Archiv für den Monat: Dezember 2020

Von zu Hause aus Online in Deutschland, Österreich, Frankreich …….. oder auch Groß Britannien studieren

VIS Vienna International Studies ermöglicht ein internationales Studium von zu Hause aus.

Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse

  • in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD,
  • als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …)

erreichen.

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Master of Science (MSc) in einem Semester:

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Führung britischer akademischer Grade in Deutschland und Österreich ab dem 01. 01. 2021:

Nun ist auch die Übergangsfrist vorbei, Groß Britannien endgültig aus der Europäischen Union ausgetreten und steigt GB auch aus dem Erasmus Programm aus.

Neben den wirtschaftlichen Nachteilen für die Briten und die EU bringt dieser Austritt auch Änderungen bei der Führung und Eintragung der britischen akademischen Grade mit sich.

In Deutschland sind nun britische akademische Grade unter Angabe der verleihenden Hochschule zu führen[1] z.B. “MBA (London School of Economics)”[2], was aber kaum beschwert, da britische Hochschulen in der Regel ein ausgezeichnetes Renommee genießen.

In Österreich können britische akademische Grade auch ohne diese Herkunftsbezeichnung geführt werden, in öffentliche Urkunden werden sie allerdings nicht mehr eingetragen.[3] (§ 88 UG[4] und § 6 PassG-DV[5]).

Es besteht in Österreich keine Verpflichtung, akademische Grade in Reisepässe oder Personalausweise einzutragen.

Das Recht dazu wird aber häufig genutzt und ist für die akademischen Grade aus Groß Britannien nun weg gefallen.

Bereits in öffentliche Urkunden eingetragene britische akademische Grade dürfen bei einer Neuausstellung z.B. des Reisepasses nicht mehr „übernommen“ werden.

Die Verpflichtung, ausgestellte öffentliche Urkunden nun zu korrigieren, sehe ich nicht.

Bislang haben die Meldeämter die nachträgliche Eintragung akademischer Grade in Reisepässe ermöglicht und sieht das Formular dazu auch nur die Ergänzung und nicht die nachträgliche Streichung vor:

Reisepass – Änderung/Ergänzung – Antrag

Ob das Innenministerium als oberste Passbehörde oder das Wissenschaftsministerium nun die Meldeämter informiert, bei der Eintragung britischer Grade oder der Neuausstellung von öffentlichen Urkunden, Personalausweisen, Reispässen auf die geänderte Situation bereits eingetragener britischer akademischer Grade besonders zu achten, lässt sich nicht abschätzen.

Akademische Grade gelten als personenbezogene Daten und sind auf Verlangen der Behörde natürlich nachzuweisen.

Siehe dazu auch:

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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VIS Kontaktstudium:


[1] In Deutschland können nur Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.

[2] LTO Karriere berichtet auch von der Zulässigkeit nach einem Urteil des Kammergerichts in Berlin (Urt. v. 22.02.2012, Az. 5 U 51/11), den im außereuropäischen Ausland erworbenen Titel lediglich um den Namen des Ortes zu ergänzen, an dem der Titel erworben wurde, also “LL.M. (New York)”. Diese mit dem Wortlaut der entsprechenden Vorschriften schwer vereinbare Ansicht begründet das Gericht damit, dass auch die Ortsangabe die bezweckte Warnfunktion ausreichend erfülle und auf fehlende europäische Standards hinweisen könne.

https://www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/ausland-hochschulgrad-titel-fuehren-international-brexit-englische-eliteuniversitaeten

[3] § 88 UG: (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

[4] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[5] Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Durchführung des Passgesetzes Passgesetz-Durchführungsverordnung – PassG-DV)
StF: BGBl. II Nr. 223/2006

Österreich: Eintragung ausländischer akademischer Grade in öffentliche Urkunden

Folgende Frage wurde mir kürzlich gestellt:

„…. ich wollte meinen Master of Engineering (M.Eng.) in das Zentrale Melderegister (ZMR) eintragen lassen. Mir wurde von der Meldeamt Mitarbeiterin mitgeteilt, dass Abschlüsse einer ausländischen Hochschule / Uni nicht eingetragen werden können! Sie meinte ich müsste das von einer inländischen Uni anerkennen lassen. Kann das sein?“

Meine kurze und schlussendlich erfolgreiche Replik:

„Diese Antwort ist definitiv falsch. Die Mitarbeiterin des Meldeamtes verwechselt Eintragung mit Nostrifizierung. Rechtlich gilt in ganz Österreich der § 88 des UG = Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002:

 (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Der M.Eng. ist daher einzutragen und als akademischer Grad dem Namen nachzustellen.“

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Fernlehrangebot am VIS Campus:

ZEITSCHRIFT FÜR INTERDISZIPLINÄRE ÖKONOMISCHE FORSCHUNG – Ausgabe 2020

7 hoch interessante Beiträge stehen in der neuen Ausgabe zum (kostenlosen) Download bereit:

Bisherige Ausgaben

Die “Zeitschrift für interdisziplinäre ökonomische Forschung” ist Beiträgen gewidmet, die akademische Forschung mit in der Praxis gewonnen Erfahrungswerten verbinden.

Hier werden sowohl aktuelle Erkenntnisse vermittelt, als auch Anregungen für weiterführende Untersuchungen geliefert.

Viele der Autorinnen und Autoren verfügen über langjährige Berufserfahrung außerhalb der Universitäten, wodurch der anwendungsbezogene Aspekt bei ihren Forschungen besonderes Gewicht findet.

Beiträge, die publiziert werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Schwerpunkt der Beiträge muss ökonomische oder wirtschaftspädagogische Aspekte behandeln.
  • Es müssen entweder neue Erkenntnisse geliefert oder bestehende Erkenntnisse auf neue Art und Weise kritisch betrachtet werden. Dabei muss die Erkenntnisgewinnung im Bereich der Ökonomie oder Wirtschaftspädagogik vorangetrieben werden. Besonders erwünscht sind ökonomische Betrachtungen, die mehrere wissenschaftliche Disziplinen miteinander verbinden.
  • Die Beiträge müssen die Kriterien wissenschaftlicher Arbeiten erfüllen, auf eine korrekte Zitierweise ist unbedingt zu achten.
  • Empirische Arbeiten müssen die verwendeten Methoden nachvollziehbar beschreiben.

Hier finden Sie das Merkblatt für Autor(innen).

Wir bitten Sie, die Hinweise für die Einreichung von Artikeln zu beachten und für die Erstellung Ihres Artikel diese Vorlage zu verwenden.

Artikel, welche die formalen Kriterien nicht erfüllen, können wir leider nicht annehmen!

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Allensbach Hochschule bei der Erstellung der Artikel zu beachten sind.

Sie möchten einen Artikel einreichen? Bitte senden Sie diesen an Frau Prof. Dr. Sonja Keppler.

Bisherige Ausgaben

Editor in Chief

Prof. Dr. Sonja Keppler

+49 7533 919 23-98

Mail senden

Infomaterial anfordern

Journal of interdisciplinary economic research:

Published by:

Allensbach University

Editor in chief:

Prof. Dr. Sonja Keppler, Allensbach University, Konstanz

Editorial Board:

Prof. Dr. Felix Unger, Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste, Salzburg

Prof. Dr. Sonja Keppler, Allensbach University, Konstanz

Prof. Dr. Martin Reckenfelderbäumer, Allensbach University, Konstanz

Prof. Dr. Uwe M. Seidel, Ostbayrische Technische Hochschule Regensburg

Prof. Dr. Holger Zinn, Allensbach University, Konstanz

Review Committee:

Assoc. Prof. Dr. Mehmet Aga, Cyprus International University, Nordzypern

Prof.Achim Albrecht, PhD., Westfälische Hochschule, Gelsenkirchen

Prof. Dr. Christian Arnold, Internationale Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur, Berlin

Univ. Prof. Dr. Drazen Barkovic, Josip – Juray – Strossmayer University of Osijek

Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Leitender Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI)

Prof. Dr. Alexander Haselhorst, IST-Hochschule für Management, Düsseldorf

Prof. Dr. Ulrich Hermann, Allensbach University, Konstanz

Prof. Dr. Wolfgang Hößl, Ostbayrische Technische Hochschule Regensburg

Prof. Dr. Gerd Hofmeister, Fachhochschule Erfurt

Doc. Dr. Jana Keketiova, PhD., Trnava University

Prof. Dr. Paul Nikodemus

Prof. Dr. Volkmar Langer

Mgr. Lukáš Pavelek PhD., Trnava University

Prof. Dr. Patrick Peters, Allensbach University, Konstanz

Univ. Prof. Dr.rer.nat. Karl Sudi

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Allensbach University, Konstanz

Doc. Dr. Marta Vavercakova, PhD., Trnava University

Prof. Dr. Rödiger Voss, Allensbach University, Konstanz

Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch, Universität des Saarlandes

Univ.-Prof. Dr. Harald Stummer, UMIT Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik

Technical Editor:

Endre Orbán, eGraphix.ro

Herausgeber, Verlag und Bezug:

Allensbach University Konstanz | Lohnerhofstr. 2 | 78467 | info@allensbach-hochschule.de

Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit neuer Vertiefungsrichtung PR- und Kommunikationsmanagement

Vertiefungsrichtung PR- und Kommunikationsmanagement mit meinem neuem Kollegen Prof. Dr. Patrick Peters

Seit Beginn Dezember 2020 unterrichtet der Journalist, Berater und wissenschaftliche Publizist Prof. Dr. Patrick Peters Kommunikation und digitale Medien an der Allensbach Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule in Konstanz.

Die  Allensbach Hochschule in Konstanz hat das Professorenkollegium damit erweitert und bietet ab sofort innerhalb des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre Online die Vertiefungsrichtung PR- und Kommunikationsmanagement an.

Diese wird nun eben von Prof. Dr. Patrick Peters betreut.

Patrick Peters (37) hat nach seinem geisteswissenschaftlichen Studium und anschließender Promotion eine journalistische Ausbildung absolviert, war jahrelang in verantwortungsvollen Positionen in Redaktionen tätig und arbeitet seit vielen Jahren als freiberuflicher Berater für Kommunikation und Publizist. Darüber hinaus war er mehrere Semester Lehrbeauftragter an einer deutschen Universität und fungiert als Herausgeber wissenschaftlicher Publikationen und mehrfacher Aufsichtsrat.

Wir freuen uns, mit Patrick Peters einen wissenschaftlichen orientierten Kommunikationsprofi gewonnen zu haben. PR- und Kommunikationsmanagement ist ein wesentliches Zukunftsfeld, das wir als Vertiefung im Bachelorstudiengang nun kompetent und praxisnah besetzen können“, sagt unser Kanzler Timo Keppler dazu.

In der neuen Vertiefung PR- und Kommunikationsmanagement erhalten Studierende einen grundlegenden Überblick zu den wichtigsten Teilbereichen des PR- und Kommunikationsmanagements.

Sie lernen dadurch, entsprechende Prozesse in der Praxis zu begleiten und auch selbst zu gestalten.

Die besonderen Herausforderungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der internen Kommunikation und der digitalen Kommunikation werden ebenfalls vermittelt.

Besondere Einsatzmöglichkeiten finden Studierende auch in den Bereichen, die ihr Augenmerk auf die Digitalisierung in Marketing und Kommunikation richten.

Daher steht die neue Vertiefungsrichtung in enger Wechselwirkung mit den langjährig etablierten Fächern Digital Business Management und Digital Marketing Management.

Absolventinnen und Absolventen dieses Wahlpflichtfachs qualifizieren sich besonders für Marketing- und Kommunikationsorientierte Fach- und Führungsaufgaben in allen Unternehmen und Organisationen, für die PR und Kommunikation zum Geschäft gehören.

Hierzu zählt beispielsweise die branchenübergreifende Arbeit in PR- und Kommunikationsabteilungen von Unternehmen, Verbänden, Vereinen und öffentlichen Institutionen sowie entsprechenden Beratungsagenturen.

Wie alle Studiengänge an der Allensbach Hochschule läuft auch die Vertiefung PR- und Kommunikationsmanagement vollständig digital ab.

Das eröffnet vor allem Berufstätigen die Möglichkeit, sich qualifiziert fortzubilden, ohne ihre Stelle dafür aufgeben zu müssen.

Auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie unterliegen die Studiengänge keinerlei Einschränkungen, weil eben die digitalen Strukturen längst etabliert sind.

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Management und Marketing – VIS-Kontaktstudium – Allensbach Hochschule:

Bachelor im Fernstudium:

“Was jetzt” – Österreichs Magazin für Schule und Berufsbildung

Was jetzt – Österreichs Magazin für Schule und Berufsbildung ist eine Initiative der Mehr! Hölzel Lernservices für Schule und Berufsbildung mit wirklich guten Beiträgen zu

Ich kenne das Magazin nun seit zwei Jahren und war damals schon von internationalen Schwerpunktthemen begeistert:

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

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EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen:

Allensbach Hochschule: Zeitschrift für interdisziplinäre ökonomische Forschung

Die “Zeitschrift für interdisziplinäre ökonomische Forschung” ist Beiträgen gewidmet, die akademische Forschung mit in der Praxis gewonnen Erfahrungswerten verbinden.

Hier werden sowohl aktuelle Erkenntnisse vermittelt, als auch Anregungen für weiterführende Untersuchungen geliefert.

Viele der Autorinnen und Autoren verfügen über langjährige Berufserfahrung außerhalb der Universitäten, wodurch der anwendungsbezogene Aspekt bei ihren Forschungen besonderes Gewicht findet.

Beiträge, die publiziert werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Schwerpunkt der Beiträge muss ökonomische oder wirtschaftspädagogische Aspekte behandeln.
  • Es müssen entweder neue Erkenntnisse geliefert oder bestehende Erkenntnisse auf neue Art und Weise kritisch betrachtet werden. Dabei muss die Erkenntnisgewinnung im Bereich der Ökonomie oder Wirtschaftspädagogik vorangetrieben werden. Besonders erwünscht sind ökonomische Betrachtungen, die mehrere wissenschaftliche Disziplinen miteinander verbinden.
  • Die Beiträge müssen die Kriterien wissenschaftlicher Arbeiten erfüllen, auf eine korrekte Zitierweise ist unbedingt zu achten.
  • Empirische Arbeiten müssen die verwendeten Methoden nachvollziehbar beschreiben.

Hier finden Sie das Merkblatt für Autor(innen).

Wir bitten Sie, die Hinweise für die Einreichung von Artikeln zu beachten und für die Erstellung Ihres Artikel diese Vorlage zu verwenden.

Artikel, welche die formalen Kriterien nicht erfüllen, können wir leider nicht annehmen!

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Allensbach Hochschule bei der Erstellung der Artikel zu beachten sind.

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Editor in Chief

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Journal of interdisciplinary economic research:

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Allensbach University

Editor in chief:

Prof. Dr. Sonja Keppler, Allensbach University, Konstanz

Editorial Board:

Prof. Dr. Felix Unger, Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste, Salzburg

Prof. Dr. Sonja Keppler, Allensbach University, Konstanz

Prof. Dr. Martin Reckenfelderbäumer, Allensbach University, Konstanz

Prof. Dr. Uwe M. Seidel, Ostbayrische Technische Hochschule Regensburg

Prof. Dr. Holger Zinn, Allensbach University, Konstanz

Review Committee:

Assoc. Prof. Dr. Mehmet Aga, Cyprus International University, Nordzypern

Prof.Achim Albrecht, PhD., Westfälische Hochschule, Gelsenkirchen

Prof. Dr. Christian Arnold, Internationale Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur, Berlin

Univ. Prof. Dr. Drazen Barkovic, Josip – Juray – Strossmayer University of Osijek

Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Leitender Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI)

Prof. Dr. Alexander Haselhorst, IST-Hochschule für Management, Düsseldorf

Prof. Dr. Ulrich Hermann, Allensbach University, Konstanz

Prof. Dr. Wolfgang Hößl, Ostbayrische Technische Hochschule Regensburg

Prof. Dr. Gerd Hofmeister, Fachhochschule Erfurt

Doc. Dr. Jana Keketiova, PhD., Trnava University

Prof. Dr. Paul Nikodemus

Prof. Dr. Volkmar Langer

Mgr. Lukáš Pavelek PhD., Trnava University

Prof. Dr. Patrick Peters, Allensbach University, Konstanz

Univ. Prof. Dr.rer.nat. Karl Sudi

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Allensbach University, Konstanz

Doc. Dr. Marta Vavercakova, PhD., Trnava University

Prof. Dr. Rödiger Voss, Allensbach University, Konstanz

Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch, Universität des Saarlandes

Univ.-Prof. Dr. Harald Stummer, UMIT Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik

Technical Editor:

Endre Orbán, eGraphix.ro

Herausgeber, Verlag und Bezug:

Allensbach University Konstanz | Lohnerhofstr. 2 | 78467 | info@allensbach-hochschule.de

Der VIS Campus ermöglicht Kontaktstudien und Nano Degrees im Online-Studium:

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Was sind Nano Degrees?

Kontaktstudium Management und Marketing:

VIS – (Akademische) Weiterbildung im Fernstudium:

Habilitationsrecht für Donau-Universität Krems

Novelle des Universitätsgesetzes[1] (UG) soll für Gleichstellung mit anderen öffentlichen Universitäten sorgen

Die Donau-Universität Krems feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen und hat in dieser Zeit eine beachtliche Entwicklung genommen. Durch eine Novelle des Universitätsgesetzes soll die Donau-Universität Krems nun mit allen anderen 21 öffentlichen Universitäten in Österreich gleichgestellt werden.

Niederösterreich positioniert sich folglich als fixer Bestandteil im öffentlichen Hochschulsystem. „Wissenschaftliche Weiterbildung und Forschung sind der Nährboden für eine erfolgreiche Entwicklung. All das wird an der Donau-Universität Krems vereint. Daher ist die bevorstehende Aufnahme der Donau-Universität in das Universitätsgesetz auch ein Ritterschlag für unsere universitäre Einrichtung für Weiterbildung“, freut sich Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Diese Novelle, die von Bildungsminister Heinz Faßmann präsentiert wurde, sieht unter anderem die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Universität für Weiterbildung Krems (UWK-Gesetz – UWKG) vor und bringt die vollständige Integration der Donau-Universität Krems in das Universitätsgesetz.

Die Donau-Universität Krems wurde bereits 2018 bei der letzten Novelle als öffentliche Universität im Universitätsgesetz verankert. Mit dieser Novelle wird der Prozess 25 Jahre nach der Gründung nun erfreulicherweise vollständig abgeschlossen und bestätigt damit nicht nur die Entwicklung der Universität, sondern auch die Bedeutung des Themas wissenschaftliche Weiterbildung in Österreich“, so Mag. Friedrich Faulhammer, Rektor der Donau-Universität Krems.

Für die Donau-Universität bedeutet diese Novelle, dass der Prozess der Aufnahme in das Universitätsgesetz abgeschlossen ist.

Bis zum Erhalt des Habilitationsrechts muss diese Novelle noch in Begutachtung, ehe sie im Frühjahr 2021 dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Habilitation ist ein wesentlicher Schritt einer universitären Laufbahn, wodurch es für nationale und internationale Wissenschafterinnen und Wissenschafter noch attraktiver wird eine Karriere an der Donau-Universität anzustreben. Diese Entwicklung kann somit als Meilenstein für das Wissenschaftsland Niederösterreich bezeichnet werden“, betont die Landeshauptfrau.

Die Donau-Universität Krems ist die führende öffentliche Universität für Weiterbildung in Europa und führt Universitätslehrgänge  durch.

Alle Universitätslehrgänge sind laut Universitätsgesetz 2002, § 51 Abs. 2 Z. 20 außerordentliche Studien und die darin verliehenen Mastergrade sind Mastergrade in der Weiterbildung.

Rund 8.240 Studierende sind derzeit an der Donau-Universität Krems zugelassen, mehr als 24.500 AbsolventInnen haben ihr Studium bereits erfolgreich an der DUK abgeschlossen.

Mastergrade in der Weiterbildung („Master of Business Administration“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen
    • an öffentlichen Universitäten gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
    • an Privatuniversitäten gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
  • Lehrgängen zur Weiterbildung
    • an (privaten) Fachhochschulen gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
    • an Privathochschulen gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
  • Hochschullehrgängen an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG)
    StF: BGBl. I Nr. 30/2006

verliehen, deren

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).

Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:

Mastergrade in der Weiterbildung sind

  • akademische Grade
  • auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
  • mit starkem Berufsbezug,
  • für das seinerseits ein abgeschlossenes
    • Bachelorstudium,
    • Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
    • eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten – Berufsrechte:

  • man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
  • durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
  • mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
  • …….
  • nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie 
    • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), 
    • Vermögensberater
    • Versicherungsagent oder 
    • Wertpapiervermittler 
  • ausgeübt werden.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

Internationale Bewertung:

Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind, z.B.

  • „Master Universitario“ in Italien;
  • „Licentiat“ in Schweden;
  • „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung],
  • „Maestro“ in Spanien.

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

ECTS-Anrechnungspunkte:

In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der Anrechnung im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.

Anrechnungen in anderen Studien:

In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Masterstudien erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der § 78 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 idgF zur Anwendung zu bringen: „Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen“ abgelegt wurden.

Führung:

Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.

Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

VIS – (Akademische) Weiterbildung im Fernstudium:


[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002