und 11 Fachbereichen für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft tätig.
Am 27. Mai haben Sie die Gelegenheit die Cyber Smart Economy Konferenz 2021des Zentrums zu besuchen und das Team des ZfRK auch persönlich kennen zu lernen.
Die Fachkonferenz für Top-EntscheiderInnen der Wirtschaft, zur Vermittlung höchst relevanter Entscheidungsgrundlagen im Lichte einer sich rapide entwickelnden, globalen Smart Economy.
Smart Economy wächst ständig und unaufhaltsam, deshalb werden wir darüber sprechen wie man diesen neuen Wachstumsmarkt nutzen und Ihr Geschäft verbessern kann, während sie gleichzeitig Ihr Geschäft ausbauen und positiv zum Wachstum der Smart Economy beitragen können.
Konferenz-Format
Es werden 30 Min. lange, kompakte Plenarvorträge gehalten, gefolgt von 20 Min. aktiven Diskussionsrunden.
Die Themen werden in zwei Foren (Wissenschaft und Wirtschaft) geteilt und parallel in verschiedenen Vortragssälen in Details bearbeitet.
Die Sessions sind in elf große Themenblöcke geteilt, die Inhaltlich einer groben Gliederung in Digitalisierung, Kultur und Gesellschaft folgen.
ISBN: 978-3-7110-0256-3 Auflage: 2. Auflage 176 Seiten 20 cm x 12 cm
Dieses ist lesenswert!
Typisch Christoph dabei, er selbst verdient an diesem Buch nichts, hat alle Rechte daran an das Europäische Jugendforum EYFON abgetreten.
Christoph Leitl, den ich seit mehr als 40 Jahre kenne, hat in diesem Buch einmal mehr unter Beweis gestellt, dass er ein glühender Europäer und großer Visionär ist.
Drei große Themen sind es, die Christoph Leitl seit Jahrzehnten lebt: Europa, die Wirtschaft und die Bildung.
Folgerichtiig untersucht er in seinem jüngsten Buch ein faszinierende Thema, das für uns alle zukunftsentscheidend ist: Wie geht es mit Europa weiter?
Weltmacht China, Mitläufer Europa: Der rasante Aufstieg Asiens und die Ohnmacht des Westens
2049: Die Volksrepublik China gehört zu den führenden Weltmächten und strebt die Top-Position an.
Hundert Jahre nach der Mao-Revolution ist das Reich der Mitte politisch, wirtschaftlich und militärisch das stärkste Land der Welt.
Auch Europa feiert ein Jubiläum. Doch hundert Jahre nach der Gründung des Europarates, der die Fundamente für eine gemeinsame europäische Identität legte, ist davon kaum etwas geblieben. Uneinigkeit und fehlende Visionen lähmen Europa, während sich der chinesische Drache über die Welt erhebt.
Christoph Leitl wagt ein faszinierendes Gedankenspiel mit Blick in eine mögliche Zukunft der EU und Europas. Welche Brüche in unserer Gesellschaft, Wirtschaft und Politik bremsen die Entwicklung Europas aus, während sich China scheinbar mühelos zu einer der größten Volkswirtschaften der Welt aufschwingt?
Der Kampf um die Führung in der Weltwirtschaft: Schafft sich Europa ab oder erschaffen wir es neu?
»In zwanzig Jahren wird kein einziges europäisches Land unter den Top Ten der Weltwirtschaft aufscheinen. Wir sind dann endgültig von der Champions League in die Regionalliga abgestiegen.«
Christoph Leitl sieht die geopolitische Zeitenwende längst gekommen. Doch er belässt es nicht bei düsteren Zukunftsvisionen.
In zwölf Kapiteln führt er Ideen an, wie wir mit innovativen Lösungen, neuen Denkansätzen und internationalen Beziehungen Europa politisch und wirtschaftlich vor dem Abstieg bewahren und als wesentlichen Mitgestalter der künftigen globalen Entwicklungen positionieren können.
Da wird unter dem Teil „MBA-Kriterium Alumni-Klub“ recht oberflächlich und unbelegt ausgeführt:
Ein wenig an Bedeutung verloren hat der MBA (Master of Business Administration), der lang als Erfolgsgarantie galt. „Ein General-Manager-MBA hat zwar immer noch seine Berechtigung, aber nur in wirklich hoher Qualität“, betont Suchocki. Was nicht unbedingt bedeute, dass die Abschlüsse aus der Schweiz oder den USA stammen müssen, „aber auch nicht unbedingt aus dem Nahen Osten oder von Fern-Unis, die sind inzwischen inflationär“. Für Höllinger, die selbst einen MBA und einen MBL (Master of Business Law) hat, ist ein gut ausgewähltes MBA- oder MBS(Master of Business & Science)-Programm neben der Spezialisierung auch deshalb eine gute Entscheidung, weil damit oft der Aufbau eines hochkarätigen Netzwerks verbunden ist. „Es ist extrem hilfreich, Menschen um Rat fragen zu können, die einen noch aus der Zeit kennen, als man schwitzend einen englischen Vortrag vor einem Professor in Texas gehalten hat“, erklärt sie. „Die sagen einem nämlich auch einmal: ,Das ist Blödsinn, was du da vorhast.‘ Und das sagt einem ab einer gewissen Stufe sonst keiner mehr.“
Ich kann mich nur wundern, wie pauschal und unqualifiziert ein Associate Partner von Ernst & Young Management Consulting den Satz wagen kann, dass MBA-Programme aus dem Nahen Osten und von Fern-Unis “inflationär” sind, was immer das auch bedeuten mag.
Ich wage die Behauptung, dass der hier zitierte Experte kein einziges MBA-Programm aus dem Nahen Osten wirklich genau kennt und auch die Online-Angebote in Österreich nicht annähernd überblickt, schon gar nicht die ausländischen Online-Studienangebote die von Österreich aus absolviert werden können.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sind mir solche Aussagen völlig unverständlich.
Von der „Presse“ würde ich mir einen lauteren Artikel zu den Online-Studienangeboten wünschen, die mithelfen Österreich durch die Corona-Krise zu tragen, der zudem augenscheinlich macht, wie weit Österreich auch hier international nachhinkt und wie viele unserer Universitäten und Fachhochschulen die Fernlehre bislang verschlafen haben.
Ein solcher Artikel könnte u.a. auch mithelfen das Wissen über hochqualitative Online-Angebote bei so manchem Unternehmensberater zu erhöhen.
Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu hochqualitativen Online-Studien und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
Im Wintersemester 2019 waren an Österreichs Universitäten (18.371), Privatuniversitäten (2.886), Fachhochschulen (6.068) und Pädagogischen Hochschulen (3.042) insgesamt mehr als 30.000 außerordentlich Studierende eingeschrieben, mehr als 2/3 davon in Masterstudien.[1]
Zählt man auch noch Zertifikatslehrgänge dazu, waren mehr als 50.000 LehrgangsteilnehmerInnen im WS 2019 an Österreichs Hochschulen eingeschrieben.
Welche Hochschulen hier erfolgreich agiert haben und welche dem Thema weniger Augenmerk schenken kann man im sehr übersichtlichen Statistischen Taschenbuch – Hochschulen und Forschung 2020[2] nachlesen – dieses liefert dazu hoch interessante Daten[3] und so habe ich daraus ein Ranking der erfolgreichsten (Privat)Universitäten und Fachhochschulen – gemessen an der Zahl der ao Studierenden – erstellt.
Die speziell für die akademische Weiterbildung errichtete Donauuniversität Krems führt naturgemäß dieses Ranking an, die Fachhochschule Burgenlandist aber die etwas überraschende Nummer 2.
Wer sich erfolgreich mit Weiterbildungsangeboten an die Studierenden wenden konnte sehen Sie hier:
Hochschule ao Studierende/davon in Masterlehrgängen[4]
Donauuniversität Krems 8.016 7.044
Fachhochschule Burgenland GmbH 2.131 2.029
Universität Salzburg 1.789 1.384
Universität Wien 1.681 998
Wirtschaftsuniversität Wien 1.176 708
Danube Private University 1.041 –
Sigmund Freud Privatuniversität, Wien 1.002 –
Universität Klagenfurt 965 604
FHW Wiener Wirtschaft GmbH 815 783
Universität Graz 761 451
Universität Linz 656 587
Med. Universität Graz 580 201
Universität Innsbruck 527 172
FH St. Pölten GmbH 472 144
FHG – Zentrum f. Gesundheitsberufe Tirol 469 259
TU Wien 434 338
Med. Universität Wien 420 334
Univ. für Musik und darstell. Kunst Wien 413 113
FH Technikum Wien 376 182
Paracelsus Med. PU, Salzburg 319 –
FH des bfi Wien GmbH 309 265
FH Campus Wien 240 208
Universität Mozarteum Salzburg 222 0
FH Kärnten 211 101
Univ. für Musik und darstell. Kunst Graz 197 0
FH OÖ Studienbetriebs GmbH 182 8
FH Joanneum GmbH 180 128
Anton Bruckner Privatuniversität 169 –
MCI Management Center Innsbruck 152 140
FH Vorarlberg GmbH 141 36
Musik und Kunst PU Stadt Wien 123 –
TU Graz 110 94
UMIT, Hall/Tirol 97 –
FH Salzburg GmbH 95 59
Veterinärmed. Universität Wien 92 0
Universität für Bodenkultur, Wien 84 0
New Design PU St. Pölten 80 –
Med. Universität Innsbruck 77 77
Universität für angewandte Kunst, Wien 73 73
FH Kufstein Tirol Bildungs GmbH 61 51
FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH 55 32
Campus 02 FH der Wirtschaft GmbH 56 27
FH Wiener Neustadt GmbH 52 35
Kunstuniversität Linz 49 22
Montanuniversität Leoben 49 6
IMC FH Krems GmbH 47 23
Privatuniversität Schloss Seeburg 45 –
FFH GmbH 24 0
Webster Vienna Private University 10 –
Lehrgängein der Weiterbildung werden als
Universitätslehrgänge
an öffentlichen Universitäten gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitäten gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Lehrgänge zur Weiterbildung
an (privaten) Fachhochschulen gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
an Privathochschulen gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
Hochschullehrgänge an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
angeboten und können damit auch Mastergrade erworben werden.
Werden Lehrgängen in der Weiterbildung nicht mit Mastergraden abgeschlossen und müssen für den Abschluss zumindest 60 ECTS an work load erarbeitet werden, können akademische Expertengrade (wie z.B. akademische/r Business Manager/in) – auch Associate Degrees genannt, verliehen werden.
Berufsrechtlich können Lehrgänge in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.
Mit einem Mastergrad (MBA, MSc, LL.M., …) der Weiterbildung promovieren?
[1] Studien in Universitätslehrgängen insgesamt 18.371, davon 13.206 in Masterlehrgängen, Studierende in Fachhochschul-Lehrgängen insgesamt 6.068, davon 4.510 in Masterlehrgängen, an Privatuniversitäten 2.886, an Pädagogischen Hochschulen 892 Master- und 2.150 Expertenlehrgänge
[2] Medieninhaber (Verleger): Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung 1010 Wien, Minoritenplatz 5; Gesamtredaktion: Helga Posset, Abt. IV/14, Tabellen aus der Hochschulstatistik (Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten): Nikolaus Franzen, Abt. IV/10 Internet: www.bmbwf.gv.at/unidata Alle Rechte vorbehalten. Auszugsweiser Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Grafische Produktion: P. Sachartschenko, Wien Umschlag: Ateliersmetana, Wien Druck: Berger, Horn
[3] Leider werden in dieser Darstellung die ao Studierenden an Privatuniversitäten nicht in Master- und Expertenlehrgänge unterteilt und fehlen darin auch die Zahlen für die ao Studierenden an Pädagogischen Hochschulen
[4] Bei Privatuniversitäten werden im Taschenbuch die Studierenden in Masterlehrgängen nicht extra ausgewiesen
HEINZ GÄRTNER, University of Vienna, IIP SHIREEN HUNTER, Georgetown University HANNES SWOBODA, President of the International Institute for Peace (IIP), former MEP ERZSÉBET N.RÓSZA, Institute of World Economics EXEQUIEL LACOVSKY, Hebrew University of Jerusalem
Moderation:
STEPHANIE FENKART, Director of the IIP
Content Three developments in the Middle East during the first months of the Biden Administration will have to be observed. First, if and how the Iran Nuclear Deal (JCPOA) will be implemented; second the impact of the Abraham Accords between Israel, the United States and some Arab States on the security situation in the Middle East; and third the issue of the Nuclear Weapon Free Zone in the Middle East (NWFZME), which will be again on the Agenda of the Nonproliferation Review Conference this year. The event will discuss what the relations between these issues are and whether it will change the balance of power situation in the Middle East. Previous discussions in the series “USA: Back to Multilateralism?” include: 20 January:The Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) enters into force🎬21 January:What Future of US-EU cooperation? Reflections on the Inauguration of the 46th president of the US🎬15 February:Extension of New START and Implications: A start in rebuilding arms control architecture? The discussion will be held in English.
By participating in this event, you agree that any photos or recordings taken that include footage of your person may be published or used in any other way by the organizers of the event.
Alternates for members representing a common interest of stakeholders (in alphabetical order):
DRIESEN Christiane
GIELEN Patrick
GRIES-REDEKER Sabine
MEDARSKA-LAZAROVA Ana
TANGENBERG Gerard
– ernannt, welche die Generaldirektion bei der Entwicklung und Umsetzung politischer Initiativen im Bereich der justiziellen Fortbildung unterstützen soll.
Präsident Szöky hat als Generalsekretär der Europäischen Union der Rechtspfleger – EUR – bereits große internationale Erfahrung und kann sich nun verstärkt in Aus- und Weiterbildungsfragen auf europäischer Ebene einbringen.
Ich gratuliere Herrn Präsidenten Szöky, den wir auch schon als Referenten bei Tagungen unserer Hochschule in Konstanz begrüßen durften sehr herzlich und wünsche ihm alles Gute und viel Erfolg mit dieser ehrenden Aufgabe.
„Ich bin seit vielen Jahren als Ordinationsassistenz tätig und habe auch die Ausbildung für Heilbademeister und Heilmasseurin seit 2003, nun möchte ich auch klassische Massagen an Patienten anwenden. Geht das?“
Meine Antwort:
Ausbildungen zu Heilbademeistern und Heilmasseuren vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) StF: BGBl. I Nr. 169/2002 abgeschlossen wurden, entsprechen der neuen Heilmassseurausbildung nicht.
Heilbademeister und Heilmasseure die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des MMHmG eine Berufsberechtigung als “Heilbademeister und Heilmasseur” gemäß dem MTF-SHD-G, BGB1 Nr. 102/1961, besitzen, sind zur Ausübung des Berufes des medizinischen Masseurs und zur Führung der Berufsbezeichnung “Medizinischer Masseur”/ “Medizinische Masseurin” berechtigt.
Ihre Berufsberechtigung als Medizinische Masseurin ist im § 5 MMHmG geregelt.
Gem. § 14. MMHmG dürfen Sie Ihren Beruf nur angestellt, das heißt im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu
1.
einem Rechtsträger einer Krankenanstalt oder Kuranstalt oder
2.
einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen, oder
3.
einem freiberuflich tätigen Arzt, einer Gruppenpraxis, einer Primärversorgungseinheit oder
4.
einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten
ausüben.
Weiters gilt: Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes eine Berufsberechtigung als “Heilbademeister und Heilmasseur” gemäß dem MTF-SHD-G besitzen, sind zur Ausübung der Spezialqualifikation der Hydro- und Balneotherapie und zur Führung der Zusatzbezeichnung “medizinischer Bademeister/ “medizinische Bademeisterin” in Klammer berechtigt. (gemäß § 80 MMHmG)
Das findet sich alles in den Übergangsbestimmungen für Heilbademeister und Heilmasseure im § 80 MMHmG:
(1) Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes eine Berufsberechtigung als „Heilbademeister und Heilmasseur“ gemäß dem MTF-SHD-G, BGBl. Nr. 102/1961, besitzen, sind zur Ausübung des Berufs des medizinischen Masseurs und zur Führung der Berufsbezeichnung „Medizinischer Masseur“/“Medizinische Masseurin“ berechtigt.
(2) Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes eine Berufsberechtigung als „Heilbademeister und Heilmasseur“ gemäß dem MTF-SHD-G besitzen, sind zur Ausübung der Spezialqualifikation der Hydro- und Balneotherapie und zur Führung der Zusatzbezeichnung „medizinischer Bademeister“/“medizinische Bademeisterin“ in Klammer berechtigt.
Das heißt, falls Sie an kranken Menschen arbeiten wollen geht das nur angestellt, also z.B. im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit Ihrem Arzt, für den Sie schon als Ordinationsassistenz arbeiten.
Wollen Sie selbständig arbeiten, dürfen Sie im Rahmen der gewerblichen Massage ja nicht an kranken Menschen arbeiten.
Die Gewerbeberechtigung gewerbliche Massage (§ 94 Z 48 GewO 1994), eingeschränkt auf klassische Massage, könnten Sie gem. § 19 GewO (individuelle Befähigung) beantragen und danach auch selbständig klassische Massagen anbieten, allerdings nicht zur Krankenbehandlung.
Beim “individuellen Befähigungsnachweis” iSd § 19 GewO wird der gem § 18 Abs 1 GewO vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen, die für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes erforderlich sind; die Beurteilung, ob durch diese (sonstigen) Nachweise die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegt werden, hat daher am Maßstab der den Befähigungsnachweis iSd § 18 Abs 1 GewO festlegenden Vorschriften (Zugangsvoraussetzungen) zu erfolgen.
Die individuelle Befähigung können Sie bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen, in der Ihr Unternehmen den Sitz hat, also z.B. wovon aus Sie schon als Energetikerin arbeiten.
Zu Frage Berufsrecht der Massageberufe u.ä. siehe auch:
Die gestern veröffentlichte Trendstudie Fernstudium: Bildung 2021 der IUBH Internationale Hochschule in Kooperation mit Fernstudium-Infos.de ist so interessant, dass ich sie hier auch vorstellen möchte, obgleich diese Studie gleichsam vom geschätzten Marktbegleiter vorgelegt wurde:
ERFOLGSMODELL FÜR E-LEARNING: 96 PROZENT DER STUDIERENDEN SIND ZUFRIEDEN
Erfurt, 8. März 2021 – Hohe Zufriedenheit trotz Pandemie: Den Fernstudierenden in Deutschland geht es gut. Mit ihrem Studium im Allgemeinen – und mit den Studienbedingungen während der Pandemie im Besonderen. Dies belegt die heute veröffentlichte Trendstudie Fernstudium: Bildung 2021 der IUBH Internationale Hochschule. Für die fünfte Ausgabe der deutschlandweit größten Untersuchung der Lebens- und Studienbedingungen von Fernstudierenden wurden 6.400 Personen befragt: aktuelle und ehemalige Studierende an deutschen Fernhochschulen sowie Interessenten für ein Fernstudium.
Über 96 Prozent der Studierenden sind zufrieden mit ihrem Fernstudium. Das das ist sogar noch ein Prozentpunkt mehr als in der letzten Trendstudie Fernstudium von 2019. Wichtig für die hohe Zufriedenheit: dass das Fernstudium nahezu ungestört abläuft. Rund 70 Prozent der eingeschriebenen Fernstudierenden berichten, ihr Studium werde nicht von der Pandemie beeinträchtigt. Und über 95 Prozent sind zufrieden mit den Maßnahmen, die ihre Hochschule getroffen hat, um die – wenigen – durch die Krise bedingten Einschränkungen auszugleichen.
Lern-Apps, Videokonferenzen, Podcasts – so funktioniert digitale Bildung
„Corona hat unsere Gesellschaft zwei bis drei Jahre in die digitale Zukunft katapultiert. Für viele Bildungsanbieter ist das eine große Herausforderung. Für Fernstudierende dagegen sind Lernplattformen, Lern-Apps, Videokonferenzen, Podcasts und digitale Tutorials längst Alltag“, so Prof. Dr. Holger Sommerfeldt, Prorektor Fernstudium der IUBH. „Moderne Fernstudiengänge zeigen, wie digitale Bildung funktioniert. Das Fernstudium ist das Erfolgsmodell für E-Learning.“
Für fast 93 Prozent der Studierenden ist auch im Fernstudium die individuelle Betreuung wichtig. Jedoch unterscheidet sich die Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden von der im Präsenzunterricht: Der Lehrende übernimmt beim E-Learning eher die Rolle des Unterstützers, berichtet Prof. Dr. André Hollstein, Leitung Mediendidaktik & Innovation „Beim Fernstudium geht es viel stärker als im traditionellen Präsenzunterricht darum, durch innovative digitale Angebote die unterschiedlichen Lernbedürfnisse der einzelnen Studierenden zu treffen.“
Weitere Zunahme der Studierendenzahlen erwartet
Auch vor Corona hatte die Zahl der Fernstudierenden in Deutschland schon stark zugenommen. Die Krise habe das Wachstum noch einmal beschleunigt, so Dr. Carmen Thoma, COO Fernstudium an der IUBH. Durch Corona ist 25 Prozent der befragten Interessenten überhaupt erst klar geworden, wie wichtig Weiterbildung ist. Und über 97 Prozent aller Befragten sind der Meinung, dass Online-Lernen durch die Pandemie noch viel mehr Bedeutung gewinnt.
Aktuell sind rund 190.000 Fernstudierende in Deutschland eingeschrieben, gut 35 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor. Thoma sagt eine weitere Zunahme der Studierendenzahlen im Fernstudium voraus. „Ein digitales Studium passt perfekt in die heutige Lebenswelt und zu den vielfältigen Anforderungen, denen die Menschen heute gerecht werden müssen und wollen“, lautet ihre Begründung.
Gestiegenes Ansehen und finanzielle Belohnung
Die Studie zeigt zudem, dass ein Fernstudium inzwischen als ebenso wertvoll oder sogar wertvoller als ein Präsenzstudium angesehen wird. Drei Viertel sind der Auffassung, dass ihr Arbeitgeber das genauso sieht. Dazu passt, dass 48 Prozent nach ihrem Abschluss attraktivere Aufgaben bekommen haben – und 55 Prozent ein höheres Gehalt.
Über die Studie
An der Trendstudie Fernstudium: Bildung 2021 haben sich 6.400 Menschen beteiligt. Rund 50 Prozent der Teilnehmenden sind aktuell in einem Fernstudienprogramm an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, rund 40 Prozent planen in Kürze ein Fernstudium aufzunehmen. Drei Prozent haben ein Fernstudium abgebrochen. Etwa fünf Prozent haben ihr Fernstudium bereits erfolgreich abgeschlossen. Sie ist die größte Untersuchung der Lebens- und Studienbedingungen von Fernstudierenden und fand 2020/21 zum fünften Mal statt.
Der höchst aktuelle Band 136 der Schriftenreihe des IKW liegt nun vor.
Friedrich Klug und Bernhard Müller haben aus aktuellem Anlass eine zweite erweiterte und ergänzte Auflage des IKW-Bandes 132 „Föderalismus“ herausgegeben.
Den Autoren geht es um Klärung der brennenden Fragen, ob der Föderalismus die Bewältigung der Krise ermöglicht oder erschwert, ob man aus der Krise etwas gelernt hat und mit welchen Herausforderungen der öffentliche Sektor, besonders die Gemeinden, konfrontiert sind. Dabei geht es um die entscheidende Frage, wer letztlich die Zuschüsse, „koste es was es wolle“, tragen wird.
Leider kostet die egoistische und undisziplinierte „Spaßgesellschaft“ der Allgemeinheit mehrstellige Milliardenbeträge und wird die Erholung der Wirtschaft noch sehr lange dauern. Ob man aus dem Schaden klug geworden sein wird, hängt von der jeweiligen optimistischen oder pessimistischen Einstellung bei der Beurteilung ab und ist ungewiss.
Die Autoren behandeln aus der Sicht der öffentlichen Wirtschaftslehre und Verwaltungsökonomie Fragen der Verschuldung, der Ankurbelung des Wirtschaftskreislaufs, der Privatisierung, Renaissance des Staates, der Re-Kommunalisierung, der Wohlfahrt und des qualitativen Gemeinwohls. Die Besonderheiten des Föderalismus österreichischer Prägung, Probleme und Lösungsvorschläge werden ebenso ausführlich dargestellt, wie der Föderalismus im Lichte der Coronakrise in Österreich, in Deutschland und in den skandinavischen Ländern mit unterschiedlichsten Vorgangsweisen und Lösungsvorschlägen und dies angesichts der größten Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg. Die skandinavischen Staaten weisen viele Gemeinsamkeiten, wie Freiheit, Autonomie, Transparenz, Bürgernähe und Wohlfahrt auf. Sonderwege ist Schweden auf dem Gebiet der Bekämpfung von COVID gegangen.
Fragen der Strukturreform und des Finanzausgleichs zwischen allen Ebenen des Staates, der Bürgernähe, Subsidiarität und föderalen Einbindung der Gemeinden werden von kompetenten Autoren behandelt (siehe beigefügten Umschlag IKW 136).
Vorgeschlagen wird vor allem die Reduzierung der gesetzgebenden Instanzen: Neun Landesgesetzgeber, ein Bundesgesetzgeber und darüber das zu etwa zwei Dritteln direkt beeinflussende EU-Recht sind für einen effizienten Verwaltungsvollzug ganz einfach zu viel. Ein einheitliches Dienstrecht und eine Strukturreform sind ein dringendes Gebot.
In Deutschland wirkt sich der Föderalismus bei der Bekämpfung der Pandemie durch unterschiedliche und im Zeitablauf volatile Änderungen der Regelungen der Länder nachteilig aus. Eine länderübergreifende Einigung ist schwierig, weil regionale Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Die Einflussnahme der Länder auf das Krisenmanagement wäre jedenfalls kritisch zu hinterfragen
Notwendig wäre es, den Föderalismus neu zu denken und auf den menschlichen Faktor besonders Rücksicht zu nehmen um stabile soziale Beziehungen zu etablieren. „Ein Österreich – eine Gesetzgebung“ durch Übertragung einzelner Materien auf den Nationalrat, womit im Landesbereich statt rund 3.000 Gesetzen nur mehr ca. 300 Gesetze zu vollziehen wären, wäre das erstrebenswerte Ziel.
Im Schulwesen zeigen sich Schwächen des Föderalismus bei der Digitalisierung, weil keine zentrale digitale Ausbildung für das Lehrpersonal vorhanden ist, keine einheitliche Software eingesetzt wird und Schüler benachteiligt sind, die am Online-Unterricht nicht teilnehmen können.
Ein großes Problem im Bildungsbereich sind die Zuständigkeiten des Bundes, der Länder und der Gemeinden und die damit verbundenen politischen Einflussnahmen. Die überbordende Verwaltungssache ist gleichzeitig eine Bildungsfrage, besonders in COVID-Zeiten, was in den Kindergärten bildungsferne Schichten benachteiligt.
Im Gesundheitsbereich liegt das Hauptproblem des föderalen Systems in der dualen Finanzierung und Verantwortung von Sozialversicherung und Ländern sowie in der getrennten Betrachtung des niedergelassenen und stationären Bereichs. Gesundheitliche und soziale Agenden, wie Pflege werden nicht gemeinsam betrachtet. Die Primärversorgung durch Hausärzte wurde jahrzehntelang vernachlässigt. Personalknappheit besteht auch im Pflegebereich.
Die Landeshauptleutekonferenz „treibt die Bundesregierung vor sich her“ und entwickelt sich zu einer Reformbremse. Das per umfassenden Finanzausgleich eingerissene Prinzip, dass der Bund das Geld einnimmt und die Länder dieses Geld verteilen, ist eine Hauptursache des Dilemmas „Macht ohne Verantwortung“ im „Gamsbartföderalismus“.
Im Sicherheitsbereich ist die Beibehaltung oder der Ausbau föderaler Strukturen nur dann zielführend, wenn sie mit einer klaren Aufgaben- und Ausgabenaufteilung einhergeht. Eine bundesweite Vereinheitlichung sicherheitsnaher Rechtsmaterien wäre zur Steigerung der Effizienz und Flexibilität angebracht. Durch den Einsatz freiwilliger Helfer kann der Ortsbezug gewahrt und die Motivation gesteigert werden
Grundsätzliche Überlegungen zu einem neuen Finanzausgleich sollten drei Ziele erfüllen: Einfachheit und Transparenz, aufgabenadäquate Ausgabenfinanzierung und Offenheit gegenüber Änderungen. Eine Entflechtung und Verstetigung der finanziellen Basis vor allem der Kommunen wären notwendig. Varianten mit oder ohne materielle Aufgabenverlagerung werden vorgestellt. Profiteure des neuen Finanzausgleichs wären tendenziell die Gemeinden. Das Schulwesen ginge ebenso wie die Agenden Wissenschaft und Forschung an die Länder. Zweckzuweisungen und Zuschüsse des Bundes an die Länder und der Transfer im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereichs könnten entfallen (siehe Beitrag von Friedrich Schneider).
Mehr zur IKW-Schriftenreihe und zum IKW Institut für Kommunalwissenschaften selbst sowie die Möglichkeit zur Buchbestellung finden Sie hier: http://www.ikw.co.at/
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com