Fernstudium Klartext: Eine falsche Wahl beim Fernstudium kostet Jahre und ein kleines Vermögen

Trotzdem entscheiden viele Berufstätige auf Grundlage von Werbung, weil unabhängige Orientierung fehlt.

Genau das erlebe ich seit vielen Jahren, als Hochschullehrer ebenso wie als Sachverständiger für in- und ausländische Hochschulabschlüsse.

Deshalb freue ich mich sehr, dass unser gemeinsames Buch mit Lars Arnold Ritter erschienen ist: „Fernstudium Klartext“.

Anlässlich der Buchveröffentlichung haben wir uns gegenseitig Fragen gestellt.

Der kompakte Ratgeber erklärt, welche Abschlüsse, Formate und Anbieter es gibt, wie man Zulassungschancen und Anrechnungsmöglichkeiten realistisch einschätzt und woran man seriöse Angebote erkennt. Den Teil über Marketing und Seriosität haben wir bewusst schonungslos geschrieben.

Geschrieben haben wir das Buch für
👉 Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung, aber ohne Abitur oder Matura,
👉 Berufserfahrene, die für den nächsten Schritt einen Master oder MBA brauchen und auf Flexibilität angewiesen sind,
👉 Menschen, die wegen Schichtarbeit, Familie oder Wohnort kein Präsenzstudium besuchen können.

Fernstudium Klartext beantwortet alle Fragen, die schon vor der Unterschrift zählen, und zwar für Deutschland, Österreich und die Schweiz:

  • Fernstudium, Fernlehrgang oder Online-Kurs, und was am Ende auf dem Papier steht
  • Welcher Abschluss in welchem Land gilt und wie du ihn führen darfst
  • Wie du die Anerkennung eines Anbieters selbst prüfst
  • Welche Wege ins Studium es gibt, auch ohne Abitur oder Matura
  • Wie du dir Vorwissen anrechnen lässt
  • Was ein Fernstudium kostet und wie du es finanzierst
  • Wie du Studium, Job und Familie vereinbarst und durchhältst
  • Woran du unseriöse Anbieter und Werbetricks erkennst
  • Dein Fahrplan für die Entscheidung und die ersten 30 Tage danach

Begleitend zum Buch stehen die Website fernstudium-klartext.com und der Videokurs: Studienflüsterer-Akademie (akademie.studienfluesterer.com) zur Verfügung.

Leseprobe

Das Buch hilft auch denen, die andere beraten, etwa Personalverantwortlichen oder Lehrkräften in der Laufbahnberatung.

Das Buch sagt auch klar, wann ein Fernstudium die falsche Wahl ist. Eine Empfehlung für eine bestimmte Hochschule findest du darin nicht. Klartext eben.

Über die Autoren

Lars Ritter ist Dozent, Doktorand und Studienberater. Er hat eine Tischlerlehre ohne Abitur gemacht und danach vier Hochschulabschlüsse neben dem Vollzeitjob erworben.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Bildungsberatung und Bildungsbranche zurück.

Wo es das Buch gibt:

Fernstudium Klartext ist im Carl Hanser Verlag erschienen und im Buchhandel erhältlich.

Mehr Hintergründe, ein Glossar und viele Antworten auf häufige Fragen findest du auf https://fernstudium-klartext.com

Das Buch ist sehr persönlich gehalten und lebt von den persönlichen Erfahrungen des Studienflüsterers und so lädt er auch zum direkten Gespräch ein: „Wenn du deine eigene Situation besprechen willst, buch dir einen Termin bei mir: https://studienfluesterer.com“.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Martin Stieger

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Woman typing on a laptop at a wooden desk with textbooks and notebook

Die Allensbach Hochschule Konstanz wurde als „Top Anbieter für Weiterbildung 2027“ ausgezeichnet

Die Allensbach Hochschule Konstanz gehört erneut zu den von FOCUS-Business empfohlenen „Top Anbietern für Weiterbildung“.

Für die Allensbach Hochschule ist es bereits die siebte Auszeichnung in diesem Ranking.

Die Allensbach Hochschule Konstanz zählt auch 2027 zu Deutschlands empfohlenen Anbietern für Weiterbildung. FOCUS-Business hat die staatlich anerkannte private Hochschule erneut als „Top Anbieter für Weiterbildung“ ausgezeichnet. Die Allensbach Hochschule wurde bereits 2020 sowie durchgehend seit 2022 in die Empfehlungsliste aufgenommen und erhält die Auszeichnung damit zum siebten Mal.

„Dass wir über mehrere Jahre hinweg zu den von FOCUS-Business empfohlenen Weiterbildungsanbietern gehören, freut uns sehr. Für Berufstätige ist die Entscheidung für ein Studium oder eine wissenschaftliche Weiterbildung mit erheblichem zeitlichem und persönlichem Einsatz verbunden. Deshalb müssen Hochschulen verlässliche Studienbedingungen schaffen und ihre Angebote fachlich kontinuierlich weiterentwickeln“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule. „Die erneute Empfehlung bestärkt uns darin, akademische Weiterbildung so zu organisieren, dass sie sich mit beruflicher Tätigkeit verbinden lässt und zugleich den wissenschaftlichen Anforderungen eines Hochschulstudiums entspricht.“

FOCUS-Business erstellt die Empfehlungsliste gemeinsam mit dem unabhängigen Recherchepartner FactField GmbH. Nach Angaben von FOCUS-Business entwickelt FactField die Methodik der Erhebung, erhebt und analysiert die zugrunde liegenden Daten und stellt die Ergebnisse für die Veröffentlichung bereit. In die Untersuchung fließen Online-Bewertungen sowie Social-Media-Daten ein. Berücksichtigt werden unter anderem Kommentare und Beiträge sowie Inhalte aus Chats und relevanten Online-Foren. Auf diese Weise soll erfasst werden, wie Nutzerinnen und Nutzer die Leistungen und die Reputation von Weiterbildungsanbietern wahrnehmen.

Die Empfehlungsliste richtet sich insbesondere an Menschen, die nach geeigneten Möglichkeiten zur beruflichen Qualifikation suchen. Gerade für Berufstätige ist die Auswahl eines Weiterbildungsanbieters anspruchsvoll. Neben den fachlichen Inhalten spielen die Anerkennung des Abschlusses, die Organisation des Studiums und die Vereinbarkeit mit bestehenden beruflichen Verpflichtungen eine wichtige Rolle. Bei längerfristigen akademischen Programmen kommt hinzu, dass die Studienorganisation über Monate oder Jahre verlässlich funktionieren muss.

Die Allensbach Hochschule hat ihr Studienmodell auf diese Zielgruppe ausgerichtet. Sie bietet berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Hochschulzertifikate an, die vollständig im Fernstudium absolviert werden können. Vorlesungen finden online statt und werden aufgezeichnet. Studierende können dadurch auch dann auf Lehrveranstaltungen zugreifen, wenn eine Live-Teilnahme aufgrund beruflicher Termine nicht möglich ist. Ergänzend stehen digitale Studienmaterialien zur Verfügung, während Lehrende und Studienberatung bei fachlichen und organisatorischen Fragen ansprechbar sind. „Bei berufsbegleitenden Studienangeboten entscheidet die konkrete Organisation wesentlich darüber, ob ein Studium dauerhaft mit dem Berufsalltag vereinbar bleibt. Digitale Lehre schafft hierfür wichtige Voraussetzungen, wenn Studienmaterialien, Prüfungen und Betreuung aufeinander abgestimmt sind. Diesen Ansatz verfolgen wir bei der Entwicklung unserer Studiengänge und Weiterbildungsangebote konsequent“, erläutert Timo Keppler.

Die Auszeichnung „Top Anbieter für Weiterbildung 2027“ ergänzt weitere aktuelle Anerkennungen der Allensbach Hochschule.

  • Die Hochschule wurde 2026 von FernstudiumCheck erneut als „Top Fernhochschule“ ausgezeichnet und
  • wird beim Vergleichsportal Fernstudium Direkt als „Exzellenter Anbieter“ geführt.
  • Sie erhielt zudem den kununu Top Company 2026 Award.
  • Die DQBG Deutsche Qualitäts- & Bewertungsgesellschaft zeichnete die Allensbach Hochschule als „Deutschlands Bester Arbeitgeber 2026“, als „Champion des Jahres 2026“ sowie für „Exzellenten Service 2026“ aus.
  • Außerdem ist die Hochschule Branchensieger in der Kategorie „Private Hochschulen“ im F.A.Z.-Institut-Ranking „Deutschlands begehrteste Arbeitgeber 2026“ und
  • gehört zu den „Digital-Champions 2026“ von FOCUS-MONEY und Deutschland Test.

    Die vollständige Empfehlungsliste „Top Anbieter für Weiterbildung 2027“ wurde am 16. Oktober von FOCUS-Business unter http://www.focus.de/business/weiterbildungsanbieter/suche veröffentlicht.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Fernstudium Klartext – Wie Berufstätige das richtige Fernstudium finden und teure Fehlentscheidungen vermeiden

HANSER Fachbuch

Lars Arnold Ritter – Martin Stieger

Fernstudium Klartext

Eine falsche Wahl beim Fernstudium kostet Jahre und ein kleines Vermögen.

Trotzdem treffen viele Berufstätige diese Entscheidung auf Grundlage von Werbung, weil unabhängige Orientierung fehlt.

Fernstudium Klartext erklärt, welche Abschlüsse, Formate und Anbieter es gibt, wie sich Zulassungschancen und Anrechnungsmöglichkeiten realistisch einschätzen lassen und woran man seriöse Angebote erkennt.

Aufgebaut ist der kompakte Ratgeber in drei Teilen.

Der erste verschafft den Überblick über Formate, Abschlüsse und Anbieter.

Im zweiten Teil geht es von der Standortbestimmung über die Zulassung bis zu Kosten und Durchhalten.

Der dritte Teil behandelt Marketing, Seriosität und den Weg zur Einschreibung schonungslos.

Begleitend zum Buch stehen die Website fernstudium-klartext.com und der Videokurs: Studienflüsterer-Akademie (akademie.studienfluesterer.com) zur Verfügung.

Das multimediale Paket ist die ideale Entscheidungshilfe für drei Zielgruppen:

  • Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung, aber ohne Abitur oder Matura;
  • Berufserfahrene mit erstem Abschluss, die einen Master oder einen MBA für den nächsten Schritt brauchen und dabei auf Flexibilität angewiesen sind;
  • Menschen, die wegen Schichtarbeit, Familie oder Wohnort kein Präsenzstudium besuchen können und einen bezahlbaren, ortsunabhängigen Weg suchen.

Leseprobe

Die Autoren:

Lars Arnold Ritter

Mag. Art. Lars Arnold Ritter, MBA M.Sc., ist aktiver Hochschuldozent und promoviert derzeit in Wirtschaftsinformatik. Er forscht zu Erwachsenenbildung und digitalen Lernsystemen und entwickelt ein eigenes Learning-Management-System mit Fokus auf wirksame Lernprozesse im Berufsalltag. Seine Arbeit verbindet didaktische Klarheit mit technischer Systematik und setzt dort an, wo Lernen messbar, motivierend und nachhaltig funktionieren muss. Er publiziert regelmäßig in wissenschaftlichen Fachzeitschriften und bringt aktuelle Forschung konsequent in die Praxis. Unter dem Namen „Studienflüsterer“ begleitet er in den sozialen Medien Studienentscheidungen, ordnet Bildungswege ein und übersetzt komplexe Anforderungen in klare, umsetzbare Schritte. Dabei stehen Orientierung, Struktur und eine praxisnahe Umsetzung im Mittelpunkt.

Martin Stieger

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger lehrt Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule Konstanz und ist geschäftsführender Gesellschafter der VIS Management GmbH – Vienna International Studies. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger befasst er sich mit der Begutachtung in- und ausländischer Hochschulabschlüsse, insbesondere auch im Bereich der forensischen Echtheitsprüfung und Bewertung von Bildungsnachweisen im nationalen und internationalen Kontext. Zudem ist er eingetragener Mediator gemäß § 8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz mit dem Schwerpunkt Hochschulmediation.

Three colleagues collaborating around a laptop at a coworking table

Die Allensbach Hochschule Konstanz erzielte viermal eine Höchstwertung bei „Leading Innovators 2027“

Die Allensbach Hochschule Konstanz gehört erneut zu den von FOCUS Business ausgezeichneten „Leading Innovators“. Im aktuellen Bewertungsverfahren erreicht die staatlich anerkannte private Hochschule 14 von 15 möglichen Punkten und erhält in vier der fünf untersuchten Innovationsbereiche die Höchstwertung „Exzellent“.

FOCUS Business hat gemeinsam mit dem Recherche-Institut FactField die „Leading Innovators 2027“ ermittelt.

Die Allensbach Hochschule Konstanz gehört erneut zum Kreis der ausgezeichneten Unternehmen und erreicht ein besonders starkes Ergebnis: In den Bereichen Strategie und Innovationskultur, Produkte und Dienstleistungen, Prozesse sowie Geschäftsmodell erhält die Hochschule jeweils drei von drei möglichen Punkten und damit die Einstufung „Exzellent“. Im Bereich Organisation wird sie mit zwei Punkten als „Sehr gut“ bewertet. Insgesamt erzielt die Allensbach Hochschule damit 14 von maximal 15 Punkten.

„Vier Höchstwertungen und insgesamt 14 von 15 Punkten sind für uns eine sehr erfreuliche Bestätigung der Entwicklung unserer Hochschule“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule. „Wir haben unser Studienmodell früh konsequent auf digitale, berufsbegleitende Hochschulbildung ausgerichtet und entwickeln die dazugehörigen Studienangebote und Abläufe kontinuierlich weiter. Gerade für eine Fernhochschule ist Innovationsfähigkeit eng damit verbunden, wie gut akademische Qualität und die Anforderungen berufstätiger Studierender zusammengebracht werden.“

Besonders positiv bewertet der individuelle Benchmark-Report die Geschäftsmodellinnovation der Allensbach Hochschule. In diesem Bereich sieht die Untersuchung die Hochschule gegenüber anderen empfohlenen Leading Innovators besonders gut aufgestellt.

Hervorgehoben wird die Fähigkeit, etablierte Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Für die Allensbach Hochschule lässt sich diese Bewertung unmittelbar mit ihrem Hochschulmodell verbinden.

Die Studiengänge richten sich überwiegend an Berufstätige, die einen akademischen Abschluss mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbaren möchten. Vorlesungen werden vollständig online durchgeführt und aufgezeichnet. Studienmaterialien stehen digital zur Verfügung, Prüfungen können flexibel in den Studienverlauf integriert werden, und Lehrende sowie Studienberatung begleiten die Studierenden bei fachlichen und organisatorischen Fragen.

„Unser Geschäftsmodell beruht darauf, Hochschulbildung so zu organisieren, dass ein anspruchsvolles Studium auch neben einer laufenden Berufstätigkeit realistisch absolviert werden kann“, erklärt Timo Keppler. „Dafür reicht es nicht aus, Lehrveranstaltungen lediglich ins Internet zu übertragen. Studienmaterialien, Prüfungen und Betreuung müssen so organisiert werden, dass wissenschaftliches Lernen auch unter den Bedingungen räumlicher Distanz verlässlich funktioniert. Dass FOCUS Business unsere Geschäftsmodellinnovation besonders hervorhebt, freut uns deshalb sehr.“

Die Empfehlungsliste „Leading Innovators“, die aus der früheren Untersuchung „Innovationschampions“ hervorgegangen ist, basiert auf einem mehrstufigen Bewertungsverfahren.

FOCUS Business und FactField untersuchen Unternehmen in den fünf Bereichen Strategie und Innovationskultur, Produkte und Dienstleistungen, Prozesse, Geschäftsmodell sowie Organisation. Für jede Dimension wird auf Grundlage verschiedener Datenquellen ein Wert ermittelt und anschließend in eine dreistufige Bewertung übertragen. Drei Punkte stehen für „Exzellent“, zwei Punkte für „Sehr gut“ und ein Punkt für „Gut“. Insgesamt können Unternehmen maximal 15 Punkte erreichen.

Für die Aufnahme in die Empfehlungsliste sind mindestens sieben Punkte erforderlich. FOCUS Business hat für die Ausgabe 2027 rund 400 Unternehmen aus 31 Branchen als Leading Innovators ausgezeichnet. Die Unternehmen werden außerdem nach Größenklassen betrachtet, damit ihre Innovationsleistung mit geeigneten Vergleichsgruppen bewertet werden kann. Das Bewertungsmodell berücksichtigt Innovation damit über technische Neuerungen hinaus. Bei Produkten und Dienstleistungen wird beispielsweise untersucht, wie Unternehmen bestehende Angebote weiterentwickeln und welchen Nutzen neue Lösungen für ihre Kundinnen und Kunden schaffen. Die Prozessdimension betrachtet Veränderungen interner Abläufe. Beim Geschäftsmodell geht es darum, wie Leistungen angeboten und neue Marktchancen erschlossen werden. Die Kategorie Organisation erfasst unter anderem neue Strukturen, Führungsformen und Berichtssysteme.

Für die Allensbach Hochschule knüpft die Auszeichnung an mehrere frühere Bewertungen ihrer Innovations- und Digitalisierungsleistung an. Die Hochschule wurde bereits 2024 und 2025 als „Innovationschampion“ von FOCUS Business ausgezeichnet und gehörte 2026 erstmals unter der neuen Bezeichnung zu den „Leading Innovators“. Mit der erneuten Auszeichnung für 2027 setzt sich diese Reihe fort. Auch in anderen Hochschul- und Arbeitgeberrankings erhielt die Allensbach Hochschule 2026 Auszeichnungen. FernstudiumCheck führt sie als „Top Fernhochschule 2026“, beim Vergleichsportal Fernstudium Direkt ist sie „Exzellenter Anbieter 2026“.

Hinzu kommen der kununu Top Company 2026 Award sowie die Auszeichnungen „Deutschlands Bester Arbeitgeber 2026“, „Champion des Jahres 2026“ und „Exzellenter Service 2026“ der DQBG Deutschen Qualitäts- & Bewertungsgesellschaft.

Im aktuellen F.A.Z.-Institut-Ranking „Deutschlands begehrteste Arbeitgeber 2026“ ist die Allensbach Hochschule Branchensieger in der Kategorie „Private Hochschulen“. Zudem gehört sie zu den „Digital-Champions 2026“ von FOCUS-MONEY und Deutschland Test.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Kurz erklärt: Wissens-Wikis auf YouTube

Was versteht man unter einer SWOT-Analyse, der Balanced Scorecard oder dem Cashflow?

Wie entwickelt man ein Forschungskonzept, findet wissenschaftliche Quellen und zitiert richtig?

In kurzen Wissens-Wikis auf YouTube erklären wir zentrale Begriffe und Modelle aus Wirtschaft, Management und wissenschaftlichem Arbeiten kompakt, verständlich und praxisnah. Die Videos eignen sich zum schnellen Einstieg, zur Wiederholung oder zum gezielten Nachschlagen – für Studierende ebenso wie für alle, die ihr Wissen auffrischen möchten.

Die nachfolgende Übersicht führt direkt zu einzelnen Videos.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Ansehen dieser Wikis und vielleicht die eine oder andere neue Erkenntnis!

… noch mehr Wikis:

https://www.youtube.com/@YouTubeProfessor

https://www.youtube.com/@viennastudies

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen, auch solchen, in denen Sie die ECTS aus Ihrem Titulo propio nutzen können, bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

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Dr. Sophie Pia Stieger awarded the Dissertation Prize by the Faculty of Philosophy and Educational Sciences at the University of Vienna

At this year’s Dies Facultatis on June 18, 2026, Dr. Sophie Pia Stieger was awarded the Dissertation Prize of the Faculty of Philosophy and Education at the University of Vienna.

Screenshot

Her dissertation, titled „Denominations and Disciplines. On the Soul, Ideological Demarcation and the Absence of Psychology in France,„ examines how 18th-century debates about the soul were shaped by the religio-political circumstances of their time — and how these debates, in turn, came to shape the history of psychology as the science of the soul. At its center is the striking absence of a distinct psychology in Catholic France, in sharp contrast to developments in Protestant Germany. The thesis shows how, under these particular conditions, an alternative way of understanding human beings and education emerged — one that did without the concept of the soul altogether.

The dissertation was supervised by Daniel Tröhler, Professor of General Education at the University of Vienna. It was reviewed by two internationally renowned historians: intellectual historian Richard Whatmore (University of St Andrews) and Brad S. Gregory, Professor of European History at the University of Notre Dame (Indiana).

Congratulations on this wonderful achievement!

An official publication of the dissertation as a book is in the works; if you are interested, you can request a digital copy in advance at sophie.stieger@ife.uzh.ch.

Dissertationspreis der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien an Dr. Sophie Pia Stieger verliehen

Beim diesjährigen Dies Facultatis, der jährlichen Feier der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien, wurde am 18. Juni 2026 der Dissertationspreis der Fakultät an Dr. Sophie Pia Stieger verliehen.

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Ausgezeichnet wurde ihre Dissertation „Denominations and Disciplines. On the Soul, Ideological Demarcation and the Absence of Psychology in France“, betreut von Daniel Tröhler, Professor für Allgemeine Erziehungswissenschaft an der Universität Wien. Begutachtet wurde die Arbeit von zwei international renommierten Historikern: dem Ideenhistoriker Richard Whatmore (University of St Andrews) und Brad S. Gregory, Professor für Europäische Geschichte an der University of Notre Dame (Indiana) – eine Zusammensetzung, die die interdisziplinäre und internationale Bedeutung der Arbeit unterstreicht.

Worum geht es in der Dissertation?

Die Arbeit untersucht historisch, wie Debatten über die Seele durch die religiös-politischen Konfigurationen ihrer jeweiligen Entstehungszeit und -orte geprägt wurden – und wie diese Debatten wiederum die Geschichte der Psychologie als Wissenschaft von der Seele mitbestimmten.

In kritischer Auseinandersetzung mit der bestehenden Forschung zu den spezifisch protestantischen Ursprüngen der Psychologie beleuchtet die Dissertation ein Gegenstück dazu: das Schicksal der Idee der Seele im katholischen Frankreich des 18. Jahrhunderts. Anders als im protestantischen Deutschland fehlte dort nicht nur das Wort „Psychologie“, sondern auch das damit verbundene Vorhaben, überhaupt eine eigenständige Seelenwissenschaft zu entwickeln. Wie die Arbeit zeigt, hängt diese besondere – oder besser: ausbleibende – Entwicklung der französischen Psychologie eng mit der religionspolitischen Situation Frankreichs und dem davon geprägten Verlauf der französischen Aufklärung zusammen.

Die Seelendebatten, die unter diesen historischen Bedingungen geführt wurden, verhinderten sowohl die Verbreitung der deutschen Psychologie in Frankreich als auch die Entstehung einer vergleichbaren „katholischen“ Seelenwissenschaft. Stattdessen entstand ein alternativer Denkansatz, der es erlaubte, den Menschen ganz ohne Rückgriff auf den Begriff der Seele zu verstehen – und damit auch die Vorstellung einer wissenschaftlichen Landschaft ganz ohne Psychologie.

Auch wenn sich diese Alternative historisch letztlich nicht durchgesetzt hat, öffnet ihre Rekonstruktion einen wichtigen Denkraum: Sie lädt dazu ein, den scheinbar selbstverständlichen Status der Psychologie zu hinterfragen – einer Disziplin, die nicht nur bis heute fester Bestandteil der akademischen Welt ist, sondern grundlegend prägt, wie wir über Subjektivität, das Selbst und in der Folge über Bildung und Erziehung nachdenken.

Herzlichen Glückwunsch zu dieser besonderen Auszeichnung – wir freuen uns sehr über diesen verdienten Erfolg!

Eine offizielle Publikation der Dissertation als Buch ist in Planung, bei Interesse kann unter sophie.stieger@ife.uzh.ch vorab eine digitale Fassung angefragt werden.

Graduate holding certificate at Universität graduation ceremony with faculty and crowd

Wie darf ein spanischer „Título propio“ in Österreich verwendet (geführt) werden?

Seit der aktualisierten „Empfehlung zur Eintragung akademischer Grade in Österreich“ (Stand: August 2026) steht fest: Spanische „Títulos propios“ sind keine akademischen Grade im Sinne des § 88 UG und werden nicht in öffentliche Urkunden eingetragen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat entscheidend darauf abgestellt, dass sie im Wesentlichen nur an der verleihenden Universität volle Wirkung entfalten.

Siehe dazu auch:

Damit ist die eine Frage beantwortet. Die zweite stellt sich für die Betroffenen unmittelbar danach … und sie wird mir regelmäßig gestellt:

  • Wie darf ich meinen Titel denn nun führen?
  • Muss ich meinen Abschluss verschweigen?
  • Ab wann wird es strafbar?

Die Antwort fällt weniger dramatisch aus, als viele befürchten.

Sie erfordert allerdings, zwei Dinge sauber zu trennen, die im Alltag gerne verschwimmen:

  • einen Grad führen und
  • eine Ausbildung angeben.

Kein Anspruch ist kein Verbot:

Diese Unterscheidung ist der Schlüssel zum Ganzen, und sie geht in der Diskussion meist unter.

§ 88 Abs. 1 UG räumt ein Recht ein: Wer einen akademischen Grad verliehen bekommen hat, hat das Recht, ihn zu führen.

Die Bestimmung ist eine Erlaubnisnorm. Fehlt der akademische Grad, greift sie nicht, man kann sich auf sie also nicht berufen. Ein Verbot spricht sie jedoch nicht aus.

Verboten wird ausschließlich in § 116 UG[1]. Nach dessen Abs. 1 Z 3 macht sich strafbar, wer vorsätzlich eine den akademischen Graden „gleiche oder ähnliche Bezeichnung“ unberechtigt führt. Zwei Tatbestandsmerkmale, die beide erfüllt sein müssen. Wer eines dieser beiden Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, fällt nicht unter die Strafbestimmung.

Wann eine Führung „unberechtigt“ ist, konkretisiert § 116 Abs. 2 anhand zweier Gesichtspunkte:

  • der Herkunft: Die Einrichtung ist einer postsekundären Bildungseinrichtung nicht gleichrangig (Z 1) oder wird vom Sitzstaat nicht als solche anerkannt (Z 2);
  • des Erwerbs: Die Bezeichnung wurde nicht aufgrund entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen erlangt (Z 3).

Beides trifft auf einen título propio gerade nicht zu. Er wird von einer staatlich anerkannten spanischen Universität nach realen Studien- und Prüfungsleistungen verliehen. Die Regelbeispiele des Gesetzes zielen auf ganz andere Sachverhalte, auf Titelmühlen und auf erschlichene Abschlüsse.

Bezeichnend ist auch die Formulierung der Empfehlung selbst. Sie sagt, eine Verwendung „im Sinne des § 88 UG“ sei nicht möglich. Sie sagt nicht, jede Nennung sei untersagt.

Der sichere Weg: angeben statt führen

„Führen“ im Sinne des § 116 UG bedeutet, eine Bezeichnung als personenbezogene Kennzeichnung zu verwenden, also sich selbst so zu bezeichnen oder sich von Dritten so bezeichnen zu lassen.

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat das ausdrücklich festgehalten (LVwG-S-63/001-2018): Auch wer sich von anderen so titulieren lässt und nicht korrigiert, führt.

Es geht also um die Namenszeile. Nicht um die Bildungsbiografie.

Davon zu unterscheiden ist die wahrheitsgemäße Angabe einer absolvierten Ausbildung. Im Lebenslauf, in einer Kurzbiografie, im Ausbildungsteil eines beruflichen Profils:

2022–2024 Máster en Dirección de Empresas (Título propio), Universidad de …

Das ist eine Tatsachenmitteilung über einen tatsächlich absolvierten Studiengang. Sie ist richtig, sie ist vollständig, und sie erweckt keinen falschen Eindruck. Der Tatbestand des § 116 UG ist nicht erfüllt.

Die Grenze verläuft damit zwischen „Max Mustermann, MBA“ und einer Zeile im Ausbildungsverzeichnis. Wer seinen Abschluss dort anführt, wo Ausbildungen stehen, und nicht dort, wo Grade stehen, bewegt sich auf sicherem Boden und muss nichts verschweigen.

Wenn schon geführt, dann unverfälscht:

Wer die Bezeichnung darüber hinaus verwenden will, bewegt sich in einer Grauzone. Die Kriterien lassen sich aber benennen: Je näher die Verwendung an der Originalgestalt bleibt, desto schwerer fällt der Vorwurf der unberechtigten Führung:

  • die Verwendung des vollen spanischen Wortlauts, nicht abgekürzt,
  • mit einem ausdrücklichen Zusatz „Título propio“,
  • die Nennung der verleihenden Universität. Gerade weil der VwGH die Wirkung an der verleihenden Universität festmacht, ist deren Nennung die ehrlichste denkbare Form.
  • Immer dem Namen nachgestellt, niemals vorangestellt.

Der dahinterstehende Gedanke: Strafbar ist nicht, was jemand erworben hat, sondern was er darüber hinaus behauptet.

Was verlässlich in den Tatbestand führt:

Ebenso deutlich lässt sich sagen, was zu unterlassen ist:

  • Jede Bologna-Abkürzung – MBA, MSc, MA, LL.M. Damit wird aus einem hochschuleigenen Abschluss die Behauptung eines akademischen Grades.
  • Jede Voranstellung als „Mag.“ oder „Dr.“.
  • Das Weglassen des Zusatzes, sodass der Eindruck eines staatlich geregelten „título oficial“ entsteht.
  • Das Geschehenlassen: Wer sich in Programmheften, auf Unternehmenswebsites, in Referentenlisten oder in der Anrede als „Magister“ bezeichnen lässt und nicht widerspricht, führt selbst.
  • Jeder Versuch der Eintragung in öffentliche Urkunden.

Der Vergleich mit dem slowakischen „PhDr.“ liegt nahe. Dieses „kleine“ Doktorat ist ein realer akademischer Grad, als „Dr.“ geführt wird es dennoch irreführend, weil damit ein anderer Rang behauptet wird. Der Anknüpfungspunkt ist in beiden Fällen derselbe: nicht der Erwerb, sondern die Anmaßung.

Zwei Nebenschauplätze, die man nicht übersehen sollte:

Das UWG: Im geschäftlichen Verkehr: Website, Kanzleischild, Angebotsunterlagen, Werbung …. greift unabhängig von § 116 UG die Irreführungsprüfung nach § 2 UWG. Dort genügt der beim Publikum hervorgerufene Eindruck; auf Vorsatz kommt es nicht an und Mitbewerber sind klagslegitimiert. In der Praxis ist das häufig die schärfere Waffe als das Verwaltungsstrafverfahren.

Der Vorsatz: § 116 UG verlangt vorsätzliches Handeln. Wer bis zur Klarstellung im Frühjahr 2026 im Vertrauen auf die damals gegenläufige Judikatur der Landesverwaltungsgerichte seinen Titel geführt hat, wird sich darauf berufen können. Seit Veröffentlichung der aktualisierten Empfehlung trägt dieses Argument allerdings nicht mehr weit.

Der substanzielle Ausweg:

Wer einen führbaren und eintragungsfähigen Grad benötigt, kommt an einem offiziellen Abschluss nicht vorbei. Manche spanische Universitäten lassen eine Anrechnung der im título propio erbrachten Leistungen auf ein „título oficial“ zu; ein auf diesem Weg erworbener „Máster Universitario“ (MU) ist in Österreich uneingeschränkt führ- und eintragungsfähig.

Man kann die in einem Titulo propio erworbenen ECTS für ein Regelstudium nutzen.

Was ausdrücklich nicht in Betracht kommt, ist die Nostrifizierung. Die Empfehlung stellt an zwei Stellen klar, dass eine „Umwandlung“ eines ausländischen Abschlusses in einen österreichischen akademischen Grad allein zum Zweck der Eintragung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Ein Wort zur Rechtssicherheit:

Zum Schluss eine Einschränkung, die mir wichtig ist: Zur privaten Führung von títulos propios gibt es, soweit ersichtlich, keine veröffentlichte Judikatur.

Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Eintragung entschieden, nicht über die Führung.

Wer ganz sicher sein will, sollte den Weg der bloßen Ausbildungsangabe wählen. Dieser ist rechtlich unangreifbar, er verschweigt nichts und er beschreibt die Qualifikation ohnehin genauer als jede Abkürzung es könnte.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen, auch solchen, in denen Sie die ECTS aus Ihrem Titulo propio nutzen können, bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Martin Stieger

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

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Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken


[1] Universitätsgesetz 2002

§ 116. (1) Wer vorsätzlich
  1. eine dem inländischen oder ausländischen Hochschulwesen eigentümliche Bezeichnung oder
  2. einen oder mehrere inländische akademische Grade oder
  3. eine den inländischen oder ausländischen akademischen Graden oder Titeln gleiche oder ähnliche Bezeichnung unberechtigt verleiht, vermittelt oder führt,

begeht, wenn die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach anderen Verwaltungsbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen ist.

(2) Unberechtigt ist die Verleihung, Vermittlung oder Führung insbesondere dann, wenn der akademische Grad oder die gleiche oder ähnliche Bezeichnung 1. von einer Einrichtung stammt, die einer postsekundären Bildungseinrichtung nicht gleichrangig ist; 2. von einer Einrichtung stammt, die vom Sitzstaat nicht als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist; 3. nicht auf Grund entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen oder wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen erworben wurde; 4. nicht auf Grund des wegen wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen hohen Ansehens in Fachkreisen oder wegen hervorragender Verdienste für die wissenschaftlichen oder kulturellen Aufgaben der postsekundären Bildungseinrichtung ehrenhalber verliehen wurde.

(3) Unberechtigt ist die Führung insbesondere dann, wenn der akademische Grad oder die gleiche oder ähnliche Bezeichnung nicht auf Grund entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen oder wissenschaftlicher oder künstlerischer Leistungen, sondern aufgrund eines Plagiates erlangt wurde.

Two graduates holding a diploma labeled URKUNDE and Master of Arts (M.A.); sign reads SPRECHSTUNDE DER FAKULTÄTEN.

Spanische „Títulos propios“: keine akademischen Grade, keine Eintragung in österreichische öffentliche Urkunden

Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) und ENIC NARIC AUSTRIA | Credential Evaluation (OeAD GmbH) haben ihre „Empfehlung zur Eintragung akademischer Grade in Österreich“ aktualisiert (Stand: August 2026).

Der Anhang zur Länderübersicht Spanien enthält nunmehr eine Anmerkung zu den spanischen „Títulos propios“, die eine seit Jahren strittige Frage beantwortet.

Worum es geht:

Spanische Hochschulen verleihen zwei Arten von Abschlüssen:

  • die staatlich geregelten Studien („títulos oficiales“) führen zu Graden, die im gesamten spanischen Staatsgebiet Wirkung entfalten und im staatlichen Register eingetragen sind, wie etwa der Graduado, der Máster Universitario oder der Doctor.
  • Daneben bieten die Universitäten hochschuleigene Studien an, die mit einem „título propio“ abschließen. Diese Angebote sind häufig von hoher fachlicher Qualität und am spanischen Arbeitsmarkt durchaus geschätzt; rechtlich sind sie jedoch etwas anderes.

Um genau diesen Unterschied ist in Österreich jahrelang gestritten worden. Zuletzt mit durchaus unterschiedlichen Ergebnissen: das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hatte im Juni 2025 (LVwG-AV-1883/001-2023) noch erkannt, dass ein spanischer „Magister“ in Gestalt eines título propio in den Personalausweis einzutragen sei.

Auch ich habe mich in meinem Blog mit den „Titulos propios“ intensiv beschäftigt:

Die neue Anmerkung im Wortlaut:

Der Anhang zur Länderübersicht Spanien führt die „Títulos propios“ nunmehr unter den Bezeichnungen an, die keine akademischen Grade sind, und hält fest:

„Gemäß der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH 22.04.2026, Ro 2024/10/0011-12) gilt Folgendes: Die spanischen ‚Titulos propios‘ können nicht als mit österreichischen akademischen Graden vergleichbar angesehen werden. Der VwGH stellte dabei entscheidend darauf ab, dass ‚Títulos propios‘ nicht im gesamten spanischen Staatsgebiet wirken, sondern im Wesentlichen nur an der verleihenden Universität volle Wirkung entfalten und ihnen insofern nur eine eingeschränkte Führbarkeit zukommt, die dem österreichischen Universitätsrecht fremd ist.

Eine Verwendung von ‚Titulos propios‘ im Sinne des § 88 Universitätsgesetz 2002 (UG) ist demnach in Österreich nicht möglich.“

Der tragende Gedanke ist damit nicht die Qualität der Ausbildung und auch nicht ihr Umfang in ECTS, sondern die Reichweite der Wirkung: Ein Abschluss, der im Wesentlichen nur an der verleihenden Universität volle Wirkung entfaltet, ist dem österreichischen Universitätsrecht als Kategorie fremd. Wer nach österreichischem Recht einen akademischen Grad verleiht, verleiht ihn mit Wirkung für die gesamte Rechtsordnung.

Was das praktisch bedeutet:

Liegt kein akademischer Grad vor, greift § 88 UG nicht. Die Folge ist eindeutig, sie ist aber auch begrenzt:

  • Keine Eintragung in öffentliche Urkunden: Das Recht, die Eintragung in abgekürzter Form zu verlangen, setzt nach § 88 Abs. 1a UG die Verleihung eines akademischen Grades voraus. Betroffen sind Melderegister, Führerschein, E-Card und Personenstandsurkunden ebenso wie Reisepass und Personalausweis.
  • Bedeutet das ein generelles Führungsverbot? Nein, kein Anspruch nach § 88 Abs. 1 UG, aber auch kein generelles Führungsverbot: § 88 Abs. 1 räumt ein Recht ein; er verbietet nichts. Wer keinen akademischen Grad erworben hat, kann sich auf diese Bestimmung nicht stützen. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Bezeichnung in Österreich überhaupt nicht verwendet werden dürfte. Ein Verbot ergäbe sich allein aus § 116 UG, und dessen Voraussetzungen sind nicht ohne Weiteres erfüllt: Strafbar ist nur die vorsätzliche unberechtigte Führung, und § 116 Abs. 2 knüpft die unberechtigte Führung an die Herkunft (Einrichtung nicht gleichrangig bzw. vom Sitzstaat nicht anerkannt) und an den Erwerb (keine entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen). Beides trifft auf einen an einer staatlich anerkannten spanischen Universität nach Prüfungen erworbenen título propio gerade nicht zu.
  • Die Grenze liegt in der Form: Heikel wird es dort, wo der título propio so dargeboten wird, dass er einen akademischen Grad suggeriert: etwa als dem Namen vorangestellter „Mag.“ oder dem Namen nachgestellter „MSc“, oder unter Verschleierung seiner Herkunft. Das entspricht der Konstellation, in der ein slowakischer „PhDr.“ als „Dr.“ geführt wird: Nicht der Erwerb der Qualifikation ist der Anknüpfungspunkt, sondern die Anmaßung eines anderen Rangs. Die wahrheitsgemäße Angabe der Qualifikation samt Herkunft ist davon nicht erfasst.

Die Empfehlung formuliert an dieser Stelle im Übrigen selbst zurückhaltend. Ausgeschlossen ist eine Verwendung „im Sinne des § 88 UG“, nicht jede Nennung.

Was nicht betroffen ist:

Die Anmerkung betrifft ausschließlich die hochschuleigenen Abschlüsse. Die offiziellen spanischen Grade bleiben unverändert eintragungsfähig; die Länderübersicht führt sie weiterhin an, darunter der Graduado/Graduada (Grdo./Grda.), der Licenciado/Licenciada (Lic.), der Máster Universitario (+ MU), der Máster Interuniversitario (+ MIU) und der Doctor/a (Dr.).

Maßgeblich bleibt daher die Verleihungsurkunde. Aus ihr und aus dem Diploma Supplement ist zu erschließen, ob ein offizieller Grad oder ein título propio vorliegt – eine Unterscheidung, die sich der Urkunde nicht immer auf den ersten Blick entnehmen lässt.

Offene Frage: bereits erfolgte Eintragungen

Wie mit Eintragungen zu verfahren ist, die in der Vergangenheit – teilweise gerichtlich erzwungen – vorgenommen wurden, regelt die Empfehlung nicht. Ob solche Eintragungen bei einer Neuausstellung öffentlicher Urkunden zu übernehmen sind, werden die Urkundenbehörden im Einzelfall zu beurteilen haben. Angesichts der zuvor gegenläufigen Judikatur stellen sich hier Fragen des Vertrauensschutzes, die noch nicht abschließend geklärt sind.

Zum Rechtscharakter der Empfehlung:

Ein Hinweis, der mir wichtig ist: Die „Empfehlung zur Eintragung akademischer Grade in Österreich“ ist ein Arbeitsbehelf für die mit der Eintragung betrauten Behörden, keine Verordnung. Ihr Anhang wird laut Vorbemerkung fortlaufend aktualisiert. Ausdrücklich ohne Gewähr! Die verfahrensführende Verantwortung verbleibt in jedem Fall bei der zuständigen (Pass)Behörde.

ENIC NARIC AUSTRIA tritt nicht in direkten Kontakt zu den Parteien und trifft auch keine Aussagen über die Führung akademischer Grade.

Bindend ist daher nicht die Empfehlung, sondern die Rechtsprechung, die sie wiedergibt.

Die Empfehlung erleichtert der Verwaltung die Arbeit (hoffentlich) und sie schafft für Betroffene Klarheit darüber, womit sie allfällig zu rechnen haben.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen, auch solchen, in denen Sie die ECTS aus Ihrem Titulo propio nutzen können, bitte an  martin.stieger@viennastudies.com  

Martin Stieger

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Österreich: Zahl der Meisterprüfungen steigt (moderat)

Die durchaus interessante „Prüfungsstatistik“ der WKÖ, Abteilung für Statistik,erscheint jährlich (Stichtag 31.12., Veröffentlichung im März) und wird seit 1952 herausgegeben.

Ausgewiesen werden dabei die bestandenen und nicht bestandenen Module, aus denen sich die Prüfungen zusammensetzen.

Die Ausgabe 2025 liegt seit März 2026 vor:

Bundesweite Zahlen (Module 1–3, angetreten/bestanden):

20242025Veränderung
angetreten22.98923.278+1,3 %
bestanden15.27915.419+0,9 %

Für 2024 weist die Statistik österreichweit 22.989 Prüfungsantritte in den Modulen und 15.279 bestandene Module aus; für 2025 sind es 23.278 Prüfungsantritte und 15.419 bestandene Module.

Oberösterreich verzeichnete 2025 2.352 bestandene Fachmodule, 291 bestandene Unternehmerprüfungen, 251 Unternehmerführerschein-Module sowie 56 bestandene Fachprüfungen nach dem BiBuG (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner). In Summe also 2.950 erfolgreiche Prüfungen und gegenüber den im Jahr 2024 bestandenen 2.788 Prüfungen ein Plus von + 5,8 %.

Die heute in einer Tageszeitung getroffene Aussage „2.950 Fachkräfte legten ihre Meisterprüfung ab“ (OÖN, 25. 08. 2026) ist damit etwas übertrieben. Es handelt sich (a) um Prüfungsmodule, nicht um Personen, und (b) um alle Prüfungsarten.

Was tatsächlich an Personen dahintersteht:

Erstmals enthält die Ausgabe 2025 eine Auswertung der Gesamtzeugnisse.

Österreichweit wurden 2025 5.825 Gesamtzeugnisse ausgestellt – davon 2.011 Meisterprüfungen (Handwerk) und 3.814 Befähigungsprüfungen.

Auf Oberösterreich entfielen im Jahr 2025 genau 858 (383 Meisterprüfungen, 475 Befähigungsprüfungen). Für Oberösterreich stehen den heute kolportierten „2.950″ also 383 abgelegte Meisterprüfungen gegenüber.

Siehe dazu auch:

Österreich: Rekordwert bei Meister- und Befähigungsprüfungen

Meister:in – mehr als ein Titel

Die Meister- und Befähigungsprüfung steht für höchste fachliche Kompetenz, unternehmerische Verantwortung und Führungsstärke. Sie verlangt nicht nur exzellentes handwerkliches Können, sondern auch betriebswirtschaftliches Wissen, rechtliche Sicherheit (u. a. im Bereich Konsumentenschutz) und pädagogische Qualifikation.

Dass diese Abschlüsse seit 2018 auf NQR-Stufe 6 und damit auf Bachelor-Niveau eingeordnet sind, unterstreicht ihren hohen Stellenwert. Berufliche Bildung ist heute keine zweite Bildungsoption mehr, sondern eine gleichwertige Möglichkeit mit klaren Karriereperspektiven.

Meister:innen sind Unternehmer:innen, Arbeitgeber:innen, Ausbildner:innen und Innovationsmotoren zugleich. Sie sichern Qualität, schaffen Arbeitsplätze, bilden Nachwuchs aus und tragen entscheidend zur Stabilität des Wirtschaftsstandorts Österreich bei.

Bildung als strategische Investition

Die Zahlen zeigen: Investitionen in Bildung zahlen sich unmittelbar aus. Mehr Menschen wagen den Schritt zur Höherqualifikation, mehr Betriebe profitieren von hochqualifizierten Führungskräften und die gesamte Wirtschaft wird resilienter und zukunftsfähiger.

Gerade vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, Digitalisierung, ökologischer Transformation und internationalem Wettbewerbsdruck gewinnen berufliche Spitzenqualifikationen massiv an Bedeutung. Der aktuelle Rekord belegt, dass immer mehr Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Leistung zu erbringen und in ihre persönliche Zukunft zu investieren.

Das Netzwerk der Meister:innen & Befähigten in Österreich: https://www.meisteralumni.at/

Allenfalls auch interessant für Sie:

Mit der Meisterprüfung auch ohne Matura (Reifeprüfung) studieren:

Auch eine berufliche Qualifikation aus Österreich wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene Werkmeisterausbildung u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien.

Auch den rund 35.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich auch das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Martin Stieger

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