Versuch einer Zwischenbilanz zur Reform der hochschulischen Weiterbildung in Österreich
Mit 1. Oktober 2023 trat das sogenannte Hochschullegistikpaket in Kraft, mit dem ein umfassendes Reformpaket umgesetzt wurde.
Ziel war die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die hochschulische Weiterbildung – egal, ob sie von Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, privaten oder öffentlichen Hochschulen oder Privatuniversitäten angeboten wird.
Die Weiterbildung wurde dabei in die Bologna-Architektur eingegliedert, die Rahmenbedingungen wurden für alle Hochschulsektoren: öffentliche Universitäten, Privathochschulen und Privatuniversitäten sowie Pädagogische Hochschulen vereinheitlicht, auf die Fachhochschulen wurde dabei leider vergessen.
Auf diesen folgenschweren redaktioneller Fehler habe ich bereits wiederholt – wenn auch bislang ohne Erfolg – hingewiesen:
Mit den Abschlüssen „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, „Bachelor of Science (CE)“, „Bachelor of Engineering (CE)“ sowie den korrespondierenden Mastergraden wurde eine neue Gradfamilie (Continuing Education) geschaffen.
Daneben traten der „Bachelor Professional“ (BPr) und der „Master Professional“ (MPr) für Weiterbildungsstudien, die in Kooperation mit außerhochschulischen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden (müssen).
Die etablierten Grade MBA, EMBA und LL.M. blieben erhalten.
Mit Oktober 2023 wurde auf das neue System umgestellt; die UG-Novelle 2024 brachte punktuelle Nachjustierungen.
Fast drei Jahre nach der Umstellung lässt sich eine erste Zwischenbilanz ziehen.
Sie fällt gespalten aus: Ein Teil der neuen Formate hat einen Konstruktionsfehler, ein anderer Teil ist bemerkenswert klug durchdacht.
Der Konstruktionsfehler des Bachelorstudiums der Weiterbildung:
Das weiterbildende Bachelorstudium mit CE-Abschluss kombiniert die Zulassungshürden des ordentlichen Studiums mit den Kosten der akademischen Weiterbildung.
Das vereint damit das Schlechteste aus beiden Welten.
Wer zu einem Bachelorstudium der Weiterbildung zugelassen werden will, muss die allgemeine Universitätsreife nachweisen und darüber hinaus in der Regel mehrjährige Berufserfahrung mitbringen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind also nicht bloß dieselben wie im ordentlichen Studium, sie sind strenger.
Zugleich ist für das außerordentliche Studium ein kostendeckender Lehrgangsbeitrag zu entrichten.
Die ökonomische Konsequenz liegt auf der Hand. Wer alle Voraussetzungen für ein ordentliches, im Wesentlichen beitragsfreies Bachelorstudium erfüllt und zusätzlich noch Berufsjahre vorweisen muss, wird kaum ein kostenpflichtiges Weiterbildungsstudium wählen, welches ihm/ihr am Ende einen Grad mit Zusatz verleiht, der sich sicher noch nicht als besonders auszeichnend durchgesetzt hat.
Es überrascht daher nicht, dass der Weiterbildungsbachelor (CE) an den öffentlichen Universitäten ein Ladenhüter geblieben ist.
Ein Format, das seine Zielgruppe per Zulassungsrecht auf jene Personen einschränkt, die eine kostenlose Alternative haben, kann einfach keinen Markt finden.
Der Weiterbildungsmaster ist leider nur eingeschränkt funktionsfähig:
Auf Masterebene ist das Bild differenzierter.
Zwar gilt auch hier: Die Zulassung setzt in der Regel ein abgeschlossenes Studium und Berufserfahrung voraus und das ordentliche Masterstudium steht denselben Personen beitragsfrei offen.
Dennoch funktioniert der postgraduale Weiterbildungsmarkt, von den Postgraduate-Einrichtungen der öffentlichen Universitäten bis zu den Executive-Programmen der Wirtschaftshochschulen, weil hier andere Parameter entscheiden als der Preis.
Hier ist vor allem die berufsbegleitende Organisation, der Verzicht auf Aufnahmeverfahren, die Flexibilität bei Anrechnungen und vor allem die Finanzierung durch den Arbeitgeber zu nennen.
Hinzu kommt, dass die Grade MBA, EMBA und LL.M. neben den CE-Graden fortgeführt werden; gerade dieses Segment lebt vom Marktwert der Bezeichnung, nicht von der Beitragsfreiheit einer Alternative.
Und ein echtes neues Verkaufsargument hat die Reform dem Weiterbildungsmaster immerhin gebracht: die Gleichwertigkeit der Abschlüsse (ausgenommen jenen an den Fachhochschulen) mit ordentlichen Studien und damit die Öffnung des Zugangs zum Doktoratsstudium. Die Promotionsreife gab es für die akademische Weiterbildung bis dahin nicht.
Der Bachelor Professional wurde genau umgekehrt konstruiert und ist deshalb funktionsfähig:
Ganz anders der Bachelor Professional und der Master Professional.
Diese Formate sind spiegelbildlich zum CE-Bachelor gebaut und genau deshalb auch tragfähig.
Erstens in der Zulassung:
Zugangsvoraussetzung zum BPr ist eine einschlägige formale berufliche Qualifikation oder eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung; die allgemeine Universitätsreife ist nicht zwingend erforderlich.
Damit erschließt der BPr eine Zielgruppe, der das ordentliche Studium verschlossen ist, wie z.B. Meisterinnen und Meistern, Fachkräften mit Lehrabschluss und langjähriger Praxis, also auch beruflich Qualifizierte ohne Matura.
Für diese Zielgruppe gibt es keine „Gratis-Alternative“; das Preisargument, das den CE-Bachelor „erledigt“, greift hier von vornherein nicht.
Der Zwang zur Kooperation:
BPr und MPr dürfen von Hochschulen nur in Kooperation mit außerhochschulischen Bildungseinrichtungen angeboten werden.
Was auf den ersten Blick als Einschränkung erscheint, ist in Wahrheit die eigentliche Innovation der Reform.
Vor der Novelle durften Hochschulen mit außerhochschulischen Einrichtungen lediglich zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung zusammenarbeiten; nunmehr ist auch die inhaltliche Kooperation zulässig.
Damit erhalten die Träger der beruflichen Bildung z.B. das WIFI, das BFI, die Kammerakademien, Fachakademien, private Bildungsanbieter …. erstmals einen legitimen, qualitätsgesicherten Weg an die Schnittstelle zur akademischen Gradverleihung.
Eine Win-Win-Situation: Die Hochschule gewinnt einen Partner, der Praxisexpertise und Zielgruppenzugang mitbringt; der außerhochschulische Partner gewinnt die akademische Anschlussfähigkeit.
Der Anlauf war allerdings zäh, noch im Frühjahr 2023 gab es kein einziges Angebot.
Inzwischen existieren jedoch konkrete Programme, etwa der Bachelor Professional Arbeits- und Personalrecht der Universität für Weiterbildung Krems in Zusammenarbeit mit der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen oder der Bachelor Professional Psychosoziale Beratung in Graz, der direkt auf einen reglementierten Gewerbezugang (Lebens- und Sozialberatung) hin konstruiert ist.
Gerade dieses letzte Beispiel zeigt, wo der BPr seinen Markt finden wird: überall dort, wo der Abschluss berufsrechtlich verwertbar ist.
Wem nützt die Reform? Die Universität für Weiterbildung Krems ist der strukturelle Hauptgewinner:
Größter struktureller Gewinner der Reform ist zweifellos die Universität für Weiterbildung Krems.
Als gesetzlich auf die Weiterbildung (also auf außerordentliche Studien) und PhD-Studien beschränkte Universität konnte sie vor der Novelle keine Bachelorstudien führen.
Erst die neuen Weiterbildungsbachelor verschaffen ihr die vollständige Bologna-Architektur; über die Gleichwertigkeit der Master-Abschlüsse erhalten ihre Absolventinnen und Absolventen nunmehr auch den Zugang zum Doktorat.
Fazit und rechtspolitischer Ausblick:
Der Weiterbildungsbachelor (CE) ist ein Konstruktionsfehler, weil er Zulassungshürden und die Kostenpflicht kumuliert und damit an der eigenen Zielgruppe vorbeikonstruiert wurde.
Der Weiterbildungsmaster funktioniert dort, wo Arbeitgeberfinanzierung, Flexibilität und Markenwert der Grade den Preisnachteil kompensieren.
Der Bachelor Professional hingegen ist das gelungene Gegenstück: Er adressiert eine Zielgruppe ohne beitragsfreie Alternative, zwingt die Hochschulen und die Berufsbildung zur inhaltlichen Kooperation und schafft damit eine echte Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung.
Rechtspolitisch wäre daher zu überlegen, entweder die Zulassung zu den weiterbildenden Bachelorstudien von den Voraussetzungen des ordentlichen Studiums zu entkoppeln oder ehrlicherweise einzuräumen, dass dieses Format neben dem Bachelor Professional keine eigenständige Funktion erfüllt.
Die Zukunft der hochschulischen Weiterbildung auf Bachelorniveau liegt eindeutig beim BPr.
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Martin Stieger
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