13. September 2023: Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete weitere Qualifikationen zu
Mit der Veröffentlichung der Qualifikation „Befähigungsprüfung“ wurden weitere formale Qualifikationen (reglementierte Gewerbe) zum Nationalen Qualifikationsrahmen zugeordnet.
Insgesamt wurden jetzt, mit der Zuordnung Befähigungsprüfung, 31 Qualifikationen (Liste) zum NQR-Niveau VI zugeordnet.
… ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems.
Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen…
Fragen zum Beitrag, zu Studienmöglichkeiten mit einer Befähigungs- oder Meisterprüfung, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Der österreichische Gesetzgeber hatte die akademische Weiterbildung mit 01. 10. 2021 völlig neu geordnet und spätestens mit 01. 10. 2023 werden die bis dahin geltenden Universitätslehrgänge und Hochschullehrgänge (so hießen die Fachhochschullehrgänge in der Weiterbildung seit der letzten Novelle) als außerordentliche Studien neu eingerichtet.
Universitätslehrgänge (an öffentlichen und privaten Universitäten) und Hochschullehrgänge (an privaten Hochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen) können nun auch als außerordentliche Bachelorstudien und außerordentliche Masterstudien eingerichtet und mit folgenden akademischen Graden abgeschlossen werden:
„Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“,
„Bachelor of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „BSc (CE)“,
„Bachelor Professional“, abgekürzt „BPr“.
„Master of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „MA (CE)“,
„Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“,
„Master Professional“, abgekürzt „MPr“,
„Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“,
„Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“,
„Executive Master of Business Administration“, abgekürzt „EMBA“.
Diese Lehrgänge sind ordentlichen Bachelorstudien und ordentlichen Masterstudien gleichwertig (!!!) und berechtigen nach Maßgabe der weiteren gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung zu ordentlichen Master- und Doktoratsstudien.
Der Arbeitsaufwand für außerordentliche Bachelorstudien hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte und für außerordentliche Masterstudien 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen.
Der Arbeitsaufwand für ein außerordentliches Masterstudium kann in Ausnahmefällen weniger ECTS-Anrechnungspunkte betragen, wenn dieses in Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien vergleichbar ist.
Die Zulassung zu Universitäts- und Hochschullehrgängen setzt den Nachweis der im Curriculum des betreffenden Lehrganges geforderten Voraussetzungen voraus.
Wird ein Lehrgang als außerordentliches Bachelor- oder Masterstudium angeboten, sind davon abweichend folgende Voraussetzungen anzuwenden:
Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium ist die allgemeine Universitätsreife und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.
Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium, in dem der akademische Grad „Bachelor Professional“ verliehen werden soll, ist eine einschlägige berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Wenn es das Curriculum erfordert, können Ergänzungsprüfungen vorgesehen werden. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Lehrganges vorgesehenen Prüfungen sind.
Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder ein im Curriculum des Lehrganges definiertes Studium und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Lehrganges vorgesehenen Prüfungen sind. Abweichend davon kann für Lehrgänge, in denen der akademische Grad „Executive Master of Business Administration“ verliehen wird, im Curriculum auch eine einschlägige berufliche Qualifikation als Zulassungsvoraussetzung festgelegt werden, sofern Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mehrerer fachlich in Frage kommender ausländischer Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.
Da das Ministerium nur ausländische Masterstudien aus der Europäischen Union und nicht auch aus der Schweiz oder Groß Britannien als vergleichbar ansieht, ist es noch keiner Bildungseinrichtung gelungen, mehrere fachlich in Frage kommende ausländische Masterstudien zu finden, die in den Zulassungsbedingungen, im Umfang und den Anforderungen mit Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit einem geplanten österreichischen EMBA vergleichbar sind, da auch der rechtliche Begriff „nachweislich“ sehr streng interpretiert wird.
In einem Satz zusammengefasst, die österreichischen Weiterbildungs-Lehrgänge mit einem Abschluss als Master (MBA, LL.M., MSc ..) ohne Bachelorerfordernis zuvor sind in einer Woche Geschichte.
Wie kommen Innovationen schneller von der Uni in die Welt? Diese Frage wurde bei einer Veranstaltung in der Landesvertretung in Berlin diskutiert. Baden-Württemberg bietet beste Voraussetzungen für die Gründungsszene. Zur weiteren Stärkung wird das Land in Kürze eine neue Förderlinie ausschreiben.
Ob Künstliche Intelligenz oder Klimawandel, Transformation der Wirtschaft oder soziale Herausforderungen – Innovationen in allen Forschungsbereichen und der schnelle Transfer von Erfindungen, Ideen und Produkten von Hochschulen in Wirtschaft und Gesellschaft sind von höchster Bedeutung, um Lösungen für die großen Themen unserer Zeit zu finden. Über Start-ups und Spin-offs aus der Wissenschaft kann es gelingen, Forschungsergebnisse schnell in marktfähige Innovationen zu verwandeln. Das Potenzial dafür ist in Baden-Württemberg mit seiner starken Wissenschafts- und Forschungslandschaft besonders hoch – bei weitem aber noch nicht ausgeschöpft. Das Wissenschaftsministerium verstärkt sein Engagement daher nochmals, wie Ministerin Petra Olschowski am 21. September 2023 in Berlin ankündigte.
Weiteres Förderprogramm für Start-up Hubs
„Gleich vier Universitäten aus Baden-Württemberg unter den Top 20 der ausgründungsstärksten deutschen Hochschulen; der zweite, dritte und fünfte Platz in der Gruppe der mittleren Hochschulen im aktuellen Gründungsradar des Stifterverbands der Deutschen Wirtschaft – diese Zahlen zeigen: Baden-Württemberg bietet offensichtlich bereits beste Voraussetzungen für innovative Start-ups und Spin-offs. Trotzdem wollen und müssen wir unser Engagement weiter verstärken“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski in der baden-württembergischen Landesvertretung bei einer Diskussionsveranstaltung über Ausgründungen von Start-ups aus Hochschulen. „Mit einem weiteren Förderprogramm für Start-up Hubs erreichen wir ein neues Level: Wir bringen die Gründungskompetenzen unserer Hochschulen zusammen, schaffen eine bessere Anschlussfähigkeit an Förderinitiativen von Bund und Wirtschaft und legen so den Grundstein für den Mittelstand von morgen“, so Petra Olschowski.
Die Ministerin tauschte sich in Berlin mit der Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Klimaschutz (BMWK) für digitale Wirtschaft und Start-ups, Dr. Anna Christmann, dem Geschäftsführer der Gründermotor GmbH, Adrian Thoma, und weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus der Start-up-Community über Besonderheiten und Herausforderungen der akademischen Gründungsszene aus: Wie kann es gelingen, Innovationen noch schneller von der Uni in die Welt zu bringen? Und wie können Bundes- und Landespolitik, aber auch die Privatwirtschaft und Start-up-Community in ganz Deutschland noch besser zusammenarbeiten?
Bewerbung beim Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“
Um die Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander zu stärken und die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Gründungsbereich zu intensivieren, wurde in Baden-Württemberg bereits 2018 die „Gründermotor“-Initiative etabliert, die seit 2021 vom Wissenschaftsministerium gefördert wird. Der Gründermotor hat sich nun mit Partneruniversitäten zusammengeschlossen, um sich im Verbund im aktuell ausgeschriebenen Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu bewerben.
„Im Zusammenschluss liegt die Stärke. Es freut mich sehr, dass sich unsere gründungsstärksten Hochschulen im Südwesten zusammengeschlossen haben und mit dem Gründermotor einen gemeinsamen Antrag beim Leuchtturmwettbewerb des Bundes für Startup Factories einreichen werden“, sagte die Ministerin. Kernachse des Zusammenschlusses sind das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und die Universität Stuttgart. Komplettiert wird der Verbund durch die Universität Heidelberg, die Universität Ulm sowie die Hochschule der Medien Stuttgart.
„Die Bundesländer und Gründungsinitiativen zeigen ein großes Interesse an unserem Wettbewerb für Startup Factories im Hochschulumfeld. Hier zeigt sich eine Dynamik, die mehr Ausgründungen aus der Wissenschaft hervorbringen kann. Genau das wollen wir mit diesem Leuchtturmprojekt aus der Start-up Strategie der Bundesregierung (PDF) anstoßen“, sagte Dr. Anna Christmann, Beauftragte des BMWK für digitale Wirtschaft und Start-ups.
Große Chance für Gründungslandschaft in Deutschland
„Wir sehen diese Projektausschreibung als große Chance – sowohl für uns als Gründermotor als auch für die Gründungslandschaft in Deutschland. Wir denken, dass wir mit einer solch diversen und eng verwobenen Struktur einiges an bisher verborgenem Potenzial entfalten können. Unsere Mission hinter unserer Bewerbung ist ein buntes, dynamisches und schnelles Ökosystem, das alle Champions und Hidden Champions der Next Generation Mittelstand in Baden-Württemberg auf ein nächstes Level hebt“, so Adrian Thoma, Managing Director der Gründermotor GmbH.
„Schon heute sind Start-ups in vielen Branchen Treiber für wirtschaftliche Dynamik und Erneuerung. Sie entwickeln neue Märkte, fordern etablierte Unternehmen heraus und beleben so den Wettbewerb. Start-ups sind deshalb von entscheidender Bedeutung für die Weiterentwicklung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und damit auch für unsere Gesellschaft. Deshalb haben wir größtes Interesse, Start-ups mit ganzer Kraft zu unterstützen“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski.
Mitdiskutiert haben in Berlin Sascha Fritz (Investment Principal, Robert Bosch VC), Ann-Kathrin Stärkel (Head of Strategy and Growth, Flip), Maike Lambarth (Co-Founder und CEO, Cyclize).
Land schreibt neue Förderlinie aus
Das Wissenschaftsministerium wird in Kürze eine weitere Förderlinie ausschreiben, die im Besonderen die hochschulübergreifende Kooperation im Gründungsbereich adressieren wird. Ziel ist, die im Land vorhandenen Gründungspotentiale an den einzelnen Hochschulen noch effektiver und effizienter zu vernetzen und dabei die Anbindung an die vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte Förderung der „Startup Factories“ beziehungsweise die Gründermotor-Initiative und die Landesacceleratoren zu stärken.
Hochschulen sollen dabei unterstützt werden, in regionalen Hochschulverbünden zu kooperieren und so die Grundlage für Ökosysteme mit einer kritischen Masse an Talenten und hoher Anziehungskraft zu bilden. Überregionale Themencluster sollen dabei als klare und sichtbare Anknüpfungspunkte für die Wirtschaft dienen. Die Förderung wird explizit auf den vorhandenen Strukturen in den Hochschulen aufsetzen, diese aber verstärkt zu hochschulübergreifenden Unterstützungs- und Beratungskonzepten weiterentwickeln.
Mittelfristig wird durch diese Förderung nicht nur der Talentpool der einzelnen Hochschulen erhöht, sondern auch die Attraktivität und Sichtbarkeit der einzelnen Gründungsverbünde beziehungsweise von Baden-Württemberg als Start-up-Standort insgesamt gestärkt.
Engagement für Start-ups
Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren zahlreiche erfolgreiche Initiativen und Maßnahmen auf den Weg gebracht, um sowohl das Start-up-Ökosystem insgesamt zu stärken, als auch innovative Hightech-Gründungen im Besonderen zu fördern. Neben etablierten Maßnahmen, wie dem Programm „Junge Innovatoren“, das unter anderem das Tübinger Unternehmen Curevac in den Anfangstagen unterstützte, verfügt Baden-Württemberg heute über ein weit verzweigtes Netz an Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Dazu gehören neben den 18 thematisch fokussierten Landesacceleratoren im Besonderen die Universitäten und Hochschulen, die mit praxisorientierten Lehr- und Lernformaten dazu beitragen, Studierende für die unternehmerische Selbstständigkeit zu begeistern und sie bei der Weiterentwicklung ihrer Ideen beziehungsweise beim Markteintritt unterstützen.
Auch die laufenden Innovationscampus-Projekte in den Bereichen „Künstliche Intelligenz“, „Mobilität“, „Lebenswissenschaften“, „Quanten“ und „Nachhaltigkeit“ bringen die exzellente Grundlagenforschung der Hochschulen mit den Kompetenzen und Strukturen internationaler Unternehmen zusammen. So entsteht ein kreatives Umfeld, in dem innovative Start-ups entstehen und wachsen können.
Gründermotor
Der 2018 initiierte und seit 2021 vom Wissenschaftsministerium geförderte Gründermotor ist eine Kooperation zwischen der Universität Stuttgart, der Hochschule der Medien Stuttgart und der Gründermotor GmbH mit dem Ziel, Start-ups aus und in Baden-Württemberg zu fördern. Die Initiative ist Bestandteil der Landeskampagne Start-up BW, bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Investment-Partnern, Unternehmen und akademischen Partnern aus Hochschulen und Universitäten, die Teil des Netzwerks sind. Dazu zählen 95 Prozent aller gründungsaktiven Hochschulen in Baden-Württemberg und über 160 Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft. Zu den Aufgaben von Gründermotor gehört es, bestehende Gründungsinitiativen sichtbarer zu machen und Start-ups bei Programmen und Veranstaltungen ein eigenes Netzwerk zu ermöglichen.
Kaum ein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Forschungsstärke, Innovationskraft und diese Vielfalt an Hochschulen:
Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten. Die Studierenden haben die Wahl zwischen
Universitäten,
Pädagogischen Hochschulen,
Kunst- und Musikhochschulen,
Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
Dualen Hochschule
mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen. Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus.
Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:
9 Landesuniversitäten,
21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
6 Pädagogische Hochschulen,
5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.
ChatGPT wirkt als Seite zunächst unauffällig und unspektakulär. Es ist eine Art Chatbot. Diese „intelligente“ Variante kennt scheinbar Antworten auf viele medizinische Fragen. Etwa jeder Vierte der Generation Z ist mit dieser Anwendung vertraut.
ChatGPT wurde von OpenAI, einem kalifornischen KI-Forschungsunternehmen, das unter anderem von der schillernden Persönlichkeit Elon Musk gegründet, entwickelt. Der Chatbot funktioniert auf der Grundlage von maschinellem Lernen und neuronalen Netzen. Die Daten, mit denen ChatGPT trainiert wurde, stammen hauptsächlich aus Internetquellen wie Wikipedia, Nachrichtenseiten und Portalen für wissenschaftliche Fachartikel. Aber sie sind nicht mehr aktuell. Das macht die Maschine bei den schnellen bzw. kurzen Innovationszyklen im Gesundheitswesen, gefährlich. Den Hype um die Anwendung erklärten sich Expert:innen vor allem mit der sehr einfachen Nutzbarkeit. Erinnerungen daran, als Apple aufkam, werden wach: Erstmals konnten auch Laien weltweit mit KI interagieren, ohne tiefergehende PC-Kenntnisse zu besitzen. Die Benutzeroberfläche von ChatGPT war von Beginn an ähnlich einfach zu bedienen wie bei etablierten Webanwendungen wie Google oder WhatsApp. Es ist also keine Überraschung, dass immer mehr Menschen ChatGPT kontaktieren, auch im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit. Bevor sie eine:n Ärzt:in aufsuchen, stellen sie zunächst Fragen an ChatGPT, um herauszufinden, welche Erkrankungen sie möglicherweise haben könnten. Das ist niedrigschwellig, anonym und kostenfrei.
ChatGPT als gute Alternative?
Leider muss man in Deutschland insbesonde als gesetzlich Versicherter, sehr lange auf einen Facharzttermin warten. Zwischen Wochen und vielen Monaten. Da scheint die einfache, aber eben nur zu 80 Prozent valide Option ChatGPT als gute Alternative. In solchen Fällen könnte es sich anbieten, mithilfe von ChatGPT eine Diagnose zu erhalten und den darauf basierenden Therapien zu folgen. Manche Patient:innen bevorzugen es, Gesundheitsfragen einem Chatbot anzuvertrauen, da sie sich weniger beobachtet oder beurteilt fühlen als bei einem Ärzt:innenbesuch. Dies gilt insbesondere für Erkrankungen, die noch immer mit Scham behaftet sind, wie beispielsweise psychische Erkrankungen oder Geschlechtskrankheiten. Die Möglichkeit, einen Diagnosehinweis von zu Hause zu erhalten, ist in solchen Fällen diskreter.
KI mit Defiziten bei der Empfehlung von Unterstützungsangeboten
Trotz der genannten Vorteile ist jedoch Vorsicht geboten, wenn es um den Einsatz von ChatGPT im Gesundheitskontext geht. Ein offensichtlicher Nachteil besteht darin, dass der Chatbot keine physischen Untersuchungen vornehmen, Blut abnehmen oder ein Röntgenbild machen und auch kein dialogorientiertes Anamnesegespräch führen kann. Ein weiterer Schwachpunkt von ChatGPT besteht darin, dass es zu selten auf Hilfsangebote verweist. Besonders bei der Empfehlung von Unterstützungsangeboten durch professionelle Organisationen wie Notfallhotlines weist die KI Defizite auf. Laut Forschungsergebnissen wurde in nur rund 20 Prozent der Antworten auf solche Ressourcen hingewiesen. Eine weitere zu berücksichtigende Problemstellung bei der Anwendung von ChatGPT für Patient:innen sind Sicherheits- und Datenschutzaspekte, insbesondere im Zusammenhang mit der Speicherung sensibler Gesundheitsdaten. Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Verwendung von ChatGPT können auftreten, wenn Patient:innen dem Chatbot unter anderem vertrauliche Informationen zu chronischen Erkrankungen anvertrauen. Falls diese Daten nicht ausreichend gesichert werden, besteht das Risiko des Missbrauchs oder der unbefugten Weitergabe an Dritte.
Für Laien erscheint ChatGPT oft wie eine Blackbox
Ein weiteres Problem ist die Verwendung veralteter Informationen. Die aktuelle ChatGPT-4-Version basiert derzeit auf einem Wissensstand von 2021 und kann daher keine Fragen zu aktuellen medizinischen Entwicklungen beantworten. Überdies können fehlende Quellenangaben in Verbindung mit der Nutzung für Diagnosen im medizinischen Kontext problematisch sein, da Patient:innen mitunter Schwierigkeiten haben, die Glaubwürdigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen. Ohne klare Verifikationsmöglichkeiten bleibt unklar, welche Quellen oder Grundlagen für die bereitgestellten Informationen herangezogen wurden. Für Laien erscheint ChatGPT oft wie eine Blackbox, in die sie Anfragen eingeben, ohne genau zu wissen, was dahinter geschieht – und erhalten dann Informationen, ohne den genauen Ursprung oder die zugrunde liegenden Grundlagen nachvollziehen zu können.
Kennzeichnungspflicht für KI-gestützte Arztbriefe
Zusammenfassend bietet ChatGPT rund um die Uhr schnelle, einfache Hilfe auf Gesundheitsfragen, jedoch sind damit auch Risiken verbunden, darunter ungenaue, oder eben gar falsche Diagnosen, unzureichende Verweisung auf Hilfsangebote sowie Sicherheits- und Datenschutzbedenken aufgrund möglicher Verwendung veralteter Informationen. Manche Länder haben es deshalb zeitweilig verboten. In Deutschland hingegen lehnen die Verantwortlichen ein Verbot ab. Stattdessen werden eine strenge Regulierung und Überwachung für den Einsatz von KI, insbesondere im medizinischen Bereich, gefordert, um so Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erkennt die Chancen, aber auch die Gefahren von KI-Chatbots wie ChatGPT im Gesundheitssystem. Es ist notwendig, eine Kennzeichnungspflicht oder andere Regulierungen einzuführen, um den Patient:innen transparent zu machen, wenn beispielsweise ein Arztbrief mithilfe von ChatGPT oder anderen KIs erstellt wurde. In der Zukunft werden die besten Resultate jedoch durch Kombinationen aus KI und realen Ärzt:innen erzielt. Es entstehen hier auch neue Jobs an der Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine. Das Zusammenwirken von Mensch und Maschine kann einen Quantensprung für die Qualität der Medizin bedeuten.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Eröffnung der Ausstellung am 13. September um 19.30 Uhr
zu sehen bis 13. 10. 2023
Der Künstler:
1945 Geboren in Krems/Donau, aufgewachsen in Horn im Waldviertel. 1967 Studium an der Hochschule für Angewandte Kunst in Wien. Zuerst Bühnen- und Filmgestaltung, dann Umstieg auf Illustration und Grafik-Design. Nach Studienabschluss freie Tätigkeit in Wien. 1977 Übersiedlung nach St. Pölten Lebt und arbeitet in St. Pölten und Ober-Grafendorf 1985 St. Pöltner Künstlerbund 1990 Mitglied im Wiener Künstlerhaus 1996 Gründungsmitglied der Künstlergruppe CONTRAPUNKTUM
Preise 1984 Anerkennungspreis des Landes Niederösterreich 2003 Förderpreis für Wissenschaft und Kunst der LH St. Pölten 2015 Jakob Prandtauerpreis der LH St. Pölten 2018 Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Ausstellungen Rege Ausstellungstätigkeit im In- und Ausland. Seit 1985 wiederholt Beteiligungen an Kunstmessen in Salzburg, Gent, Barcelona, Hamburg, Innsbruck, Zürich Projekte im Öffentlichen Raum (Auswahl): 2001 „Installation im Tor“ – Temporäre Installation im Tor zum Landhaus, St. Pölten | 2010 Glaswandgestaltung Busbahnhof zur Geschichte von St. Pölten
KUNST IST. Kunst ist für mich eine Auseinandersetzung mit dem, was ich selbst als Wirklichkeit erlebe und empfinde, eine Betrachtung der realen und der nicht sichtbaren Dinge des Lebens – oft aber auch einer irrealen Wirklichkeit.
Und ich frage mich: Ist die Wirklichkeit auch wirklich Wirklichkeit oder in Wirklichkeit die Unwirklichkeit eines unergründlichen Seins?
All diese Gedanken findet man in unterschiedlich visualisierter Sprache in meinen Arbeiten – angefangen von der Zeichnung bis zu konzeptuellen Werken.
Das Schuljahr 2023/2024 bringt in Baden-Württemberg einen großen Schub in der datengestützten Qualitätsentwicklung. Dies soll für mehr Transparenz und mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen. Trotz Erfolgen bei der Personalgewinnung bleibt eine gute Unterrichtsversorgung die größte Herausforderung.
Zum neuen Schuljahr 2023/2024 greifen in Baden-Württemberg eine Reihe von Neuerungen an den Schulen.
Unter dem Dach der datengestützten Qualitätsentwicklung entwickelt sich Schule stetig weiter zu einem Unterricht, in dem mit Hilfe von landeseinheitlichen Instrumenten die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und ihre Förderbedarfe exakt festgestellt und daraufhin mit geeigneten Lern- und Lehrinstrumenten bearbeitet werden.
Kultusministerin Theresa Schopper sagte: „Was technisch klingt, ist die Grundlage, um jede und jeden individuell und gemäß Fähigkeit und Ambition fördern zu können. Dafür erheben wir verlässliche und einheitliche Datengrundlagen, die Stärken und Schwächen aufzeigen und den Blick auf die nötigen Stellschrauben der weiteren Unterrichtsentwicklung lenken.“
Erstmalig stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) allen Schulen das so genannte Schuldatenblatt digital (PDF) zur Verfügung. Es enthält umfangreiche Daten zu den Rahmenbedingungen, zu den Ergebnissen und zu den Prozessqualitäten einer Schule. Auch die Schulaufsicht erhält einen geschützten Zugang zu den Schuldatenblättern der Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs. Sie bilden die Grundlage für den im neuen Schuljahr in allen Regierungsbezirken und Schulämtern beginnenden Ziel- und Leistungsvereinbarungsprozess (ZLV), indem auf einer gesicherten Datenbasis die nächsten Schritte der Qualitätsentwicklung der Schule als Ganzes besprochen und daraufhin angepasste Fortbildungsmaßnahmen für die Lehrkräfte entwickelt werden. Die zugehörigen Fortbildungsreihen, etwa zur Analyse und Interpretation von Daten, starten parallel, so dass bis Ende des Jahres 2023 rund 1.500 Schulleitungen und Schulaufsichtspersonen für den neuen ZLV-Prozess fortgebildet wurden.
Erstmalig ein gemeinsames Verständnis von Schulqualität
Grundlage für dieses Vorgehen ist der auf der Basis der aktuellen Schulforschung formulierte Referenzrahmen Schulqualität BW. Dieser legt verbindlich fest, worauf es bei der Qualitätsentwicklung ankommt und worauf zu achten ist.
„Zum ersten Mal in der Geschichte des baden-württembergischen Schulwesens liegt damit ein gemeinsames Verständnis von Schulqualität für alle Schularten und alle Verantwortlichen im Bildungsbereich vor“, sagt Schopper. „Ein Rad greift so ins andere.“
Ergänzend werden systematisch die Lernstandserhebungen ausgebaut. Denn nur, wenn Lehrkräfte frühzeitig und empirisch abgesichert die individuellen Lernfortschritte, aber auch die noch vorhandenen Schwächen der Schülerinnen und Schüler erkennen, können sie gezielt und passgenau fördern.
Weitere Instrumente zur Unterstützung der Lehrkräfte
Im neuen Schuljahr steht deshalb neben den bereits etablierten Verfahren erstmals mit Lernstand 2 ein Instrument für die zweite Jahrgangsstufe bereit, zunächst für den wichtigen Kompetenzbereich Lesen.
Ebenfalls auf freiwilliger Basis startet mit Kompass 4 ein weiteres Instrument zur Unterstützung der Lehrkräfte. Diese Arbeiten sollen den Lehrkräften und den Eltern mithilfe landesweit einheitlicher und damit vergleichbarer Ergebnisse eine zusätzliche Orientierung bei der Schullaufbahnentscheidung am Ende der Grundschulzeit bieten.
Beide Instrumente sind zunächst noch freiwillige Angebote. Vor einem flächendeckenden verbindlichen Ausrollen sollen in dieser Phase sowohl die Ablaufprozesse wie auch der pädagogische Einsatz und deren Nutzen nochmals überprüft werden. „Zudem wollen wir den Schulen die Möglichkeit geben, sich auf freiwilliger Basis von der Praxistauglichkeit und Nützlichkeit der Verfahren und Instrumente zu überzeugen“, sagt Schopper. Sie empfehle allen Schulen und Lehrkräften jedoch ausdrücklich, davon Gebrauch zu machen, da sie verlässliche und vergleichbare Diagnosen ermöglichten und somit die Voraussetzungen für das individuelle Fördern schaffen könnten. Schopper: „Uns allen ist es ein gemeinsames Anliegen, gelingende und möglichst bruchlose Bildungsbiographien zu ermöglichen.“
Mehr Bildungsgerechtigkeit durch gezieltere Ressourcenverteilung
Wie überall in Deutschland besteht auch in Baden-Württemberg nach wie vor ein zu enger Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Manche Schulen benötigen deshalb mehr Ressourcen als andere, um insbesondere denjenigen Kindern die nötige Unterstützung bieten zu können, die aufgrund ihres sozioökonomischen Status mit weniger guten Startbedingungen in den Unterricht kommen.
Um dem zu begegnen startet nun der auf vier Jahre angelegte Modellversuch zur sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung (SBZ). Dabei soll durch gezielte und bedarfsgerechte Zuweisung von finanziellen und personellen Ressourcen mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden.
Neben den bereits existierenden Verfahren in Lörrach, Biberach und Tübingen wurden unter den 100 Dienststellen mit den höchsten Indexwerten fünf Städte identifiziert, aus denen Grundschulen ab September 2023 in den Modellversuch mit aufgenommen werden sollen. Dies sind Mannheim, Pforzheim, Stuttgart, Singen (Hohentwiel) und Heilbronn.
Auch hierbei ist eine gute Datengrundlage von besonderer Bedeutung. Der Sozialindex ermöglicht eine wissenschaftlich abgesicherte und präzise Zuweisung von knappen Ressourcen. Die Rahmenbedingungen der Schule werden dabei genau geprüft und die Mittel entsprechend eingesteuert.
Kultusministerin Theresa Schopper betonte: „Es ist uns bewusst, dass in diesem Jahr eine Reihe von Neuerungen auf die Schulen zukommen. Doch trotz der angespannten Situation müssen wir die Aufgaben angehen, die sich uns durch die veränderten Anforderungen einer heterogenen Schülerschaft stellen und gleichzeitig die Chancen nutzen, die die Digitalisierung uns bietet. Für die Dynamik unserer Umsetzungsschritte und für das in sich geschlossene Gesamtkonzept erfahren wir viel positive Aufmerksamkeit aus anderen Ländern und Staaten.“
Unterstützung der Lehrkräfte durch zusätzliches Personal
Wenngleich der Fachkräftemangel auch und gerade an den Schulen enorm spürbar ist, gelingt es zunehmend, die Lehrkräfte durch Gewinnung von nicht pädagogischen Kräften bei den vielfältigen Aufgaben des Schulalltags zu unterstützen und zu entlasten:
Pädagogische Assistenzen 586 Pädagogische Assistentinnen und Assistenten waren an Grund- und Haupt-/Werkrealschulen beschäftigt. Dies entspricht rund 267 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Entschieden ist hier eine Verdoppelung (weitere 267 VZÄ). Darüber hinaus sind temporär über die Fortführung des Programms „Lernen mit Rückenwind“ pädagogische Assistenzen an inzwischen über 90 Prozent der Schulen in BW vertreten
Multiprofessionelle Teams Ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 nehmen aus den Staatlichen Schulämtern Mannheim, Pforzheim, Stuttgart, Göppingen, Biberach, Albstadt, Offenburg, Konstanz jeweils zwei Schulen am Modellversuch teil. Die Auswahl erfolgte ebenso über den vorläufigen Sozialindex sowie zusätzlich über die Einschätzung der Staatlichen Schulämter
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Der Ausbau soll, beginnend mit dem neuen Schuljahr zunächst im Umfang von 250 Plätzen erfolgen. Der Ausbau im Geschäftsbereich des Kultusministeriums erlaubt im Gegensatz zu den bereits bislang an Schulen bestehenden FSJ-Plätzen (finanziert durch die Schulträger) den Einsatz der Freiwilligen mit pädagogischem Aufgabenschwerpunkt
Erneute Steigerung bei Einstellungszahlen
Anfang September konnten bereits mehr als 4.150 Einstellungen in den öffentlichen Schuldienst sowie mehr als 480 Einstellungen bei gleichzeitiger Beurlaubung an eine Schule in freier Trägerschaft vollzogen werden. Damit sind die Einstellungszahlen des Vorjahres von Ende September bereits einen Monat früher nahezu erreicht, sodass am Ende von einer erneuten Steigerung ausgegangen werden darf. Offen sind derzeit über alle Schularten hinweg noch 565 Stellen – etwa 300 weniger als zum selben Zeitpunkt im Vorjahr.
Lehrereinstellung 2023 und 2022 im Vergleich
Die Plätze für den im Herbst 2022 gestarteten Direkteinstieg als Fachlehrkraft oder Technische Lehrkraft sind ausgebucht: 54 Direkteinsteigerinnen und -einsteiger konnten gewonnen werden. Dafür, dass der Direkteinstieg an Grundschulen und in der Sekundarstufe I erst in diesem Jahr gestartet ist, sind die Zahlen hierfür auch auf einem guten Niveau. Zum Stand 1. September konnten bereits 34 Personen für die Qualifizierung gewonnen werden (15 für Gesamtschulen und 19 für Sekundarstufe I). Die bisherigen Erfahrungen mit dem Direkteinstieg zeigen, dass zu Beginn die Zahlen grundsätzlich niedriger sind und mit der weiteren Etablierung schnell ansteigen.
Dies war auch beim Direkteinstieg im Bereich der beruflichen Schulen der Fall. Dort sind die Einstiegszahlen mittlerweile konstant dreistellig. In diesem Jahr liegen sie aktuell noch unter dem Niveau der vorangegangenen Jahre. Ein Grund ist, dass auch in der freien Wirtschaft ein erheblicher Fachkräftemangel herrscht. Zudem war in den vergangenen Jahren der Direkteinstieg an den beruflichen Schulen überdurchschnittlich erfolgreich.
Positiver Trend bei den Grundschulen
Bei den Grundschulen setzt sich der positive Trend bei den Bewerberzahlen fort. Hier wirkt der Ausbau der Studienplätze in der Vergangenheit. Schopper sagte: „Erstmals können wir wieder mehr als 1.000 Einstellungen an den Grundschulen vermelden. Auch in den kommenden beiden Jahren erwarten wir einen weiteren Zuwachs der Bewerberzahlen.“ Diese würden sich dann bei etwa 1.400 Personen jährlich einpendeln.
Im Bereich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) hat sich der Ausbau der Studienanfängerkapazitäten im Studienjahr 2016 erstmals in einer erhöhten Zahl an Bewerbungen niedergeschlagen. Auch dies wird sich im kommenden Jahr fortsetzen. In der Sekundarstufe I wird sich der Ausbau der Studienplätze in zwei Jahren ebenfalls in den Bewerberzahlen widerspiegeln. Da jedoch bereits ein Mangel an Lehrkräften herrscht, hat das Kultusministerium in diesem Jahr den Direkteinstieg in den Lehrämtern Grundschule und Sekundarstufe I geöffnet.
Räumliche Mobilität weiterhin schwach ausgeprägt
Erstmals werden in diesem Jahr befristet Beschäftigte, die Ihren Dienst vor dem 31. Dezember des Vorjahres aufgenommen hatten und bis zum Ende des Schuljahres im Einsatz waren, auch in den Sommerferien bezahlt. Dies betrifft nicht nur 2.600 Vertretungskräfte, sondern auch rund 900 in der Beschulung Geflüchteter tätige Personen. Auf Antrag entfristet wurden mehr als 250 Verträge. Dies ist ein wichtiger Schritt für befristet beschäftigte Personen und stärkt die Attraktivität befristeten Tätigkeiten.
Allerdings wird es damit auch für angehende Lehrkräfte attraktiver, sich gegen eine feste Stelle zu entscheiden, wenn diese sich nicht am Wunschort befindet. So ist die räumliche Mobilität der Bewerberinnen und Bewerber weiterhin schwach ausgeprägt. Die Bereitschaft, sich für eine unbefristete Einstellung auch an eine etwas weiter entfernte Schule zu bewerben, bleibt niedrig. Das führt dazu, dass auch in diesem Jahr noch viele Lehrkräfte ohne ein unbefristetes Einstellungsangebot sind, während in einigen Regionen noch Stellen offen sind. Diese regional unterschiedliche Bewerberlage bringt weiterhin große Herausforderung bei der Sicherung der Unterrichtsversorgung mit sich. Betroffen sind wie in den vergangenen Jahren ländlichere Regionen, aber auch der Großraum Stuttgart.
Kultusministerin Theresa Schopper betonte: „Die Unterrichtsversorgung bleibt auch in diesem Schuljahr unsere größte Herausforderung. Umso dankbarer sind wir all denjenigen, die dem Aufruf des Ministerpräsidenten gefolgt sind, Verantwortung übernommen haben und einmal mehr die Kraftanstrengung leisten und ihre Arbeitszeit erhöhen.“
Werbekampagne zeigt Wirkung
Um weitere Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen, hat das Kultusministerium am 17. Juli eine Kampagne gestartet, mit der Menschen für die Arbeit in der Schule gewonnen werden sollen, die bisher nicht an einer Schule arbeiten. Diese sollen als Quereinsteigerinnen oder Quereinsteiger für den Direkt- und Seiteneinstieg oder auch als Vertretungs- und Unterstützungskräfte an die Schulen kommen. Die Kampagne ist in den sozialen Medien (Facebook, Instagram und LinkedIn) und war im August auch mit acht verschiedenen Plakatmotiven in ganz Baden-Württemberg zu sehen.
Bis Anfang September wurden mehr als 71.000 Besucherinnen und Besucher auf der Zielseite der Kampagne verzeichnet. Das ist vor allem im Verhältnis zum Budget der Kampagne ein bemerkenswerter Erfolg. Mehr als die Hälfte der 71.000 Besucherinnen und Besucher hat den Quick-Check absolviert und anschließend Seiten zur Lehrereinstellung besucht. Mehr als 20.000 Personen haben sich über den Direkteinstieg informiert.
Die Kampagne hat sich auch ganz konkret in einer Steigerung der Zahl der Personen, die sich für den Direkteinstieg registriert oder als Vertretungskraft gemeldet haben, niedergeschlagen. So konnten im Zeitraum der Kampagne von 17. Juli bis zum 31. August 2023 etwa 700 Neuregistrierungen für eine Vertretungstätigkeit registriert werden. Das sind mehr als doppelt so viele Registrierungen wie im gleichen Zeitraum in einem durchschnittlichen Jahr. Im Direkteinstieg sind seit dem 17. Juli insgesamt mehr als 400 Registrierungen erfolgt. Auch diese Zahl deutet auf ein breites Interesse an einer Tätigkeit in der Schule hin.
Trotz Erfolgen bei der Personalgewinnung ist die Situation weiter angespannt
Trotz den Erfolgen in der Personalgewinnung wird sich die Situation an den Schulen in diesem Jahr nicht entspannen. In diesem Schuljahr treffen der demografisch bedingte Anstieg der Schülerzahlen und die große Zahl an Schutzsuchenden (nicht nur aus der Ukraine) aufeinander. Beide Entwicklungen führen vor allem in der Grundschule zu einem historischen Aufwuchs der Schülerzahlen. Die Grundschulen werden im kommenden Jahr voraussichtlich rund 15.000 Schülerinnen und Schülern mehr als im vergangenen Schuljahr unterrichten. Der stärkste Anstieg erfolgt dabei in Klasse 1.
An den Grundschulen bedeutet jede zusätzliche Klasse auch Bedarf an mindestens einer zusätzlichen Lehrkraft. Insgesamt müssen mehr als 500 Klassen zusätzlich gebildet werden. Dieser ohne Vorwarnung aufgetretene zusätzliche Bedarf ist in den vergangenen beiden Jahren regelrecht explodiert. Damit wird der positive Effekt der Studienplatzerhöhungen in der Grundschule sofort aufgezehrt.
Zusätzliche Ressourcen für Beschulung Geflüchteter
Für die Beschulung Geflüchteter wurden zusätzliche Ressourcen bereitgestellt. Bis Ende des Schuljahres 2024/2025 werden für die Beschulung rund 190 Millionen Euro hinterlegt, die bei entsprechendem Bedarf abgerufen werden können. Es ist bereits gelungen, viele Menschen zu finden, die sich hier einbringen. In der Fläche finden wir diese Personen allerdings nicht überall in dem Maß, wie es für die Sicherstellung einer vollumfänglichen Beschulung erforderlich wäre.
Für die vollständig ausgebildeten Lehrkräfte bedeutet das, dass im ganzen Land – auch in den bei Bewerberinnen und Bewerbern stark nachgefragten Regionen – vorübergehende Zusatzbedarfe bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, zu Schuljahresbeginn zumindest einen befristeten Arbeitsvertrag zu erhalten, ist dadurch sehr groß. Damit bleiben befristete Stellen in stark nachgefragten Regionen attraktiv und die Engpassregionen weiterhin schwieriges Terrain.
Besonders betroffen ist neben den Grundschulen der Bereich der Sonderpädagogik. Denn auch an den SBBZ, die ohnehin unter einem Mangel an vollständig ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern leiden, wird noch einmal ein deutlicher Sprung bei den Schülerzahlen erwartet. Damit ist das Bild ähnlich wie bei der Grundschule: Obwohl in diesem Jahr mehr Neueinstellungen realisiert werden konnten, bleibt die Situation angespannt. Auch an den SBBZ beginnt sich nämlich die Erhöhung der Studienanfängerplätze aus dem Studienjahr 2016 positiv auszuwirken. Gerade der neu eingerichtete Studiengang in Freiburg erfreut sich großer Beliebtheit und es ist davon auszugehen, dass die 175 zusätzlichen Plätze in vollem Umfang besetzt werden.
Lehrkräftegewinnung stärken und Einsatz der Ressourcen kritisch prüfen
Die 18 Maßnahmen des im Frühjahr verkündeten Maßnahmenpakets zur Sicherung der Unterrichtsversorgung greifen bereits. Der Direkteinstieg bringt zusätzliche Lehrkräfte und die Lehrerinnen und Lehrer bekommen zusätzliche Unterstützung durch pädagogische Assistenz und FSJ-Plätze. Auch die Ausweitung des in der Grundschule bereits bewährten Direktkontingents (sogenannte Handschlagverträge) auf die Sekundarstufe I wird einen Beitrag zur Sicherung des Unterrichts leisten.
Weitere Maßnahmen werden im Schuljahr 2024/2025 wirken: Referendarinnen und Referendare werden eine Stunde mehr unterrichten, der Direkteinstieg soll für die Lehrämter Sonderpädagogik und Gymnasium geöffnet werden und das duale Masterstudium startet.
Außerdem werden die Brücken für die Beschäftigung von Personen mit im Ausland absolvierter Lehramtsausbildung weiter ausgebaut und in der Kultusministerkonferenz gemeinsam Wege für den Einstieg als Lehrkraft mit nur einem Fach geprüft.
Quereinstieg ins Lehramt für berufliche Schulen:
Wenn Sie Berufsschullehrer/-in werden möchten, absolvieren Sie zunächst den Vorbereitungsdienst, das Referendariat. Dieses dauert in Baden-Württemberg ca. 18 Monate und wird entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes vergütet.
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule werden in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern sie ein betriebswirtschaftliches Erststudium mitbringen und nach Abschluss des Masterstudiums eine Mindestanzahl an ECTS in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL) nachweisen können. Diese beiden Fächer stellen das Erstfach bzw. das Zweitfach dar.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist in regemäßigen Abständen Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Betroffen sind zumeist Sachverhalte mit Auslandsbezug, bei welchen erbschaftsteuerliche Vergünstigungen ausländischen Erben oder Beschenkten nicht oder nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden. Diese Abhandlung möchte einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge geben.
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist in regemäßigen Abständen Gegenstand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Betroffen sind zumeist Sachverhalte mit Auslandsbezug, bei welchen erbschaftsteuerliche Vergünstigungen ausländischen Erben oder Beschenkten nicht oder nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden. Dass solche Regelungen, die recht zahlreich vorkommen, mit Blick auf die Grundfreiheiten des EU-Vertrages ein gewisses Unwohlsein hervorrufen, ist den mit dieser Materie befassten Rechtsanwendern bekannt.
Es dauert meist auch einige Jahre, bis sich der in seinen Rechten Verletzte durch den zunächst deutschen Instanzenzug bis nach Luxemburg geklagt hat. Dort angekommen, erhielt er oftmals Recht, sehr zum Verdruss der deutschen Finanzverwaltung und dem zur Korrektur gezwungenen deutschen Gesetzgeber. Jener steht seither in der unrühmlichen Tradition, dann, wenn er gezwungen, entweder Ausländer steuerlich ebenso gut zu stellen, wie Inländer oder Inländer ebenso schlecht zu stellen, wie Ausländer, sich für die letztgenannte Variante zu entscheiden.
Diese Abhandlung möchte einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge geben.
2. Wichtige entschiedene Fälle
Eine erste und richtungsgebende Grundsatzentscheidung war der Fall „Barbier“ (EuGH v. 11. 9. 2003, C-364/01) …..lesen Siehier weiter …..
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