Archiv für den Monat: August 2023

Sigmund Freud Privatuniversität – Stipendienprogramm Steiermark – nur noch zwei Tage Bewerbungsfrist für das Studium der Humanmedizin

Für das Studienjahr 2023/24 werden über ein Kooperationsprojekt der SFU mit dem Land Steiermark in einem Stipendienprogramm 20 Studienplätze in der Studienrichtung Humanmedizin vergeben.

Stipendiengeberin ist die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes), die mit ausgewählten Studierenden einen Stipendienvertrag über die Übernahme der gesamten Studiengebühren (Bachelor und Master) an der SFU MED abschließt.

Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiat*innen, das Studium der Humanmedizin in der vorgesehenen Mindeststudiendauer von zweimal 6 Semestern  zu absolvieren und ab dem letzten Ausbildungsjahr (KPJ) für die Dauer von 10 Jahren bei der KAGes im Rahmen eines vollzeitbeschäftigten Dienstverhältnisses ärztlich tätig zu sein. Konkret bedeutet dies:

  • Absolvierung des KPJ in der Steiermark / KAGes
  • Basisausbildung / KAGes
  • Ausbildung zum*zur Allgemeinmediziner*in

oder

  • Sonderfachausbildung in den LKH der KAGes
    (ausgenommen: LKH-Univ. Klinikum Graz), insbesondere
  • Allgemein- und Viszeralchirurgie
  • Anästhesie- und Intensivmedizin
  • Pathologie
  • Neurologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Der Ort der Ausbildung wird seitens der KAGes vorgegeben und kann nicht von den Stipendiat*innen gewählt werden. Der Ausbildung folgt Berufstätigkeit als Allgemeinmediziner*in bzw. als Facharzt*ärztin im jeweiligen Sonderfach in den LKHs der KAGes (ausgenommen: LKH-Univ. Klinikum Graz).

Bewerbungsfrist:27.07.2023 bis 23.08.2023 (bei Erschöpfung des Kontingents wird die Frist entsprechend verkürzt)
Bewerber*innenkontingent:60 Bewerber*innen
Studienplätze:20 Studienplätze
Studiengang:Bachelor Humanmedizin (in der Folge: Master Humanmedizin)
Studienbeginn: Studienjahr 2023/24

Ablauf der Bewerbung:

  1. Schritt: Online-Bewerbung unter https://sfu-aufnahme.academyfive.net/de/
  2. Schritt: Mail an aufnahme@med.sfu.ac.at mit dem Betreff
    „Stipendienprogramm Steiermark 2023/24“

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PMU als erste österreichische Privatuniversität für mehr als sechs Jahre reakkreditiert

Bundesverwaltungsgericht gibt Paracelsus Universität nach Einspruch Recht: Institutionelle Reakkreditierung aus dem Jahr 2021 damit bis 2033 verlängert

Salzburg (OTS) – Als Privatuniversität ist die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätsüberprüfung durch die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzte Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQ Austria) zu unterziehen.

Im Zuge eines umfangreichen, mehrmonatigen Prozesses werden bei diesen Überprüfungen durch ein Team internationaler Gutachterinnen und Gutachter Lehrangebot und Forschung, Entwicklungsplan, Personal, Finanzierung, räumliche und technische Infrastruktur und vieles mehr unter die Lupe genommen.

Die Überprüfungsprozesse werden grundsätzlich alle sechs Jahre durchgeführt, wobei ab der zweiten Reakkreditierung die Möglichkeit einer längeren Frist – konkret: bis zu 12 Jahren – besteht. Bis dato wurde diese Möglichkeit von der AQ Austria allerdings noch nie ausgeschöpft.

PMU hat Reakkreditierungs-Bescheid aus 2021 beeinsprucht

Nach ihrer Erstakkreditierung im Jahr 2002 wurde die PMU bereits 2007 und 2014 reakkreditiert. Zuletzt wurde die institutionelle Reakkreditierung per Bescheid der AQ Austria im September 2021 für weitere sechs Jahre ausgesprochen.

In dem zugrundeliegenden Gutachten wird diese ausdrücklich empfohlen. Die AQ Austria hebt darin die Zusammenarbeit der PMU mit ihrem Uniklinikum in Salzburg, die Forschungsleistung, den Entwicklungsplan oder auch das interne Qualitätsmanagement als besondere Qualitätsmerkmale der Universität hervor. In ihrer Stellungnahme zum Gutachten beantragte die PMU eine Akkreditierungsdauer von zwölf Jahren. Diesem Antrag entsprach das Board der AQ Austria nicht und führte in seiner Begründung aus, dass eine Akkreditierungsdauer von mehr als sechs Jahren aus Sicht des Boards grundsätzlich nicht angemessen wäre.

Da diese Begründung aus Sicht der PMU nicht rechtskonform ist, hat sie den Bescheid aus dem Jahr 2021 beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht. PMU-Rektor Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Sperl erläutert: „Für uns war aufgrund des Gutachtens nicht nachvollziehbar, weshalb die Reakkreditierung erneut nur für sechs Jahre erteilt wurde. Daher haben wir mit dem Ziel einer Verlängerung auf die maximal möglichen zwölf Jahre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Es ging in unserem Fall also nicht um die Frage, ob unsere Akkreditierung verlängert wird, sondern für wie lange.“

Premiere in Österreich: Verlängerung der Akkreditierung für 10 Jahre

Das Österreichische Bundesverwaltungsgericht hat der PMU nun Recht gegeben und festgestellt, dass die Verlängerung der Akkreditierung der PMU für zehn anstatt nur für sechs Jahre wie im ursprünglichen Bescheid festgelegt zu erfolgen hat. Damit folgt das Gericht in den wesentlichen Punkten der Argumentation der PMU und erkennt an, dass eine pauschale Einschränkung der Akkreditierungsperiode auf sechs Jahre unzulässig ist und bewährten Privatuniversitäten entsprechend eine längere Akkreditierungsperiode zusteht.

Das zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtskräftige Urteil wurde der Universität am 7. Juni 2023 übermittelt. Da die AQ Austria die Möglichkeit, binnen sechs Wochen dagegen in Revision zu gehen, nicht in Anspruch genommen hat, tritt der Bescheid nun per 7. Juni 2023 in Kraft. Die institutionelle Akkreditierung der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität wurde somit bis 8. Juni 2033 verlängert. „Wir freuen uns über die Entscheidung und sehen diese auch als Bestätigung für die Qualität der Paracelsus Universität in Lehre, Forschung und als Institution insgesamt“, so Rektor Sperl.

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Österreich: mehr als 20.000 Studierende an Privatuniversitäten

Der seit 25 Jahren bestehende Sektor wächst kontinuierlich, hat den höchsten Anteil internationaler Studierender und hat das staatliche Qualitätssiegel.

Wien/St.Pölten/Krems/Linz/Salzburg/Hall/Feldkirch (OTS) 

An den aktuell 19 österreichischen Privatuniversitäten und -hochschulen studieren bereits mehr als 20.000 Menschen in über 200 Studiengängen in Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Medizin, Theologie, Philosophie sowie Kunst und Musik.

Damit haben die Privatuniversitäten ihren Marktanteil in den letzten 10 Jahren verdoppelt.

Bei der Ausbildung in Mangelberufen stellen sie eine Ergänzung zum öffentlichen Hochschulsystem dar, so decken sie zum Beispiel 21% der in Österreich angebotenen Studienplätze in Medizin ab.

In den letzten Jahren verzeichnet der private Sektor die höchste Wachstumsrate aller Sektoren der tertiären Bildung, diese Entwicklung wird sich fortsetzen.

Die große Mehrheit der an Privatuniversitäten inskribierten Studierenden (83%) finanziert sich ihr Studium selbst.

Mit über 51% hat der Sektor den höchsten Anteil internationaler Studierender in Österreich.

Privatuniversitäten und -hochschulen unterliegen einer sehr strengen Qualitätsaufsicht und Offenlegungspflicht. Zahlreiche der österreichischen Privatuniversitäten haben bereits über mehrere Sechsjahreszyklen in von der zuständigen Behörde AQ Austria durchgeführten strengen Überprüfungsverfahren die Qualität als Institution und in Lehre und Forschung bestätigt bekommen.

Erstmals wurde nun einer privaten Universität eine Reakkreditierungsperiode von zehn Jahren bescheinigt (Paracelsus Medizinische Privatuniversität). Damit wird dem Sektor die Anerkennung für die seriöse qualitätssichernde Weiterentwicklung an den etablierten Institutionen zuteil.

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