Österreich: neue Ausbildungsordnungen für neu abgeschlossene Lehrverträge in den Bereichen Fußpflege (Podologie) und Kosmetik (Kosmetologie)

Ab dem 1.2.2024 gelten für neu abgeschlossene Lehrverträge in den Bereichen Fußpflege (Podologie) und Kosmetik (Kosmetologie) neue Ausbildungsordnungen.

Ab diesem Zeitpunkt erfolgt eine Verlängerung der Lehrzeit von bisher zwei Jahren auf drei Jahre.

  • Kosmetik (Kosmetologie) tritt am 1.2.2024 in Kraft – BGBl 389/2023
  • Fußpflege (Podologie) tritt am 1.2.2024 in Kraft – BGBl 388/2023
  • Massage: Diese Ausbildungsordnung wurde 2020 auf drei Jahre verlängert.

Gültige Ausbildungsordnungen für Lehrlinge, die bereits die Lehrzeit im Bereich Fußpflege und Kosmetik begonnen haben und aktuell in Ausbildung sind:

Die bisher dreijährige Doppellehre Fußpflege/Kosmetik wird ab 1.1.2024 durch eine eigene Ausbildungsordnung als neuer vierjähriger Lehrberuf geführt.

Kosmetik/Fußpflege – tritt am 1.2.2024 in Kraft BGBl 390/2023

Kosmetik (Kosmetologie)

Die derzeit aktuelle Ausbildungsordnung Kosmetiker ist am 22.11.1996 (mit einer minimalen Anpassung im Jahr 2006) in Kraft getreten.

Durch die Verlängerung der Lehrzeit ist es nun möglich, dass alle berufsrelevanten Techniken möglichst umfassend im Betrieb vermittelt werden (zB Durchführen von Ganzkörperanwendungen wie zB Peelings, Wickel, Body-Wrapping usw. und von Schlankheits-, Straffungs- und Cellulitebehandlungen am Körper sowie Behandlungen der apparativen Kosmetik).

Die bisherige Dauer von 2 Jahren reicht schon lange nicht mehr aus, die Lehrlinge auf diese neuen Ansprüche hin vorzubereiten. Durch die Verlängerung der Lehrzeit auf drei Jahre erhalten die Lehrbetriebe die Möglichkeit, ihre Lehrlinge im Rahmen einer zukunftsorientierten Ausbildung zu umfassenden Fachkräften auszubilden.

Vertiefte Kompetenzen im Bereich Beratung, Kommunikation und der Gewährleistung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung von Arbeiten, verstärkter Fokus auf Hygiene und Gesundheit.

Fußpflege (Podologie)

Die derzeit aktuelle Ausbildungsordnung Fußpfleger ist bereits am 22.11.1996 in Kraft getreten.

Durch die Verlängerung der Lehrzeit ist es nun möglich, dass alle berufsrelevanten Techniken möglichst umfassend im Betrieb vermittelt werden.

Folgende Schwerpunkte wurden neu gesetzt bzw. Inhalte ergänzt: Zusätzliche Inhalte im Bereich der Organisation und Arbeitsgestaltung wie zB Anwenden von verschiedenen Informations- und Recherchetechniken und verantwortungsvolles Abwickeln von Zahlungsvorgängen, vertiefte Kompetenzen im Bereich Beratung, Kommunikation und der Gewährleistung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung von Arbeiten, verstärkter Fokus auf Hygiene und Gesundheit.

Die bisherige Dauer von 2 Jahren reicht schon lange nicht mehr aus, die Lehrlinge auf diese neuen Ansprüche hin vorzubereiten. Durch die Verlängerung der Lehrzeit auf drei Jahre erhalten die Lehrbetriebe die Möglichkeit, ihre Lehrlinge im Rahmen einer zukunftsorientierten Ausbildung zu umfassenden Fachkräften auszubilden. vertiefte Kompetenzen im Bereich Beratung, Kommunikation und der Gewährleistung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung von Arbeiten, verstärkter Fokus auf Hygiene und Gesundheit.

Downloads

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.lehrfolg.at

Lehre im 2. Bildungsweg

Lehrlingsförderung

Laufende Informationen zur Lehrlingsförderung finden Sie unter www.lehre-foerdern.at

Stand: 15.12.2023

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Zu Frage Berufsrecht der Massageberufe u.ä. siehe auch:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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