Archiv für den Monat: März 2016

Studying in Veliko Turnovo

Veliko Turnovo, Bulgaria

The Republic of Bulgaria is an European Union (EU) member state. It is located in Southeast Europe, on the crossroad between east and west. The Bulgarian language uses the Cyrillic script, which is one of the three official alphabets of the EU. Bulgaria is renowned for its millennial history, culture and established traditions in higher education. Many young people speak English fluently.

The city of Veliko Turnovo or Veliko Tarnovo [vɛˈliko ˈtɤrnovo] (Велико Търново) is located in the heart of Bulgaria, which makes it possible to travel to other Bulgarian and European cities easily. You can reach the city quickly by bus or train. The major Bulgarian airports (Sofia, Varna and Plovdiv) are about 220 km away. The distance from Veliko Turnovo to the Bulgarian Black Sea coast is about the same.

Veliko Turnovo is a city with ancient history and culture. As a medieval capital of Bulgaria, the city has preserved its spectacular architecture with ancient narrow streets and picturesque old houses, perched near the Tsarevets castle. The city is the centre of traditional Bulgarian crafts. Here you can also relish traditional Bulgarian cuisine.

St. Cyril and St. Methodius University of Veliko Turnovo

Timewise, the University of Veliko Turnovo is the second Bulgarian university and the first one out of the capital city of Sofia. It is located on the historic Sveta Gora hill. The University is considered to be the successor of the renowned Turnovo School of Letters, set up by Patriarch Euthymius in the 14th c. Nowadays the University of Veliko Turnovo is a well-known centre of education and research both at home and abroad. The diplomas issued by the University are recognized both in the EU and the whole world.

The advantages of the University of Veliko Turnovo

  • The University of Veliko Turnovo has been a leading Bulgarian public university for more than half a century. Traditionally it has ranked high in Bulgarian University Ranking System.
  • The university has 12 000 students in 9 faculties and 1 college. The university campuses are located in three cities.
  • The university is a leading centre in the humanities and foreign language teaching. You can choose between 20 of the world’s languages taught at the university.
  • The University of Veliko Turnovo has a wide range of international contacts. It has been extensively involved in a number of bilateral and EU-funded programmes. The international student community at the University is constantly on the increase.
  • Within the Erasmus+ programme the university has more than 220 partner universities in Europe. Within the bilateral programmes the university has more than 80 partner universities from all over the world.
  • The University offers a wide range of student exchange options with leading universities in Europe and the rest of the world. Students are also offered internship and traineeship options as well as career development options.
  • The University has a stimulating learning environment: libraries, foreign language labs, sports facilities. The Sveta Gora park lies in close proximity to the University, well-equipped with sports and recreation facilities.
  • The University offers up-to-date educational programmes, a number of which are taught in English.

The University of Veliko Turnovo enjoys the peace and quiet of the city it is situated in. The city of Veliko Turnovo breathes with the university rhythm. Living here is cheaper than living in other European and world cities. Depending on whether you’ll be living in the university halls of residence or you’ll opt for private accommodation, your monthly expenses will be between €200 and €300. You can stay at the university halls of residence and have meals at the student cafeteria.

University: http://www.uni-vt.bg

Town: http://veliko-tarnovo.net

 

 

 

 

IAB – Institut für angewandte Bildungsforschung

Mission statement:

Lebenslanges, effizientes und berufsbegleitendes Lernen ist eine der wichtigsten, persönlichen Herausforderungen im einundzwanzigsten Jahrhundert, um den ständig steigenden beruflichen Anforderungen gewachsen zu bleiben.

Das IAB, organisiert als Verein, untersucht als Forschungsinstitut Inhalte und Vermittlung von Wissen und macht diese Forschungsergebnisse für die praktische Anwendung nutzbar.

Das IAB verfolgt dabei das Ziel, Ausbildungsrecht und Berufsrecht zu harmonisieren und unterstützt alle diesbezüglichen Bemühungen.

Als zweites großes Ziel, hat sich das IAB die Unterstützung der Harmonisierung von österreichischem und europäischem Aus-, Fort- und Weiterbildungsrecht vorgenommen und arbeitet daher vornehmlich in diesen Forschungsfeldern.

 

 

Institut für angewandte Bildungsforschung (IAB), Wels

https://www.facebook.com/pages/IAB/1448900568679661 

ZVR Zahl: 393157135

Gegründet: 13. August 2003

Die Österreichische Plattform gesundheitsbezogener Berufe (OGB)

Die Österreichische Plattform gesundheitsbezogener Berufe (OGB), ein Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung, Entwicklung und Vertretung der neuen gesundheitsbezogenen gewerblichen Berufe und solcher gesundheitsbezogener Berufe die im Rahmen der neuen Selbständigkeit ausgeübt werden.

Der Verein darf sich hiezu auch an wirtschaftlichen Unternehmen – auch als Vollhafter – beteiligen und arbeitet auch mit anderen Institutionen, Kammern und Vereinen, insbesondere mit facheinschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zusammen.

OGB verleiht ein Qualitätsgütesiegel an  Bildungseinrichtungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen –  10 Gebote der qualitätsvollen Bildungseinrichtung: 

  1. Erwachsenenbildung im Bereich der Gesundheit ist die Haupttätigkeit der Organisation
  2. Der/die LeiterIn oder zumindest ein/e MitarbeiterIn der Einrichtung muss 2 Jahre Berufspraxis in einer EB-Einrichtung und/oder eine pädagogische Ausbildung bzw. Berufsausbildung mit pädagogischer Zusatzqualifikation nachweisen.
  3. Es werden nur eingetragene bzw. protokollierte Unternehmen bzw. Vereine zugelassen.
  4. Das Unternehmen/ der Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindesten zwei Wirtschafts- bzw. Kalenderjahren Erwachsenenbildungs-/ Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  5. Die Geschäftsbedingungen der Organisation müssen öffentlich transparent bzw. allgemein zugänglich sein.
  6. Die Bildungsangebote stehen in keinem Zusammenhang mit Produktschulungen.
  7. Die Bildungsveranstaltungen sind für alle InteressentInnen frei zugänglich und die Lehrgangs- bzw. Schulungsgebühren nachvollziehbar.
  8. Die Bildungsangebote werden öffentlich in einem selbständigen Programm regelmäßig angeboten
  9. Die Bildungsangebote sind vielfältig, d.h. es werden zumindest drei unterschiedliche Kurstypen im Wirtschaftsjahr/ Kalenderjahr angeboten.
  10. Die Bildungseinrichtung muss ein qualitätssicherndes System nachweisen.

Das Qualitätsgütesiegel kann auch an natürliche Personen verliehen werden, die in gesundheitsbezogenen Berufen arbeiten.

Voraussetzungen bei Personen:
– einschlägige Ausbildung im Ausmaß von mindestens 200 Stunden
Weiterbildungsbereitschaft von 24 UE in zwei Jahren
– Einhaltung von Wohlverhaltensregeln
– Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
das Gütesiegel wird dann auf 5 Jahre verliehen und kann mit dem Nachweis der Versicherung und der bestätigten Weiterbildung natürlich immer wieder um 5 Jahre verlängert werden.

http://ogb.co.at/ogb-qualitatsgutesiegel/

Derzeit erarbeitet OGB ein Register gesundheitsbezogener Berufe (RGB) nach dem Vorbild des Gesundheitsberufe-Registers in welchem die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch Angehörige der Medizinisch-Technischen-Dienste, das heißt: PhysiotherapeutInnen, DiätologInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, biomedizinische AnalytikerInnen, LogopädInnen und Radiologie-TechnologInnen erfasst werden.

Analog zu anderen Gesundheitsberufen (ÄrztInnen, ZahnärztInnen, PsychotherapeutInnen, Hebammen, etc.) werden im Gesundheitsberufe-Register und im künftigen Register gesundheitsbezogener Berufe (RGB) Namenslisten samt Ausbildung geführt, die öffentlich und über Internet abrufbar sind.

vgl. dazu http://www.bmg.gv.at/home/Presse/Pressemeldungen/Oberhauser_Gesundheitsberufe_Register_Gesetz_wichtiger_Beitrag_zu_PatientInnensicherheit_und_KonsumentInnenschutz

home page: http://ogb.co.at/

auf facebook: https://www.facebook.com/OGB-Oesterreichische-Plattform-gesundheitsbezogener-Berufe-169655443051159/

 

 

 

 

 

 

Zertifikatskurs ACHTSAMKEITSTRAINING

Zertifikatskurs ACHTSAMKEITSTRAINING

Berufsbegleitend

STUDIUM-BESCHREIBUNG

Dieser Zertifikatskurs mit 6 ECTS(Äquivalent) richtet sich an alle Personen, die mehr Bewusstsein in ihr Leben bringen, Ängste abbauen, Stress reduzieren, mit Emotionen besser umgehen und damit ihre Lebensqualität verbessern möchten und lernen wollen, ein erfüllteres Leben zu führen. Seine Inhalte bilden den Grundstein für die tiefere Auseinandersetzung mit dem Thema Achtsamkeit und die darauf aufbauenden Lehrgänge, die letztlich dazu befähigen das Thema Achtsamkeit auch selbst lehren zu können.

AUSBILDUNGSZIELE

Jedes Leben braucht Sinn. Viele verwechseln jedoch Sinn mit Aufgaben. So wird die To-Do-Liste immer länger und der Terminkalender immer voller, doch die innere Leere immer größer. Auf Basis „Achtsamkeit“ reflektieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre aktuelle Lebenssituation, bekommen Impulse für sofort anwendbare Verbesserungen im Alltag, einen hilfreicheren Umgang mit Emotionen, Informationen über neuro-wissenschaftliche Zusammenhänge und erlernen die Anwendung von Achtsamkeit im Alltag.

REFERENTINNEN

Elisabeth Marcucci, DIin Marcela Semper, Susanne Strobach, MSc

INHALTE

  • Definition von Achtsamkeit
  • Mein Atem – mein Anker
  • Standortbestimmung im beruflichen und privaten Leben (Life-Balance)
  • Achtsamer Umgang mit Stress
  • Umgang mit heftigen Emotionen
  • Neurowissenschaftliche Hintergründe
  • einfache Körperübungen (Bodyscan, Yoga)
  • Integration von Achtsamkeit im Alltag

DAUER

150 Stunden, 2 WE jeweils Freitag 15.00-21.00, Samstag und Sonntag 9.00-19.00 Uhr, dazwischen tägliche Praxis und schriftliches Festhalten der Erfahrungen.

TERMINE

15.-17.4. & 20.-22.5.2016 oder 3.-5.6. & 1.-3.7.2016

Kursort ist Wien

Teilnahmegebühr:     EUR 1.000,— (MindestteilnehmerInnen 12)

 

Weiterführendes Lehrangebot:

 

Zertifikatslehrgang Achtsamkeit

Modul 1 „Achtsamkeit in meinem Werdegang“

Modul 2 „Achtsame Kommunikation & Feedback-Kultur“

Modul 3 „Achtsamkeit in der Natur“

Modul 4 „Achtsamkeit im Business“

Modul 5 „Achtsamkeit in Gesundheit und Ernährung“

Modul 6 „Meine Essenz“

 

Diplomlehrgang Achtsamkeit

Dieser Kurs richtet sich an alle Absolventinnen und Absolventen des Zertifikatslehrganges „Achtsamkeit“.

Module:

  • Achtsamkeit mit meiner physischen Gesundheit
  • Achtsamkeit mit meiner psychischen Gesundheit
  • Achtsamkeit mit meiner mentalen Gesundheit
  • Achtsamkeit mit meiner spirituellen Gesundheit
  • Achtsamer Umgang mit Konflikten
  • Achtsamer Umgang mit dem Tod als Teil des Lebens
  • Achtsam sein mit meinen Ressourcen
  • Achtsam sein in und mit meinem sozialen Umfeld
  • Achtsamkeit lehren
  • Abschluss-Wochenende: Präsentation der Diplomarbeiten

 

Nähere Informationen: info@asasonline.com

Discourse: Industry 4.0 and its Impact on the Financial Sector

UNWE: Public Lecture on the Industry 4.0 and her Impact on the Financial Sector, Martin Stieger, Hans Unterdorfer, Sofia, March 2016

Industry 4.0 – Definition

  • Strong customization of products under the conditions of highly flexible mass production – eg spare parts production on demand
  • Digitalization networking of production machinery – eg Kuka robotics
  • Amalgamation of production and services eg Thyssen Krupp AG – elevators
  • Impact on secondary and tertiary sector of the economy – eg ING DiBa study; replacement of 18m jobs in GER

Change vs Mutation of Value Chain

  • Traditional change of vc
    • forward integration ie vertical integration include direct distribution
    • Traditional view on industry Portes´s five forces:
      • New entrants
      • Buyers bargaining power
      • Substitutes threat
      • Suppliers bargaining power
      • Intensity of rivalry
  • Mutation
    • Disruptive scenario
    • Replacement of industries
    • Post Newtonistic scenario
    • Integration of customer in production process
    • Emerging of customized mass production
    • Self-Performance of the customer as part of the entire process

Unpredictability

  • Change of needs
  • Change of desires
  • Trends and fashions
  • Uncontrollable circumstances

Requirement of Flexibility

Virtual Currencies

  • Decentralized
  • Virtual
  • Based on open source software
  • currency
  • Disnitermediation – peer to peer payment

Round up

  • Customization
  • Integration of Customer
  • Instant production
  • Disintermediation
  • Mutation
  • Unpredictability – flexibility

Amalgamation of economies and sectors

http://www.unwe.bg/en/news/8807/public-lecture-on-the-industry-4-0-and-her-impact-on-the-financial-sector-.html

A public lecture on The Industry 4.0 and Its Impact on The Financial Sector was delivered at the university by Dr. Martin Stieger, Director of the Center for European University Studies (CEUS) and Dr. Hans Unterdorfer, banking expert, Honorary Adviser of the Russian Federation in Austria. The Rector of UNWE Prof. D.Sc.(Econ.) Statty Stattev opened the meeting and presented the guests.

A public lecture on The Industry 4.0 and Its Impact on The Financial Sector was delivered at the university by Dr. Martin Stieger, Director of the Center for European University Studies (CEUS) and Dr. Hans Unterdorfer, banking expert, Honorary Adviser of the Russian Federation in Austria. The Rector of UNWE Prof. D.Sc.(Econ.) Statty Stattev opened the meeting and presented the guests.

The wide application of information technology and internet marketing has created a new chain of economic relations in the industrial and financial sector, the consumers are integrated by the internet area and the economic process has changed and has become unpredictable, outlined the lecturers. The change of needs, desires, tendencies and fashion as well as the unpredictability of circumstances requires economic flexibility for solving and controlling the market problems. The opportunity for online marketing and appearance of virtual currency such as bitcoin tries to replace the traditional ways of payment, pointed out Dr. Stieger and Dr. Unterdorfer.

Both scientists examined also the new industrial metamorphosis to which the world economy is faced up. They paid attention also to the newly discovered change of genetic codes and their importance for finding new mechanisms for measuring the economic indicators in the future.

The Rector of the university Prof. D.Sc.(Econ.) Statty Stattev awarded to Dr. Stieger and Dr. Unterdorfer Certificates of Appreciation in recognition of their public lecture

http://stieger.or.at/de/

http://asasonline.com

http://unwe.bg/

Lebensraum Wels

Heute möchte ich einen Verein vorstellen, der sich für ein lebenswertes Wels einsetzt und daran arbeitet.

Der Verein Lebensraum Wels ist unpolitisch.

Seine Tätigkeit ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet.

Der Verein sammelt Ideen und erstellt Konzepte und Projektvorschläge für den urbanen Raum Wels. Er präsentiert diese den Entscheidungs- trägern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Medien, um dadurch mitzuhelfen, den Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsraum Wels zu gestalten und positiv weiterzuentwickeln.

Der Verein unterstützt in diesem Zusammenhang auch Aktivitäten Dritter.

Ziele/Themen:
– Unsere Stadt als Lebensraum erleben, beleben und gestalten
– Wels soll ein attraktiver Wohn-, Arbeits- und Lebensraum sein
– Visionen, Vorschläge und konstruktive Kritik bündeln und einbringen
– Ideen verfolgen, begleiten und umsetzen
– Gemeinsam für ein pulsierendes Wels – werden auch Sie zum Gestalter!

http://www.lebensraum-wels.at

 

 

Immobilienertrag- und Grunderwerbsteuer

Die Immobilienertragsteuer erfasst die Veräußerung von inländischen Grundstücken, die Grunderwerbsteuer als (Rechts-)Verkehrsteuer den Erwerb von inländischen Grundstücken.

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 (StabG 2012) wurde eine generelle Einkommensteuerpflicht für Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen eingeführt.

Das Einkommensteuergesetz wurde in diesem Bereich bereits mehrfach novelliert, zuletzt im Jahr 2014.

Die letzte Änderung brachte uns das Steuerreformgesetz 2015/2016 (kurz: StRefG 2015/2016)[1].

Von der Immobilienertragsteuer erfasst sind nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge. Nicht steuerrelevant ist grundsätzlich die unentgeltliche Übertragung einer Liegenschaft, da es hier keinen Verkaufserlös in Form einer Gegenleistung gibt und somit kein Veräußerungsgewinn entsteht. Daher fällt bei Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer an.

Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 2016 unterliegen einem besonderen Steuersatz von 30 Prozent (ab dem 1. April 2012 bis inklusive 31. Dezember 2015: 25 Prozent) und wirken nicht progressionserhöhend für das Resteinkommen.

Werden die anderen laufenden Einkünfte der Steuerpflichtigen/des Steuerpflichtigen niedriger als durchschnittlich mit 30 Prozent (ab 1. Jänner 2016; vorher 25 Prozent) besteuert, so kann auf Antrag der niedrigere Tarifsteuersatz angewendet werden (Regelbesteuerungsoption). Die Regelbesteuerungsoption kann nur für sämtliche (betriebliche und außerbetriebliche) Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen ausgeübt werden, die dem besonderen Steuersatz von 30 Prozent (ab 1. Jänner 2016; vorher 25 Prozent) unterliegen.

Von der Besteuerung ausgenommen bleiben weiterhin insbesondere der Hauptwohnsitz der Veräußerin/des Veräußerers sowie selbst hergestellte Gebäude.

Hauptwohnsitzbefreiung

Steuerfrei ist wie bisher die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz der Steuerpflichtigen/des Steuerpflichtigen handelt.

Der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) ist wie bisher das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung, in dem/der die Verkäuferin/der Verkäufer seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre gewohnt hat.

Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt nunmehr auch dann zum Tragen, wenn die Verkäuferin/der Verkäufer innerhalb der letzten zehn Jahre (vor der Veräußerung) mindestens fünf Jahre durchgehend in diesem Haus oder dieser Wohnung als “Hauptwohnsitzer” gewohnt hat (“5 aus 10-Regelung“).

Die Hauptwohnsitzbefreiung erstreckt sich – im Gegensatz zur Herstellerbefreiung – auch auf den Grund und Boden bis zu einer Fläche von 1000m2. Die Befreiung wegen fünfjährigem durchgehenden Hauptwohnsitz gilt auch dann, wenn der Hauptwohnsitz im übrigen Zeitraum (somit bis zu fünf Jahren) vermietet wurde.

Herstellerbefreiung

Steuerfrei sind wie bisher auch Gewinne aus der Veräußerung eines selbst hergestellten Gebäudes. Der Grund und Boden ist hier jedoch steuerpflichtig, sofern nicht auch die Hauptwohnsitzbefreiung anwendbar ist.

Ein selbst hergestelltes Gebäude liegt vor, wenn die Steuerpflichtige/der Steuerpflichtige das Gebäude von Grund auf neu errichtet (also ein “Hausbau” und keine – auch umfassende – Fertigstellung oder Renovierung vorliegt) und das (finanzielle) Baurisiko hinsichtlich der Errichtung trägt.

Selbst hergestellt ist ein Gebäude auch dann, wenn es durch eine beauftragte Unternehmerin/einen beauftragten Unternehmer errichtet wurde, die Eigentümerin/der Eigentümer aber das Risiko allfälliger Kostenüberschreitungen zu tragen hatte.

Die Veräußerin/der Veräußerer muss selbst Hersteller des Gebäudes sein; vom Rechtsvorgänger selbst hergestellt Gebäude sind daher von der Herstellerbefreiung nicht erfasst.

Eine Ausnahme von der Herstellerbefreiung kommt insoweit zum Tragen, als das Gebäude innerhalb der letzten zehn Jahre der Erzielung von Einkünften gedient hat: Liegt eine teilweise Nutzung zur Erzielung von Einkünften vor (teilweise Vermietung des Hauses oder der Eigentumswohnung), kann nur der nicht vermietete Teil von der Besteuerung ausgenommen werden, während für den vermieteten Teil die Befreiung nicht greift.

Treffen die Hauptwohnsitzbefreiung und die Herstellerbefreiung zu, hat die Hauptwohnsitzbefreiung Vorrang.

Dies ist deswegen günstiger, weil bei der Herstellerbefreiung nur das Gebäude steuerfrei bleibt, bei der Hauptwohnsitzbefreiung aber grundsätzlich auch der zugehörige Grund und Boden.

Wer berechnet, wer führt die Immobilienertragsteuer ab?

Die Einhebung/Abfuhr der Einkommensteuer für Grundstücksveräußerungen im privaten Bereich erfolgt wie im Grunderwerbsteuergesetz grundsätzlich durch Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter (Notarinnen/Notare oder Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte).

Zwingend ist dies in allen Fällen vorgesehen, in denen die Parteienvertreterin/der Parteienvertreter auch die Grunderwerbsteuer der Erwerberin/des Erwerbers selbst berechnet.

Parteienvertreter (Notare, Rechtanwälte) haften gegenüber dem Finanzamt für die richtige Berechnung und Abfuhr der ImmoESt (Einkommensteuer aus Grundstücksveräußerungen).

Um Haftungsansprüche des Finanzamtes zu vermeiden, besteht nun theoretisch und wohl auch praktisch die Gefahr, dass Parteienvertreter mehr an Einkommen-Steuer abführen, als unbedingt notwendig wäre.

Der Steuerschuldner kann die Abgabenerklärung gem. § 10 GrEStG auch selbst machen, als Immobilienverkäufer die Immobilienertragsteuer selbst berechnen (lassen) und an das Finanzamt abführen.

Den Parteienvertreter trifft dann allerdings keine Haftung.

 

Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 Prozent vom Kaufpreis.

Bei allen Erwerbsvorgängen im Familienkreis von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken beträgt die Grunderwerbsteuer auch ab 1. Jänner 2016 weiterhin 2 Prozent vom Einheitswert.[2]

Neu geregelt wurde die unentgeltliche Übertragung:

Bisherige Regelung Neue Regelung
Die Grunderwerbsteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 Prozent von der Bemessungsgrundlage. Sie beträgt 2 Prozent von der Bemessungsgrundlage beim Erwerb im Familienverband.
Bei Erwerben innerhalb der Familie wird der dreifache Einheitswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen, wobei hier sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Erwerbe erfasst sind.
Ab 1. Jänner 2016 wird immer der Grundstückwert (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken herangezogen (auch bei Erwerben im Familienverband). Bei Grundstücken in der Land- und Forstwirtschaft wird wegen der im Jahr 2015 eingeführten neuen Einheitswerte an der bisherigen Besteuerung festgehalten.
Die Steuer beträgt beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken

·       für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent,

·       für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent,

·       darüber hinaus 3,5 Prozent

des Grundstückswertes.
Der Grundstückswert kann auf drei verschiedene Arten ermittelt werden:

·       Summe des hochgerechneten (anteiligen) dreifachen Bodenwertes und des Gebäudewertes (Details werden in einer Verordnung geregelt)

·       Ein von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abgeleiteter Wert (Details werden in einer Verordnung geregelt)

·       Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes als die nach den ersten beiden Methoden ermittelten Werte (z.B. durch ein Gutachten einer Immobiliensachverständigen/eines Immobiliensachverständigen)

 

 

Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater http://big.or.at/ , Immobilienmakler http://www.toprealimmobilien.at/ und Versicherungsagent in Wels und Vorstand der ASAS Aus- und Weiterbildung AG http://asasonline.com/

 

[1] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_I_118/BGBLA_2015_I_118.pdf

[2] Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer herangezogen. Ebenso dient er als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben). Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Der Einheitswert liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

 

IHM: Complete Decongestive Therapy

Erfolgreiche Graduierung in einem internationalen KooperationslehrgangFH Joanneum und IHM – „Complete Decongestive Therapy“

Studierende aus China, UAE, Libanon, Saudi Arabien und dem Oman konnten jüngst an der Fachhochschule Joanneum in Graz im University Course „Complete Decongestive Therapy“ als Lymphtherapeuten graduieren und damit ihre Ausbildung abschließen.

Der englischsprachige Lehrgang wurde im Format blended learning (Präsenzveranstaltungen, bed side teaching und Fernlehre) und ind Kooperation der Fachhochschule Joanneum und IHM Institut für

6 der 11 Kandidaten wurden ausgewählt, um die Ausbildung als Trainer anzuschließen, um künftig selbst weltweit den Kurs CDT unterrichten zu können.

Die Graduierung wurde vorgenommen von:

Beate Salchinger MSc MSc, Institutsleiterin und Vorsitzende des Departments für Gesundheitsstudien

Dr. Petra Auner-Gröbl (Lehrgangsleitung und Lehrende),

Dr.med. Walter Döller (Lehrender)

Stephan Harmos (Lehrender),

KO GR Dr. Peter Piffl-Percevic,

DDr. Martin Stieger, Leiter des IHM – Institut für technologiebasierte Ausbildung in Gesundheit, Management und Soziale Dienste

Die Stadt Graz wurde von Klubobmann Gemeinderat Dr. Peter Piffl-Percevic vertreten der die Internationaliät und Interdisziplinarität des Lehrgangs unterstrich und auf die Bedeutung der FH Joanneum für das Land Steiermark und die Stadt Graz verwies.

Frau Vera Gamerith, MA und Frau Mag. Ellen Payr als VertreterInnen der Industrie konnten sich vom hohen Ausbildungsniveau der Graduierten überzeugen.

 

http://ihm.ac.at

http://www.fh-joanneum.at