 28. Mai bis 25. Juni zu den normalen Geschäftszeiten, Mo – Do 8.00 bis 17.00 Uhr, Fr 8.00 bis 12.00 Uhr oder gegen Vereinbarung unter: 0676 9247 500 bzw. kontakt@helgagraf.at
Die Künstlerin selbst treffen sie jeden Donnerstag von 17 bis 19.00 Uhr direkt in der Galerie!
Vorgabe: FFP2 Maske tragen und 2 Meter Abstand zu halten!
Donnerstag, 27. Mai, 18.00 Uhr,Ausstellungseröffnung im kleinsten Rahmen
Der Verein »Die österreichischen Freunde von Yad Vashem« initiierte in Zusammenarbeit mit der Johannes Kepler Universität Linz ein Projekt, das speziell die österreichischen Gerechten vorstellt.
Unter der wissenschaftlichen Leitung von a. o. Univ.-Prof. Dr. Michael John und Univ.-Prof. Dr. Albert Lichtblau entstand so eine Ausstellung, in der die Zeit des NS-Terrors in Österreich und die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung bis hin zum Holocaust dargestellt und vermittelt werden.
Im Zentrum dieser Präsentation stehen mutige Menschen, die oft einsame und häufig lebensgefährliche Entscheidungen trafen.
Wie konnte es ihnen gelingen, ihre jüdischen Mitbürger/innen vor der Vernichtung durch die NS-Schergen zu bewahren?