Archiv für den Monat: Dezember 2022

Österreich: erfreuliche Zahlen bei Meisterinnen und Meistern auch in schwierigen Zeiten

Im Jahr 2022 wurden bundesweit insgesamt 4.891 Meister- und Befähigungsprüfungszeugnisse ausgestellt

Dieses Jahr wurden insgesamt 4.891 Meister- und Befähigungsprüfungszeugnisse ausgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr mit mehr als 5.500 Prüfungen ist die Zahl zwar gesunken, liegt aber über den Werten der Vor-Corona-Zeit (rund 4.300 Prüfungen pro Jahr).

Die Meisterprüfung ist die wichtigste Qualifikationsform für handwerkliche Berufe und damit der relevanteste Befähigungsnachweis für die selbständige gewerbliche Berufsausübung in Österreich.

Mit diesem Abschluss sind Fachkräfte befähigt, einen Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden.

Mit der österreichischen Meisterprüfung kann man auch ohne Matura in Deutschland ein ordentliches Hochschulstudium beginnen.

2022 haben 1.945 Personen die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt.

Für eine große Anzahl von weiteren reglementierten Gewerben ist für den Gewerbezugang eine Befähigungsprüfung vorgesehen. Diese Form des Qualifikationserwerbs wurde 2022 in 2.946 Fällen positiv bestanden.

Auf Basis einer Lehrausbildung entscheiden viele Fachkräfte, eine Meister- oder Befähigungsprüfung als professionale Weiterentwicklung in ihrem Berufsbereich abzulegen. Die Meister- und Befähigungsprüfungen dienen damit nicht nur als Zugang zur selbständigen Gewerbeausübung, sondern vor allem als berufliche Höherqualifizierung. 2022 haben rund 4.900 Fachkräfte die Meister-oder Befähigungsprüfung erfolgreich bestanden. Das ist ein wichtiger Impuls für den Standort Österreich“, resümiert Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Es ist schon lange nicht mehr so, dass man mit einer praktischen Ausbildung ein Leben lang dieselben drei Handgriffe macht und die Meisterprüfung ist einer der ganzen großen Schritte in der Karriere mit einer Lehre. Wir brauchen die besten Köpfe in unseren Betrieben, denn die Meister von heute sind die Ausbildner und Arbeitgeber von morgen“, so Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.

Dass trotz der wirtschaftlich extrem fordernden Umstände im abgelaufenen Bildungsjahr so viele Meister- und Befähigungsprüfungen erfolgreich abgelegt wurden, ist ein großartiges Signal: Fast 4.900 Personen haben sich höherqualifiziert. Für drei Viertel der heimischen Fachkräfte ist die Meister- und Befähigungsprüfung in der fachlichen Weiterbildung der wesentlichste Bestandteil”, sagt Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): “Die Meister- und Befähigten-Qualifikation genießt in Österreich zurecht hohes soziales Ansehen. Sie ebnet den Schritt in die Selbstständigkeit oder zum Aufstieg in Führungspositionen, wirkt sich positiv auf das Einkommen aus und ist zugleich die stabile Basis für unser erfolgreiches und international angesehenes duales Ausbildungssystem. Kurzum: Sie macht uns als Standort in der beruflichen Bildung zukunftsfit.”

Die meisten Meister- bzw. Befähigungsprüfungen wurden 2022 im Bereich “Gastgewerbe” abgelegt, gefolgt von “Versicherungsvermittlung” und “Kraftfahrzeugtechnik”. Von allen Prüfungen entfallen 29 Prozent auf das Bundesland Tirol, 19 Prozent auf Vorarlberg und 15 Prozent auf Oberösterreich.

BMAW und WKO modernisieren Lehrberufe und schaffen attraktive Rahmenbedingungen

Damit sich besonders viele Menschen für eine Lehre entscheiden, braucht es attraktive Rahmenbedingungen und moderne Lehrberufe. Damit die Lehrberufe am Puls der Zeit bleiben, werden die Berufsbilder alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert. Seit 2018 wurden 54 Meister-und Befähigungsprüfungsordnungen (34 Meister- und 20 Befähigungsprüfungsordnungen) gemeinsam mit den Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich lernergebnisorientiert neu gestaltet, vom Wirtschaftsministerium approbiert und kundgemacht, davon allein 17 neue Prüfungsordnungen (10 Meister- und 7 Befähigungsprüfungen) im heurigen Jahr.

Im September 2018 wurde die Meisterprüfung dem Qualifikationsniveau 6 (=Bachelor-Niveau) des Nationalen (und damit auch Europäischen) Qualifikationsrahmens zugeordnet. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufwertung der Meisterprüfung ist die Möglichkeit, den Meistertitel auch in öffentlichen Urkunden, vergleichbar einem akademischen Grad, eintragen zu lassen. Damit sollen die Qualität und der Stellenwert der Meisterinnen und Meister sichtbar gemacht werden.

Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Aufwertung der Lehre wird durch die Einführung der Höheren Beruflichen Bildung erfolgen, die die Grundlage für ein umfassendes System zur Etablierung weiterführender berufspraktischer Abschlüsse, ergänzend zu den Meister- und Befähigungsprüfungen, bieten soll. Derzeit wird mit Expertinnen und Experten, Sozialpartnern und Ländern dazu ein entsprechendes Gesetz diskutiert, das 2023 beschlossen werden soll. Mit der Einführung der Höheren Beruflichen Bildung soll insbesondere Lehrabsolventinnen und Lehrabsolventen ein anerkannter Qualifikationspfad offenstehen“, so Kocher.

Den Karrierechancen über die Lehre werden mit der Höheren Beruflichen Bildung keine Grenzen mehr gesetzt sein. Der Weg wird dadurch frei für eine nahtlos an die Lehre anschließende berufspraktische Höherqualifikation bis auf tertiäres Niveau – ein Meilenstein für die Berufsbildung in Österreich auf die wir sehr stolz sein können“, betont Kühnel.

Eine berufliche Qualifikation wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Diese Möglichkeit trägt der Einstufung der Meisterprüfung auf dem EQR-Niveau 6 (diese wurde sowohl in Deutschland als auch in Österreich bereits vorgenommen) deutlich besser Rechnung als der neue österreichische Bildungspfad eines Bachelor Professional (BPr).

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien, in Österreich leider nicht!

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule bietet ein Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit 11 aktuellen Schwerpunkten an.

Darunter auch einen Schwerpunkt „KMU- und Handwerksmanagement“.

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Mit der Meisterprüfung studieren:

Studieren auch ohne Matura:

Baden-Württemberg: Weiterbildungsaktivität der Betriebe wieder leicht gestiegen

 Foto© Robert Kneschke – stock.adobe.com

Bei der betrieblichen Weiterbildung ist ein leichter Aufwärtstrend nach dem Corona-Einbruch zu sehen. Die Betriebe bewerten die digitalen Formate zudem größtenteils positiv. Weiterbildung ist das A und O für Mitarbeitende und Unternehmen gerade in Zeiten des Wandels.

Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat das Tübinger Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e. V. den Bericht „Betriebliche Fort- und Weiterbildung in Baden-Württemberg 2021“ veröffentlicht. Auf Grundlage des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird hierin die Weiterbildungsaktivität der Betriebe im Land analysiert.

Weiterbildung ist das A und O für Mitarbeitende und Unternehmen gerade in Zeiten des Wandels. Darauf muss noch viel stärker der Fokus gelegt werden, denn es profitieren beide Seiten enorm davon. Durch Weiterbildung stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, eröffnen berufliche Perspektiven und sichern Arbeitsplätze. Darum müssen wir den leichten Aufwärtstrend weiter ausbauen, den wir nach dem bedauerlichen Corona-Einbruch erleben. Wir sollten lebenslanges Lernen noch mehr als Chance begreifen. Denn durch Weiterbildung können künftig benötigte Kompetenzen und Fähigkeiten erworben werden, die wir für die Digitalisierung und die Transformation dringend benötigen“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Anstieg der Weiterbildungsaktivität der Betriebe

Nach dem corona-bedingten Einbruch 2020 ist die Weiterbildungsaktivität der Betriebe im Land 2021 wieder leicht gestiegen: Der Anteil weiterbildungsaktiver Betriebe in Baden-Württemberg lag im ersten Halbjahr 2021 bei 35 Prozent. Dies bedeutet einen leichten Anstieg um drei Prozentpunkte, nachdem die Zahl betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie stark eingebrochen war.

Während Großbetriebe trotz Pandemie fast flächendeckend an der Weiterbildung beteiligt waren, zeigen sich die negativen Auswirkungen vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Außerdem nehmen Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau weiterhin deutlich seltener an Weiterbildungsmaßnahmen teil als Höherqualifizierte. Die Weiterbildungsquote der Frauen liegt, wie auch schon in den Jahren davor, leicht über jener der Männer.

Digitale Formate der Weiterbildung haben aufgrund der Corona-Pandemie eine neue und besondere Bedeutung bekommen. Acht von zehn weiterbildungsaktiven Betrieben nutzte digitale Weiterbildungsangebote im ersten Halbjahr 2021. Am häufigsten wurde dabei auf Webinare, MOOCs (Massive Open Online Course, also Online-Kurse ohne Zugangsbeschränkungen und sonstige Voraussetzungen mit dadurch oft hohen Teilnehmerzahlen) und andere virtuelle Seminarräume zurückgegriffen. Gut acht von zehn Betrieben erkannten einen wirtschaftlichen Vorteil durch digitale Weiterbildungsformate. Auch die technische Umsetzung wurde von der Mehrheit als unproblematisch wahrgenommen. Geringere Lernerfolge wurden von knapp zwei Dritteln der Betriebe teilweise oder ganz verneint. Jeweils über 40 Prozent der Betriebe stimmen jedoch ganz oder teilweise zu, dass digitale Weiterbildungsformate nicht gleichermaßen für alle Alters- und Qualifikationsgruppen geeignet sind. In rund 30 Prozent der Betriebe gab es außerdem zumindest teilweise Vorbehalte von Seiten der Beschäftigten.

Kurzarbeit wird nur selten für Weiterbildung genutzt

Die Analyse zeigt, dass Phasen der Kurzarbeit nur selten für die Weiterbildung genutzt wurden. Während knapp drei von zehn Betrieben in Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2021 Kurzarbeit anmeldeten, nutzten davon lediglich sieben Prozent diese Zeit, um ihre Beschäftigten an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu lassen. Als Gründe werden unter anderem fehlender Weiterbildungsbedarf, das Fehlen geeigneter Angebote, eine nicht absehbare oder zu kurze Dauer der Kurzarbeit, die unsichere Geschäftsperspektive sowie ein zu geringer Umfang der Kurzarbeit genannt. Hoffmeister-Kraut sagte: „Gerade Phasen der Kurzarbeit müssen wir verstärkt nutzen, um zukunftsrelevante Kompetenzen zu erlangen und die Mitarbeitenden mit ihrem Wissen und Können auf dem Laufenden zu halten. Hier appelliere ich an die Unternehmen und die Mitarbeitenden: Nutzen Sie jede passende Gelegenheit und ergreifen Sie die Chancen, die die Weiterbildung eröffnet.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert die berufliche Weiterbildung im Land auf vielfältige Weise. So unterstützt das Ministerium Weiterbildungsteilnehmende durch Maßnahmen wie die Fachkursförderung, die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und die Meisterprämie. Gestärkt wird die berufliche Weiterbildung auch durch die Förderung des Netzwerk Fortbildung und der Regionalbüros, der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBSen) sowie von innovativen Projekten. Das Wirtschaftsministerium pflegt und entwickelt zudem die zentrale Weiterbildungsplattform.

Lesen Sie hier mehr.

Interessante Weiterbildungsangebote bieten die Allensbach Hochschule und VIS Vienna International Studies:

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Vienna International Studies:

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studierenECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD, als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …) erreichen.

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degreesalso sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Österreich: Strengere Vorschriften für Wohnkredite seit August 2022

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat zur Begrenzung der systemischen Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien die „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO)“[1] erlassen, die durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Rechtskraft getreten ist.  

Mit dieser Verordnung setzt die FMA die Empfehlungen und Vorgaben des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) um.

Die Verordnung ist rechtlich verbindlich ab 1. August 2022 auf neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierungen anzuwenden.

Ziel dieser Verordnung ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, Zinswende, fragilem wirtschaftlichen Umfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Bei der Kreditvergabe muss die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen.“

Eckpunkte des neuen Vergabestandards:

Entsprechend der Empfehlungen des FMSG und aufbauend auf einem Gutachten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) erließ die FMA daher folgende Obergrenzen für die Vergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen:

  • Eine maximale Beleihungsquote von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird.
  • Eine Schuldendienstquote von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%).
  • Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent 5%).
  • Insgesamt dürfen aber bei einem Kreditinstitut maximal 20% aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
  • Um Renovierungen und Sanierungen – insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 von diesen Vorgaben ausgenommen.

Auch wenn bestehende Kredite davon ausgenommen sind (Kreditausweitungen fallen aber unter die neuen Regelungen), ist guter Rat teuer.

Schon jetzt ist spürbar, dass die dadurch eingezogene „Kreditbremse“ die Neuaufnahme von Krediten zu Wohnzwecken (Wohnungskauf, Bau eines Eigenheims) deutlich schwieriger geworden ist.

Wohnraumfinanzierung für Private erschwert – lebenslange Mieter für Investoren garantiert?

Dadurch, dass die gewerbliche Wohnbaufinanzierung von der FMA-Verordnung nicht berührt wird, also Investoren Wohnungen weiterhin kreditfinanziert errichten können, um sie jenen zu vermieten, die die Finanzierung nun nicht mehr schaffen, werden potentielle, künftige Eigentümer in lebenslange Mieter verwandelt und die Idee eines Volkes von Eigentümern (das dadurch wirtschaftliche Krisen deutlich besser meistern könnte) verhindert.

Die gute Idee Familien vor Kreditabenteuern zu bewahren und Banken zu sichern, wurde mit dem Bade ausgeschüttet.

Die Banken haben auch bislang schon auf Grund sehr strenge Regularien und eigenen wirtschaftlichen Denkens auf die Bonität der Kund*innen geachtet und zeichnet sich gerade der Hypothekarkredit ja durch eine größtmögliche Sicherheit aus – die Immobilie, mit welcher er besichert ist.

Immobilienmakler dürfen gem. § 117 Abs. 2 Z 5 GewO Hypothekarkredite vermitteln. 

Immobilienmakler sind auf Grund Ihrer Marktkenntnis und profunden Ausbildung daher auch Ihr erster Ansprechpartner bei der Frage, wie Sie Ihre Wohnimmobilien nun doch noch finanzieren können.

Immobilienmakler helfen Ihnen,

  • Ihren persönlichen Haushaltsplan zu erstellen,
  • Ihre Finanzierungsmöglichkeit zu berechnen und
  • holen gerne Kreditangebote für Sie ein.

Wenn Sie also nun einen Kredit für einen Wohnungskauf oder den Bau eines Eigenheims neu aufnehmen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Eigenkapitalquote von 10 Prozent

Künftig müssen Kreditnehme*innen mindestens 10 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können.

Maximale Kreditrate von 40 Prozent des Nettoeinkommens

Die Kreditrate darf maximal 40 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen.

Maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren

Die Laufzeit des Kredits darf 35 Jahre nicht mehr übersteigen.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, leitet den Studiengang „B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement“ ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)


[1] https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/230

Erschienen auch als Beitrag: “Strengere Vorschriften für Wohnkredite“ – in „Wohnen & Mehr“ Lifestyle – Living – Interior; Frühjahr 2023, S 20 – 21

https://www.yumpu.com/de/document/read/67091921/das-era-magazin-sommer-herbst-2022

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Meisterprämie – das Land Oberösterreich verlängert die 1.000-Euro-Prämie für abgelegte Befähigungs- und Meisterprüfungen

Meisterprämie

Mit der Förderaktion „Meisterprämie“ unterstützt das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich Menschen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich leisten.

Wer wird gefördert?

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Oberösterreich, die im Zeitraum von 01.01.2022 – 31.12.2022 einen erfolgreichen Prüfungsabschluss einer

  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
  • Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
  • Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996

mittels Gesamtprüfungszertifikat vorweisen können.

Ausgenommen von der Förderung sind z.B. AbsolventInnen von Werksmeisterschulen oder GetränkebetriebsmeisterInnen, sowie Land- und ForstwirtschaftsmeisterInnen.

Die Prüfungsteile können auch in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.

Wie wird gefördert?

Die Prämie beträgt 1.000 Euro und kann pro Person einmal in Anspruch genommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der beiliegende Antrag ist auszufüllen und samt Beilagen (Meldezettel nicht älter als drei Monate, Kopie des Gesamt-Prüfungszertifikates) zu übermitteln.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Ausstellungsdatum des Gesamtprüfungszeugnisses einzubringen.

Die Prämie wird ausschließlich für die Gesamtprüfung und nicht für Teilprüfungen wie z.B. einzelne Module, Unternehmerprüfung oder Lehrlingsausbilderprüfung gewährt.

Formular

Richtlinie Meisterprämie

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche EntwicklungAbteilung Wirtschaft und Forschung

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Mit der Meisterprüfung studieren:

Landwirtschaftsmeister – Bachelor gleichwertig! Ing. gleichwertig!

Ingenieur (Ing.) nach einer Meisterprüfung: