Archiv für den Monat: Juni 2021

Bodensee Forum: Krise, Sanierung und Turnaround – der Fachkongress für Insolvenzverwalter am Bodensee!

Aktuelle Informationen für Sie aus erster Hand – seien Sie auch 2021 wieder dabei!

Das 4. Bodenseeforum findet am 06./07. Juli 2021 im Konzil in Konstanz statt.

Wir beginnen am Abend des 6. Juli 2021 wieder mit einer Rundfahrt über den Bodensee mit gemeinsamem Nachtessen und der Möglichkeit zum Networking mit Teilnehmenden, Referentinnen und Referenten.

Der Kongress findet am 7. Juli 2021 in den Räumlichkeiten des historischen Konzils (großer Saal) in Konstanz statt.

Die Veranstaltung in 2021 steht unter dem Motto „Insolvenzverwaltung und Restrukturierung im Wandel – Aufbruch zu neuen Ufern in der DACH-Region“ und wir freuen uns, wieder Teilnehmende, Referentinnen und Referenten aus dem Vier-Länder-Eck begrüßen zu dürfen!

Aufgrund der aktuell unsicheren Situation findet die Veranstaltung in einem „hybriden“ Format, d.h. sowohl online als auch in Präsenz statt.

Sofern ein behördliches Verbot die Veranstaltung in Präsenz verunmöglichen sollte, wird die gesamte Veranstaltung online angeboten.

Das Programm können Sie hier herunterladen. Die Anmeldemaske ist bereits geöffnet!

Ein persönliches Jubiläum: 5 Jahre Allensbach Hochschule Konstanz

Vor fünf Jahren habe ich begonnen für die Allensbach Hochschule in Konstanz zu arbeiten.

Vorerst als Hochschullektor, dann als Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und seit Jahresbeginn auch als Rektor.

Es freut mich sehr in einem ambitionierten und engagierten Team einer auf Wirtschaft und Fernlehre spezialisierten Hochschule mitwirken und mit hoch motivierten Studierenden arbeiten zu dürfen.

Unsere Studierenden studieren in Regel- und Kontaktstudien:

Wenn Sie mehr über unser Studienangebot und die Hochschule wissen wollen, nutzen Sie bitte unsere Informationsabende oder wenden Sie sich direkt an mich:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies und das IHM

Österreich: Zertifikat vereint Militär und Wirtschaft – Meilenstein in der Miliz

Militärische Qualifikationen ins zivile übersetzt und international normiert

Wien (OTS) – Das Österreichische Bundesheer hat gemeinsam mit der TÜV-Austria-Akademie ein Modell zur Zertifizierung von militärischen Qualifikationen entwickelt.

Mit diesem Pilotprojekt können militärisch erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten ins Zivile übersetzt und nach internationalen Normen sichtbar und nutzbar gemacht werden. Bei einer Veranstaltung, am 21. Juni 2021 überreichte der Milizbeauftragte des Bundesheeres, Generalmajor Erwin Hameseder, die ersten zwölf Zertifikate an Führungskräfte der Miliz.

„Letztlich wird auch dem Arbeitgeber beziehungsweise zivilen Betrieben viel Zeit und Geld erspart, wenn der betroffene Arbeitnehmer Voraussetzungen, Erfahrungen und Qualifikationen bestätigt bekommt, die auch im Interesse des Betriebes sind“, so Generalmajor Erwin Hameseder.

Die Zertifikate wurden auf Basis der Ausbildungsunterlagen des Bundesheeres entwickelt und verdeutlichen die jeweilige Qualifikation und das Verständnis für Sicherheit. Das Niveau reicht dabei vom zertifizierten Milizsoldaten über verschiedene Kommandantenfunktionen bis zum Expertenstatus. Damit wird die zivile Nutzbarkeit verdeutlicht und der Mehrwert für den Arbeitgeber hervorgehoben. Darauf basierend kann der Arbeitgeber die neu erworbenen Kompetenzen des Zertifikatsträgers auch in zivilen Funktionen und Bereichen einsetzen.

Auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zeigte sich über die Entwicklungen erfreut: „Unsere Milizsoldatinnen und Milizsoldaten leisten als Bürger in Uniform einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit Österreichs – in Uniform aber auch in ihren Unternehmen. Mit dieser Initiative wollen wir einen Anreiz für die gegenseitige Anrechnung von militärischen und zivilen Ausbildungen schaffen.“

In weiterer Folge soll das Projekt auch mit der Wirtschaftskammer verknüpft und ein politisch übergreifender Konsens gefunden werden. Mit dieser Zertifizierung soll die Akzeptanz der Miliztätigkeit in Unternehmen verbessert werden. Ein erworbenes Zertifikat ist zwei Jahre gültig.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Landesverteidigung
Information & Öffentlichkeitsarbeit / Presse
+43 664-622-1005
presse@bmlv.gv.at
http://www.bundesheer.at
@Bundesheerbauer

Sollten Sie Ihre Qualifikationen für Regel- bzw. Kontaktstudien auch nutzen wollen, stehen wir für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies und das IHM

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Was ist ein Kontaktstudium?

Wende in der Wundversorgung

4 Prozent der Weltbevölkerung leiden an chronischen Wunden oder Wundheilungsstörungen.

Eine der Ursachen ist der Mangel an gut ausgebildetem Fachpersonal. In Malaysia soll sich das nun ändern.

CHRONISCHE WUNDEN UND Wundheilungsstörungen sind weit verbreitet. Knapp 30 Millionen Menschen weltweit sind davon betroffen. Ursachen sind mangelnde Expertise in Hygiene und modernen Therapiemethoden sowie die fehlende Dokumentation der Heilverfahren und des Heilungsprozesses. Auch die inadäquate Behandlung von Grunderkrankungen wie Diabetes oder Venenleiden zählt dazu.

Expertise aufbauen:

In Entwicklungs- und Schwellenländern ist das Risiko besonders hoch. Allein in Malaysia leben rund 1,5 Millionen Betroffene. Lohmann & Rauscher (L&R), international führendes Unternehmen für Medizinprodukte und Hygieneartikel, hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die lokalen Ausbildungsstrukturen und das Fachwissen in Wundversorgungs-Management zu stärken.

„Als Anbieter von Medizinprodukten wollen wir die soziale Wirkung entlang unserer Wertschöpfungskette fördern. Dank unserer Partner und der Unterstützung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit können wir in Malaysia Ausbildungsprogramme aufbauen“, so Georg Votava, Leiter International Affairs bei L&R.

Europa als Vorbild:

Konkret sollen ein Diplomlehrgang für medizinische Fachkräfte und ein Grundkurs für Pflegepersonal nach europäischem Vorbild entwickelt werden. Dabei arbeiten österreichische und malaysische Expertinnen und Experten eng zusammen. Der Grundkurs hat bereits die erste Hürde genommen: Er ist akkreditiert und startet dank E-Learning-Modulen im Juni.

Gebündeltes Wissen:

Neben L&R sind das in Österreich ansässige IHMInstitute for technology-based Education in Health Management, die Sigmund Freud PrivatUniversität Wien und das Lincoln University College in Kuala Lumpur an der Partnerschaft beteiligt. Die österreichische Entwicklungsorganisation ICEP bringt ihr Know-how in Sachen sozialer Wirkung ein.

„Die Zusammenarbeit mit so vielen Stakeholdern ist entscheidend dafür, dass wir die Ausbildungsprogramme in Malaysia nachhaltig verankern können“, ist Harikrishna K.R. Nair, Präsident der Malaysian Society of Wound Care Professionals, überzeugt.

Text: Astrid Taus, Leiterin ICEP Social Impact

publiziert: SCHWERPUNKT  WELTNACHRICHTEN 2/2021

Mehr zum IHM: https://ihm.ac.at/

Weitere Informationen zum IHM, allfällige Rückfragen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies und das IHM

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Rumsfeld Matrix:

mARTina Stadlmair “. . . alles ohne Titel”

mit Frauenpower geht es weiter!

Am Donnerstag, 1. Juli präsentiert die Galerie medienhauswimmer, Wels

mARTina Stadlmair

“. . . alles ohne Titel”
“Meine Werke tragen bewusst keinen Titel, weil ich den Betrachter die Möglichkeit geben möchte, der eigenen Phantasie freien Lauf zu lassen” so die Künstlerin.

Über ihr KOMMEN würden wir uns freuen!
Wels, Stadtplatz 41/3.Stock – Beginn: 19.30 Uhr
Begrüßung: Ing. Andreas Cuturi MAS
Laudator: Walter Zaunmüller/KulturStR a.D.
Eröffnung und Sponsor: Regionaldirektor Robert Reif/Sparkasse OÖ

Österreich: Zukunftsfähige Struktur für das Verteidigungsministerium

Wien, 16. Juni 2021  – Dienstag den 15. Juni 2021, hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die Änderung der Struktur der Zentralstelle des Verteidigungsministeriums angeordnet.

“Nach unzähligen Gesprächen mit den Soldatinnen und Soldaten und basierend auf dem Regierungsprogramm, habe ich den Generalstabschef und meinen Generalsekretär damit beauftragt, eine zukunftsfähige Struktur für das Verteidigungsministerium zu schaffen. Dabei habe ich folgende vier Punkte als Eckpfeiler der Ausarbeitungen definiert.

Erstens: Die Truppe bleibt unberührt und jede und jeder behält seine Anstellung.

Zweitens: Das Bundesheer muss seine Führungsgrundsätze wieder leben können – zum Beispiel die Einheit der Führung – und Doppelgleisigkeiten müssen beseitigt werden.

Drittens: Grundlage jeder Überlegung soll der Grundsatz: ‘Weniger Verwaltung, mehr Truppe’ sein.

Viertens: Ziel ist es, die Zentralstelle des Verteidigungsministeriums soll von einer trägen Verwaltungsorganisation zu einer schnellen, agilen Service- und Führungsorganisation weiterentwickelt werden. Ich danke allen, die in den vergangenen Monaten so intensiv an diesem Projekt gearbeitet haben!”

Konkret sehen die Änderungen der Struktur wie folgt aus:

Aus fünf Sektionen (inkl. Ebene Generalstab) werden drei Generaldirektionen:

  • Präsidialdirektion,
  • Generaldirektion für Verteidigungspolitik und
  • Generaldirektion für Landesverteidigung.

Die Kernkompetenz „Militärische Landesverteidigung“ wird in der Zentralstelle durch den Chef des Generalstabes repräsentiert, der gleichzeitig als Kommandant der Generaldirektion für Landesverteidigung fungiert.

Künftig wird der Generalstabschef, als Teil der Zentralstelle und des Bundesheeres, die Bereiche Einsatz, Luftstreitkräfte, Ausbildung, Logistik Beschaffung, IKT und Cyber, Infrastruktur, Militärisches Gesundheitswesen und Fähigkeiten- und Grundsatzplanung führen.

Durch den Generaldirektor für Verteidigungspolitik werden die Bereiche Recht, Verteidigungspolitik und internationale Beziehungen sowie die Kommunikation geführt.

Die Präsidialdirektion führt die Bereiche Personal und administrative Angelegenheiten.

“Die Truppe wurde in den vergangenen Jahren alle drei bis fünf Jahre neu strukturiert, wobei die Reformen nie zu Ende gebracht wurden. Das schadet jeder Organisation, jedem Unternehmen und auch dem Bundesheer. Jedoch wurde die Wurzel des Problems, die Kopflastigkeit, nie ernsthaft angegriffen. Mit dieser Weiterentwicklung der Zentralstelle und der oberen militärischen Führung wird dies nun geändert. Es handelt sich somit erstmals um eine Reform für die Truppe und nicht der Truppe”, so die Verteidigungsministerin.

Generalstabschef Robert Brieger: “Die bevorstehende Organisationsanpassung des BMLV bringt eine deutliche Verschlankung der Zentralstelle unter gleichzeitiger Zusammenfassung der für die Führung des Bundesheeres wesentlichen Aufgabenträger unter dem Chef des Generalstabes. Dies ermöglicht eine Dynamisierung des Führungsverfahrens, erfordert allerdings von den Aufgabenträgern ein Höchstmaß an Kooperation und eigenverantwortlichem Handeln im Sinne der übergeordneten Absicht.”

Generalleutnant Franz Reißner, Kommandant der Streitkräfte: “Trotz einschneidender Veränderungen werden militärische Prinzipien beibehalten, die insbesondere für die Erfüllung militärischen Aufgaben, auch im internationalen Kontext unabdingbar sind. Die “Interoperabilität” und Vergleichbarkeit mit Führungsstrukturen von Partnernationen im Rahmen der GSVP bleiben gegeben.”

“Diese epochale Organisationsänderung initiiert eine signifikante Verschlankung der Verwaltung, stärkt die Truppe, ordnet Verantwortlichkeiten klar von der strategischen bis zur taktischen Ebene unter dem Grundsatz ‘Einheit der Führung’ und ermöglicht dadurch einen noch effektiveren sowie effizienteren Einsatz der Luftstreitkräfte”, so Brigadier Gerfried Promberger, Kommandant der Luftraumüberwachung.

Generalmajor Hans Hamberger, Leiter der Revision des BMLV: “Die Altersstruktur des Personals und deren Folgen stellen das BMLV in naher Zukunft vor große Herausforderungen. Die beabsichtigte Weiterentwicklung der Zentralstelle, ihre teilweise Verschmelzung mit der oberen militärischen Führung des Bundesheeres und die klare organisatorische Trennung militärischer von allgemein-staatlichen Aufgaben bedeutet, eine große Chance zur Verbesserung des Status quo zu nutzen. Zum Erfolg bedarf es jetzt einer klaren Fokussierung auf das Ziel und die Lösung von Details mit Fingerspitzengefühl.”

Ministerialrat Mag. Walter Hirsch, fcg-GÖD-Vorsitzender der GÖD-Bundesheergewerkschaft: “Der Dienstgeber hat eine Organisationsänderung vorgelegt, die jedenfalls äußerst beachtenswert ist. Viele der beabsichtigten Maßnahmen stellen organisatorische Verbesserungen dar und entsprechen wesentlichen Forderungen der Dienstnehmervertretung. So sollen etwa die Organisation des Ministeriums und des Bundesheeres wieder getrennt werden, das Ministerium soll wieder Ministerium, das Bundesheer wieder Bundesheer sein.

Die Organisation soll wieder primär nach fachlichen Gesichtspunkten erfolgen. Es soll klare Zuständigkeiten und klare Verantwortlichkeiten geben. Dadurch sollen die Fachrichtungen Luftfahrt, IKT&Cyber und Sanitätsdienst gestärkt werden. Die organisatorische “Zerflederung” der Personalverwaltung soll rückgängig gemacht werden und die Budgetverwaltung endlich wieder die Rolle einer zentralen ministeriellen Budgetadministrative zukommen, letztlich soll die oberste militärische Organisation klar gestärkt und der „erste Soldat des Bundesheeres“ auch tatsächlich wieder im Bundesheer abgebildet werden. Der Dienstgeber beabsichtigt damit viele Forderungen der Dienstnehmervertretung umzusetzen. Jetzt ist es am Dienstgeber, die von ihm vorgeschlagene Organisationsänderung ohne Nachteile für die betroffenen Bediensteten zu realisieren. Und es ist an uns als Dienstnehmervertretung, sicherzustellen, dass es im Rahmen der Umsetzung dieser Organisationsanpassung zu keinen Verschlechterungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt.”

Brigadier Erich Cibulka, Präsident der Offiziersgesellschaft: “Einheit der Führung ist ein wichtiger Führungsgrundsatz. Die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in der obersten politischen und militärischen Ebene ist daher zu begrüßen. Im Fokus muss dabei die Steigerung der Einsatzfähigkeit (‘Jointness’) und nicht die Kostenreduktion stehen. Wenn jedoch durch die Maßnahmen Ressourcen freigespielt werden können, dann sollen diese der Truppe zugutekommen (zB. durch Verschiebung von Planstellen), da diese seit langem die Last zahlreicher Einsätze im In- und Ausland bei gleichbleibender Ausbildungsverantwortung trägt.”

“Als Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft und Berufsunteroffizier danke ich unserer Frau Bundesminister für ihr großes Engagement. Mit dieser umfassenden Reform wird die Truppe deutlich gestärkt und gleichzeitig wird die Verwaltung gestrafft. Als Herz, Hand und Seele der Armee ist uns die Garantie der Unteroffiziers-Arbeitsplätze besonders wichtig. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, um bei Einsätzen rasch und effizient unterstützen zu können”, so Vizeleutnant Markus Auinger, Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft.

Österreich: doch kein Aus für die akademischen Expertenlehrgänge

Die am 16. Juni 2021 beschlossene Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden, sieht vor, dass in Lehrgängen zur Weiterbildung weiterhin die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz an Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung verliehen werden kann, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.

Ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden, sah ja vor, dass solche Lehrgänge nur mehr bis zum 30. September 2023 eingerichtet werden können.

Der zuständige Minister hat nun der Kritik daran Rechnung getragen und wird sich die bisherige Rechtslage diesbezüglich nicht ändern.

Siehe dazu auch:

Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Youtube Wikis:

Österreich: neue akademische Grade in außerordentlichen Studien BA (CE), BSc (CE), BPr, MA (CE), MSc (CE), MPr

Die am 16. Juni 2021 beschlossene Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bundesgesetz über die „Diplomatische Akademie Wien“ und das COVID-19-Hochschulgesetz geändert werden, sieht vor, dass in Lehrgängen zur Weiterbildung, das sind

  • Universitätslehrgänge an Universitäten nach UG[1]
  • Hochschullehrgänge an Fachhochschulen nach FHG[2]
  • Hochschullehrgänge an Privathochschulen und Universitätslehrgänge an Privatuniversitäten nach PrivHG[3] sowie
  • Hochschullehrgänge an Pädagogischen Hochschulen nach HG[4]

künftig in außerordentlichen Studien neue akademische Grade vergeben werden.

Bachelorgrade:

  • „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“,
  • „Bachelor of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „BSc (CE)“, oder
  • „Bachelor Professional“, abgekürzt „BPr“.

Mastergrade:

  • „Master of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „MA (CE)“,
  • „Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“,
  • „Master Professional“, abgekürzt „MPr“,
  • „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“,
  • „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, oder
  • „Executive Master of Business Administration”, abgekürzt „EMBA”.

Diese jeweiligen Lehrgänge zur Weiterbildung sind ordentlichen Bachelorstudien und ordentlichen Masterstudien gleichwertig und berechtigen nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung zu ordentlichen Masterstudien und Doktoratsstudien.

Arbeitsaufwand:

Der Arbeitsaufwand für außerordentliche Bachelorstudien hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte und für außerordentliche Masterstudien 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen.

Der Arbeitsaufwand für ein außerordentliches Masterstudium kann in Ausnahmefällen weniger ECTS-Anrechnungspunkte betragen, wenn dieses in Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien vergleichbar ist.

Kooperation mit außerhochschulischen Rechtsträgern:

Lehrgängen zur Weiterbildung können zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit einem außerhochschulischen Rechtsträger angeboten und durchgeführt werden.

Abweichend davon ist für Lehrgängen zur Weiterbildung, in denen der akademische Grad „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ verliehen werden soll, eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung[5] erforderlich.

In diesem Fall sind Verträge insbesondere über die Festlegungen der Leistungen, die die beteiligten Einrichtungen zu erbringen haben, die Durchführung und die Finanzierung zu schließen.

Diese Verträge sind ohne Personenbezug sowie die Angabe von privaten Finanzierungsquellen und von Betriebs- und Geschäftsgeheimissen auf den Webseiten der beteiligten Einrichtungen zu veröffentlichen.

Lehrgangsbeitrag:

Für den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten.

Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrganges zur Weiterbildung vom Rektorat festzusetzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die gleichzeitig ein ordentliches Studium an derselben Hochschule belegen und die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung oder Erlassung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.

Die Teilnahme an Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.

Im Curriculum eines Lehrganges zur Weiterbildung kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Zulassung zu Lehrgängen zur Weiterbildung setzt den Nachweis der im Curriculum des betreffenden Lehrganges zur Weiterbildung geforderten Voraussetzungen voraus.

Wird ein Lehrgang zur Weiterbildung als außerordentliches Bachelor- oder Masterstudium angeboten, sind davon abweichend folgende Voraussetzungen anzuwenden:

  1. Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium ist die allgemeine Universitätsreife und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.
  2. Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium, in dem der akademische Grad „Bachelor Professional“ verliehen werden soll, ist eine einschlägige berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Wenn es das Curriculum erfordert, können Ergänzungsprüfungen vorgesehen werden. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Lehrganges zur Weiterbildung vorgesehenen Prüfungen sind.
  3. Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder ein im Curriculum des Lehrganges zur Weiterbildung definiertes Studium und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Lehrganges zur Weiterbildung vorgesehenen Prüfungen sind.
  4. Abweichend davon kann für Lehrgängen zur Weiterbildung, in denen der akademische Grad „Executive Master of Business Administration“ verliehen wird, im Curriculum auch eine einschlägige berufliche Qualifikation als Zulassungsvoraussetzung festgelegt werden, sofern Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mehrerer fachlich in Frage kommender ausländischer Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.

Expertenlehrgänge bleiben:

Die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz kann den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung verliehen werden, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.

Damit wurden in der Begutachtung vorgetragene Kritikpunkte teilweise aufgegriffen:

  • es ist auch den Fachhochschulen weiterhin möglich, den akademischen Grad LL.M. zu verleihen;
  • die akademische Expertentitel wurden nicht abgeschafft,
  • der Bachelor Professional und der Master Professional werden nicht wie geplant mit BAP und MAP abgekürzt, was zur Verwechslung mit den gleichlautenden deutschen Abschlussbezeichnungen nach absolvierten Fortbildungsstufen hätte führen können, auch wenn BPr und MPr als akademische Grade nicht wirklich glücklich gewählt sind.
  • Da „Continuing Education” eine Ausbildungsform und keinen Inhalt abbildet, wurden die ursprünglich geplanten akademischen Grade BCE und MCE nun doch auf BA (CE), BSc (CE), MA (CE) und MSc (CE) abgeändert.
  • Die allgemeine Universitätsreife wurde nun doch als Zulassungsvoraussetzung für die außerordentlichen Bachelorstudien beibehalten, Ausnahme: BPr und sogar eine weitere „Zugangshürde“, die mehrjährige Berufserfahrung, „verschärft“.

Siehe dazu auch:

Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Rund ums Studium:


[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002  

[2] Bundesgesetz über Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz – FHG) StF: BGBl. Nr. 340/1993

[3] Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) StF: BGBl. I Nr. 77/2020

[4] Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006  

[5] hier sind vor allem das WIFI und das BFI gemeint

Zensur und Tabus an Universitäten – Science Talk am 21. Juni 2021, 19:00 Uhr

Zensur und Tabus an Universitäten.

Gefährdet die „Cancel Culture“ die Wissenschaftsfreiheit?

Podiumsdiskussion mit

  • Univ.-Prof. Dr. Reinhard K. Heinisch, Politologe und Soziologe, Paris-Lodron-Universität Salzburg
  • Prof. DDr. h.c. Hendrik Lehnert, Mediziner, Rektor der Universität Salzburg
  • n.O.

Moderation: Mag.a Petra Stuiber, stv. Chefredakteurin, Der Standard

Eintritt ist frei! Um Anmeldung wird gebeten!

Eine Anmeldung ist schon möglich.

Nähere Informationen

Mag.a Hermine Jirku, MA
E-Mail: hermine.jirku@bmbwf.gv.at
T +43 1 53120-9510

HINWEIS: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und auf Facebook live übertragen.

Sie kann zu Zwecken der Dokumentation auf der Homepage des Ministeriums und auf dem YouTube-Kanal veröffentlicht werden.

Mit Ihrer Teilnahme willigen Sie dazu ein!
Informationen zum Datenschutz bei Zoom-Meetings finden Sie auf der Homepage des BMBWF.

VTA-Institut für Gesundheit und Umwelt

Die Allensbach Hochschule unterstützt das VTA-Institut für Gesundheit und Umwelt und damit die Forschung und Lehre in gesundheits- und umweltrelevanten Fragen, stärkt damit den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaftspraxis und treibt dadurch die Internationalisierung und Interdisziplinarität der Hochschule voran.

Zu den Aufgabenbereichen des das VTA-Instituts für Gesundheit und Umwelt gehören Wissenstransfer, Beratung, Forschung und Lehre, insbesondere die berufsbegleitende Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Arbeitnehmerschutz.

Schwerpunkt in Beratung, Forschung und Lehre liegt auf den wichtigen Bereichen:

  • Gesundheitsmanagement
  • Umweltmanagement
  • Ressourcenmanagement
  • Aus-, Fort und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Unternehmen dieser Bereiche
  • ArbeitnehmerInnenschutz

Träger des VTA-Instituts für Gesundheit und Umwelt ist die VTA.

Die VTA ist eine weltweit erfolgreiche, österreichische Unternehmensgruppe.

Die VTA fördert den Wissenschaftstransfer seit Jahren, hält alljährlich eine wissenschaftliche Tagung ab und vergibt anlässlich dieser Tagung und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Expertenrat für Umwelttechnologie und Infrastruktur Preise für Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten.

Mit Errichtung des VTA-Institutes werden in diesem bereits vier Abteilungen geschaffen:

  • Aus- und Berufsbildung, AN-Schutz
  • Forschung und Entwicklung (Grundlagen und Anwendung)

und in Kooperation mit der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU):

  • Mikro- und Molekularbiologie
  • Chemie

Das Institut wird ISO-zertifiziert (Qualitätsmanagement, Weiterbildung, Umweltmanagement) und dafür die bestehenden VTA-Zertifizierungen genutzt.

Das VTA-Institut für Gesundheit und Umwelt arbeitet damit schon mit der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), dem Deutschen Expertenrat für Umwelttechnologie und Infrastruktur sowie der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste zusammen; weitere nationale und internationale Kooperationen werden angestrebt.

Rückfragen bitte an Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor 

Institut für Gesundheit und Umwelt:

Health & Environment-Institute” by VTA and Allensbach University