Archiv für den Monat: April 2014

INNEN.SICHER. – Sicherheit für Österreich

Für das Jahr 2014 hat das Bundesministerium für Inneres[1] sechs nach außen gerichtete Arbeitsschwerpunkte formuliert:[2]

  1. Bekämpfung der Eigentumskriminalität insbesondere der Wohnungs- und Hauseinbrüche
  2. Gesamtstrategie Migration sowie Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei
  3. Stärkung der Cyber-Sicherheit und des Schutzes kritischer Infrastrukturen
  4. Bekämpfung der Korruptions- und Wirtschaftskriminalität
  5. Bekämpfung des Extremismus und des Terrorismus
  6. Erhöhung der subjektiven Sicherheit.

Diese Arbeitsschwerpunkte fußen auf einem 2010 begonnen umfassenden Strategieprozess: INNEN.SICHER.

http://www.innensicher.at/

Das BM.I. sieht sich selbst vor fünf internen und vier externen Schlüsselherausforderungen.

Interne Schlüsselherausforderungen sind:

– Verfügbarkeit der Ressourcen[3]

– Organisationsentwicklung[4]

– Personalentwicklung[5]

– Daten nützen – Daten schützen[6]

– Interne Öffentlichkeitsarbeit[7]

 

Externe Schlüsselherausforderungen sieht das BM.I. in

– Sicherheit und Schutz: Dynamik und Wandel[8]

– Migration und Mobilität[9]

– Vernetzung[10]

– Gewollte und ungewollte Transparenz[11] 

Public Management, verstanden als ergebnisorientierte Gestaltung und Steuerung von komplexen Organisationen – und das BM.I ist in der Tat eine solche – unterscheidet sich von der klassischen, in die berühmten Teilaufgaben (Planung, Organisation, Führung, Kontrolle) gegliederten und auf dem bekannten Managementkreislauf (Zielsetzung – Planung – Entscheidung – Realisierung – Kontrolle) aufbauenden Disziplin in keinem Falle.

Auch bei INNEN.SICHER., in den Jahren 2012 und 2013 unter Einbeziehung der Spitzenführungskräfte des Ministeriums entwickelt, steht am Anfang das übergeordnete Ziel: die Stärkung des sozialen Friedens.

Dieses Sachziel[12](„Was“ will das Ministerium erreichen?) muss nun von den Mitarbeitern erfasst und operationalisiert werden.

Die vorhandenen Handlungsoptionen müssen nach jedem Managementkonzept

(St. Gallener Managementkonzept, Management-Gesamtkonzept der KGSt,

Freiburger Management-Modell für Nonprofit-Organisationen (FMM), PDCA-

Zyklus….) bewertet und daran anschließend eine Entscheidung getroffen

werden.

INNEN.SICHER. hat diesen – als Planung – bezeichneten Schritt natürlich auch vorgenommen und drei strategische Stoßrichtungen abgeleitet:

1. Sicherheit und Schutz


2. Asyl und Migration


3. Mitarbeiter und Organisation.

In der klassischen Managementliteratur kann das strategische Ziel einer Organisation nicht formuliert werden, ohne dass sich diese ein Leitbild (Mission, Vision, Werte), eine Leitlinie, gibt, die als künftiger wünschenswerter Zustand bezeichnet werden kann.

Die Vision des BM.I ist, Österreich zum sichersten Land der Welt mit der höchsten Lebensqualität zu machen.

Dieses höchst ambitionierte Bild einer wünschenswerten Zukunft verknüpft dabei auch – wie in der Managementliteratur gefordert – die Mission mit den grundlegenden Werten der Organisation.

So auch hier:

„Das übergeordnete Ziel der Stärkung des sozialen Friedens, die drei Stoßrichtungen „Sicherheit und Schutz“, „Asyl und Migration“ sowie „Mitarbeiter und Organisation“ bilden mit der Achtung der Grund- und Menschenrechte, mit den Werten des BM.I (Rechtsstaatlichkeit[13], Loyalität[14] und Qualität[15]) sowie den Handlungsprinzipien (Bürgerorientierung, integrierte Kommunikation, international vernetztes Handeln) die Grundstruktur von INNEN. SICHER.“ (BM.I)

Die genannten strategischen Ziele wurden 2014 operativer:

– der verstärkte Bezug auf die wirkungsorientierte Haushaltsführung des Bundes und die Berücksichtigung der Österreichischen Sicherheitsstrategie als Handlungsrahmen für das BM.I,

– die grundlegende Neuformulierung der Umfeldanalyse und der Schlüsselherausforderun
gen und

– die Betonung der Linienarbeit zur Konsolidierung des Erreichten gegenüber neuen Projek
ten,

und damit umsetzbar. Den drei strategischen Stoßrichtungen sind 38 Aktivitäten (davon 21 Projekte und 17 Aktivitäten in der Linienarbeit) zugeordnet. Davon sind 32 Aktivitäten die Fortführung bereits laufender Projekte/Linienarbeiten und 6 Aktivitäten werden neu gestartet. (BM.I)

 

Vom Leitbild über den Verhaltenskodex, das Compliance-System und die Führungsgrundsätze zum Handlungsrahmen:

Streng den 10 Geboten des Managements folgend:

  1. Formulierung des Leitbilds
  2. Festlegung der strategischen und
  3. operativen Ziele
  4. Produkt- und
  5. Vorhabenplanung
  6. Organisations- und
  7. Personalmanagement
  8. Finanzmanagement
  9. Kosten-, Leistungs- und Wirkungsrechnung
  10. Controlling mittels umfassenden Kennzahlen

ging auch das BM.I bei INNEN.SICHER, vor.

Seit 2011 liegt das Leitbild des BM.I. (INNEN.SICHER., S 15) vor.

In einem ressortweiten Projekt wurde – mit dem Ziel, die Wertehandlungen des BM.I. in den Arbeitsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu integrieren – der Verhaltenskodex des BM.I (Code of Conduct) erarbeitet.

2012 folgte die Entwicklung und Implementierung eines ressortweiten Compliance-Systems – nach Aussagen des BM.I das österreichweit erste in der staatlichen Verwaltung.

Das Compliance-System des BM.I ruht auf vier Grundpfeilern:

1. Wertemanagement

2. Risikomanagement

3. Kontrolle


4. Kommunikation

Complianceaufgaben werden im BMI von allen Führungskräften wahrgenommen.

Dem Leitbild und dem Verhaltenskodex folgte die Formulierung der Führungsgrundsätze des BM.I:

–       selbstbewusst führen

–       Verantwortung wahrnehmen

–       Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entwickeln sich

–       im Dialog kommunizieren

–       Führungsprozesse leben (INNEN.SICHER., S 17)

und der Beschluss des Handlungsrahmens.

Man könnte über INNEN.SICHER. resümierend die Meinung vertreten, dem Anpassungsdruck im Bereich der öffentlichen Sicherheit (sinkendes Sicherheitsempfinden der Bevölkerung, Sparvorgaben auf Grund knapper öffentlicher Kassen) folgen notgedrungen Veränderungsaktivitäten, die als großes Reformvorhaben bezeichnet doch wiederum nur die Budgetkonsolidierung kaschieren sollen – wenn man wollte.

Aber INNEN.SICHER. ist nicht nur ein gelungenes Produkt der Öffentlichkeitsarbeiter im BM.I sondern ein professionell erstelltes Konzept, das man Johann Wolfgang von Goethe folgend „Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muß auch tun“ einfach nur umsetzen sollte.

 

[1]Das Bundesministerium für Inneres (BM.I) ist mit seinen mehr als 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die innere Sicherheit in Österreich zuständig

[2] http://www.innensicher.at/files/INNEN.SICHER.2014_Langversion.pdf, Vorwort der Frau Bundesministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner

 

Bild

[3]Die Fortführung der Budgetkonsolidierung macht die Frage der Verfügbarkeit und des intelligenten Ressourceneinsatzes zur wichtigsten internen Schlüsselherausforderung. Ziel ist es daher, mit den vorhandenen Ressourcen effektiv und effizient zu arbeiten.

[4]Das BM.I zeichnet sich durch eine große Bandbreite seiner Aufgaben aus. Dies macht eine Konzentration auf die Kernaufgaben, die Bereitstellung der notwendigen Kompetenzen für diese Kernaufgaben und die Vereinfachung der Abläufe und Bündelung der Zuständigkeiten sowie gesetzliche Anpassungen notwendig

[5]Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital des BM.I. Dazu bedarf es eines umfassenden Systems der Personalentwicklung und des Personalmanagements, das Leistungsorientierung mit einer wirksamen und strategisch agierenden Führung kombiniert

[6]
Die Herausforderung für die Arbeit der Sicherheits- und Fremdenbehörden ist es, die richtige Balance zwischen der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Sammlung und Nutzung von Daten und dem Schutz und der Sicherheit der Daten zu finden

[7]Das BM.I als große und hochkomplexe Organisation braucht eine konsequente interne Öffentlichkeitsarbeit, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BM.I strategische Entwicklungen und neue Konzepte effektiv zu kommunizieren

[8]Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung hat eine noch nie erlebte Dynamik erreicht. Die virtuelle Welt ist zum integralen Teil unserer Gesellschaft geworden. Digitalisierung, Vernetzung und Globalisierung führen zu neuen Herausforderungen in den Bereichen Cyber-Sicherheit und Schutz kritischer Infrastrukturen. 
Politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Wandel: Begleitet wird diese technologische Entwicklung von einem tiefgreifenden politischen, gesellschaftlichen und demografischen Wandel vor dem Hintergrund politischer und wirtschaftlicher Krisen

[9]Freizügigkeitsrechte im EU-Raum, erweiterte Reisefreiheiten für bestimmte Drittstaats- angehörige sowie legistische Vorhaben auf EU-Ebene erhöhen die Mobilität signifikant und stellen Österreich und seine innere Sicherheit vor neue, zentrale Herausforderungen.

[10]Österreich, mit seiner geografischen Nähe zu den Krisenherden im Umfeld Europas und in Europa selbst, ist besonders gefordert, durch strategische Vernetzung die Grundlagen für die operative Zusammenarbeit zu schaffen.Vergemeinschaftung: Die EU ist ungeachtet der fortschreitenden Integration mit politischen und wirtschaftlichen Problemen in einigen Mitgliedstaaten konfrontiert, die zu wachsender Instabilität und einem gefährlichen Nachlassen der europäischen Solidarität im Sicherheitsbereich führen können.Strategische Kooperationen und operative Zusammenarbeit: Die Komplexität vieler Herausforderungen macht es für das BM.I notwendig, sich auf nationaler und internationaler Ebene mit strategischen Partnern zu vernetzen.

[11]Um der Öffentlichkeit die Erfordernisse des BM.I zu kommunizieren und damit die notwendige und wünschenswerte Transparenz zu schaffen, muss konsequent auf Öffentlichkeitsarbeit gesetzt werden.

[12]Wir unterscheiden Sach- und Formalziele (Gewinn, Umsatz, Marktanteil). In Non-Profit-Organisationen dominieren die Sachziele – beim BM.I der Klassiker eines Sachziels: die Sicherheit.

[13]Die Gesetze sind Grundlage, Maßstab und auch Grenze unseres Handelns. Unser rechts-staatliches Handeln bewirkt Transparenz, Berechenbarkeit, Schutz vor Willkür und effektiven Rechtsschutz für alle Menschen, die Kontakt mit dem BM.I haben. Wir sehen Rechtsstaatlichkeit im Kontext der Verhältnismäßigkeit und agieren bei Handlungs- und Auslegungsspielraum vernünftig und angemessen. Wir begegnenallen Menschen mit Respekt.

[14]Loyalität bedeutet, dass Führungskräfte zu ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in schwierigen Situationen stehen. Loyalität heißt auch, dass bei Führungsentscheidungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Erfahrungen und ihr Know-how einbringen können, um so zu den besten Lösungen für unsere Aufgabenerfüllung zu gelangen. Nach einer solchermaßen getroffenen Entscheidung handeln alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß dieser Entscheidung. Rechtsstaatlichkeit hat jedoch Vorrang vor Loyalität. Unser rechtsstaatliches Handeln erfolgt unabhängig von unserer persönlichen, ideologischen, politischen oder religiösen Überzeugung.

[15]Unsere Leistungen werden durch öffentliche Mittel finanziert. Gerade deswegen sind wir gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern zu qualitätsvoller Arbeit verpflichtet. Öffentlicher Ausdruck unseres Qualitätsverständnisses sind Transparenz, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit in unserem Handeln. Nach innen bedeutet Qualität primär einen verantwortungsvollen Umgang mit Personal und Ressourcen. Leistungsorientierung und das Wahrnehmen von Führungsverantwortung sind die Faktoren für unseren Erfolg.

 

Wer mehr lesen will:

Bundesministerium für Inneres. (2013). Öffentlichkeitsarbeit – Abteilung I/5. INNEN.SICHER. Für Sicherheit. Für Österreich. 2014

Schedler, K., Proeller, I. (2006). New Public Management. Bern

StiegerM. (2007). New Public Management meint auch New School of Governance in ZAPOTOCZKY Klaus, PRACHER Christian, STRUNZ Herbert (Hg): Verwaltung innovativ, Linz 2007, S 225 – 229

 

Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG): Voraussetzungen und Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP)

Als Vortragendem im Bereich Berufsrecht wurde mir von der Akademie aufgetragen folgende Fragen zu beantworten:

1. Das Arbeitnehmerschutzgesetz wurde um die psychische Gesundheit im Unternehmen erweitert. Bin ich, nach absolviertem Kurs und Prüfung, dafür autorisiert, in Unternehmen diese für den Arbeitgeber verpflichtenden Maßnahmen durchzuführen?

2. Im Arbeitnehmerschutzgesetz wird der Gesundheitsbegriff und die Gefahrenverhütung modernisiert. Inbesondere erfolgt eine Erweiterung um die psychische Gesundheit (Stress, Monotonie etc.)?

Nun, dann versuche ich das mal:

Das Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchGBGBl. Nr. 450/1994 i.d.g.F. weitert in der Tat den § 2 Abs. 7:

„Unter Gefahrenverhütung im Sinne dieses Bundesgesetzes sind sämtliche Regelungen und Maßnahmen zu verstehen, die zur Vermeidung oder Verringerung arbeitsbedingter Gefahren vorgesehen sind. Unter Gefahren im Sinne dieses Bundesgesetzes sind arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen.“

mit der Novelle  durch das BGBl. I Nr. 118/2012 um den Abs. 7 a:

„Unter Gesundheit im Sinne dieses Bundesgesetzes ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen.“

Das ASchG verwendet in den mehr als 130 §§ auf fast 80 Seiten das Wort „Gesundheit“ mehr als 180 mal, „psychische Gesundheit“ genau 1 x (eben im oben angeführten § 2 Abs. 7 a)

Die Worte „Stress“ und „Monotonie“ finden sich im ASchG nicht.

Das macht aber nichts da ja im ASchG das Wort „Gesundheit“ sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit umfasst.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit als „Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und daher weit mehr als die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen“ und psychische Gesundheit (mental health): „Mental health ermöglicht es Menschen, ihre Fähigkeiten auszuschöpfen und einen Beitrag zu ihrer Gemeinschaft zu leisten.“ 

Nach dem heute gängigen biopsychosozialen Modell wird die psychische Gesundheit durch ein komplexes System biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren bedingt.

Der Gesetzgeber selbst definiert sein Verständnis von psychischer Gesundheit noch nicht wirklich, aber auch das macht nichts, da es ja recht brauchbare andere Definitionen gibt.

Doch zurück zum ASchG. Dieses regelt im § 3. (1) die Verpflichtung der Arbeitgeber:

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Las- ten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhü- tung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel. 

und im § 10 die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen:

(1) Arbeitgeber haben nach Maßgabe der Abs. 2 bis 6 Sicherheitsvertrauenspersonen in ausreichender Anzahl zu bestellen. Die Mindestanzahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ist unter Berücksichtigung der Anzahl der Arbeitnehmer festzulegen. Sicherheitsvertrauenspersonen sind Arbeitnehmervertreter/innen mit einer besonderen Funktion bei der Sicherheit und beim Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen.

(2) Für Betriebe im Sinne des § 34 des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie gleichgestellte Arbeitsstätten im Sinne des § 35 des Arbeitsverfassungsgesetzes, für die Belegschaftsorgane bestehen, gilt folgendes:

1. Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden.

2. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 159/2001)

3. Die Bestellung bedarf der Zustimmung der zuständigen Belegschaftsorgane. Dies gilt auch dann, wenn ein Betriebsratsmitglied die Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson übernimmt.

…..

(5) Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat auf die Dauer von vier Jahren zu erfolgen. Eine vorzeitige Abberufung von Sicherheitsvertrauenspersonen hat bei Betrieben im Sinne der Abs. 2 und 3 auf Verlangen der zuständigen Belegschaftsorgane, im Fall des Abs. 4 auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Arbeitnehmer zu erfolgen.

(6) Als Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen nur Arbeitnehmer/innen bestellt werden. Sie müssen die für ihre Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Arbeitgeber haben den Sicherheitsvertrauenspersonen unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Belange Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen näheren Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern.

(7) Arbeitgeber haben sicherzustellen, daß den Sicherheitsvertrauenspersonen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Zeit unter Anrechnung auf ihre Arbeitszeit zur Verfügung steht. Den Sicherheitsvertrauenspersonen sind die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Behelfe und Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Sicherheitsvertrauenspersonen sind angemessen zu unterweisen.

(8) Arbeitgeber sind verpflichtet, die Namen der Sicherheitsvertrauenspersonen dem Arbeitsinspektorat schriftlich mitzuteilen. Das Arbeitsinspektorat hat diese Mitteilungen den zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer zur Kenntnis zu bringen.

(9) Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen berührt nicht die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Den Sicherheitsvertrauenspersonen kann die Verantwortlichkeit für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht rechtswirksam übertragen werden. §§ 15 und 130 Abs. 4 gelten auch für Sicherheitsvertrauenspersonen.

Und was ist nun eine solche SVP – Sicherheitsvertrauenspersonen?

Die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) nach (ASchG) ist ein Arbeitnehmer, der eine besondere Funktion in Bezug auf Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung in einem Betrieb ausübt. Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) beraten die ArbeitnehmerInnen in Sicherheits- und Gesundheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. 

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht die Bestellung von SVP ab 11 ArbeitnehmerInnen vor.

Bestellung

Für die Bestellung der SVP ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich. In Betrieben, wo kein Betriebsrat besteht, müssen alle ArbeitnehmerInnen über die beabsichtigte Bestellung informiert werden. Wenn mindestens ein Drittel der ArbeitnehmerInnen gegen die Bestellung Einwände erhebt, so muss jemand anderer als SVP vorgeschlagen werden.

Abberufung

SVP können auch abberufen werden. Dort, wo Betriebsräte bestehen, geschieht dies über Verlangen des Betriebsrates, gibt es keinen Betriebsrat, muss ein Drittel der ArbeitnehmerInnen zustimmen.

Meldung ans Arbeitsinspektorat

Der Arbeitgeber hat die bestellten SVP dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden. Diese Meldung leitet das Arbeitsinspektorat an die Arbeiterkammern weiter.

Wer SVP werden kann

Entscheidend für die Tätigkeit der SVP ist natürlich Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Hier verlangt der Gesetzgeber, dass sie über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen müssen. 

Diese Voraussetzungen finden wir in der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO) BGBl. Nr. 172/1996 i.d.g.F. im § 4.:

(1) Bei der Auswahl der Sicherheitsvertrauenspersonen ist nach Möglichkeit auf eine angemessene Vertretung der betrieblichen Bereiche (z.B. Produktion und Verwaltung) und der regionalen Bereiche (z.B. Filialen) sowie auf eine dem Beschäftigtenstand entsprechende Vertretung von Frauen und Männern zu achten. Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit alle Schichten entsprechend betreut werden können.

(2) Als Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen nur Arbeitnehmer/innen bestellt werden, die die für ihre Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die notwendigen fachlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn eine Sicherheitsvertrauensperson eine Ausbildung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes im Ausmaß von mindestens 24 Unterrichtseinheiten absolviert hat. Eine Unterrichtseinheit muss mindestens 50 Minuten umfassen.

(3) Sicherheitsvertrauenspersonen, die vor ihrer Bestellung keine Ausbildung nach Abs. 2 absolviert haben, ist innerhalb des ersten Jahrs der Funktionsperiode Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse durch eine solche Ausbildung zu erwerben.

(4) Abs. 3 gilt auch für Betriebsratsmitglieder, die gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 ASchG die Aufgaben einer Sicherheitsvertrauensperson übernehmen. 

Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, den SVP Gelegenheit zum Erwerb und auch zur Erweiterung dieser Kenntnisse zu geben. 
Überdies ist in der Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen festgelegt, dass Arbeitnehmer, die neu zur SVP bestellt werden, eine Ausbildung im Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes zu besuchen haben. Solche Weiterbildungskurse bieten zum Beispiel die Arbeiterkammern an.

Aufgabengebiet

Die SVP haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die Arbeitnehmer- und die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und sie zu unterstützen. Sie haben mit den Belegschaftsorganen, den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten. Sie haben auch auf die Verwendung von Schutzeinrichtungen und die Anwendung von Schutzmaßnahmen zu achten.

Über Mängel ist der Arbeitgeber bzw. die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung unverzüglich zu informieren. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht darin, die Arbeitnehmer zur Mitarbeit in Belangen des Arbeitnehmerschutzes anzuregen. SVP sollten stets Vorbild sein und Kolleginnen und Kollegen zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften motivieren.

Mitwirkungsrechte

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind auch die Mitwirkungsrechte für die SVP geregelt. Demnach sind sie berechtigt, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei den Arbeitgebern und den dafür zuständigen Stellen die notwendigen Maßnahmen zu verlangen, Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.

Verpflichtung des Arbeitgebers

Sind keine Belegschaftsorgane errichtet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die SVP bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Festlegung von Maßnahmen sowie bei der Planung und Organisation der Unterweisung zu beteiligen. Bei der Planung und Einführung neuer Technologien sind die SVP zu den Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInenn zu hören.

Von der SVP zu unterscheiden ist die Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) gem. § 73 ff ASchG, die die erforderlichen Fachkenntnisse durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluß einer vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz anerkannten Fachausbildung nachzuweisen hat.

Einen abgeschlossenen BOT-Lehrgang mit 140 UE und 100 Stunden Literaturstudium würde ich als Nachweis der geforderten Ausbildung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes im Ausmaß von mindestens 24 Unterrichtseinheiten ansehen.

Erforderlichenfalls könnte man das mit einem Zusatzzertifikat durch die Akademie ja auch sicherstellen.

 

Zivilgesellschaft und Bürgerengagement

Vor mehr als 12 Jahren kam mit dem interessanten Buch „Die Bürgergesellschaft in der Diskussion“ eine solche in Gang: http://library.fes.de/pdf-files/akademie/01421.pdf

Schon damals wurde festgestellt, dass

  • Die Partei-, Kirchen- und Gewerkschaftszugehörigkeit zurückgeht, aber die Zahl von Vereinen und Vereinsmitgliedschaften wächst.
  • Politisches Engagement zunimmt, aber das Vertrauen in politische Institutionen schwindet
  • Soziales Vertrauen abnimmt, dafür soziales Engagement in neuen, zumeist klassen- oder geschlechtsspezifischen, einkommens- und bildungsprivilegierten Vereinigungen wächst.

Wir wissen,

–       dass gesellschaftlicher Zusammenhalt nicht automatisch in dem Maße anwächst, in welchem die Ehrenamtlichkeit zunimmt

–       die Bereitschaft zum Engagement von der Sicherheit, dem Einkommen und den Zeitressourcen der betreffenden Menschen abhängt,

–       die Redelegierung von Verantwortung an die Bürger oft nur der letzte Ausweg eines finanziell ermatteten Sozialstaates ist, der die Probleme der Pflege, der Migration, der Bildung … einfach nicht mehr zu stemmen im Stande ist und wie in afrikanischen Staaten die Gründung von NGO’s der letzten Ausweg der Selbsthilfe darstellt

–       sich Bürger eines akuten Problems wegen zu Netzwerken zusammenschließen und dabei für den Erhalt einer Allee, für die Einrichtung einer Wohnstraße oder gegen die Abschiebung von Migranten agieren, danach aber wieder auseinander gehen

–       das zivilgesellschaftliches Engagement die Politik und den Staat nicht ersetzen, die Institutionen aber ergänzen und verstärken, kontrollieren und motivieren können.

Wir alle sollten uns nicht nur größeres zivilgesellschaftliches Engagement wünschen, sondern nach unseren Möglichkeiten auch Entsprechendes leisten.

reinventing government

Erhard Busek[1] und Anton Pelinka[2] trafen sich zum Gespräch.

Herausgekommen ist das Buch „Unsere Zeit“ – Vorwärts gedacht. Rückwärts verstanden.

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Die beiden Intellektuellen (beide 1941 in Wien geboren) lassen bei Buchpräsentationen auch Interessierte am Gespräch teilhaben und machen die Tristesse der derzeitigen Tagespolitik umso deutlicher.

Die vormals „Große Koalition“ müht sich scheinbar erfolglos ab die großen Probleme der Gesellschaft zu lösen.

Mit 45 % erleben wir die derzeit höchste Staatsquote bei Steuern und Abgaben, mit mehr als 320.000 Arbeitslosen ist diese Zahl so hoch wie nie und auch die Staatsverschuldung hat ihren historischen Höchststand erreicht.

Die echte Reform des Pensionssystems wird genauso wenig angegangen wie die der Bildung oder der Verwaltung.

Die Entfesselung der Wirtschaft meint die Rücknahme der GmbH light, die Volksbefragung zur Wehrpflicht mutiert angesichts des Kaputtsparens des Bundesheers zur Chuzpe und die Bedeutung Österreichs in der Welt oder auch nur in Europa wird zur quantité négligeable.

Fassungslos nimmt man zur Kenntnis dass es keine politischen Würfe mehr zu geben scheint.

Wo wird darüber nachgedacht, wie es 2018 nach dem endgültigen Aus einer SPÖ/ÖVP-Regierung, diese geht sich schlicht und ergreifend einfach nicht mehr aus – politisch weitergeht.

Bekommen wir italienische oder schweizer Verhältnisse im Nationalrat, wird Politik dann nur mehr in den Bundesländern und in großen Städten gemacht, wird überhaupt noch Politik gemacht?

Politik im Sinne von Gesellschaftsgestaltung und echter Problemlösung.

Wir brauchen die Neu(er)findung der Politik – ein reinventing government.

Wenn das die Bundesregierung und die Mandatare von SPÖ und ÖVP im Parlament (denn dieses gibt es ja auch noch) nicht als ihre letzte Chance begreifen und ernsthaft versuchen, wird es sie nicht mehr lange geben.

 

[1] Ich durfte Erhard Busek anlässlich des ÖVP-Bundesparteitages 1991 erstmalig persönlich treffen – als einer von vier Parteitagsdelegierten der ÖVP-Stadtpartei Wels und wählte dort seinen Gegenkandidaten Bernhard Görg. Mehrere Treffen im Nationalratswahlkampf oder einer gemeinsamen Podiumsdiskussion in Berlin folgten.

[2] Bei Anton Pelinka durfte ich schon 1984 ein Seminar (Das politische System Österreichs – ausgewählte Kapitel für Dissertanten) absolvieren – auch schon wieder 30 Jahre her.

Political Leadership

Eine brandneue Studie der Sektion „Political Leadership“ in der Österreichischen Gesellschaft für Politikwissenschaft http://www.oegpw.at in welcher gezielt JournalistInnen aus ganz Österreich befragt wurden, reiht in Österreich Bruno Kreisky (10 mal mehr Stimmen als der nächst-gereihte Politiker) und Angela Merkel international an die Spitze der Politiker mit besonderes hoher „political leadership“.

Eine konstruktive Definition von PL der Sektion Political Leadership der ÖGPW aus 2009 lautet:

Basierend auf dem jeweiligen politischen Kontext meint Political Leadership das Wollen und die Fähigkeit einer Person oder Gruppe gesellschaftliche Prozesse nachhaltig zu gestalten, wobei gilt: Einhaltung der Menschenrechte, Allgemeinwohl vor Eigennutz und Einbindung der Beteiligten vor Alleingängen.

Spannend dabei vor allem, dass ein Bundeskanzler, der 1990 verstorben und 1983 aus der Politik ausgeschieden ist, so deutlich dominiert. Was war da in den letzten 30 Jahren innenpolitisch los?

 

Romantischer Realismus – Manfred Koutek

Manfred L. KOUTEK wurde am 29.3.1951 in Linz als Sohn eines bekannten Baumeisters geboren.

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Von frühester Kindheit an eigenwillig phantasievoll und schöpferisch begabt – Besuch mehrerer Schulen in Linz (Gymnasium), Musikausbildung (Klavier, Gesang) dann familär bedingt vorerst als Bautechniker ausgebildet (HTL).  

1971 halbjährige Zusammenkunft mit dem damals 67-jährigen Maler und Zeichner Ragimund Reimesch (+1980) und durch ihn im Privatstudium zur intensiven künstlerischen Tätigkeit geführt. Weiterbildung durch unzählige intensive Studien in Kunstbüchern und in zahlreichen internationalen Museen und Galerien. Kurse für Keramik sowie Porträtzeichnen. 1974 – 1985 mit jeweiligen Unterbrechungen als Gast an der Linzer Kunsthochschule bei Prof. Alfred Billy (Druckgraphik) und  Prof.Dietmar Brehm (Aktzeichnen).

Seit 1974 internationale Ausstellungstätigkeit in offiziellen Galerien, Museen und Kulturinstitutionen und seit 1978 ausschliesslich als freischaffender Künstler tätig – Anerkennung durch das Österreichische Bundesministerium.

Zweimal im “Who is Who in the Arts” vertreten. Über Koutek erschienen zahlreiche Publikationen in Zeitungen, literarischen Werken, sowie im Rundfunk und Fernsehen. Dadurch wurde er einem breitgefächerten Publikum im In- und Ausland bekannt.

Koutek ist und war Mitglied etlicher Kunst- und Kulturvereine, teils auch als Präsident und Vizepräsident.1982 gründete Koutek sein Atelier und die Galerie am Hofberg 10 im Zentrum der historischen Linzer Altstadt, in einem erstmals um 1390 erwähnten Gebäude. Dies war 25 Jahre ein Forum für viele Künstler, Interessenten und Sammler zeitgenössischer Kunst, durch eine permanente Ausstellungstätigkeit verschiedenster Kunstrichtungen (bis 2007).

Koutek`s Schaffen entwickelte sich vorerst aus dem Phantastisch – Visionären und surrealer Bildsprache zu einer Eigenständigkeit in der informellen Malerei und naturalistischer Darstellung. Seine Kunst ist somit bipolar, er bezeichnet seine Kunstrichtungen mit den Begriffen „Abstrakter Surrealismus“ und „Romantischer Naturalismus“. Eines aber ist allen Koutek – Werken gemeinsam: Sie sind mit einem dynamischen Duktus versehen und leuchten in einer unnachahmbaren Art, was seinen Bildern dieses eigene Flair verleiht.

Seit 1974 beschickte Koutek mehr als 270 Einzelausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen, unter anderem natürlich in Linz, sowie in Wien, Graz, Salzburg, Darmstadt, Frankfurt, Heidelberg, Mittelfranken, München, Kassel, Berlin, Ravenna, Mailand, Liechtenstein, Schweiz, Paris, New York, Cleveland/Ohio, Kanada und Thailand.

Zahlreiche Bilder von Manfred L. Koutek sind in vielen öffentlichen und privaten Sammlungen auf allen Kontinenten der Welt vertreten.

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