Ja, alle diese Möglichkeiten bieten sich über die United International Schools (UIS), eine maltesische Higher Education Institution (HEI).
Gegründet, um den Bedürfnissen einer neuen Generation von Lernenden gerecht zu werden:
Lernende aus einer zunehmend heterogenen Gemeinschaft;
Lernende, die studieren und arbeiten wollen oder arbeiten müssen, um zu studieren, oder
Lernende, die in abhängigen Betreuungsverhältnissen leben, die flexiblere Lernformen als das Lernen auf dem Campus erfordern;
Lernende der digitalen Generation, die nicht nur mit der Technologie vertraut sind, sondern auch Spaß an der digitalen Umgebung haben.
Um all diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, bietet die UIS flexible Programme an, die es den Lernenden ermöglichen, ihre Qualifikation zu verbessern und den Absolvent:innen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und/oder ihre berufliche Entwicklung zu fördern.
Die Programme orientieren sich an bewährten digitalen Verfahren und werden über internationale Lernplattformen angeboten.
Die UIS entstand aus einer Partnerschaft zwischen zwei langjährigen Hochschulanbietern, die seit über 20 Jahren Online-Bildungsprogramme anbieten.
Erfahren Sie hier alles über spannende Bachelor– und Masterstudien, die zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolviert werden können und den akademischen Abschluss von zu Hause aus ermöglichen.
Fragen zum Beitrag, zu berufsrechtlichen Fragen, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Als der MBA erstmals 1921 von der Harvard University angeboten wurde, war der Siegeszug dieser mittlerweile internationalsten akademischen Ausbildung für Manager/-innen nicht vorherzusehen.
In einer Vorform als Master of Commercial Science erstmals im Jahr 1902 an der Tuck School in New Hampshire verliehen wurde der MBA in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wirklich populär, kam in den 90er Jahren nach Deutschland und vor 35 Jahren auch nach Österreich.
Lesen Sie die spannende Geschichte des MBA hier nach!
Weltweit können Sie mittlerweile aus mehr als 2.000 MBA-Angeboten wählen.
Eines darf ich Ihnen heute vorstellen, jenes der Allensbach Hochschule aus Konstanz, welches Ihnen als Fernstudium den zeit- und ortsunabhängigen Abschluss neben Beruf und Familie ermöglicht.
Für wen eignet sich dieses MBA-Studium?
Sie haben bereits einen ersten, nicht wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss erworben, z.B. als Ingenieur, Jurist, Mediziner, Geistes- oder Naturwissenschaftler, und möchten Ihre Fachkompetenz mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Management-Know-how kombinieren, weil Sie sich z.B. selbstständig machen möchten oder eine Führungsposition im Unternehmen anstreben. Für die Beförderung auf eine Führungsposition ist ein MBA-Studium oftmals die Voraussetzung, da neben Kompetenzen in der Personalführung auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse gefordert sind – wenn die Stelle beispielsweise Budgetverantwortung beinhaltet.
Ein MBA-Studium hilft Ihnen auch beim Erwerb des notwendigen Knowhows, wenn Sie als Mediziner eine eigene Klinik führen möchten oder als Jurist mit betriebwirtschaftlichen Fragestellungen konfrontiert sind.
An der Allensbach Hochschule können Sie dieses Wissen berufsbegleitend im Fernstudium erwerben und sind dabei örtlich und zeitlich flexibel. Neben einer fundierten wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung erwartet Sie im Studiengang MBA General Management eine persönliche Betreuung durch die Professoren und Dozenten – ohne Präsenzveranstaltungen vor Ort und ohne Präsenzpflichten. Ihre Vorlesungen finden live als Webinar statt und Sie können mit Ihren Dozenten und Mitstudierenden aktuelle Fragestellungen diskutieren. Bei Bedarf können Sie jederzeit auf die Aufzeichnungen zugreifen.
MBA in drei Studienvarianten – berufsbegleitend im Fernstudium
Den MBA in General Management gibt es in drei Studienvarianten:
ohne Vertiefungsrichtung mit einer Studiendauer von 2 Semestern (60 ECTS) – für Absolventen mit mindestens 240 ECTS („Executive Variante“)
ohne Vertiefungsrichtung mit einer Studiendauer von 3 Semestern (90 ECTS) – für Absolventen mit mindestens 210 ECTS
mit Vertiefungsrichtung mit einer Studiendauer von 4 Semestern (120 ECTS) – für Absolventen mit 180 ECTS
Falls Sie also über ein Diplom FH, Diplom BA oder ein Diplom Universität verfügen, können Sie das MBA-Studium in weniger als zwei Jahren abschließen.
Und wenn Sie noch mehr erreichen wollen: Es stehen Ihnen optional verschiedene Vertiefungsrichtungen zur Auswahl, die Sie zu einem gesuchten Experten in der jeweiligen Fachrichtung machen. Als Akademiker mit einem MBA-Aufbaustudium verbessern Sie Ihre Chancen auf dem internationalen Arbeitsmarkt und legen somit den Grundstein für den Weg in gehobene Führungspositionen. Zudem steht Ihnen der Weg offen, zu einem späteren Zeitpunkt noch berufsbegleitend zu promovieren.
Studienbeginn: jederzeit
Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht haben, verleiht Ihnen die Hochschule den akademischen Grad “Master of Business Administration (MBA)”, welcher Sie auch zur Promotion berechtigt.
Setzen Sie Ihren eigenen Schwerpunkt im MBA-Studium
Wählen Sie eine der folgenden Vertiefungsrichtungen aus:
Der MBA-Studiengang der Allensbach Hochschule ist die beste Voraussetzung für Ihren nächsten Karriereschritt!
Garantierte Qualität: Der Studiengang ist von der Akkreditierungsagentur ZEvA und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.
Da wird unter dem Teil „MBA-Kriterium Alumni-Klub“ recht oberflächlich und unbelegt ausgeführt:
Ein wenig an Bedeutung verloren hat der MBA (Master of Business Administration), der lang als Erfolgsgarantie galt. „Ein General-Manager-MBA hat zwar immer noch seine Berechtigung, aber nur in wirklich hoher Qualität“, betont Suchocki. Was nicht unbedingt bedeute, dass die Abschlüsse aus der Schweiz oder den USA stammen müssen, „aber auch nicht unbedingt aus dem Nahen Osten oder von Fern-Unis, die sind inzwischen inflationär“. Für Höllinger, die selbst einen MBA und einen MBL (Master of Business Law) hat, ist ein gut ausgewähltes MBA- oder MBS(Master of Business & Science)-Programm neben der Spezialisierung auch deshalb eine gute Entscheidung, weil damit oft der Aufbau eines hochkarätigen Netzwerks verbunden ist. „Es ist extrem hilfreich, Menschen um Rat fragen zu können, die einen noch aus der Zeit kennen, als man schwitzend einen englischen Vortrag vor einem Professor in Texas gehalten hat“, erklärt sie. „Die sagen einem nämlich auch einmal: ,Das ist Blödsinn, was du da vorhast.‘ Und das sagt einem ab einer gewissen Stufe sonst keiner mehr.“
Ich kann mich nur wundern, wie pauschal und unqualifiziert ein Associate Partner von Ernst & Young Management Consulting den Satz wagen kann, dass MBA-Programme aus dem Nahen Osten und von Fern-Unis „inflationär“ sind, was immer das auch bedeuten mag.
Ich wage die Behauptung, dass der hier zitierte Experte kein einziges MBA-Programm aus dem Nahen Osten wirklich genau kennt und auch die Online-Angebote in Österreich nicht annähernd überblickt, schon gar nicht die ausländischen Online-Studienangebote die von Österreich aus absolviert werden können.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sind mir solche Aussagen völlig unverständlich.
Von der „Presse“ würde ich mir einen lauteren Artikel zu den Online-Studienangeboten wünschen, die mithelfen Österreich durch die Corona-Krise zu tragen, der zudem augenscheinlich macht, wie weit Österreich auch hier international nachhinkt und wie viele unserer Universitäten und Fachhochschulen die Fernlehre bislang verschlafen haben.
Ein solcher Artikel könnte u.a. auch mithelfen das Wissen über hochqualitative Online-Angebote bei so manchem Unternehmensberater zu erhöhen.
Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu hochqualitativen Online-Studien und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse
in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD,
als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …)
erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Das TopUp: Für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren. Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
Niederösterreich positioniert sich folglich als fixer Bestandteil im öffentlichen Hochschulsystem. „Wissenschaftliche Weiterbildung und Forschung sind der Nährboden für eine erfolgreiche Entwicklung. All das wird an der Donau-Universität Krems vereint. Daher ist die bevorstehende Aufnahme der Donau-Universität in das Universitätsgesetz auch ein Ritterschlag für unsere universitäre Einrichtung für Weiterbildung“, freut sich Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Diese Novelle, die von Bildungsminister Heinz Faßmann präsentiert wurde, sieht unter anderem die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Universität für Weiterbildung Krems (UWK-Gesetz – UWKG) vor und bringt die vollständige Integration der Donau-Universität Krems in das Universitätsgesetz.
„Die Donau-Universität Krems wurde bereits 2018 bei der letzten Novelle als öffentliche Universität im Universitätsgesetz verankert. Mit dieser Novelle wird der Prozess 25 Jahre nach der Gründung nun erfreulicherweise vollständig abgeschlossen und bestätigt damit nicht nur die Entwicklung der Universität, sondern auch die Bedeutung des Themas wissenschaftliche Weiterbildung in Österreich“, so Mag. Friedrich Faulhammer, Rektor der Donau-Universität Krems.
Für die Donau-Universität bedeutet diese Novelle, dass der Prozess der Aufnahme in das Universitätsgesetz abgeschlossen ist.
Bis zum Erhalt des Habilitationsrechts muss diese Novelle noch in Begutachtung, ehe sie im Frühjahr 2021 dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
„Die Habilitation ist ein wesentlicher Schritt einer universitären Laufbahn, wodurch es für nationale und internationale Wissenschafterinnen und Wissenschafter noch attraktiver wird eine Karriere an der Donau-Universität anzustreben. Diese Entwicklung kann somit als Meilenstein für das Wissenschaftsland Niederösterreich bezeichnet werden“, betont die Landeshauptfrau.
Rund 8.240 Studierende sind derzeit an der Donau-Universität Krems zugelassen, mehr als 24.500 AbsolventInnen haben ihr Studium bereits erfolgreich an der DUK abgeschlossen.
an öffentlichen Universitäten gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitätengem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Lehrgängen zur Weiterbildung
an (privaten) Fachhochschulen gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
an Privathochschulen gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
Hochschullehrgängen an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
verliehen, deren
Zugangsbedingungen,
Umfang und
Anforderungen
mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:
auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
mit starkem Berufsbezug,
für das seinerseits ein abgeschlossenes
Bachelorstudium,
Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.
Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.
Internationale Bewertung:
Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind, z.B.
„Master Universitario“ in Italien;
„Licentiat“ in Schweden;
„Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung],
„Maestro“ in Spanien.
Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.
In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der Anrechnung im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.
Anrechnungen in anderen Studien:
In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Masterstudien erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der § 78 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 idgF zur Anwendung zu bringen: „Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen“ abgelegt wurden.
Führung:
Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.
Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Nicht jeder möchte ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolvieren – aber die allermeisten Akademiker benötigen Kompetenzen in Betriebswirtschaft, Führung und Management, um sich heute und in Zukunft beruflich attraktiv weiterentwickeln zu können.
Ob als Ingenieur, Jurist, Mediziner, Geistes- oder Naturwissenschaftler: Es hilft der Karriere ungemein, das vorhandene Fachwissen mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Management-Know-how zu kombinieren.
Der Hintergrund: Entscheidungsträger für unternehmerisches Handeln sind in allen Branchen und über alle Größenordnungen hinweg gefragter denn je, ob mittelgroßes Unternehmen oder weltweiter Konzern.
„Experten, die über interdisziplinäre fachliche Kompetenzen verfügen, sind daher gesucht, um rasch verändernde Wettbewerbsumfelder in einer globalisierten Wirtschaft bewältigen zu können“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler, Professorin für Entrepreneurship an der Allensbach HochschuleKonstanz.
Vor allem der MBA „General Management“ steht dabei im Fokus. Das anerkannte MBA-Studium vermittelt umfassende Kompetenzen im strategischen Management, im Bereich Leadership und Entrepreneurship sowie im Marketing, daneben aber auch alle erforderlichen grundlegenden wirtschaftswissenschaftlichen Fähigkeiten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf internationalen Fragestellungen.
„Das sind Kenntnisse, die im Bereich Gründungs- und Innovationsmanagement eine wesentliche Rolle spielen und durch die (angehende) Unternehmer dazu befähigt werden, ihre Pläne wirklich professionell zu verfolgen und auf diese Weise auch schwierige Zeiten durchzustehen“, sagt Sonja Keppler.
Ab 2021 können Studierende von der maximalen Flexibilität durch drei Studiengangsvarianten profitieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Studierende eine entsprechende Anzahl ECTS aus Ihrem Erststudium mitbringen.
Vertiefungsrichtungen sind nur in der Variante mit 120 ECTS enthalten.
Besonders interessant ist für akademisch ausgebildete Professionals das MBA-Studium in zwei Semestern.
Voraussetzung ist ein vorheriger Abschluss mit mindestens acht Semestern Studiendauer und 240 ECTS.
Bei den anderen Varianten reduziert sich der Umfang der nachweispflichtigen ECTS der ersten akademischen Ausbildung.
Ebenso benötigen Interessenten drei Jahre einschlägige Berufserfahrung (bei der Variante mit 18 oder 24 Monaten: ein Jahr Berufserfahrung), davon mindestens ein Jahr als Führungskraft.
Ideal ist der Studiengang zum Beispiel für Juristen, Ingenieure oder Mediziner in Führungspositionen, die sich betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Managementwissen in kompakter Form aneignen möchten.
Insgesamt sind beim zweisemestrigen Studium sechs Prüfungsleistungen zu erbringen.
Generell nötig sind Englischkenntnisse auf mindestens Niveau B2 des Cambridge Certificate und Nachweise über mathematische, statistische und quantitativ-methodische Kenntnisse.
Prof. Dr. Martin Stieger sagt: „Ein MBA-Abschluss signalisiert fundierte BWL-Kenntnisse und eine entsprechende Managementausbildung. Insbesondere Absolventen anderer Fachrichtungen profitieren von betriebswirtschaftlichem Know-how und einem ganzheitlichen Verständnis wirtschaftlicher Prozesse.“
Das bedeutet: Gerade die Varianten mit drei und vier Semestern eignen sich für Fach- und Führungskräfte beispielsweise mit geistes- oder auch gesellschaftswissenschaftlichem Hintergrund, die über eine geringe wirtschaftswissenschaftliche Vorbildung verfügen. „Für sie ist der MBA General Management wohl einer der kürzesten Wege die Karriereleiter hinauf.“
Das berufsbegleitende MBA-Studium an der Allensbach Hochschule kostet 590 Euro pro Monat innerhalb der Regelstudienzeit, je nach Dauer ist eine kostenlose Verlängerung zwischen sechs und zwölf Monaten möglich.
Patrick Schretzlmaier hat den MBA-Studiengang bereits absolviert und stellt heraus: „Mein Studium an der Allensbach HochschuleKonstanz verbinde ich mit sehr vielen positiven Erfahrungen und viel neuem Wissen, das ich direkt in meinem beruflichen Alltag als Führungskraft umsetzen konnte. Durch die hohe Flexibilität der Hochschule konnte ich mein Studium optimal mit meinem Vollzeitjob kombinieren und mich so berufsbegleitend weiter qualifizieren. Aufgrund des direkten Kontakts zu den Lehrenden konnten auch komplexe inhaltliche Themen jederzeit offline besprochen werden. Ich würde ein Studium an der Allensbach Hochschule immer wieder beginnen.“
Verachtet mir die Meister nicht, und ehrt mir ihre Kunst!
Was ihnen hoch zum Lobe spricht, fiel reichlich Euch zur Gunst.
….
(Die Meistersinger von Nürnberg)
Meister ist nicht gleich Meister:
Die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ kann seit dem 21. August 2020 in Österreich in öffentliche Urkunden (in der abgekürzten Form „Mst.“ oder „Mst.in.“) vor dem Namen eingetragen werden.
Allerdings gilt dies nur Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Also leider nicht für Personen, die eine andere Befähigungsprüfung aus einem reglementiertenGewerbe (wie z.B. Baumeister, Brunnenmeister, Steinmetzmeister, Holzbau-Meister) oder eine andere (nicht in der Gewerbeordnung geregelte) Ausbildung absolviert haben (wie z.B. Küchenmeister, Werkmeister).
Die Wirtschaftskammer Österreich hat bereits in der Stellungnahme zur Novelle der Gewerbeordnung (BGBl. Nr. I 2020/65) gefordert, dass Personen mit positiv absolvierter Befähigungsprüfung künftig einen noch zu bestimmenden Titel in Kurzform führen dürfen sollen, war allerdings noch nicht erfolgreich damit.
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) für Baumeister und Werkmeister auch ohne HTL-Matura:
Um die Ingenieur-Qualifikation zu erlangen, sind die im IngG[1] definierten formalen Voraussetzungen zu erfüllen.
Zu den formalen Voraussetzungen zählen das Vorhandensein eines bestimmten Bildungsabschlusses sowie der Umfang, das Ausmaß, der Zeitpunkt und die Art der Praxis.
das Vorhandensein eines bestimmten Bildungsabschlusses sowie
der Fachbezug,
die Anzahl der Jahre,
das wöchentliche Stundenausmaß und
der Zeitpunkt des Erwerbs der Praxis.
Mit folgenden Bildungsabschlüssen erfüllen Sie diesen Teil der formalen Voraussetzungen:
Reife- und Diplomprüfung einer höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt (HTL) oder
einer HTL-Sonderform (Kolleg, Aufbaulehrgang)[2] oder
Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht, oder
anderer (Nicht-HTL) höherer technischer Bildungsabschluss, der in Inhalt und Niveau mit einem HTL-Abschluss vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister– bzw. Befähigungsprüfungen)
UND
Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung oder Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
mit entsprechendem Praxisnachweis[3] in Kombination mit einer positiv absolvierten Reifeprüfung – folgende Formen der Reifeprüfung werden dabei anerkannt:
Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS)
Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HAK, HLW, HLT)
um die Zertifizierung der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) ansuchen.
Das heißt also, dass z.B. Baumeister und Werkmeister zwar kein Recht haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“in öffentliche Urkunden (in der abgekürzten Form „Mst.“ oder „Mst.in.“) vor dem Namen einzutragen, aber die Möglichkeit haben um die Zertifizierung der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ („Ingenieur“) anzusuchen.
[1] Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) StF: BGBl. I Nr. 23/2017
[2] Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Kolleg absolvieren, schließen Sie dieses mit einer Diplomprüfung ab. In Kombination mit Ihrer zuvor erworbenen Reifeprüfung (die eine Zugangsvoraussetzung für das Kolleg darstellt) entspricht dieser Abschluss dem HTL-Abschluss in der Langform. Als Nachweis für die Ingenieur-Zertifizierung müssen Sie nur das Diplomprüfungszeugnis des von Ihnen besuchten Kollegs mit Ihrem schriftlichen Antrag abgeben, nicht aber Ihr Reifeprüfungszeugnis. Wenn Sie eine Berufsreifeprüfung (BRP) an einer HTL gemacht haben, verfügen Sie nicht über einen HTL-Abschluss. Mit dem BRP-Zeugnis wird Ihnen zwar eine höhere Allgemeinbildung bescheinigt, Sie benötigen aber noch einen höheren technischen Bildungsabschluss, um die formalen Voraussetzungen zum Bildungsabschluss für die Ingenieur-Zertifizierung zu erfüllen.
Erstmals bietet VIS in Kooperation mit derAllensbach Hochschule, Konstanz, ein Kontaktstudium an.
Kontaktstudien dienen der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse.[1]
Die Qualität eines jeden Kontaktstudiumsmuss durch eine Hochschule geprüft werden.
In den VIS–Kontaktstudien (Lehrgänge im Fernstudium) wird die Qualität durch die Allensbacher Hochschulesichergestellt, die auch nach positivem Studienerfolg die ECTS vergibt.
Der Lehrgang Management und Marketing besteht aus 12 Modulen mit jeweils 6 ECTS (also einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 180 Stunden), umfasst daher insgesamt 72 ECTS.
[1] Die gesetzliche Bestimmung aus dem Landeshochschulrecht Baden Württembergs:
§ 31Weiterbildung
(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen. Die DHBW soll zusammen mit den beteiligten Ausbildungsstätten Möglichkeiten einer wissenschaftsbezogenen und zugleich praxisorientierten beruflichen Weiterbildung im dualen System entwickeln.
(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.
Das deutsche Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt im § 53 die Berufliche Fortbildung (Fortbildungsordnungen des Bundes) und dabei auch die Fortbildungsstufen (§ 53a).
Die zweite Fortbildungsstufe Bachelor Professional erlangt, wer eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich besteht (§ 53c).
Eine bestandene Meisterprüfung ist dem Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional“ gleichgestellt, ein Meister bzw. eine Meisterin kann also seit heuer zusätzlich die Bezeichnung „Bachelor Professional in“ unter Angabe des Handwerks, für das der Meistertitel erworben wurde, führen.
Der Meistertitel wurde als Qualifikationsbezeichnung dadurch international vergleichbar und die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium auch sprachlich nachvollzogen.
Mit einer bestandenen Meisterprüfung war schon bisher die Studienberechtigung auch ohne Abitur verbunden – nun hat ein deutscher Bachelor Professional auch die Möglichkeit direkt in einen österreichischen MBA-Lehrgang einzusteigen.
Interessante und im Fernstudium angebotene MBA-Lehrgänge vertiefen dadurch wissenschaftlich das berufspraktische Können des Meisters, der Meisterin, bleiben dabei anwendungsorientiert und bilden für die berufliche Nutzung aus.
Falls Sie an einem solchen MBA-Lehrgang Interesse haben, beraten wir Sie sehr gerne, maßgeschneidert und individuell: vis@viennastudies.com
Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:
Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
Sanierungs- und Insolvenzberatung.
Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.
Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatGdarf ein/e Unternehmens-berater/inWirtschaftsmediation[1] anbieten:
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung
Um Unternehmensberatern nun die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASASAus- und Weiterbildung GmbH dafür hilfreiche und maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Fernstudium an.
Für erfahrene Unternehmensberater/innen bieten sich als Abrundung und Erweiterung oder für Wirtschafts- und Zivilrechtsmediatoren mit Weiterbildungsverpflichtung auch zur Weiterbildung folgende Kontaktstudien an:
Wir möchten Sie herzlich einladen, sich zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausbilden zu lassen und beraten Sie gerne individuell und maß-geschneidert – auf Ihre bisherige Bildungsbiographie hin abgestimmt.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com
Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein