Archiv für den Monat: Februar 2019

Internationales PhD-Programm (in Deutsch und Englisch): 
Webinar am 08.03.2019 um 18:00 Uhr

Wir würden uns freuen, Sie unseren künftigen Webinaren einladen zu dürfen:

Die erste Ausgabe ist dem internationalen PhD-Programm von EduEarth mit der University of Library Studies und Information Technologies (UNIBIT) gewidmet.

In unserem – natürlich kostenlosen – Webinar wollen wir das internationale Promotionsprogramm der UNIBIT/ULSIT vorstellen und Ihre Fragen beantworten.

Registrieren Sie sich bitte auf https://vis.webinarninja.com/webinar/89870 

oder senden Sie ein Mail an team@eduearth.org (gerne auch schon mit Ihren Fragen) und seien Sie am 8. März 2019 um 18 Uhr dabei!  



Weitere Informationen – auch zu den kommenden Webinaren – finden Sie auf https://martinstieger.blog/ oder auf unseren Facebook– und LinkedIn-Seiten.

Die staatliche Universität UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologien, Sofia, ermöglicht ein in Österreich AQ-registriertes Promotionsstudium (auf der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation) in deutscher Sprache.

  1. Promotionsstudium in Österreich

Ausländische Hochschulen dürfen in Österreich auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG darstellen.

Voraussetzung für die Durchführung ist die Meldung der Studien und deren Aufnahme in ein Verzeichnis der AQ Austria[1].

Die UNIBIT hat der AQ Austria vier Promotionsstudien gemeldet und wurden diese in das Verzeichnis aufgenommen:

Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies)

In Österreich durchgeführte Doktoratsstudiengänge:

  1. Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  2. Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  3. Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  4. Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

(Beschluss des Board vom 10.12.2015)

Die Studiendauer beträgt regulär 3 Jahre. Wenn die Dissertation fertiggestellt ist und sowohl quantitativ als auch qualitativ den Anforderungen entspricht, kann auch früher promoviert werden – jedoch beträgt die Studiendauer mindestens zwei Jahre.

Studiengebühren und Kosten für das Verfahren:

Studiengebühr auf Anfrage!

Die wissenschaftliche Arbeit kann in deutscher Sprache verfasst, muss aber in Bulgarisch oder in Englisch eingereicht werden, so dass ggfs. noch Übersetzungskosten hinzukommen. Diese sind in Bulgarien jedoch recht günstig.

Reisekosten nach Bulgarien fallen für die Verteidigung an, welche in Präsenz in Sofia stattfindet.

Alle anderen Termine können online absolviert werden. Falls für die Verteidigung ein Dolmetscher benötigt wird (weil z.B. in deutscher Sprache präsentiert wird), würden hierfür noch entsprechende Kosten anfallen.

Die Verteidigung kann ohne Dolmetscher in englischer oder bulgarischer Sprache erfolgen.

Die Promotionsurkunde wird in englischer und bulgarischer Sprache ausgestellt.

  1. Prüfungsleistungen:

Die Promotionsleistung besteht aus einer Dissertation und der (2maligen) Verteidigung dieser vor einer Prüfungskommission vor Ort.

Im Laufe des Studiums werden folgende Prüfungsleistungen erbracht:

  1. 5 Einsendeaufgaben in englischer Sprache
  2. 3 Publikationen in Fachzeitschriften oder bei Konferenzen
  3. eine Vorverteidigung
  4. eine Endverteidigung in Sofia (die einzige Präsenzverpflichtung)
  5. bei der Endverteidigung ist ein Auto-Referat – eine Zusammenfassung der Dissertation – aufzulegen.

Bei Publikationen kann die Allensbach Hochschule oder die VIS Management GmbH, Wien, mit eigenen Publikationsorganen unterstützen.

Die Doktorarbeit wird publiziert und in einer eigenen Forschungsreihe der Uni aufgelegt. Damit soll auch die Qualität der Arbeiten nachgewiesen werden.

3.  Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bachelor- und Masterabschluss einer anerkannten Hochschule oder Universität, der Masterabschluss muss zur Promotion berechtigen
  • Oder: Diplomabschluss / Magisterabschluss (Universität), mit mindestens acht Semestern Studium
  • Oder: Diplomabschluss (FH) mit Nachweis, dass es sich um ein 8-semestriges Studium gehandelt hat oder 240 ECTS erreicht wurden
  • Englischkenntnisse, idealerweise mit Nachweis (z.B. TOEFL, Cambridge Certificate, IELTS, sonstige Studiennachweise (z.B. englischsprachige Kurse im Studium)

4.   Anmeldeunterlagen:

Es werden die folgenden Anmeldeunterlagen benötigt:

  • Kopie des Reisepasses
  • 1 Passfoto (Bitte auf der Rückseite mit Namen versehen.)
  • Europass-Lebenslauf: europass.at (bitte in Englisch ausfüllen, mit Farbfoto und Unterschrift des Kandidaten/der Kandidatin.)
  • ein kurzes Motivationsschreiben (in englischer Sprache), 1/2 A-4-Seite, warum man die Promotion anstrebt, mit Thema und Forschungsfrage sowie – methode
  • der Themenvorschlag für die Dissertation – dieser wird mit den Betreuern der Universität noch abgestimmt, jedoch muss die Universität auf Grund der gewünschten Themenbereiche die geeigneten Betreuer aussuchen.
  • alle Studiennachweise, Diplomurkunden, Diplomzeugnisse usw. (soweit möglich in englischer Sprache, deutschsprachige Urkunden müssen übersetzt werden) als beglaubigte Kopie

Die geforderte Übersetzung der Unterlagen durch eine(n) gerichtlich beeidete(n) Dolmetscher(in) und in Folge durch die bulgarische Botschaft können wir gerne koordinieren.

Zusätzlich sind die folgenden Anmeldeunterlagen der Universität auszufüllen:

  • Application to the Rector
  • Concept of the dissertation
  • Aktuelles ärztliches Attest, das die Studierfähigkeit bescheinigt, im Original oder beglaubigte Kopie
  • Publikationsliste, sofern vorhanden.

5.   Informationen zum Ablauf des Studiums:

  1. Einreichung der Anmeldeunterlagen gemäß Punkt 4a) mit Themenvorschlag
  2. Prüfung der Zulassungsmöglichkeiten und des Themenvorschlags (inhaltliche Übereinstimmung mit den Forschungsgebieten der Universität)
  3. Falls der Kandidat oder die Kandidat die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und das Thema inhaltlich passend ist, kann im nächsten Schritt ein Vertrag mit der VIS Management GmbH, Wien (Kontakt: Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, email: stieger@liwest.at) unterzeichnet werden.
  4. Nach Unterzeichnung des Vertrags werden alle Anmeldeunterlagen der Universität (Punkt 4b) ausgefüllt und geprüft. Die Unterlagen werden anschließend zum Nostrifikationsverfahren eingereicht und die Anmeldung an der Universität wird vorgenommen.
  5. Der Kandidat oder die Kandidatin hat grundsätzlich einen eigenen Themenvorschlag zu erstellen. Dieser ist auf dem Formular der Universität „Concept of the dissertation“ einzureichen.
  6. Nach der Anmeldung und Immatrikulation erstellt der Kandidat oder die Kandidatin die Dissertation und erbringt die unter Punkt 2 genannten Prüfungsleistungen. Falls eine Einschreibung in ein Promotionsstudium an einer anderen Universität nachgewiesen werden kann, kann diese Zeit auf das Verfahren angerechnet werden.
  7. Ein Beginn ist jederzeit möglich, es gibt keine festen Einschreibetermine.

Rückfragen und Betreuung:

VIS Management GmbH 

Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Dr. Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

[1] Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet.

Das Dramadreieck:

nach Stephen Karpman ist ein psychologisches und soziales Modell aus der Transaktionsanalyse und beschreibt ein Beziehungsmuster zwischen Personen, die drei Rollen einnehmen:

  • Opfer
  • Täter
  • Retter.

Das Dramadreieck verdeutlicht konfliktkonstituierende psychologische Rollen, die von den beteiligten Personen jeweils individuell ausgefüllt werden und gibt es im Dramadreieck keinen festen Anfang oder Einstieg und auch kein feststehendes Ende.

Die eingenommenen Positionen können sich rasch verändern, im Laufe dieses Musters kann es zu plötzlichen Rollenwechseln kommen …..

Sehen Sie sich das rund vierminütige Wiki auf youtube dazu an:

auf youtube

Die Eisenhower- Matrix

Die EisenhowerMatrix ist eine Technik aus dem Zeitmanagement.

Die Grundidee ist eine gezielte Kategorisierung von Aufgaben anhand von zwei Parametern:

  • Wichtigkeit: eine Aufgabe gilt dann als wichtig, wenn Sie der Zielerreichung dient.
  • Dringlichkeit: eine Aufgabe ist dringlich, wenn Sie an einem bestimmten Termin in der nahen Zukunft ihren Sinn verliert

Sehen Sie sich dazu ein rund siebenminütiges wiki auf youtube an:

https://www.youtube.com/watch?v=MN82J343wpQ&t=66s

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Konsulent der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH, Wels

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

„Wir lieben, was wir tun“

und „Ich darf sein wer ich bin – und werden wer ich sein kann“ kann man auf der home page[1] des ISZ – Integrativen Schulzentrums (Dr. Schärf Schule) lesen.

Im ein wenig spröden Text des Bildungsministeriums kann man lesen: „Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entweder in einer der Behinderungsart entsprechenden Sonderschule oder in integrativer Form in der Regelschule erfolgen.

Integrativer Unterricht und integrative Erziehung eröffnen behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer gemeinsamen Lernerfahrung. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können integrativ in der Volksschule, Neuen Mittelschule, der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule, der Polytechnischen Schule und der einjährigen Haushaltungsschule unterrichtet werden.“

Inklusion will aber mehr als Integration:

Inklusion beschreibt, wie wir alle als Mitglieder der Gesellschaft leben möchten. In einem Miteinander, ohne Ausschluss von Personen und der völlig natürlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung am täglichen gesellschaftlichen Leben.

Es geht allerdings nicht nur darum, dass Menschen mit Behinderung von Menschen ohne Behinderung aufgenommen werden – also eine Gruppe eine andere Gruppe dazugehören lässt – es geht bei Inklusion um die gleichberechtigte Teilhabe auf Grund einer Annahme von Vielfalt.

Vielfalt ist die Grundlage einer inklusiven Gesellschaft!

Individuelle Eigenschaften werden nicht gewertet, sie sind einfach selbstverständlich. Es wird nicht unterschieden, ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht. Eine Behinderung ist eines von vielen Merkmalen, die einen Menschen ausmachen. Die Inklusion interessiert es nicht, ob man körperlich beeinträchtigt ist oder eine Lernbehinderung hat, ob die Haarfarbe blond oder schwarz ist, …..

Die Inklusion interessiert welche Bedürfnisse ein Mensch hat, geht auf diese Bedürfnisse ein und schafft die Bedingungen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.

So wie unser ISZ – Integratives Schulzentrum.

Wir in Wels können zu Recht sehr stolz auf diese wichtige Schule sein.


[1] https://www.isz-wels.at

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Immobilienmakler

…… sind besser als ihr Ruf,

…… arbeiten mehr als man glaubt,

….. leben die sieben Tugenden eines Immobilienmaklers,

….. rechnen sich immer!

Immobilienmakler haben einen schlechten Ruf – 2015 im Berufe-Ranking noch  hinter den Politikern an letzter Stelle – und werden für wenige Minuten Arbeit auch noch unverschämt gut bezahlt.

Das stimmt natürlich nicht – der Faktencheck:

Die Provision, die es nur im Erfolgsfalle gibt, deckt neben den direkten mit einem Auftrag verbundenen Spesen und dem konkreten Arbeitsaufwand auch den gesamten Sachaufwand (anteilige Fixkosten) eines Büros ab.

Oft sind viele Besichtigungen zu absolvieren, ehe sich ein Erfolg einstellt.

Immobilienmakler müssen, um selbständig (in einem reglementierten Gewerbe) arbeiten zu können, eine schwere Befähigungsprüfung absolvieren oder eine facheinschlägige hochschulische Weiterbildung nachweisen. Ohne entsprechende berufliche Praxis geht auch nichts.

Die Mitarbeiter in den Maklerbüros müssen ebenfalls eine Ausbildung als Maklerassistent/in absolvieren und sich wie die selbständigen Makler auch stetig fortbilden.

Da Makler Vermittler sind, also für andere Personen Geschäfte mit Dritten anbahnen und es sich dabei um sehr wichtige Themen wie Wohnungen, Liegenschaften, Häuser, Kredite, Sonderimmobilien, Unternehmen ….. geht, müssen Makler auch Expertise aufweisen.

Die gesetzlichen Pflichten eines Immobilienmaklers:

das Maklergesetz legt dem Immobilienmakler viele Pflichten auf:

  • Aufklärungs- und Beratungspflicht
  • Bemühungspflicht beim Alleinvermittlungsauftrag
  • Informationspflicht und Interessenswahrungspflicht gegenüber beiden Parteien

Die den Kunden verpflichteten Makler leben bei ihrer Arbeit die sieben Tugenden eines Immobilienmaklers!

Die abendländische Tradition zählt sieben Tugenden:

  • Glaube,
  • Liebe,
  • Hoffnung,
  • Weisheit,
  • Gerechtigkeit,
  • Tapferkeit und
  • Mäßigung.

Sie dienen dem Menschen als Regeln für sein Verhalten und symbolisieren theologische, philosophische und ethische Ansprüche an jeden Einzelnen und so finden sich diese Tugenden auch bei der täglichen Arbeit der Immobilienmakler wieder.

Glaubeder Wert einer Liegenschaft:

Maklerbesichtigen zu allererst die fraglichen Objekte, ermitteln den Marktwert und bestimmen einen realistischen Miet- bzw. Kaufpreis.

Das setzt Vertrauen in die Marktkenntnis des Maklers voraus.

Liebe – Erstellung der nötigen Unterlagen:

Mit sehr viel Arbeit und Liebe zum Detail ist das Sammeln der Unterlagen von Behörden und Ämtern verbunden: Grundbuchauszug, Bebauungsplan, Lageplan, Grundriss, Energieausweis …. müssen besorgt und ausgewertet und mit Fotos, Texten, Videos …… zu einem aussagekräftigen Exposé zusammengefasst werden.

Hoffnung – die Vermarktung der Immobilie:

Der Immobilienmakler muss die richtige Zielgruppe ermitteln (Unternehmen, Familien, Studenten, Senioren, Singles…) und entsprechende Inserate schalten, Webseiten betreuen, Online-Anzeigen erstellen, Flyer in die Auslage hängen, Schilder aufhängen …….

Weisheit – die fundierte Beratung:

Für die Verträge, die Finanzierung (Hypothekardarlehen), mögliche Förderungen und die vielen rechtlichen Fragen benötigt der Makler umfassendes rechtliches Wissen: über das österreichische Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das bürgerliche Recht, das Handels- und Unternehmensrecht, das Grundbuchsrecht und das Baurecht, aber auch Fachwissen über Baupläne, Benützungsbewilligungen, Sachverständigen-Gutachten, Veräußerungsverbote und mietrechtliche Bestimmungen, Kenntnisse im Vermessungswesen, in der Land- und Forstwirtschaft sowie in Standortfragen ….

Gerechtigkeit – die Verkaufs- und Vermietungsgespräche – die richtigen Partner finden:

Die Auswahl der richtigen Partner erfordert die Beratung der geeigneten Kunden, Bonitätsprüfungen, Sichtung von Ausweis- und Lohnzettelkopien, die Klärung der Haustierfrage, das Angebot geeigneter Besichtigungszeiten (auch an Wochenenden) und die Fairness allen Beteiligten gegenüber. Dabei muss der Makler auf alle Fragen gerecht, kompetent und wahrheitsgemäß Antwort gegen können.

Tapferkeit – die Aufklärung in den Verhandlungen:

Vor Vertragsabschluss kommt der Immobilienmakler seinen Aufklärungs- und Informationspflichten auch über sämtliche Kosten und Nebengebühren nach. Richtig informieren muss der Makler natürlich auch über alle Installationen im Objekt, z.B. Art und Alter der Heizung, Leitungen und Anschlüsse sowie den Energiebedarf……

Mäßigung – bei Provision und Vertragserrichtungskosten:

Der Immobilienmakler nimmt die Angebote der Interessenten entgegen, ermittelt den geeigneten Käufer bzw. Mieter und erstellt mit einem Anwalt oder Notar den Vertrag. Bei der Unterzeichnung des Vertrags ist Makler genau so anwesend wie bei der Schlüsselübergabe. Auf Wunsch fertigt der Makler ein Übergabeprotokoll mit bestehender Ausstattung, Mängeln und Schäden und steht oft auch nach dem Vertragsabschluss und der Schlüsselübergabe noch für Fragen seiner Kunden zur Verfügung.

Der Makler, die Maklerin sind die im Erfolgsfalle zu bezahlende Provision jedenfalls wert.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach, Konstanz

IMMO-Wiki:

Die unterschätzte Weiterbildung: „Akademische Experten“ (associate degrees)

In Österreich wird die akademische Weiterbildung in Form von

angeboten.

Dabei gibt es zwei wesentliche Formate:

Während die Masterlehrgänge der Weiterbildung schon sehr bekannt sind, werden die akademische Expertenlehrgänge meiner Meinung nach in ihren Möglichkeiten noch gewaltig unterschätzt.

Akademische Expertenlehrgänge:

  • beim „Akademischen Experten“ (akademische Expertin) handelt es sich um eine akademische (Berufs-)Bezeichnung, die den Inhalt der Ausbildung widerspiegelt und
  • mit mindestens 60 ECTS dem wok load (Arbeitsbelastung) eines vollen Studienjahres entspricht.
  • Die in diesem Expertenlehrgang absolvierten ECTS können in weiteren ordentlichen oder außerordentlichen Studien angerechnet werden.
  • So werden beispielsweise im MBA-Lehrgang der FH Burgenland 30 ECTS aus dem Lehrgang Business Management (Abschluss: akademische/r Businessmanager/in) oder dem Lehrgang  Immobilienmanagement  (Abschluss: akademische/r Immobilienmanager/in) auf den MBA angerechnet und kann der akademische Grad MBA damit mit sechs weiteren Prüfungen und einer Masterarbeit als up-grade angeschlossen und absolviert werden.
  • Mit akademischen Expertenlehrgängen kann auch die Zulassung zu einem weiterführenden MBA erfüllt werden, selbst wenn die an sich für einen MBA nötige Reifeprüfung (Matura, Abitur) fehlen würde.
  • Akademische Expertenlehrgänge können auch zu Befähigungen in gewerblichen Berufen führen.
  • International kennt man die akademischen Expertenlehrgänge auch als associate degrees[4], die dann zu einem Bachelor ausgeweitet werden können.

Personen, die

  • einen Lehrgang für Weiterbildung,
  • einen Hochschullehrgang oder
  • einen Universitätslehrgang abgeschlossen haben,

der nicht mit einem Mastergrad abgeschlossen wird, kann also je nach Voraussetzung in der betreffenden Verordnung die Bezeichnung „Akademische….“ bzw. „Akademischer…“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges charakterisierenden Zusatz verliehen werden.

Es handelt sich dabei um keinen akademischen Grad, sondern um eine akademische (Berufs-)Bezeichnung, die den Inhalt der Ausbildung widerspiegelt.

Die gesetzlichen Bestimmungen über das Führen akademischer Grade sind daher auf derartige „Bezeichnungen“ nicht anwendbar und eine Eintragung in öffentliche Urkunden kann nicht erfolgen, allerdings vertritt das zuständige Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung den Standpunkt, dass es zulässig ist, die Bezeichnung „Akademischer…..“ bzw. „Akademischer…“ dem Namen – etwa auf Briefköpfen, Visitenkarten – als Zusatzinformation beizufügen.

ECTS-Anrechnungspunkte:

In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der Anrechnung im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.

Anrechnungen in anderen Studien:

In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Expertenlehrgänge erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der 78 UG, zur Anwendung zu bringen.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

Martin G. Stieger auf youtube:



[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 (NR: GP XXI RV 1134 AB 1224 S. 111. BR: 6697 AB 6717 S. 690.)

Universitätslehrgänge

§ 56. (1) Die Universitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten.

(2) Universitätslehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme (§ 54d) oder als gemeinsam eingerichtete Studien (§ 54e) und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Rechtsträgern durchgeführt werden.

(3) Für den Besuch von Universitätslehrgängen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Universitätslehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Ordentlichen Studierenden, die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.

(4) Die Teilnahme an Universitätslehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.

(5) Im Curriculum eines Universitätslehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.

Akademischer Grad und akademische Bezeichnung für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen

§ 87a. (1) In den Curricula von Universitätslehrgängen dürfen die im jeweiligen Fach international gebräuchlichen Mastergrade festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

(2) Wenn Abs. 1 nicht zur Anwendung kommt, darf die akademische Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Universitätslehrganges charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Universitätslehrgänge zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.

[2] Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG)

StF: BGBl. Nr. 340/1993 (NR: GP XVIII RV 949 AB 1048 S. 117. BR: 4534 AB 4537 S. 570.) [CELEX-Nr.: 389L0048]

Lehrgänge zur Weiterbildung

§ 9. (1) Die Erhalter sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Diese Lehrgänge zur Weiterbildung sind in einer angemessenen Form in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden.

(2) Im Studienplan eines Lehrganges zur Weiterbildung dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Die Qualität der Lehre ist durch ein wissenschaftlich und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicher zu stellen.

(3) Wenn Abs. 2 nicht zur Anwendung kommt, darf die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.

(4) Für den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung haben die außerordentlichen Studierenden einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Er ist unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrganges zur Weiterbildung festzusetzen.

(5) Den Urkunden über die Verleihung der Bezeichnung dürfen fremdsprachige Übersetzungen angeschlossen werden, wobei die Benennung des Erhalters und des ausstellenden Organs sowie die Bezeichnung selbst nicht zu übersetzen sind.

[3] Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006 (NR: GP XXII RV 1167 AB 1198 S. 132. Einspr. d. BR: 1285 AB 1335 S. 139. BR: S. 730.)

Hochschullehrgänge

§ 39. (2) Es sind Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik) sowie Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) einzurichten, deren Arbeitsaufwand jeweils 60 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt.

(3) Es können Hochschullehrgänge zur wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Weiterbildung im Umfang von mindestens 90 und höchstens 120 ECTS-Anrechnungspunkten bedarfsgerecht und nach Prüfung über die Erfüllung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen im Sinne des § 74a Abs. 1 Z 3 nach Maßgabe der Schwerpunktsetzungen des zuständigen Regierungsmitgliedes im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages eingerichtet werden.

(4) Im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschule können in sämtlichen pädagogischen Berufsfeldern Hochschullehrgänge (insbesondere zur wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung) eingerichtet werden, die auf andere pädagogische Berufsfelder als jene der Bachelor- und Masterstudien ausgerichtet sind.

(5) Hochschullehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern durchgeführt werden.

(6) Im Curriculum eines Hochschullehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semestern umfasst.

Akademischer Grad und akademische Bezeichnung bei Abschluss von Hochschullehrgängen

§ 64. (1) In den Curricula von Hochschullehrgängen gemäß § 39 Abs. 4 dürfen die im jeweiligen Fach international gebräuchlichen Mastergrade festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Hochschullehrgänge zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Hochschullehrgänge gemäß § 39 Abs. 3 schließen mit dem akademischen Grad „Master of Education“ („MEd“) ab.

(2) Wenn Abs. 1 nicht zur Anwendung kommt, darf die akademische Bezeichnung „Akademische bzw. Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Hochschullehrganges charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die bei Abschluss jener Hochschullehrgänge zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.

[4] wikipedia dazu: Associate Degree ist die Bezeichnung für den Abschluss eines US-amerikanischen oder kanadischen Community College (meist staatlich) oder Junior College (meist privat). Dieser Abschluss wird nach einem typischerweise zweijährigen Studium erreicht. Auch einige four-year colleges vergeben diesen Abschluss. In diesem Falle handelt es sich meist um sogenannte 2+2 programs bei denen die Studenten nach zwei Jahren Studium einen Associate-Degree und nach weiteren zwei Jahren einen Bachelor-Abschluss erhalten. Der Associate-Degree gilt in den USA als akademischer Grad, ist aber in anderen Ländern, besonders in Europa, nicht als Hochschulabschluss anerkannt.

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Vorbemerkungen:

  • die Promotionen erfolgen durch die UNIBIT , die Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologie, Sofia
  • es sind viele interessante Themen (ausgenommen Jus und Medizin) möglich, da bei speziellen Themen auch Professoren anderer Universitäten hinzu gezogen werden können (das sieht das bulgarische Studienrecht so vor) und auch Teil der Kommissionen bilden
  • die UNIBIT hat in Wien die Promotionen als grenzüberschreitend angebotene Programme registrieren lassen; in Österreich durchgeführte Doktoratsstudiengänge:
  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)
  • Partner vor Ort und erstklassige Betreuung leistet das team der Eduearth: https://eduearth.org/

Weitere Informationen finden Sie bitte hier: 

deutschsprachiges Promotionsstudium an der UNIBIT

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades in Deutschland und Österreich

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich