Archiv für den Monat: November 2018

einmal mehr zur Gültigkeit der ECTS aus einem LuC: Lehrgang universitären Charakters

Heute bekam ich Post:

S. g. Herr Dr. Stieger,

ich habe 2012 bei Joseph Schumpeter Institut Wels den MBA in General Management abgeschlossen.

Laut Gesetzblatt tritt die 35. MBA Verordnung mit 2010 außer Kraft.

Ist dieses Studium jetzt nicht anerkannt bzw. wertlos? Bewerbe mich gerade für eine Arbeit bei einem Namhaften Personalrecruiter und die stehen dem Studium kritisch gegenüber.

Würden die ECTS bei einem anderen Masterstudium anerkannt werden?

Bitte um Rückmeldung.

Vielen Dank

Sehr geehrter Herr N., MBA,

herzlichen Dank für Ihr Mail.

Das Joseph Schumpeter Institut Wels hat auf Grund der 35. MBA-Verordnung Lehrgänge universitären Charakters angeboten, die österreichweit mit 31. 12. 2012 (!) ausgelaufen sind, weil das UniStG durch das UG ersetzt wurde, und das Universitätsgesetz keine Lehrgänge universitären Charakters mehr kannte, allerdings eine Möglichkeit zur Verlängerung vorsah.

Die Lehrgänge universitären Charakters wurden per Verordnung einmal verlängert.

Siehe Anhang.

Der Abschluss mit dem österreichischen akademischen Grad MBA ist natürlich gültig, auch die darin erworbenen ECTS.

Die ECTS können auch in anderen Regelstudien und Weiterbildungslehrgängen angerechnet werden, das können Sie gerne auch in meinem Blog nachlesen:

https://martinstieger.blog/2017/12/13/auch-pruefungen-aus-fh-lehrgaengen-der-weiterbildung-und-lucs-sind-nach-der-novelle-des-ug-anrechenbar/

https://martinstieger.blog/2015/02/11/sind-prufungen-aus-einem-lehrgang-der-weiterbildung-auch-luc-in-regelstudien-anrechenbar/

Wie namhafte Recruiter die akademische Weiterbildung sehen vermag ich nicht allgemein zu beurteilen, ich weiß allerdings von vielen erfahrenen Personalisten, dass sie eine (akademische) Aus- und Weiterbildung neben Beruf und Familie sehr hoch einschätzen und gerade bei einem Fernstudium die Konsequenz und Selbstorganisation die dazu notwendig ist positiv sehen.

In Österreich bieten nahezu alle Fachhochschulen und Universitäten Lehrgänge der Weiterbildung an und können Sie auch dazu in meinem Blog Infos finden:

https://martinstieger.blog/2018/04/29/oesterreich-akademische-lehrgaenge-in-der-weiterbildung/

Sie können auf Ihren Abschluss wirklich stolz sein und Ihren akademischen Grad MBA bis zu Ihrem Ableben zu Recht führen.

Mit den besten Grüßen

Martin Stieger

P.S. wenn Sie Ihre ECTS in einem weiteren Lehrgang nutzen wollen, die ASAS bietet in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland sehr interessante und spannende Lehrgänge an:

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

WKOÖ: seit 01. Juli 2018 kostenloser Rechtsschutz bei Verwaltungsstrafverfahren für KMU (bis 20 Mitarbeiter)

Die WKOÖ bietet KMU im Rahmen des Unternehmensschutzpakets Rechtsschutz für die Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eingeleitet werden.

Hierfür hat die WKOÖ mit der Allianz Elementar Versicherungs-AG zugunsten von aktiven WKOÖ-Mitgliedern mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Dieser Versicherungsschutz besteht automatisch aufgrund einer aktiven Mitgliedschaft bei der WKOÖ. Seitens der davon erfassten Unternehmen sind keine gesonderten Veranlassungen nötig!

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu dieser Versicherung.

Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen sind in den der Versicherungspolizze zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2015) festgelegt.

Wer ist versichert?

Versichert sind alle aktiven Mitglieder der WKOÖ, sofern es sich

  • um „Ein-Personen-Unternehmen“ (EPU) oder
  • um Unternehmen handelt, deren Mitarbeiteranzahl im Zeitpunkt des Versicherungsfalls insgesamt 20 Mitarbeiter (Kopfzahl) nicht übersteigt und diese sowohl im Zeitpunkt des Versicherungsfalls als auch zum Zeitpunkt des Deckungsbegehrens über eine aufrechte (=aktive) Berechtigung bzw. Mitgliedschaft verfügen.

Versichert sind auch Betriebsinhaber, Geschäftsführer und sämtliche Arbeitnehmer im Sinne des  § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem versicherten Betrieb oder der Tätigkeit für den versicherten Betrieb zusammenhängen.

Was ist versichert?

Versichert sind nach Maßgabe des mit der Allianz geschlossenen Versicherungsvertrages die Kosten der Verteidigung im Strafverfahren vor Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten, wenn

  1. diese mit dem Betrieb und der Tätigkeit für diesen Betrieb zusammenhängen,
  2. mit einer Strafverfügung oder einem Strafbescheid eine Geldstrafe von mehr als € 500,- oder eine Freiheitsstrafe (nicht Ersatz Freiheitsstrafe!) verhängt wird.

Werden in einer Strafverfügung oder einem Strafbescheid mehrere Geldstrafen verhängt, besteht der Versicherungsschutz für das gesamte Verfahren, wenn zumindest eine der verhängten Geldstrafen mehr als € 500,- oder die Gesamtstrafe € 1.000,- übersteigt.

Kommt es ohne Erlassung einer Strafverfügung zur Einleitung eines ordentlichen Verfahrens (in der Regel durch Aufforderung seitens der Behörde zur Rechtfertigung oder Stellungnahme), besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Verfahren vor Erlassung eines Bescheides eingestellt oder wenn mit Bescheid eine Strafe laut Pkt. 2 festgesetzt wird.

Was ist NICHT versichert?

Ergänzend zu Art. 7 ARB gilt:

Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  1. in ursächlichem Zusammenhang mit
    1. Verwaltungsstrafverfahren, die gegen den versicherten Betrieb oder die mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer oder Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängern geführt werden bzw. ihnen in dieser Eigenschaft eintreten (Art. 17 u. 18 ARB);
    2. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Verwaltungsstrafverfahren, die nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz eingeleitet wurden, sowie Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und gegen Artikel 26 bis 29 und 32 bis 37 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 (Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerkarte);
    3. der Errichtung bzw. baubehördlich genehmigungspflichtige Veränderung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder Grundstücken, die sich im Eigentum oder Besitz der Versicherungsnehmerin bzw. des versicherten Betriebes befinden oder von ihnen erworben werden; 
      1. der Planung derartiger Maßnahmen und
      2. der Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich des
      3. Grundstück-, Gebäudeteil- oder Gebäudeerwerbs;
    4. Verfahren wegen unbefugter Gewerbeausübung oder sonstiger fehlender Ausübungsbefugnis sowie sonstige Verwaltungsverstöße in unmittelbarem Zusammenhang mit unbefugten Tätigkeiten;
    5. Spiel- und Wettverträgen, Gewinnzusagen oder diesen vergleichbaren Mitteilungen
    6. Auswirkungen der Atomenergie;
      1. genetischen Veränderungen oder gentechnisch veränderten Organismen;
      2. Auswirkungen elektromagnetischer Felder oder Infraschall; dieser Ausschluss gilt nicht, soweit eine human-medizinische Behandlung zugrunde liegt.
    7. der Jagd oder Fischerei bzw. Jagd- und Fischereirechten;
    8. Schäden, die auf Asbest oder asbesthaltige Materialien zurückzuführen sind;
  2. aus dem Bereich des
    1. Immaterialgüterrechtes und im Zusammenhang mit Verträgen, die Immaterialgüterrechte zum Gegenstand haben;
    2. Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrechtes;
    3. Vergaberechtes;
    4. Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes;
    5. Kapitalmarkt- und Wertpapierrechtes;
    6. Glücksspielgesetzes sowie der
    7. Geldwäschebestimmungen
  3. Die Deckung von Kosten für Lebensmittelgegenproben in Lebensmittelstrafverfahren ist ausgeschlossen.
  4. Ausschluss von Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Welche Einschränkungen des Rechtsschutzes sind zu beachten?

  1. Bei vorsätzlich strafbaren Handlungen und Unterlassungen besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Verfahren letztlich endgültig eingestellt wird oder eine rechtskräftige Verurteilung nicht wegen eines vorsätzlich begangenen Gesetzesverstoßes erfolgt.
  2. Je Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt von 10 % der entstehenden Kosten, mind. € 300,-, max. jedoch € 3.000,- vom versicherten Betrieb zu tragen.
  3. Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn ein von der Allianz genannter Partner-Anwalt die Vertretung übernimmt.
  4. Die WKOÖ kann gegenüber einzelnen versicherten Betrieben und Personen unabhängig von Eintritt eines Versicherungsfalles die Zustimmung zur Rechtsschutzdeckung widerrufen, sofern wichtige Interessen gegen eine Rechtsschutzgewährung sprechen.
  5. Rechtsschutzdeckung wird nur höchsten für 2 Versicherungsfälle je Versicherungsperiode (1. Juli des Kalenderjahres bis 30. Juni des Folgejahres) gewährt.

Versicherungssumme:

Die Höchstgrenze der vom Versicherer in einem Versicherungsfall zu erbringenden Leistung beträgt EUR 100.000,-.

Örtlicher Geltungsbereich:

Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall in Österreich eintritt, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Oberösterreich erfolgt und das erstinstanzliche versicherte Verwaltungsstrafverfahren vor einer Behörde in Oberösterreich zu führen ist.

Ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Datenschutzgesetz vor der Datenschutzbehörde gilt ausdrücklich als mitversichert.

Ab wann gibt es diesen Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt ab 1. Juli 2018.

Maßgeblich dafür ist der Zeitpunkt des vorgeworfenen Rechtsverstoßes (Versicherungsfall).

Die verfolgte Verwaltungsübertretung muss also nach dem 30.6.2018 begangen worden sein.

Was ist im Fall der Fälle tun?

  • Wenn ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird (durch Aufforderung zur Rechtfertigung, Strafverfügung oder Strafbescheid),
  • Betrieb nicht mehr als 20 Mitarbeiter hat,
  • es sich nicht um ein vom Versicherungsschutz ausgeschlossenes Rechtsgebiet (s.oben „Was ist nicht versichert“) handelt, und
  • eine Strafe von mehr als € 500,- droht, dann

beauftragt WKOÖ Mitglied seinen Anwalt mit einer schriftlichen Schadensmeldung an die Allianz Elementar Versicherungs-AG per Mail an schaden@allianz.at.

Es gilt freie Anwaltswahl. 

Sofern das Unternehmen selbst keinen Rechtsanwalt hat, bitte an die Schaden-HOTLINE der Allianz Elementar Versicherungs-AG unter 05-9009-596 wenden. Die Allianz nennt dann einen geeigneten Anwalt. Der Selbstbehalt entfällt in diesem Fall (siehe oben).

Die Polizzennummer lautet: A553909561

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2015)

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Allianz Elementar Versicherungs-AG

Schaden-Hotline: 05-9009-596

E-Mail: schaden@allianz.at

Die 10 Gebote bei der Besichtigung einer Wohnung!

Das schon im Mittelalter bekannte Rechtssprichwort „Augen auf, Kauf ist Kauf“ warnt den Käufer vor nachteiligen Folgen bei mangelhaftem Kaufgegenstand.

Wir wissen auch „Wer die Augen nicht auftut, der muss den Beutel auftun“.

Gerade bei Wohnungsbesichtigungen übersieht man leicht Details, die einen später teuer zu stehen kommen können. 

Abgesehen „von der Liebe auf den ersten Blick“ besichtigen Wohnungskäufer im Durchschnitt mehr als 10 Objekte, ehe tatsächlich zugeschlagen wird.

Daher sollten Sie die 10 Gebote bei der Besichtigung Ihrer neuen Wohnung beachten:

  1. Gebot: Wissen was man will!
  2. Gebot: Besichtigen Sie die Wohnung tagsüber!
  3. Gebot: Nehmen Sie sich Zeit!
  4. Gebot: Besichtigen Sie nie alleine!
  5. Gebot: Achten Sie auf Anschlüsse für Waschmaschine, Internet, TV-Gerät und den Handy-Empfang!
  6. Gebot: Denken Sie an einen allfälligen Sanierungsaufwand!
  7. Gebot: Achten Sie auf Zubehör, allfällig vorhandene Einrichtung und nötige Neubeschaffungen!
  8. Gebot: Bitten Sie um die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen!
  9. Gebot: Wer schreibt der bleibt!
  10. Gebot: Behalten Sie die Nebenkosten beim Wohnungskauf im Auge!

 

  1. Gebot: Wissen was man will!

Bereiten Sie sich auf die Besichtigung gut vor, überlegen Sie sich, was Ihnen wirklich wichtig ist. Möchten Sie einen Garten nutzen, benötigen Sie den Anschluss an ÖFFIS, ein Kellerabteil, einen Dachboden oder einen Parkplatz …….? Ihr Fragenkatalog für die Besichtigungen hilft Ihnen, die persönlichen Prioritäten im Auge zu behalten und alle offenen Punkte abzuklären.

  1. Gebot: Besichtigen Sie die Wohnung tagsüber!

Damit sehen Sie die Wohnung bei Tageslicht und gewinnen einen guten Eindruck vom allfälligen Straßenlärm, der Umgebung, …… treffen vielleicht sogar Nachbarn und wenn Ihnen die Wohnung zusagt, können Sie sich das Wohnungsumfeld gerne später auch bei Nacht ansehen

  1. Gebot: Nehmen Sie sich Zeit!

Öffnen Sie z.B. die geschlossenen Fenster oder schließen Sie die offenen um einen abgerundeten Eindruck zu gewinnen. Besichtigen Sie in Ruhe alle mit umfassten Teile wie Autoabstellplatz, Kellerabteil, Dachboden ..

  1. Gebot: Besichtigen Sie nie alleine!

Es ist immer ratsam, eine Begleitperson für eine weitere Meinung mitzubringen. Diese sieht oft Details, auf die man selbst möglicherweise auf den ersten Blick weniger Wert legt.

  1. Gebot: Achten Sie auf Anschlüsse für Waschmaschine, Internet, TV-Gerät und den Handy-Empfang!

Um eine Waschmaschine oder das TV-Gerät auch in der neuen Wohnung in Betrieb zu nehmen, braucht es die richtigen Anschlüsse. Diese sind oft im Inserat oder in der Online-Anzeige nicht speziell gelistet. Gibt es einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung oder einen gemeinschaftlichen Waschraum im Haus? Welchen Internet- und TV-Anschluss gibt es? Wie gut ist der Handyempfang in der Immobilie?

  1. Gebot: Denken Sie an einen allfälligen Sanierungsaufwand!

Der Besichtigungstermin dient auch dem Abchecken möglicher zukünftiger Belastungen. Sind etwa Sanierungen im Haus notwendig oder geplant? Zudem lohnt sich ein genauer Blick auf die Fenster, Türen, Heizung, Sicherungskasten und damit den Zustand der Elektrizität und der Wände. Ist etwas sanierungsbedürftig? Tritt Feuchtigkeit ein oder gibt es gar Schimmelbildung? Es ist wichtig zu wissen, welche Arbeiten in den nächsten Jahren oder sogar sofort investiert werden müssen.

  1. Gebot: Achten Sie auf Zubehör, allfällig vorhandene Einrichtung und nötige Neubeschaffungen!

Viele Wohnungen werden mit bereits vorhandener Einrichtung verkauft oder übergeben. Sind Badezimmerarmaturen oder Küchengeräte vorhanden? Wird die Immobilie mit Möbeln übergeben? In welcher Qualität wird die Einrichtung übernommen? Das gibt Ihnen Aufschluss, mit welchen Kosten man für die Neuanschaffung bzw. den Austausch rechnen muss.

  1. Gebot: Bitten Sie um die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen!

Um die monatlichen Betriebskosten richtig einschätzen zu können, ist es sinnvoll, um Infos zu den laufenden Energiekosten für Strom und Heizung (Energieausweis) zu bitten und sich die letzten beiden Betriebskostenabrechnungen zeigen zu lassen. Wenn die Immobilie in den Vormonaten nicht bewohnt war, dann sind die Kosten dementsprechend niedrig und geben nur keinen Aufschluss über die tatsächlichen Betriebskosten.

  1. Gebot: Wer schreibt der bleibt!

Machen Sie sich Notizen und sichern Sie sich damit nicht nur den Überblick (Was ist mir an der Wohnung wirklich wichtig (1. Gebot) was spricht für oder gegen die Wohnung, was war bei den jeweils besichtigten Wohnungen mit Garten, Balkon oder Autoabstellplatz ……

  1. Gebot: Behalten Sie die Nebenkosten beim Wohnungskauf im Auge! 

Ein Immobilienkauf ist immer eine wichtige und gut abzuwägende Entscheidung. Vielfach werden beim Wohnungs- und Grundstückskauf die damit zusammenhängenden Nebenkosten unterschätzt.

Insgesamt müssen Sie damit rechnen, dass Sie bei den Nebenkosten auf sicherlich mehr als zehn Prozent des Kaufpreises kommen.

Daher eine kurze Übersicht der zu erwartenden Zusatzkosten[1]:

  • Maklerprovision
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbuchsgebühr
    • Eintragung Wohnungseigentum: 1.1 % vom Kaufpreis
    • Eintragung Pfandrecht: 1,2 % vom Pfandrecht
    • Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung: 0,6 % des Pfandrechts
  • Eingabengebühr[2]
  • Vertragserrichtung (Notar/Rechtsanwalt)
  • Beglaubigung

 

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels

Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach, Konstanz

[1] https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210150.html

[2] EUR 42 Euro bzw. EUR 59 Euro, wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt.