Archiv für den Monat: Februar 2014

Abgrenzung Medizinischer Masseur/Heilmasseur/Gewerblichen Masseur

Mit 1. April 2003 ist das „Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur“ (MMHmG) in Kraft getreten.

Dieses neue Gesetz regelt den Tätigkeitsbereich und die Ausbildung für die beiden Berufe Medizinischer Masseur und Heilmasseur. Die bisherige Berufsbezeichnung „Heilbademeister und Heilmasseur“ wurde durch die Berufsbezeichnung Medizinischer Masseur ersetzt.

Die Berufsbilder Medizinischer Masseur und Heilmasseur sind nahezu ident. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Heilmasseure ihren Beruf freiberuflich und auf Zuweisung eines Arztes ausüben können.

Im Berufsfeld Massage muss grundsätzlich zwischen Gewerblichen Masseuren einerseits und Medizinischen Masseuren und Heilmasseuren andererseits unterschieden werden.
  • Gewerbliche Masseure dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper,
  • Medizinische Masseure und Heilmasseure hingegen nur den kranken Körper behandeln.

Aufschulungen von Gewerblichen Masseuren zu Medizinischen Masseuren und Heilmasseuren sind möglich.

Heilmasseure können die Berechtigung, auch den gesunden Körper zu behandeln, erwerben, indem sie die Unternehmerprüfung ablegen bzw. drei Jahre selbständige Tätigkeit als Heilmasseur nachweisen
Gewerbliche Masseurin/Gewerblicher Masseur
Aufgabenbereich:
Gewerbliche Masseure behandeln gesunde Personen. Sie führen Massagen zur Erhaltung des allgemeinen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken durch.

Gewerbliche Masseure sind nicht berechtigt, Heilbehandlungen und Massagen an kranken Personen durchzuführen.

Ausbildungsmöglichkeiten:

  • Absolvierung einer Lehre (Berufsschule 1, Linz; Lehrzeit: 2 Jahre; Voraussetzung: vollendetes 17. Lebensjahr)
  • Absolvierung einer speziellen Ausbildung (z.B. body & health academy oder WIFI OÖ)

Für Gewerbliche Masseure besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum Medizinischen Masseur

Medizinische Masseurin/Medizinischer Masseur
Aufgabenbereich:
Medizinische Masseure üben ihren Beruf im Rahmen eines Dienstverhältnisses nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Physiotherapeuten aus.
Zu den Aufgaben eines medizinischen Masseurs zählt die Durchführung von:

  • Klassischer Massage
  • Packungsanwendungen
  • Thermotherapie
  • Ultraschalltherapie und
  • Spezialmassagen zu Heilzwecken (insbesondere Manuelle Lymphdrainage, Reflexzonenmassage und Akupunktmassage)
Ausbildungsmöglichkeiten:
Die Ausbildung zum Medizinischen Masseur kann

  • in Ausbildungszentren von Krankenanstalten,
  • in Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen,
  • bei niedergelassenen Heilmasseuren, die über eine Ausbildungsberechtigung verfügen und
  • bei einigen privaten Einrichtungen absolviert werden.

Voraussetzung für die Berechtigung zur Ausbildung ist eine sanitätsbehördliche Bewilligung.

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und umfasst insgesamt 1690 Stunden. Davon sind 815 Stunden theoretischer Unterricht (inklusive praktischer Übungen) und 875 Stunden praktische Ausbildung vorgesehen.
Aufnahmevoraussetzungen: Mindestalter von 17 Jahren, Vertrauenswürdigkeit, geistige und körperliche Eignung, positive Absolvierung der 9. Schulstufe.

Für Gewerbliche Masseure und Medizinisch-technische Fachkräfte besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum Medizinischen Masseur.

Medizinische Masseure können eine Aufschulung zum Heilmasseur absolvieren und Zusatzqualifikationen in den Bereichen Elektrotherapie sowie Hydro- und Balneotherapie erwerben

Heilmasseurin/Heilmasseur
Der (alte) Beruf „Heilbademeister und Heilmasseur“ ist nicht ident mit dem neuen Beruf Heilmasseur gemäß § 29 MMHmG.

Heilbademeister und Heilmasseure, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des „Bundesgesetzes über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur“ (MMHmG) im April 2003 eine Berufsberechtigung als Heilbademeister und Heilmasseur hatten, sind zur Ausübung des Berufes des Medizinischen Masseurs und zur Führung der Berufsbezeichnung Medizinischer Masseur berechtigt.

Aufgabenbereich:
Der Beruf des Heilmasseurs umfasst wie der Beruf des Medizinischen Masseurs die Durchführung von:
  • Klassischer Massage
  • Packungsanwendungen
  • Thermotherapie
  • Ultraschalltherapie und
  • Spezialmassagen zu Heilzwecken (insbesondere Manuelle Lymphdrainage, Reflexzonenmassage und Akupunktmassage).

Im Unterschied zum Medizinischen Masseur darf der Heilmasseur den Beruf eigenverantwortlich und freiberuflich ausüben.

Ausbildungsmöglichkeiten
Für die Aufnahme in die Ausbildung zum Heilmasseur muss eine Berufsberechtigung als Medizinischer Masseur vorliegen.

Die Ausbildung kann in Ausbildungszentren von Krankenanstalten, Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, bei niedergelassenen Heilmasseuren, die über eine Ausbildungsberechtigung verfügen und bei einigen privaten Einrichtungen absolviert werden. Voraussetzung für die Berechtigung zur Ausbildung ist eine sanitätsbehördliche Bewilligung.

Die Ausbildung ist gesetzlich geregelt und umfasst insgesamt 800 Stunden. Davon sind 720 Stunden theoretischer Unterricht und 80 Stunden praktische Übungen vorgesehen. Aufnahmevoraussetzungen: Volljährigkeit, geistige und körperliche Eignung, Qualifikationsnachweis.

Wichtig erscheint der Hinweis, dass für Gewerbliche Masseure mit mindestens 6-jähriger selbständiger Praxis und Befähigungsprüfung eine verkürzte Aufschulungsmöglichkeit zum Heilmasseur besteht (Übergangsregelung gültig bis Dezember 2007).

Heilmasseure können Zusatzqualifikationen in den Bereichen Elektrotherapie, Hydro- und Balneotherapie und für Lehraufgaben erwerben. Weiters können Heilmasseure durch die Ablegung der Unternehmerprüfung oder durch den Nachweis einer ununterbrochenen 3-jährigen freiberuflichen Tätigkeit die Berechtigung erwerben, auch den gesunden Körper zu behandeln (Berufsberechtigung als Gewerblicher Masseur).

Aus- und Weiterbildung – die Antwort auf die Wirtschaftskrise – auch Steuerliches dabei beachten:

Wir wissen mit dem Volksmund: „Was man im Kopf hat, kann einem keiner mehr nehmen“, die Politiker sprechen vom „Wissen als Rohstoff der Zukunft“ und es zeigt sich, dass Wissenserwerb und Bildung gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Hochkonjunktur haben.

Alle Experten raten dazu wirtschaftliche schwierige Zeiten zu nutzen um die eigene Position zu verbessern und sich Wissen anzueignen.

Gute Ausbildung schützt vor Arbeitsplatzverlust und die Zeiten bis zu einer Neuanstellung sind zudem viel kürzer als bei weniger qualifizierten Menschen.

Eine Ausbildung kann auch dabei helfen, sich selbständig zu machen und damit sein(e) eigene(r) Chef(in) zu sein.

Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler und der Immobilienverwalter kann beispielsweise durch Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) belegt werden.

Ähnliches gilt für Unternehmensberater und Finanzdienstleister.

Beim lebenslangen, berufsbegleitenden Wissenserwerb sollte die Aneignung von Orientierungswissen (Wissen wozu?), also Wissen mit hohem praktischem Nutzen (Employability), im Vordergrund stehen – also Wissen, welches in den Weiterbildungslehrgängen vermittelt wird.

Weiterbildungslehrgänge werden von Universitäten, auch den privaten (Universitätslehrgänge), von Fachhochschulen (Lehrgänge zur Weiterbildung) und von Pädagogischen Hochschulen angeboten.

Alle Weiterbildungslehrgänge folgen hochschulrechtlichen Bestimmungen, kennen Zulassungsbedingungen und  stellen hohe Anforderungen an die Studierenden. Gerade bei den Lehrgängen die mit einem akademischen Grad abgeschlossen werden, müssen diese Voraussetzungen mit  Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sein.

Über ZEUS kann eine solche Ausbildung zum akademischen Experten, zum MBA und sogar in Regelstudien zu begünstigten Studiengebühren aufgenommen werden.

Wichtig sind dabei zwei Dinge: diese Ausbildung sollte von jedem/r Studieninteressenten, -interessentin mit Bildungsreserven auch genutzt werden können und nicht durch hohe Studiengebühren, fixe Orts- und Zeitvorgaben verunmöglicht werden und die Lehrgänge müssen zwar auf akademischen Niveau aber mit hoher Praxisrelevanz aus- bzw. weiterbilden.

 

Natürlich kostet Weiterbildung Zeit und Geld.

Gerade Berufstätige und Studierende mit Betreuungspflichten haben kaum wirklich die Chance eine berufsbegleitende und dabei anspruchsvolle Aus- und Weiterbildung zu absolvieren.

Um so wichtiger daher Förderungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Steuervorteile zu nutzen, um sich Weiterbildung auch leisten zu können.

 

Steuerliches zur Aus- und Fortbildung, Umschulung:

 

Wann sind Bildungsmaßnahmen steuerlich absetzbar?


Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.

 

Was sind Fort- und Ausbildungskosten und wann sind sie absetzbar?


Eine Fortbildung liegt vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen (z.B. berufsbezogene Kurse, Seminare) der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen.

Fortbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar. Auch kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen (z.B. EDV-Kurse, Internet-Kurse, Erwerb des europäischen Computerführerscheins, Einführungskurse in Buchhaltung, Kostenrechnung, Lohnverrechnung oder Steuerlehre) sind ohne Prüfung einer konkreten Verwertbarkeit im jeweiligen Beruf abzugsfähig.

Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit stehen. Verwandte Tätigkeiten sind z. B. Friseur/in und Fußpfleger/ in, Fleischhauer/in und Köchin oder Koch, Elektrotechniker/in und EDV- Techniker/in.

Steht eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht „umfassend“ sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Beispiele für abzugsfähige Fort- und Ausbildungsaufwendungen:


• Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Besuch einer HTL (Elektrotechnik) durch einen Elektriker


• Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Architekturstudium eines Baumeisters (HTL) an einer technischen Universität oder eben im MBA Bauwirtschaft


• Aufwendungen einer Restaurantfachfrau im Zusammenhang mit dem Besuch eines Lehrganges für Tourismusmanagement


• Aufwendungen eines Technikers im Zusammenhang mit der Ablegung der Ziviltechnikerprüfung


• Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ablegung einer Beamtenaufstiegsprüfung oder dem Besuch einer AHS (BHS) oder einem einschlägigen Universitätsstudium durch öffentlich Bedienstete

 

Was sind Umschulungskosten und wann sind sie absetzbar?


Eine Umschulung liegt vor, wenn die Maßnahmen derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist und auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abgezielt wird.


Beispiele für abzugsfähige Umschulungsmaßnahmen:


• Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin


• Aufwendungen eines Landarbeiters im Zusammenhang mit der Ausbildung zum Werkzeugmacher


• Aufwendungen einer Schneiderin im Zusammenhang mit der Ausbildung zur Hebamme


• Aufwendungen eines Studenten der zur Finanzierung seines Studiums Einkünfte aus Hilfstätigkeiten oder aus fallweisen Beschäftigungen erzielt

Der Begriff „Umschulung“ setzt – ebenso wie Aus- und Fortbildung – voraus, dass die oder der Steuerpflichtige im Umschulungsjahr eine Tätigkeit ausübt, wenn auch nur einfache Tätigkeiten oder fallweise Beschäftigungen.


Beispiel
Beginn eines Medizinstudiums im Oktober 2010 und Aufnahme einer Tätigkeit als Taxifahrer im Februar 2011. Die Studienkosten können ab dem Jahr 2011 als Umschulungskosten abgesetzt werden.


Der Begriff „Umschulung“ impliziert, dass hier nur Fälle eines angestrebten Berufswechsels (von der bisherigen Haupttätigkeit zu einer anderen Haupttätigkeit) gemeint sind. Eine Beschäftigung gilt als Haupttätigkeit, wenn daraus der wesentliche Teil (mehr als die Hälfte) der Einkünfte erzielt wird.

Wurde bereits ein Beruf ausgeübt, hindert eine eingetretene Arbeitslosigkeit die Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten sowie von Aus- und Fortbildungskosten nicht, unabhängig davon, ob Arbeitslosengeld bezogen wurde.


Da eine Pensionistin oder ein Pensionist keine Erwerbstätigkeit ausübt, sind Bildungsmaßnahmen jedweder Art (Fortbildung, Ausbildung, Umschulung) grundsätzlich nicht als Werbungskosten absetzbar.


Davon ausgenommen ist eine Frühpensionistin oder ein Frühpensionist, die bzw. der einen beruflichen Wiedereinstieg anstrebt.
Die Beweggründe für eine Umschulung können durch äußere Umstände (z. B. wirtschaftlich bedingte Umstrukturierungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers oder sogar Betriebsschließungen) hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder einem Interesse an einer beruflichen Neuorientierung entspringen.

Die oder der Steuerpflichtige muss aber nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie oder er tatsächlich auf die Ausübung eines anderen Berufs als Haupttätigkeit abzielt, der zumindest zum überwiegenden Teil zur Sicherung des künftigen Lebensunterhalts beitragen soll.


Davon kann jedenfalls ausgegangen werden, wenn


• die Einkunftserzielung im früher ausgeübten Beruf auf Grund von Arbeitslosigkeit nicht mehr gegeben ist oder


• die weitere Einkunftserzielung im bisherigen Beruf gefährdet ist oder


• die Berufschancen oder Verdienstmöglichkeiten durch die Umschulung verbessert werden.

Die Umschulung muss umfassend sein.

Aufwendungen der oder des Steuerpflichtigen selbst im Zusammenhang mit Umschulungsmaßnahmen, die aus öffentlichen Mitteln (AMS) oder von Arbeitsstiftungen gefördert werden, sind immer als Werbungskosten abzugsfähig.


Aufwendungen für einzelne Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit sind hingegen nicht als Umschulungskosten abzugsfähig (z. B. Aufwendungen für den Besuch eines einzelnen Krankenpflegekurses, der für sich allein keinen Berufsumstieg sicherstellt).

Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten darstellen.

 

Sind Kosten für ein Studium absetzbar?

Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (z. B. Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (z. B. Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (z.B. Pharmaziestudium einer Bibliothekarin) absetzbar sein.
Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (z. B. Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig.

 

Wie sieht es mit Kosten für berufsbildende Schulen aus?


Kosten für berufsbildende Schulen sind absetzbar, wenn sie mit dem ausgeübten oder einem verwandten Beruf zusammenhängen oder eine umfassende Umschulung darstellen. Absetzbar sind z. B. Aufwendungen einer Buchhalterin, die am Abend eine Handelsschule oder eine HAK besucht; eines leitenden Angestellten eines Exportunternehmens, der eine einschlägige Fachhochschule besucht; oder eines Technikers, der eine HTL besucht.

 

Können Kosten für die „private“ Ausbildung geltend gemacht werden?
 

Nicht abzugsfähig sind Kosten für Ausbildungen, die hauptsächlich die Privatsphäre betreffen. Darunter fallen etwa Kosten für den B-Führerschein, für Sportkurse oder für Persönlichkeitsbildung.
Die Kosten für den C-Führerschein können Sie nur dann absetzen, wenn Sie den Führerschein für den ausgeübten oder verwandten Beruf benötigen.

 

Welche Bildungskosten sind konkret als Werbungskosten absetzbar?


Absetzbar sind insbesondere:


• eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)


• Kosten für Unterlagen, Fachliteratur


• Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)


• zusätzliche Fahrtkosten


• allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)


• Nächtigungskosten

Zu welchem Zeitpunkt und bei welchen Einkünften sind Bildungskosten absetzbar?


Aus-, Fortbildungs- und Umschulungs- kosten sind wie alle Werbungskosten in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten geltend zu machen.


Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, stellen sogenannte „vorweggenommene Werbungskosten“ dar, die mit anderen (auch nichtselbständigen) Einkünften ausgleichsfähig sind. Im Einzelfall können auch Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden (z. B. Kurs über Wertpapierrecht bei Einstellungszusage einer Bank für die Wertpapierabteilung).

Die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragten Bildungsaufwendungen sind um die steuerfreien Förderungsmittel (z. B. Zuschüsse) zu kürzen.
 Beantragen Sie daher bitte nur den Differenzbetrag!

Demokratischer Wandel in der Ukraine – diese einmalige Chance hat nur eine geeinte Opposition

Natürlich weiß ich, dass einen einige Ukraine-Aufenthalte (z.B. meine Lektorentätigkeit in Kiev im Februar 2001 oder auch August 2004) nicht zum Experten für dieses leider so gespaltene Land macht.

Als Ehrenbürger einer ukrainischen Stadt fühle ich mich der Ukraine allerdings sehr verbunden – gerade in diesen turbulenten und blutigen Tagen – der Maidan ist mir in guter Erinnerung und die Bilder der mutigen und be-(sogar er-)schossenen Demonstranten berührt mich tief.

Ich begrüße die Freilassung von Julija Tymoschenko sehr und kann mich über die ersten Erfolge der Opposition aus tiefstem Herzen freuen.

Ich fürchte mich aber auch:

Divide et impera bedeutet ja vor allem, man solle ein Volk oder eine Gruppierung in Untergruppen aufspalten, damit sie leichter zu beherrschen bzw. zu besiegen sei – mein erster Verdacht, genau aus diesem Grunde wurde Frau Tymoschenko freigelassen.

Ich hoffe sehr, dass es der Opposition gelingt, sich auf eine/n KandidatIn zu einigen und damit die Chance zu wahren, den demokratischen Wandel auch nachhaltig zu erreichen – auch wenn das bedeutet, dass Julija Tymoschenko auf eine Kandidatur verzichten muss.

Wirtschaftschance Mongolei

Den Namen Dschingis Khan (Тэмүжин, Тэмүүжин, gestorben 1227) kennt jeder. Die allermeisten wissen auch, dass das mongolische Reich sich am Höhepunkt seiner Macht über die östliche Hälfte Europas und einen großen Teil Asiens erstreckte und das größte zusammenhängende Reich der Geschichte darstellte.

Über die heutige Mongolei, eine parlamentarische Demokratie, einen dünn besiedelten riesengroßen Flächenstaat zwischen Russland und China weiß man schon deutlich weniger.

Das ist schade, denn die Mongolei weist seit fünf Jahren jedes Jahr mehr als 15 % Wirtschaftswachstum auf, ist reich an Bodenschätzen und bietet für Investoren großartige Möglichkeiten.

Die Bodenschätze von der Kohle angefangen, über die seltenen Erden, bis zu Kupfer und Gold, müssen geborgen werden und damit dies möglich ist, müssen tausende Kilometer Straßen und Bahnlinien errichtet werden.

Russland und China stehen naturgemäß vor der Türe, die Europäische Union ist dringend gefordert, die sich bietenden Chancen zu nutzen und nicht wie schon, wie in Afrika der Fall, zu verschlafen.

Bild

Magisterstudiengänge im Fernstudium absolvieren

Einen schönen guten Abend aus Sofia,

 
Mit April 2014 können wir zwei spannende Magisterstudien starten, die via Fernlehre absolviert werden können:

– das Magisterprogramm E-Management der TU Sofia (Abschluss Magister oder Dipl.Ing.) 
und 
– das Magisterprogramm Business-Software Technologien der Universität Plovdiv (Abschluss Magister, im letzten Studiengang konnten wir bereits 27 Absolventinnen spondieren);
 
nähere Informationen finden Sie hier: http://zeus.or.at/studienmoglichkeiten/
 
Jedes dieser Programme ist auf drei Semester angelegt und können Sie Ihre ECTS aus Weiterbildungslehrgängen und Vorstudien für die Aufnahme in das Programm nutzen.
 
Rückfragen beantworten wir gerne.
 
 
Herzliche Grüße
 
Martin Stieger
 
 
 

ZEUS Zentrum für Europäische Universitäre Studien

Dr. Martin Stieger, Generalsekretär

Alois-Auer-Straße 15, A-4600 Wels

Tel. +43 664 5432246, zeus@liwest.at    http://zeus.or.at    https://www.facebook.com/ZeusStudien

 

NEW ELECTRONIC EDUCATION SERVICES USING THE DISTRIBUTED E-LEARNING PLATFORM (DisPeL)

Klicke, um auf 201400702002.pdf zuzugreifen

NEW ELECTRONIC EDUCATION SERVICES USING THE DISTRIBUTED E-LEARNING PLATFORM (DisPeL)

A. Rahnev1 , N. Pavlov2, A. Golev3, M. Stieger4, T. Gardjeva5

1,2,3,5 Faculty of Mathematics and Informatics University of Plovdiv
236, Bulgaria Blvd., 4003 Plovdiv, BULGARIA

4 Center for European University Studies AUSTRIA

Abstract: This paper describes some of the new electronic educational services, provided by the Distributed e-Learning Platform – DisPeL. Learning is empowered though the use of adaptive learning content. Testing examination is facilitated through algorithms to generate unique tests with minimum pre-defined testing questions. Testing examination is supported in multiple languages. These services were successfully used in the Magister’s Program “Business Software Technologies” at the Faculty of Mathematics and Informatics at the Plovdiv University “Paisii Hilendarski”.

AMS Subject Classification: 97U50, 97Q70

1. Introduction

The Distributed e-Learning Platform – DisPeL [5], is an integrated software system for automating the management and execution of the learning process.

In this paper we describe how DisPeL is improving the learning process of Magister’s Program “Business Software Technologies”. We outline the new services of DisPeL which add value to the existing practices in learning and e-learning.

The Magisters Program “Business software technologies” is developed by the faculty of mathematics and informatics at Plovdiv University “Paisii Hilendarski” [4]. It is targeted chiefly towards students with a degree in Economics, Business Administration, Marketing and Management. Partners on the program are “Center for European University Studies – CEUS”, Austria and “World Wide Education – WWEDU”, Austria. The courses are in English language, which is the official language of the Program. The graduates acquire qualification “Informatician”. The new program started in the 2012/13 academic year. Thirty students from Austria, Germany and Croatia were educated. The lectures and the final exams were carried out in Wien, Austria. Courses were oriented towards information technologies and programing and their application in law, banking, accounting, insurance and economics. The courses were prepared especially for the Magister Program.

DisPeL improves the learning in the aforementioned program by providing the following innovative services:

  • Management of the learning process by automating the administration;
  • Adaptive learning content;
  • Electronic testing and assessment;
  • Electronic services to assist the traditional testing examination and assessment.

    2. Overview of the Educational Process

    The Program includes five primary disciplines, three disciplines and a state exam or thesis defense. The length of the program is three semesters [4].

    The material for the primary disciplines is divided in fifteen chapters each, and the material for the optional ones – in seven chapters. Electronic textbooks are created for each of the disciplines.

    A web based information system for e-learning, part of DisPeL, is used to support the Magisters Program. The web based information system enables exchange of information and distant examination within a virtual educational auditorium. The virtual auditorium is a virtual space, which exists in the context of a certain disci- pline. It allows the tutors to add educational materials, examination tests, assign and assess homework assignments, and conduct online exams for the appropriate discipline. The web auditorium improves the efficiency of the communications between lecturers and students. Every user of the system has a personal account and operates in designates classrooms.

    The system contains electronic textbooks and additional electronic materials for the studied disciplines. Every textbook can be activated for a definite period of time.

For that period the students must pass through all the chapters of the textbook and make a overall test on the learned material.

The web system for e-learning is multilingual. Electronic textbooks and testing questions are written in one the official language of the Program, English. The textbooks, the electronic materials and the questions can be translated to a second auxiliary language. In that case the system can generate tests in two languages. For the convenience of the students both versions are available. The tests are assessed in the official language of the program.

3. Administration of the Learning Process

Efficient administration of the learning process is a key factor for the overall success of the education. It leads to improved times for all administrative services, like processing students data, servicing students requests, and providing information to authorities. DisPeL includes an integrated information system that automates the work and the activities at the Registration Office of a University – UnIS. Fully compliant with the legislation in Bulgaria and the special requirements for Universities of the Bulgarian Ministry of Education, UnIS empowers administrators to easily manage the complete cycle of the learning for every student, from enrollment to graduation. It maintains exhaustive data about student’s academic progress – en- rolment for study schedules and the corresponding courses, marks, academic status, participation in international educational programs, accommodation at students’ hall of residence, getting a scholarship, and health insurance status. It automates many otherwise time-consuming operations, like moving a group of students to the next study schedule, filling in the examination records, group enrolment in elective courses, etc.

4. Adaptive Learning Content

We consider adaptability of learning content as a key factor for improving the learning experience for students. We base our consideration on existing research, which has shown that using adaptation can provide better learning environment in electronic learning systems [3]. Further, we adopt the model of Kirschner, who defines an adaptable e-learning system as an interactive system, which personalizes and adapts learning content [6].

Adaptability of learning content is achieved via two methods: automated counselling and progress control. At the end of every chapter of the learning content, the learners are tested on the covered materials. The system validates the answers to the test and uses the result to define hypotheses about the lapses of knowledge in the presented material. With automated counselling, the system automatically constructs targeted learning content. Targeted learning content is a subset of the learning content, which focuses on the identified lapses of knowledge.

Test results are further used to exercise progress control. Progress control does not let learners skip through the learning material without having adequately assimilated the content so far. Progress control ensures that material is covered sequentially, in the order the tutor has devised, and that on every step the learners are making good progress.

The process is described as:

Test → Assessment → Identify Problems → Consult (Provide targeted learning content)

5. Generating Examination Tests

Good and efficient testing examination requires that there is sufficient number of unique testing questions with equal difficulty level. When a large number of testing questions is required, they will imminently vary in content and difficulty. The results might be hard to rate and compared. As a result, the fairness of the exam is compromised, and there is serious risk of not assessing the students properly.

Cheating by looking at neighbors’ workplace (computer or paper) is another problem with testing examination. Invigilators are required for every exam to secure that there will not be cheating. The problem can also be mitigated by a large number of unique testing questions.

Creating many unique testing questions is a highly time-consuming task. In this paper we describe an algorithm in DisPeL, which allows tutors to:

1. Prepare a minimum number of unique testing questions;

2. Based on the prepared data, generate unique testing questions and examination tests for every learner.

The system contains a database with test questions of different types. For every chapter of the e-textbook at least seven test questions are prepared. The closed test questions can have multiple correct and incorrect answers. There must be more than one correct answer and the recommended number of correct answer is at least two. Incorrect answers must be at least three, but it is recommended they are at least five. The more the correct and incorrect answers, the better the output of the algorithm will be. Questions can be used for generating tests for passing between the chapters of a discipline, final test of a textbook, final test for the end of the semester and test for State Exam.

If we know the emplacement of the students in advance, the number of different tests can be minimized [1]. The goal is to prevent cheating. For conducting exams for this Magisters Program there were no available computer rooms and the emplacement of the students wasn’t known in advance.

5.1. Intermediate Tests

At the end of every chapter of electronic textbooks, students are subjected to a test where must give correct answers to at least four questions from each chapter, before they can continue with the next one. The four questions are generated randomly every time when the student takes the test on current chapter. For every test question, one correct and three incorrect answers are randomly selected.

If the questions are not given correct answers, the systems analyses the errors and recommends the students which material he should concentrate on. When the test is taken again, the students get four new random questions.

With minimum number of seven questions per chapter, with an average of two correct and five incorrect answers, the possible variations of the four randomly generated questions is at least 16800 (700 without considering the order of the answers).

5.2. Final Textbook Tests

The learning of a discipline ends with a final online test on the overall material. The system assigns ten questions to every single student. The test can be solved in a predefined period of time. The questions are generated randomly from the questions of all chapters.

The test is conducted online in the web-based front-end of DisPeL and gives 30% of the final mark for the appropriate discipline. The test can be done on a defined schedule, or at any time to the convenience of the students.

5.3. Semester Exams

At the end of each semester there are final attendance exams. An attendance exam can be conducted electronically in a computer room or the test can be done on paper.

We have developed an algorithm to generate testing questions for the final attendance exam for the disciplines. They have fifteen chapters each. From every chapter of the textbook for the discipline the system chooses randomly two questions and thus we have 30 questions which will be used in the final exam. The test for every single student contains 20 questions. First, from the preselected 30 questions, we take one question from every chapter which makes 15 questions. Then, from the remaining questions from every consistent group of 3 chapters we choose one question which makes 5 more questions.

// from every two questions we get one

for (int i = 1; i <= all_questions; i += 2)

{

rand_n = rand_num.Next(0, 2);

generated_test[t_pos++].question = i + rand_n;

selected_questions[i + rand_n] = true;

}
// from every 6 questions we get unused one

for (int i = 1; i <= all_questions; i += 6)

{

rand_n = rand_num.Next(0, 3);
cnum = 0;
for (q_pos = i; q_pos < i + 6; q_pos++)

{

if (selected_questions[q_pos] == false)

if (cnum == rand_n)

break;

else

cnum++;

}
selected_questions[q_pos] = true;

generated_test[t_pos++].question = q_pos;

}

The 20 chosen questions are randomized. From the possible answers for each question, one correct and three incorrect answers are selected, whose order also can be randomized within the question:

r = correct_answers[pos];
correct_answer = (r == 1) ? 1 : rand_num.Next(1, r + 1);

pos_cr_ans = rand_num.Next(0, 4);
ans.n_answer[pos_cr_ans] = ’C’ + correct_answer.ToString();

nw = wrong_answers[pos];
HashSet<int> w_ans = new HashSet<int>();

for (int i = 1; i <= nw; i++) w_ans.Add(i);

for (int i=0, k = nw; k > nw – 3; k–, i++)

{

r = rand_num.Next(0, k);

w_ans_3[i] = w_ans.ElementAt(r); w_ans.Remove(w_ans_3[i]);

}

nw = 0;
for (int i = 0; i < 4; i++)

{

if (i == pos_cr_ans) continue;
ans.n_answer[i] = ’a’ + w_ans_3[nw++].ToString();

}

In this way we have a unique test for every student. The test is different enough despite the fact that only 30 questions are used. This decreases significantly the opportunity for cheating. For example:

Q02, a2, C2, a4, a3 Q21, a1, C4, a2, a5 Q11, C1, a4, a1, a3 Q08, C1, a3, a2, a1 Q25, a5, C2, a2, a4 Q22, a1, a2, a3, C1 Q10, a1, C3, a3, a4

Q05, a3, a4, a2, C1 Q01, C1, a3, a2, a1 Q28, a2, a4, C2, a1 Q29, a2, a3, C2, a5 Q13, a2, C1, a3, a4 Q09, a5, a1, C3, a3 Q20, C4, a4, a3, a5

Q15, C2, a2, a6, a3 Q16, a3, a5, C3, a2 Q24, a2, a1, C2, a5 Q04, C2, a5, a1, a2 Q17, a3, C1, a1, a5 Q30, a4, a3, C1, a1

When choosing specific questions for a given test, additional conditions must be checked. For example: when we have two similar questions or if the formulation of a question suggests the answer of another – only one of these questions must be chosen.

When an examination is carrying out with a test on paper, for each generated test a LATEX document must be created to assist the automated formatting and printing of the test on paper. Each document contains the name of the discipline, and the unique identifier of the generated test. The text for the LATEX document is prepared with the help of the following template:

\documentclass[12pt]{amsart}

\renewcommand\labelenumi{{\bfseries\theenumi}.} \renewcommand\labelenumii{{\theenumii})}

\def\tcb{\vspace{-1pc}\begin{multicols}{2}}

\def\tce{\end{multicols}\vspace{-1pc}}
\def\myheader{\hfill #COURSE_NAME# – Test #TEST_NUM#, page \thepage} \usepackage{fancyhdr}

\pagestyle{fancy}

\fancyhead[RO]{\myheader}

\fancyhead[RE]{\myheader}

\begin{document}

\begin{center}

{ \large \bf

#COURSE_NAME#
Final test #TEST_DATE#

}

Student’s name: \dotfill Test \textnumero #TEST_NUM#

\end{center}

\begin{enumerate}

#ALL_QUESTIONS#

\end{enumerate}

\end{document}

The template contains variables which are enclosed with the # symbol. Variables are replaced with a relevant text. Questions are numerated consequently with numbers, and the possible 4 answers are marked with letters from a) to d). The template for creating a question is:

\item {\bf #QUESTION#} % #QUESTION_NUM#

\begin{enumerate}

\item #ANSWER_1#               \item #ANSWER_2#

\item #ANSWER_3#                \item #ANSWER_4#

\end{enumerate}

Before printing, all LATEX documents are compiled to pdf format and are checked for problems with pagination. That takes no more than a minute for every single test and it is done during the printing process.

The system can print a list of correct answers of the generated tests for the chosen discipline, which greatly facilitates the assessment of the test. It is not necessary for the reviewers to know about the specific area of the test.

Test No. 1: 1b, 2c, 3d, 4a, 5a, 6c, 7c, 8d, 9c, 10c, 11b, 12b, 13d, 14d, 15d, … Test No. 2: 1c, 2a, 3c, 4d, 5b, 6c, 7d, 8c, 9b, 10b, 11c, 12c, 13d, 14a, 15b, … Test No. 3: 1b, 2d, 3d, 4b, 5b, 6b, 7b, 8c, 9d, 10c, 11b, 12d, 13d, 14d, 15b, … Test No. 4: 1d, 2b, 3c, 4a, 5c, 6b, 7a, 8d, 9c, 10a, 11a, 12b, 13b, 14a, 15d, … Test No. 5: 1a, 2c, 3d, 4c, 5b, 6c, 7d, 8b, 9c, 10d, 11c, 12b, 13d, 14c, 15b, …

The algorithm for generating tests supports parameterization of the disciplines, the number of the chapters for each discipline, the number of the chosen questions for a concrete discipline and the schema for choosing questions for every single test. The same algorithm is used to generate the final tests for all main disciplines and the test for the State Exam of the Magisters Program.

6. State Exam of the Magisters Program

The State Exam for the Magisters Program is defending a diploma thesis or solving a test with 50 questions on all studied material.

The preparation of the State Exam test is performed in a similar way, described in the previous chapter. Unused questions in the exams so far are also used.

For the graduation of the first class of the Magister Program – October, 2013 there were chosen 7 questions for each one of the 5 main disciplines and 5 questions for each one of the 3 selectable disciplines or a total of 50 questions.

The preliminary selection of 30 questions for the final 50 questions for the State Exam is made to:

• Only selected questions are translated to the secondary learning language;

• Students answer to questions with the same level of difficulty;

• The assessment of the tests is faster.

The State Exam for the Magisters Program was conducted in Wien. Two students defended their diploma theses and 25 students took a test. Three students didn’t come to the State Exam due to failing with the eBook education or not coming to the final attendance exams.

7. Conclusion

DisPeL is an evolution to the Distributed e-Testing Cluster (DeTC) and is a standalone, independent e-learning platform. It provides new services for learners and tutors which empower the learning and testing examination processes. DisPeL can be also used to assist traditional paper-based testing examination. The platform was tested and proved in the Magister’s Program “Business Software Technologies” at the Faculty of Mathematics and Informatics at the Plovdiv University “Paisii Hilendarski”. In 2013, thirty students from Austria, Germany and Croatia were enrolled in the program, and 27 graduated successfully. The collected feedback was generally very positive. The success of the platform was boosted by the multi-lingual support for testing questions, which improved the experience for the learners.

DisPeL is also being targeted towards electronic education for business compa- nies who seek to improve the qualification of their staff, as software as a service – a cloud service.

Acknowledgement

Parts of this work are supported by NPD of Plovdiv University “Paisii Hilendarski”, Bulgaria, grant NI13 FMI–002.

References

[1]  A. Golev, O. Rahneva, A. Rahnev, Algorithms to minimize the number of unique tests in real group testing examination, Scientific Works, Plovdiv University, 36, No. 3, Mathematics (2009), 39–49.

[2]  National Institute for Education and Training in Education System, http://www.niod.bg

[3]  R. Oppermann, R. Rashev, A. Kinshuk, Adaptability and adaptivity in learning systems, Proceedings on Knowledge Transfer, Volume II (1997), 173–179.

[4]  A. Rahnev, Hr. Krushkov, N. Pavlov, M. Stieger, N. Valchanov, New master program “Business Software Technologies” in faculty of mathematics and informatics of Plovdiv university, Proceedings of “Traditions, Direction, Challenges” – Jubilee National Scientific Conference with International Participation, Smolyan (2012), 173-176.

[5]  A. Rahnev, N. Pavlov, V. Kyurkchiev, Distributed Platform for e-Learning – DisPeL, European International Journal of Science and Technology, 3, No. 1 (2014), 95-109, ISSN: 2304–9693.

[6]  S. Stoyanov, P. Kirschner, Expert concept mapping method for defining the characteristics of adaptive e-learning: ALFANET project case, Educational Technology Research and Development, 52, No. 2 (2004), 41-56.

Die Wunde und das liebe Geld

E. Payr[1], M. Stieger[2], G. Votava[3]

   

Der Anteil der Gesundheitskosten, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), steigt weltweit und ein zunehmend erschöpfter Sozialstaat muss trotz immer knapperen Kassen ein nachhaltig finanzierbares System sicher stellen, welches nicht auf Kosten der Gesundheit der Patienten geht oder die Lebensqualität der Bevölkerung reduziert.

Nur mit konsequenter Anwendung von Prozessmanagement kann eine hohe Trefferquote, ein möglichst geringer Streuverlust und vor allem soziale Gerechtigkeit bei der Zurverfügungstellung von Gesundheitsleistungen erzielt werden.

An Hand eines Beispiels – der Wundversorgung – wird in diesem Beitrag aufgezeigt, wie dies gelingen könnte und dabei auch die unterschiedlichenInteressen aller Beteiligter zum Wohle der Patienten harmonisiert werden können.

 

 1. Einleitung

„In einer Zeit, in der Geld knapp ist, lautet mein Rat an die Staaten: Bevor Sie Möglichkeiten zur Kürzung der Gesundheitsausgaben erwägen, suchen Sie zunächst nach Ansätzen zur Verbesserung der Effizienz. Alle Gesundheitssysteme überall in der Welt könnten ihre Ressourcen  besser einsetzen, sei es durch bessere Beschaffungsverfahren,  bessere Anreize für Leistungserbringer oder effizientere Finanzierungs- und Verwaltungsmethoden.

Die Einschätzung, dass gegenwärtig 20 – 40 % aller Gesundheitsausgaben durch Ineffizienz verloren gehen, zeigt spezifische Bereiche auf, in denen bessere Methoden und Praktiken die Wirkung der Ausgaben teilweise dramatisch steigern könnten. Eine klügere Verwendung dieser Ressourcen kann Ländern helfen, universeller Absicherung ohne Mehrausgaben näher zu kommen.“

Dr. Margaret Chan

Generaldirektorin, Weltgesundheitsorganisation

„Der Weltgesundheitsbericht 10/2010, Finanzierung der Gesundheitssysteme,

Der Weg zu universeller Absicherung, Aufruf der Generaldirektorin“

Gesundheitssysteme weltweit, jedoch speziell in den Industriestaaten, befinden sich im Wandel. Demografische Veränderungen, medizinischer Fortschritt und der daraus entstehende Kostendruck, zwingen die Politik zu Handeln.

Der Großteil der europäischen Staaten, darunter auch die DACH-StaatenDeutschland, Österreich und die Schweiz, liegen mit den Gesundheitsausgaben[4] über dem OECD Durchschnitt von 9,5%[5].

Zieht man Deutschland und Österreich als Beispiel heran, so bedeutet dasin Deutschland Gesundheitsausgaben von über € 287 Mrd. im Jahr 2010 oder 11,5% des BIP[6]. Eine im Verhältnis ähnliche Situation zeigt sich in Österreich wo sich die gesamten Gesundheitsausgaben für das Jahr 2010 auf rund 31,5 Mrd. beliefen[7], dies bedeutet 11 % des BIP

 

Quelle: OECD-Gesundheitsdaten 2012

Abb. 1: Anteil der Gesundheitsausgaben (öffentlich, privat, gesamt) am BIP

 

Die Entwicklung der Gesundheitsausgaben der letzten Jahre, lässt auf keine baldige und sicher keine drastische Reduktion der Ausgaben hoffen.

Speziell die Gesundheitssysteme in Deutschland, in Österreich und der Schweiz, welche zu dreiviertel öffentlich finanziert werden[8], stehen durch die Ausgabenentwicklung der letzten Jahre massiv unter Druck:

 

 

 

Quelle: Daten OECD – ISSN 2075-8480 – © OECD 2011

Abb. 2., Entwicklung Gesundheitsausgaben in DACH – Nationen

 

Der Anstieg der Gesundheitsausgaben übersteigt das BIP-Wachstum deutlich:

 

 

Abb. 3., Ausgabenwachstum in Österreich

Doch wie kann ein nachhaltig finanzierbares System geschaffen werden ohne auf Kosten der Gesundheit des Patienten zu gehen? Gerade Entscheidungen, welche so direkt die Lebensqualität der Bevölkerung beeinflussen, bedürfen eines intensiven Sondierungsprozesses, um eine möglichst hohe Trefferquote, einen möglichst geringen Streuverlust und vor allem soziale Gerechtigkeit zu erzielen.

Welcher Instrumente soll sich die Politik bedienen um diese komplexe Aufgabenstellung zu bewältigen?

Allgemein,vereinfacht dargestellt, hat die Politik folgende Werkzeuge zur Verfügung um die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten:

  • Erhöhung des Budgets
  • Zugangsbeschränkungen bzw. Kostenbeteiligungen auf Basis gedeckelter Ressourcen[9]
  • Senkung der Ausgaben
  • Steigerung der Effektivität und Effizienz

 

Die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens eines Landes im internationalen Vergleich wird meist in Bezug auf die Indikatoren dreier Dimensionen untersucht:

1. Gesundheitsausgaben und Ressourceneinsatz (Input)

2. Gerechtigkeit, Zugang und Inanspruchnahme

3. Gesundheitsbezogene Leistungsergebnisse (Outcomes)

 

Die Erhöhung des öffentlichen Budgets (Input) ohne begleitende strukturelle Änderungen ist eine sehr kurzfristige Lösung und bei einem durchschnittlichen Wachstum der Gesundheitskosten von jährlich 2 %, auf Dauer für keinen Staat finanzierbar.[10]

Radikale Zugangsbeschränkungen führen zu einer Mehrklassenmedizin, welche dem sozialen Gedanken der Europäischen Union nicht gerecht werden würde.[11]

Das optimalste Ergebnis bestünde in einer Deckelung der Steigerungen bei den Gesundheitsausgaben und dem Ressourceneinsatz (Input) bei Aufrechthaltung von Gerechtigkeit, Zugang und Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und das auch noch bei verbesserten gesundheitsbezogenen Leistungsergebnissen (Outcomes), also einem Gesundheitssystem, welches einer eierlegenden Wollmilchsau gleich kommt.

 

2. Gesundheitsausgaben

 

Unter der Dimension „Gesundheitsausgaben und Ressourceneinsatz“ versteht man den Input der eingesetzten monetären, personellen und technischen Mittel und kann dabei die Frage der Wirtschaftlichkeit angestellt werden.

Wie sieht es mit der Effizienz, dem Grad der Zielerreichung im Verhältnis zu den eingesetzten Mitteln aus? Daraus resultiert die Frage

– Was kostet das Gesundheitssystem?

und

– wie viele Ressourcen werden dafür aufgewendet?

Indikatoren zu Gesundheitsausgaben, Financiers und Leistungserbringern bzw. -empfängern werden häufig in Kombination mit Leistungsergebnissen zur Bewertung ökonomischer Nachhaltigkeit herangezogen.

Sieben Indikatoren[12] zu Gesundheitsausgaben sowie zum personellen wie auch technischen Ressourceneinsatz bilden die Dimension ab.

Gesundheitsausgaben

– Gesundheitsausgaben in Prozent des BIP (Gesundheitsausgabenquote)

– Gesundheitsausgaben pro Kopf (inkl. durchschnittlicher Wachstumsraten)

– Gesundheitsausgaben nach Sektoren

 

Ressourceneinsatz

– Ärztedichte

– Pflegepersonal

– Bettendichte

– Medizinisch-technische Großgeräte

 

Maßnahme zu Optimierung dieser Gesundheitsausgaben setzen hier an und durch die Auswertung internationaler Vergleichszahlen werden wichtige Informationen über die makroökonomische Bedeutung der Gesundheitssysteme in den einzelnen Staaten gewonnen.

 

 

 

Abb. 4, Gesundheitsausgabenquote 2009

 

Zur Optimierung der Systeme werden von politischer Seitein allen europäischen StaatenMaßnahmen gesetzt, zumeistversuchendieseeine Reduktion der Aufwendungen und Ausgaben.[13]Vergleichbare medizinische Leistungen müssen billiger angeboten werden und die damit erzielten Einsparungen können entweder zur Abdeckung von Abgängen oder zur Erweiterung des Spektrums herangezogen werden.

Die allgemeine Entwicklung der letzten Jahre auf den Märkten hat diese Maßnahmen begünstigt und hilft auf Grund der Konkurrenzsituation unter den Anbietern von Medikamenten, Arzneien, Medizinprodukten, technischem Gerät, etc. die Kosten zu senken.

Natürlich kennt auch Konkurrenz Grenzen, wenn einmal die Gewinnschwelle erreicht ist, also die erzielbaren Verkaufspreise unter die Herstellkosten fallen, ist eine weitere Reduktion unmöglich.

Der Anteil der Gesundheitsausgaben im direkten Bezug zu medizinischen Produkten (inkludiert Arznei- und Hilfsmittel, Zahnersatz und sonst. medizinischer Bedarf) betrug in den DACH-Ländern (Deutschland, Österreich und die Schweiz)

im Jahresdurchschnitt  2010 nur 18,7%.[14]Der wohl wichtigste Kostentreiberim Gesundheitswesen stellen jedoch – in allen drei Staaten – die Ausgaben für medizinisches Personal mit durchschnittlich 64,4%.[15]

Die Institutionen, welche Gesundheitsleistungen erbringen, werden zu den Dienstleistungsbetrieben gezählt. Dementsprechend ähnlich gestaltet sich die Kostenstruktur einer Gesundheitseinrichtung hinsichtlich der eines „gewöhnlichen“

Dienstleistungsbetriebes.Der Hauptkostenfaktor in einem klassischen Dienstleistungsbetrieb ist das Personal und liegt in einem Größenbereich von über 60% der Gesamtkosten.

So wundert es nicht, dass im Gesundheitsbereich, abgeleitet von den Daten aus dem Spitalsbereich die Personalkosten ca. 64% ausmachen. Die restlichen Kostenfaktoren eines Krankenhauses setzen sich aus Ge- und Verbrauchsgütern, Fremdleistungen, Instandhaltung und Investitionen zusammen.

In der Abbildung 5 sind die Herausforderungen der europäischen Gesundheitssysteme nochmals anschaulich zusammengefasst.

 

Abb. 5, Herausforderungen im Gesundheitswesen (eigene Darstellung)

 

Potentiale im Ressourceneinsatz liegen also im so einfach gesagten aber so schwer umgesetzten Satz: „Die richtigen Dinge richtig tun“, also effektiv und effizient zu arbeiten, oder noch einmal anders gesagt im richtig angewandten Prozess- und Projektmanagement.

Das übergeordnete Ziel einer Veränderung im System sollte Nachhaltigkeit sein, welche durch reine Kostensenkung auf der Ausgabenseite nicht vollständig erfüllt werden wird. Ein alternativer Lösungsweg zeigt sich in prozessorientiertem Denken und Handeln. Durch Standardisierung, Know-How und Optimierung von Prozessen können die Effizienz gesteigert, u.U. Kosten gesenkt, Arbeitsplätze geschaffen und die Qualität und Transparenz der Behandlung gesteigert werden. Die folgenden Kapitel geben einen praktischen Leitfaden zur Identifikation solcher Potenziale.

  

3. Beispiel der Wundversorgung

 

Unser Gesundheitssystem sieht sich, wie bereits ausgeführt, einem zunehmenden Optimierungs- und Organisationsdruck ausgesetzt. Die Stakeholder (der Patient im Besonderen) erwarten sich hohe Patientenorientierung und beste Qualität.

Unabdingbar dafür ist die effiziente auf durchgängigen Prozessen aufgebaute Organisation.

Eine prozessorientierte Struktur[16] mit klar zugeordneten Zuständigkeiten und Verantwortlichen erlaubt es der Organisation hochwertige Dienstleistungen bereit zu stellen, Aufgaben zu automatisieren und darüber hinaus die Unternehmensprozesse stetig zu verbessern.Eine konsequente Prozessorientierung ermöglicht die angestrebte Kostendämpfung.

Die vollständige Erfassung der Kosten[17] stellt somit einenersten wichtigen Schrittnicht jedoch den einzigen Erfolgsfaktor dar. Erfolgreiches Prozess- und Projektmanagement bedeutet Veränderung und um diese erfolgreich erreichen zu können, ist es unabdingbar Ströme (Geld, Information, Ware) zu identifizieren und die Einstellungen, Interessen, Motivation und die Ziele aller am Prozess Beteiligten zu kennen.

Die zentrale Fragedabei: welche am Prozessbeteiligte Gruppe hat welchen Vor- aber auch Nachteil?

So kann man in einer Krankenanstalt an Hand eines einzigen Kostenträgers bereits die Optimierung von Prozessen, die Reduktion von Kosten und die Auswirkungen auf das System ersehen, was im extramuralen Bereich deutlich schwerer gelingt.

Ein Beispiel:

Der folgende Vergleich von moderner mit traditioneller Wundversorgung im Krankenhaussektor basiert auf der publizierten Struktur nach Sellmer (2002) und wurde auf die österreichischen Sozialversicherungstarife adaptiert. Die Analyse der Abläufe inkl. der Kosten basiert auf einer Erhebung in einem österreichischen öffentlichen Krankenhaus und wurde im Rahmen einer Industrieveranstaltung am 12.11.2008 erstmals präsentiert. 

Die Ergebnisse der Prozessanalyse befinden sich in Tabelle 1.

MATERIALKOSTEN

 

 

Ø Materialkosten pro Verbandswechsel

Traditionell

(13 Artikel)

Modern

(10 Artikel)

GESAMTKOSTEN

€ 5,38

€ 8,85

Ø Materialkosten Verbandswechsel pro Woche

Traditionell (Verbandswechsel 7x/Woche)

Modern

(Verbandswechsel 3x/Woche)

GESAMTKOSTEN

€ 37,66

€ 25,55

 

PERSONALKOSTEN MEDIZINISCH

 

 

Ø Zeitaufwand pro Verbandswechsel

Traditionell

Modern

Arzt

  5 min

  5 min

Pflege

15 min

15 min

Zeitaufwand pro Verbandswechsel GESAMT

20 min

20 min

PERSONAL

 

Kosten

 

Kosten

Arzt

€ 0,90 – € 1,10 /min

€ 0,90 – € 1,10 /min

Diplomiertes Pflegepersonal

€ 0,40 – € 0,55 /min

€ 0,40 – € 0,55 /min

Sachbearbeiter Einkauf

€ 0,35 – € 0,45 /min

€ 0,35 – € 0,45 /min

Ø Personalkosten Verbandswechsel pro Woche

Traditionell (Verbandswechsel 7x/Woche)

Modern

(Verbandswechsel 3x/Woche)

GESAMTKOSTEN

€ 87,50

€ 37,50

 

RAUMKOSTEN

Kosten

 

Ambulanz/Station

€ 0,30/m2/Monat

 

Lagerraum

 

 

 

 

 

ARTIKELKOSTEN

Zeitaufwand

Kosten

Personalkosten

Sachbearbeiter Einkauf

 

€ 0,35 – € 0,45 /min

Anlage

(bei bestehenden Lieferanten)

10-15 min/Artikel

€ 5

Wartung

2-3 min/Artikel/Jahr

€ 1

 

LOGISTIKKOSTEN

Einlagerung

Auslagerung

Einkauf

€ 6,14

 

Lager

€ 9,06

€ 6,76

Sonstige (z.B.: Hol- und Bringdienst)

 

€ 3,26

GESAMT (exkl. Fixkosten Lager)

€ 15,20

€ 10,02

 

Ø GESAMTKOSTEN Verbandswechsel pro Woche

Traditionell

Modern

Materialkosten

€ 37,66

€ 25,50

Personalkosten

€ 87,50

€ 37,50

SUMME

€ 125,16

€ 63,00

OPTIMIERUNGSPOTENZIAL

49,6%

+Komplexitätskosten/ Bestellung (Artikel/€6,14)

€ 79,82

€ 61,40

       

Tab. 1, Prozessanalyse: Traditionelle Wundversorgung vs. Moderne Wundversorgung

Das Ergebnis zeigt, dass die Verwendung eines modernen, aber im Einkauf teureren Produktes über den gesamten Prozessverlauf betrachtet zu einer Gesamtkostenreduktion führen kann. Die Personalkosten betragen ein Vielfaches der Materialkosten, durch die Verwendung des modernen Wundverbandes sinkt die Anzahl der Verbandswechsel, somit die Materialkosten, aber vor allem werden dadurch die Personalkosten reduziert. Darüber hinaus vermindert sich ebenfalls die Komplexität im Bestell- und Lagerwesen, da für die moderne Wundversorgung weniger Artikel benötigt werden und sich dadurch die Bestell- und Lagerkosten reduzieren. Aus diesem Beispiel lässt sich ein gesamt volkswirtschaftlicher Nutzen ableiten.

Die drei häufigsten chronischen Wunden (Ulcus Cruris, Dekubitus, Diabetischer Fuß) betreffen ca. 350.000 – 400.000 Patienten in Österreich, das sindca. 5% der Bevölkerung.  Der Anteil der an einem Ulcus Cruris leidenden Bevölkerung bei rund 1,5% -2%, diesentsprichtin Österreich 160.000 Personen. Durch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung und die Auslagerung der Pflege in Richtung Pflegeeinrichtungen, wird in Deutschland und Österreich geschätzt, dass ca. 1,5% der Bevölkerung, sprich 120.000 Personen in Österreich, an einem Dekubitus leiden. 100.000 diagnostizierte Fälle des diabetischen Fußsyndroms wurden in Österreich verzeichnet wobei die Dunkelziffer diesen Wert nach oben korrigiert.[18]

Mit einem direkten Kostenaufwand eines Patienten mit Ulcus Cruris von € 1.500- €2.000/Jahr ergibt sich eine Gesamtbelastung für das österreichische Gesundheitssystem von €280 Mio.[19]. Das bedeutet, dass jeder Prozentpunkt, welcher durch Prozessoptimierung im Bestellwesen, in der Logistik und Wundbehandlung erreicht wird, ein Einsparungspotenzial von €2,8 Mio. bedeutet.

Abschließend kann somit zusammengefasst werden, dass die Verwendung eines neuen, aber im Einkauf teureren Produktes, am Patienten angewandt, dazu führenkann, dass der Verband weniger oft gewechselt werden muss und dann können Zeitersparnis und höherer Einstandspreis gegeneinander abgewogen und ein klarer Vorteil berechnet werden. Darüberhinaus wird die Lebensqualität des Patienten deutlich verbessert, die Beeinträchtigung der Wunde durch die reduzierten Verbandswechsel verringert und dadurch entsteht weniger Schmerz für den Patienten.

Ein ganzheitlicher Lösungsansatz für die nachhaltige Sicherung des Systems ergibt sich aus der Optimierung des Kernprozesses der Wundversorgung, durch:

  • Standardisierte Behandlungspfade
  • Spezifische Ausbildungsprogramme
  • Einheitliche Dokumentation,

verbunden mit der Optimierung der vor- und nachgelagerten Prozesse, wie:

  • Sortimentsstraffung
  • Logistik- und Lagerwesen
  • Identifizierung von relevanten und nicht relevanten Prozessen – Auslagerung der nicht relevanten Prozesse

 

Nicht so im extramuralen Bereich.In Systemen, wo die Abrechnung auf Leistung, Zeit und Häufigkeit der Erbringung fußt und die Finanzierung aus mehreren Töpfen erfolgt, ist der insgesamte Vorteil für die Allgemeinheit deutlich schwieriger messbar und kann auch nur erfolgen, wenn das System geändert wird.

Ein weniger häufiger Wechsel des Verbandes kann mit konkreten Leistungsreduktionen und geringerer Abgeltung in anderen Bereichen der Leistungserbringer, sofortigen Widerstand bei der Umsetzung bedeuten.

In Ländern wo die Abrechnung der Pflegeleistung nach Art der Leistung und Häufigkeit abgerechnet wird, kann eine Reduktion der Verbandwechsel Einnahmeverluste für den mobilen Hauskrankenpflegedienst bedeuten.

Im Rahmen einer Betrachtung der Systeme gilt es alle Prozesse genau zu definieren und zu analysieren. Jeweils aus Sicht der daran beteiligten Leistungserbringern und betroffenen Zielgruppen. Dabei gilt es, das eigentlich oberste Ziel, nämlich die Abheilung der Wunde, nicht aus den Augen zu verlieren.

Diese Analysen sollen kein Selbstzweck mit dem Ziel werden, bestehende Abläufe und Systeme zu erklären und zu rechtfertigen, sondern diese ernsthaft ganzheitlich zu hinterfragen, mit dem konkreten Ziel der Effizienzsteigerung.

Im extramuralen Bereich müssen die konkreten Kosten, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen und teilweise regionalen gesetzlichen Rahmenbedingungen erst erhoben werden, da meist unterschiedliche Leistungsbringer mit unterschiedlichen Finanzierungsströmen beteiligt sind.

Die Prozesse im Behandlungsverlauf sind nach einer sorgfältigen Analyse (z.B. was löst einen Prozess aus – eine Wunde ist zu behandeln – und wie ist das Prozessende – die Wunde heilt ab oder wird chronisch, es wird amputiert) zu identifizieren, die Schnittstellen zu anderen Prozessen zu definieren und die Verantwortung festzulegen.

Eine noch nicht veröffentliche Studie des NHS[20] für die Grafschaft Kent weist nach, dass in dieser etwa 60.000 Patienten[21], 49 % davon mit einer chronischen Wunde, zu Hause behandelt werden. Dafür sind rund 3.500 Krankenschwestern eingesetzt, die fast 80 % ihrer Arbeitszeit dafür verwenden, die Patienten mit dem Auto zu erreichen. Lediglich 20 % der Arbeitszeit werden am Patienten selbst verbracht.

Für unser Beispiel bedeutet das nun, dass der chronische Patient zu identifizieren ist und unter Verwendung der richtigen Medizinprodukte qualifiziert behandelt werden muss.Natürlich treffen dabei unterschiedliche Interessen aufeinander:

Die Krankenversicherung und die politische Verwaltung, die Kosten zu tragen haben, die Industrie und der Handel, die Medizinprodukte zur Verfügung stellen wollen, die Krankenschwestern und der Berufsvertretung und nicht zuletzt die Patienten .

Im ersten Schritt der Analyse sind alle Prozesse aus Sicht des Patienten, der Angehörigen, des Geldes und der Information, sowie der Materialien und Sachleistungen, zu definieren. Der hier vorgeschlagene Ansatz erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit sondern zeigt einen möglichen Weg zum Ziel. In einer Matrix werden die Stakeholder und deren Vernetzung mit den einzelnen Strömen (Information, Ware, Geld) aufgezeigt. In Abbildung 6 ist dies grafisch dargestellt. Es ist ersichtlich wie die Gruppen miteinander verbunden sind, dadurch können mögliche Interessen bzw. Motivationsfaktoren aber auch Konfliktpotenzial für Veränderungen herauskristallisiert werden.

 file://localhost/Users/martinstieger/Desktop/Stoeme%20Information_Geld_Ware.pdf

Abb. 6, Ströme: Information, Geld, Ware in öffentlich finanzierten Gesundheitswesen, Österreich

 

Alle am Prozess beteiligten Stakeholder ist gemeinsam, dass sie Interessen haben.

 

Es ist daher grundsätzlich davon auszugehen, dass Veränderungen nur dann stattfinden, wenn der Problemdruck sehr groß ist und die vorgefundene Situation vorteilhaft verändert werden kann.Ansonsten ist das Beharrungsbedürfnis größer, als der Wunsch nach zusätzlichem Arbeitsaufwand und dem Risiko der Veränderung. Zudem werden Probleme höchst unterschiedlich wahr genommen, so wird allenfalls  der Wechsel eines Produktes von der Lieferfirma begrüßt, jedoch vom Wettbewerb bekämpft.

Für den Patienten könnte der Wechsel des Produktes eine geringere Anzahl an Verbandswechsel bedeuten, weniger Schmerzen, raschere Abheilung, für das Pflegepersonal weniger Aufwand und zufriedenere Patienten, gleiches gilt für den Arzt, jedoch bedeutet dies für den Kostenträger einen höheren Materialaufwand für das einzelne Produkt.

Im Mittelpunkt der Stakeholder Analyse steht der Patient. Der Patient, seine Gesundheit und im erweiterten Sinne auch die Gesundheit der Gesellschaft sollten im Fokus stehen. Speziell in der Wundversorgung bzw. der Wundheilung darf nicht die Wunde alleine betrachtet werden, denn diese ist oftmals nur die Auswirkung, aber nicht die Ursache der Erkrankung. Aus diesem Grund ist es unabdingbar alle beteiligten Interessensgruppen zu analysieren, um deren Motivation und Ziele zu verstehen. Am Bespiel des Prozesses Wundversorgung konnten im österreichischen Gesundheitswesen folgende Stakeholder mit unterschiedlichen Interessen identifiziert werden[22].

 

Abb.7, Stakeholderanalyse in der Wundversorgung

 

Relevantes Umfeld:

Das relevante Umfeld, das heißt, die direkt an der Wundversorgung beteiligten Gruppen und deren Interessen sind wie folgt:

Patient

Interessen des Patienten:

  • Schmerzfreiheit, Schmerzlinderung
  • Reduktion von Beeinträchtigungen (z.B.: Mobilität)
  • Gewinn an Lebensqualität
  • Heilung der Wunde
  • Leistbare Gesundheitsleistungen

Die Compliance des Patienten trägt maßgeblich zur Heilung bei, speziell im extramuralen Bereich ist diese äußerst wichtig.

 

Angehöriger (Angehöriger im Sinne der Familie, Freunde, Nachbarn)

Interessen des Angehörigen:

  • Das Wohl des Patienten
  • Verringerung des Pflegeaufwands – Erleichterung
  • Finanzielle und zeitliche Entlastung
  • Psychischer Beistand

Größter Einflussnehmer des Patienten – je nach Kulturkreis essentiell für die Compliance und die Heilung des Patienten.

 

Professionist

Interessen des Arztes:

  • Einfache und sichere Anwendung
  • Geringer Zeitaufwand
  • Heilungserfolg
  • angemessene Vergütung sämtlicher erbrachter Leistungen unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes

 

Interessen der Krankenschwester:

  • Einfache und sichere Anwendung
  • Heilungserfolg
  • Einheitliche Dokumentation – gemeinsame Sprache – rechtliche Absicherung
  • angemessene Vergütung sämtlicher erbrachter Leistungen unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes

 

Interessen des Pflegedienstes:

  • Einfache und sichere Anwendung
  • Optimale „Tourenplanung“ – kurze Anfahrtszeiten
  • Einheitliche Dokumentation – gemeinsame Sprache – rechtliche Absicherung
  • Bessere Vernetzung mit dem niedergelassenen bzw. Krankenhaussektor
  • angemessene Vergütung sämtlicher erbrachter Leistungen unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes

 

Krankenhaus

Interessen des Krankenhauses:

  • „ambulant vor stationär“, da chronische Wunden keinen Grund für einen stationären Aufenthalt darstellen und Krankenhausbetten zu teuer sind
  • Privat zahlende Patienten wären interessant
  • Schneller Heilungserfolg bei geringem Personal-  und Materialeinsatz

 

Pflegeheim

Interessen des Pflegeheimes:

  • Interesse an besserer Ausbildung, mehr Budget für höhere Entlohnung und Prestigeverbesserung
  • Bessere Vernetzung mit Krankenhaus – und niedergelassenem Bereich => einheitliche Therapie

In Pflegeheimen ist das Aufkommen an (chronischen) Wundpatienten am höchsten, jedoch ist das Wissen, diese adäquat zu versorgen am geringsten. Hinzu kommt dass dieser Bereich durch niedriges Entlohnungsniveau, hohen psychologischen Druck, geringes soziales Prestige und hohe Personalfluktuation gezeichnet ist.

 

Wahrgenommenes Umfeld

Der Patient nimmt diese am Prozess der Wundversorgung beteiligten Gruppen wahr, diese befinden sich jedochnicht in seinem direkten Umfeld und werden dadurch als wahrgenommenes Umfeld kategorisiert. Jedoch ist diese Stakeholder Gruppe maßgeblicher Bestandteil der Versorgung des Patienten, was Verfügbarkeit, Qualität und Erfolg der Behandlung des Patienten betrifft.

  

Krankenversicherung

Interessen der Krankenversicherung:

  • Prävention, damit die Wunde nicht entstehen kann
  • Effektiver und effizienter Einsatz von Produkten – rasche Wundheilung mit geringstem Kostenaufwand
  • Kein Wiederkehren der Wunde – „gesamtheitliche Heilung“

 

Industrie und Handel

Interessen der Industrie und Handel:

  • Richtige Anwendung der Produkte
  • Produktverkauf und Preisniveau
  • Kundenzufriedenheit (sowohl Anwender als auch Patient)
  • Dialog mit Politik und Krankenversicherung bei Reformen

 

Politik

Interessen der Politik:

  • Wundbehandlung/Wundheilung ist derzeit keine ausreichend große Gruppierung um für die Politik interessant zu sein.
  • Veränderung: Demografischer Wandel – Alterung der Gesellschaft – Anzahl der Patienten mit Wunden steigt – ergo Anzahl an potentiellen Wählern
  • Finanzierbarkeit des Systems
  • Zufriedenheit der Wähler

 

Interessensvertretungen

Interessen der Vertretungen:

  • Kommunikator zwischen Klientel und öffentlichen Einrichtungen (Sozialversicherung, Politik, Ministerien, Kammern)
  • Zufriedenes Klientel

 

Die Lösung (Harmonisierung der unterschiedlichen Interessen) liegt nun in der partnerschaftlichen Aufarbeitung der Nutzen für den Patienten:

Clinical Intelligence: geringeres Infektionsrisiko, weniger Amputationen, Schmerzreduktion …

Produktvorteile (natürlich nachvollziehbar und nachweisbar an „guidelines“ festgemacht

Kostenvorteile für die Kostenträger

 

Die Botschaft der Vorteilemuss alle Zielgruppen erreichen und die Kunst liegt in der Darstellung der Prozesse aus Sicht des jeweiligen Stakeholders:

Im Marketing gibt es den Satz „Denken im Kundennutzen“ und dies gilt auch für Reformen im Gesundheitsbereich.

Nur unter diesem Aspekt können die folgenden Fragestellungen beantwortet werden:

Welche der beteiligten Gruppen hat Vor- bzw. Nachteile zu erwarten, wie bewerten wir die Besserungen bzw. Schlechterstellungen, wie kompensieren wir diese, wie objektivieren wir die Argumente?

 

 Exkurs: Die Rolle der Sozialversicherung im Gesundheitswesen am Beispiel Österreich

Mag. Martin Schaffenrath, MBA, MBA, MPA

 

4.         Die Rolle der Sozialversicherung im Gesundheitswesen

4.1.     Allgemeine Ausführungen

Im Jahr 2012 betrugen die Mittel der Sozialversicherung rund EUR 52 Milliarden.[23] Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,4 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (dazu zählen Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt. Die e-card gilt als Schlüsselkarte und ermöglicht dem Arzt die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services.

Österreich hat, dies bestätigt die Bevölkerung immer wieder in Umfragen, eines der besten Gesundheitssysteme. Auch in internationalen Rankings bekommt das österreichische Gesundheitssystem sehr gute Bewertungen, vor allem wegen der hervorragenden Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 80,75 Jahren[24] erreichen die Österreicher ein, im europäischen Durchschnitt verglichen, hohes Lebensalter, verlieren aber mehr als 20 Jahre an der hohen Lebensqualität durch Krankheit. Nach aktuellen Prognosen des IHS werden die Gesundheitsausgaben bis zum Jahr 2030 auf über 12,5% des BIP steigen. Unter Bedachtnahme auf diese Feststellung sind sich alle Beteiligten einig, dass ein erheblicher Reformbedarf besteht, damit dieses hohe Niveau auch in Zukunft aufrechterhalten werden kann.

 

4.2.1 Kassenkonsolidierung

An erster Stelle stand deshalb die Konsolidierung der Finanzen der Krankenkassen im Rahmen des Projektes „Finanzierung sichern“. Zwischen 2010 und 2013 war in Summe eine Dämpfung des Kostenanstiegs um 1,725 Mrd. Euro vorgesehen. Tatsächlich konnte der Kostenanstieg praktisch ohne Leistungseinschränkungen für die PatientInnen um 2,563 Mrd. Euro gedämpft werden. Alle Kassen schreiben heute in Summe schwarze Zahlen und der Abbau des Schuldenbergs, den die Krankenkassen mit rund einer Milliarde Euro am Beginn des Konsolidierungsprozesses hatten, geht zügig voran.

Unter Konsolidierungsprozess versteht man, dass es weiterhin mehr Geld – bis zum Jahr 2016 immerhin 1,5 Milliarden Euro – im Gesundheitssystem geben wird, allerdings bei weiter gebremster Dynamik. Die Kostensteigerungen werden deshalb hinkünftig auf das Wachstum des nominellen BIP von 3,6 Prozent reduziert werden. Dazu haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform sowie im gesamtstaatlichen Budgetkonsolidierungsprogramm verpflichtet. Dieses wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen auch an die EU-Kommission gemeldet.

 

4.2.2.              Gesundheitsreform

Bereits im November 2010 wurde die Gesundheitsreformdebatte durch den vom Hauptverband initiierten „Masterplan Gesundheit“ angestoßen. Der Masterplan war eine „Einladung zum Dialog“ an sämtliche im Gesundheitswesen beteiligte Institutionen, mit dem Ziel durch besehende Ressourcen das Bestmögliche für die Patienten zu erreichen.

Am 19. Dezember 2012 wurde schließlich mit der Unterzeichnung der Art. 15a-Vereinbarung zur Zielsteuerung des Gesundheitswesens ein Meilenstein zur Reformierung des Gesundheitssystems gesetzt. Das kompetenzrechtlich zersplitterte Gesundheitswesen wird künftig durch ein gemeinsames, vertraglich fixiertes Zielsteuerungssystem gesteuert und geplant. Vor allem dem Hin-und Herverschieben von Patienten zwischen niedergelassenem Bereich und Spitalsbereich soll dadurch ein Ende gesetzt werden. Gleichzeitig soll aber auch die Finanzierung des Gesundheitswesens nachhaltig sichergestellt werden.[25]

Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich im Rahmen der Gesundheitsreform aber auch dazu entschlossen dieGesundheitsförderung und Prävention weiter zu forcieren. Österreichs Gesundheitssystem soll in Zukunft der Erhaltung der Gesundheit den gleichen Stellenwert einräumen wie der Krankenbehandlung. Gesundheit wird daher in allen Feldern der Politik Eingang finden müssen – „Health in all policies“. Eine eigene öffentliche Einrichtung, eine „Public Health Institution“ soll dafür sorgen, dass dieser Ansatz auch nachhaltig verfolgt und weiter entwickelt wird.

Es wird auch möglich sein, neue Leistungen anzubieten, etwa im Bereich der Prävention, wo es einen eigenen Fonds geben wird. Dieser wird von den Kassen in den kommenden 10 Jahren mit jeweils 15 Mio. Euro pro Jahr – insgesamt also 150 Millionen Euro – dotiert.

In Österreich hat die Sozialpolitik überhaupt einen sehr hohen Stellenwert. Die Summe der österreichischen Sozialausgaben lag im Jahre 2010 bei € 86,9 Milliarden.[26] Die Sozialquote (= der Prozentsatz der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt) betrug 30,4 % und lag damit über dem EU-Durchschnitt. Sozialausgaben sind Ausgaben mit einem Umverteilungscharakter; private Vorsorge und private Zuzahlungen sind dabei nicht inkludiert. Mehr als die Hälfte der Sozialausgaben wird von der Sozialversicherung getätigt.

Generell steht den sozialpolitischen Leistungen deren Finanzierung gegenüber. Der Sozialstaat benötigt für die Finanzierung der Sozialausgaben entsprechende Finanzmittel. Der Sozialstaat produziert die erforderlichen Finanzmittel nicht aus sich selbst heraus, sondern greift durch Steuern und Beiträge auf die im Wirtschaftsprozess erzielten Einkommen zurück. Grundsätzlich können Sozialleistungen über Beiträge oder über Steuern finanziert werden.

Zu bedenken hierbei ist, dass die Sicherung der Gesundheit in Österreich eine öffentliche Aufgabe ist. Obwohl das Gesundheitswesen in Gesetzgebung und Vollziehung kompetenzrechtlich dem Bund zugeordnet wird, liegen die dafür erforderlichen Kompetenzen nicht ausschließlich auf Bundesebene, sondern werden auch von Ländern, Gemeinden, sowie den Sozialversicherungsträgern als selbstverwaltende Körperschaft vertreten. Die Aufteilung der Staatsfunktionen zwischen dem Bund einerseits und den Ländern andererseits bildet das Kernstück des im B-VG verankerten bundesstaatlichen Grundprinzips.

Die Bundesverfassung regelt die Aufteilung von Gesetzgebung und Verwaltung zwischen Bund und Ländern in den Art. 10ff B-VG.

Ab 1. Jänner 1997 wurde ein leistungsorientiertes Finanzierungssystem eingeführt. Seit der bundesweiten Einführung der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung (LKF) werden auch die medizinischen Einzelleistungen statistisch erfasst. Dokumentiert werden Leistungen ab einer Kostengrenze von EUR 734,– bei operativen Leistungen und EUR 220,– bei nicht-operativen Leistungen.

Von den rund 4,4 Millionen medizinischen Einzelleistungen, die im Jahr 2010 erbracht wurden, waren knapp 30% operativ und 70% nicht-operativ.[27]

 

4.3.     Vertragspartner

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung liegt in den Händen von 18.279 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.[28] Die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte steht in einem Vertragsverhältnis zu einem oder mehreren Sozialversicherungsträgern. Die Basis der Vertragsverhältnisse zwischen Arzt und Sozialversicherung bilden die Gesamtverträge. Gesamtverträge werden für die Krankenversicherungsträger durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit der örtlich zuständigen Ärztekammer abgeschlossen; der Gesamtvertrag bedarf der Zustimmung der betroffenen Krankenversicherungsträger.

Die Österreichische Ärztekammer kann mit Zustimmung der beteiligten Ärzte­kammern den Gesamtvertrag mit Wirkung für diese abschließen (z.B. bei den Sonderversicherungsträgern). Basierend auf diesem Gesamtvertrag werden zwischen Arzt und SV Träger Einzelverträge abgeschlossen. Der Einzelvertrag ist zwischen dem Krankenversicherungsträger und dem freiberuflich tätigen Arzt abzuschließen. Der Hauptinhalt des Einzelvertrages ergibt sich aus dem normativen Teil des Gesamtvertrages und es findet sich darin vor allem die Honorarordnung. Darüber hinaus legt der Einzelvertrag vor allem noch den Standort und die Ordinationszeitendes einzelnen Arztes fest.

Die Honorierung wird unterschiedlich geregelt. Es gibt unterschiedliche Abgeltungen für die gleiche Leistung abhängig vom SV Träger und der Fachrichtung des Arztes. Ebenso gibt es Unterschiede in der Leistungserbringung durch den SV Träger. Die Leistungserbringung kann in Form von Geld, Sachleistung oder einem Mix daraus erfolgen. Wobei das Krankenversicherungsrecht durch das Sachleistungsprinzip geprägt ist. Die medizinischen Leistungen aus der Krankenversicherung sind daher in erster Linie als Sachleistungen (und nicht in Geldwerten, z.B. als Kostenerstattungen) zu erbringen.

Dieser gesetzliche Auftrag wird von den Krankenversicherungsträgern hauptsächlich durch den Abschluss von Verträgen mit den Vertretern der Gesundheitsberufeerfüllt. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Sachleistungen in eigenen Einrichtungen der KV-Träger erbracht werden.

Die primäre medizinische Versorgung wird von 159/je 100.000 Einwohner Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin sichergestellt.[29] Der Haus-/Vertrauensarzt hat für die Österreicher eine äußerst wichtige Funktion. 93 Prozent der Befragten bei der Bevölkerungsstudie 2011 des HVB, haben einen Arzt in dieser Position und billigen ihm eine hohe Kompetenz in allen Gesundheitsfragen zu. Die Hausärzte sind meist der erste Ansprechpartner im Erkrankungsfall und haben üblicherweise auch eine langjährige und intensive Beziehung zum Patienten. Gerade für chronische Leiden ist die Rolle des Hausarztes in der Qualität der Versorgung wichtig. Der Hausarzt stellt meist einen Eintritt in die Versorgung dar, beeinflusst maßgeblich die Art der Versorgung. Sind weitere fachspezifische Untersuchungen oder Behandlungsmethoden nötig, überweist der Allgemeinmediziner an Fachärzte, Ambulatorien oder Krankenhausambulanz. Mediziner und Ambulanzen verrechnen ihre medizinischen Einzelleistungen mit der Sozialversicherung über die elektronische Gesundheitskarte (e-card). Wobei diese als weitaus mehr als nur ein Krankenscheinersatz gesehen werden muss, sie ist der Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem und an der Erweiterung ihrer Einsatzmöglichkeiten wird ständig gearbeitet. Nicht alle Leistungen im Gesundheitsbereich werden von der Krankenkasse zur Gänze gedeckt. Selbstbehalte und andere Kostenbeteiligungen sind zum Teil vorgesehen.

Laut Handbuch der Sanitätsberufe Österreichs 2010 waren für die ambulante Versorgung der Bevölkerung rund 900 Ambulatorien sowie eine Vielzahl von Ambulanzen in Krankenhäusern beteiligt. Die ambulante Gesundheitsversorgung erfolgte im Jahr 2010 in den Spitalsambulanzen, in rund 15.700 Ordinationen darunter 9.300 Facharzt- und 6.400 allgemeinmedizinischen Ordinationen. Nach Angabe des Handbuches standen 2009/2010 für stationäre Gesundheitsversorgung 275 Krankenanstalten mit 64.267 Betten zur Verfügung, was einer Rate von 770,9 neuen Betten pro 100.000 Einwohner entspricht. Seit Anfang der 1980er Jahre wurden die systematisierten Betten um rund 1/3 reduziert. Die Zahl der Spitalsentlassungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Seit Ende der 80er Jahre um 40%. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer hingegen, ist in Akutkrankenhäusern von 11 auf 6,8 Tage gesunken.[30]

 

4.4.     Wundversorgung

4.4.1. Allgemeines

In Österreich leiden derzeit etwa 5% der Bevölkerung an chronischen Wundstörungen.[31] Es ist anzunehmen, dass jeder 20. Bewohner entweder selbst ein Mal von einer chronischen Wunde betroffen ist oder jemanden aus seiner Familie oder seinem Verwandten- und Bekanntenkreis kennt, der darunter leidet.

 

4.4.2. Best Practice am Beispiel der WGKK

Die Generaldirektion der WGKK publiziert im Rahmen der Vorstellung eines Projektes im September 2009, dass die Therapie von diabetischen Fußirritationen 70-80% der Gesamtbehandlungskosten für Diabetiker ausmacht. Die Behandlung für den diabetischen Fuß alleine kostet über 3 Jahre hinweg rund 40.000 Euro/Jahr. Die Kosten für eine Amputation und anschließende Rehabilitation betragen 60.000 Euro. Weitere Folgekosten resultieren aus der lebenslangen Versorgung des postamputativen Zustandes wobei gerade die Folgekosten bei dem Diabetiker aufgrund des im Regelfall niedrigen Alters ein Vielfaches der oben angeführten Amputationskosten betragen kann. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die durchschnittliche Lebenserwartung eines Diabetikers nach einer Minoramputation laut europäischer Diabetesgesellschaft in mehr als der Hälfte zu einer Majoramputation führt. Hier liegt die durchschnittliche Lebenserwartung derzeit bei 3 Jahren.

In einer Kooperation von Wiener Gebietskrankenkasse, Ärztekammer für Wien und dem Krankenhaus Göttlicher Heiland wurde zudem ein Handbuch für Integratives Wundmanagement im Jahre 2009 generiert. Ziel der beteiligten Institutionen war es durch das integrative Wundmanagement die medizinische Versorgung individuell und bedarfsgerecht abzustimmen. In Abbildung 8 ist das Ablaufdiagramm dargestellt.

 

 

Abb. 8, Integratives Wundmanagement

In dem Pilotprojekt integratives Wundmanagement wurden in einem Zeitraum von Juni 2009 bis Mai 2011 insgesamt 755 Patienten mit chronischen Wunden in der Wundambulanz im KH Göttlicher Heiland versorgt. Es wurden knapp 4.000 Behandlungen durchgeführt, die deutliche Verbesserungen für die Betroffenen erzielten. Im Durchschnitt bestand die Wunde bei den Patienten vor Aufsuchen der Wundambulanz bereits 20 Monate, mit der ganzheitlichen Behandlung in der Wundambulanz lag die mittlere Abheilungsdauer bei nur mehr 5 Monaten. Bei 8 von 10 Patienten, welche bereits zur Amputation zugewiesen wurden, konnte das Bein erhalten werden.

Diese Ergebnisse zeigen, dass durch ganzheitliche Ansätze, regelmäßige Statuskontrollen und konkrete Therapieempfehlungen, eine kontinuierliche Behandlung sichergestellt und ein oft jahrelanger Leidensweg dadurch endlich abgeschlossen werden kann.

 

Dieser Artikel wird hier noch als Buchbeitrag in der Neuauflage des am weitest verbreiteten Fachbuch für Wundversorgung – Manual der Wundbehandlung – im Springer Verlag und im Elsevier-Verlag im – Wundjournal 2014 – abgedruckt.

 

Literaturverzeichnis:

Austrian Wound Association, Österreichische Gesellschaft für Wundbehandlung, www.awa.at

Austromed, Interessensvertretung der Medizinprodukte Unternehmen in Österreich, www.austromed.org

Bachner F., Ladurner J.,  Habimana K., Ostermann H., Habl C. (2011). Das österreichische Gesundheitswesen im internationalen Vergleich, Wien, Bundesministeriums für Gesundheit

Bloom, D.E., Canning, D. and Fink, G. (2011). Implications of Population Aging for Economic Growth PGDA working paper series, No. 64

Bundesverband Medizintechnologie e.V. – Medizintechnik, http://www.bvmed.de

Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2010/C83/02, Amtsblatt der Europäischen Union C83/389

Destatis, Statistisches Bundesamt Deutschland, https://www.destatis.de

Diabetes Initiative Österreich (2010). Studie der GFK Austria: Diabetes in Österreich; abrufbar unter: http://www.diabetesinitiative.at/fileadmin/vwfi/pdfs/diabetes_studie.pdf

Die Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V, http://www.dgfw-ev.de/

Evans, D., Elovainio, R., Humphreys, G. (2010). Der Weltgesundheitsbericht 2010; Finanzierung der Gesundheitssysteme – Der Weg zur universellen Absicherung

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung, (2013). Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen, 30. Ausgabe, www.sozialversicherung.at

Huang, E., et al (2009). Projecting the future diabetes population size and related costs for the U.S., Diabetes Care, vol. 32 NO. 12, pp. 2225-2229

Kottner, J., Mertens E., Dassen T. (2007).Pressure ulcer prevalence in Germany: results of a cross-sectional study in 2006, Pflege Z. 2007 Jan; 60(1):28-31.

Köster, I., et al. (2005). Die Kosten des Diabetes mellitus – Ergebnisse der KoDIM-Studie, PMV Forschungsgruppe

Kux, K., (2010/2011). Handbuch für die Sanitätsberufe Österreichs, Adressen-Nachschlagewerk über das österreichische Gesundheitswesen

Mayrhofer, X., (2009). Handbuch Integratives Wundmanagement, Projekt WGKK/GPP/Göttlicher Heiland

OECD Gesundheitsdaten 2012, http://www.oecd-ilibrary.org//statistics

Pelka, R. (1997). Expertise zur Kostensituation chronischer Wunden. Initiative chronischerWunden (ICW), Kaufbeuren

Pelka, R (1997). The economic situation of chronic wounds.Krankenpfl. J; 35:338

Leffmann C., et al(2002). Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 12 – Dekubitus. Robert Koch- Institut in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt Deutschland.

Schelling, H.J., (2013).SozialeSicherheit

Sellmer W., (2002).Alles viel zu teuer? In: Heilberufe 8, 32ff

Statistik Austria, Statistisches Bundesamt Österreich, http://www.statistik.at/

Statistik Austria, (2011). Jahrbuch der Gesundheitsstatistik, https://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/

Statistik Schweiz, Bundesamt für Statistik, http://www.bfs.admin.ch/

Votava, G. (2011). Wundheilungszentrum – Ausbildung und Behandlung als ganzheitlicher Ansatz


[1] Ellen Payr, Mag., Wien

[2] Martin Stieger, Dr. Mag. MBA eMBA MPA, Wels

[3] Georg Votava, MBA, Wien

[4] Unter Gesundheitsausgaben (GHA) sind alle finanziellen Aufwendungen mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung von Gesundheit zu verstehen.

[5] OECD Statistics, abgefragt: 05.01.2013

[6] Statistisches Bundesamt Deutschland, abgefragt: 07.01.2013, 13:30

[7] Statistik Austria und OECD Statistics, abgefragt: 05.01.2013

[8] Die öffentlichen Gesundheitsausgaben beziehen sich auf von öffentlichen Körperschaften, wie etwa Bund, Länder, Gemeinden aber auch von Sozialversicherungsträgern finanzierte Ausgaben. Private Gesundheitsausgaben hingegen sind all jene finanziellen Aufwände, die außerhalb des öffentlichen Bereichs anfallen. Private Gesundheitsausgaben tätigen daher nicht nur private Haushalte, sondern auch private Versicherungsunternehmen und andere private Organisationen ohne Erwerbszweck. Auch betriebsärztliche Leistungen zählen zu privaten Ausgaben.

[9] Zahlungen von privaten Haushalten werden auch als Out-of-Pocket-Zahlungen bezeichnet. Sie beinhalten sowohl direkte Kostenbeteiligungen an Leistungen der Sozialversicherung, wie etwa Selbstbehalte in Form prozentualer Kostenbeteiligungen  oder auch fixe Selbstbehalte für bestimmte Leistungen (z. B. Rezeptgebühr). Daneben umfassen Selbstzahlungen privater Haushalte auch sogenannte indirekte Kostenbeteiligungen, die bei einer Inanspruchnahme von Leistungen, die außerhalb des Leistungskataloges der Sozialversicherung liegen, anfallen. Dazu zählen u. a. Ausgaben für nicht erstattungsfähige Medikamente, Taggelder für stationäre Aufenthalte, Aufwände für bestimmte zahnmedizinische Leistungen oder die Inanspruchnahme von Wahlärzten, aber auch die Prämien für private Krankenversicherungen.

[10] OECD Gesundheitsdaten 2012

[11] Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2010/C83/02, Amtsblatt der Europäischen Union C83/389

[12] Das österreichische Gesundheitswesen im internationalen Vergleich, Wien 2011, Bundesministeriums für Gesundheit, S 30 f

[13] Ärztedichte, Bettendichte, Reduzierung von medizinisch-technischem Großgerät, vermehrte Verschreibung von Generika …

[14] Statistisches Bundesamt Deutschland (27,5%), Statistik Austria (17%), Statistisches Bundesamt Schweiz (11,7%)].

[15] Personalkosten Deutschland (51,3%), Österreich (64%), Schweiz (77,9 %).

[16] die alle relevanten Unternehmensprozesse (Führungs-, Kern- und Unterstützungsprozesse) abbildet, Kernprozesse z.B. in einer Krankenanstalt sind Diagnostik, Behandlung, Pflege, Unterstützungsprozesse Administration, Entsorgung, IT …..)

[17] Werteinsatz zur Leistungserstellung

[18] Studie der GFK Austria, 2010 im Auftrag der Diabetes Initiative Austria geht von einer Dunkelziffer von 600.000 an Diabetes erkrankten Menschen in Österreich aus. Tatsächlich diagnostiziert sind 420.000 Österreicher.

[19] Kottner (2007); Pelka (1997); Handbuch Integratives Wundmanagement (2009) WGKK/GPP/Mayrhofer; Leffmann C. (2002)

[20] National Health Service (NHS), staatliches Gesundheitssystem in Großbritannien.

[21] Knapp 5 % der Bevölkerung

[22] Votava, G. (2011)

[23] Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung (2013)

[24] Statistik Austria, abgefragt: 23.4.2013 (Durchschnittswert 2011)

[25] Schelling, Soziale Sicherheit, (2013), S 164.

[26] BMASK, Statistik Austria, ESSOSS-Datenbank, abgefragt: 23.4.2013

[27] Statistik Austria, Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2011

[28] Statistik Austria, Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2011, S 350.

[29] Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung (2013)

[30] Kux (2010)

[31] Handbuch Integratives Wundmanagement (2009), WGKK/GPP/Mayrhofer, S 3.

Die Nebenkosten beim Immobilienkauf

 

Bild

Ein Immobilienkauf ist immer eine wichtige und gut abzuwägende Entscheidung.

Vielfach werden beim Wohnungs- und Grundstückskauf die damit zusammenhängenden Nebenkosten unterschätzt. Insgesamt müssen Sie damit rechnen, dass Sie bei den Nebenkosten auf sicherlich mehr als zehn Prozent des Kaufpreises kommen.
 

Daher eine kurze Übersicht der zu erwartenden Zusatzkosten[1]:

  • Maklerprovision
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbuchsgebühr
    • Eintragung Wohnungseigentum
    • Eintragung Pfandrecht
    • Eingabengebühr
    • Vertragserrichtung
    • Beglaubigung

 

Die Maklerprovision

Für die Vermittlung eines Kaufvertrags müssen sowohl die Käuferin/der Käufer als auch die Verkäuferin/der Verkäufer der Wohnung bzw. des Grundstücks eine Provision bezahlen.

Die maximale Provision für Käuferin/Käufer sowie Verkäuferin/Verkäufer berechnet sich bei einem Kaufpreis folgendermaßen:

Wert

Provision

Bis 36.336,42 Euro

Vier Prozent des Wertes

Von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro

1.453,46 Euro

Über 48.448,51 Euro

Drei Prozent des Wertes

Zu diesen Provisionsbeträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 20 Prozent hinzuzurechnen.

 

Die Grunderwerbsteuer[2]

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises.

Wenn Sie eine Wohnung bzw. ein Grundstück von einer nahen Verwandten/einem nahen Verwandten[3] kaufen, beträgt sie nur zwei Prozent.

Kaufpreis ist jede Leistung, die die Erwerberin/der Erwerber zu erbringen hat, um das Grundstück oder die Wohnung zu erhalten. Dazu zählen neben dem vereinbarten Barkaufpreis auch die von der Erwerberin/vom Erwerber übernommenen Schulden der Verkäuferin/des Verkäufers (z.B. Wohnbaudarlehen) und der Wert des der Verkäuferin/dem Verkäufer allenfalls vorbehaltenen Wohnungs- oder Fruchtgenussrechts.[4]

Seit 1. August 2008 unterliegen auch Grundstückserwerbe von Todes wegen (z.B. im Wege einer Erbschaft) und durch Schenkung der Grunderwerbsteuer.

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist der dreifache Einheitswert.[5]

Steuerschuldnerinnen/Steuerschuldner sind bei Grundstückserwerben von Todes wegen und bei Schenkungen auf den Todesfall die Erwerberin/der Erwerber, bei Schenkungen unter Lebenden die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen (somit die Geschenkgeberin/der Geschenkgeber und die Geschenknehmerin/der Geschenknehmer).

 

Die Grundbuchsgebühr:

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts in das Grundbuch[6] (Verbücherung) ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten.

Sollten Sie das Kaufobjekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an.

Hinzu kommt die Eingabengebühr von 42 Euro bzw. von 59 Euro, wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr[7] erfolgt.

Die Vergebührung des Kredites erfolgt durch das jeweilige Kreditinstitut zu den üblichen Banktarifen.

Wird bei Eintragungen zum Erwerb des Eigentums die Gebühr durch Abbuchung oder Einziehung entrichtet, ermäßigt sich diese um 21 Euro.

  

Die Vertragserrichtung: Anwalts- oder Notarskosten:

Da in der Regel der Kaufvertrag von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer Notarin/einem Notar errichtet wird und diese/dieser auch den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) stellt, muss die Käuferin/der Käufer weitere Kosten einkalkulieren.

Die Höhe richtet sich primär nach dem Kaufpreis und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt.[8]

Oft besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

 

Die Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften:

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist es notwendig, dass die Unterschriften auf dem Kaufvertrag bzw. auf der Pfandbestellungsurkunde beim Hypothekardarlehen gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.

Die Kosten dafür richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Höhe des Pfandrechts) und sind durch den jeweiligen Kammertarif festgelegt.

 

Die Einrichtung der neuerworbenen Wohnimmobilie:

Nicht zu vergessen ist natürlich auch die Einrichtung der eigenen vier Wände. Hier gibt es keine punktgenauen Zahlen. Je nachdem, welche Ansprüche Sie stellen, betragen die Ausgaben für die Einrichtung in der Regel zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.

 


[2] siehe dazu auch „Die Grunderwerbsteuer wird 2014 erhöht werden – Wissenswertes zur GrESt“ – in „besser Wohnen“ Immobilien & Wohnmagazin, Winter 2013, S 48 – 51

[3] Nahe Verwandte sind in diesem Zusammenhang die Ehegattin/der Ehegatte, die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner, ein Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein Stiefkind, ein Wahlkind oder ein Schwiegerkind der Übergeberin/des Übergebers.

[4] Auch Nießbrauch; die Inhaberin/der Inhaber dieses Rechts darf eine fremde Sache unter Schonung der benutzten Substanz ohne Einschränkungen benutzen und Erträge daraus erzielen. Beispiel: Die Inhaberin/der Inhaber eines Fruchtgenussrechts an einer Kuh kann uneingeschränkt deren Milch beziehen und diese auch verkaufen.

[5] Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer (für Erbfälle und Schenkungen bis 31. Juli 2008) herangezogen. Ebenso dient er als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

[6] Grundbuchsgesuche sind grundsätzlich schriftlich einzubringen. Seit 1. November 2012 können einfache Grundbuchsanträge (Löschungsanträge, Anträge um Namensänderung oder einfache Eigentumsübertragungen, wie z.B. Verbücherungen von Scheidungs-vergleichen oder Einantwortungsbeschlüssen, die nur die Eigentumsübertragung zum Gegenstand haben, aber keine weiteren Rechte beinhalten) auch bei Gericht zu Protokoll erklärt werden d.h. mündlich bei Gericht vorgebracht werden.

[7] Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften übermittelt und empfangen werden.

[8] Erfahrungsgemäß etwa 2,5 Prozent des Kaufpreises zuzügl. Umsatzsteuer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gesundheitsbezogene Berufe

DSC_2160

Immer wieder werde ich im Unterricht ersucht, einen Vorschlag für allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) gesundheitsbezogener Berufe zu machen, hier mein Vorschlag für eine/n Bodyvitaltrainer/in:

Allgemeines:

Im Rahmen des Coachings, der Seminare oder der Einzelstunden werden durch den/die Bodyvitaltrainer/in keine Diagnosen erstellt.

Die Kurse und Beratungen stellen keinen Ersatz für eine medizinische oder therapeutische Betreuung dar.

Die Teilnahme an Seminaren, Coachings oder Einzelstunden durch den Kunden erfolgt in dessen Eigenverantwortung.

Die Beratungen durch den/die Bodyvitaltrainer/in und die Teilnahme an Seminare dienen dem körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefinden und ersetzen keinen Arztbesuch.

Bei Verdacht auf Vorliegen einer Krankheit sucht der Kunde einen Arzt auf.

§ 1. Gegenstand des Vertrages und Vertragspartner

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem/der Body Vitaltrainer/in …… und den Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Jegliche Abweichungen müssen von dem/der Body Vitaltrainer/in …… schriftlich bestätigt werden.

Die AGB sind auf der Homepage unter www………. jederzeit zugänglich.

Mit einer Auftragserteilung an den/die Body Vitaltrainer/in …… werden diese AGB automatisch anerkannt.

§ 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Gewerbestandort des/der Body Vitaltrainer in ……….

§ 3. Angebote:

(1) Honorarsätze und Angebote des/der Body Vitaltrainer/in sind im Preis freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.

2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.

§ 4. Aufträge:

Die Beauftragung des/der Bodyvitaltrainer/in ….. erfolgt schriftlich.

§ 5. Honorarsätze:

Der Honorarsatz von ……..  versteht sich in EUR pro Stunde und ohne MwSt.

Skonti und  Rabatte werden nur nach Absprache gewährt.

Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam.

Der Differenzbetrag wird in diesem Fall dem Auftraggeber nach berechnet.

Wenn Sie einen vereinbarten Beratungstermin nicht einhalten können, ersuchen wir Sie mindestens 2 Tage vorher Ihren Termin zu verschieben oder abzusagen, da wir sonst einen Stundensatz (Euro …….) in Rechnung stellen müssen.

§ 6. Rechnungen:

Die Honorarnoten sind kostenfrei zu zahlen.

§ 7. Zahlungsverzug:

(1) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Auftraggeber nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.

(2) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. berechnet.

(3) ……………… ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

(4) Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruch oder mangels Deckung zurückgegeben, so werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 30,00 nach berechnet. Diese Kosten sind sofort fällig.

§ 8. Haftungsbeschränkung:

Der/die Bodyvitaltrainer/in  haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten allfälliger Vorlieferanten.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den/die Bodyvitaltrainer/in als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 9. Datenschutz:

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.

§ 10. Salvatorische Klausel

Klauseln, die nur unter Unternehmern rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Unternehmern ihre Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.

Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sonderbestimmung bei Seminaren/work shops:

Mit Einzahlung der jeweiligen Teilnahmegebühr und dem Einsenden des unterschriebenen Anmeldeformulars ist Ihr Seminarplatz reserviert.

Die Reservierung erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

Den Seminarbeitrag bitte bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn einzahlen.

Bitte geben Sie auf dem Zahlschein unbedingt Name, Adresse und den Kurs (das Seminar, den wok shop) an.

Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Seminarbeginn werden 50% einbehalten, danach kann der Seminarbeitrag nicht mehr zurückerstattet werden.

Bei Nichterscheinen (ungeachtet der Gründe) oder vorzeitigen Abbruch des Seminars besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

Selbstverständlich kann ein Ersatzteilnehmer genannt werden.

Sollte ein Seminar nicht zustande kommen, wird die geleistete Zahlung für den nächsten Termin gutgeschrieben oder die Zahlung zurückerstattet.

Alle Preise verstehen sich in Euro und ohne USt, beinhalten die Kursunterlagen und die Kursbestätigung.

viel umfangreicher:

https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/Werbung-und-Marktkommunikation/AGB.html

Die politische Relevanz sozialer Netzwerke

vor ziemlich genau 10 Jahren habe ich eine kleine Analyse unternommen:

Ein kurzer Sachverhalt:

Laut EU-Wahlordnung kann ein auf einem hinteren Listenplatz gereihter Kandidat den Spitzenkandidaten “überholen”, wenn er sieben Prozent[1] der Gesamtstimmen der betreffenden Partei als Vorzugsstimmen[2] auf sich vereinen kann.

Ein langjähriges FPÖ-Mitglied, Andreas Mölzer[3], der als Vertreter des deutschnationalen Flügels in der FPÖ angetreten und von diesem auch tatkräftig unterstützt worden war[4], hatte dies mit fast 14 Prozent auch tatsächlich geschafft.

Für den dadurch um „sein“ Mandat gebrachten offiziellen Spitzenkandidaten der FPÖ, den bisherigen EU-Abgeordneten Hans Kronberger[5] verstößt diese Regelung allerdings gegen das Prinzip der Verhältniswahl: „Es könne nicht sein, dass sieben Prozent der Wähler einer Partei den restlichen 93 Prozent ihren Willen aufzwingen können“.

Der VfGH stellt in seinem Erkenntnis klar, dass die Anfechtung laut EU-Wahlordnung[6] spätestens eine Woche nach Verlautbarung des Wahlergebnisses eingebracht werden muss.

Das wäre der 7. Juli gewesen, Kronberger brachte die Beschwerde aber erst am 23. Juli ein. Die sonst geltende Vierwochenfrist, auf die sich Kronberger berufen hatte, sei in diesem Fall “ohne Relevanz”, urteilten die VfGH-Richter.

Die erste Reaktion von Konberger im Ö1-Mittagsjournal: “Ich nehme die Entscheidung zur Kenntnis, von Akzeptanz kann keine Rede sein.” Seiner Meinung nach sei die Entscheidung “absolut unglücklich” und treffe nicht das Problem an sich.

Kronberger kritisierte in einer Aussendung die VfGH-Entscheidung scharf: Die Wahlanfechtung durch einzelne Mandatare sei nicht in der Europa-Wahlordnung geregelt, sondern im Verfassungsgerichtshofgesetz.

Daher hätte der VfGH auch nicht die einwöchige Anfechtungsfrist der Wahlordnung, sondern die vierwöchige Frist des Verfassungsgerichtshof-gesetzes berücksichtigen müssen.

Aber selbst wenn der freiheitliche EU-Spitzenkandidat Hans Kronberger seine Wahlanfechtung fristgerecht eingebracht hätte, wäre die Zulässigkeit der Beschwerde nicht gesichert gewesen, so VfGH-Präsident Korinek: Zur Anfechtung berechtigt ist laut EU-Wahlordnung nur der zustellungsbevollmächtigte Vertreter des Wahlvorschlages. Für die FPÖ war das bei der EU-Wahl am 13. Juni aber nicht Kronberger, sondern Bundesgeschäftsführer Arno Eccher.

Nach den strengen Vorschriften für die Nationalratswahlen können Kandidaten über Vorzugsstimmen nur vorgereiht werden, wenn sie mindestens die für ein Grundmandat erforderlichen Stimmen erzielen.

Auf die EU-Wahlen umgelegt hätte Hölzer so mindestens 119.000 Stimmen erringen müssen.

Andreas Hölzer konnte das soziale Netzwerk der Kooperierten geschickt nutzen und mit Hilfe dieser Gruppe und seinen dadurch erzielten Vorzugsstimmen den auf die FPÖ fallenden Stimmenanteil von 6,31 % der für ein Mandat ausreichte, für sich verbuchen:

„§ 77 (2) Parteien, denen im ganzen Bundesgebiet weniger als 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen zugefallen sind, haben keinen Anspruch auf die Zuweisung von Mandaten[7]“.

Die Vorzugsstimmen[8] alleine hätten für den Gewinn des Mandats alleine nicht ausgereicht.

Der offizielle Parteikandidat Hans Kronberger erzielte 8.965[9] Vorzugsstimmen[10], an der dritten Stelle im Ranking der Vorzugsstimmen[11] der von der FPÖ nominierten Kandidaten landete Franz Grossmann, ein ehemaliger SPÖ-Landesparteisekretär und vormaliger SPÖ-Abgeordneter zum Kärntner Landtag, mit 1.040[12] Vorzugsstimmen.

In der absoluten Zahl abgegebener Vorzugsstimmen[13] wurde Mölzer vom Kandidaten der Liste „Die Grünen – Die Grüne Alternative“, dem EU-Abgeordneten Voggenhuber Johannes geschlagen[14], der mit 30.459[15] Vorzugsstimmen auch ein Vorzugstimmenmandat erreichen hätte können.

Eine kurze Analyse:

Der Vorzugsstimmenwahlkampf in der FPÖ hatte sicher einen Mobilisierungseffekt und gaben etwa doppelt so viele FPÖ-Wähler eine Vorzugstimme ab wie der  österreichische Durchschnittswähler.

Dieser Mobilisierungseffekt erfasste aber nur jeden fünften FPÖ-Wähler.

Beweis für das Wirken eines sozialen Netzwerkes ist die eher durchgängige Vorzugsstimmenabgabe in allen Bundesländern, die bei Mölzer im Unterschied zu den Kandidaten in den anderen Parteien auffällt.

Quer über die sechs wahlwerbenden Listen gesehen, lässt sich eine Häufung der Vorzugsstimmen in den Bundesländern sehen, in denen der Kandidat seine politische Heimat hat.[16]

Die genauere Analyse der Verteilung der Vorzugsstimmen Mölzers ist ebenfalls interessant:

Gesamt            21.980          100 %        13,94 % vom Parteiergebnis[17]

davon

%

Kärnten               6.317                  28,74                  21,50[18]

Wien                   5.022                   22,85                  22,42[19]

Niederösterreich 3.346                  15,22                  13,13

Oberösterreich    2.719                  12,37                    9,75

Steiermark          2.052                    9,34                     9,17

Salzburg             1.074                    4,89                    11,07

Tirol                        728                    3,31                    8,59

Burgenland            402                    1,83                     8,40

Vorarlberg              320                    1,46                     4,43[20]

und belegt den Erfolg seines besonders in Wien und Kärnten starken Netzwerkes.


[1] § 77 (7) EuWO: Die zu vergebenden Mandate werden zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 7% der auf ihre Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erzielt haben. Die Reihenfolge der Zuweisung der Mandate richtet sich hierbei nach der Reihenfolge der Vorzugsstimmenzahlen eines jeden Bewerbers, wobei die Reihenfolge mit der Höchstzahl der Vorzugsstimmen beginnt, der jeweils die nächstniedrigere Anzahl der Vorzugsstimmen folgt. Hätten Bewerber auf die Zuweisung eines Mandats den gleichen Anspruch, so sind die Reihungsvermerke der Bewerber auf der Parteiliste maßgebend. „Die niedrige Sieben-Prozent-Hürde ist 1996 übrigens von SPÖ und ÖVP in die EU-Wahlordnung reklamiert worden. Ein Mitglied des parlamentarischen Verfassungsausschusses warnte schon damals, dass diese Regelung verfassungswidrig sein könnte: Herbert Haupt, der bei den EU-Wahlen als Noch-Parteichef das Vorzugsstimmenproblem auszulöffeln hatte“ (www.networld.at/index.html?/articles/0433/10/89374.shtml)

[2] „Der Wähler kann eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der Parteiliste der von ihm gewählten Partei vergeben.“ § 63. Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO), § 73. (1) Jeder Bewerber eines veröffentlichten Wahlvorschlags hat durch jede gültige Bezeichnung seines Namens auf dem amtlichen Stimmzettel durch den Wähler eine Vorzugsstimme erhalten.

[3] Geb.: 02.12.1952, Leoben, freier Publizist und Politikberater, Volksschule in Trofaiach 1959–1963, Bundeserziehungsanstalt Graz/Liebenau 1963–1968, Bundesrealgymnasium Knittelfeld 1968–1971, Studium der Rechtswissenschaften (Abbruch nach der 2. Staatsprüfung), Studium der Geschichte und Volkskunde an der Universität Graz; Präsenzdienst 1971–1972. Vorsitzender der Freiheitlichen Parteiakademie 1991–1995.
26. 6. 1991 bis 05. 12. 1993 Mitglied des Bundesrates, seit 20. 07. 2004 Abgeordneter zum Europäischen Parlament, seit 30. 03. 2005 parteilos da am 29. 03. 2005 aus der FPÖ ausgeschlossen, Ausschussfunktionen im Europäischen Parlament: Ausschuss für konstitutionelle Fragen, Mitglied; Ausschuss für Kultur und Bildung, Stellvertreter.
http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=907,178163&_dad=portal&_schema=PORTAL

[4] Siehe die Mitglieder des Personenkomitees im Anhang

[5] Dr. Hans Kronberger, Journalist, Energieexperte und EU-Abgeordneter zum Europäischen Parlament 1996-2004, http://www.kronberger.net/

[6] § 80 EuWO: Innerhalb einer Woche vom Tag der Verlautbarung im ,,Amtsblatt zur Wiener Zeitung” kann die Feststellung der Bundeswahlbehörde (§ 78) beim Verfassungsgerichtshof wegen jeder behaupteten Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens vom zustellungsbevollmächtigten Vertreter eines veröffentlichten Wahlvorschlags (§ 36) angefochten werden. Die Anfechtung hat den begründeten Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens oder eines bestimmten Teiles desselben zu enthalten. Der Verfassungsgerichtshof hat über die Anfechtung längstens innerhalb von vier Wochen nach ihrer Einbringung zu entscheiden.

[7] Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO)

[8] 21.980 Vorzugsstimmen machen 0,88 % der insgesamt gültig abgegebenen Stimmen aus.

[9] 5,68 % der Parteistimmen

[10] insgesamt machten 21,37 % der FPÖ-Wähler von der Möglichkeit Gebrauch eine Vorzugstimme abzugeben. Das heißt, dass obgleich ein „erbitterter“ Kampf um Vorzugsstimmen geführt wurde, lediglich einer von fünf FPÖ-Wählern ein eindeutiges Votum für einen der Kandidaten abgab. Gerade dieses Phänomen macht das gezielte Arbeiten eines Sozialen Netzwerkes innerhalb einer Gruppe so erfolgreich.

[11] 33.703 Vorzugsstimmen wurden von FPÖ-Wählern vergeben, dabei konnten die beiden Kandidaten Mölzer und Kronberger etwa 92 % der Vorzugsstimmen auf sich vereinen, die restlichen 8 % entfielen auf 34 weitere Kandidaten

[12] 0,66 % der Parteistimmen

[13] 16,29 % der Grünwähler, 7,03 % der SPÖ-Wähler , 11,68 % der ÖVP-Wähler, 14,9 % der Wähler der Liste „LINKE“ und nur 4,11 % der Wähler der Liste „MARTIN“ gaben eine Vorzugsstimme ab; Österreich weit gaben 10,3 % der Wähler, die gültig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, auch eine Vorzugsstimme ab

[14] Voggenhuber erzielte in alle Bundesländern mehr Vorzugsstimmen als Mölzer, mit einer Ausnahme: Kärnten

[15] 9,45 % der Parteistimmen

[16] So etwa konnte die ÖVP-Abgeordnete Schierhuber Agnes mehr als 68 % ihrer 20.465 Vorzugsstimmen in Niederösterreich erringen. Mehr als 90 % ihrer Vorzugsstimmen entfallen auf die bauernstarken Bundesländer Nieder- und Oberösterreich sowie Tirol, was erneut als Beweis für die Wirksamkeit sozialer Netzwerke angesehen werden kann, hat sich doch der Bauernbund für „seine“ Kandidatin eingesetzt.

[17] 157.722 Stimmen

[18] in Kärnten kam die FPÖ auf 19,29 % der gültig abgegebenen Stimmen, während sie in den anderen Bundesländern zwischen knapp 4 % (3,84 % im Burgenland) und etwas über 8 % (8,23 % in Vorarlberg) erreichen konnte

[19] Das beste Bundesländerergebnis für Andreas Mölzer, der in Wien und Kärnten überdurchschnittlich viele Vorzugsstimmen auf sich vereinen konnte; Hans Kronberger kam dagegen in Wien nur auf 8,74 % Vorzugsstimmen

[20] das für Mölzer schlechteste Ergebnis erzielte er in Vorarlberg, hier kam Hans Kronberger auf 426 Vorzugsstimmen (5,90 %) und ist Vorarlberg das einzige Bundesland in welchem Kronberger vor Mölzer zu liegen kam