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Prof. Werkmüller: die Auswirkungen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf das deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – eine Bestandsaufnahme mit Ausblick

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist in regemäßigen Abständen Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Betroffen sind zumeist Sachverhalte mit Auslandsbezug, bei welchen erbschaftsteuerliche Vergünstigungen ausländischen Erben oder Beschenkten nicht oder nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden. Diese Abhandlung möchte einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge geben.

Von Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller, Professor für Finanzen und Family Office Management an der Allensbach Hochschule

1. Einleitung

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist in regemäßigen Abständen Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Betroffen sind zumeist Sachverhalte mit Auslandsbezug, bei welchen erbschaftsteuerliche Vergünstigungen ausländischen Erben oder Beschenkten nicht oder nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden. Dass solche Regelungen, die recht zahlreich vorkommen, mit Blick auf die Grundfreiheiten des EU-Vertrages ein gewisses Unwohlsein hervorrufen, ist den mit dieser Materie befassten Rechtsanwendern bekannt.

Es dauert meist auch einige Jahre, bis sich der in seinen Rechten Verletzte durch den zunächst deutschen Instanzenzug bis nach Luxemburg geklagt hat. Dort angekommen, erhielt er oftmals Recht, sehr zum Verdruss der deutschen Finanzverwaltung und dem zur Korrektur gezwungenen deutschen Gesetzgeber. Jener steht seither in der unrühmlichen Tradition, dann, wenn er gezwungen, entweder Ausländer steuerlich ebenso gut zu stellen, wie Inländer oder Inländer ebenso schlecht zu stellen, wie Ausländer, sich für die letztgenannte Variante zu entscheiden.

Diese Abhandlung möchte einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge geben.

2. Wichtige entschiedene Fälle

Eine erste und richtungsgebende Grundsatzentscheidung war der Fall „Barbier“ (EuGH v. 11. 9. 2003, C-364/01) …..lesen Sie hier weiter …..

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule stellt sich vor:

Akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule auf YouTube:

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Baden-Württemberg erhält Zentrum gegen virtuelle Kriminalität

Symbolbild © picture alliance/dpa | Deniz Calagan

Zur gezielten und effektiven Bekämpfung von Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme richten oder mittels Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden, errichtet das Land ein staatsanwaltschaftliches Cybercrime-Zentrum.

Das Ministerium der Justiz und für Migration errichtet für Baden-Württemberg ein staatsanwaltschaftliches Cybercrime-Zentrum zur gezielten und effektiven Bekämpfung von Straftaten, die sich gegen informationstechnische Systeme richten oder mittels Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden.

Über die aktuellen Planungen hat Justizministerin Marion Gentges am Dienstag, 18. Juli 2023, das Kabinett unterrichtet.

Das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe angesiedelte Zentrum wird personell mit 50,5 Stellen ausgestattet sein und die landesweite Strafverfolgungszuständigkeit bei herausgehobenen Verfahren innehaben.

Bereits im zweiten Halbjahr 2023 soll es seine Tätigkeit aufnehmen.

Kampf gegen Cyberkriminalität hat höchste Priorität

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Die Digitalisierung von Straftaten schreitet rasant voran. Kinderpornographie, Hackerangriffe, digital durchgeführte Erpressungen und der Handel im Darknet sind zu einer ernsten Bedrohung für die Sicherheit in unserem Land geworden. Der Kampf gegen Cyberkriminalität hat höchste Priorität. Egal, wo die Cyber-Straftäter vor ihren PCs sitzen –  wir tun alles dafür, sie zu finden. Den digital agierenden Straftätern setzen wir ein personell und technisch schlagkräftiges Cybercrime-Zentrum entgegen.

Dem neuen Cybercrime-Zentrum wird eine landesweite Strafverfolgungszuständigkeit bei (ermittlungs-) technisch besonders anspruchsvollen Verfahren der Cyberkriminalität übertragen.

Für das insgesamt mit 50,5 Personalstellen ausgestattete Zentrum wurden bereits 42 Neustellen im Doppelhaushalt 2023/2024 bewilligt.

Auch die bisherigen Cybercrime-Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften Mannheim und Stuttgart sowie der ausschließlich koordinierend tätigen Zentralstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart werden in die neue Stelle überführt.

Nicht nur die Komplexität und grenzüberschreitenden Dimensionen, sondern vor allem auch der zunehmende Einsatz von Verschlüsselungstechnologie stellen die Strafverfolgungsbehörden vor besondere Herausforderungen. Im Cybercrime-Zentrum werden deshalb nicht nur Juristen, sondern auch IT-Forensiker arbeiten, die mit ihrer technischen Expertise die Staatsanwälte unterstützen. Durch eine IT-fachliche Beratung ist es möglich, in den konkreten Verfahren bestehende Ermittlungsoptionen auszuschöpfen und weitergehende Ermittlungsansätze zu entwickeln,“ so Marion Gentges weiter.

Darüber hinaus solle das Zentrum auch die Kooperation zwischen den im Bereich der Cybersicherheit tätigen Akteure auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene weiter verbessern.

Cybercrime-Lage in Baden-Württemberg

Unter dem Begriff Cybercrime werden Straftaten erfasst, die sich gegen das Internet, andere Datennetze und informationstechnische Systeme richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die wesentlich mittels Computer- und Informationstechnik durchgeführt werden (Cybercrime im weiteren Sinne). In den vergangenen Jahren sind die Cybercrime-Fallzahlen in Baden-Württemberg kontinuierlich gestiegen und haben sich von 23.138 im Jahr 2017 auf 50.061 im Jahr 2022 mehr als verdoppelt (+116 Prozent).

Im Bereich des Cybercrime im engeren Sinne ist eine Steigerung des Fallaufkommens um 58 Prozent festzustellen.

Ein besonderer Schwerpunkt des Cybercrime machen die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach §§ 184b, 184c StGB aus. Derartige Straftaten werden zwischenzeitlich zum ganz überwiegenden Teil über das Internet und die sozialen Medien begangen.

Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 

Kaum ein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Forschungsstärke, Innovationskraft und diese Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten. Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen. Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.

Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule:

Rund um’s Studium:

Österreich: Energiekostenzuschuss nun auch für NPOs und Neue Selbstständige

Neue Selbstständige[1] sollen auf Initiative der Koalitionsparteien einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 410 € erhalten.

Dazu soll das Energiekostenzuschuss-Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe auch auf den Personenkreis der Neuen Selbstständigen übertragen werden.

Im Wirtschaftsausschuss sprachen sich dafür mehrheitlich ÖVP, FPÖ und Grüne aus. Außerdem sieht ein neues, kurzfristig im Ausschuss von den Koalitionsparteien vorgelegtes Gesetz einen eigenen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen vor. Dafür stimmten die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne.

410 € Energiekostenzuschuss für Neue Selbstständige

Mit der Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) auf Antrag von ÖVP und Grünen soll konkret das Energiekostenzuschuss-Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe auch auf den Personenkreis der Neuen Selbstständigen übertragen werden.

Damit soll für diese Gruppe ein einmaliger Energiekostenzuschuss von 410 € ermöglicht werden.

Gelten soll die Förderung für jene Neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die endgültige oder vorläufige monatliche Beitragsgrundlage für den Monat Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage (6.615 €) nicht erreicht ( 3476/A).

Vorgesehen ist für sie als Energiekostenzuschuss eine einmalige Gutschrift in Höhe von 410 € auf das Versicherten-Beitragskonto im vierten Quartal 2023.

Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen soll laut Erläuterungen zum 1. September 2023 erfolgen, wobei ausdrücklich klargestellt werden soll, dass nachträgliche Sachverhaltsänderungen keinen Einfluss auf den Anspruch haben.

Die Kosten für diese Energiekostenzuschüsse sollen der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen durch das für die Finanzierung dieser Maßnahme zuständige Sozialministerium bis Ende März 2024 zu ersetzen sein.

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Das neue Gesetz für einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen sieht in den Jahren 2023 und 2024 Unterstützungsleistungen für Energiemehrkosten für jene Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit aus dem gemeinnützigen und kirchlichen Bereich vor, die nicht im Sinne der entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig sind.

Insgesamt wird dafür ein Betrag von bis zu 140 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Der Berechtigtenkreis wird angelehnt an das NPO-Fondsgesetz näher definiert, wobei insbesondere politische Parteien von der Förderung ausgeschlossen werden. Bestehende energiekostenspezifische Förderungen des Bundes sowie der Länder und Gemeinden werden dabei entsprechend berücksichtigt, womit Doppelförderungen vermieden werden sollen.

Zur näheren Ausgestaltung der Förderung sind laut Vorlage Richtlinien zu erlassen. Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) beauftragt. Geregelt werden unter anderem auch die Auskunftsverpflichtungen zur Förderkontrolle.

Durch eine ergänzende Änderung im Transparenzdatenbankgesetz soll gewährleistet werden, dass im Sinne der Transparenz und des effizienten Mitteleinsatzes die Veröffentlichung der Leistungen an Non-Profit-Organisationen zentral über ein Instrumentarium erfolgen kann und nicht je Abwicklungsstelle vorgenommen werden muss.   

Fragen zum Beitrag und zu weiteren berufsrechtlichen Fragen, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTube-Wiki zu Themen aus der BWL, des Studiums, der Immobilienwirtschaft, …..


[1] Neue Selbständige sind Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit steuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen.Die rechtliche Stellung des Neuen Selbständigen ist ausschließlich im Sozialversicherungsrecht geregelt. Es werden jene Personen in die Pflichtversicherung einbezogen, die aufgrund dieser Erwerbstätigkeit nicht schon nach anderen Bestimmungen (z.B. als Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder Gewerbetreibender) vom Anwendungsbereich eines Sozialversicherungsgesetzes erfasst sind. Die Pflichtversicherung des Neuen Selbständigen umfasst die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Selbständigenvorsorge. 

Personenkreis 

In der Praxis sind vor allem folgende Personen – sofern sie nicht ohnehin aufgrund dieser Erwerbstätigkeit pflichtversichert sind (z.B. als Dienstnehmer, freier Dienstnehmer, Gewerbetreibender…) – als Neue Selbständige versichert:

  • Selbständig Erwerbstätige, die nicht Wirtschaftskammermitglied sind, wie Vortragende, Künstler, Sachverständige, Aufsichtsräte, Journalisten, Schriftsteller und Personen, die Gesundheitsberufe selbständig ausüben (Krankenpfleger, Hebammen, etc.),
  • freie Dienstnehmer; die sich wesentlicher eigener Betriebsmittel bedienen,
  • „Werkvertragsnehmer“ ohne Wirtschaftskammermitgliedschaft, also Personen, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig sind, sondern sich zur Herstellung eines Werkes oder zur Herbeiführung eines Erfolges verpflichtet haben,
  • erwerbstätige Kommanditisten (auch) von (wirtschaftskammerzugehörigen) Kommanditgesellschaften (KG), sofern sie nicht schon aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zur KG der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterliegen,
  • Personen, die ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben (unbefugte Gewerbeausübung!),
  • persönlich haftende Gesellschafter von nicht wirtschaftskammerzugehörigen Personengesellschaften (OG, KG) und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter, sofern sie aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits nach dem ASVG versichert sind (dies ist bis zu einer Beteiligung von weniger als 50 % denkbar).

weitere YouTube-Videos:

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„Die Entdeckung der Seele” und deren Bedeutung für die Konstituierung des modernen Bildungswesens in Deutschland

Wie entstand die Idee der Psychologie im Gefolge der Reformation und wie wurde sie von deutschen protestantischen Denkern über Jahrhunderte hinweg weiter geprägt?

Der hoch interessante und jüngst im Impact-starken Journal „Religions[1] erschienene Artikel „The Discovery of the Soul as a Place of Pilgrimage within: German Protestantism, Psychology, and Salvation through Education[2] beantwortet diese und weitere spannende Fragen.

Zunächst wird rekonstruiert, wie der Begriff “Psychologie” nach Luther zur Bezeichnung protestantischer Versuche wurde, eine nicht-katholische “scientia de anima“ zu konstruieren.  

Die Verbreitung und Popularisierung dieses Bestrebens in den Schriften der deutschen Protestanten wird im zweiten Abschnitt erörtert.  

Der dritte und vierte Abschnitt widmen sich dem Wandel des Denkens über die Seele während der frühen deutschen Aufklärung und in ihrer späteren Phase dem Aufblühen der Versuche, die Psychologie als wissenschaftliche Disziplin zu etablieren.  

Der letzte Abschnitt schließlich befasst sich mit der weiteren “Verwissenschaftlichung der Seele” im 19. Jahrhundert, die – so wird argumentiert – für die Konstituierung des modernen Bildungswesens in Deutschland entscheidend war.  

Der Artikel ist hier frei zugänglich und zum kostenfreien Download bereitgestellt.            


[1] Religions, ein internationales, interdisziplinäres wissenschaftliches Journal, peer-reviewed, frei zugänglich, beschäftigt sich mit Themen der Religionen und der Theologie und wird monatlich online von MDPI (https://www.mdpi.com) veröffentlicht: https://www.mdpi.com/journal/religions

[2] Stieger, Sophie Pia, and Daniel Tröhler. 2023. The Discovery of the Soul as a Place of Pilgrimage within: German Protestantism, Psychology, and Salvation through Education. Religions 14: 921. https://doi.org/10.3390/ rel14070921   

Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg an 23 verdiente Persönlichkeiten

Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg

Für herausragende Verdienste um das Land und seine Bevölkerung hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg an 23 verdiente Persönlichkeiten überreicht.

Der Rittersaal im Mannheimer Schloss bietet einen würdigen Rahmen, um Menschen auszuzeichnen, die durch ihre Verdienste um Baden-Württemberg, für die Allgemeinheit und für die Menschen im Land herausragen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Samstag, 22. April 2023, in Mannheim anlässlich der Verleihung des Verdienstordens des Landes Baden-Württemberg. Er freue sich, 23 Persönlichkeiten den Verdienstorden überreichen zu dürfen.

Jede demokratische Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass sich ihre Bürgerinnen und Bürger um ihre gemeinsamen Angelegenheiten kümmern, sich miteinander für etwas einsetzen, das ihnen wichtig ist, und sich für andere engagieren“, so Kretschmann. „Dafür brauchen wir einen freiheitlichen Staat, in dem sich die Menschen einbringen und aktiv werden können, sowie ein gesellschaftliches Klima, das Engagement und Leistung wertschätzt, würdigt, anregt und fördert.“

Die Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten seien beste Beispiele dafür, dass Freiheit und Verantwortung zusammengehören, so der Ministerpräsident. „Sie nutzen ihre Freiheit, ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten, erheben ihr Wort, engagieren sich und geben ihr Bestes. Dabei tun sie stets mehr als nur ihre Pflicht, haben Mut, Dinge anzugehen, und überzeugen durch besondere Leistungen.“

Die beruflich und ehrenamtlich Engagierten hätten Spuren in oder für Baden-Württemberg hinterlassen, sei es in der Wissenschaft, Medizin oder Wirtschaft, in der Politik, im Sport, in Kunst und Musik, in der Kirche, der Gesellschaft oder im Tierschutz. „Ich bin immer wieder beeindruckt, wofür sich Menschen einsetzen, wie innovativ sie sind, wie viel Zeit und Arbeit sie investieren für unser Gemeinwesen und für ihre Mitmenschen, aber auch zur Lösung aktueller Probleme und für den Fortschritt aller“, so Kretschmann in seiner Rede. Ministerpräsident Winfried Kretschmann dankte den Geehrten herzlich für das, was sie geleistet haben.                

Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg

Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg – bis Juni 2009 die „Verdienstmedaille“ – wird vom Ministerpräsidenten für herausragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg verliehen, insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich. Die Verleihung des Verdienstordens erfolgt in der Regel einmal jährlich im Rahmen eines Festakts. Die Zahl der Ordensträger ist auf insgesamt 1.000 lebende Personen begrenzt. Seit 1975 wurde der Landesorden insgesamt an 2.031 Personen verliehen. Eine Auszeichnung kann zum Beispiel bei Bürgermeisterämtern, Landratsämtern oder unmittelbar beim Ministerpräsidenten angeregt werden.

Alle Gruppen der Bevölkerung und alle Gebiete des Landes sollen möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Der Verdienstorden hat die Form eines stilisierten Kreuzes mit einem Medaillon in seiner Mitte, auf dem das große Landeswappen mit dem Schriftzug Baden-Württemberg abgebildet ist. Er wird an einem gefalteten Band in den Landesfarben getragen. Anstelle des Ordens kann eine schwarz-gelbe Rosette oder eine Miniatur getragen werden, die ebenfalls überreicht werden. Neben den Ordensinsignien erhalten die Ordensträgerinnen und -träger auch eine vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Verleihungsurkunde.

Die Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten:

Mediathek: Bilder zum Herunterladen

Staatsministerium: Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg

Österreich: der Ingenieur, die Ingenieurin – Standes- oder Qualifikationsbezeichnung – EQR-Zuordnung – Zertifizierungsverfahren …..

Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/in:

Am 14. März 1917 wurde per kaiserlicher Verordnung die Berechtigung zur Führung der (rechtlich geschützten) Standesbezeichnung “Ingenieur” festgelegt.

Berechtigt zur Führung waren Absolventen der sogenannten 2. Staatsprüfung an den Hochschulen, die von einer gemischten Kommission aus Professoren und staatlichen Prüfern abgenommen wurde, aber auch Absolventen von Baufachschulen und bestimmter höherer Gewerbeschulen.

In Österreich wurde als allererste Zuordnung zum NQR, also zum europäischen Qualifikationsrahmen, die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin gemäß Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) vorgenommen und dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ dienen dem Nachweis, dass die Inhaberin oder der Inhaber komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) in ihrem bzw. seinem jeweiligen technischen und gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereich durchgeführt hat.

Zur Erlangung müssen die Voraussetzungen gemäß § 2 erfüllt und das Fachgespräch gemäß den §§ 5 oder 6 erfolgreich absolviert worden sein.

Zertifizierungsstellen gemäß Ingenieurgesetz 2017

Zertifizierungsstellen für technische und gewerbliche Fachrichtungen:

Zertifizierungsstelle und -verfahren für land- und forstwirtschaftliche Fachrichtungen:

Die nach einem erfolgreichen Zertifizierungsverfahren ausgestellte Urkunde trägt immer auch die Unterschrift des/der jeweiligen Bundesministers/Bundesministerin für Wirtschaft in Österreich.

Interessensvertretung:

VÖI Verband Österreichischer Ingenieure

Auch ein/e Nicht-HTL-Absolvent/in kann den Ingenieur-Titel beantragen.

Dafür notwendig sind ein höherer technischer Bildungsabschluss und die Reifeprüfung sowie eine mindestens sechsjährige anrechenbare berufliche Praxis:

Die Voraussetzungen und Ihr Weg zur Ingenieur-Zertifizierung

Um das Zertifizierungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Berufspraxis erfüllen. Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen zur Ingenieur-Zertifizierung vor der Antragstellung. Sollten Sie noch Fragen haben – gerne beraten wir Sie persönlich auf Ihrem Weg zum Ing.!

Voraussetzungen im Detail

  • Mit einer HTL-Reife- und Diplomprüfung können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben.
     
  • Mit einem technischen Studium können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben.
     
  • Mit einem 5-jährigen ausländischen Schulabschluss, der einem HTL-Abschluss gleichwertig ist, können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben. Unter www.asbb.at können Sie kostenlos überprüfen, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss einem HTL-Abschluss entspricht. 
    Anm: Sollte Ihr ausländischer Schulabschluss unter www.asbb.at als inhaltlich vergleichbar mit dem Schultyp der HTL bewertet werden, jedoch weniger als 5 Schuljahre umfassen, sind ggfs. Externistenprüfungen für die Anrechenbarkeit zur Ingenieur-Zertifizierung erforderlich. 
     
  • Mit dem Abschluss bestimmter technischer Meister- und Befähigungsprüfungen können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit dem Abschluss einer Werkmeisterschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit dem Abschluss einer Bauhandwerkerschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit dem Abschluss einer technischen Fachschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie Ihren technischen Abschluss um 2 Externistenprüfungen in bestimmten Fächern aufgewertet haben und im Anschluss daran eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit einem technischen Lehrabschluss können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie Ihren technischen Abschluss um 2 Externistenprüfungen in bestimmten Fächern aufgewertet haben und im Anschluss daran eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit weiteren höheren technischen Bildungsabschlüssen ggfs. in Kombination mit Ergänzungsprüfungen, die als fachlich gleichwertig mit einer HTL bewertet werden, können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.

*Anmerkung: Dieser Nachweis muss die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache umfassen und z. B. in Form der Berufsreifeprüfung (BRP), sonstigen Matura, Studienberechtigungsprüfung etc. erbracht werden. Der Nachweis muss erst zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Die geforderte 6-jährige Praxistätigkeit beginnt daher unmittelbar nach dem fachlichen Ausbildungsabschluss zu zählen.

IngG-Fachrichtungsverordnung

Beschreibung der Qualifikation „Ingenieur/in“

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Rückfragen zum Thema, auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Ingenieur Ing nach Meisterprüfung:

Mit der Meisterprüfung studieren:

EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen:

10 gute Gründe für eine Werkmeisterausbildung in Österreich:

InterAcademy Partnership (IAP): 150 member academies; 30.000 leading scientists, engineers and health professionals in over 100 countries

Under the umbrella of the InterAcademy Partnership (IAP), 150 national, regional and global member academies work together to support the vital role of science in seeking evidence-based solutions to the world’s most challenging problems.

IAP harnesses the expertise of the world’s leading scientific minds to advance sound policies, improve public health, promote excellence in science education, and achieve other critical development goals. Our academy members constitute more than 30,000 leading scientistsengineers and health professionals in over 100 countries.

Academies are typically independent and highly committed institutions that recognize and promote excellence and achievement. By definition, they are merit-based, with members selected from among the leading scientists within a country or region. In addition to their honorific roles, academies are vital civil society institutions that have the credibility to inform the public and policy-makers about problems and potential solutions. Their credibility comes not only from the scientific excellence of their members, but also from the fact that they are free of vested political and commercial interests. Indeed, although many academies were established by national governments and tasked with serving their countries by bringing scientific perspectives to bear on national and international issues, they are constituted as independent bodies.

Just as each IAP member academy represents an authoritative voice nationally, this unified voice of academies under IAP aims to amplify academies’ impact at the international level. Now, as international attention has turned to the UN Sustainable Development Goals, IAP provides a collective mechanism for academies to further strengthen their crucial roles as providers of evidence-based policy and advice. IAP produces evidence-based statements and reports examining major priorities for sustainable development, and provides independent and authoritative advice to national governments and inter-governmental organizations, including the United Nations (UN), on critical science-based issues.

IAP also helps build the capacity of its new and less-experienced  member academies, thus strengthening their ability to take on an advisory role in their own nations and to contribute to global discussions.

Furthermore, IAP is an observer organization of the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) and the Belmont Forum.

Learn more about IAP:

https://www.interacademies.org

Ulrich Kubinger – Ehrensenator der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste

Ulrich Kubinger:

Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger ist leidenschaftlich Chemiker. Er gründete VTA im Jahr 1992 als Ein-Mann-Unternehmen mit dem Ziel, die Abwasserreinigung in Kläranlagen mit selbst entwickelten, innovativen und biologisch voll verträglichen Produkten zu optimieren. Damit legte er den Grundstein für die heutige VTA-Gruppe.

In den vergangenen Jahren hat Ulrich Kubinger durch eigene Forschungsarbeiten zahlreiche Innovationen im Bereich der Abwasserreinigung und Umwelttechnik entwickelt und zur Marktreife geführt. Insgesamt hält er mehr als 70 Patente.

Ulrich Kubinger arbeitet eng mit führenden Abwasserwissenschaftlern an Universitäten im gesamten deutschsprachigen Raum zusammen. Als Experte nahm er u. a. an Beratungen zu umweltrelevanten Themen im Europäischen Parlament in Brüssel teil.

Als Mitglied im Deutschen Expertenrat für Umwelttechnologie und Infrastruktur (dex), dessen Geschäftsstelle für Österreich in der VTA-Zentrale in Rottenbach (Oberösterreich) angesiedelt ist, sowie Mitglied im Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV), in der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) und im Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA).

Die umfangreiche Forschungsarbeit und die erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit von Ulrich Kubinger wurden bereits mit einer Reihe von Auszeichnungen gewürdigt, darunter der Umweltpreis der Paneuropäischen Union, das Goldene Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich und der goldene Ehrenring der Gemeinde Rottenbach.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste:

Die Aufgabe der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste besteht darin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen angesehenen Wissenschaftlern aller Fachrichtungen, führenden Künstlern und Praktikern der Verwaltung zu fördern. Ihr Ziel ist es, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu analysieren und zur Lösung komplexer Fragen für das Wohlergehen der Zukunft der Europäer beizutragen.

Die Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste bringt über 2.000 herausragende Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Europa zusammen, darunter 32 Nobelpreisträger. Sie sind in 7 Klassen unterteilt: Geisteswissenschaften, Medizin, Kunst, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technik- und Umweltwissenschaften sowie Weltreligionen.

Die Protektoren der Akademie sind mehrere Staatsoberhäupter.

Auf der Liste der Ehrensenatoren stehen viele bedeutende Persönlichkeiten, wie ehemalige Ministerpräsidenten oder Minister verschiedener Länder, ehemalige Präsidenten der Kommission der Europäischen Union und andere.

Die Akademie verleiht jedes Jahr einen Toleranzpreis an Personen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um den Brückenbau und die Förderung der Toleranz zwischen den Gemeinschaften verdient gemacht haben.

Die Akademie hat ihren Sitz in der alten Abtei St. Peter in Salzburg.

Die Ernennungsurkunde von Ing. Mag. Dr.h.c. Ulrich Kubinger zum Ehrensenator der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste wird auf der jährlichen Festsitzung der Akademie, die in diesem Jahr am 14. und 15. April stattfindet, in einem eigenen Festakt feierlich und persönlich überreicht.

Ulrich Kubinger:

Umwelttage: Wissensvermittlung im Dienst der Nachhaltigkeit – Stift Reichersberg:

Ehrensenator Ulrich Kubinger:

Oberösterreich: Meisterprämie auch 2023!

Mit der Förderaktion „Meisterprämie“ unterstützt das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich Menschen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich leisten.

Wer wird gefördert?

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Oberösterreich, die im Zeitraum von 01.01.2023 – 31.12.2023 einen erfolgreichen Prüfungsabschluss einer

  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
  • Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
  • Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996

mittels Gesamtprüfungszertifikat vorweisen können.

Ausgenommen von der Förderung sind z.B. AbsolventInnen von Werksmeisterschulen oder GetränkebetriebsmeisterInnen, sowie Land- und ForstwirtschaftsmeisterInnen.

Die Prüfungsteile können auch in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.

Wie wird gefördert?

Die Prämie beträgt 1.000 Euro und kann pro Person einmalig über den gesamten Zeitraum der Förderaktion (seit 2020) in Anspruch genommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der beiliegende Antrag ist auszufüllen und samt Beilagen (Meldezettel nicht älter als drei Monate, Kopie des Gesamt-Prüfungszertifikates) zu übermitteln.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Ausstellungsdatum des Gesamtprüfungszeugnisses einzubringen.

Die Prämie wird ausschließlich für die Gesamtprüfung und nicht für Teilprüfungen wie z.B. einzelne Module, Unternehmerprüfung oder Lehrlingsausbilderprüfung gewährt.

Formular

Meisterprämie (LWLD-Wi/E-86)    

Richtlinie

Allenfalls auch interessant für Sie:        

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Mit der Meisterprüfung studieren:

Meisterprämie – das Land Oberösterreich verlängert die 1.000-Euro-Prämie für abgelegte Befähigungs- und Meisterprüfungen

Meisterprämie

Mit der Förderaktion „Meisterprämie“ unterstützt das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich Menschen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich leisten.

Wer wird gefördert?

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Oberösterreich, die im Zeitraum von 01.01.2022 – 31.12.2022 einen erfolgreichen Prüfungsabschluss einer

  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
  • Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
  • Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996

mittels Gesamtprüfungszertifikat vorweisen können.

Ausgenommen von der Förderung sind z.B. AbsolventInnen von Werksmeisterschulen oder GetränkebetriebsmeisterInnen, sowie Land- und ForstwirtschaftsmeisterInnen.

Die Prüfungsteile können auch in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.

Wie wird gefördert?

Die Prämie beträgt 1.000 Euro und kann pro Person einmal in Anspruch genommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der beiliegende Antrag ist auszufüllen und samt Beilagen (Meldezettel nicht älter als drei Monate, Kopie des Gesamt-Prüfungszertifikates) zu übermitteln.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Ausstellungsdatum des Gesamtprüfungszeugnisses einzubringen.

Die Prämie wird ausschließlich für die Gesamtprüfung und nicht für Teilprüfungen wie z.B. einzelne Module, Unternehmerprüfung oder Lehrlingsausbilderprüfung gewährt.

Formular

Richtlinie Meisterprämie

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche EntwicklungAbteilung Wirtschaft und Forschung

Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Mit der Meisterprüfung studieren:

Landwirtschaftsmeister – Bachelor gleichwertig! Ing. gleichwertig!

Ingenieur (Ing.) nach einer Meisterprüfung: