Archiv für den Monat: März 2023

XI. Turnaroundkongress 2023

// Am 22. und 23. Juni 2023 im „weißen Haus am Rhein“ – Rheinhotel Dreesen in Bonn-Bad Godesberg //

“Durch multiple Krisen kreativ und flexibel führen – Wie Unternehmen digital und nachhaltig erfolgreich bleiben”

Explodierende Energiekosten, steigender Kräftemangel, unterbrochene Lieferketten, geopolitische Konflikte wie der Ukraine-Krieg und weiter andauernde negative Auswirkungen der Corona-Pandemie treiben Konjunktur und Konsum in den Keller.

Die Inflation fordert Unternehmen in allen Branchen und Funktionen. Zusätzlich erhöht sich der Druck auf Organisationen, sich in Digitalisierung und Nachhaltigkeit zeitgemäß aufzustellen.

In dieser herausfordernden Zeit der multiplen Krisen und tagtäglichen Transformation gestaltet sich Unternehmensführung als kreative Kunst. Gegen Bedrohungen mit geballter Ladung ist schnell und agil zu agieren und gerade in der derzeit höchst angespannten Lage jedes Geschäftsmodell kritisch auf den Prüfstand zu stellen.

Mit welchen Strategien die Zukunftsfähigkeit gewahrt bleibt und mit welchen Instrumenten frühzeitig wirksame Gegenmaßnahmen zur Sanierung einzuleiten sind, vermittelt der Turnaroundkongress 2023.

Die traditionsreiche und stets hochkarätig besetzte Veranstaltung bringt Entscheider aus Wirtschaft und Politik zusammen – ob Unternehmer, Manager, Berater, Wissenschaftler, Restrukturierungs- und Insolvenzexperten. Als Treffpunkt für den Austausch zwischen namhaften Bühnengästen und einflussreichen Publikumsgästen dient beim XI. Tunraroundkongress 2023 das geschichtsträchtige Rheinhotel Dreesen, in dem schon Charlie Chaplin und Konrad Adenauer ein- und ausgingen.

Die Allensbach Hochschule Konstanz als Kooperationspartner des Turnaroundkongress 2023 freut sich auf spannende Tage und Ihre Anmeldung:

Online Anmeldung

Weitere Infos:

Wien: 4GAMECHANGERS Festival 2023

15. – 17. Mai 2023, 1030 Wien, Marx Halle, Karl-Farkas-Gasse 18

Das 4GAMECHANGERS Festival ist eine Flaggschiff-Initiative für soziale Verantwortung von Österreichs führendem Privatsender und digitalem Unterhaltungskonzern, ProSiebenSat.1 PULS 4.

2016 wurde das Festival in Wien gegründet, um eine Plattform zu schaffen, auf der sich Influencer, Rebellen, Visionäre und Persönlichkeiten, die die Welt zum Besseren verändern, treffen, vernetzen und über aktuelle Themen diskutieren.

Seitdem hat sich das 4GAMECHANGERS Festival zu einer der wichtigsten Konferenzen über die Zukunft entwickelt – eine Mischung aus Symposium, Unterhaltung, Musik und Innovationsmesse.

Hunderte von Meinungsführern aus allen Branchen – Technologie, Wirtschaft, Medien & Unterhaltung, etc. – sowie andere Querdenker, Futuristen und Hidden Champions faszinieren und inspirieren jedes Jahr Tausende von Gamechangern jeden Alters.

Der Innovation & Entertainment Court bietet den Besuchern ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten, Unterhaltung, Erfrischungen und Sonderveranstaltungen.

Begeisterte Festivalbesucher haben die Möglichkeit, an über 100 Ständen die neuesten digitalen Gadgets wie Drohnen, Roboter und Virtual-Reality-Geräte zu erleben.

In den verschiedenen „Meet and Connect“-Bereichen können sich die Gäste entspannen, Kontakte knüpfen und sogar einige der Redner kennenlernen ….

… lesen Sie hier mehr.

….. Speaker 2023

….. Martin Stieger

Baden-Württemberg: vier Millionen Euro pro Jahr für die digitale Schulentwicklung

Foto © picture alliance/dpa | Marijan Murat

Im Rahmen des Innovationsprogramms „Digitale Schule“ investiert das Land bis 2026 jährlich vier Millionen Euro, also insgesamt 16 Millionen Euro, in die digitale Schulentwicklung. Gefördert werden verschiedene Projekte in vier Handlungsfeldern.

Der DigitalPakt Schule hat die Schulen in Baden-Württemberg in Bezug auf die Ausstattung mit digitalen Endgeräten einen wesentlichen Schritt vorangebracht. Fast eine Milliarde investieren Bund und Land bis 2024 in Ausstattung und digitale Infrastruktur der Schulen. Mit der Technisierung allein ist es allerdings nicht getan, Digitalisierung muss ein selbstverständlicher Teil von Lehr- und Lernprozessen werden. Dazu gehören unter anderem eine entsprechende Verankerung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, eine adäquate Lernumgebung, altersangemessene digitale Lernangebote für Schülerinnen und Schüler sowie eine digital gut aufgestellte Schulverwaltung. Dazu soll das Innovationsprogramm ‚Digitale Schule‘ einen wichtigen Beitrag leisten. Der Ministerrat hat dieses Programm am 21. März 2023 beschlossen, wodurch das Land bis 2026 pro Jahr vier Millionen Euro investiert, also insgesamt 16 Millionen Euro.

„Digitalisierung ist mehr als Technik. Die Digitalisierung ist nicht erledigt, wenn eine Schule Tablets und Laptops sowie einen Breitbandanschluss hat. Sie wirkt sich auf alle Bereiche des schulischen Lebens aus. Deswegen ist es wichtig, dass wir ein gemeinsames Verständnis von Digitalisierung haben“, sagt Staatssekretärin Sandra Boser. Sie ergänzt: „Mit unserem Innovationsprogramm wollen wir die Digitalisierung weiter in der Fläche umsetzen und die digitale Schulentwicklung mittelbar und unmittelbar fördern. Wir wollen zudem zeigen, was möglich ist und Schulen, Schulträgern und Lehrkräften Impulse geben.“

Verschiedene Projekte in vier Handlungsfeldern gefördert

Für die Digitalisierung hat das Kultusministerium vier Handlungsfelder identifiziert, die von allen Akteuren bearbeitet werden sollten:

  • Infrastruktur und Ausstattung der Schulen
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung,
  • Lernen und Lehren
  • Prozesse und Organisation

In diesen vier Handlungsfeldern werden jeweils verschiedene Projekte mit Mitteln des Landes gefördert.

Beispielprojekt I: Medienkompetenzrahmen

Beispielprojekt II: Robotik in der Grundschule

Weitere Beispielprojekte: Modelle neuer Raumgestaltung in der Schule und Tool Digitale Schule

Handlungsfelder und Maßnahmen des Innovationsprogramms „Digitale Schule“

Für das Innovationsprogramm „Digitale Schule“ stellt das Land über vier Jahre insgesamt 16 Millionen Euro bereit. Die Förderung verteilt sich dabei auf die folgenden Projekte:

HandlungsfeldMaßnahme
Infrastruktur und AusstattungAnschauungsräume für eine neue Raumgestaltung in der Schule
Digitale Barrierearmut unterstützen
Aus-, Fort- und WeiterbildungUnterstützungssysteme zum Beispiel durch einen verbindlichen Medienkompetenzrahmen punktuell stärken
Digitale Souveränität an Schulen fördern
Lehren und LernenDreidimensionalität erleben
Robotik in der Grundschule
Computational Thinking im Sekundarbereich I
Künstliche Intelligenz für die Förderung von Basiskompetenzen nutzen
Digitale berufliche Wirklichkeit in der Schule abbilden
Regionale Bildungsmedien digitalisieren
Prozesse und OrganisationTool digitale Schule zur Umsetzung von Innovations- und Entwicklungsprojekten
Schulverwaltungsverfahren digitalisieren
Nachhaltigkeit in der Digitalisierung stärken

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Digitalisierung

Österreich: Universitätsreife – Reifeprüfung – Berufsreifeprüfung – Studienberechtigung

Sie möchten in Österreich ein Studium aufnehmen?

Dafür ist die Universitätsreife vorzuweisen, also jenen Stand an Ausbildungsgrad, der dem Abschluss der Sekundarstufe (Maturaniveau) entspricht.

Man unterschiedet die allgemeine von der besonderen Universitätsreife.

Die allgemeine Universitätsreife berechtigt grundsätzlich zur Zulassung an einer Hochschule.

Die besondere Universitätsreife ist Voraussetzung für die Zulassung zu einem konkreten Studium.

Allgemeine Universitätsreife

§ 64. Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

(1) Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:

1. ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis, ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein österreichisches Zeugnis über die Berufsreifeprüfung[1], sowie diesen durch völkerrechtliche Vereinbarung gleichwertige Zeugnisse,

2. ein österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung[2] für eine bestimme Studienrichtungsgruppe an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule,

3. eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums (auf Vollzeitbasis oder 180 ECTS-Anrechnungspunkte) an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,

4. eine Bestätigung über die positiv beurteilte Zulassungsprüfung in den künstlerischen Studien,

5. ein „IB Diploma“ nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ oder

6. ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005.

(2) Die allgemeine Universitätsreife kann darüber hinaus durch eine ausländische Qualifikation nachgewiesen werden, wenn kein wesentlicher Unterschied zur allgemeinen Universitätsreife gemäß Abs. 1 Z 1 besteht. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedenfalls nicht, wenn

1. die Qualifikation im Ausstellungsstaat Zugang zu allen Sektoren von Hochschulen vermittelt,

2. die Dauer der Schulzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und

3. allgemeinbildende Ausbildungsinhalte überwiegen, was durch die Absolvierung von sechs allgemeinbildenden Unterrichtsfächern (zwei Sprachen, Mathematik, ein naturwissenschaftliches, ein geisteswissenschaftliches sowie ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach) in der Sekundarstufe II nachgewiesen wird.

Beträgt die Schulzeit gemäß Z 2 nur elf Jahre oder fehlen Ausbildungsinhalte gemäß Z 3, kann das Rektorat insgesamt bis zu vier Ergänzungsprüfungen vorschreiben, die vor der Zulassung abzulegen sind.

(3) Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

(4) Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von Abs. 5 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

(5) Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium kann auch durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums nachgewiesen werden, wenn das Bachelorstudium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit und mit besonderem Studienerfolg abgeschlossen wurde. Nähere Regelungen hat das Rektorat zu erlassen.

(6) Für die Zulassung zu kombinierten Master- und Doktoratsstudien ist Abs. 3 anzuwenden.

Das Reifezeugnis:

es geht ausschließlich um die Anerkennung von Reifezeugnissen für die Zulassung zu einem Studium.

Mit „Reifezeugnissen“ sind in diesem Zusammenhang alle ausländischen Zeugnisse, Bescheinigungen oder Diplome gemeint, die im Ausstellungsstaat grundsätzlich das Recht auf Zulassung zu einem Universitätsstudium vermitteln. Dies können Maturazeugnisse (Abiturzeugnisse), Zeugnisse über staatliche Abschlussprüfungen, Zeugnisse über Studienberechtigungsprüfungen („Studium ohne Matura“) oder andere sein. Auch die Reifezeugnisse der Europäischen Schulen und das Internationale Bakkalaureat fallen darunter.

Wer anerkennt ein Reifezeugnis?

Zuständig an Universitäten und an Pädagogischen Hochschulen ist das Rektorat.  Das Zulassungsverfahren führt die zuständige Studienabteilung durch und bewertet dabei die vorgelegten ausländischen Reifezeugnisse. An Fachhochschulenist die Studiengangsleitung dafür verantwortlich. Am besten ist, man erkundigt sich direkt an der Wunschhochschule, wer das Anerkennungsverfahren konkret durchführt.

Drei Möglichkeiten der Anerkennung

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, die zum Erwerb der allgemeinen Universitätsreife führen. Sie umfasst nicht zugleich auch die Anerkennung der besonderen Universitätsreife, d.h. den Nachweis, der zur unmittelbaren Zulassung zur gewählten Studienrichtung im Ausstellungsstaat des Reifezeugnisses führt:

  1. Nostrifiziertes Reifezeugnis: Die Nostrifikation (siehe dazu gleich unter „Andere Formen der Anerkennung“) setzt das Vorliegen der allgemeine Universitätsreife voraus. Eine nochmalige inhaltliche Überprüfung durch die Universität bzw. Fachhochschule findet nicht mehr statt. Das gilt nicht für die Beurteilung, ob die besondere Universitätsreife vorliegt. Dafür ist das Reifezeugnis des Ursprungsstaates maßgeblich.
  2. Gleichwertigkeit durch Abkommen: Zwischen Österreich und vielen anderen Staaten ist die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse durch multilaterale oder bilaterale Abkommen festgelegt. Reifezeugnisse, die in solchen Staaten ausgestellt sind, stellen einen ausreichenden Nachweis für die allgemeine Universitätsreife dar. In diesem Fall bedarf es keiner darüberhinausgehenden inhaltlichen Überprüfung. Eine Liste dieser Staaten ist weiter unten angeführt.
  3. Gleichwertigkeit durch Entscheidung der Hochschule: Wenn die Varianten 1 und 2 nicht zutreffen, obliegt es der jeweiligen Hochschule, ein ausländisches einem österreichischen Reifezeugnis für gleichwertig zu erklären. Die tatsächliche Zulassung zum Studium kann allerdings dennoch von der Ablegung von Ergänzungsprüfungen abhängig gemacht werden.

Ersatzbestätigungen

… sind Zeugnisse, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) bei nachweislichem Verlust des Reifezeugnisses ausgestellt werden. Sie sind so zu behandeln, als läge das für verlustig erklärte Reifezeugnis vor.

Andere Formen der Anerkennung

Darüber hinaus existieren in anderen Verwaltungsbereichen weitere Formen der Anerkennung.

Zwei wichtige Beispiele:

  1. Die volle Gleichstellung eines ausländischen Reifezeugnisses mit einem österreichischen erfolgt in Form der Nostrifikation durch das BMBWF. Mit der Nostrifikation werden alle Rechte erworben, die mit dem entsprechenden österreichischen Reifezeugnis verbunden sind.
  2. Die Gleichhaltung zum Zweck der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), durch die zuständige Abteilung für Berufsausbildung.

Ansprechstellen …

… sind die Studienabteilungen an den einzelnen Universitäten bzw. Pädagogischen Hochschulen bzw. die Studiengangsleitungen an den Fachhochschulen.

Link


[1] Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich. Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (zum Beispiel Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen. Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung. Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden. Seit April 2017 gilt im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung. Detaillierte Informationen zur Berufsreifeprüfung (Dauer, Stipendienbezug, Prüfungsvorbereitung, et cetera) sind auf der Website der Erwachsenenbildung zu finden.

[2] § 64a. (1) Personen ohne Reifeprüfung erlangen nach Maßgabe einer Verordnung des Rektorates durch Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die allgemeine Universitätsreife für Bachelorstudien und Diplomstudien einer Studienrichtungsgruppe.

Martin Stieger – Rektor der Allensbach Hochschule – als Mitglied in die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste berufen

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger ist zum ordentlichen Mitglied in der Klasse V für Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften des interdisziplinären europäischen Netzwerks gewählt worden.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste (Academia Scientiarum et Artium Europaea) ist ein transnationales und interdisziplinäres Netzwerk, das rund 2.000 renommierte Wissenschaftler, Künstler und Geistliche weltweit verbindet.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste wurde 1990 gegründet und hat ihren Sitz in Salzburg. Die Ursprünge gehen auf einen wissenschaftlichen Arbeitskreis zurück, dem der Salzburger Herzchirurg Felix Unger, der Wiener Erzbischof Kardinal Franz König und der Politikwissenschaftler und Philosoph Nikolaus Lobkowicz angehörten.

Ende Februar wurde der Rektor der Allensbach Hochschule Prof. Dr. Dr. Martin Stieger zum ordentlichen Mitglied in der Klasse V für Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Academia Scientiarum et Artium Europaea gewählt. „Es ist eine große Freude, dass ich in diese bedeutende Institution berufen worden bin. Die Akademie bringt als Netzwerk von internationalem Rang mit einem großen Aufgabenbereich und honorigen Mitgliedern, herausragende Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Europa zusammen, darunter 32 Nobelpreisträger.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger wurde von Professor Felix Unger, Gründer und von 1990 bis 2020 Präsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, für die Mitgliedschaft nominiert.

Die Mitglieder der Akademie werden aufgrund ihrer herausragenden Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Governance berufen.

Die Protektoren der Akademie sind mehrere Staatsoberhäupter.

Auf der Liste der Ehrensenatoren stehen viele bedeutende Persönlichkeiten, wie ehemalige Ministerpräsidenten oder Minister verschiedener Länder, ehemalige Präsidenten der Kommission der Europäischen Union und andere.

Die Akademie sieht ihre Aufgaben in der Analyse gesellschaftlicher Herausforderungen, der Entwicklung einer Kultur der Zusammenarbeit, die Übernahme einer Führungsrolle in der transnationalen und interdisziplinären Forschung und die Berücksichtigung der damit verbundenen ethischen Fragen sowie die Stärkung der Rolle der europäischen Wissenschaftsgemeinschaften.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste ist eine Mitgliedsakademie der InterAcademy Partnership (IAP), einem globalen Netzwerk, das aus 150 nationalen und regionalen Mitgliedsakademien für Wissenschaft, Technik und Medizin besteht.

Die Mitglieder der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste sind in sieben Klassen unterteilt: Geisteswissenschaften, Medizin, Kunst, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technik- und Umweltwissenschaften sowie Weltreligionen.

Wir sind stolz darauf, dass unser Rektor in die Akademie berufen worden ist. Es ist ein wichtiges Zeichen für unsere private Hochschule, dass unsere Wissenschaftler:innen internationale Reputation besitzen“, sagt Kanzler Timo Keppler.

Die Allensbach Hochschule in Konstanz ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor– und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Kürzlich wurde die Hochschule vom Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ in die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung 2023“ aufgenommen. Es ist das zweite Mal in Folge. Ebenso wurde die Allensbach Hochschule von „FernstudiumCheck“ als „Top Fernhochschule 2023“ ausgezeichnet und ist „Exzellenter Anbieter 2023“ beim Vergleichsportal „Fernstudium Direkt“. Die Allensbach Hochschule belegt bei dem Portal im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz.

Pressekontakt:

Timo Keppler

Lohnerhofstraße 2, 78467 Konstanz, Telefon: 07533 919 2399, E-Mail: timo.keppler@allensbach-hochschule.de, Internet: www.allensbach-hochschule.de

Siehe auch

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InterAcademy Partnership (IAP): 150 member academies; 30.000 leading scientists, engineers and health professionals in over 100 countries

Under the umbrella of the InterAcademy Partnership (IAP), 150 national, regional and global member academies work together to support the vital role of science in seeking evidence-based solutions to the world’s most challenging problems.

IAP harnesses the expertise of the world’s leading scientific minds to advance sound policies, improve public health, promote excellence in science education, and achieve other critical development goals. Our academy members constitute more than 30,000 leading scientistsengineers and health professionals in over 100 countries.

Academies are typically independent and highly committed institutions that recognize and promote excellence and achievement. By definition, they are merit-based, with members selected from among the leading scientists within a country or region. In addition to their honorific roles, academies are vital civil society institutions that have the credibility to inform the public and policy-makers about problems and potential solutions. Their credibility comes not only from the scientific excellence of their members, but also from the fact that they are free of vested political and commercial interests. Indeed, although many academies were established by national governments and tasked with serving their countries by bringing scientific perspectives to bear on national and international issues, they are constituted as independent bodies.

Just as each IAP member academy represents an authoritative voice nationally, this unified voice of academies under IAP aims to amplify academies’ impact at the international level. Now, as international attention has turned to the UN Sustainable Development Goals, IAP provides a collective mechanism for academies to further strengthen their crucial roles as providers of evidence-based policy and advice. IAP produces evidence-based statements and reports examining major priorities for sustainable development, and provides independent and authoritative advice to national governments and inter-governmental organizations, including the United Nations (UN), on critical science-based issues.

IAP also helps build the capacity of its new and less-experienced  member academies, thus strengthening their ability to take on an advisory role in their own nations and to contribute to global discussions.

Furthermore, IAP is an observer organization of the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) and the Belmont Forum.

Learn more about IAP:

https://www.interacademies.org

Baden-Württemberg baut Forschungsstelle Rechtsextremismus in Tübingen auf

Foto Friedhelm Albrecht (Universität Tübingen)

Das Land Baden-Württemberg baut eine Forschungsstelle Rechtsextremismus an der Universität Tübingen auf. Mit der bundesweit einmaligen Einrichtung möchte das Land die Demokratie schützen und dadurch auch den Zusammenhalt der Gesellschaft stärken.

Die Entscheidung ist gefallen: Das Land Baden-Württemberg baut eine Forschungsstelle Rechtsextremismus an der Eberhard Karls Universität Tübingen auf. Deren Einrichtung war eine zentrale Empfehlung aus dem zweiten Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) des baden-württembergischen Landtags, die auch im Koalitionsvertrag verankert wurde. Eine unabhängige Kommission aus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat sich einstimmig für das Konzept der Universität Tübingen ausgesprochen.

Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sind eine große Gefahr für unsere vielfältige demokratische Gesellschaft. Es braucht deshalb einen wachen Blick und einen breiten Diskurs über die Gefährdungen unserer Demokratie. Das kann nur mit einem umfassenden Ansatz gelingen. Der Wissenschaft kommt hier eine zentrale Rolle zu: Wir sind auf ihre Analyse und Empfehlungen angewiesen, um diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung anzugehen. Unser Ziel ist es, mit der Forschungsstelle Rechtsextremismus Erkenntnisse zu gewinnen, die Demokratie zu schützen und dadurch auch den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 7. März 2023, in Stuttgart.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte: „Mit dem Aufbau einer universitären Forschungsstelle geht das Land einen weiteren bedeutenden Schritt und verstärkt seine Strategie im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Die Exellenzuniversität Tübingen ist ein idealer Standort für die Forschungsstelle Rechtsextremismus.“

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Deutschland: Promotion – Zugang mit einem Staatsexamen

Mit einem abgeschlossenen Regelstudium auf der Stufe 2 von Bologna = Niveau VII des EQR/DQR/NQR ist in der Regel die Promotionsreife verbunden (auch wenn die allermeisten deutschen Universitäten zudem noch eine gute Abschlussnote, meist 2,5, verlangen).

Doch auch mit einem Staatsexamen hat man Zugang zu einem Promotionsverfahren.

Folgende Staatsexamen berechtigen zur Promotion:

  • Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (7–9 Sem.)
  • Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (7–9 Sem.)
  • Lehrämter der Sekundarstufe II (Allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium (9 Sem.)
  • Lehrämter der Sekundarstufe II (Berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (9 Sem.)
  • Sonderpädagogische Lehrämter (8–9 Sem.)
  • Rechtswissenschaften (9 Sem.)
  • Medizin (13 Sem.)
  • Zahnmedizin (11 Sem.)
  • Veterinärmedizin (11 Sem.)
  • Pharmazie (8(–9) Sem.)
  • Lebensmittelchemie ((8–)9 Sem.)

Rückfragen zum Thema, auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

Promotion in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.:

Promotion im Fernstudium:

Ulrich Kubinger – Ehrensenator der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste

Ulrich Kubinger:

Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger ist leidenschaftlich Chemiker. Er gründete VTA im Jahr 1992 als Ein-Mann-Unternehmen mit dem Ziel, die Abwasserreinigung in Kläranlagen mit selbst entwickelten, innovativen und biologisch voll verträglichen Produkten zu optimieren. Damit legte er den Grundstein für die heutige VTA-Gruppe.

In den vergangenen Jahren hat Ulrich Kubinger durch eigene Forschungsarbeiten zahlreiche Innovationen im Bereich der Abwasserreinigung und Umwelttechnik entwickelt und zur Marktreife geführt. Insgesamt hält er mehr als 70 Patente.

Ulrich Kubinger arbeitet eng mit führenden Abwasserwissenschaftlern an Universitäten im gesamten deutschsprachigen Raum zusammen. Als Experte nahm er u. a. an Beratungen zu umweltrelevanten Themen im Europäischen Parlament in Brüssel teil.

Als Mitglied im Deutschen Expertenrat für Umwelttechnologie und Infrastruktur (dex), dessen Geschäftsstelle für Österreich in der VTA-Zentrale in Rottenbach (Oberösterreich) angesiedelt ist, sowie Mitglied im Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV), in der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) und im Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA).

Die umfangreiche Forschungsarbeit und die erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit von Ulrich Kubinger wurden bereits mit einer Reihe von Auszeichnungen gewürdigt, darunter der Umweltpreis der Paneuropäischen Union, das Goldene Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich und der goldene Ehrenring der Gemeinde Rottenbach.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste:

Die Aufgabe der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste besteht darin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen angesehenen Wissenschaftlern aller Fachrichtungen, führenden Künstlern und Praktikern der Verwaltung zu fördern. Ihr Ziel ist es, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu analysieren und zur Lösung komplexer Fragen für das Wohlergehen der Zukunft der Europäer beizutragen.

Die Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste bringt über 2.000 herausragende Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Europa zusammen, darunter 32 Nobelpreisträger. Sie sind in 7 Klassen unterteilt: Geisteswissenschaften, Medizin, Kunst, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technik- und Umweltwissenschaften sowie Weltreligionen.

Die Protektoren der Akademie sind mehrere Staatsoberhäupter.

Auf der Liste der Ehrensenatoren stehen viele bedeutende Persönlichkeiten, wie ehemalige Ministerpräsidenten oder Minister verschiedener Länder, ehemalige Präsidenten der Kommission der Europäischen Union und andere.

Die Akademie verleiht jedes Jahr einen Toleranzpreis an Personen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um den Brückenbau und die Förderung der Toleranz zwischen den Gemeinschaften verdient gemacht haben.

Die Akademie hat ihren Sitz in der alten Abtei St. Peter in Salzburg.

Die Ernennungsurkunde von Ing. Mag. Dr.h.c. Ulrich Kubinger zum Ehrensenator der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste wird auf der jährlichen Festsitzung der Akademie, die in diesem Jahr am 14. und 15. April stattfindet, in einem eigenen Festakt feierlich und persönlich überreicht.

Ulrich Kubinger:

Umwelttage: Wissensvermittlung im Dienst der Nachhaltigkeit – Stift Reichersberg:

Ehrensenator Ulrich Kubinger:

Museum Angerlehner – 10 Jahre zeitgenössische Kunst

In Kürze wird die neue Publikation „Museum Angerlehner – 10 Jahre zeitgenössische Kunst“ präsentiert:

83 Ausstellungen, zahlreiche Kunstgespräche und Workshops, unzählige besondere Momente.

Die Publikation schließt nahtlos an den Katalog „Museum Angerlehner – Die ersten fünf Jahre“ an und dokumentiert 35 Ausstellungen der letzten fünf Jahre.

Das Kunstbuch gibt ebenso einen umfassenden Einblick in die Jubiläumsausstellung „Kunst. Leben. Leidenschaft“ und vereint 220 Werke von 127 Künstler:innen.

Der Katalog kann ab 20. März im Museum und auf der Website erworben werden.

Für die beliebten Künstler:innen Workshops und Samstagsateliers gibt es im März und April jeweils noch wenige Restplätze.

Zusätzlich erwarten Sie zwei besondere Veranstaltungen im April und Juni im Museum Angerlehner:

Jen Bricker wurde ohne Füße geboren und ist Akrobatin in Hollywood. Sie erzählt im Museum Angerlehner ihre beeindruckende Geschichte. 

Erwin Steinhauer und die OÖ Concert Schrammelnentführen uns mit Wiener- und Heurigenliedern und G‘schichtln nach Wien. Skurille Geschichten von Qualtinger, Artmann & Co., die sich so nur in Wien abspielen können.

Kennen Sie schon die „Kunstvermittlung To Go Sackerl„?

Entwickelt für Kinder und Familien laden die Sackerl auf spielerische Art und Weise ein, das Museum und die aktuellen Ausstellungen zu erkunden. Es erwarten Sie Rätsel, kreative Aufgabenstellungen und spannende Geschichten. Ein abwechslungsreicher Rundgang, bei dem Ihre Kreativität und Sinne gefordert werden.

Mehr zu all diesen spannenden Ausstellungshighlights:

https://www.museum-angerlehner.at/