Mit einem MBA-Abschluss – auch nach einem Lehrgang der Weiterbildung – ist die Zugangsvoraussetzung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gegeben.
Reglementierte Gewerbe in Österreich sind Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis erfordern.
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 94/2003 regelt in den Zugangsvoraussetzungen (§ 1) u.a.
Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
Zeugnisse über eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder
a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und
b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder …..
Die Gewerbeanmeldung erfolgt also mittels MBA-Urkunde und dem Nachweis der einjährigen fachlichen Tätigkeit.
Fachlich einschlägig wird im Abs 2 geregelt:
Unter fachlich einschlägiger Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere Tätigkeiten
im Gewerbe der Unternehmensberatung,
in der Leitung von Unternehmen,
im leitenden Management oder
als Wirtschaftstreuhänder,
die die umfassende Analyse von Organisationen oder ihres Umfeldes, die Entwicklung von Lösungsansätzen und deren allfällige Umsetzung durch Beratung und Intervention sowie die Steuerung von Beratungs- und Kommunikationsprozessen innerhalb von Organisationen und gegenüber dem Markt zum Gegenstand haben, zu verstehen.
Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern stehen derzeit vor der Entscheidung, welche Schulart nach Klasse 4 besucht werden soll. Die Übergangsquoten der verschiedenen weiterführenden Schulen sind insgesamt stabil. Das Gymnasium bleibt jedoch weiterhin die beliebteste Schulart.
Nach dem ersten Schulhalbjahr stehen landesweit wieder tausende Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern vor der Entscheidung, welche Schulart nach Klasse 4 besucht werden soll. Zum Zeitpunkt der Vergabe der Grundschulempfehlung für das Schuljahr 2022/2023 waren dies insgesamt 92.073 Schülerinnen und Schüler. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 227 Schülerinnen und Schüler weniger, was einem Rückgang von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Wie auch im Jahr zuvor entschied sich mit einem Anteil von 45 Prozent die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise deren Eltern, für einen Wechsel auf ein allgemeinbildendes Gymnasium (entspricht einem Plus von 0,9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr). 33 Prozent der Schülerinnen und Schüler entschloss sich für einen Wechsel auf die Realschule, was 0,5 Prozentpunkte weniger sind als noch im Vorjahr. Auf die Gemeinschaftsschule wechselten 13,4 Prozent – hier gibt es keine Veränderungen zum Vorjahr. Auf Werkreal-/Hauptschulen gingen 5,3 Prozent und somit 0,3 Prozentpunkte weniger Schülerinnen und Schüler über als im Vorjahr. Damit erreicht die Übergangsquote auf die Werkreal-/Hauptschulen einen Tiefststand.
Übergangsquoten insgesamt stabil
„Die Übergangsquoten sind insgesamt stabil. Das zeigt, dass alle Schularten den Schülerinnen und Schülern einen Weg in eine Zukunft bieten, die sie selbstständig und selbstbewusst meistern können“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Alle Schulen beziehungsweise weitere Bildungseinrichtungen bereiten die Kinder und Jugendlichen nicht nur auf eine zukünftige Berufstätigkeit vor, sondern stärken sie grundsätzlich in ihrer Persönlichkeit. Wichtig ist mir hierbei auch, dass die Schülerinnen und Schüler ein Demokratieverständnis entwickeln, das sie zu verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern werden lässt.“
Die Übergangsquoten sind dabei von Landkreis zu Landkreis durchaus unterschiedlich. So vollzogen den Übergang auf das Gymnasium im Landkreis Hohenlohekreis 31,6 Prozent, während es im Stadtkreis Heidelberg mit 68,3 Prozent mehr als doppelt so viel sind.
Übergänge 2022 in Verbindung mit der Grundschulempfehlung
Von den Schülerinnen und Schülern, die auf eine Werkreal-/Hauptschule wechselten, hatten 89,4 Prozente eine Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule (Vorjahr: 89,9 Prozent), 8,7 Prozent eine Empfehlung für die Realschule (Vorjahr: 8,8 Prozent) und 1,9 Prozent eine Empfehlung für das Gymnasium (Vorjahr: 1,3 Prozent).
Von den Schülerinnen und Schülern, die hingegen auf eine Realschule übergingen, hatten 53,5 Prozent eine Grundschulempfehlung für die Realschule (Vorjahr: 54,1 Prozent), 22,2 Prozent eine Empfehlung für die Werkreal-/Hauptschule (Vorjahr: 20,7 Prozent) und 24,3 Prozent eine Empfehlung für das Gymnasium (Vorjahr: 25,2 Prozent).
Beim Wechsel auf das Gymnasium verfügten 89,3 Prozent über eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium (Vorjahr: 90,6 Prozent), 1,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler über eine Empfehlung für die Werkreal-/Hauptschule (Vorjahr: 0,9 Prozent) und 9,6 Prozent über eine Empfehlung für die Realschule (Vorjahr: 8,5 Prozent).
Von den Übergängen auf die Gemeinschaftsschule erhielten 58,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule (Vorjahr: 59,8 Prozent), 28,4 Prozent erhielten eine Grundschulempfehlung für die Realschule (Vorjahr: 28,2 Prozent) und 13,3 Prozent für das Gymnasium (Vorjahr: zwölf Prozent).
Zusammenarbeit von Lehrkräften und Eltern
„Die Beratung der Eltern durch die Grundschullehrerinnen und Lehrer ist von großer Bedeutung, denn schließlich erleben diese die Kinder im Schulalltag und wissen um deren Stärken. Wir möchten dieses Beratungsangebot beim Übergang auf die weiterführende Schule weiter verbessern, indem wir die wissenschaftlich fundierten Lernstandserhebungen in der Grundschule erweitern. So wollen wir die Datengrundlage verbessern und Eltern und Lehrkräften dadurch bei der gemeinsamen Entscheidung für die weiterführende Schule helfen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Von den Schülerinnen und Schülern mit Grundschulempfehlung erhielten
21,5 Prozent eine Grundschulempfehlung für die Haupt- und Werkrealschule
27,2 Prozent eine Grundschulempfehlung für die Realschule
51,4 Prozent eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium
Wichtig für den Schulerfolg unserer SuS sind gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen!
Auch für berufstätige Pädagog*innen gut geeignet, ein Fernstudium an der Allensbach Hochschule:
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.
So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.
Das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bildungskonto informiert auf Grund einer Anfrage:
„Sie gehen richtig in der Annahme, dass Lehrangebote an Hochschulen auf Grund von Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet, gefördert werden. Lehrgänge, die nicht mit einem akademischen Grand enden, sind gemäß den Richtlinien von Seiten des Bildungskontos förderbar.
Hier die etwas längere Übersicht für die Förderperiode 2023 – 2026:
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
Geringfügig Beschäftigte
Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
Freie Dienstnehmer/innen
Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
Wer wird nicht gefördert?
Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
Personen, die eine Alterspension beziehen
Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
Alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
Energetische Aus- und Weiterbildungen
Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
Esoterische Aus- und Weiterbildungen
Kurskosten unter 100 Euro
Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung. Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.
Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.
Wie wird gefördert?
Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026.
Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert.
Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700 Euro/max. 4.000 Euro bei OÖ. Digi-Bonus gefördert für
OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen,
OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen,
OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz),
OÖ. Bonus für Karenzierte und Wiedereinsteiger/innen (Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Dienstverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen),
Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.400 Euro brutto beträgt,
Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2),
Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine berufliche Qualifikation haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.
Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro förderbar.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (z.B. Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
Die Anwesenheit von 75% an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss mit einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.
Abwicklung / Antragstellung
Der Förderantrag ist fristgerecht mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen.
Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Förderungswerber eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung und diesen Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.
Mit dem neuen IngG 2017 können auch alle Absolvent*innen der höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und berufsbildende höhere Schulen mit umweltbezogenem Ausbildungszweig: 1. Höheren Lehranstalten für Landwirtschaft, 2. Höhere Lehranstalt für Wein- und Obstbau, 3. Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung, 4. Höhere Lehranstalt für Gartenbau, 5. Höhere Lehranstalt für Landtechnik, 6. Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft, 7. Höheren Lehranstalten für Landwirtschaft und Ernährung, 8. Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie, 9. Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement und 10. Sonderformen der in Z 1 bis 9 genannten Lehranstalten
und die Berufsbildende Höhere Schulen (BHS) mit umweltbezogenem Ausbildungszweig, die
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Umwelt und Wirtschaft und die
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Wasser- und Kommunalwirtschaft
um die Qualifikationsbezeichnung ansuchen.
Somit können auch alle HBLA-Ingenieurinnen und -Ingenieure ihre berufliche Qualifikation in Zukunft adäquat dokumentieren und als hochwertigen Bildungsabschluss mit internationaler Vergleichbarkeit darstellen.
Die bisherigen Ingenieurinnen und Ingenieure behalten die Standesbezeichnung Ing.in beziehungsweise Ing. weiterhin.
Warum ist eine neue Qualifikation notwendig?
Die Ausbildung an HBLAs und die danach absolvierte mindestens dreijährige facheinschlägige Praxis als Voraussetzung für die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung „Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur“ stellen eine weltweite Besonderheit dar. In internationalen Vergleichen wurde daher die hohe Kompetenz österreichischer Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure bisher häufig nicht entsprechend anerkannt und sowohl bei internationalen Ausschreibungen von Projekten als auch Bewerbungen am Arbeitsmarkt nicht gebührend berücksichtigt.
Europäischer und nationaler Qualifikationsrahmen
Die EU hat nun mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ein Instrument zur Verfügung gestellt, das bessere internationale Vergleichbarkeit auf Basis einer achtstufigen Skala ermöglicht. In Österreich wurde der EQR als Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) im Jahr 2016 umgesetzt.
Welche Wertigkeit hat die neue Qualifikation?
Die nach den neuen gesetzlichen Vorgaben qualifizierten Ingenieurinnen beziehungsweise Ingenieure sind in der Stufe 6 des NQR beantragt. Damit wird die hohe Qualität der ingenieurmäßigen Kompetenz im internationalen Umfeld besser positioniert.
Welcher Titel wird Ihnen verliehen?
Sie sind nach erfolgreicher Qualifikation berechtigt, die Bezeichnung „Ingenieurin“ beziehungsweise „Ingenieur“ oder alternativ die Kurzform „Ing.in“ oder „Ing.“ vor Ihren Namen zu stellen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
HBLA Reife- und Diplomprüfung oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss oder andere inhaltlich vergleichbare Ausbildungen in ingenieurrelevanten Bereichen in Kombination mit einer (allgemeinen) Reifeprüfung
und eine mindestens dreijährige beziehungsweise bei vergleichbaren Ausbildungen mindestens sechsjährige fachbezogene betriebliche Praxis
Die dreijährige beziehungsweise sechsjährige Praxis muss im Durchschnitt mindestens 20 Wochenstunden umfassen.
In dieser Praxis müssen Sie Aufgaben erfüllen, die typischerweise von Absolventen der jeweiligen HBLA-Fachrichtung ausgeführt werden und eine Erweiterung und Vertiefung der Grundkompetenzen darstellen.
Qualifikationsverfahren
Wie läuft das Qualifikationsverfahren ab?
Neu ist die Zertifizierung im Rahmen eines Fachgesprächs:
Die Zertifizierung erfolgt in Form eines Fachgesprächs mit zwei Expertinnen oder Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich (Zertifizierungskommission) – ein Experte aus der Fachpraxis und einer facheinschlägigen Lehrkraft einer HBLA, Fachhochschule oder Universität. Beim Fachgespräch werden Ihre durch die Praxis erworbenen Kompetenzen erörtert. Es handelt sich dabei um keine Prüfung, sondern um ein kollegiales Fachgespräch. Es werden Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen mit den Kriterien des Qualifikationsniveaus 6 des NQR abgeglichen.
Bestätigt das Gespräch, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, stellt das Landwirtschaftsministerium ein Dekret aus, mit dem Ihnen die Qualifikationsbezeichnung “Ingenieurin” beziehungsweise “Ingenieur“ verliehen wird. Sie können das Fachgespräch einmal wiederholen.
Sollten Ihre Voraussetzungen (noch) nicht ausreichend sein, können Sie für das Zertifizierungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt neu einreichen.
Erfolgreiche Qualifizierung
Wenn Sie folgende inhaltliche Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen die Ingenieurqualifikation verliehen werden:
Fortgeschrittene Kenntnisse im Arbeitsbereich: vertieftes theoretisches und praktisches Wissen
Fortgeschrittene Fähigkeiten zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme im jeweiligen Arbeitsbereich
Kompetenz zur Leitung fachlicher Tätigkeiten oder Projekte, Übernahme von Führungsfunktionen in Funktionsbereichen oder (Teil-) Projekten
Antrag:
Bei einer Ausbildung und Praxis im land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Bereich wäre ein Antrag an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus online über die Homepage des Bundesministeriums zu stellen, dem folgende Unterlagen anzuschließen sind:
Geburtsurkunde oder Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
bei Namensänderung: Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
Nachweise über die Ausbildung je nach Bildungsabschluss: Reife- und Diplomprüfungszeugnis, AHS-Reifeprüfungszeugnis, Berufsreifeprüfungszeugnis, BHS-Reife- und Diplomprüfungszeugnis, Meisterprüfungszeugnis, Befähigungsprüfungszeugnis etc.
Bei Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung „Ingenieur“ den entsprechenden Nachweis (Sponsionsurkunde, Promotionsurkunde, Verleihungsurkunde)
Nachweise über die Berufspraxis (insgesamt mindestens drei- bzw. sechsjährig):
bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit (auch bei Mitarbeit auf einem landw. Betrieb ): Vorlage eines vom Dienstgeber ausgestellten Dienstzeugnisses mit – dem Zeitraum der Beschäftigung, – dem exakten Beschäftigungsausmaß während des gesamten Beschäftigungs-zeitraumes (Vollbeschäftigung oder wenn Teilbeschäftigung das genaue Ausmaß in Wochenstunden) und – einer genauen Beschreibung der Art der ausgeübten Tätigkeiten.
Eine eigene Tätigkeitsbeschreibung im Umfang von drei Seiten, anhand von konkreten Projekten/ Arbeitsaufträgen an denen Sie inhaltlich beteiligt waren (als unselbstständig Tätige/r) bzw. die Sie in Ihrem Unternehmen durchgeführt haben (als Selbstständige/r), über den gesamten geltend gemachten Zeitraum.
in allen Fällen: Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung (erhältlich bei der zuständigen Krankenkasse) für den gesamten Zeitraum in dem Praxiszeiten geltend gemacht werden.
Männliche Bewerber haben auch die abgeleistete Präsenz- bzw. Zivildienstzeit zu belegen (Zeitraum wichtig: Entlassungsbescheinigung oder Wehrdienstbuch, Zivildienstbestätigung; oder: Bescheinigung der Stellungskommission über den Beschluss „untauglich“).
Die Unterlagen sowie ein amtlicher Lichtbildausweis sind anlässlich des Fachgespräches den Mitgliedern der Zertifizierungskommission im Original vorzulegen.
Foto: Kultusministerium Baden-Württemberg / Robert Thiele
Beim BARCÄMP „Ein Schulfach für den Beruf“ zur Berufs- und Studienorientierung diskutierten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Theresa Schopper mit den Teilnehmenden, wie es Schulen gelingen kann, die Schülerinnen und Schüler bei der beruflichen Orientierung noch besser zu unterstützen.
„Baden-Württemberg ist das einzige Land mit einem eigenen Schulfach für Wirtschaft und berufliche Orientierung. Mit der flächendeckenden Verankerung des Fachs ,Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung‘ (WBS) investieren wir viel! Dieser Aufwand lohnt sich, weil wir damit entscheidende Weichen für die Berufswahl von jungen Menschen stellen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Freitag, 3. Februar 2023, in Stuttgart im Rahmen des BARCÄMPS „Ein Schulfach für den Beruf“. Nach der Schule hätten die Jugendlichen somit ein gutes Rüstzeug für ihre Berufswahl. „Die Schulabgängerinnen und -abgänger kennen dann wirtschaftliche Zusammenhänge und haben Erfahrungen in Betrieben gesammelt. Dies ist auch in Zeiten des Fachkräftemangels besonders wichtig.“
„Das heutige BARCÄMP war eine wunderbar demokratische Veranstaltung, die voll auf Beteiligung setzte. Ich bin begeistert, wie die Schulen die berufliche Orientierung umsetzen. Von unseren lebhaften Diskussionen werden sicher sehr viele Schulen profitieren.“
Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Mit dem neuen Bildungsplan 2016 wurde das Schulfach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS) für alle weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg eingeführt. Das Fach wurde kürzlich im Rahmen der Wirtschaftskompetenzstudie der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau unter Einbeziehung der Universität Tübingen positiv evaluiert. Demnach habe es einen positiven Effekt auf das Wissen und die Fähigkeiten der Jugendlichen und stärke ihr Interesse an Wirtschaftsthemen.
Berufliche Orientierung ist Eckpfeiler unserer Bildung
„Berufliche Orientierung ist ein Eckpfeiler unserer Bildung in Baden-Württemberg. Es ist uns wichtig, unsere Schülerinnen und Schüler auch dabei zu unterstützen, den für sie passenden Beruf zu finden. Mit zahlreichen Maßnahmen wie etwa unserer Initiative ,BO durchstarten!‘ und vor allem auch unserem Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung setzen wir hier an“, sagte Kultusministerin Theresa Schopper. „Paradebeispiele, wie etwa Schulen mit Unternehmen vor Ort zusammenarbeiten, dienen als Vorbilder, die es nachzuahmen gilt. Diese Vorbilder wurden heute beim BARCÄMP vorgestellt. Zudem sollten neue Impulse erarbeitet werden, um die berufliche Orientierung weiter zu stärken – an den Schulen und folglich auch in der Fortbildung unserer Lehrkräfte.“
Im Rahmen des modernen und demokratischen Formats eines BARCÄMPS wurden die Impulse der Teilnehmenden diskutiert. Außerdem stellten Schulen und Betriebe viele Best-Practice-Beispiele aus dem Bereich der beruflichen Orientierung vor. Im gemeinsamen Austausch wurde anschließend erörtert, wie es Schulen gelingen kann, die Schülerinnen und Schüler bei der beruflichen Orientierung noch besser zu unterstützen.
Interessant für (zukünftige) Pädagoginnen und Pädagogen:
Zertifikatsstudium Wirtschaftspädagogik im Fernstudium
Zielgruppe dieses Hochschulzertifikats sind Personen, die nicht über ein lehramtsbezogenes Studium verfügen, aber dennoch im Bereich der Erwachsenenbildung wie beispielsweise als Dozent:in an einer Meister- oder Fachschule, in einem kaufmännischen, gesundheitswissenschaftlichen oder technischen Weiterbildungskurs der Industrie- und Handelskammer oder im Schuldienst tätig sind oder eine solche Tätigkeit z.B. über den Quer- oder Seiteneinstieg anstreben. Die Inhalte dieses Zertifikats wurden dem Master Wirtschaftspädagogik der Allensbach Hochschule entnommen.
Das Zertifikat eignet sich auch für Studierende, die zusätzliche ECTS im Bereich der Pädagogik erlangen müssen, um z. B. zu einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang zugelassen zu werden. Sofern erforderlich, können auch alle Module dieses Zertifikats einzeln belegt und gebucht werden. Dies gilt auch für alle weiteren Module aus dem Master Wirtschaftspädagogik.
In Ihrem Zertifikatsstudium absolvieren Sie die folgenden drei Module:
Lernen und Lehren I Lernsituationen didaktisch gestalten und Unterricht sequenzieren (10 ECTS)
Lernen und Lehren II Lernumgebungen mit digitalen Medien gestalten (5 ECTS)
Lernen und Lehren III Lernumgebungen forschungsorientiert entwickeln (5 ECTS)
Diese drei Module schließen Sie jeweils mit einer Portfolioaufgabe ab.
Das Wichtigste zu Ihrem Hochschulzertifikat:
Für das Hochschulzertifikat erhalten Sie 20 ECTS Credits, welche Sie sich auf den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik der Allensbach Hochschule anrechnen lassen können.*
Zulassungsvoraussetzungen: Erster berufsqualifizierender Studienabschluss, z.B. Bachelor, Diplom FH, Diplom BA, Diplom Universität
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.
So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.
Der baden-württembergische Studieneignungstest für Psychologie, der im Jahr 2022 entwickelt wurde, ist Grundlage für den 2023 erstmals bundesweit durchgeführten Zulassungstest für ein Bachelorstudium Psychologie. Das innovative Verfahren verbessert die Chancengerechtigkeit bei der Zulassung.
Psychologie gehört zu den begehrtesten Studienfächern – die Nachfrage ist enorm und übersteigt die zur Verfügung stehenden Studienplätze um ein Vielfaches. Auch im Studiengang Psychologie wurde ein neues Auswahlkriterium etabliert, das stärker auf die fachspezifische Eignung abhebt und damit die Chance auf einen Studienplatz auch ohne Bestnote im Abitur erhöht. Im vergangenen Jahr ist der mit Landesmitteln geförderte und von den Universitäten Heidelberg, Freiburg, Mannheim, Tübingen und Ulm gemeinsam entwickelte Studieneignungstest für Psychologie erstmals erfolgreich in Baden-Württemberg bei der Auswahl und Zulassung der Studierenden durchgeführt worden. Jetzt wurde das baden-württembergische Testverfahren zusammengeführt mit dem an der Berliner Humboldt Universität entwickelten Studierfähigkeitstest. Für das kommende Semester steht der neue Zulassungstest bundesweit für den Bachelor in Psychologie zur Verfügung.
„Dass der von unseren Universitäten entwickelte Test Blaupause für das neue Testverfahren ist und bundesweit zur Anwendung kommt, ist ein beachtlicher Erfolg. Dank der herausragenden Arbeit unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie haben Studieninteressierte ab sofort die Möglichkeit, sich mit demselben Test an zahlreichen Universitäten in ganz Deutschland zu bewerben“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski.
Mehr Chancengerechtigkeit bei der Zulassung zum Studium
„Mit den von Baden-Württemberg angestoßenen innovativen Verfahren verbessern wir auch die Chancengerechtigkeit bei der Zulassung zum Psychologie-Studium. Da neben der Abiturnote das Ergebnis des Tests in die Auswahl der Studierenden mit einfließt, haben auch Bewerberinnen und Bewerber eine Chance auf ein Psychologiestudium, die keinen 1,0-Schnitt im Abitur erzielt haben“, so die Ministerin weiter.
Selbsttest hilft bei Studienwahl und bereitet auf Studieneignungstest vor
Neben dem Zulassungstest wird auch der baden-württembergische Online-Selbsttest bundesweit verfügbar sein. Mit dem Online-Self-Assessment können Bewerberinnen und Bewerber vorab ihre Motivation für das Studium abklären und sich kostenfrei auf den Zulassungstest vorbereiten. Der Online-Selbsttest prüft zentrale Voraussetzungen für ein erfolgreiches Psychologie-Studium, wie schlussfolgerndes Denken, grundlegende Biologie- und Mathematik-Kenntnisse, aber auch das Englisch- sowie Psychologie-Verständnis.
Landesstrategie Eignung und Auswahl
Das neue Studierendenauswahlverfahren wurde im Rahmen der baden-württembergischen Landesstrategie „Eignung und Auswahl“ entwickelt. Das Wissenschaftsministerium hat seit 2019 innerhalb der Landesstrategie 24 Projekte mit insgesamt 14,3 Millionen Euro aus dem Fonds „Erfolgreich Studieren in Baden-Württemberg“ gefördert.
Anmeldung zum Test
Um am Zulassungstest 2023 teilnehmen zu können, müssen sich Studieninteressierte im Zeitraum vom 20. Februar bis spätestens 15. März 2023 auf der Webseite des Studieneignungstests Psychologie registriert und bis 22. März 2023 die Testgebühr überwiesen haben. Die Testgebühr beträgt 100 Euro. Die Testtermine sind im Mai 2023 und werden auf der Webseite in Kürze zusammen mit den Testorten bekannt gegeben.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.
So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.