Archiv für den Monat: Februar 2024

Österreich: Auf akademischen Weiterbildungspfaden

Am 24.2.2024 erschien die erste Ausgabe des österreichischen Nachrichtenmagazins profil – EXTRA Magazins 2024 zum Thema „Karriere“ mit 66 hoch interessanten Seiten, darunter auch die Seiten 30 und 31

Auf akademischen Weiterbildungspfaden

Text: Daniela Schuster

Berufsbegleitendes Lernen gewinnt in Zeiten sich ständig ändernder Arbeitswelten weiter an Bedeutung. Dementsprechend groß ist der Fortbildungsmarkt. Auch die österreichischen Hochschulen mischen kräftig mit. Mit der 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes wurden die Weiterbildungsstudien neu organisiert. Die berufsbegleitenden Bachelorstudien ermöglichen jetzt noch mehr Menschen den Zugang zu akademischer Weiterbildung.

Wenn sich die Anforderungen im Berufsleben stetig wandeln, beginnt die Qualifikation der Erstausbildung irgendwann zu schimmeln. Ein Update muss her. Doch wer sich in Österreich weiterbilden möchte, braucht fast schon eine Weiterbildung in Sachen Weiterbildung. Allein in der Weiterbildungs-Datenbank des Arbeitsmarktservice (AMS) sind fast 30.000 Kurse von rund 2.000 Bildungseinrichtungen eingetragen – darunter auch die berufsbegleitenden Lehrgänge und Weiterbildungsstudien an den fast 80 öffentlichen und privaten Universitäten, Fach– und pädagogischen Hochschulen zwischen Boden- und Neusiedlersee.

Reformpaket für mehr Durchblick

Einen solchen akademischen Pfad der Weiterbildung einzuschlagen, dafür haben sich laut Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und Rektor der Allensbach Hochschule in Konstanz, in den letzten Jahren über 35.000 Österreicher:innen entschlossen. In der Vergangenheit konnte dieser Fortbildungsweg „mit einem Associate Degree – z.B. als akademische:r Immobilienmakler:in – oder auch einem Mastergrad der Weiterbildung abgeschlossen werden, der aber nicht zur Promotion berechtigte“, so Stieger.

Die mehr als 60 verschiedenen akademischen Titel, die verliehen wurden, reichten von Klassikern wie dem „Master of Science“ oder dem „Master of Advanced Studies“ bis hin zu exotischen Graden wie z.B. dem „Master of Toxicology“. „Durch die Vielzahl an Titeln bleibt völlig unklar, welche Qualifikationen damit verbunden sind“, schreibt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) auf seiner Webseite. Ein Reformpaket soll das nun ändern. „Die akademischen Expertengrade, wie der erwähnte akademische Immobilienmakler bleiben gleich“, sagt Stieger. „Aber neben das System der Regelstudien wurden auch außerordentliche Studien in einer ähnlichen Architektur gestellt.“ Die Änderungen sollen nicht nur für bessere Orientierung im hochschulischen Weiterbildungsangebot sorgen, sondern auch die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Hochschulsystems stärken.

Mehr Durchlässigkeit, mehr Möglichkeiten

Die Neuorganisation der Weiterbildungsstudien in Österreich fußt auf der 2021 beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes. Die neuen Regelungen gelten seit 1. Oktober 2023. „Das Reformpaket vereinheitlicht die Rahmenbedingungen für die Weiterbildungsstudien, die so genannten außerordentlichen Studien, und gliedert sie noch stärker in die Bologna-Struktur (Bachelor/Master/PhD) ein“, erklärt Experte Stieger. Die Titelvielfalt wurde im Zuge dessen reduziert. Universitäts- und Hochschullehrgänge im Bereich der allgemeinen Weiterbildung schließen nun mit einem „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, kurz BA (CE), oder einem „Bachelor of Science (Continuing Education)“, kurz BSc (CE), bzw. dem „Master of Arts“ (Continuing Education, kurz MA (CE) oder dem „Master of Science (Continuing Education“, kurz MSc (CE) ab. An der Universität für Weiterbildung Krems kann zum Beispiel ein Bachelorstudium Psychotherapie mit dem neuen BSc (CE) gekrönt werden. Die Abschlüsse im Bereich der beruflichen Höherqualifizierung lauten Bachelor Professional (BPr) bzw. Master Professional (MPr).

Lernen auf universitärem Niveau

Die neuen Regelungen bringen eine bessere Durchlässigkeit zwischen Regel- und Weiterbildungsstudien. Außerdem ermöglichen die berufsbegleitenden Bachelorstudien jetzt noch mehr Menschen den Zugang zu akademischer Weiterbildung. Die neuen Grade Bachelor Professional und Master Professional eröffnen weitere Studienchancen für Berufspraktiker: Sie können sich mit und ohne Matura an einer Hochschule fortbilden.

Letztere Neuerung begrüßt Martin Stieger ganz besonders: „Für Lehrgänge, in denen der neue akademische Grad BPr oder MPr verliehen werden soll, ist eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhochschulischen Bildungseinrichtung erforderlich. Diese Kooperation ermöglicht es, Programme noch konkreter und zielgerichteter auf spezifische Fachrichtungen auszurichten. Hier können zentrale Kompetenzen erworben werden, die auf die Anforderungen der aktuellen und zukünftigen Arbeitswelt vorbereiten. Akademische Qualität plus berufspraktische Inhalte – aus meiner Sicht eine gute Lösung.“

So wird etwa an der FH Salzburg mit dem Holzbau Bachelor Professional ein Lehrgang für Holzbau-Pratiker:innen angeboten. Um das neue Ausbildungskonzept zu entwickeln, hat sich die FH mit dem Holztechnikum Kuchl, der HTL Hallein und der Salzburger Landesinnung Holzbau zusammengeschlossen.

Wie die neuen Titel und Angebote angenommen werden, wird sich erst noch zeigen. Dem schon vor der Reform großen Bedürfnis, sich auf universitärem Niveau weiterzubilden, kommen sie jedenfalls entgegen. Doch woher das Interesse daran, wenn es doch auch so viele andere Institutionen gibt, die Programme für berufs- und lebensbegleitendes Lernen anbieten? Und die vor allem weniger kosten. Schließlich schlägt ein MBA im Schnitt mit rund 15.000 Euro zu Buche – wenn auch steuerlich absetzbar.

Vorteile von Weiterbildungsstudien

Die Gründe, sich für ein Weiterbildungsstudium zu entscheiden statt für ein nicht-akademisches Programm, sind so individuell wie die Bildungskarrieren selbst. Sie beginnen beim Wunsch, sich für eine Führungsposition zu qualifizieren. Und reichen bis zum Argument, dass akademische Programme oftmals besonders flexibel zu absolvieren sind. Die Kombination von Präsenzphasen und digitalen Lernformaten wie Blended Learning unterstützt das berufsbegleitende Lernen und die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie.

Das Image der akademischen Institution begründet aber sicher eine Qualitätsvermutung, die bei Wahl dieses Weges auch eine groß Rolle spielt“, meint Martin Stieger. Für die Unis und Hochschulen ist ihr USP jedenfalls klar: „Aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Methoden fließen bei wissenschaftlicher Weiterbildung von der Forschung in die Lehre ein, verbunden mit den entsprechend hohen Qualitätsstandards“, ist etwa auf der Webseite der Universität für Weiterbildung Krems nachzulesen.

Sichere Verrechnungseinheit

Ein weiteres gutes und noch zu wenig bekanntes Argument für die außerordentlichen Studien bringt Stieger: „Es besteht die Möglichkeit, Berufsrechte über diese Weiterbildungsstudien zu begründen. Die nötige Berufspraxis vorausgesetzt, kann man mit diesen Abschlüssen z.B. die reglementierten Gewerbe der Unternehmens- oder Vermögensberatung, als Immobilientreuhänder oder auch im Gastgewerbe anmelden.“

Für Stieger liegt der Vorteil akademischer Weiterbildung gegenüber anderen Bildungswegen vor allem darin, „dass sie die Kompetenz, die vermittelt wird, nach außen sicht- und vergleichbar macht über akademische Grade. Auch ECTS-Punkte gibt es nur an Hochschulen. Sie sind die einzige Verrechnungseinheit, die innerhalb der EU und darüber hinaus Bestand hat.“

Die Credits würden es zudem erlauben, sich auch in Häppchen weiterzubilden – ganz nach dem Konzept der so genannten „Stackability“. Es ermöglicht Studierenden, zum Beispiel bloß ein Modul zu belegen oder im Rahmen einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zunächst einmal nur ein Semester zu studieren und diese Abschnitte erst später zu einem Kurzprogramm, einem Bachelor- oder Masterstudium der Weiterbildung zusammenzusetzen. „Wer sich vielleicht nicht gleich ein ganzes Masterprogramm zutraut, kann sich so zum Beispiel die in einem Zertifikatskurs gesammelten Punkte anrechnen lassen, wenn er sich doch irgendwann entscheidet, das Studium fortzusetzen“, erklärt der Professor.

Auf Herausforderungen vorbereiten

Die Unis und Hochschulen haben die sich durch die Reform ergebenden Möglichkeiten jedenfalls genutzt: Sie haben ihre Studien und Studienarchitektur weiterentwickelt und kürzere und kombinierbare Programme erarbeitet, die sie fleißig bewerben. Und noch etwas heben die Hochschulen in Bezug auf ihre Angebote gerne hervor: Dass sie relevante Fragen gesellschaftlicher, technologischer und organisationbezogener Entwicklungen aufgreifen und auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen vorbereiten.

Für Martin Stieger ist das allerdings eine Selbstverständlichkeit: „Wenn man auf dem Weiterbildungsmarkt mit einem Angebot Geld verdienen will – sei es ein akademisches oder nicht-akademisches Programm – dann muss man auch etwas anbieten, was marktfähig ist. Die Absolvent:innen müssen den Anforderungen des Arbeitsmarkts genügen. Der gute Ruf der akademischen Weiterbildung bei Unternehmen spricht dafür, dass dies bislang gelungen ist.

profil Extra – Karriere

24. 02. 2024, S 30,31

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Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01. 10. 2021:

Österreich: Neue Qualifikationen dem NQR (EQR) zugeordnet:

ECTS:

Österreich: freiberufliche Heilmasseure üben kein Gewerbe aus, sind aber Mitglieder in der Wirtschaftskammer

Eine der Fragen die mich heute erreicht haben:

Ich bin seit knapp zwei Wochen als freiberufliche Heilmasseurin tätig und muss mich bei der Sozialversicherung anmelden, meine Frage an Sie können Sie mir sagen ob ich als freiberufliche Heilmasseurin ,,Gewerbetreibende oder neue Selbständige “ bin?

Ich dachte als freies Gewerbe würde ich nicht bei der WKO Mitglied sein, was sich als falsch erwiesen hat.  Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen!“ 

Meine Antwort:

Sie üben Ihren Beruf als Heilmasseurin auf Grundlage Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) StF: BGBl. I Nr. 169/2002 freiberuflich aus.

Dazu ist die Meldung der Berufsausübung bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) des in Aussicht genommenen Berufssitzes notwendig.

Da es keine eigenständige gesetzliche Interessenvertretung der freiberuflichen Heilmasseure:innen gibt (wie sie z.B. die Ärzte:innen oder Notar:innen eine haben) ist die Wirtschaftskammer Ihre Interessenvertretung und Sie daher dort auch Pflichtmitglied.

Das wurde auch durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2007 entschieden und stellt der VfGH dazu in einem Erkenntnis fest, dass die Heilmasseure Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation sind. 

Anlass für diese Feststellung war eine Beschwerde eines Heilmasseurs beim VfGH. Dieser hatte seine Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer mit dem Argument bestritten, dass die österreichische Bundesverfassung der Wirtschaftskammer nur die Vertretung der gewerblichen Masseure, nicht aber auch der Heilmasseure erlaube.

Der Verfassungsgerichtshof ist dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Es wurde klar gestellt, dass der Frage der Kammermitgliedschaft generell eine wirtschaftliche und keine bloß gewerberechtliche Betrachtungsweise zugrunde zu legen ist. Die Verfassung sieht eine umfassende Vertretung der gesamten Wirtschaft, also nicht nur der Berufe, die der Gewerbeordnung unterliegen, durch die Wirtschaftskammerorganisation vor.

Die Verfassung bezieht auch Berufe in die Wirtschaftskammerorganisation ein, die eine Nahebeziehung zum Gesundheitswesen haben. Angesichts der bestehenden engen Verwandtschaft zwischen den Berufen des gewerblichen Masseurs und Heilmasseurs sind daher bei der anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch die Heilmasseure Mitglieder der Wirtschaftskammerorganisation. 

Eine weitere Idee dahinter: es soll gewährleistet werden, dass Freie Berufe („frei“ heißt hier, sie unterliegen nicht der Gewerbeordnung), die sich selbst keine eigene Interessenvertretung organisieren, nicht unvertreten bleiben. 

Kurz gesagt, Sie üben einen freien Beruf aus, arbeiten eigenverantwortlich und selbständig, sind Pflichtmitglied in der WKO, zahlen dafür Beiträge, werden durch die WKO auch vertreten.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: neue Ausbildungsordnungen für neu abgeschlossene Lehrverträge in den Bereichen Fußpflege (Podologie) und Kosmetik (Kosmetologie)

Ab dem 1.2.2024 gelten für neu abgeschlossene Lehrverträge in den Bereichen Fußpflege (Podologie) und Kosmetik (Kosmetologie) neue Ausbildungsordnungen.

Ab diesem Zeitpunkt erfolgt eine Verlängerung der Lehrzeit von bisher zwei Jahren auf drei Jahre.

  • Kosmetik (Kosmetologie) tritt am 1.2.2024 in Kraft – BGBl 389/2023
  • Fußpflege (Podologie) tritt am 1.2.2024 in Kraft – BGBl 388/2023
  • Massage: Diese Ausbildungsordnung wurde 2020 auf drei Jahre verlängert.

Gültige Ausbildungsordnungen für Lehrlinge, die bereits die Lehrzeit im Bereich Fußpflege und Kosmetik begonnen haben und aktuell in Ausbildung sind:

Die bisher dreijährige Doppellehre Fußpflege/Kosmetik wird ab 1.1.2024 durch eine eigene Ausbildungsordnung als neuer vierjähriger Lehrberuf geführt.

Kosmetik/Fußpflege – tritt am 1.2.2024 in Kraft BGBl 390/2023

Kosmetik (Kosmetologie)

Die derzeit aktuelle Ausbildungsordnung Kosmetiker ist am 22.11.1996 (mit einer minimalen Anpassung im Jahr 2006) in Kraft getreten.

Durch die Verlängerung der Lehrzeit ist es nun möglich, dass alle berufsrelevanten Techniken möglichst umfassend im Betrieb vermittelt werden (zB Durchführen von Ganzkörperanwendungen wie zB Peelings, Wickel, Body-Wrapping usw. und von Schlankheits-, Straffungs- und Cellulitebehandlungen am Körper sowie Behandlungen der apparativen Kosmetik).

Die bisherige Dauer von 2 Jahren reicht schon lange nicht mehr aus, die Lehrlinge auf diese neuen Ansprüche hin vorzubereiten. Durch die Verlängerung der Lehrzeit auf drei Jahre erhalten die Lehrbetriebe die Möglichkeit, ihre Lehrlinge im Rahmen einer zukunftsorientierten Ausbildung zu umfassenden Fachkräften auszubilden.

Vertiefte Kompetenzen im Bereich Beratung, Kommunikation und der Gewährleistung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung von Arbeiten, verstärkter Fokus auf Hygiene und Gesundheit.

Fußpflege (Podologie)

Die derzeit aktuelle Ausbildungsordnung Fußpfleger ist bereits am 22.11.1996 in Kraft getreten.

Durch die Verlängerung der Lehrzeit ist es nun möglich, dass alle berufsrelevanten Techniken möglichst umfassend im Betrieb vermittelt werden.

Folgende Schwerpunkte wurden neu gesetzt bzw. Inhalte ergänzt: Zusätzliche Inhalte im Bereich der Organisation und Arbeitsgestaltung wie zB Anwenden von verschiedenen Informations- und Recherchetechniken und verantwortungsvolles Abwickeln von Zahlungsvorgängen, vertiefte Kompetenzen im Bereich Beratung, Kommunikation und der Gewährleistung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung von Arbeiten, verstärkter Fokus auf Hygiene und Gesundheit.

Die bisherige Dauer von 2 Jahren reicht schon lange nicht mehr aus, die Lehrlinge auf diese neuen Ansprüche hin vorzubereiten. Durch die Verlängerung der Lehrzeit auf drei Jahre erhalten die Lehrbetriebe die Möglichkeit, ihre Lehrlinge im Rahmen einer zukunftsorientierten Ausbildung zu umfassenden Fachkräften auszubilden. vertiefte Kompetenzen im Bereich Beratung, Kommunikation und der Gewährleistung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung von Arbeiten, verstärkter Fokus auf Hygiene und Gesundheit.

Downloads

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.lehrfolg.at

Lehre im 2. Bildungsweg

Lehrlingsförderung

Laufende Informationen zur Lehrlingsförderung finden Sie unter www.lehre-foerdern.at

Stand: 15.12.2023

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Die Zukunft akademischer Bildung: Das University:Future Festival 2024 vom 05.-07. Juni 2024

Vom 5. bis 7. Juni 2024 findet das University:Future Festival statt.

Unter dem Motto “Tales of Tomorrow” werden dort alle Themen rund um die Zukunft der Hochschulbildung diskutiert.

Noch bis zum 12. Februar 2024 können über den  Call for Participation Beiträge vorgeschlagen und eingereicht werden.

Track “Structures & Strategies”:

In diesem Track geht es um die Hochschule als Organisation, um Verwaltung, Strategie und Leadership. Change Management, Prozesse und Rahmenbedingungen, Entscheidungsstrukturen und Finanzierungsfragen ….. werden diskutiert.

Ein wichtiger Punkt dabei auch das Qualitätsmanagement bei dynamischen Veränderungsprozessen. 

Call for Participation:  

Hier finden Sie alle Infos zum Call, der am 12. Februar endet.

Über das Festival

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre und Hochschulforum Digitalisierung führen unterstützt vom Stifterverband vom 05. bis 07. Juni 2024 das University:Future Festival durch.

Das Festival ist allen Teilnehmenden gratis zugänglich.

Thematisch dreht sich alles um die Zukunft der Hochschulbildung: Von hybriden Lernumgebungen und technologischen Innovationen bis hin zu Strategieentwicklung und Kompetenzaufbau.

Das Programm umfasst Vorträge, Workshops, künstlerische Interventionen und Trainings und wird zweisprachig in Deutsch und Englisch angeboten.

2024 findet das Festival parallel an sechs Orten statt: in Berlin, Bochum, Heilbronn, Leipzig und Nürnberg sowie im digitalen Raum.

Das Festival ist nach dem Digital-First-Prinzip konzipiert.

Das bedeutet: Das Festival in seiner ganzen Vielfalt und das Rahmenprogramm sind in vollem Umfang nur online erlebbar.

Das Festival hatte 2023 knapp 4.000 aktive Teilnehmende und rechnen die Veranstalter mit 5.000 bis 6.000 Teilnehmenden in diesem Jahr.

Informationen zum Event sowie Tickets finden Sie auf der Festivalwebsite.

„New Beginnings“ – Europäische Forschungsförderung

Die europäische Forschungs- und Innovationsförderung steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Entwicklung: Horizont Europa hat die Halbzeit erreicht, die Vorbereitungen für das zehnte Rahmenprogramm (FP10) sind gestartet. Angesichts veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen und immenser gesellschaftlicher Herausforderungen spielen Forschung und Innovation eine Schlüsselrolle in der Gestaltung der europäischen Zukunft.

Bei der Veranstaltung „New Beginnings – Die Zukunft der europäischen Forschungsförderung an den Hochschulen in Baden-Württemberg“ diskutieren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Politik, wie sie die Beteiligung – vor allem der Hochschulen – bislang einschätzen. Welche Impulse lassen sich für die Gestaltung des zehnten Rahmenprogramms setzen?

Veranstaltung im Überblick:

„New Beginnings – Die Zukunft der europäischen Forschungsförderung
an den Hochschulen in Baden-Württemberg“
Freitag, 8. März 2024 | 10:30-15:30 Uhr
Haus der Wirtschaft, Stuttgart
Anmeldung bis 20. Februar

Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt des Programms:

  • Wie kann die europäische Forschungsförderung den Zielen des Green Deal dienen?
  • Wie trägt die Forschungsförderung zur strategischen Autonomie und technologischen Souveränität Europas bei? Und inwiefern fördert sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt?
  • Wie lässt sich eine Balance herstellen zwischen der Ausrichtung an zentralen politischen Zielen und erkenntnisgetriebener Forschung?

Baden-württembergische Hochschulen beteiligen sich bereits sehr rege an Projekten im Rahmen von Horizont Europa. An konkreten Beispielen soll die Veranstaltung zeigen, wie mit Hilfe des Forschungsrahmenprogramms wichtige Initiativen vorangebracht werden – sei es in der exzellenten Grundlagenforschung oder bei der Lösung von Zukunftsaufgaben wie beim Kampf gegen den Klimawandel.

Interessierte sind herzlich zur Veranstaltung „New Beginnings“ eingeladen!

Navigationsadresse: Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart. Detaillierte Informationen zur Anreise finden Sie hier. Die Anreise mit öffentlichem Nahverkehr kann mit der S-Bahn (Linien S1 bis S6) über die Haltestelle „Stadtmitte“ und mit der U-Bahn (Linien U1 und U9) über die Haltestelle „Börsenplatz“ erfolgen. Bei Anreise mit dem PKW nutzen Sie bitte die umliegenden Parkhäuser. Nächstgelegene Parkhäuser sind die Parkhaus Friedrichsbau/ L Bank und das Parkhaus Hofdienergarage.

Programm  zum Download

bei Fragen schreiben Sie bitte an: mwk-veranstaltung@steinbeis-europa.de

Anmeldung zur Veranstaltung (bis 20. Februar)

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Horizont Europa: Allgemeine Informationen (englisch)

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Horizont Europa Funding and Tender opportunities

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BMBF-Beratungsportal zu Horizont Europa

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