Die Buckinghamshire New University (New Bucks) ist eine britische, junge und moderne Hochschule. 1891 zunächst als College gegründet, seit 2007 eine staatliche Universität.
In der Nähe von London ansässig gehört die New Bucks laut dem „Good University Ranking Guide“ zu den beliebtesten Universitäten Großbritanniens.
Für Absolventinnen und Absolventen wirtschaftswissenschaftlicher Masterprogramme eröffnet sich nun die Möglichkeit, den M.A. Leadership and Management als TopUp zu absolvieren.
An Prüfungsleistungen sind im TopUp zwei Hausarbeiten und eine Masterthesis zu erbringen.
Obligatorische fünf bis sechs Präsenztage können zur intensiven Vorbereitung auf die Prüfungsleistungen genutzt werden.
Dauer: 1,5 – 2 Semester
Unterrichtssprachen: Deutsch und Englisch
Zugangsvoraussetzungen für das TopUp sind
ein Masterabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund und zumindest 60 ECTS und
fundierte Englischkenntnisse
AFUM bietet den Studierenden zur Vorbereitung einen Englisch-Crashkurs an, um erforderlichenfalls Sprachkenntnisse aufzufrischen zu können
Abschluss: M.A.
Studienrichtung: Management
Organisation: Berufsbegleitender Studiengang mit Lehrveranstaltungen an drei Kompaktwochenenden
Studienbeginn: Sommersemester (Ende April) und Wintersemester (Ende Oktober)
Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen, bei entsprechender Gruppengröße kann auch ein anderer Ort für die Präsenzwochenenden, z.B. in Wien, gewählt werden
Nach erfolgreichem Abschluss des Masters haben Sie damit in einem zusätzlichen Semester die Möglichkeit, den internationalen Abschluss Master of Science in
Hierfür sind im TopUp PPA ebenfalls zwei fachspezifische Module zu besuchen und eine zusätzliche Master-Thesis zu schreiben.
Das Studienprogramm ist berufsbegleitend an Kompaktwochenenden organisiert und erfordert 3 Präsenztage im Studienzentrum Monheim plus online Lernen. Optionale Auslandsaufenthalte sind möglich, aber nicht verpflichtend.
Die reguläre Studiendauer des Double Degree Programms beträgt 3 Semester.
Auf die Kosten für das Double Degree Programm erhalten Sie 10% auf die Gebühren bei Einmalzahlung zu Beginn des Studiums.
Mit dem britischen Masterabschluss auch promovieren:
Sie könnten nach Ihrem britischen M.A. auch ein Promotionsstudium (in Fernlehre) anschließen:
“Ich bin durch eine Ausbildung bei der Vitalakademie als Resilienztrainerin auf Sie aufmerksam geworden.
Es gibt dort einen Beitrag von Ihnen zum Thema freies Gewerbe.
Nun, ich habe mich bei der WKO in Sachen Selbstständigkeit bezüglich Cranio Sacrale und eben Resilienztraining erkundigt. Dort wurde mir mehrmals deutlich gemacht dass Resilienztraining keinesfalls im Freien Gewerbe auszuüben erlaubt wäre. Diese Tätigkeit fällt ins LSB Gewerbe, so die WKO. Ich habe durchaus auf Ihre Beiträge und auch die Vitalakademie hingewiesen die die Ausbildung sehr wohl für das freie Gewerbe quasi anbietet. Leider erfolglos. Haben Sie einen Rat für mich?”
Meine Antwort:
herzlichen Dank für Ihr Mail.
Ihren Wunsch nach selbständiger Berufsausübung müssen wir in Ihrem Falle zweiteilen. Sie können einmal Energetik als freies Gewerbe anmelden und als Humanenergetikerin dann im Rahmen des freien GewerbesHilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit
mittels der Methode von Dr. Bach,
mittels Biofeedback oder Bioresonanz,
mittels Auswahl von Farben,
mittels Auswahl von Düften,
mittels Auswahl von Lichtquellen,
mittels Auswahl von Aromastoffen,
mittels Auswahl von Edelsteinen,
mittels Auswahl von Musik,
unter Anwendung kinesiologischer Methoden,
mittels Interpretation der Aura,
mittels Magnetfeldanwendung,
durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen,
mittels Cranio Sacral Balancing,
durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik,
mittels Numerologie,
durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien
“Kunst ist so vielschichtig, so groß, so einzigARTig.
Zugang zur Kunst im heutigen Verständnis und Tun bekam ich über die breite Anwendungsmöglichkeit der Acrylfarben.
Durch das umfangreiche Arbeiten entdeckte ich viele Möglichkeiten und das ständige Tun ließen tiefe Einblicke in mir und meinem kreativen Sein entstehen. Die besten Werke entstehen aus dem Herzen, wenn sie losgelöst von Regeln und Vorschriften entstehen dürfen.
Das Thema ‚Verbindung-connect‘,‚Menschen‘ und ‚Mensch sein‘ zeigt sich mir immer wieder, durch neue Begegnungen und Beziehungen wachsen Themen fast von selbst.
In der begleitenden Malerei begegne ich den Menschen auf verschiedensten Ebenen. Diese Art von Arbeit macht mir sehr viel Freude, durch die Ausbildung zur Maltherapeutin wurde einerseits meine Arbeit als auch mein Angebot ständig erweitert.
Nicht zu vergessen ist die Kraft der Farben für mich: ich habe einen natürlichen Zugang und Bezug zu Farben und liebe sie. Lassen Sie sich überraschen, wenn Sie Bilder von mir an verschiedenen Orten entdecken.
Große Dankbarkeit verbindet mich mit Kunst – und große Freude, eine Gabe in mir entdeckt zu haben, die mich auch ständig vorantreibt.
Mein kreativer Zugang in der Lebensgestaltung hilft mir und den Menschen, die ich begleiten darf, gestärkt und positiv durchs Leben zu gehen.
Vielleicht fühlen Sie sich von meinen Werken angesprochen und verlieben sich in eines meiner Bilder oder Sie lassen sich einfach gerne von mir kreativ in einer meiner Malseminare begleiten…”
Das Jahr 1222 ist ein denkwürdiges Jahr in der Geschichte der Stadt Wels.
Damals wurde Wels zum ersten Mal urkundlich als „civitas“ (lateinisch für Stadt) erwähnt. Es waren die Babenberger, die Wels als Stadt beurkundeten.
Schon damals gehörte Wels – neben Linz, Steyr und Enns – zu den größten Ansiedlungen Oberösterreichs.
Im Jubiläumsjahr 800 Jahre Stadt Welswird 2022 ein umfangreiches Jahresprogramm mit Veranstaltungen, Ausstellungen, Festivals und vielem mehr geboten.
Dabei wird nicht nur die spannende Stadtgeschichte beleuchtet, sondern – aufbauend auf den geschichtlichen Ereignissen – die heutige Situation diskutiert und Visionen für die Zukunft von Wels entworfen.
Die etwa 71.000 Fachgruppenmitglieder Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (die mehrfach gezählten Mitgliedschaften betreffen rund 47.500 Unternehmen) in Österreich erzielen 2021 21,7 Milliarden EUR Umsatz und beschäftigen rund 104.000 Menschen.
Die brandaktuelle WKO-Branchenstatistik weist für das Jahr 2021 hoch interessanten Daten und Fakten für die Branche in Österreich aus:
71.098 Fachgruppenmitglieder, 55.388 davon mit aktiver Gewerbeberechtigung beschäftigten 104.029 Mitarbeiter (darunter 7.964 geringfügig Beschäftigte), mehr als 55 % davon weiblich, bilden 185 Lehrlinge aus, der Personalaufwand dafür betrug 6,87 Mrd EUR, der durchschnittliche Personalaufwand je Arbeitnehmer 70.698 EUR.
Fast 2/3 der Unternehmen sind EPU’s und rund 1/3 (23.789) der 71.098 Fachgruppenmitglieder sind im Bundesland Wien gemeldet.
Fragen zu diesem Beitrag, spannenden Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten für Unternehmensberater und auch sonst bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Die rund 12.000 Immobilien- und Vermögenstreuhänder[1] inkl. Inkassoinstitute (die mehrfach gezählten Mitgliedschaften betreffen knapp mehr als 8.200 Unternehmen) in Österreich erzielen etwa 7,3 Milliarden EUR Umsatz[2]und beschäftigen rund 24.000 Menschen.
Die brandaktuelle WKO-Branchenstatistik[3] weist für das Jahr 2021 hoch interessanten Daten und Fakten für die Immobilien- und Vermögenstreuhänder in Österreich aus:
12.133 Fachgruppenmitglieder, 9.793 davon mit aktiver Gewerbeberechtigung beschäftigten[4] 24.088 Mitarbeiter (darunter 2.530 geringfügig Beschäftigte), mehr als 55 % davon weiblich, bilden 185 Lehrlinge aus, der Personalaufwand dafür betrug 1,25 Mrd EUR, der durchschnittliche Personalaufwand je Arbeitnehmer 56.174 EUR.
Rund 30 % der Unternehmen sind EPU’s und rund 1/3 (4.004) der 12.133 Fachgruppenmitglieder sind im Bundesland Wien gemeldet.
Natürlich erhob die WKO noch viele weiter Daten, die Sie hier finden können:
Mario Habacher, gelernter Touristikkaufmann und im Bereich Sales & Marketing bei „Die Wasnerin“ tätig, absolvierte für sein Hotel und sich am 7. Februar 2022 sehr erfolgreich die Zertifizierung.
Seine breiten Vorkenntnisse im Bereich der Hygiene und auf dem Gebiet Covid 19, ermöglichten ihm ein rasches Vorankommen und er schätzte “die komprimierte Wissensvermittlung in Form von Videos und begleitenden Präsentationsunterlagen/inhalten”.
Angeboten wird der Kurs über das Webportal der siflux GmbH.
Der Mehrwert dieses Kurses liegt unter anderem darin, dass alle TeilnehmerInnen auch nach der Zertifizierung kostenfreien Zugang zu den Kursmaterialien und neuen Videos und Verordnungen haben.
Am Montag, den 7. Februar stellte sich Herr Habacher dann der Zertifizierung. Diese erfolgte wiederum sehr bequem über eine online Lösung auf dem Campus der Vienna Studies Webseite.
Innerhalb von weniger als 20 Minuten beantwortete Herr Habacher 19 Testfragen, erzielte weit mehr als die erforderlichen 80% und erlangte somit die Zertifizierung.
Da die Zertifizierung auch eine Analyse des bestehenden Sicherheits- bzw. Präventionskonzeptes eines Betriebes beinhaltet, führte Herr Habacher am Nachmittag des 7. Februar ein ausführliches Gespräch zu seinem Konzept im Rahmen einer Videokonferenz.
Dafür hatte Georg Geczek, Leiter des Competence Center Event Safety Management desWiener Roten Kreuzes in der Vorwoche das bestehende COVID-19 Präventionskonzept von Herrn Habacher elektronisch übermittelt bekommen.
Dieser analysierte sehr ausführlich die detaillierten Dokumente, gab kompetenten Input zu den Inhalten und ließ gleich Änderungen aus der neuen Verordnung einfließen.
Die Zertifizierung, eine Initiative von SFU, AUVA und ÖRK, bietet dem Betrieb und den Angestellten neben einem grundliegenden Wissen in den Bereichen Hygiene und im Umgang mit Covid 19 auch die Möglichkeit, sich über Neuerungen und Änderungen auf diesem Gebiet umfassend zu informieren und mit ExpertInnen auf den Gebieten Hygiene und Infektions-Prävention auszutauschen.
Die Wirtschaftskammer Österreichs arbeitet intensiv an einer Aufwertung der „Lehre“ und nützt die im Rahmen eines Vortrages an den Ministerrat vom 22. Februar 2022 durch Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck und Bundesminister Prof. Dr. Martin Polaschek gestartete Initiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die höhere Berufsbildung.
Folgende Umsetzungsschritte sollen im Jahr 2022 erfolgen:
Start eines Prozesses mit relevanten Stakeholdern und Bildungsexperten und – expertinnen zur Ausarbeitung eines konkreten Vorschlags für eine gesetzliche Grundlage und für die Rahmenbedingungen einer berufspraktischen höheren beruflichen Bildung und Weiterbildung im postsekundären, nicht hochschulischen Bildungssegment unter Federführung des BMDW im Einvernehmen mit dem BMBWF. Dazu zählt insbesondere die Entwicklung von Kriterien für unter die „Höhere Berufliche Bildung“ fallende Qualifikationen sowie der Abschlussbezeichnungen.
Entwicklung und Implementierung eines den Anforderungen einer berufs- und anwendungsbezogenen Bildung adäquaten Qualitätssicherungssystems im Einvernehmen zwischen BMDW und BMBWF, welches die Qualität von Qualifikationen und dahingehenden Angeboten vor der Zuordnung in den NQR sichert. Insofern sind weder eine Änderung des NQR-Gesetzes noch eine Änderung des Zuordnungsprozesses von Qualifikationen in den NQR vorgesehen.
Entwicklung und Implementierung eines dahingehenden Gremiums zur Qualitätssicherung der Höheren Beruflichen Bildung im Zuständigkeitsbereich des BMDW, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus den verschiedenen Bereichen der beruflichen Bildung unter Einbeziehung der hochschulischen Bildungslandschaft.
Etablierung der Höheren Beruflichen Bildungund Weiterbildung für höhere, auf der Sekundarstufe II (z.B. Lehrabschluss) aufbauende und daran anschließende berufsbezogenen formale Qualifizierungsgebote ab der NQR Stufe 5 aufwärts.
Erarbeitung einer Regierungsvorlage für ein entsprechendes Gesetz mit Vollziehung durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter umfassender und struktureller Einbeziehung des Bundesministers für Wissenschaft, Bildung und Forschung sowohl in den Prozess als auch in der Umsetzung und darüber hinaus unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder der Berufs- und Arbeitswelt sowie Bildungsexperten und -expertinnen in den Prozess.
Die dargestellten Maßnahmen sollen dazu beitragen, dem Fachkräfte- und Qualifikationsbedarf anforderungsgerecht zu begegnen. Für die wirkungsorientierte Umsetzung ist eine begleitende externe Evaluierung im Prozess zur höheren beruflichen Bildung und Weiterbildung vorgesehen.
Mit der Höheren Beruflichen Bildung wird in Österreich ein eigenständiger berufspraktischer Bildungsweg geschaffen, der nahtlos an die Lehre anschließt und parallel bzw. gleichwertig zum schulisch-akademischen Bildungsweg verläuft. Ein immens wichtiger Schritt zur Aufwertung des dualen Systems
Die berufsbegleitend-praktische Karriereleiter wird künftig zusätzliche ,Sprossen‘ erhalten, auf denen Bildungswillige höher klettern können“. Denn es wird eine Lücke geschlossen, die derzeit zwischen der Lehrabschlussprüfung (auf Stufe 4 des Nationalen Qualifikationsrahmens NQR) und der Meisterprüfung (auf NQR-Stufe 6) bzw. der Befähigungsprüfung klafft. Junge Menschen haben im Betrieb künftig dieselben Entwicklungschancen, wie auf der Schulbank oder an der Universität.
Mit der NQR-Stufe 5 werden formale Abschlüsse mit einem Titel möglich sein, die gleichwertig mit einem HTL-Abschluss eingestuft und voraussichtlich höher zu bewerten sein werden als eine AHS-Matura. Diese Qualifikationen sind angesichts des großen Fachkräftebedarfs äußerst gefragt, die Absolventen werden sich ihre Jobs aussuchen können.
Diese NQR5-Qualifikationen umfassen besonders viele „Green Job“-Qualifikationen. Das eröffnet besonders viele Zukunftsperspektiven, denn diese Berufsbilder werden notwendig sein, damit unsere ambitionierten Klimaschutzziele umgesetzt werden können. Konkrete Beispiele:
für Rauchfangkehrer die Qualifikation im Bereich Energieberatung,
bei Elektrotechnikern die Spezialisierung auf „Green Technology“ oder
die Fortbildung von Kfz-Technikern zur Hochvolt-Fachkraft.
Im Gewerbe und Handwerk beinhalten NQR5-Qualifikationen stets auch vertiefende Kompetenzen im Bereich Planung und Kalkulation.
Positiv für die WKO auch, dass die berufliche Höherbildung nicht nur berufsbegleitend möglich, sondern sogar zwingend vorgesehen ist. Wie im dualen Bereich üblich, erfolgt der Erwerb der Qualifikationen nämlich im Betrieb und in einer Bildungsstätte. Für das Gewerbe und Handwerk als größten Lehrlingsausbilder des Landes ist die nunmehr fixierte höhere Berufsbildung ein richtiger Quantensprung: Denn das ermöglicht jungen Menschen eine praxisnahe Höherqualifizierung in einem Betrieb und eröffnet ihnen dieselben Karriere- und Entwicklungschancen wie auf der Schulbank oder an der Universität
Auch die Industrie begrüßt diesen „Startschuss“ der beiden Ministerien.
Mit der „Höheren Beruflichen Bildung“ (HBB) wird der Anschluss an die Lehre geschaffen und die Verbindung zu den neu geschaffenen Bachelor- und Masterstudien in der Weiterbildung hergestellt:
Damit wird eine in Deutschland bereits im Berufsbildungsgesetz (BBiG) eingeführte „Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung“ auch in Österreich geschaffen.
Diese Fortbildungsstufen – geregelt im § 53[1] – sind
als erste Fortbildungsstufe der „Geprüfte Berufsspezialist“ und die „Geprüfte Berufsspezialistin“ (NQR Niveaustufe V)
als zweite Fortbildungsstufe der „Bachelor Professional“ (NQR Niveau VI) und
als dritte Fortbildungsstufe der „Master Professional“ (NQR Niveau VII)
Ganz neu erfinden müssen wir in Österreich also das Rad nicht mehr.
Was aber bei dieser Initiative mitbedacht werden sollte.
Die Schaffung einer eintragungsfähigen Abschlussbezeichnung „Befähigte“ und „Befähigter“ für die Absolventen und Absolventinnen einer Befähigungsprüfung, ähnlich der eintragungsfähigen Bezeichnung “Meister” und “Meisterin” (Eintragung in amtlichen Urkunden wie z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) für Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese sind seit August 2020 berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk als „Meisterin“ (Mst) oder „Meister“ (Mst.in) zu bezeichnen. Seit 21. August 2020 dürfen diese Personen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen und eben eintragen lassen.
Die Schaffung einer Qualifikationsbezeichnung für Absolventinnen und Absolventen Berufsbildender Höherer Schulen: HAK, HBLA, Tourismusschulen … und vergleichbarer Befähigungs- und Meisterprüfungen wie sie im Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) StF: BGBl. I Nr. 23/2017 für Absolventinnen und Absolventen einer HTL und vergleichbarer Befähigungs- und Meisterprüfungen normiert wurde. Die Absolventinnen und Absolventen dieser Berufsbildenden Höheren Schulen würden ja sonst gegenüber den HTL-Absolventinnen und Absolventen und nun auch gegenüber den Absolventinnen und Absolventen der „Höheren Beruflichen Bildung“ benachteiligt werden. Mein Vorschlag dazu wäre „Ökonomin“ und „Ökonom“ für die HAK-Absolventinnen und -Absolventen oder auch „Betriebswirt/in HBB“ ähnlich den deutschen Vorbildern wie dem „Betriebswirt IHK“ (HWK, VWA ..).
Die nun gestartete Initiative der Bundesregierung ist jedenfalls zu begrüßen und zu nützen.
Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01. 10. 2021
[1] § 53 Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung
(1) Als Grundlage für eine einheitliche höherqualifizierende Berufsbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder mit dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnungen).
(2) Die Fortbildungsordnungen haben festzulegen:
1. die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
2. die Fortbildungsstufe,
3. das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
4. die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung und
5. das Prüfungsverfahren.
(3) Abweichend von Absatz 1 werden Fortbildungsordnungen
1. in den Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen und
2. in Berufen der Hauswirtschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.
§ 53a Fortbildungsstufen
(1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind
1. als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,
2. als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und
3. als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.
(2) Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.
§ 53b Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin
(1) Den Fortbildungsabschluss des Geprüften Berufsspezialisten oder der Geprüften Berufsspezialistin erlangt, wer eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.
(2) In der Fortbildungsprüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling
1. die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die er in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und
2. die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat.
Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 400 Stunden betragen.
(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorzusehen.
(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der ersten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Geprüfter Berufsspezialist für“ oder „Geprüfte Berufsspezialistin für“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Diese Abschlussbezeichnung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer
1. die Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder
2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.
§ 53c Bachelor Professional
(1) Den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht.
(2) In der Fortbildungsprüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 1 200 Stunden betragen.
(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang vorzusehen:
1. der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
2. ein Abschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe.
(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Bachelor Professional in“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Die Abschlussbezeichnung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer
1. die Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder
2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.
§ 53d Master Professional
(1) Den Fortbildungsabschluss Master Professional erlangt, wer die Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe besteht.
(2) In der Fortbildungsprüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe wird festgestellt, ob der Prüfling
1. die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die er in der Regel mit der Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung der zweiten Fortbildungsstufe erworben hat, vertieft hat und
2. neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind für die verantwortliche Führung von Organisationen oder zur Bearbeitung von neuen, komplexen Aufgaben- und Problemstellungen wie der Entwicklung von Verfahren und Produkten.
Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 1 600 Stunden betragen.
(3) Als Voraussetzung zur Zulassung für eine Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe ist als Regelzugang ein Abschluss auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe vorzusehen.
(4) Die Bezeichnung eines Fortbildungsabschlusses der dritten beruflichen Fortbildungsstufe beginnt mit den Wörtern „Master Professional in“. Die Fortbildungsordnung kann vorsehen, dass dieser Abschlussbezeichnung eine weitere Abschlussbezeichnung vorangestellt wird. Die Abschlussbezeichnung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe darf nur führen, wer
1. die Prüfung der dritten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder
2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat.
Bei Investitionen in Forschung und Entwicklung bleibt Baden-Württemberg auch europaweit die Nummer eins: In einem Forschungsvergleich der 90 Regionen in der Europäischen Union belegte Baden-Württemberg wieder den Spitzenplatz.
Baden-Württemberg investierte 5,8 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts in Forschung und Entwicklung (FuE).
„Dieser Spitzenplatz zeigt: Baden-Württemberg ist Europas Heimat für Innovationen. Die Bedeutung von Innovationen für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts ist enorm“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Ich bin sehr stolz darauf, wie kraftvoll Politik und Wirtschaft in Baden-Württemberg gemeinsam daran arbeiten, uns in allen wichtigen Zukunftsfeldern nach ganz vorne zu bringen“, so Hoffmeister-Kraut weiter.
Maßnahmen zur Innovationsförderung kontinuierlich gesteigert
Baden-Württemberg weitete seine FuE-Intensität im Zeitraum 2009 bis 2019 um 1,2 Prozentpunkte aus.
„Mit unseren Förderprogrammen haben wir in den letzten Jahren viel getan, um bei Innovationen auch weiterhin international führend zu sein“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Die Maßnahmen des Landes zur Innovationsförderung konnten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert werden und werden auch derzeit weiter forciert. Dabei legt das Wirtschaftsministerium großen Wert darauf, die bedeutenden Zukunftsthemen frühzeitig zu besetzen und vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei ihrer Innovationstätigkeit zu begleiten. „Mit dem Innovationsförderprogramm Invest BW richten wir uns besonders an kleine und mittlere Unternehmen und stellen bis Ende 2022 insgesamt 300 Millionen Euro bereit“, so Hoffmeister-Kraut weiter.
Zudem wolle das Land den großartigen Innovationsprojekten die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die sie verdienen, fügte die Wirtschaftsministerin hinzu. „Daher haben wir auch dieses Jahr wieder den Innovationspreis des Landes ausgeschrieben“, so die Ministerin. Gesucht werden die besten Unternehmen im Land, die mit ihren Innovationen maßgeblich zum Erfolg des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg beitragen.
Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:
Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.
Die Studierenden haben die Wahl zwischen
Universitäten,
Pädagogischen Hochschulen,
Kunst- und Musikhochschulen,
Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
Dualen Hochschule
mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.
Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang. Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus.
Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können: 9 Landesuniversitäten, 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten, 6 Pädagogische Hochschulen, 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen. Hinzukommen mehr als 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen, zwei Hochschulen des Bundes sowie die Akademie für Darstellende Kunst, die Filmakademie und die Popakademie.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.
So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.