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Online-Lehrgang „Management und Marketing“ – als Kontaktstudium mit 72 ECTS – auf das nachfolgende Bachelorstudium voll anrechenbar

Erstmals bietet VIS in Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz, ein Kontaktstudium an. 

Kontaktstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse.[1] 

Die Qualität eines jeden Kontaktstudiums muss durch eine Hochschule geprüft werden. 

In den VISKontaktstudien (Lehrgänge im Fernstudium) wird die Qualität durch die Allensbacher Hochschule sichergestellt, die auch nach positivem Studienerfolg die ECTS vergibt.

Der Lehrgang Management und Marketing besteht aus 12 Modulen mit jeweils 6 ECTS (also einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 180 Stunden), umfasst daher  insgesamt 72 ECTS.

Die erworbenen Credits können für ein anschließendes Bachelor-Studium oder auch Weiterbildungsangebote (z.B. MBA-Lehrgänge) genutzt werden.

Am Ende jedes Moduls ist eine Prüfung abzulegen:

  • Wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement 
  • Einführung in die Allgemeine BWL 
  • Einführung in die Volkswirtschaftslehre (VWL I) 
  • Einführung in das Rechnungswesen (Rechnungswesen I) 
  • Einführung in das Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsrecht I) 
  • Marketing 
  • Markt- und Werbepsychologie 
  • Wirtschaftspsychologie 
  • Unternehmensführung/Strategisches Management 
  • Investition und Finanzierung 
  • Projekt- und Prozessmanagement 
  • Human Ressource Management (Personalwirtschaft)

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Infos zum Kontaktstudium:

Playlist zum Thema:


[1] Die gesetzliche Bestimmung aus dem Landeshochschulrecht Baden Württembergs:

§ 31 Weiterbildung

(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen. Die DHBW soll zusammen mit den beteiligten Ausbildungsstätten Möglichkeiten einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten beruflichen Weiterbildung im dualen System entwickeln.

(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

Österreich: Studieren auch ohne Matura? Ja! Warum nicht gleich in einem Fernstudium einer deutschen Hochschule?

Österreich:

Neben der klassischen Matura an einer AHS oder BHS berechtigen in Österreich auch die

zu einem Studium an einer Universität[3], Fachhochschule[4] oder einer Pädagogischen Hochschule[5].

Berufsreifeprüfung:

Voraussetzung dafür, die Berufsreifeprüfung ablegen zu können ist die Absolvierung einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege). Bevor Prüfungen absolviert werden können, ist ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule einzubringen. 

Die Berufsreifeprüfung besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich). Die Prüfung im Fachbereich bezieht sich immer auf die berufliche Erstausbildung.

Die Prüfungsvorbereitung kann im Selbststudium, im Fernstudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen (Erwachsenenbildungsinstitutionen, Schulen für Berufstätige, Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit) erfolgen. Werden Vorbereitungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung besucht, so können bis zu drei Prüfungen dort abgelegt werden. Eine Prüfung muss jedenfalls an einer öffentlichen höheren Schule abgelegt werden.

Seit April 2017 gilt im Bereich Berufsreifeprüfung die standardisierte Reife- und Diplomprüfung.

Studienberechtigungsprüfung

Die Voraussetzungen sind das Mindestalter von 20 Jahren, die Staatsbürgerschaft eines EWR-Mitgliedstaates, der Nachweis von einer zu dem angestrebten Studium passenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung

Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht nur Zugang zu der Ausbildungsform, für welche die Studienberechtigungsprüfung speziell abgelegt wurde. Das Wechseln des Studiums ist nur eingeschränkt möglich. Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung noch keine Garantie für die Aufnahme in das gewählte Studium. Die Studienberechtigungsprüfung alleine bietet in der Regel keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.

Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus 5 Prüfungen, die vom jeweiligen Rektorat der gewählten Bildungsstätte festgelegt werden. Inhaltlich richten sich die Prüfungen nach dem angestrebten Studium. Seit 01.10.2010 liegt die Autonomie für die Studienberechtigungsprüfung bei den Hochschulen, die die Studienberechtigungsprüfung sehr unterschiedlich handhaben. Für genaue Informationen ist es daher nötig, sich direkt zu erkundigen.

Die Prüfungsvorbereitung erfolgt im Selbststudium oder im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen, mindestens eine Prüfung muss an der angestrebten Bildungseinrichtung abgelegt werden.

Einschlägige berufliche Qualifikation:

Das Studium an einer Fachhochschule ist auch ohne Matura möglich.

Das FHStG regelt ganz eindeutig:

§ 4 (4) „Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation.“

Eine abgelegte Befähigungsprüfung für reglementierte Gewerbe oder die Meisterprüfung für Handwerke schafft in Österreich den Hochschulzugang.

Deutschland:

Auch Deutschland kennt den direkten Hochschulzugang für beruflich besonders Qualifizierte!

Studienbewerber(innen) mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einem vergleichbaren Abschluss können ohne besondere Prüfungen oder Zulassungsverfahren ein Hochschulstudium beginnen.

Personen mit hochqualifizierten Berufsbildungsabschlüssen wie Meister(in), Fachwirt(in) und als gleichwertig anerkannten Qualifikationen sind im gesamten Bundesgebiet Personen mit allgemeiner Hochschulreife gleichgestellt.[6]

Laut den Rahmenvorgaben der KMK sind folgende hochqualifizierte Bildungsabschlüsse der allgemeinen Hochschulreife gleichzustellen:

  • Meister(innen) im Handwerk nach §§ 45, 51a und 122 der Handwerksordnung (HwO);
  • Inhaber(innen) von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen;
  • Inhaber(innen) vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst);
  • Inhaber(innen) von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarungen über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung;
  • Inhaber(innen) vergleichbarer landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.

Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte:

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Studium nach einer bestandenen „Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte“  aufzunehmen.

Beruflich Qualifizierte können eine Eignungsprüfung ablegen und so auch ohne Abitur oder FH-Reife zu einem Studium zugelassen werden.

Voraussetzung für ein BWL-Studium sind eine kaufmännische Ausbildung und drei Jahre Berufserfahrung.

So z.B. auch an der Allensbach Hochschule. An dieser Hochschule werden die Bachelor- und Masterstudien im Fernstudium angeboten und können dadurch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Für Studierende aus Österreich bietet das die Möglichkeit auch ohne Matura im Fernstudium ein BWL-Studium in Deutschland zu absolvieren.

Derzeit ist der Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit 10 Studienschwerpunkten wählbar:

  • Banking
  • Bau- und Immobilienmanagement
  • Betriebliche Steuerlehre
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Digital Business Management
  • Digital Marketing Management
  • Fashion Management
  • Gründungs- und Innovationsmanagement
  • KMU- und Handwerksmanagement
  • Wirtschaftspsychologie

Weitere BLOG-Beiträge zu den angesprochenen Themen:

Rückfragen zur Eignungsprüfung für Beruflich Qualifizierte, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule  in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Vienna International Studies:

https://www.youtube.com/watch?v=el4qYwL4RLo&list=UU45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ


[1] Das Absolvieren einer Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich. 

[2] Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulstudium, zu einem bestimmten Kolleg oder einer Pädagogischen Hochschule.

[3] § 63, 64 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[4] § 4 (5), § 5 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993

[5] § 52 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005HG)

[6] Seit 2009, Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK)

Drittes Bodensee-Forum 2019 der Hochschule Allensbach:

Den Wandel gestalten, präventiv und nachhaltig sanieren

02. und 03. Juli 2019 im Konzil Konstanz

Seit der globalen Finanzkrise sind Initiativen zur Reform des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts in Europa und anderswo auf der Welt in das Blickfeld der Rechtspolitik und der Rechtsanwender gerückt.

Insbesondere die Erleichterung der Unternehmenssanierung und die Bedeutung effizienter Mechanismen im Umgang mit in Not geratenen, aber überlebensfähigen Unternehmen hat das Handeln der Europäischen Union (EU) bestimmt.

Die unter dem Stichwort „präventive Restrukturierung“ europaweit laufenden Bemühungen, Unternehmen in Schwierigkeit einen neuen, dritten Weg aufzuzeigen, bestimmt daher auch das 3. Bodensee-Forum.

Auch die Auswirkungen des Brexit beeinflussen die Diskussion und fordern neue Handlungsperspektiven für Unternehmen, ebenso wie die Auswirkungen auf die Berater- und Verwalterbranche.

Das Bodensee-Forum bietet auch 2019 einen Rundumblick und gibt Orientierung in vielfältigen praktischen Fragen, insbesondere der Nachhaltigkeit von Sanierungen in der DACH-Region.

Ausgewählte Einzelfragen und Aspekte der Insolvenz im Kapitalmarktrecht machen auch Konstanz 2019 wieder zu einem „Muss“ für alle Sanierungs- und Restrukturierungsinteressierten.

Anmeldung

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Online-Formular

auf der Internetseite: https://kongress-bodenseeforum.de/anmeldung/

Veranstaltungsort: Konzil Konstanz, Hafenstraße 2, 78462 Konstanz

www.konzil-konstanz.de

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 230,00 Euro ohne USt.

Das DIAI ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Mitglieder des Bundes Deutscher Rechtspfleger und Hochschulangehörige haben freien Zutritt nach entsprechender vorheriger Anmeldung.

Mit der Anmeldung kann bereits eine Bescheinigung iSd § 15 FAO über 6 Zeitstunden angefordert werden.

Während der Veranstaltung ist dafür der Nachweis der Anwesenheit vormittags wie nachmittags durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste zu führen.

Anerkannte Pflichtfortbildung für Fachberater (DStV e.V.)

Veranstalter:

Deutsches Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI)

www.diai.org

Allensbach Hochschule Konstanz

www.allensbach-hochschule.de

Bund Deutscher Rechtspfleger

Landesverband Baden-Württemberg

www.bw.bdr-online.de

PROGRAMM

Dienstag, 02. Juli 2019

ab 18:00 Eintreffen der Teilnehmer und Aperitif im Konzil Konstanz

19:00 Abfahrt zur Bodenseefahrt MS Uhldingen mit bayerischem Buffet an Bord

ca 21:00 Rückkehr in den Hafen

Mittwoch, 03. Juli 2019

ab 8:00 Empfang der Teilnehmer, Kaffee, kleiner Imbiss

8:50 Begrüßung der Teilnehmer und Einführung in die Veranstaltung

Prof. Dr. Hans Haarmeyer / Leitender Direktor des DIAI

Prof. Dr. Sonja Keppler / Allensbach Hochschule

Stefan Lissner / AG Konstanz

9:00 Grußwort MD Elmar Steinbacher / JuM BaWü

09:15 bis 10:45 Themenkreis 1

Präventive Restrukturierung in Europa – Möglichkeiten und Grenzen

9:15 Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur präventiven Restrukturierung in der DACH-Region: Ziele – Pläne – Umsetzungsszenarien

Länderberichte

Österreich: Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr / BMVRDJ Wien

Deutschland: Alexander Bornemann / BMJV Berlin

Schweiz: Prof. Dr. Ulrich Haas / Universität Zürich

10:15 Diskussion mit den Referenten und RA Georg J. Wohl / Zürich sowie Michael Pluta / Ulm

10:45 Kaffeepause

11:15 bis 13:00 Themenkreis 2

Brexit und andere aktuelle Entwicklungen

11:15 Brexit: Nach dem Austritt und vor der neuen Wirtschaftspartnerschaft – Was kommt auf die Unternehmen zu?

Jürgen Matthes / Institut der deutschen Wirtschaft, Köln

11:45 Charles Vögele – ein Sanierungsverfahren in Österreich

Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser / Universität Graz

RA Dr. Clemens Jaufer / Insolvenzverwalter, Österreich

12:30 Einheitliche Prüfung in Eigenverwaltungsverfahren für Gläubigerausschuss und Gericht

RA und Dipl.Kfm Erion Metoja / Sachverständigeninstitut Dr. Eisner

13:00 Mittagspause / Buffet

14:00 bis 18:00 Themenkreis 3

Grenzüberschreitende Sanierungen und aktuelle Fragen der Sanierungs- und Insolvenzpraxis

14:00 Pfändungsschutzanträge bzgl. Arbeitseinkommen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Dipl.-Rpflin Sylvia Wipperfürth / SIIW Sachverständigen-Institut für Insolvenz- und Wirtschaftsrecht, Alsdorf

14:20 Erhöhter Pfändungsfreibetrag bei Schuldnern die in der Schweiz leben (§ 850 f ZPO)

RA Christian Zschocke / Haischer & Partner

14:40 Behandlung des Eigentumsvorbehalts in schweizerischen Konkursverfahren

RAin Sabina Schellenberg / FRORIEP Legal AG, Zürich

15:00 Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren am Beispiel der InterSky Luftfahrt GmbH

Dr. Thorsten Schleich / österreichischer Masseverwalter

Mag. Lukas Pfefferkorn / Wien

15:30 Die Insolvenzverwaltung von Konzernen in der Dachregion

Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz / Schneider Geiwitz, Neu-Ulm

16:00 Kaffeepause

16:15 Professionelle Eigenverwaltung bei grenzüberschreitenden Sanierungen

RA Robert Buchalik / BV ESUG, Buchalik Brömmekamp

16:45 Die Haftung und Stellung des Anlegers in Krise und

Insolvenz – vom Gesellschaftsrecht zum Kapitalmarktrecht

RA Ralph Veil / Mattil & Kollegen, München

17:15 Ausgewählte Fragen bei der Durchsetzung von Forderungen durch ausländische Insolvenzverwalter in der Schweiz

Philipp Possa / Transliq AG Bern

18:00 Schlusswort und Ende der Veranstaltung

REFERENTEN

Alexander Bornemann

RA Robert Buchalik

Schneider Geiwitz

Prof. Dr. Hans Haarmeyer

Prof. Dr. Ulrich Haas

RA Dr. Clemens Jaufer

Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser

Stefan Lissner

Jürgen Matthes

RA Dipl.Kfm Erion Metoja

Prof. Dr. Franz Mohr

Mag. Lukas Pfefferkorn

Philipp Possa

RAin Sabina Schellenberg

RA Dr. Thorsten Schleich

MD Elmar Steinbacher

RA Ralph Veil

Dipl.-Rpflin Sylvia Wipperfürth

RA Georg J. Wohl

RA Christian Zschocke