Archiv für den Monat: April 2023

Das IHM wurde in die Alma Mater Alliance aufgenommen

Das Institut für technologiebasierte Ausbildung in Gesundheit, Management und Soziale Dienste (IHM) wurde jüngst in die Alma Mater Alliance, eine Förderinitiative der Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste (European Academy of Sciences and Arts) aufgenommen.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste:

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und KünsteEuropean Academy of Sciences and Arts – ein transnationales und interdisziplinäres Netzwerk, das rund 2.000 renommierte Wissenschaftler, Künstler und Geistliche – darunter mehr als 30 Nobelpreisträger – weltweit verbindet, wurde 1990 gegründet und hat ihren Sitz in Salzburg. 

Die Alma Mater Europaea GmbH:

Die Alma Mater Europaea, kurz AME, ist eine 2010 gegründete Förderinitiative der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste mit Sitz in Salzburg.

Ziel von Alma Mater Europaea ist es Führungspersönlichkeiten und Eliten in den Bereichen Bildung, Kultur, Wirtschaft, Recht, Gesundheit, Ernährung und Umwelt zu fördern.

Mit einem Netzwerk von Universitäten und Hochschulen in europäischen Ländern sollen europäische Traditionen und kulturelle Vielfalt in Studien- und Kursprogrammen vermittelt werden.

Wichtig wird die Kombination von Wissenschaft, Praxis und Interkulturalität als unabdingbare Führungsfähigkeiten angesehen, um in der komplexen Welt der Globalisierung erfolgreich agieren zu können.

Die Alma Mater Alliance:

Hochschulen, die sich unter dem Dach der Alma Mater Europaea zur Alma Mater Alliance zusammengeschlossen haben, sind u.a.

und nun auch das IHM Institut für technologiebasierte Ausbildung in Gesundheit, Management und Soziale Dienste.

Das IHM wurde 2012 in Österreich als gemeinnütziger Verein im Rahmen der österreichisch-chinesischen Forschungskooperation gegründet.

Zweck des IHM ist die Entwicklung, Verbreitung und Unterstützung von Studienmöglichkeiten und Bildungsprogrammen mit einem Schwerpunkt in den Bereichen Gesundheit, Management und Soziales.

Mehr zum IHM können Sie hier finden.

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Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg an 23 verdiente Persönlichkeiten

Foto: Staatsministerium Baden-Württemberg

Für herausragende Verdienste um das Land und seine Bevölkerung hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann den Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg an 23 verdiente Persönlichkeiten überreicht.

Der Rittersaal im Mannheimer Schloss bietet einen würdigen Rahmen, um Menschen auszuzeichnen, die durch ihre Verdienste um Baden-Württemberg, für die Allgemeinheit und für die Menschen im Land herausragen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Samstag, 22. April 2023, in Mannheim anlässlich der Verleihung des Verdienstordens des Landes Baden-Württemberg. Er freue sich, 23 Persönlichkeiten den Verdienstorden überreichen zu dürfen.

Jede demokratische Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass sich ihre Bürgerinnen und Bürger um ihre gemeinsamen Angelegenheiten kümmern, sich miteinander für etwas einsetzen, das ihnen wichtig ist, und sich für andere engagieren“, so Kretschmann. „Dafür brauchen wir einen freiheitlichen Staat, in dem sich die Menschen einbringen und aktiv werden können, sowie ein gesellschaftliches Klima, das Engagement und Leistung wertschätzt, würdigt, anregt und fördert.“

Die Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten seien beste Beispiele dafür, dass Freiheit und Verantwortung zusammengehören, so der Ministerpräsident. „Sie nutzen ihre Freiheit, ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten, erheben ihr Wort, engagieren sich und geben ihr Bestes. Dabei tun sie stets mehr als nur ihre Pflicht, haben Mut, Dinge anzugehen, und überzeugen durch besondere Leistungen.“

Die beruflich und ehrenamtlich Engagierten hätten Spuren in oder für Baden-Württemberg hinterlassen, sei es in der Wissenschaft, Medizin oder Wirtschaft, in der Politik, im Sport, in Kunst und Musik, in der Kirche, der Gesellschaft oder im Tierschutz. „Ich bin immer wieder beeindruckt, wofür sich Menschen einsetzen, wie innovativ sie sind, wie viel Zeit und Arbeit sie investieren für unser Gemeinwesen und für ihre Mitmenschen, aber auch zur Lösung aktueller Probleme und für den Fortschritt aller“, so Kretschmann in seiner Rede. Ministerpräsident Winfried Kretschmann dankte den Geehrten herzlich für das, was sie geleistet haben.                

Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg

Der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg – bis Juni 2009 die „Verdienstmedaille“ – wird vom Ministerpräsidenten für herausragende Verdienste um das Land Baden-Württemberg verliehen, insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich. Die Verleihung des Verdienstordens erfolgt in der Regel einmal jährlich im Rahmen eines Festakts. Die Zahl der Ordensträger ist auf insgesamt 1.000 lebende Personen begrenzt. Seit 1975 wurde der Landesorden insgesamt an 2.031 Personen verliehen. Eine Auszeichnung kann zum Beispiel bei Bürgermeisterämtern, Landratsämtern oder unmittelbar beim Ministerpräsidenten angeregt werden.

Alle Gruppen der Bevölkerung und alle Gebiete des Landes sollen möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Der Verdienstorden hat die Form eines stilisierten Kreuzes mit einem Medaillon in seiner Mitte, auf dem das große Landeswappen mit dem Schriftzug Baden-Württemberg abgebildet ist. Er wird an einem gefalteten Band in den Landesfarben getragen. Anstelle des Ordens kann eine schwarz-gelbe Rosette oder eine Miniatur getragen werden, die ebenfalls überreicht werden. Neben den Ordensinsignien erhalten die Ordensträgerinnen und -träger auch eine vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Verleihungsurkunde.

Die Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten:

Mediathek: Bilder zum Herunterladen

Staatsministerium: Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg

Have your say on the work of Cedefop, EU-OSHA, Eurofound and ETF!

Cedefop/Angelos Zymaras

The European Commission has launched a public consultation to gather evidence on the performance and wider impact of four decentralised EU agencies: Cedefop, EU-OSHA, Eurofound and ETF, both individually and from a cross-cutting perspective.

The consultation will contribute to the evaluation study carried out on behalf of the European Commission that is currently underway on the effectiveness, efficiency, relevance, coherence and EU added value of these agencies to:

(i) assess how the agencies have performed in relation to their set objectives and mandates; and

(ii) determine whether there is a need to amend the mandate of the agencies.

The public consultation is addressed to beneficiaries and users of the agencies’ services, social partners, researchers, academics, civil society organisations and public authorities at national, regional and local levels.

It is available in all EU official languages here and is open until 25 May 2023.

To take part, you either have to log in or create an account. This is explained on the Commission’s Have your say homepage.

Learn more about the public consultation here.

Weltweit erster Forschungscampus der Alma Mater Europaea

Credit: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

Pressefoto – v.l. – Gründungspräsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Univ.Prof. Dr. Dr. h.c. Felix Unger, Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich Mag. Doris Hummer, Präsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Univ.Prof. Prof. Dr. Klaus Mainzer, Bürgermeister der Gemeinde Rottenbach Ing. Alois Stadlmayr, BEd, Ehrensenator der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger, ORFZiB-Moderatorin Nadja Bernhard, Rektor der Hochschule Allensbach Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, ÖGK-Verwaltungsrat Mag. Martin Schaffenrath, Abg.z.NR. KommR Laurenz Pöttinger

Rottenbach/Oberösterreich (OTS) – Am 25. April 2023 fand die Pressekonferenz zur Eröffnung des Forschungscampus Alma Mater Europaea statt.

Der Campus der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste richtet sich an alle Stakeholder, die mit dem Thema Wasser und Umwelt in Berührung stehen und ist geleitet von der Vision “Wasser für die Welt”.

Nadja Bernhard, ZIB Moderatorin, moderierte die Veranstaltung und lud neben dem Gastgeber, Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger, Gründer der VTA Gruppe, Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft auf die Bühne.

Das klare Ziel des Campus ist es, ein vielfältiges Bildungsangebot anzubieten und Wissen auf praktische, verständliche und nachhaltige Weise zu vermitteln. Es wird eine Ausbildungsstätte für Wasser- und Umwelttechnik entstehen, die für Gesundheit und nachhaltigen Umweltschutz steht. Ebenso wird auf dem Campus in modernsten Laboren an neuen Verfahren und Technologien geforscht, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bieten. “Die Menschen werden mehr, das Wasser aber nicht. Wir machen aus Abwasser wieder brauchbares Wasser, das zurück in die Natur fließen kann. Wasser schätzen wir oft genauso wenig wie unsere Gesundheit: Sie wird erst dann geschätzt, wenn wir krank sind. Und aktuell sind wir kräftig dabei, unser Wasser krank zu machen. Dies passiert oft durch Unwissen und dieses Nichtwissen werden wir nun mit unserem Campus verstärkt ändern”, so VTA– Gründer Dr. h.c. Kubinger.

Der Campus entsteht in Kooperation mit der Alma Mater Europaea und gemeinsam wird die Vision verfolgt, Wissen zu vermitteln, das nicht über der Welt schwebt, sondern einen wirklichen Mehrwert bietet.

Prof. Dr. Klaus Mainzer, Präsident der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, unterstrich die Wichtigkeit dieser Wissensvermittlung und die Bedeutung des Campus zur Erreichung der Sustainable Development Goals der UN: “Ausbildung und Nachhaltigkeit zu verbinden, das ist die Zukunft. Gesundes Wasser wird einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten und Dr. Kubinger verfolgt genau diese Vision. Das VTA Gebäude und der entstehende Campus in Rottenbach erinnern mich an Silicon Valley”.

Ebenso steht der Campus für Toleranz: “Es geht nicht nur darum, Wissen weiterzugeben, sondern auch darum, Wissen adäquat für die Jugend zu übersetzen. Wissen muss neu gestaltet werden, sodass es für junge Menschen brauchbar ist und ihnen einen Weitblick ermöglicht. Genau das entsteht auf diesem Campus”, beschrieb Gründungspräsident der Akademie, Univ. Prof. Dr. Dr. h.c. Felix Unger, das wegweisende Projekt.

Nicht nur für die Welt, auch für den Standort Oberösterreich ist der Campus ein wichtiger Schritt, die Grundsteine für eine nachhaltige Zukunft zu legen.

Doris Hummer, Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich, bedankte sich bei Herrn Kubinger für seinen unternehmerischen Mut: “Die VTA Gruppe und die Forschungen am Campus können einen wichtigen Beitrag zu den Lösungen der Wasserprobleme dieser Welt liefern. Mit diesem Vorhaben werden wir die Erreichung der SDGs pushen und zu den Champions zählen

Gesundes Wasser bedeutet Leben.

Sauberes Wasser ist der Grundbaustein für Gesundheit. Wir müssen alle gemeinsam daran arbeiten und ich bedanke mich bei Herrn Dr. Kubinger, der einen so wichtigen Beitrag leistet”, so Mag. Martin Schaffenrath, Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse.

Die VTA arbeitet seit 2003 täglich daran, das Wasser für mehr als 250 Millionen Menschen weltweit auf Basis innovativer Nano-Technologien zu reinigen.

Laurenz Pöttinger, Abgeordneter zum Nationalrat, fand lobende Worte für den Umweltvisionär Dr. Kubinger: “Visionäre gibt es viele, Dr. Kubinger bringt Ideen auf die Straße und macht sie möglich.”

Am Campus werden nationale und internationale Hochschulen angesiedelt sein. Mittels forschungsgeleiteter Lehre werden neue Kompetenzen in modernstem Setting vermittelt. Auch die ethische Verantwortung ist uns wichtig: das gelernte Wissen für eine nachhaltige Umwelt einzusetzen. Am Campus wird es durch die Kooperation mit der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste Wissensvermittlung auch durch Nobelpreisträger geben”, beschrieb Prof. Dr. Dr. Martin Stieger das Lehrkonzept.

Mit dem Campus Alma Mater entsteht ein wegweisendes Projekt, das einen wesentlichen Beitrag zu Bildung und Klimaschutz leistet. “Hier am Campus schaffen wir Wissen für den Umweltsektor. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, es ist fünfzehn Uhr am Nachmittag. Es ist höchste Eisenbahn, etwas zu tun. Wir müssen die Menschen aufklären und Wissen in diesem Bereich vermitteln. Der Campus wird maßgeblich zu dieser Öko-Aufklärung beitragen. Für uns zählt jeder Mensch – jeder hat dasselbe Recht auf sauberes Wasser und eine gesunde Umwelt”, so Dr. h.c. Kubinger.

Die Eröffnung des Campus ist für Sommer 2024 in Rottenbach geplant.

Der Campus entsteht auf einem Baugrund von 15.000m2 und zeichnet sich als nachhaltiges Bauvorhaben aus. Mit dem Campus Alma Mater Europaea entsteht so erstmals ein Gesamtbild der Kompetenzvermittlung im Wasser- und Umweltbereich.

Dr. Kubinger wird am 17.05.2023 als Keynote Speaker beim 4Gamechangers Award in der Marx Halle in Wien zum Thema “Ist Wasser das neue Öl” sein Wissen vermitteln.

4GameChangers Festival

Keynote Speaker – Ing. Mag. Dr. h.c. Ulrich Kubinger

Datum: 17.05.2023, 18:15 Uhr

Ort: Marx Halle
Karl-Farkas-Gasse 19, 1030 Wien, Österreich

Url: https://4gamechangers.io/de/s/ulrich-josef-kubinger/

Rückfragen & Kontakt:

VTA Austria GmbH
Jürgen Pohorelski
Marketing & PR
+436648323340
j.pohorelski@vta.cc
https://vta.cc/de

LT1 – Pressekonferenz – Forschungszentrum Alma Mater Europaea mit ZIB ORF Moderatorin Nadja Bernhard

Ehrensenator Ing. Mag. Dr h.c. Ulrich Kubinger als Keynote Speaker beim 4Gamechangers Festival

Die Allensbach Hochschule Konstanz:

Konstanz: 6. Bodenseeforum 2023 – Krise, Sanierung und Turnaround

Brennpunkte der sanierungs- und insolvenzgerichtlichen Praxis 2023 in der DACH-Region

Das sechste Bodensee-Forum findet in diesem Jahr am 6. und 7. Juli als Konstanzer Trialog „Brennpunkte der sanierungs- und insolvenzgerichtlichen Praxis 2023 in der DACH-Region“ im Konzil Konstanz statt.

Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) richtet zum sechsten Mal das Bodensee-Forum für Krise, Sanierung und Turnaround aus.

Kooperationspartner ist die Allensbach Hochschule.

Die Veranstaltung beginnt bereits am Nachmittag des 6. Juli 2023 mit dem ersten Teil und geht dann zur Rundfahrt über den Bodensee mit gemeinsamem Nachtessen und der Möglichkeit zum Networking mit Teilnehmenden, Referentinnen und Referenten über.

Der Kongress wird am 7. Juli 2023 in den Räumlichkeiten des historischen Konzils (großer Saal) in Konstanz fortgesetzt und endet am frühen Nachmittag.

Das Insolvenzrecht – insbesondere auch das gerichtliche Insolvenzverfahren -befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel – und auch die digitale Transformation klopft an die Türen der Gerichte und der Verwalterbüros.

Zugleich steigen die Anforderungen und Erwartungen aller Akteure an die Gerichte und bei viel zu geringem Personalbestand soll das gerichtliche Handeln auch noch professionalisiert und digitalisiert werden – mit allen Risiken die eine Digitalisierung, über die technische Aufrüstung hinaus notwendig auch an Verhaltensänderungen fordert.

Die Vergütungsfestsetzung als System der Entlohnung des Verwalters entfaltet jenseits des notwendigen Marktaustritts keine wirkliche Anreizwirkung für eine sanierungsorientierte Insolvenzverwaltung und stellt die Gerichte vor kaum lösbare Probleme – gibt es zu beiden Feldern Alternativen oder gar neue Handlungsmuster?

Erfahrungsaustausch im Konstanzer Trialog

Im Konstanzer Trialog 2023 werden diese Systeme im Laufe des Bodensee-Forums vorgestellt, Verbindungslinien werden gesucht, Erfahrungen ausgetauscht und nach Wegen gesucht, das Miteinander und das Verstehen der Unterschiedlichkeiten zu verstehen und zu verbessern.

Herausragende Referent:innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bringen sich in diesen Trialog ein und berichten über wechselseitige Erfahrungen, Probleme und auch neue Entwicklungen. Sanierungserfahrene Berater:innen, Justizmitarbeiter:innen, Insolvenzverwalter:innen wie Unternehmer:innen aus der D-A-CH-Region berichten und diskutieren auf dem 6. Bodensee-Forum.

Weitere Informationen gibt es unter www.kongress-bodenseeforum.de.

Die Teilnahmegebühr für beide Tage beträgt 555 Euro, das Forum gilt als anerkannte Pflichtfortbildung für steuerliche Fachberater (DStV e.V.).

Weitere Informationen und zur Anmeldung geht’s hier.

Das vollständige Programm können Sie hier herunterladen.

Baden-Württemberg startet Offensive in der Quantentechnologie

Foto: Universität Stuttgart / Uli Regenscheit

v.l.n.r.: QuantumBW-Sprecher Dr. Volkmar Denner, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und QuantumBW-Sprecher Professor Joachim Ankerhold

Gemeinsam mit den Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft hat die Landesregierung das Startsignal für QuantumBW, die gemeinsame Innovationsinitiative für Quantentechnologien des Landes, gegeben und die Quantenstrategie Baden-Württemberg vorgestellt.

Hochleistungsfähige Quantencomputer, ultrasensible Sensoren oder besonders präzise MRT-Geräte: Die Quantentechnologie bietet in den zentralen gesellschaftlichen Bereichen Gesundheit, Mobilität und Klimaschutz enorme Chancen und entscheidet maßgeblich mit über Innovationsfähigkeit und Wertschöpfung.

Mit Unterstützung des Landes haben sich Global Player aus der Wirtschaft mit Universitäten und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen zu QuantumBW. Gemeinsam mit den Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am Freitag, 21. April 2023, im Zentrum für Angewandte Quantentechnologie (ZAQuant) der Universität Stuttgart das Startsignal für die Innovationsoffensive gegeben und die Quantenstrategie des Landes (PDF) vorgestellt.

Quantentechnologien sind eine Schlüsseltechnologie der Zukunft. Sie haben das Potenzial, unsere Welt auf eine Weise zu transformieren, wie wir es uns bisher nicht vorstellen konnten. Ein Quantencomputer etwa rechnet millionenfach schneller als ein herkömmlicher PC. Er rechnet parallel und nicht nacheinander. Der Quantenrechner schlägt jeden Superrechner. Und Quantensensoren können enorme Fortschritte etwa in der Medizintechnik bringen, zum Beispiel für eine schnellere und bessere Krebsdiagnostik. Und wir sind erst am Anfang der Entwicklung: Mit Quantentechnologien können wir in Zukunft hochpräzise und mit unglaublicher Genauigkeit messen, analysieren und berechnen. Baden-Württemberg hat in Wissenschaft und Industrie herausragende Quanten-Expertise. Mit QuantumBW stellen wir jetzt die entscheidende Weiche, damit Baden-Württemberg diese Spitzenposition ausbaut“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Der nun vollzogene Schulterschluss aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik lasse erste konkrete Produkte, marktreife Anwendungen und regionale Wertschöpfung in drei bis fünf Jahren erwarten.

Lesen Sie hier mehr …

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Prof. Peters: Erweiterung des Horizonts? Zum Zusammenhang zwischen Semiotik und Digitalisierung

Semiotik ist die Wissenschaft von den Zeichenprozessen in Kultur und Natur. Ohne Zeichenprozesse wären Wahrnehmung, Lernen, Erinnern, Kommunikation und kulturelle Bedeutungen nicht möglich. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung spielt das eine besondere Rolle.

Von Prof. Dr. Patrick Peters, Professor für PR, Kommunikation und digitale Medien und Prorektor für Forschung und Lehrmittelentwicklung an der Allensbach Hochschule

Semiotik gehört zu den Begriffen, mit denen gerne im öffentlichen und auch akademischen Diskurs jongliert wird, ohne dass aber die Bedeutung für alle Beteiligten wirklich eindeutig ist. Nach der Definition des einschlägigen Lexikons der Sprachwissenschaft verstehen wir unter Semiotik zunächst die „Theorie und Lehre von sprachlichen Zeichen und Zeichenprozessen, in deren Zentrum die Erforschung natürlicher Sprache als umfassendstem Zeichensystem steht“ (S. 595). Ein Zeichen wiederum ist die „Abstraktionsklasse aller sinnlich wahrnehmbaren Signale, die sich auf denselben Gegenstand oder Sachverhalt in der realen Welt beziehen“ (S. 761).

Oder anders gesagt: Ein Zeichen ist im weitesten Sinne etwas, das auf etwas anderes hindeutet oder etwas bezeichnet. Daher fragt die Semiotik „allgemein danach, was alles Zeichen sein kann, nach den Ordnungen und Strukturen von Zeichensystemen, den verschiedenen Funktionen und Gebrauchsweisen von Zeichen, nach ihrer Materialität, Medialität, Performativität und Ästhetik sowie nach den Beziehungen zwischen verschiedenen Zeichensystemen und Medien“ (DGS e.V.). Und Umberto Eco, wohl einer der bekanntesten Semiotiker überhaupt, definiert seine Disziplin derart, dass die „Semiotik alle kulturellen Vorgänge (d.h. wenn handelnde Menschen ins Spiel kommen, die aufgrund gesellschaftlicher Konventionen zueinander in Kontakt treten) als Kommunikationsprozesse untersucht“ (S. 32).

Zeichentheorie und Zeichenprozesse im digitalen Raum

Semiotik fragt also, wie wir Bedeutung aus Dingen ableiten, entweder individuell oder kollektiv als Gruppe. Wie wir Bedeutung ableiten, ist in allen Disziplinen, einschließlich der Technologie, wichtig. Dass sich Kultur und Kommunikation nun im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung maßgeblich verändern und bereits auch längst verändert haben, ist wohl nicht mehr als eine Binsenweisheit. Daher stellt sich auch die Frage, ob und wie sich Zeichentheorie und Zeichenprozesse, die ja laut Umberto Eco alle kulturellen Vorgänge als Kommunikationsprozesse versteht und dementsprechend untersucht, durch die Digitalisierung verändern und wie wir Semiotik im digitalen Raum benötigen.

Ein Meme ist die kleinste Einheit der Kultur oder ein Zeichen für gemeinsame Erfahrungen

Für das Studium der Zeichen im Kontext des digitalen Raums hat sich der Begriff „Digitale Semiotik“ etabliert. Er erklärt, warum Semiotik besondere Relevanz fürs Digitale hat. Ein Beispiel für die Verknüpfung von Digitalität, digitaler Kultur und Kommunikation und Semiotik ist das Meme. Ein Meme ist ein kreativer Inhalt, der sich vorwiegend im Internet verbreitet. Dieser ist in der Regel humoristisch und aufheiternd, manchmal auch satirisch und entsprechend gesellschaftskritisch. Was viele nicht wissen: Memes sind Teil des semiotischen Studiums. Ein Meme ist die kleinste Einheit der Kultur oder ein Zeichen für gemeinsame Erfahrungen. In der Linguistik und verwandten Bereichen ist eine emische Einheit eine Art abstraktes Objekt. Es gibt andere emische Einheiten innerhalb der Semiotik, einschließlich des Semems. Das Semem ist ein Begriff der linguistischen Semantik. Es bezeichnet sich aus Semen, also einzelnen kleinsten Elementen der Bedeutung von Wörtern, ergebende semantische Einheit.

Sememe und Meme sind daher, kurz gesagt, die kleinstmöglichen Bausteine, aus denen Zeichen bestehen. Basierend auf dem Konzept des US-amerikanischen Mathematikers, Philosophen, Logikers und Semiotikers Charles Sanders Peirce sind Zeichen das Ergebnis von zwei Komponenten: dem Signifikant (das, was man erkennt) und dem Signifikat (das, was man entweder durch erlernte Konvention, Ähnlichkeit oder eine zufällige Verbindung versteht). Zeichen müssen grundsätzlich sowohl ein Signifikant als auch ein Signifikat haben.

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Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule, Konstanz:

Österreich: FlexLEX Buch HOCHSCHULRECHT (neu)

Das Hochschulrecht beinhaltet Rechtstexte zu internationalen Gesetzestexten, Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union sowie Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich zu den wichtigsten in Österreich existierenden Schulsystemen und bestehenden tertiären hochschulischen Bildungseinrichtungen.

Es werden zum Beispiel die organisations-, studien-, und beschäftigungsrechtliche Aspekte behandelt.

Die Quantität und Qualität von Bildungsmöglichkeiten spielen eine zentrale Rolle bezüglich der Entwicklung des Staats. Ein hohes Bildungsniveau sichert die erfolgreiche Zukunft sowie die internationale Konkurrenzfähigkeit eines Staats.

Gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist Bildung ein Menschenrecht.

„1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.“

Um dieses Recht in Österreich zu wahren und bestmöglich umzusetzen, gibt es internationale und nationale Gesetzesquellen, die in den folgenden Abschnitten angeführt sind.

Die europäischen und nationalen Gesetze sowie wichtige Verordnungen sind in einer nachvollziehbaren und logischen Reihenfolge gegliedert und bieten Unterstützung für Personen, die im Bildungswesen tätig sind oder sich für das Bildungssystem interessieren.

Hier können Sie das Taschenbuch Hochschulrecht bestellen:

Allensfalls auch interessant für Sie:

Österreich: FlexLEX-Gesetzessammlung WIRTSCHAFTSMEDIATION für Unternehmensberater sehr interessant

Österreich: der Ingenieur, die Ingenieurin – Standes- oder Qualifikationsbezeichnung – EQR-Zuordnung – Zertifizierungsverfahren …..

Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/in:

Am 14. März 1917 wurde per kaiserlicher Verordnung die Berechtigung zur Führung der (rechtlich geschützten) Standesbezeichnung “Ingenieur” festgelegt.

Berechtigt zur Führung waren Absolventen der sogenannten 2. Staatsprüfung an den Hochschulen, die von einer gemischten Kommission aus Professoren und staatlichen Prüfern abgenommen wurde, aber auch Absolventen von Baufachschulen und bestimmter höherer Gewerbeschulen.

In Österreich wurde als allererste Zuordnung zum NQR, also zum europäischen Qualifikationsrahmen, die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin gemäß Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) vorgenommen und dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ dienen dem Nachweis, dass die Inhaberin oder der Inhaber komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) in ihrem bzw. seinem jeweiligen technischen und gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereich durchgeführt hat.

Zur Erlangung müssen die Voraussetzungen gemäß § 2 erfüllt und das Fachgespräch gemäß den §§ 5 oder 6 erfolgreich absolviert worden sein.

Zertifizierungsstellen gemäß Ingenieurgesetz 2017

Zertifizierungsstellen für technische und gewerbliche Fachrichtungen:

Zertifizierungsstelle und -verfahren für land- und forstwirtschaftliche Fachrichtungen:

Die nach einem erfolgreichen Zertifizierungsverfahren ausgestellte Urkunde trägt immer auch die Unterschrift des/der jeweiligen Bundesministers/Bundesministerin für Wirtschaft in Österreich.

Interessensvertretung:

VÖI Verband Österreichischer Ingenieure

Auch ein/e Nicht-HTL-Absolvent/in kann den Ingenieur-Titel beantragen.

Dafür notwendig sind ein höherer technischer Bildungsabschluss und die Reifeprüfung sowie eine mindestens sechsjährige anrechenbare berufliche Praxis:

Die Voraussetzungen und Ihr Weg zur Ingenieur-Zertifizierung

Um das Zertifizierungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Ausbildung und Berufspraxis erfüllen. Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen zur Ingenieur-Zertifizierung vor der Antragstellung. Sollten Sie noch Fragen haben – gerne beraten wir Sie persönlich auf Ihrem Weg zum Ing.!

Voraussetzungen im Detail

  • Mit einer HTL-Reife- und Diplomprüfung können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben.
     
  • Mit einem technischen Studium können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben.
     
  • Mit einem 5-jährigen ausländischen Schulabschluss, der einem HTL-Abschluss gleichwertig ist, können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 3-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben. Unter www.asbb.at können Sie kostenlos überprüfen, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss einem HTL-Abschluss entspricht. 
    Anm: Sollte Ihr ausländischer Schulabschluss unter www.asbb.at als inhaltlich vergleichbar mit dem Schultyp der HTL bewertet werden, jedoch weniger als 5 Schuljahre umfassen, sind ggfs. Externistenprüfungen für die Anrechenbarkeit zur Ingenieur-Zertifizierung erforderlich. 
     
  • Mit dem Abschluss bestimmter technischer Meister- und Befähigungsprüfungen können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit dem Abschluss einer Werkmeisterschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit dem Abschluss einer Bauhandwerkerschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben und einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit dem Abschluss einer technischen Fachschule können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie Ihren technischen Abschluss um 2 Externistenprüfungen in bestimmten Fächern aufgewertet haben und im Anschluss daran eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit einem technischen Lehrabschluss können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie Ihren technischen Abschluss um 2 Externistenprüfungen in bestimmten Fächern aufgewertet haben und im Anschluss daran eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.
     
  • Mit weiteren höheren technischen Bildungsabschlüssen ggfs. in Kombination mit Ergänzungsprüfungen, die als fachlich gleichwertig mit einer HTL bewertet werden, können Sie den Antrag stellen, nachdem Sie eine 6-jährige, durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden umfassende, facheinschlägige Berufspraxis absolviert haben, sowie einen Nachweis höherer Allgemeinbildung* erbringen können.

*Anmerkung: Dieser Nachweis muss die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache umfassen und z. B. in Form der Berufsreifeprüfung (BRP), sonstigen Matura, Studienberechtigungsprüfung etc. erbracht werden. Der Nachweis muss erst zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Die geforderte 6-jährige Praxistätigkeit beginnt daher unmittelbar nach dem fachlichen Ausbildungsabschluss zu zählen.

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Österreichische akademische Grade in der Weiterbildung (alt und neu) – Führbarkeit und Zeugnisbewertung (ZAB) in Deutschland

Österreichische Bachelor- und Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade die nunmehr im Rahmen eines außerordentlichen Studiums (Universitäts- oder Hochschullehrgangs) möglichen sind.

Die akademischen Grade (taxative Aufzählung) sind der Bachelor und der Master.

Bachelorgrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss eines außerordentlichen Bachelorstudiums verliehen werden. Sie lauten

  • „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“,
  • „Bachelor of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „BSc (CE)“,
  • „Bachelor Professional“, abgekürzt „BPr“.

Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss eines außerordentlichen Masterstudiums verliehen werden. Sie lauten

  • „Master of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „MA (CE)“,
  • „Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“,
  • „Master Professional“, abgekürzt „MPr“,
  • „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“,
  • „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“,
  • „Executive Master of Business Administration“, abgekürzt „EMBA“.

Diese werden nach Abschluss von

Universitätslehrgängen:

  • an öffentlichen Universitäten gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG),
  • an Privatuniversitäten gem. § 10a (Privathochschulgesetz – PrivHG)

Hochschullehrgängen:

  • an (privaten) Fachhochschulen gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG)
  • an Privathochschulen gem. § 10a Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
  • an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG)

verliehen.

Rechtlich sind diese außerordentlichen Studien (neu!) den ordentlichen Studien völlig gleichgestellt und können auch in Deutschland einer Zeugnisbewertung unterzogen werden (mehr siehe unten).

Vor dem 01. 10. 2021 gab es die rechtliche Möglichkeit für Hochschulen nicht, Bachelor- und Masterstudien als außerordentliche Studien im Rahmen der akademischen Weiterbildung anzubieten.

Was es gab, waren Mastergrade in der Weiterbildung („Master of Business Administration“, Master in …“) und werden diese nach Abschluss von

Universitätslehrgängen

  • an öffentlichen Universitäten[1] gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
  • an Privatuniversitäten[2] gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011

Lehrgängen zur Weiterbildung

  • an (privaten) Fachhochschulen[3] gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
  • an Privathochschulen[4]  gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder

Hochschullehrgängen [5] an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG)

verliehen, deren

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).

Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:

Mastergrade in der Weiterbildung sind

  • akademische Grade
  • auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
  • mit starkem Berufsbezug,
  • für das seinerseits ein abgeschlossenes
    • Bachelorstudium,
    • Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
    • eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten – Berufsrechte:

  • man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
  • durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
  • mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
  • …….
  • nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
    • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), 
    • Vermögensberater
    • Versicherungsagent oder 
    • Wertpapiervermittler 
  • ausgeübt werden.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

Internationale Bewertung:

Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind, z.B.

  • „Master Universitario“ in Italien;
  • „Licentiat“ in Schweden;
  • „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung],
  • „Maestro“ in Spanien.

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

ECTS-Anrechnungspunkte:

In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der Anrechnung im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.

Anrechnungen in anderen Studien:

In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Masterstudien erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der § 78 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 idgF zur Anwendung zu bringen: „Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen“ abgelegt wurden.

Führung:

Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben. Das Masterstudium ist ein vollwertiges Studium, dauert mindestens vier Semester und umfasst in der Regel 120 ECTS-Punkte.

Die genauen Bezeichnungen der Mastergrade (z.B. “Master of Arts”) werden von den Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen selbst festgelegt. Mastergrade werden dem Namen nachgestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.

Diese Mastergrade in der Weiterbildung (alt) laufen aus und können nach dieser Rechtslage nur mehr bis zum 30. 09. 2023 neue Studierende aufgenommen werden!

Da diese Mastergrade auch ohne ein Bachelorstudium zuvor abgeschlossen werden konnten, hat Deutschland zwar keine Probleme mit der Führbarkeit der österreichischen akademischen Grade aus der Weiterbildung aber mit den Folgen einer entsprechenden Zeugnisbewertung.

Zeugnisbewertung:

Zeugnisbewertung durch Deutschland (ZAB) für ausländische Hochschulqualifikationen:

Was ist eine Zeugnisbewertung?

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.

Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einer ausländischen Hochschulqualifikation erleichtern. Sie ist eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch eine Anerkennung.

Welche Informationen enthält die Zeugnisbewertung?

Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung. Aus der Bescheinigung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.

Die Bescheinigung wird in einer Kurzfassung und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie jeweils zusammen erhalten. Die Kurzfassung ist als Beilage zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle auf einen Blick mitteilen, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht. Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind.

Für welche Abschlüsse kann eine Zeugnisbewertung ausgestellt werden?

Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.

Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen sowie für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind, stellt die ZAB keine Bescheinigungen aus. Für Schulzeugnisse werden ebenfalls keine Zeugnisbewertungen ausgestellt.

Würde die ZAB nun z.B. den MBA der Weiterbildung (Zugang ohne Bachelor) mit einem deutschen Masterabschluss gleich bewerten, wäre damit ja auf dem Arbeitsmarkt z.B. die A-Wertigkeit (höherer Dienst) gegeben, was ja auch in Österreich nicht der Fall ist, man wird mit dem MBA der Weiterbildung (alt) nicht A-wertig.

Die Folge: nur für diese österreichischen Abschlüsse können Sie eine Zeugnisbewertung in Deutschland beantragen

• Bakkalaureus / Bachelor 

• Bakkalaureus / Bachelor (FH) 

• Diplom-Ingenieur 

• Diplom-Ingenieur (FH) 

• Doktor / PhD 

• Magister 

• Magister (FH) 

• Master 

• Master nach Hochschullehrgang / Lehrgang zur Weiterbildung / Universitätslehrgang (sofern dieser auf einem vorhergehenden grundständigen Hochschulabschluss, z. B. einem Bachelor, basiert)

Das heißt, für österreichische Mastergrade der Weiterbildung (alt) kann – wenn davor kein Bachelor abgeschlossen wurde – keine Zeugnisbewertung (ZAB) erfolgen.

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Rückfragen zum Thema, auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die akademische Weiterbildung in Österreich seit dem 01.10.2021


[1] Universitätslehrgänge gem. § 56 UG

(1) Die Universitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten.

(2) Universitätslehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme (§ 54d) oder als gemeinsam eingerichtete Studien (§ 54e) und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Rechtsträgern durchgeführt werden.

(3) Für den Besuch von Universitätslehrgängen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Universitätslehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Ordentlichen Studierenden, die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.

(4) Die Teilnahme an Universitätslehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.

(5) Im Curriculum eines Universitätslehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.

[2] Universitätslehrgänge gem. § 3 Abs. 4 PUG: Privatuniversitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Rechtsträgern durchgeführt werden.

[3] Lehrgänge zur Weiterbildung gem. § 9. FHStG

(1) Die Erhalter sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Diese Lehrgänge zur Weiterbildung sind in einer angemessenen Form in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden.

(2) Im Studienplan eines Lehrganges zur Weiterbildung dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Die Qualität der Lehre ist durch ein wissenschaftlich und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicher zu stellen.

(3) Wenn Abs. 2 nicht zur Anwendung kommt, darf die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.

(4) Für den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung haben die außerordentlichen Studierenden einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Er ist unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrganges zur Weiterbildung festzusetzen.

(5) Den Urkunden über die Verleihung der Bezeichnung dürfen fremdsprachige Übersetzungen angeschlossen werden, wobei die Benennung des Erhalters und des ausstellenden Organs sowie die Bezeichnung selbst nicht zu übersetzen sind.

[4] Lehrgänge zur Weiterbildung gem. § 8 Abs. 4 PrivHG: Privathochschulen sind berechtigt, Lehrgänge zur Weiterbildung einzurichten und Privatuniversitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Rechtsträgern durchgeführt werden.

[5] Hochschullehrgänge gem. § 39 HG

 (1) An den Pädagogischen Hochschulen sind Hochschullehrgänge zur Fort- und Weiterbildung

1.von Lehrerinnen und Lehrern nach den inhaltlichen Vorgaben des zuständigen Regierungsmitglieds oder mit dessen Ermächtigung zur Wahrung der regionalen Erfordernisse der diesem unterstehenden Schulbehörden sowie
2.in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
einzurichten.

(2) Es sind Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik) sowie Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) einzurichten, deren Arbeitsaufwand jeweils 60 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt.

(3) Es können Hochschullehrgänge zur wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Weiterbildung im Umfang von mindestens 90 und höchstens 120 ECTS-Anrechnungspunkten bedarfsgerecht und nach Prüfung über die Erfüllung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen im Sinne des § 74a Abs. 1 Z 3 nach Maßgabe der Schwerpunktsetzungen des zuständigen Regierungsmitgliedes im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages eingerichtet werden.

(4) Im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschule können in sämtlichen pädagogischen Berufsfeldern Hochschullehrgänge (insbesondere zur wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung) eingerichtet werden, die auf andere pädagogische Berufsfelder als jene der Bachelor- und Masterstudien ausgerichtet sind.

(5) Hochschullehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern durchgeführt werden.

(6) Im Curriculum eines Hochschullehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semestern umfasst.