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Online-Lehrgang „Management und Marketing“ – als Kontaktstudium mit 72 ECTS – auf das nachfolgende Bachelorstudium voll anrechenbar

Erstmals bietet VIS in Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz, ein Kontaktstudium an. 

Kontaktstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse.[1] 

Die Qualität eines jeden Kontaktstudiums muss durch eine Hochschule geprüft werden. 

In den VISKontaktstudien (Lehrgänge im Fernstudium) wird die Qualität durch die Allensbacher Hochschule sichergestellt, die auch nach positivem Studienerfolg die ECTS vergibt.

Der Lehrgang Management und Marketing besteht aus 12 Modulen mit jeweils 6 ECTS (also einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 180 Stunden), umfasst daher  insgesamt 72 ECTS.

Die erworbenen Credits können für ein anschließendes Bachelor-Studium oder auch Weiterbildungsangebote (z.B. MBA-Lehrgänge) genutzt werden.

Am Ende jedes Moduls ist eine Prüfung abzulegen:

  • Wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement 
  • Einführung in die Allgemeine BWL 
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VWL I) 
  • Einführung in das Rechnungswesen (Rechnungswesen I) 
  • Einführung in das Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsrecht I) 
  • Marketing 
  • Markt- und Werbepsychologie 
  • Wirtschaftspsychologie 
  • Unternehmensführung/Strategisches Management 
  • Investition und Finanzierung 
  • Projekt- und Prozessmanagement 
  • Human Ressource Management (Personalwirtschaft)

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Infos zum Kontaktstudium:

Playlist zum Thema:


[1] Die gesetzliche Bestimmung aus dem Landeshochschulrecht Baden Württembergs:

§ 31 Weiterbildung

(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen. Die DHBW soll zusammen mit den beteiligten Ausbildungsstätten Möglichkeiten einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten beruflichen Weiterbildung im dualen System entwickeln.

(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

Die 10 Gebote der Unternehmensgründung

Du sollst ……

  1. eine zündende Idee für ein neues Produkt, eine innovative Dienstleistung, haben
  2. diese Idee in ein tragfähiges Konzept verwandeln
  3. die richtige Rechtsform wählen
  4. den Firmensitz festlegen
  5. einen guten Namen für Dein Unternehmen finden
  6. alle Berechtigungen (Gewerbe, Betriebsanlage, …) sicher stellen
  7. die (ausreichende) Finanzierung aufstellen
  8. kurz gesagt, einen Businessplan erstellen
  9. Deine moralischen und ethischen Werte gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden, der Umwelt …. nicht vergessen und bewusst leben
  10. vor lauter Unternehmen gründen und fest arbeiten auf Dich und Deine Familie nicht vergessen

Das klingt ja irgendwie logisch – aber was soll man nun konkret tun – wie die 10 Gebote umsetzen und leben?

Nun, das österreichische Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat für Unternehmensgründer eine eigene – recht hilfreiche – Seite eingerichtet:

Unternehmensgründung

Ein Unternehmen zu gründen ist eine hervorragende Gelegenheit für Menschen, die unabhängig arbeiten wollen und bereit sind, sich überdurchschnittlich einzusetzen.

Neue Unternehmen geben der heimischen Wirtschaft wichtige Impulse, schaffen neue Arbeitsplätze und sind somit ein bedeutender Wachstumsmotor.

Österreich braucht diese innovativen und erfinderischen Kräfte, die ihre beruflichen Stärken und Qualifikationen zu Eigenmarken ummünzen und daneben Wachstums-, Beschäftigungs- und Struktureffekte generieren.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort daher selbst in höchstem Maße interessiert, die Rahmenbedingungen für Gründungswillige weiter zu optimieren und Unterstützung für Gründer/-innen anzubieten.

Das Service “Unternehmensgründung” im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unterstützt Sie bei Ihren ersten Schritten in die Selbständigkeit:

Von der Idee zum Konzept

Gründerinitiative der Freien Berufe

Fahrplan für Unternehmensgründer/-innen im Überblick

Betriebsübernahmen

Die Finanzierung

Gewerberecht

Der Standort

Die Wahl der Rechtsform

Neugründungsförderungsgesetz

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit

Die Wirtschaft ist weiblich

Initiative Land der Gründer

 

Österreich ein Land der Gründer:

https://www.bmdw.gv.at/Wirtschaftspolitik/Wirtschaftspolitik/Documents/BMWFW_Land_der_Gruender_NEU.pdf

 

Wenn Sie Ihr Unternehmen dann erfolgreich gegründet haben, beachten Sie bitte die

10 Gebote der Unternehmensführung

des Unternehmers, Management-Trainers und Buchautors Dr. Dr. Cay von Fournier 

Das erste Gebot: Sei kreativ!

Das zweite Gebot: Biete Kunden wahren Nutzen!
 

Das dritte Gebot: Sei mutig und anders als die Anderen!

Das vierte Gebot: Investiere!

Das fünfte Gebot: Sei konsequent!

Das sechste Gebot: Sei einfach!

Das siebte Gebot: Verbessere Dich ständig!

Das achte Gebot: Stärke Deine Stärken!

Das neunte Gebot: Führe mit Werten!

Das zehnte Gebot: Lebe und führe in Balance! 

Vergessen Sie beim Gründen und Führen eines Unternehmens nicht auf die eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Ihrer Mitarbeitenden.

Zeit- und ortsunabhängig – also neben Beruf und Familie – absolvierbare Online-Studienangebote finden sich viele, zwei sehr gut geeignete kenne ich persönlich, weil ich dafür arbeite, die der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH[1] und die der Hochschule AllensbachAllensbach University, Konstanz.

Mit dem MBA General Management Competence könnten Sie sich sogar die Inhalte Ihres MBA-Lehrgangs maß-schneidern:

https://martinstieger.blog/2018/04/05/mba-general-management-competence-der-fernlehr-mba-mit-massanzug/

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Die akademischen Programme werden in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten

Auch das Jahr 2018 bringt steigende IMMO-Preise – um so mehr sind clevere Makler gefragt!

Die Experten sind sich einig: im Jahr 2018 wird es zwar ein leicht steigendes Angebot an Immobilien auf dem österreichischen Markt geben, da aber die Nachfrage deutlich stärker steigt kommt es gemäß dem alten Gesetz von Angebot und Nachfrage auch 2018 wiederum zu steigenden Immobilien-Preisen.

Da auch die Wirtschaft insgesamt angezogen hat und Geld auf dem Markt ist, werden die Preise für Wohnimmobilien auf jeden Fall weiter steigen.

Die weiterhin steigenden Immobilienpreise werden nicht auf Wien beschränkt sein sondern alle (insbesondere Landeshaupt-) Städte umfassen. Hier gilt der alte Makler-Spruch das bei der Preisentwicklung vor allem die 3 L Ausschlag gebend sind: Lage, Lage, Lage – sohin erwarten die Experten in zentralen, sehr guten Lagen über dem Durchschnitt steigende Preise.

Da Mieten oftmals rechtlich gedämpft werden, steigen die Preise für Wohnimmobilien stärker als die Mieten.

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden lässt die Nachfrage nach Baugrundstücken und Einfamilienhäusern stabil ansteigen.

Dass die Nachfrage das Angebot übersteigt macht die Hilfe durch Immobilienmakler in der Wohnungs- bzw. Grundstücksfrage noch wichtiger.

Denn Immobilienmakler verfügen über die entsprechende Marktübersicht in der jeweiligen Region und kennen auch das Umfeld Ihrer Traum-Immobilie, haben interessante Objekte im Portfolio, die noch nicht in den Medien oder über das Internet angeboten werden und verhandelt auf Wunsch auch den Preis zwischen den Vertragspartnern neu, Immobilientreuhänder kennen den Marktwert genau.[1]

Der seriöse Immobilienmakler erledigt bzw. organisiert viele Behördenwege und Termine seiner Kunden, kann natürlich auch einen Energieausweis lesen[2] und ist Experte in allen Bereichen des Immobilienwesens.[3]

Durch strenge Aufklärungs-, Sorgfalts- und Unterstützungspflichten des Makler, der über eine solide Ausbildung verfügt, bekommt man keine Katze im Sack sondern die bestmögliche Lösung.

Wichtig auch: Ihr Immobilienmakler kennt alle Nebenkosten,[4] legt seine Honorarnote nur im Erfolgsfalle – es fallen also in der Regel keine Beratungskosten an – und hilft bei steuerlichen Fragen[5].

Nicht zu vergessen, der von Ihnen beauftragte Makler optimiert auf Wunsch auch Ihre Finanzierung. Ein guter Makler kennt alle nötigen Förderungen und verhandelt die Hypothekarkredite für Sie.

In der Regel werden die Maklerprovisionen von den Preissteigerungen zweier Jahre aufgeholt – ein Grund mehr bei Immobiliengeschäften einen Makler einzuschalten.

 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger ist Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels und hält den Lehrstuhl für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz.

 

[1] Siehe dazu „Wie viel ist meine Liegenschaft wert – was darf sie kosten“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 6 B, 2012, S 8 – 9

[2] Siehe dazu „Wichtige Neuerungen durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012)“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 11 B, 2012, S 45

[3] Siehe dazu „Immobilientreuhänder sind Immobilienexperten – Alles rund um die Immobilie und Ihr Immobilieninvestment” – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Herbst 2013, S 62 – 63

[4] Siehe dazu „Die Nebenkosten beim Immobilienkauf“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Frühling 2014, S 57 – 59

[5] Siehe dazu Steuerliche Änderungen rund um die Immobilie – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 9 B, 2012, S 10 – 11

 

„Nur Idioten kaufen ein Haus“

 

Dieser Ausspruch eines Experten, der 25 Jahre lang in Immobilien investiert hat, wird von ihm gleich selbst mit folgenden Argumenten begründet:

  • es kostet mehr als man glaubt,
  • man verliert die Mobilität, die Freiheit, ist an einen Ort gebunden,
  • wer zur Geldwerterhaltung in Immobilien investieren will, sollte diese vermieten und nicht selbst darin wohnen.

Ich finde diesen Ansatz spannend und lese quer durch den Gemüsegarten zur Frage ob und wie man in Immobilien investieren sollte folgende Zeilen:

  • „Spitzenrenditen liegen im Büro-Bereich bei knapp 4 %“
  • „das Investitionsvolumen des ersten Halbjahres 2016 in kommerzielle Immobilien betrug rund 1,3 Mrd Euro und liegt damit auf ähnlich hohem Niveau wie schon 2015“
  • „Experten sehen Immobilien überbewertet – aber keine Blase“
  • Immobilien sind das werterhaltende „Betongold“
  • „keine Preisentspannung bei Immobilien in Sicht“
  • „die Immobilienpreise steigen nach einer kurzen Stagnation 2016 wieder“
  • „Immobilien werden in Wien durchschnittlich um 23 % über dem Preisindikator der Nationalbank gekauft“
  • „Private Vermieter lassen ihre Objekte aus Unwissenheit oder Angst lieber leer stehen als sie zu vermieten“
  • „Geeignet ist der Immobilienkauf besonders für Käufer, deren Arbeitsplatz sicher ist und die Eigenkapital besitzen”
  • „Das Neubauvolumen für Büroflächen wird 2016 unter 60.000 m2 liegen und damit einen historischen Tiefstand erreicht haben“
  • „Das Bauherrnmodell – die steuerbegünstigte Immobilie“
  • „im ersten Quartal 2016 sind die Wohnungsmieten im Bereich der frei vermietbaren Wohnungen um 1,4 Prozent, Eigentumswohnungspreise um 2,1 Prozent gestiegen.“
  • „Beim Immobilienkauf fallen bis zu 10 % Zusatzkosten an“
  • „Die Shoppingflächen bei Einkaufszentren bleiben gleich, es sperrt auf, was an Fläche zusperrt“
  • …….

Also was nun, mieten oder kaufen, investieren ja oder nein, wenn ja wo

Gut, dass es Immobilienmakler gibt, die Ihnen bei diesen Fragen kompetent und profund helfen können.

Denken Sie selbst an die 5 Faustregeln für den Immobilienkauf und fragen Sie sich, ob Sie alle diese Fragen selbst gestellt oder gar beantwortet hätten?

  1. Lage
  • Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen, suchen Sie sich Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner, das erhöht die Chance geeignete Mieter zu finden
  • Meiden Sie Gemeinden mit Bevölkerungsschwund
  • Achten Sie auf die Verkehrsanbindung, die ÖFFIS ..
  • Wie sieht es mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Ärzten … aus
  • Immobilienprofis finden günstige Objekte in den Randlagen der geeigneten Zentralräume
  • Gemeinden mit niedriger Arbeitslosenzahl eignen sich für Investments besser
  • Würden Sie in Ihrer Wohnung selbst auch wohnen wollen?
  1. Bauweise
  • Bausubstanz, Instandhaltung, ….
  • Wann erfolgte die letzte Sanierung, wie alt ist Ihr Objekt
  • Baupläne und Grundrisse sind genau so interessant wie die Protokolle der Eigentümerversammlungen (geben oft gute Auskünfte über aufgetretene Probleme und Sanierungsmaßnahmen)
  • Kaum ein Gebäude wird älter als 80 Jahre, es sei denn, es wurde laufend renoviert oder grundsätzlich saniert
  1. Energieeffizienz

Vergessen Sie nicht auf Fragen der energetischen Sanierung des Objekts, die Kosten der Dämmung, den Austausch der Heizkessel, die Nebenkosten der Wärmeerzeugung ….

  1. Ausstattung

Ist das Objekt alters- und behindertengerecht ausgestattet?

Balkon, Garten, Waschküche, Fahrradkeller, Garage ……

  1. Vermietungsstand
  • Leerstand
  • Regelmäßige Mietzahlungen
  • Sind und wenn ja, wann, sind Mietpreiserhöhungen möglich
  • Indexsicherung
  • Mietpreise in der Umgebung

Sie sehen, es gibt sicher 10 gute Gründe einen Immobilienmakler zu beauftragen, wenn Sie an ein Immobilieninvestment denken:

  1. Ihr Immobilienmakler verfügt über die entsprechende Marktübersicht in der jeweiligen Region und kennt auch das Umfeld Ihrer Immobilie.
  2. Ihr Immobilienmakler hat natürlich auch interessante Objekte in seinem Portfolio, die nicht in den Medien oder über das Internet angeboten werden.
  3. Ihr Immobilienmakler verhandelt auf Wunsch auch den Preis zwischen den Vertragspartnern neu, er kennt den Marktwert genau.[1]
  4. Ihr Immobilienmakler erledigt bzw. organisiert viele Ihrer Behördenwege und Termine, kann natürlich auch einen Energieausweis lesen[2] und ist Experte in allen Bereichen des Immobilienwesens.[3]
  5. Durch strenge Aufklärungs-, Sorgfalts- und Unterstützungspflichten des Makler, der über eine solide Ausbildung verfügt, bekommt man keine Katze im Sack sondern die bestmögliche Lösung.
  6. Ihr Immobilienmakler kennt alle Nebenkosten.[4]
  7. Ihr Immobilienmakler legt seine Honorarnote nur im Erfolgsfalle, es fallen für Sie also keine Beratungskosten an.
  8. Ihr Immobilienmakler hat für alle Vereinbarungen die richtigen schriftlichen Formulare – „nur wer schreibt der bleibt“.
  9. Ihr Immobilienmakler tritt bei Ungereimtheiten als Vermittler zwischen den Parteien auf.
  10. Ihr Immobilienmakler hilft bei steuerlichen Fragen[5] und optimiert auf Wunsch auch Ihre Finanzierung.

Freuen Sie sich auf die neue Wohnung, das neue Eigenheim und versichern Sie sich dabei der bestmöglichen Unterstützung es auch zu finden – der Ihres Immobilienmaklers.

 

Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels,

Geschäftsführender Gesellschafter http://www.toprealimmobilien.at/,

Geschäftsführender Gesellschafter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com/

 

[1] Siehe dazu „Wie viel ist meine Liegenschaft wert – was darf sie kosten“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 6 B, 2012, S 8 – 9

[2] Siehe dazu „Wichtige Neuerungen durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012)“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 11 B, 2012, S 45

[3] Siehe dazu „Immobilientreuhänder sind Immobilienexperten – Alles rund um die Immobilie und Ihr Immobilieninvestment” – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Herbst 2013, S 62 – 63

[4] Siehe dazu „Die Nebenkosten beim Immobilienkauf“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Frühling 2014, S 57 – 59

[5] Siehe dazu Steuerliche Änderungen rund um die Immobilie – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 9 B, 2012, S 10 – 11

 

Abgedruckt: 

“Nur Idioten kaufen ein Haus“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Winter 2016/17, S 55 – 56

http://www.era.at/magazin/

 

 

Der Traum vom Eigenheim in sieben Schritten

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden, dem eigenen Dach über dem Kopf, einfach einem Platz, an dem man sich wohlfühlen kann und der einem selbst gehört.

Nach einer erfolgreichen Finanzierung muss man nicht nur nie wieder Miete zahlen, das eigene Zuhause ist darüber hinaus auch noch Vermögenssicherung (Veranlagung) und Altersvorsorge in einem.

Leider lässt sich dieser Traum nur für die wenigsten Menschen über Nacht verwirklichen.

Wer keinen Lotto-Jackpot gewinnt oder ausreichend erbt, muss daher folgende Schritte auf der Treppe zum Eigenheim steigen:

1) Sparen
2) Sparen
3) Fremdfinanzieren
4) Eigene Leistungen erbringen
5) Das Erreichte absichern (versichern)
6) Förderungen nutzen
7) Makler einbinden

Sparen und Finanzieren:

Ohne Eigenmittel wird es nicht gehen und eine Finanzierung über 100 % der Kaufsumme und der Nebenkosten (bis zu 15 %) gibt es leider bei keiner Bank. Die Kreditsumme und die Nebengebühren müssen besichert werden und es sollten daher 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises durch Eigenmittel beigebracht werden.

Beachten sollte man dabei auch, dass die Kosten für den Bereich Wohnen nicht mehr als ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens ausmachen und neben den Betriebskosten eine Rückführung des Hypothekarkredites daraus möglich sein sollte.

Eigenleistung:

Um bares Geld zu sparen können handwerklich geschickten Bauherren Eigenleistungen tätigen.

Eigenleistungen können sogar in bestimmten Fällen zum Eigenkapitalanteil hinzugerechnet werden und damit die Kreditgewährung erleichtern.

Ebenfalls können handwerklich geschickten Bauherren, Verwandte oder Nachbarn mithelfen, Lohnkosten der Professionisten zu reduzieren.

Beachten sollte man dabei aber Risiken bei dem Einsatz der Eigenleistungen. Diese liegen in dem hohen Zeitaufwand, längerer Bauzeit, zum Teil unzureichender fachlicher Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

Aus diesen Gründen sollten man gut planen und reiflich abwägen – denn nur so kann auf lange Sicht richtig gespart werden.

Ablebensversicherung:

Das Erreichte und die Finanzierung müssen unbedingt abgesichert werden und daher ist eine Ablebensversicherung wirklich anzuraten. Die Kosten dafür liegen im Promillewert der Versicherungssumme und im Fall des Falles für die Hinterbliebenen sehr hilfreich.

Förderungen optimal nutzen:

Siehe dazu den Kasten

Makler einbinden:

Man kann das Eigenheim selbst errichten oder eines kaufen. Das Traumobjekt findet man allerdings nicht von heute auf morgen. Es kann daher nicht schaden einen Makler zu Rate zu ziehen.

Eine wunderbare Übersicht zur Wohnbauförderung findet sich hier http://www.wohnbaufoerderung.info/index_2.php

Wenn Sie selber auf die Suche gehen wollen:

Burgenland

Neubau ….

http://www.burgenland.at/wohnen-energie/wohnen/wohnbaufoerderung/bauen/neubau/

Kärnten

Wohnbauförderung

https://www.ktn.gv.at/42109_DE-ktn.gv.at-THEMEN?thema=1&subthema=15

Niederösterreich

Eigenheim ..

http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung-Eigenheim.html

Oberösterreich

Eigenheim bzw. Errichtung einer zweiten Wohnung

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/34819_DEU_HTML.htm

Salzburg

Wohnbauförderung

http://www.salzburg.gv.at/bw-wohnen.htm

Steiermark

Förderungen

http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837517/DE/

Tirol

Wohnbauförderung

https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/

Vorarlberg

Wohnbauförderung

http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/wohnen/wohnbaufoerderung/start.htm

Wien

Förderungen für den Neubau

https://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/

„Selbst ist der Mann, die Frau“ – warum daher für einen Immobilienmakler zahlen?

Diesen Beitrag schreibe ich als Immobilienmakler:

 

Wir kennen ihn alle, diesen Spruch: “Selbst ist der Mann“.

Dieser ist spätestens seit dem 17. Jahrhundert weit verbreitet.

In neuerer Zeit auch ersetzt durch den englischen Ausdruck “do it yourself“.

Da wir nicht mehr im 17. Jahrhundert leben, gilt natürlich auch: “Selbst ist die Frau“.

 

Aber gilt dieser ursprüngliche Heimwerkerspruch auch beim Kauf, Verkauf oder Tausch von Immobilien?

Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“ – das wissen viele von uns aus leidvoller Erfahrung – gilt leider bei der Suche nach der geeigneten Wohnung nicht wirklich.

Es gibt zumindest 10 gute Gründe, bei folgenden Vorhaben einen Immobilienmakler zu betrauen:

  • Die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Rechten an Immobilien einschließlich der Vermittlung von Nutzungsrechten an Immobilien sowie die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertigteilhäusern und Unternehmen
  • Die Vermittlung von Bestandverträgen über Immobilien
  • Den Handel mit Immobilien, einschließlich des Mietkaufes (einschließlich der Errichtung von Bauwerken zur nachfolgenden Veräußerung)
  • Die Vermittlung von Beteiligungen an Immobilienfonds
  • Die Beratung und Betreuung für o.a. Geschäfte
  • Die Vermittlung von Hypothekarkrediten
  • Die Vermittlung von Privatzimmernund die Führung eines Gästezimmernachweises 

Hier nun die 10 guten Gründe, die dafür sprechen, einen Immobilienmakler zu beauftragen

  1. Ihr Immobilienmakler verfügt über die entsprechende Marktübersicht in der jeweiligen Region und kennt auch das Umfeld Ihrer Immobilie.
  2. Ihr Immobilienmakler hat natürlich auch interessante Objekte in seinem Portfolio, die nicht in den Medien oder über das Internet angeboten werden.
  3. Ihr Immobilienmakler verhandelt auf Wunsch auch den Preis zwischen den Vertragspartnern neu, er kennt den Marktwert genau.[1]
  4. Ihr Immobilienmakler erledigt bzw. organisiert viele Ihrer Behördenwege und Termine, kann natürlich auch einen Energieausweis lesen[2] und ist Experte in allen Bereichen des Immobilienwesens.[3]
  5. Durch strenge Aufklärungs-, Sorgfalts- und Unterstützungspflichten des Makler, der über eine solide Ausbildung verfügt, bekommt man keine Katze im Sack sondern die bestmögliche Lösung.
  6. Ihr Immobilienmakler kennt alle Nebenkosten.[4]
  7. Ihr Immobilienmakler legt seine Honorarnote nur im Erfolgsfalle, es fallen für Sie also keine Beratungskosten an.
  8. Ihr Immobilienmakler hat für alle Vereinbarungen die richtigen schriftlichen Formulare – „nur wer schreibt der bleibt“.
  9. Ihr Immobilienmakler tritt bei Ungereimtheiten als Vermittler zwischen den Parteien auf.
  10. Ihr Immobilienmakler hilft bei steuerlichen Fragen[5] und optimiert auf Wunsch auch Ihre Finanzierung.Bild

Freuen Sie sich auf die neue Wohnung, das neue Eigenheim und versichern Sie sich dabei der bestmöglichen Unterstützung es auch zu finden – der Ihres Immobilienmaklers.

 

[1] Siehe dazu „Wie viel ist meine Liegenschaft wert – was darf sie kosten“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 6 B, 2012, S 8 – 9

[2] Siehe dazu „Wichtige Neuerungen durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012)“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 11 B, 2012, S 45

[3] Siehe dazu „Immobilientreuhänder sind Immobilienexperten – Alles rund um die Immobilie und Ihr Immobilieninvestment” – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Herbst 2013, S 62 – 63

[4] Siehe dazu „Die Nebenkosten beim Immobilienkauf“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Frühling 2014, S 57 – 59

[5] Siehe dazu Steuerliche Änderungen rund um die Immobilie – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Nr. 9 B, 2012, S 10 – 11