Archiv für den Monat: Dezember 2014

2014 im Rückblick

Die WordPress.com-Statistik-Elfen haben einen Jahresbericht 2014 für dieses Blog erstellt.

Hier ist ein Auszug:

Ein New York City U-Bahnzug fasst 1.200 Menschen. Dieses Blog wurde in 2014 etwa 7.600 mal besucht. Um die gleiche Anzahl von Personen mit einem New York City U-Bahnzug zu befördern wären etwa 6 Fahrten nötig.

Klicke hier um den vollständigen Bericht zu sehen.

Ernährungsberatung in Österreich mit deutscher Ausbildung?

Die Frage heute an mich:

“Ich wollte mich bei Ihnen über den Ernährungsberater informieren.

Ich bin gelernte Fitnessbetreuerin und habe vor kurzem die Ausbildung zum Ernährungsberater beim gluckerkolleg in D gemacht.

http://www.gluckerkolleg.de/ausbildung/ernaehrungsberater-ausbildung

Und nun möchte ich das bei mir im Fitnessstudio anbieten.
Auf was muss ich achten beziehungsweise wie darf ich mich nennen?”

Die Antwort:

Unbeschadet Ihrer Ausbildung in Deutschland dürfen Sie in Österreich nicht als Ernährungsberaterin arbeiten, da der medizinische Bereich medizinischen Gesundheitsberufen und der gewerbliche Bereich den Lebens- und Sozialberatern (mit gewisser Ausbildung) vorbehalten ist.

Konkret ausgeführt:

Der medizinische Bereich, das heißt:

– die ernährungsmedizinische Behandlung,

– Beratung,

– Therapie

– von Kranken oder krankheitsverdächtigen Menschen

ist Ärzten und Diätologen und – unter ärztlicher Anleitung – dem diplomierten Gesunden- und Krankenpflegepersonal gesetzlich vorbehalten.

Der gewerbliche Bereich:

– die Ernährungsberatung

– von nicht kranken oder krankheitsverdächtigen Menschen

ist seit der letzten Gewerberechtsnovelle als gebundenes Gewerbe im Bereich der Lebens- und Sozialberatung – eingeschränkt auf Ernährungsberatung – geregelt.

Lebens- und Sozialberatung – eingeschränkt auf Ernährungsberatung – ist nur mehr

– Ärzten,

– Ernährungswissenschaftern,

– Diätologen

möglich.

Personen, die das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben, sind auch zur Ausübung von Ernährungsberatung berechtigt, wenn sie die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die erfolgreiche Ausbildung zum Diätassistenten/zur Diätassistentin nachweisen (vgl § 119 Abs 1 GewO).

Diplomiertem Gesunden- und Krankenpflegepersonal ist die Ernährungsberatung von nicht kranken oder krankheitsverdächtigen Menschen als Selbständige gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz erlaubt.

Das Ernährungstraining in Form der Unterrichtstätigkeit ist als solche gemäß § 2 GewO vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen.

Sie können sich also, wenn Sie Ernährungstraining anbieten, Ernährungstrainerin nennen, ein Tätigkeit als neue Selbständige ausüben und benötigen dafür keinen Gewerbeschein: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/beschaeftigungsformen/neue_selbstaendige/Seite.880004.html

Sie könnten auch ein freies Gewerbe anmelden und dieses im beantragten Gewerbewortlaut selbst ausformulieren
https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/40985.html

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte meinem Skriptum.

Eintragbarkeit akademischer Grade nach einem Lehrgang universitären Charakters

Heute erreichte mich folgendes Mail:

“leider musste ich feststellen, dass die Meldebehörde sowohl meinen am Joseph Schumpeter Institut erworbenen MBA als auch den am Hans Sachs Institut erworbenen MPA trotz der Bekanntgabe der BGBl. II Nr. 369/2005 und BGB. II Nr. 431/2005 nicht eingetragen haben, da hier laut Frau Mag. N. Zweifel an der Eintragbarkeit bestehen.

Ich kann diese Zweifel nicht verstehen und habe ehrlich gesagt noch nicht gehört, dass zwischen der Berechtigung zur Führung von Graden und der Eintragbarkeit in öffentliche Dokumente unterschieden wird, wie von Frau Mag. N behauptet.
Ich möchte Sie daher bitten, mir mitzuteilen, wie ich diese Aussage interpretieren soll und bitte Sie gegebenenfalls um klärende Worte zu dem Fall.

Herzlichen Dank & freundliche Grüße”

Meine Antwort:

danke für Ihr Mail.

Mir ist die Aussage der Meldebehörde völlig unverständlich, da sie falsch ist.

Ich darf Ihnen dazu einmal die rechtliche Beurteilung der Mastergrade der Weiterbildung durch das Wissenschaftsministerium anhängen und zum zweiten auf die Eintragungsrichtlinie verweisen: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/akademische_grade_2012.pdf

Seite 8:
Die von den Lehrgängen universitären Charakters (§ 124 Abs. 6 und 6a UG in Verbin­dung mit § 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der geltenden Fassung) verliehenen akademischen Grade sind ebenfalls einzutragen, ob­ wohl diese Institutionen keine anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen sind.

Die Sachbearbeiterin kann sich jederzeit beim Ministerium erkundigen und wird dann die Rechtsauffassung genau so bestätigt erhalten.

Steuerliche Absetzbarkeit eines MBA

Legen Sie sich einen MBA-Lehrgang der ASAS AG unter den Weihnachtsbaum und nutzen Sie gleich auch noch die steuerliche Absetzbarkeit dieser Bildungsmaßnahme im Rahmen Ihrer Werbungskosten 2014!

Die ASAS AG kommt Ihnen hier gerne entgegen und stellt Ihnen jenen Teil der Studiengebühren 2014 noch in Rechnung, den Sie optimal steuerlich nutzen können.

Welche Bildungskosten sind konkret als Werbungskosten absetzbar?

Absetzbar sind insbesondere:

· Die Studiengebühren (Kursbeitrag)
· Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
· Kosten für „Arbeitsmittel“ (zB anteilige PC-Kosten) – wichtig bei unserem Fernstudium!
· Fahrtkosten, allenfalls Tagesgelder, Nächtigungskosten

Zu welchem Zeitpunkt und bei welchen Einkünften sind Bildungskosten absetzbar?

Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind wie alle Werbungskosten in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden.

Fortbildungskosten und Ausbildungskosten sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten geltend zu machen.

Das ASAS AG MBA-Fernstudium Programm: http://asas.ag/weiterbildung/mba-fernstudium.html

Informationen zu Förderung und Finanzierung des Fernstudiums:

Auf unserer “Förderung- und Finanzierung”-Seite finden Sie alle relevanten Informationen bzgl. der Förderung, Finanzierung sowie der steuerlichen Absetzbarkeit Ihres (MBA) Fernstudiums.

Infos zu Förderung, Finanzierung- und Absetzbarkeit http://asas.ag/weiterbildung/foerderung-und-finanzierung-des-fernstudiums.html

http://asas.ag/news/mba-fernstudium-das-perfekte-weihnachtsgeschenk.html

csm_mba-fernstudium-als-weihnachtsgeschenk_1a2c688604