Archiv für den Monat: Januar 2016

Was lange währt, wird endlich gut – auch Österreich hat nun den Nationalen Qualifikationsrahmen beschlossen:

Am 26. Jänner 2016 hat der Ministerrat endlich den „Nationalen Qualifikationsrahmen“ (NQR) beschlossen und damit österreichische berufliche Abschlüsse (wie den Lehrabschluss, die Meisterprüfung oder den HTL-Ing.) leichter EU-weit vergleichbar gemacht.

Die EU wollte die Empfehlungen aus dem Jahr 2008 bereits 2010 EU-weit umgesetzt wissen – in Österreich ist es nun – beginnend mit März 2016 – endlich so weit.

Ziel des Nationalen Qualifikationsrahmens ist es ja, ein Übersetzungsinstrument zwischen den verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus für alle Bereiche der Bildung in Österreich zu schaffen.

Die Erfassung und Einordnung der Qualifikationen (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenz) in acht Niveaus erfolgt lernergebnisorientiert und basiert auf Empfehlung des Parlaments und des Rates vom 23. April 2008[1] zur Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, dem Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)[2].

Die NQR-Koordinierungsstelle[3] soll gewährleisten, dass bis 2018 alle Berufsabschlüsse eingestuft werden und auch non-formale Bildung Eingang in den Qualifikationsrahmen finden kann.

http://www.lebenslanges-lernen.at/fileadmin/lll/dateien/lebenslanges_lernen_pdf_word_xls/nqr/Promotion_Material/FolderNQR_Maerz2011_web.pdf

Die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen wird dadurch wesentlich erleichtert und so wird z.B. die Meisterprüfung dem akademischen Grad Bachelor künftig gleichwertig gehalten.

Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichartigkeit!

Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse Meister und bezieht sich dabei auf eine generelle, alle beruflich verwendbaren Qualifikationen umfassende Stufen-Hierarchie, ähnlich einer Güteklasse.

Diese Skala dient dazu, in Österreich und europaweit ein einheitliches Signal für die Wertigkeit von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen zu geben.

Dieses im Wesentlichen an der Komplexität des erlangten Wissens- und Fertigkeitsumfangs ausgerichtete Ranking ist nicht mit einer “Gleichartigkeit” oder gar mit einer von AbsolventInnen frei wählbaren Führung beider Qualifikationen zu verwechseln.

[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:111:0001:0007:DE:PDF

[2] https://ec.europa.eu/ploteus/sites/eac-eqf/files/leaflet_de.pdf

[3] http://www.lebenslanges-lernen.at/home/nationalagentur_lebenslanges_lernen/nqr_koordinierungsstelle/

 

Ein neues Anerkennungsgesetz soll die Bewertung ausländischer Qualifikationen erleichtern

Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres hatte zum Jahreswechsel den Entwurf eines Anerkennungsgesetzes[1] versandt um mit diesem Gesetz eine Verbesserung der bestehenden Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und eine verbesserte Berufsanerkennung von AkademikerInnen – was Änderungen im Berufsanerkennungsbereich nötig macht – zu erreichen.

Das Ziel eines durch das Anerkennungsgesetz ermöglichten neuen Anerkennungs- oder Bewertungsverfahrens ist es, die erworbenen Qualifikationen mit einer österreichischen Referenz vergleichbar zu machen, um so einerseits den potentiellen ArbeitgeberInnen die Beurteilung der Eignung potentieller BewerberInnen zu erleichtern und andererseits die ausbildungsadäquate Beschäftigung sowie auch allgemein die Arbeitsmarktintegration zu fördern.

Das Vorhaben des Gesetzgebers umfasst nun hauptsächlich die folgende Maßnahme(n):

– die Einrichtung eines Anerkennungsportals zur elektronischen Einreichung von Anträgen auf Anerkennung oder Bewertung;

– die Institutionalisierung von Beratungsstellen zur persönlichen Unterstützung der Antragsstellerinnen oder Antragssteller durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz;

– die erstmalige Einrichtung von Verfahren zur Bewertung von ausländischen Bildungsabschlüssen und Berufsqualifikationen.

Die Intention, das Vorhaben an sich sowie die geplanten Maßnahmen dieses Anerkennungsgesetzes sind zu begrüßen, lediglich der letzte Satz des  § 6 (6) “Keine Bewertung erfolgt für ausländische Studien, die in Österreich oder von Österreich aus angeboten werden“ sollte ersatzlos gestrichen werden.

Warum?

Beispiel: Ein Serbe der an einer Hochschule in Sarajevo ein Studium absolviert hat, wird in einem vereinfachten Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen – mit dem Ziel einer qualifikationsadäquate Beschäftigung in Österreich zu finden – unterstützt, sein Bruder, ein bereits in Wien lebender Serbe, der das von der selben Universität – allerdings in Wien – als grenzüberschreitend angebotene Studium absolviert hat, nicht?

Résumé: Die im neuen Anerkennungsgesetz vorgesehene Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen ersetzt die allenfalls bisher nötige formale Anerkennung nicht, soll eine solche insbesondere in jenen Fällen ermöglichen, die bislang gar nicht geregelt waren und verfolgt im Wesentlichen das Ziel einer besseren Orientierung auf dem Arbeitsmarkt – welches mit dem neuen Gesetz sicher erreicht werden kann.

 

[1] Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) erlassen wird und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird

 

Das Bildungssparen

Das Bildungssparen bietet die Chance für leistbare Aus- und Weiterbildung!

Jeder Österreicher kennt das Bausparen.

Diese beliebte Sparform eignet sich auch für Bildungsmaßnahmen!

Damit können Sie Kapital für Ihre Aus- und Weiterbildung aufbauen und auch Eigenmittel für Darlehen schaffen, viele umfassende und dadurch oft teure Weiterbildungsmaßnahmen lassensich damit finanzieren.

Das Bausparen als Bildungssparen kann für folgende Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung in Anspruch genommen werden:

  • Ausgaben für Berufsausbildung
  • Ausgaben für berufliche/berufsorientierte Weiterbildung
  • Ausgaben für akademische Weiterbildung
  • Nebenkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang zur Aus- oder Weiterbildung stehen (z.B. Fahrt- und Unterkunftskosten).

Schon in der Ansparphase kann das Guthaben mit Zinsen und staatlicher Prämie für die Bildungsmaßnahme genutzt werden!

Bis zu einer Darlehenssumme von 22.000 Euro braucht es keine Sicherstellung im Grundbuch.

Sechs Monate nach der letzten Auszahlung muss mit den Rückzahlungen begonnen werden (das Darlehen ist, je nach Ausbildungsart, bis zu sieben Jahre tilgungsfrei, es kann auch für Kinder aufgenommen werden).

Es gibt keine Altersgrenze.

Das Darlehen kann auch in Raten ausbezahlt werden (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich).

Das Darlehen kann sofort beansprucht werden, also zeitgleich beim Abschluss des »Bildungssparvertrages« (eine gewisse Sparzeit oder Einlagenhöhe ist nicht erforderlich, allerdings braucht es für das Darlehen
oft einen Bürgen).

Lassen Sie sich einfach von Ihrer Bausparkasse informieren!

Rückfragen zu Fragen der Studienfinanzierung, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Kurzfilme als Begriff-Wiki für digital natives

Die ASAS Aus- und Weiterbildung AG in Wels verfolgt die Idee Begriffe aus der Betriebswirtschaft – später auch der Politik und des Rechtsfür die Zielgruppe der digital natives in verständlicher Form aufzubereiten und in Kurzfilmen näher zu bringen.

In kurzen Filmen (3 bis 8 Minuten) werden Begriffe wie

BCG-Matrix

Betrieb

Buchführungspflicht

Eigenkapital

Factoring

Firma

Fremdkapital

Homo oeconomicus

Lieferantenkredit

Managementkreislauf

Marktversagen

PEST-Analyse

Qualität

Rücklagen

Rückstellungen

SWOT-Analyse

Unternehmen

USP

Wertpapier

erklärt und sind auf der ASAS home page leicht zu finden:

http://forum.asasonline.com/das-begriffs-wiki/

Das ASAS Begriffs-Wiki finden Sie auch auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

 

 

 

 

Hermi Kürner – eine Welser Künstlerin

Hermi Kürner ist bekannt als eine Malerin, die sich nicht den Kunsttrends der Vergangenheit und Gegenwart unterwirft, sondern Schritt für Schritt Ihren eigenen künstlerischen Weg „malt“.

Ein Blick auf diesen Weg zeigt vor allem die gegenständliche Malerei, das heißt alles was die Künstlerin sieht, malt sie auch: sei es eine herrliche Landschaft, eine pulsierende Stadtansicht, Blumen Tiere oder Stillleben.

Besonderes Interesse hat Hermi Kürner in den letzten Jahren für Großbaustellen entwickelt und für zahlreiche Bauträger bei Großbaustellen den Bauablauf dokumentiert.

Das Entstehen von Neuen und die Veränderung von Bestehendem nur durch den Einfluss des Menschen zieht Hermine Kürner dabei stark an.

Ihre Schwerpunkte bleiben jedoch Motive an denen bewusst oder unbewusst Ihr Blick hängen bleibt.

Durch häufige Reisetätigkeit erschließt sich ihr eine schier unerschöpfliche Vielfalt an Motiven und Einblicken.

Kürners Bilder entstehen dabei fast alle in der freien Natur. Die Künstlerin beginnt ihre Arbeit damit, sich in das Motiv “einzusehen”, verarbeitet das Gesehene und bringt dieses meist noch vor Ort zu Papier.

Neben Federzeichnungen sind der Künstlerin bevorzugten Techniken das Aquarell und die Pastellkreide.

Das bekannte Konfuzius-Zitat „der Weg ist das Ziel“ gilt für Hermi Kürner in doppelter Hinsicht:

Einmal Ihre unbändige Reise- und Entdeckungslust die das Ziel vieler Gemälde darstellt und zum anderen der konsequente Weg als Künstlerin deren Ziel noch nicht einmal erahnt werden kann.
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Biographie


Hermi Kürner, wurde als Älteste von vier Geschwistern 1950 in Ottsdorf bei Wels geboren.

Als Jugendliche entdeckte sie in den 1950er und 1960er Jahren ihr Zeichentalent und die Begabung für den Sport.

Die sportliche Begabung führte zu einer Schirennlaufkariere, das Zeichentalent blieb ungenutzt.

Erst Mitte der 1970er Jahre begann Hermi Kürner ihr künstlerisches Talent zu nutzen.

Zu Beginn beschäftigte sie sich ausführlich mit der Hinterglas- und Stoffmalerei.

1988 fand Hermi Kürner mit Hilfe der arrivierten Aquarellmaler Architekt Franz Hörzing, Fritz Bürgmann und Bernhard Vogl zur Aquarellmalerei.

Etwa gleichzeitig begann sie unter dem Namen „Malen on Tour“ auch Malreisen zu veranstalten, mit welchen die Künstlerin malbegeisterten Menschen die schönsten Motive in Süd-, Mittel- und Osteuropa näher bringen konnte.

In den letzten Jahren konnte Hermi Kürner ihr künstlerisches Spektrum mittels Studien bei namhaften akademischen Künstlern noch bedeutend erweitern.

 

http://www.hermikuerner.at/