Archiv für den Monat: Juni 2023

Österreich: Massage(leistungen) in Beherbergungsbetrieben durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte

Ich habe die Kombinationsausbildung zum gewerblichen oder medizinischen Masseur positiv absolviert und wollte Sie fragen, ob ich jetzt schon, also vor Absolvierung der Befähigungsprüfung, als Masseur arbeiten kann? Gerne auch als Wellness- oder Sportmasseur da ich auch ausgebildeter Fitnesstrainer mit A-Lizenz bin.“

Antwort:

  • die Massage an nicht kranken und nicht krankheitsverdächtigen Personen ist immer eine gewerbliche Tätigkeit und braucht man dafür einen Gewerbeschein
  • es handelt sich dabei um ein reglementiertes Gewerbe und dieses kann nur mit Nachweis der Befähigung – allenfalls auch mit einer individuellen Befähigung gem. § 19 GewO nach Arbeitsproben – ausgeübt werden
  • auch Wellness- und Sportmassagen können nicht als freies Gewerbe ohne aufrechte Gewerbeberechtigung als gewerblicher MasseurIn angeboten werden
  • Sportmassage kann man (allenfalls mit Zusatzausbildung und Zertifikaten) zusätzlich zur gewerblichen Massage anbieten
  • sind Sie angestellt tätig, braucht die Firma, für die Sie arbeiten den entsprechenden Gewerbeschein
  • hat das Fitnesscenter einen Gewerbeschein für die gewerbliche Massage, können Sie dort angestellt auch Massagen anbieten, sonst leider nicht
  • angestellt können Sie medizinische Massage anbieten, wenn Sie die Prüfung dazu absolviert haben und es sich um eine entsprechende Einrichtung gem. MMHmG handelt.

Sie können nach Ihrer Kombiausbildung   v o r   der Befähigungsprüfung aber auch Massagen in Beherbergungsbetrieben anbieten, denn die Gewerberechtsreform 2017 brachte für den Beruf der Masseure eine spannende Neuerung.

Die Tätigkeit der Massage ist Beherbergungsbetrieben nun auch ohne eigene Gewerbeberechtigung möglich, wenn

  • die Ausübung von Tätigkeiten der Massage (§ 94 Z 48)
  • an den Beherbergungsgästen
  • im Rahmen der Beherbergung,
  • durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte,
  • die zumindest auf dem Niveau der Massage-Verordnung ausgebildet sind,
  • erbracht wird!

Das eröffnet Absolventen/-innen entsprechender Ausbildungen wie Ihnen zusätzliche Berufsmöglichkeiten.

Das funktioniert dann so, dass der Beherbergungsbetrieb dem Gast die Massage in Rechnung stellt und Sie Ihre Leistungen dem Beherbergungsbetrieb (nicht dem Gast direkt) in Rechnung stellen, da Sie in diesem Falle ja die Gewerbeberechtigung des Beherbergungsbetriebs nutzen und keine eigene haben (müssen).

Der Gesetzestext im vollen Wortlaut: § 111 GewO 1994 Gastgewerbe – GewO 1994 – Gewerbeordnung 1994

(4) Unbeschadet der den Gastgewerbetreibenden gemäß § 32 zustehenden Rechte stehen ihnen noch folgende Rechte zu:

3a. die Ausübung von Tätigkeiten der Massage (§ 94 Z 48) an den Beherbergungsgästen im Rahmen der Beherbergung, wenn die Leistung durch facheinschlägig ausgebildete Fachkräfte, die zumindest auf dem Niveau der Massage-Verordnung, BGBl. II Nr. 68/2003 in der Fassung BGBl. II Nr. 20/2017, ausgebildet sind, erbracht wird,

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Berufsrecht gesundheitsbezogener gewerblicher Berufe:

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Österreich: ab 01. Juli gilt das „Bestellerprinzip“, ein Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen

  • das Bestellerprinzip gilt für Wohnungsmietverträge
  • es gilt ab 01. Juli 2023 für neu abgeschlossene Maklerverträge das Erstauftraggeberprinzip und nicht mehr das bis dato geltende Prinzip des Doppelmaklers (der für beide Vertragsteile tätig ist, also für Vermieter und Mieter)
  • in der Regel erteilt der Vermieter diesen Erstauftrag und sohin trägt der Mieter keine Maklerkosten mehr
  • im neuen § 17a MaklerG wird mit Geltung ab 1. Juli 2023 das Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen verankert
  • bei ab dem 1. Juli 2023 abgeschlossenen Maklerverträgen (Vermittlungsaufträgen) trägt die Provision des Maklers, der Maklerin grundsätzlich derjenige Vertragsteil, der als erster Auftraggeber die Leistung des Maklers, der Maklerin veranlasst hat
  • ist die Vermieterin, der Vermieter erster Auftraggeber des Maklers, wird ab 1. Juli 2023 nach § 17a Abs 1 MaklerG eine Provisionsvereinbarung mit dem Wohnungssuchenden jedenfalls ausgeschlossen
  • selbst wenn der/die Wohnungssuchende der erste Auftraggeber des Maklers ist, wird diesen gemäß § 17a Abs 3 MaklerG unter bestimmten Voraussetzungen
    • wirtschaftliche Verflechtungen des Maklers mit dem Vermieter oder Verwalter; Abstandnahme des Vermieters vom Abschluss eines Maklervertrags lediglich zur Erwirkung einer Provisionspflicht des Wohnungssuchenden;
  • die zu vermittelnde Wohnung wurde bereits vom Makler beworben keine Provisionsverpflichtung treffen
  • flankiert wird das Erstauftraggeberprinzip mit einer Dokumentationspflicht des Maklers hinsichtlich der Beauftragungszeitpunkte, um im Fall erfolgreicher Vermittlung besser feststellen zu können, ob gegenüber dem Wohnungssuchenden ein Provisionsanspruch geltend gemacht werden darf.
  • Mieterinnen und Mieter können der Maklerin, dem Makler einen Suchauftrag erteilen, diese/n also natürlich auch selbst beauftragen und sind dann Erstauftraggeber.

Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler (Maklergesetz – MaklerG):

Vermittlung von Wohnungsmietverträgen (§ 17a.)

(1) Wenn ein Vermieter oder ein von diesem dazu Berechtigter im eigenen Namen als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat, kann der Immobilienmakler nur mit dem Vermieter bzw. dem von diesem Berechtigten eine Provision vereinbaren.

(2) Mit einem Wohnungssuchenden kann ein Immobilienmakler nur dann eine Provision vereinbaren, wenn ihn dieser als erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat.

(3) Auch mit dem Wohnungssuchenden als erstem Auftraggeber kann der Immobilienmakler keine Provision vereinbaren, wenn

  1. der Vermieter oder der Verwalter am Unternehmen des Immobilienmaklers oder an einem mit diesem verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst, durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann, oder wenn der Immobilienmakler am Unternehmen des Vermieters oder Verwalters oder an einem mit diesem verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder selbst, durch Organwalter oder durch andere maßgebliche Personen Einfluss auf dieses Unternehmen ausüben kann, oder
  2. der Vermieter oder eine in Z 1 erster Satz genannte Person vom Abschluss eines Maklervertrags abgesehen hat, damit der Wohnungssuchende als Erstauftraggeber provisionspflichtig wird, oder
  3. der Immobilienmakler eine zu vermietende Wohnung mit Einverständnis des Vermieters inseriert oder zumindest für einen eingeschränkten Interessentenkreis auf andere Weise bewirbt.

(4) Der Immobilienmakler hat jeden Maklervertrag über die Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags unter Beifügung des Datums schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger festzuhalten. Bei Geltendmachung eines Provisionsanspruchs hat er dem Wohnungssuchenden darzulegen, dass kein Fall des Abs. 1 oder des Abs. 3 vorliegt. Der Immobilienmakler hat jeden Maklervertrag über die Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags unter Beifügung des Datums schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger festzuhalten. Bei Geltendmachung eines Provisionsanspruchs hat er dem Wohnungssuchenden darzulegen, dass kein Fall des Absatz eins, oder des Absatz 3, vorliegt.

(5) Eine Vereinbarung ist unwirksam, soweit sie

  1. den Wohnungssuchenden zu einer Provision oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Wohnungsmietvertrags an den nicht provisionsberechtigten Immobilienmakler oder an den Vermieter verpflichtet oder
  2. den Wohnungssuchenden zu einer sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Wohnungsmietvertrags ohne gleichwertige Gegenleistung an den früheren Mieter oder an einen sonstigen Dritten verpflichtet.

§ 27 MRG bleibt unberührt.

(6) Die Abs. 1 bis 5 und 7 gelten nicht für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen, die von Dienstgebern als Mieter geschlossen werden, um Dienstnehmern eine Dienst-, Natural- oder Werkswohnung (§ 1 Abs. 2 Z 2 MRG) zur Verfügung zu stellen.

(7) Sofern die Tat nicht bereits von § 27 Abs. 5 MRG erfasst ist, begeht eine VerwaltungsübertretungSofern die Tat nicht bereits von Paragraph 27, Absatz 5, MRG erfasst ist, begeht eine Verwaltungsübertretung

  1. wer als Immobilienmakler oder für ihn handelnder Vertreter entgegen Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 5 eine Provision oder sonstige Leistung vereinbart, fordert oder entgegennimmt,
  2. wer als Vermieter oder für ihn handelnder Vertreter, als früherer Mieter oder sonstiger Dritter entgegen Abs. 5 Leistungen vereinbart, fordert oder entgegennimmt, oder
  3. wer es als Immobilienmakler entgegen Abs. 4 unterlässt, einen Maklervertrag schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger festzuhalten

und ist in den Fällen der Z 1 und Z 2 mit einer Geldstrafe bis 3600 Euro, im Fall der Z 3 mit einer solchen bis 1500 Euro zu bestrafen.

Das Bestellerprinzip:

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IMMO-Wiki – bislang 24 Youtube-Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft:

Österreich: Immobilienpreisspiegel 2023

Immobilienpreisspiegel 2023: durchschnittliche Immobilienpreise für ganz Österreich auf Bezirksebene

Der Immobilienpreisspiegel 2023 ist am 12. April der Presse vorgestellt worden und ist ab sofort auch als Printexemplar erhältlich sein. Er beinhaltet durchschnittliche Immobilienpreise auf Bezirksebene für nachfolgend angeführte Objektkategorien:                              

  • Mietpreise für Büros                                                                           
  • Mietpreise für Geschäftslokale                                                        
  • Mietpreise für Wohnungen (freier und angemessener Mietzins)         
  • Verkaufspreise für Baugrundstücke                                       
  • Verkaufspreise für Reihenhäuser                                         
  • Verkaufspreise für Einfamilienhäuser                                          
  • Verkaufspreise für Eigentumswohnungen (neu und gebraucht)
  • Verkaufspreise für Grundstücke zur Betriebsansiedlung                 

Der Immobilienpreisspiegel erscheint mit der Ausgabe 2023 seit mehr als 30 Jahren. Seit letztem Jahr in einem neuen Design, der die Lesbarkeit und Anwendbarkeit erleichtern soll.

Zuletzt wurde der Preisspiegel in der Ausgabe 2019 evaluiert und deutlich erweitert. Das gilt für die Kategorien „Eigentumswohnungen-Erstbezug / Mietwohnungen / Büroflächen“. Diese drei Kategorien wurden marktgerecht angepasst und erweitert. Damit bietet der Preisspiegel eine noch größere Detailtiefe der Daten an und stellt die Marktentwicklung im vergangenen Jahr noch besser dar.  

Ab der Ausgabe 2020 ist auch wieder ein direkter Vergleich zum Vorjahr möglich. Weiters finden Sie auch wie gewohnt wieder eine 5-Jahres-Übersicht im Anhang.  Es werden insgesamt mehr als 11.000 Einzelwerte plus Vorjahreswerte veröffentlicht.

In der aktuellen Ausgabe 2023 wurden von der ZT datenforum eGen aus den österreichweiten Kaufverträgen zum sechsten Mal Bandbreiten für Grünland bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewertet und publiziert. 

Bereits zum vierzehnten Mal ist im Immobilienpreisspiegel 2023 ein Auszug aus dem Ersten Wiener Zinshausbericht in Kooperation mit OTTO Immobilien enthalten. 

Das Buch (brosch. Leinenumschlag) im Format A5 hat 400 Seiten und ist durchgehend farbig gestaltet. 

Bestellung Printexemplar

Der Immobilienpreisspiegel ist für Mitglieder der WKO zum Preis von 29,– Euro netto (zuzügl. Versandkosten) und für Nichtmitglieder zum Preis von 39,- Euro netto (zuzügl. Versandkosten) erhältlich. Bestellungen bitte per Mail an den Fachverband.

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Allensbach Hochschule – Arbeitgeber der Zukunft

Die auf wirtschaftswissenschaftliche Programme spezialisierte Fernhochschule aus Konstanz hat die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft erhalten. Der Award ergänzt die Palette an vielfältigen Awards der Allensbach Hochschule.

Überall in Deutschland mangelt es an Fachkräften.

2022 hat der Fachkräftemangel in Deutschland trotz der Belastungen der Wirtschaft durch den Ukrainekrieg und die hohe Inflation ein neues Rekordniveau erreicht. Das berichtet das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (Kofa) des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Rechnerisch hätten im vergangenen Jahr mehr als 630.000 offene Stellen für Fachkräfte nicht besetzt werden können, weil bundesweit keine entsprechend qualifizierten Arbeitslosen zur Verfügung standen, heißt es in der Studie. Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge stehen bis 2035 sogar mehr als sieben Millionen Arbeitskräfte weniger zur Verfügung.

Es ist klar, dass das die Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter:innen nicht wieder steigen wird. Der demografische Wandel tut sein Übriges hinzu. Es werden einfach immer weniger Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen, sodass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen um die verfügbaren Beschäftigten weiter zunehmen wird. Das gilt auch für uns als Anbieterin in der akademischen Aus- und Weiterbildung“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.

Die Allensbach Hochschule in Konstanz ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an

Die Allensbach Hochschule hat nun die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft erhalten, die vom Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung in Kooperation mit DUP UNTERNEHMER vergeben wird. Schirmherrin der Initiative ist Brigitte Zypries, Bundeswirtschaftsministerin a.D. „Wir freuen uns sehr über diese weitere Auszeichnung. Wir zeigen damit, dass wir nicht nur als wirtschaftswissenschaftlich orientierte Fernhochschule sehr gut am Markt positioniert sind, sondern auch als Unternehmen und Teil des Mittelstandes in Deutschland“, betont Timo Keppler. „Wir tun daher viel für unsere Mitarbeitenden und unsere Reputation als Arbeitgeber. Homeoffice-Lösungen, Teilzeit- und Qualifikationsmöglichkeiten sind für uns selbstverständlich, und das nicht erst seit der Pandemie!

Die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft reiht sich in eine Vielzahl von Awards ein. Kürzlich wurde die Hochschule vom Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ in die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung 2023“ aufgenommen. Es ist das zweite Mal in Folge.

Ebenso wurde die Allensbach Hochschule von „FernstudiumCheck“ als „Top Fernhochschule 2023“ ausgezeichnet und ist „Exzellenter Anbieter 2023“ beim Vergleichsportal „Fernstudium Direkt“. Die Allensbach Hochschule belegt bei dem Portal im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz.

Ganz aktuell hat die Allensbach Hochschule beim „Deutschland-Monitor“ – Bildungsanbieter zudem die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ im Segment der Fernhochschulen erhalten.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule:

Allensbach Hochschule: „Beste Kundenzufriedenheit 2023“

Die Konstanzer Fernhochschule hat mit ihren wirtschaftswissenschaftlichen Bildungsangeboten die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ erreicht. Basis ist eine Kundenumfrage zu insgesamt 171 Bildungsanbietern.

Für immer mehr Menschen werden Bildung und Weiterbildung wieder wichtige immaterielle Ressourcen, lebenslanges Lernen ist das Stichwort. In diesem Markt hat sich die private Allensbach Hochschule (Konstanz) seit vielen Jahren etabliert.

Mit einem konsequenten digitalen Fernhochschulkonzept und flexibel konzipierten wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen erreicht die staatlich anerkannte Hochschule vor allem Berufstätige aus Deutschland und Österreich, die sich strukturiert und praxisorientiert im akademischen Bereich weiterbilden oder auch ein nebenberufliches Erststudium absolvieren wollen.

Jetzt hat die Allensbach Hochschule beim „Deutschland-Monitor“ – Bildungsanbieter“ die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ im Segment der Fernhochschulen erhalten. Basis der Untersuchung „Deutschland-Monitor – Bildungsanbieter“ von TAGESSPIEGEL und ServiceValue GmbH ist eine repräsentativ ausgesteuerte Online-Erhebung als Kundenumfrage zu insgesamt 171 Bildungsanbietern.

Dabei werden sogenannte Panelisten zur Bewertung der Untersuchungsobjekte eingeladen. Bewertet wird die Gesamtzufriedenheit mit den Angeboten und Leistungen von Bildungsanbietern. Je Bildungsanbieter wird der ungewichtete Mittelwert/Score über alle Antworten/Bewertungen (Antwortskala 1-5) gebildet und kategorien-/branchenspezifisch gerankt. Die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit“ erfolgt kategorien-/branchenspezifisch und jeweils nur für das „beste Drittel“.

Ausgezeichnet werden die Bildungsanbieter, deren empirischer Mittelwert niedriger als der beste empirische Mittelwert zuzüglich des Drittels der Differenz zwischen dem besten und dem schlechtesten Mittelwert liegt.

Dass wir auch bei dieser Studie zu den besten Fernhochschulen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre und zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept genau richtig ist und wir die Bedürfnisse in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen. Wir liegen bei den Fernhochschulen auf Platz 4 und haben uns damit gegen andere große, renommierte Einrichtungen durchgesetzt“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule. 

Er stellt in dem Zusammenhang die regelmäßigen Auszeichnungen der Allensbach Hochschule heraus. Im Herbst 2022 wurde Allensbach Hochschule von „Focus Business“ zum dritten Mal als „Top Anbieter für Weiterbildung“ (2020, 2022, 2023) sowie Anfang dieses Jahres als „Top Fernhochschule 2023“ von FernstudiumCheck.de und als „Exzellenter Anbieter 2023“ beim Vergleichsportal „Fernstudium Direkt“ ausgezeichnet. Bei „Fernstudium direkt“ belegt die Hochschule im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz.

Ebenso ist die Hochschule im Weiterbildungsportal des Landes Baden-Württemberg als Anbieterin von innovativen, wirtschaftswissenschaftlich orientierten Studiengängen gelistet und hat nun eine neue Auszeichnung als Qualitätsmerkmal für Weiterbildungsangebote erhalten. Mit der „Digitalisierungsplakette“ können Bildungsanbieter, die nachweislich technisch unterstützte Lehr- und Lernszenarien (zum Beispiel Online-Kurse) durch Digitalisierung anbieten, gekennzeichnet werden.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule:

Lehrlinge sind die Fachkräfte aber auch die Unternehmer von morgen

Der Arbeitskräftemangel schlägt sich auch in der aktuellen Lehrlingsstatistik nieder. Österreichs Unternehmen stellen deutlich mehr Lehrlinge ein, dennoch konnten mit Ende des ersten Quartals viele tausend Lehrstellen nicht besetzt werden. Wir reden daher schon lange nicht mehr von einer Lehrstellenlücke, sondern wir haben einen echten Lehrlingsmangel“ Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich in einer Presseaussendung.

Konkret gab es in Österreich mit Stand Ende März 2023 exakt 31.356 Lehrlinge im ersten Lehrjahr in Österreichs Ausbildungsbetrieben – das ist ein Zuwachs an neuen Lehrverträgen von 5,7 Prozent gegenüber März 2022.

Das Plus der Lehranfänger zieht sich über alle 7 Wirtschaftssparten. Insgesamt (über alle Jahrgänge) werden in Österreich aktuell 95.693 Lehrlinge in Betrieben ausgebildet (+1,4 Prozent). Und trotzdem können momentan 14.060 Lehrstellen rein rechnerisch gar nicht besetzt werden (23.991 beim AMS offen gemeldeten Stellen stehen aktuell nur 9.931 Lehrstellensuchende gegenüber).

Der Vergleich der Daten zeigt, dass sich der österreichweite Lehrstellenüberhang von Jahr zu Jahr verschärft. Angesichts der Prognose von bis zu 363.000 zusätzlichen Arbeitskräften, die bis 2040 am heimischen Arbeitsmarkt benötigt werden, müssen wir jetzt aktiv werden. Denn die Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen, die dazu beitragen, diese Lücke zu schließen“, so Kühnel.

Ich darf dazu ergänzen: die Lehrlinge sind nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Unternehmer und Neugründer von morgen.

Österreichs Gewerbe und Handwerk

  • beschäftigt 30 % der unselbständig Beschäftigten,
  • ist für ¼ der Gesamtwertschöpfung (23,2 %, mehr als 105 Mrd. EUR) und
  • nahezu jede zweite Unternehmensneugründung verantwortlich.

Das Gewerbe und Handwerk

  • stellt mehr als 1/3 der Arbeitgeberunternehmen (36,3 %) Österreichs und
  • bildet 50,8 % aller Lehrlinge aus.

Daher ist der stv. Generalsekretärin darin zuzustimmen, Maßnahmen ins Auge zu fassen, um die Schnittmenge an Personen, für die die Lehre attraktiv ist, zu erhöhen und damit insgesamt die Zahl der Lehrabschlüsse zu steigern.

Eine aktuelle WIFO-Studie geht von einem Trend hin zur AHS- oder BHS-Matura zulasten der Lehrlingsausbildung aus.

Fakt ist, dass im Schnitt rund 40 Prozent aller Jugendlichen nach der Pflichtschule eine Lehrlingsausbildung machen“, so Kühnel. „Vom derzeitigen Standpunkt aus werden in den kommenden Jahren überproportional viele Lehrabsolventen gesucht werden, Stichwort Green Jobs. Umso wichtiger ist es daher, die Berufsinformation besser mit dem bestehenden Schulsystem zu verzahnen.“

Insgesamt werde die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung immer wichtiger – und zwar gleichermaßen über Hochschulen wie über den Weg der Berufsbildung.

Kühnel verweist in diesem Zusammenhang auf den in Österreich noch ausständigen Beschluss zur Höheren Berufsbildung: „Sie ist das Bindeglied von der Berufsbildung zur weiterführenden Höheren Bildung. Wir brauchen dazu einen zeitnahen Beschluss, weil sie das duale System der Berufsbildung bis hin zur Tertiärstufe sicherstellt. Wer heute als Lehrling beginnt, soll über diesen Weg zur Führungskraft mit höchsten formalen Qualifikationen und Abschlüssen aufsteigen können.“

Umso klarer könne dann den jungen Menschen die Botschaft vermittelt werden, dass eine Lehre alle Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen öffnet – dokumentiert mit anerkannten Abschlüssen.

Siehe dazu auch Berufsbildung in Österreich: Abschlüsse zu Anschlüssen machen – den EQR auch für die Bildungsanschlüsse nutzen.

Parallel dazu brauche es zusätzliche Initiativen, um bestehende Potenziale besser zu heben. „Wir brauchen eine bessere Lenkung der Schüler- und Schülerinnenströme. Die Talente und Perspektiven unserer jungen Menschen sind immens wertvoll. Deshalb müssen die schulischen Ausbildungsangebote an den Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen ausgerichtet werden. Wir brauchen auch noch mehr niederschwellige Angebote für Berufs-Umsteigerinnen und -Umsteiger“, so Kühnel.

Dazu recht interessant und gut aufbereitet

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Mit der Meisterprüfung studieren:

Ingenieur nach einer Meisterprüfung:

Der EQR – Europäische Qualifikationsrahmen:

Bildung ist der Gamechanger:

Mitarbeiterführung:

Österreich: Wohnen 2022 – Zahlen, Daten und Indikatoren der Wohnstatistik

Statistik Austria legt die neuesten Daten und Zahlen zur Situation Österreich vor.

Die rund 130 Seiten umfassende Studie ist sehr gut aufbereitet, hoch interessant und wichtig für jede/n der/die sich mit dem Thema „Wohnen“ befasst.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Hälfte der Haushalte lebt in Eigentum
  • Durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung: 102 m2
  • Mietquote (Haupt- und Untermiete): 43,2 %
  • Wohnzufriedenheit (Mittelwert zwischen 0 und 10): 8,4 %
  • Durchschnittliche Miete mit Betriebskosten pro Wohnung: 597,4 EUR
  • Durchschnittliche Miete mit Betriebskosten pro m2: 8,9 EUR
  • Anteil der Haushalte mit Wohnkostenanteil über 40 %: 8 %
  • Nettomiete für Hauptmietwohnungen bei 6,4 Euro pro Quadratmeter
  • Ein Viertel gibt mindestens 27 % des Haushaltseinkommens fürs Wohnen aus
  • Energiekosten machen rund 23 % der gesamten Wohnkosten aus
  • Kaufpreisanstiege im Jahr 2022 weiter hoch, aber deutliche Verlangsamung im 2. Halbjahr
  • Preisindex für selbstgenutzten Wohnraum um 13,4 % gestiegen
  • Deutlicher Rückgang bei der Wohnbaubewilligungstätigkeit im Jahr 2022
  • 2021 bislang höchstes Baufertigstellungsergebnis seit Beginn der 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts
  • Wohnungsbestand mit Ende 2021 auf geschätzte rund 4,9 Mio. angewachsen
  • Registrierte Obdach- und Wohnungslosigkeit
  • Erwartete Zahlungsschwierigkeiten von Wohnkosten seit Ende 2021 verdoppelt

Die gesamte Studie finden Sie hier

Statistiken zur Wohnsituation hier

Infos zu den Wohnkosten hier

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Hochschulzertifikat: Finanz- und Nachfolgeplanung für KMU

Die Allensbach Hochschule bietet mit dem Zertifikatsstudium „Finanz- und Nachfolgeplanung für KMU“ eine wichtige akademische Fortbildung für Unternehmensinhaber:innen, potenzielle Nachfolger:innen und Berater:innen an.

Die Schlagzahl der Unternehmensnachfolge nimmt ständig zu.

Rund 100.000 mittelständische Unternehmen sollen jährlich an Nachfolger:innen übergeben oder verkauft werden. Rund zwei Drittel der kurzfristigen Nachfolgen (bis Ende 2023) sind bereits erfolgreich geregelt, wie das aktuelle KfW-Nachfolgemonitoring zeigt.

Eine weitere wichtige Aussage: „Gegenwärtig sind bereits 31 Prozent der Unternehmerschaft 60 Jahre oder älter – das sind nach den Angaben von KfW etwa 1,2 Millionen und damit rund drei Mal mehr als noch vor 20 Jahren. Nur noch jeder zehnte Inhaber beziehungsweise jede zehnte Inhaberin ist unter 40 Jahren alt. Selbst bei aktivem Engagement wird das Unterfangen, das Unternehmen an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu übergeben, nicht oder nicht reibungslos gelingen.“

Daher kommt es darauf an, dass sich potenzielle Nachfolger:innen schon vor dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit mit den fachlichen Herausforderungen auseinandersetzen und die Kompetenzen erwerben, die sie wirklich für die Arbeit in der Unternehmensspitze benötigen. Und bereits aktive Inhaber:innen können ihre fachlichen Fähigkeiten laufend ausbauen, um der unternehmerischen Praxis dauerhaft gerecht zu werden. Dafür bietet sich das Hochschulzertifikat „Finanz- und Nachfolgeplanung für KMU“ der Allensbach Hochschule an.

Priorisierung von Kapitalanlagezielen, Financial Planning, Entwicklung eines Finanzplans sowie Umsetzung und Überwachung

Das Studium eignet sich für Inhaber:innen kleiner und mittlerer Unternehmen, die ihr Unternehmen in der nächsten Zeit an die nächste Generation übergeben und diesen Prozess optimal gestalten wollen. Das Zertifikat eignet sich auch für Personen, die ein Unternehmen im Rahmen einer Nachfolge übernehmen möchten oder in diesem Bereich beratend tätig sind, zum Beispiel in der Vermögensberatung oder Vermögensverwaltung“, sagt Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller, Professor für Family Office Management an der Allensbach Hochschule Konstanz und für das Hochschulzertifikat „Finanz- und Nachfolgeplanung für KMU“ verantwortlich.

Zu den Inhalten des Zertifikatsstudiums, das auf Inhalten des Masterstudiengangs Finance beruht, gehören die Priorisierung von Kapitalanlagezielen, das Financial Planning unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, die Entwicklung eines Finanzplans sowie dessen Umsetzung und Überwachung. Weitere Themen sind die Vermögensnachfolgeplanung und Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge, das Management von Stiftungen und ausgewählte Besteuerungselemente im Kontext der Finanzplanung. Hier liegt auch ein besonderer Fokus auf dem deutschen und internationalen Erbrecht und den Möglichkeiten einer „vorweggenommenen Erbfolge“. Das Zertifikatsstudium behandelt zudem den Wegzug ins Ausland und dessen steuerliche Folgen. Dazu werden Fallstudien zur Steuerrechnung, Capital- und Asset-Allocation und aktuelle Sonderfälle im Steuerrecht zur Finanz- und Nachfolgeplanung behandelt.

Damit lernen Teilnehmende die Inhalte einer sorgfältigen Finanzplanung kennen und erhalten einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermögensnachfolge, um im Hinblick auf das unternehmerische Vermögen klassische Gestaltungsfehler zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Ziele und Risikoneigung werden sowohl die private als auch die betriebliche Sphäre analysiert. Dabei spielen bei größeren Vermögen neben nationalen Sachverhalten auch grenzüberschreitende Angelegenheiten eine Rolle“, erklärt Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller.

Das Hochschulzertifikat „Finanz- und Nachfolgeplanung für KMU“ wird online und ohne verpflichtende Präsenzveranstaltungen absolviert. Es ist auf sechs Monate angelegt und kann kostenfrei für den gleichen Zeitraum verlängert werden. Für diese Weiterbildung gibt es keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen. Als Prüfungsleistung ist eine Einsendeaufgabe zu absolvieren, die zu Hause bearbeitet werden kann.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule:

Gamechanger Bildung:

Bildungsberatung:

Kontaktstudium Management und Marketing:

KMU- und Handwerksmanagement berufsbegleitend und als Fernstudium – an der Allensbach Hochschule studieren

Die Allensbach Hochschule bietet im berufsbegleitenden Bachelor Betriebswirtschaftslehre den Studienschwerpunkt KMU- und Handwerksmanagement an. Dieser bereitet spezifisch auf eine Karriere im Mittelstand vor.

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. In Deutschland zählten im Jahr 2020 rund 3,351 Millionen Unternehmen zu den kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen.

Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn zufolge zählten im Jahr 2019 rund 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland zu den Familienunternehmen. Im Jahr 2020 tätigten die Unternehmen in Deutschland Umsätze in Höhe von knapp 6880 Milliarden Euro.

Die KMU erwirtschafteten davon 2319 Milliarden Euro, was einem Anteil von rund einem Drittel aller steuerbaren Umsätze aus Lieferungen und Leistungen entspricht. Und einige weitere Zahlen: Die deutschen KMU hatten im Jahr 2020 rund 19,02 Millionen abhängig Beschäftigte, das waren 54,4 Prozent aller abhängig Beschäftigten. 70,6 Prozent aller Auszubildenden fanden sich Ende 2020 in Betrieben mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Das zeigt die volkswirtschaftliche Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen. Hier werden am meisten Jobs geschaffen und die meisten Steuern bezahlt. Daher brauchen diese Unternehmen in Deutschland kontinuierlich gut ausgebildete Mitarbeitende, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Zugleich bieten diese Unternehmen, die bis in den internationalen Top-Mittelstand hineinreichen, interessante Karrierechancen und Entwicklungsmöglichkeiten“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler, Studiengangleitung Bachelor Betriebswirtschaftslehre (B.A.) an der Allensbach Hochschule Konstanz.

Die Allensbach Hochschule in Konstanz ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor– und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Fundierte Kenntnisse im Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagement

Um Menschen auf eine Karriere im Mittelstand vorzubereiten, dient der B.A. Betriebswirtschaftslehre und Management mit der Vertiefung KMU- und Handwerksmanagementder Allensbach Hochschule.

Mit dem Wahlpflichtfach erhalten Absolvent:innen fundierte Kenntnisse im Projekt-, Prozess- und Qualitätsmanagement und setzen sich mit Rechtsgrundlagen auseinander.

Studierende absolvieren ein umfassendes BWL-Studium und erlangen Kenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, Unternehmensführung, Personalmanagement, Marketing, Rechnungswesen, Kostenrechnung und Controlling sowie Investition und Finanzierung. Daneben beschäftigen die Studierenden sich mit den inhaltlichen und methodischen Grundlagen der Nachbardisziplinen Recht, Volkswirtschaftslehre, Statistik und Mathematik. Business English und Kenntnisse in Wirtschaftsinformatik runden das Studienprofil ab.

Zudem bereitet der Studienschwerpunkt ganz gezielt auf eine unternehmerisch geprägte Funktion im Unternehmen vor. Es werden über die allgemeinen wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte hinaus auch die Themen unternehmenslebenszyklusbezogenes KMU- und Handwerksmanagement, Projekt-, Qualitäts- und Prozessmanagement in KMU und Handwerk und spezifische Rechtsgrundlagen des KMU- und Handwerksmanagements vermittelt. Zusammen mit den Pflichtmodulen deckt das Wahlpflichtfach alle betriebswirtschaftlichen Inhalte der Meisterprüfung im Handwerk ab. Damit besitzt das Studium eine besondere Relevanz für Mitarbeitende und Unternehmen im Handwerk und bietet sich vor allem auch für Handwerksmeister:innen an, die ihre bisherigen Qualifikationen wissenschaftlich abrunden wollen“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler.

Für Absolvent:innen bieten sich demnach unterschiedliche Möglichkeiten, die erworbenen Kompetenzen zu nutzen, sei es in der Führung von Handwerksbetrieben beziehungsweise mittelständischer Unternehmen aller Branchen als Eigentümer:in, durch die Übernahme von Führungsaufgaben im Anstellungsverhältnis oder auch im Rahmen einer professionellen Unternehmensberatung.

Der Vorteil des berufsbegleitenden Bachelor-Studiums: Studierende können ohne Einkommensverluste zum ersten akademischen Abschluss kommen und ihre akademischen Fähigkeiten direkt in die Praxis übertragen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Die Allensbach Hochschule:

Bildung ist der Gamechanger:

Bildungsberatung:

VET practitioners‘ voice to be heard

As learning outcomes come to the forefront as a main descriptive tool for vocational education and training (VET), Cedefop invites VET practitioners to contribute actively to the discussion at European Union level and to help shape future practice by taking part in a dedicated survey.

Almost all European countries are now actively using learning outcome (or competence) statements to define, review and refine their qualifications, curricula, and programmes.

However, a mere definition of learning outcomes does not trigger by default change in teaching, assessment and learning. In fact, little is known about the actual impact of learning outcomes on these practices in vocational schools and apprenticeships.

To learn more, Cedefop is launching a survey of VET practitioners, in particular teachers, in-company trainers, school principals and curriculum coordinators. The focus is on those in Bulgaria, Finland, France, Ireland, Lithuania, Malta, the Netherlands, Poland, Portugal, and Slovenia.

The survey will help explore the awareness, perceived usefulness and actual application of the learning outcomes approach in initial vocational education and training (IVET). It will also examine the guidance and support VET practitioners get with using learning outcomes.

Please, take part in the survey, have your voice heard and share your views, by clicking here.

You have the option to choose from ten languages.

Your answers will help inform EU-level discussions and shape future practice in VET.

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