Österreich: Meister- und Befähigungsprüfung ab 01.01.2024 kostenlos

Die Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen entfallen ab dem 1. Jänner 2024 zur Gänze.

Die bislang den Kandidat:innen verrechneten Kosten für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung werden durch den Bund übernommen.

Refundierung im zweiten Halbjahr 2023 bezahlter Prüfungsgebühren:

Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 01. Juli bis 31. 12. 2023 können ab 01. Jänner 2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden.

Bund übernimmt Kosten

Bisher waren die Kosten für den Antritt und die Durchführung einer Befähigungs- bzw. Meisterprüfung durchaus beträchtlich.

Für Vorbereitungskurse, Prüfungsgebühr und zusätzlich anfallende Kosten kommt man, unterschiedlich vom Beruf, auf mehrere tausend Euro.

Eine Baumeister:in zahlt beispielsweise ganze 13.356 Euro, Frisör:innen kommen auf 2.918 Euro.

Diese Gebühren fallen nun weg beziehungsweise werden sie nun vom Bund getragen.

Ab 1.1.2024 können somit Erst- und Zweitantritte für den Antretenden kostenfrei absolviert werden.

Diese Kostenübernahme durch den Bund soll die Berufsausbildung attraktiveren.

Unsere Meisterinnen, Meister und Befähigten sind die tragenden Säulen der erfolgreichen dualen Ausbildung in Österreich, auf die wir sehr stolz sind. Angesichts des Fachkräftemangels ist die Übernahme von Kosten für Meister- und Befähigungsprüfungen ein logischer Baustein, um die berufliche Höherqualifikation noch attraktiver zu machen“, sagt Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Das ist ein starkes Signal der Wertschätzung für unsere Meister:innen und Befähigten und wichtig für unseren Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Gleichstellung mit Studium

Es geht jedoch nicht nur um Attraktivierung der Lehrberufe, sondern auch um ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber der immer beliebter werdenden Universitätslaufbahn. Denn während man für die Erlangung des Meisters bisher viel Geld zahlen musste, gibt es auf öffentlichen Universitäten seit geraumer Zeit keine Studiengebühren mehr.

Für die Berufsbildung wurden zuletzt weitere Meilensteine gesetzt: Mit dem Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung werden ab 2024 zusätzliche Möglichkeiten zur lückenlosen Höherqualifikation nach dem Lehrabschluss entstehen – mit Abschlüssen auch in Berufen, in denen es derzeit keine Meister- oder Befähigungsprüfung gibt. Außerdem wurde der Meister dem Bachelorabschluss gleichgestellt.

Zudem wurde – wie auch auf Universitäten unter Absolvent:innen üblich – vor wenigen Tagen der Meister Alumni Club (MAC) aus der Taufe gehoben. Die Mitgliedschaft in diesem Netzwerk ist kostenlos und steht allen Personen offen, die eine Meister- oder Befähigungsprüfung in Österreich erfolgreich absolviert haben. Das Ziel ist es, die Meister:innen und Befähigten stärker zu vernetzen, den branchenübergreifenden Austausch zu fördern und zudem ihren Stellenwert in der Öffentlichkeit zu betonen.

Mit der Meisterprüfung studieren:

Mit dem NQR-Qualifikationsniveau VI kann man auch ohne Matura studieren:

In Deutschland erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Somit steht z.B. das Bachelorstudium BWL der Allensbach Hochschule, das als Online-Studium in Fernlehre neben Beruf und Familie und mit 11 Studienschwerpunkten  absolviert werden kann, allen geprüften Meisterinnen und Meister aus Österreich offen.

Fragen zum NQR, zu damit verbundenen Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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