The European Union’s Belgian Presidency will strive to make the most of the first semester of 2024 to promote the creation of the learning society that is more important than ever in today’s constantly changing world, which requires adaptability.
This is the highlight of the education section of the Presidency’s programme, which bears the motto ‚Protect, strengthen, prepare‘.
The document, a set of policy guidelines for the six months ahead, the Belgian Presidency vows to strengthen the strategic framework for European cooperation in education and training, promote evidence-informed policy-making, to ensure policies remain grounded in reality, and promote lifelong learning, while adding that:
it will invest in skills and lifelong learning and, as part of this effort, host the OECDSkills Summit and build upon the momentum generated during the European Year of Skills.
It will aim to ease mobility for learners and educators;
digital education and teacher shortages will be addressed;
youth participation, empowerment and inclusion will be emphasised;
it will promote practice and partnerships in the European Education Area (EEA);
it will prepare Council conclusions on that topic with a view to enhancing the quality and equity of education and training systems;
it will work towards a reinforced quality framework for traineeships.
Furthermore, the programme notes that it is crucial for citizens to feel empowered and motivated to participate in lifelong learning so that they can support their personal and professional development.
‚Therefore, the Presidency will encourage lifelong learning and work towards improving its quality, visibility and accessibility for all.‘
A fresh EU learning mobility framework
As part of its efforts to remove obstacles and barriers to all types of learning and teaching mobility, including issues relating to access, guidance, student services and recognition, the Belgian Presidency will work on the adoption of a Council recommendation aimed at updating the current EU learning mobility framework.
‚This will promote learning mobility as an opportunity for learners and education staff in all sectors and at all levels of formal, non-formal and informal learning.
To ensure qualitative, inclusive and accessible digital education, the Presidency will facilitate an exchange on Member States’ needs for the successful implementation of a digital education policy and initiate a reflection on the digital education action plan’s (DEAP) progress report and priorities for 2024-2027.
The work of the Belgian Presidency also ties in with the horizontal topic of teacher careers, including shortages, an EU-wide challenge that is connected to all the actions mentioned above.
Am Hochzeitstag (28. 01.) meiner Eltern, vor genau 10 Jahren (2014), habe ich meinen ersten Beitrag verfasst und meinen Blog begonnen.
Interessanterweise ist der beste Tag (an der Zahl der Aufrufe gemessen) der Dienstag und das auch noch um 22:00 Uhr, obgleich ich die meisten Beiträge am Freitag verfasse.
Meine knapp 1.000 Beiträge wurde mehr als 500.000 x aufgerufen und gibt es Beiträge mit nicht einmal 100 und solche (selten) mit mehr als 10.000 Aufrufen.
bedeutet aufbauend auf einem bereitsabgeschlossenen MBA/MA/MSc-Lehrgang können in einem weiteren Semester die nötigen Theoriemodule besucht und die Masterarbeit für den TopUp-Abschluss erstellt werden.
In den Online Master Programmen behandeln Sie unter optimaler Zeitausnutzung alle relevanten Managementbereiche und machen sich dadurch für eine Vielzahl von Führungspositionen attraktiv.
Egal, ob Sie sich für das strategische Management, die Personalführung oder das internationale Business interessieren – Sie können Ihren individuellen Schwerpunkt setzen – zum Beispiel Business Psychology!
Gerade wenn Sie bereits berufstätig sind, bietet Ihnen der MBA die Möglichkeit, sich in Bereiche mit mehr Verantwortung erfolgreich einzubringen. In nur zwei bis drei Semestern sind Sie bereit für den internationalen Markt!
Voraussetzung für die Zulassung zum TopUp-Masterstudium ist die Anerkennung von geeigneten Modulen aus einem bereits abgeschlossenen Master-Studium mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung.
Das Studium wird online angeboten, d.h. Sie bearbeiten selbständig und zeitlich flexibel Online-Lernmaterialien im Studienportal, nutzen begleitend die im Rahmen des Studiums zur Verfügung gestellten Lehrbücher und vertiefen Ihr Wissen über Online-Live-Veranstaltungen mit Fachdozenten. Dadurch sind Sie optimal betreut in einem maximal flexiblen Studium!
Voraussetzungen: abgeschlossenes betriebswirtschaftliches Master-Studium (bzw. PgDip Postgraduate Diploma) als Grundlage für die Anrechnung von Modulen
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Sommersemester (Ende April) und Wintersemester (Ende Oktober)
Ziel der Förderung ist es, Kündigungen von Arbeitskräften mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich zu vermeiden und mittels einer Qualifizierung deren Arbeitsplatzsicherheit zu erhöhen.
Wer wird gefördert?
Alle Unternehmen iSd § 1 UGB, die über einen Sitz in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Förderbar sind alle ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf das Weiterbildungsgeld seitens des AMS OÖ und mit dem Betrieb eine Bildungskarenzvereinbarung abgeschlossen haben.
Wie wird gefördert?
Die Weiterbildung kann im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 absolviert werden.
Die Mindestdauer des Bezugs von Weiterbildungsgeld beträgt zwei Monate. Die maximale Dauer beträgt während des gesamten Förderzeitraumes zwölf Monate. Die Weiterbildung ist auch blockweise (jeweils aber mindestens zwei Monate) innerhalb des Förderzeitraums möglich.
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten bzw. maximal 3.000 pro Person unter Voraussetzung, dass die Weiterbildungskosten zur Gänze vom Betrieb übernommen werden.
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderantrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme einzureichen!
Anträge auf Förderung können über das Wirtschaftsportal Oberösterreich mittels der dafür vorgesehenen Formulare und der darin angeführten Beilagen beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, gestellt werden.
Im Master Leadership and Management stehen Projektmanagement und Human Resources Management im Mittelpunkt. Diese beiden Module ergänzen die betriebswirtschaftlichen und managementspezifischen Inhalte, um Sie auf eine Führungsposition insbesondere in internationalen Unternehmen optimal vorzubereiten.
Der Studiengang verläuft zweisprachig und schließt mit dem Master of Arts der britischen, staatlich akkreditierten Buckinghamshire New University ab. Sie haben außerdem die Möglichkeit, innerhalb des Studiums Schwerpunkte zu setzen sowie ein Double Master Degree zu absolvieren.
Voraussetzungen: akademischer Master-Abschluss im betriebswirtschaftlichen Bereich mit mind. 60 ECTS auf DQR-Level 7 und Modulen zu den Themen Finanzen sowie Strategisches Management / Führung
Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch
Studienbeginn: Sommersemester (Ende April) und Wintersemester (Ende Oktober)
Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen
Der berufsbegleitende Master-Studiengang qualifiziert Sie international für Führungspositionen im mittleren und höheren Management. Sie behalten den nötigen Bezug zur Praxis und bauen gleichzeitig Ihre Managementfähigkeiten stetig aus.
Der Studiengang verläuft zweisprachig und schließt mit dem Master of Business Administration der britischen, staatlich akkreditierten Buckinghamshire New University ab.
Voraussetzung für die Zulassung zum TopUp-Masterstudium ist die Anerkennung von geeigneten Modulen aus einem bereits abgeschlossenen Master-Studium mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung.
Voraussetzungen: akademischer Master-Abschluss im betriebswirtschaftlichen Bereich mit mind. 60 ECTS auf DQR-Level 7 und Modulen zu den Themen Marketing, Personal, Finanzen und Logistik
Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch
Studienbeginn: Sommersemester (Ende April) und Wintersemester (Ende Oktober)
Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen
Im Master Leadership and Management stehen Projektmanagement und Human Resources Management im Mittelpunkt. Diese beiden Module ergänzen die betriebswirtschaftlichen und managementspezifischen Inhalte, um Sie auf eine Führungsposition insbesondere in internationalen Unternehmen optimal vorzubereiten.
Der Studiengang verläuft zweisprachig und schließt mit dem Master of Arts der britischen, staatlich akkreditierten Buckinghamshire New University ab. Sie haben außerdem die Möglichkeit, innerhalb des Studiums Schwerpunkte zu setzen sowie ein Double Master Degree zu absolvieren.
Organisation: Berufsbegleitender Studiengang mit Lehrveranstaltungen an 12 Kompaktwochenenden und begleitenden Online-Repetitorien oder Vollzeitstudium (nur auf Anfrage)
Voraussetzungen: akademischer Abschluss (Bachelor/Diplom) oder Hochschulzugangsberechtigung, Berufsausbildung und kfm. Weiterbildungsqualifikation sowie 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch
Studienbeginn: Sommersemester (Ende April – nur berufsbegleitend) und Wintersemester (Ende Oktober – berufsbegleitend, ggf. Vollzeit)
Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen
Der berufsbegleitende Master-Studiengang qualifiziert Sie international für Führungspositionen im mittleren und höheren Management. Sie behalten den nötigen Bezug zur Praxis und bauen gleichzeitig Ihre Managementfähigkeiten stetig aus. Auch ohne betriebswirtschaftlichen Hintergrund geben Sie mit dem bilingualen Studiengang Ihrer Karriere einen Schub.
Wirtschaftswissenschaftliche Inhalte in Kombination mit vertieften Fremdsprachenkenntnissen machen den MBA International Business Administration aus. Das Studium führt Sie in drei Semestern zum globalen Abschluss.
Voraussetzungen: akademischer Abschluss (Bachelor/Diplom) oder Hochschulzugangsberechtigung, Berufsausbildung und kfm. Weiterbildungsqualifikation sowie 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch
Studienbeginn: Sommersemester (Ende April) und Wintersemester (Ende Oktober)
Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmer/innen.
Hinweis: Es gibt auch Förderungen für Ihr Unternehmen, wenn Sie sich weiterbilden möchten – eine Übersicht finden Sie hier.
In Österreich wird die Führung und Eintragbarkeit akademischer Grade durch das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 geregelt.
Führung akademischer Grade
§ 88. (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes („a“, „in“ oder „x“) geführt werden darf. Dies gilt auch für Personen, denen aufgrund von § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, mit der Maßgabe, dass lediglich einer der verliehenen akademischen Grade geführt werden darf.
(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen. Personen, denen aufgrund des § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, haben das Recht, die Eintragung eines akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen.
(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.
Der nun zur Begutachtung ausgesandte Ministerialentwurfnovelliert den § 88 UG Abs. 1 a:
In § 88 Abs. 1a wird die Wendung „Personen, denen von einer inländischen postsekundärenBildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen,“ durch die Wendung „Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen“ ersetzt.
Diese beiden Wörter machen die nach dem Brexit nicht mehr mögliche Eintragung britischer akademischer Grade wieder möglich.
enthält originelle Fallstudien über Nationalismus im Kontext von Staatsbürgerschaft und Lehrplan.
Angesichts des aufkommenden Neo-Nationalismus und nationaler Antworten auf globale Herausforderungen trägt das Buch zu einer wachsenden und dringend notwendigen Diskussion darüber bei, wie wir die Verwicklung der Bildung in Phänomene von Nationen und Nationalismen in Schule, Lehrplan, Theorie und Forschung verstehen und behandeln können.
In diesem Buch zeigen international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Doktoranden und Postdocs aus Asien, Europa, Amerika und Australien:
Felicitas Acosta, Lukas Boser, Mette Buchardt, Robert Cowen, Stephanie Fox, Nicole Gotling, Michèle Hofmann, Ethan Hutt, Berit Karseth, David F. Labaree, Marva Shalev Marom, Kevser Muratović, William F. Pinar, Hans Schildermans, Sophie Pia Stieger, Johannes Westberg
wie sich die Bildungsgeschichte theoretisch und empirisch mit den Konzepten von Nation und Nationalismus auseinandersetzen kann.
Die Herausgeber:
Stephanie Fox
ist Koordinatorin der Doctoral School in Education an der Universität Wien, Österreich. Ihre Forschungsinteressen im Rahmen ihrer Promotion befassen sich mit der Linguistik auf der Ebene der Erstsprachen sowie auf ideologischer Ebene im Anschluss an den linguistic turn, mit Machtstrukturen und Kämpfen innerhalb und zwischen Institutionen und Nationen, mit dem Reisen von Ideen und, damit verbunden, mit Nationen und Nationalismen.
Lukas Boser
ist Dozent an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz und an der Universität Basel. Seine Forschungsinteressen umfassen die Standardisierung von Maßen und Gewichten und die darin eingebettete Epistemologie sowie die Bildung von Nationalbürgern in Europa während des langen neunzehnten Jahrhunderts.
Da ich für mehrere Bildungseinrichtungen tätig bin, halte ich täglich rund ein Dutzend Abschlussurkunden in Händen. Natürlich auch die dazu gehörigen Diploma Supplemente.
Sehr ärgerlich dabei, dass viele Hochschulen, gleichwohl ob Universitäten oder Fachhochschulen, die Diploma Supplemente mangelhaft ausfüllen.
Insbesondere wird bei Diploma Supplementen nach Hochschul- oder Universitätslehrgängen auf Masterniveau recht oft verschwiegen, dass damit keine Promotionsberechtigung verbunden ist.
Hier der Hinweis des Ministeriums (Ausfüllhilfe) zu Punkt 5.1.:
Geben Sie an, ob die Qualifikation im Herkunftsland normalerweise den Zugang zu weiteren akademischen und/oder beruflichen Studien eröffnet, insbesondere zu bestimmten Qualifikationen oder Niveaus, z.B. Zugang zu Doktoratsstudien im betreffenden Land oder in der betreffenden Einrichtung. Ist das der Fall, geben Sie die Noten oder Standards an, die erreicht werden müssen, um den Aufstieg zu ermöglichen
Mir ist klar, dass das für die Anbieter unangenehm ist, hier die – trotz absolviertem Masterlehrgang – fehlende Promotionsreife deutlich zu machen, aber der Europäische Hochschulraum verlangt ein richtiges, nichts verschweigendes und aussagekräftiges Diploma Supplement.
Das Diploma Supplement (Anhang zum Diplom) ist ein europaweit genormtes Zusatzdokument mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen.
Es soll sowohl national als auch international die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen für Studien- und Berufszwecke erleichtern.
Das Diploma Supplement wurde 1996 bis 1998 ausgehend von Vorarbeiten der UNESCO und des Europarates in einer gemeinsam Arbeitsgruppe mit der Europäischen Kommission entwickelt. Seit dem Jahr 2005 ist es auch ein Teil von Europass, einer Initiative europäischer Staaten zur internationalen transparenten Dokumentation arbeitsmarktrelevanter Qualifikationen und Kompetenzen. Zuletzt wurden im Jahr 2018 bei der Bologna-Ministerkonferenz in Paris weitere Aktualisierungen und Korrekturen vorgenommen (Revised Diploma Supplement).
Leider wird dieser Fehler – oder ist es Absicht? – im derzeit zur Begutachtung versandten Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden:
Der § 9 FHG bleibt in der grob benachteiligenden Formulierung (vgl. § 56 UG) unverändert. Dabei würde ein Satz – in § 9 (2) FHG eingefügt: „Diese Hochschullehrgänge sind ordentlichen Bachelorstudien und ordentlichen Masterstudien gleichwertig und berechtigen nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung zu ordentlichen Masterstudien und Doktoratsstudien“ und die entsprechend korrelierende Adaptierung des § 6 im Abs. 4 FHG diese unverständliche Benachteiligung aller außerordentlich Studierender an Österreichs FH’s beenden.
Interessante weitere Details im Ministerialentwurf:
Keine Hochschulreife für außerordentliche Bachelorstudien nötig:
Interessant auch, dass die Zulassungsvoraussetzung „allgemeine Hochschulreife“ oder „allgemeine Universitätsreife“ bei den außerordentlichen Bachelorstudien fallen soll und hiereigene Zugangsvoraussetzungen in den a.o. Bachelorstudien geregelt werden können.
Der Unterschied „Zulassung“ und „Zugang“ wird im Ministerialentwurf im übrigen auch präzisiert und „Qualifikation“ durch „Kompetenz“ ersetzt.
Neue akademische Grade in der Weiterbildung:
Es gibt als neue akademische Grade, die nach erfolgreich abgeschlossenen a.o. Bachelor- und Masterstudien verliehen werden können:
Bachelor of Engineering – BEng (CE) – und
Master of Engineering – MEng (CE).
Akademische Grade aus Groß Britannien wieder eintragbar:
Spannend finde ich auch, dass die akademischen Grade aus Groß Britannien – diese waren nach dem BREXIT ja nicht mehr in die öffentlichen Urkunden einzutragen – nun doch wieder eingetragen werden können, weil im § 88 UG neu die Eintragbarkeit auf akademische Grade aus „ehemaligen Vertragsparteien des EU-Beitrittsvertrages“ erweitert wird.
Die Meldung ausländischer Studien in Österreich wird verschärft und und und ..
Ich werde mich also gelegentlich hier im Blog zu weiteren geplanten Neuerungen melden.