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VIS Doctoral School – 140 Absolvent*innen – eines der erfolgreichsten grenzüberschreitenden Promotionsprogramme innerhalb der Europäischen Union

Mehr als 25 Jahre Europäischer Hochschulraum

1999 wurde mit der sogenannten Bologna-Erklärung der Grundstein für den Europäischen Hochschulraum gelegt. Sein Ziel hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren: Grenzenloses Studieren und Forschen in ganz Europa möglich zu machen.

Zielsetzungen des Europäischen Hochschulraums

Konkret soll der Europäische Hochschulraum (EHR) Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie dem wissenschaftlichen Personal Mobilität im Sinne von Austausch und Sammlung von Auslandserfahrung im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistungen ermöglichen.

So lautete das Ziel der sogenannten „Bologna-Erklärung“, auf die sich die Bildungs- und Wissenschaftsminister 1999 geeinigt hatten. Österreich war durch Caspar Einem, dem damaligen Wissenschaftsminister, vertreten.

Bis heute hat sich daran nichts geändert, auch wenn sich mittlerweile 48 europäische Länder und die Europäische Kommission sowie einige Interessensvertretungen am EHR beteiligen.

140 erfolgreiche Promotionen

Drei Kolleg*innen haben Ende Oktober ihre Dissertationen erfolgreich verteidigt – dazu gratulieren wir sehr herzlich!

Damit kann VIS Vienna International Studies in der seit Mai 2013 bestehenden Kooperation mit der UNIBIT bereits 140 erfolgreiche Promotionen feiern.

Wissenswertes zum Promotionsprogramm

  • wird von VIS in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT in Sofia 
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das international anerkannte Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Der PhD Club

Ein besonderes Service für unsere Studierenden und Absolventen. Mehr dazu

Absolventenstimmen

Das sagen unsere Absolventen: Erfahrungsberichte von Absolventen finden Sie im Newsartikel 116 erfolgreiche Promotionen – Das sagen unsere Absolventen/innen und auf YouTube  –  Playlist Absolventenstimmen

Unser jährliches PhD Get Together

Vier Tage für unsere promovierten, gegenwärtigen und künftigen Doktoranden, zusammen mit Freunden und/oder Familie um persönliche Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen, die UNIBIT und Sofia kennenzulernen. Mehr dazu

Zugangsvoraussetzungen, Ablauf, Kosten, Titelführung,… Dr. oder PhD?

Melden Sie sich ganz einfach per Mail office@viennastudies.com an und erhalten dann den Link zu unserem Whereby online-meeting room.

INFO ABEND PROMOTION    

🗓  Mittwoch, 10. Dezember 2025

🕕 18.00 bis 19.30 Uhr 

📍 Whereby online meeting (wir schicken Ihnen gerne den Link zu)

Vortrag:         Dr. Dr. Martin Stieger

Anmeldung:  Schreiben Sie uns ein Email an office@viennastudies.com

Wenn Sie möchten –  gerne auch mit Ihren Fragen.


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Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD)
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Publikationen unserer Absolventinnen und Absolventen
Publikationen unserer Absolventinnen und Absolventen

[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Dr.h.c. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Mit Vienna International Studies promovieren – lernen Sie eines der erfolgreichsten grenzüberschreitenden Promotionsprogramme innerhalb der Europäischen Union kennen

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  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

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Kontakt

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VIS Bildungsberatung  


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Kommunikation

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Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

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75 Jahre UNIBIT/ULSIT

Forschung ohne Grenzen: ULSIT, der Europäische Hochschulraum und ein erfolgreiches Modell der wissenschaftlichen Zusammenarbeit

Im Jahr 2025 feiert die Universität für Bibliothekswesen und Informationstechnologien (ULSIT, UNIBIT) ihr bemerkenswertes 75-jähriges Bestehen und blickt auf eine ereignisreiche Geschichte zurück, die eng mit der Entwicklung der europäischen Hochschulbildung verbunden ist.

Die Schaffung des Europäischen Hochschulraums und die Bologna-Erklärung von 1999 markieren einen wichtigen Meilenstein in der europäischen Bildungspolitik.

Die Förderung der Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Universitäten durch vergleichbare Studienstrukturen, ein ECTS-System und gemeinsame Qualitätsstandards wurde zu einem zentralen Ziel unserer Bildungseinrichtungen.

Die ULSIT hat dieses Ziel nicht nur verfolgt, sondern den Weg konsequent mitgestaltet und sich als moderne europäische Universität positioniert.

Das 75-jährige Jubiläum unterstreicht auch eine bemerkenswerte Leistung in der Vision der ULSIT, sinnvolle internationale Kooperationen im Hochschulbereich zu schaffen: 12 Jahre grenzüberschreitende Doktorandenausbildung zusammen mit der österreichischen Bildungsorganisation „Vienna International Studies“.

Als Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind die Doktoratsstudiengänge der ULSIT von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung in Österreich anerkannt.

Diese institutionelle Qualitätssicherung ist ein weiterer Beweis für die hohe Integration der ULSIT in den Europäischen Hochschulraum. Im Rahmen des gemeinsamen Projekts wurden bisher 116 Forscherinnen und Forscher erfolgreich zum Doktorat ausgebildet.

Besonders bemerkenswert ist, dass fast 20 von ihnen inzwischen Professuren an österreichischen und deutschen Universitäten innehaben und andere die Ergebnisse ihrer Forschung zur Verbesserung von Strategien und täglichen Abläufen in staatlichen und privaten Organisationen in diesen Ländern nutzen. Einige der Dissertationen dienten als Grundlage für neue Bücher, die in mehrere Sprachen übersetzt und weltweit verbreitet wurden.

Eine solche forschungsorientierte Zusammenarbeit schafft eine stabile und nachhaltige akademische Brücke – nicht nur zwischen Bulgarien, Österreich und Deutschland, sondern auch zwischen dem Hochschulstudium und den modernen praktischen Anforderungen der beruflichen Realität.

In ihrer jetzigen Form ist diese Partnerschaft eine der erfolgreichsten Doktorandenausbildungen, die seit der Schaffung des Europäischen Hochschulraums zwischen zwei oder mehr Ländern eingerichtet wurden. Sie ist ein Beweis dafür, dass Europa besonders stark ist, wenn Wissen gemeinsam genutzt und weiterentwickelt wird, nationale Grenzen überschreitet und den Europäischen Hochschulraum mit Leben erfüllt.

Parallel zur Doktorandenausbildung entsteht eine weitere wichtige Brücke. Diese Brücke transportiert neues kulturelles, historisches und soziales Wissen in den Köpfen der Doktoranden. Die Diskussionsrunden und Aktivitäten während der traditionellen jährlichen PhD Get Together-Veranstaltungen vermitteln Wissen über Bulgarien als Heimat der ältesten Stadt Europas, des kyrillischen Alphabets, duftender Rosenfelder, des ältesten Goldschatzes der Welt, des UNESCO-geschützten „Nestinarstvo“ und vieles mehr.

Sofia gilt als moderne, tolerante und sich schnell verändernde Stadt, die aufgrund des Talents ihrer Einwohner, der guten Infrastruktur und der Ausbildung in diesem Bereich zu einem der größten IT-Zentren Europas wird. Als jemand, der Bulgarien seit mehr als 20 Jahren kennt, bin ich sehr stolz auf diese Leistung.

Zum Jubiläum der ULSIT sind zahlreiche denkwürdige Veranstaltungen geplant. Den Grundstein für die positive 75-jährige Geschichte legen jedoch die täglichen Leistungen des bemerkenswerten Teams der ULSIT – dieses Engagement und dieser Einsatz für Lehre, Forschung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit tragen nicht nur zu akademischer Exzellenz bei, sondern auch zur europäischen Integration durch Bildung.

Ich bin froh, dass ich die ULSIT als Paradebeispiel für die Kraft gemeinsamer Bildungswege in einem vereinten Europa und als eine der besten Botschafterinnen Bulgariens weltweit aus nächster Nähe miterleben durfte.

Ich gratuliere dem Team der Universität zu seiner Entschlossenheit, die europäische Bildung mit einer Vision von Zusammenhalt, hohen Standards und Nachhaltigkeit voranzutreiben.

Frohe Feiertage, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger, Rektor der Allensbach-Hochschule, Deutschland, Mitglied der Klasse V. Sozialwissenschaften, Recht und Wirtschaft der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste, CEO VISVienna International Studies

75 years of UNIBIT/ULSIT

Graduate holding certificate at Universität graduation ceremony with faculty and crowd

Akademiker*innen leben länger!

Knapp sieben Jahre leben Männer mit Hochschulabschluss länger als jene mit Pflichtschulabschluss. Bei Frauen sind es vier Jahre.

Je besser die Ausbildung ist, desto länger leben Frauen und Männer in Österreich: Hierzulande werden Akademikerinnen und Akademiker am ältesten. Absolventinnen und Absolventen von Pflichtschulen sterben im Schnitt deutlich früher. Das teilte die Statistik Austria nach Auswertung der demographischen Indikatoren 2022 nach Bildungsabschluss mit.

Österreichs Bevölkerung wird immer älter. 2023 lag die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen bei 84,2 Jahren, die der Männer mit 79,4 Jahren rund fünf Jahre darunter. Neben den Geschlechterunterschieden besteht allerdings auch ein deutlicher Unterschied in der Lebenserwartung nach Bildungsabschlüssen: 35-jährige Männer mit Hochschulabschluss haben eine um knapp sieben Jahre höhere Lebenserwartung als gleichaltrige Männer, die maximal die Pflichtschule abgeschlossen hatten, bei 35-jährigen Frauen lag der bildungsabhängige Unterschied in der Lebenserwartung bei etwa viereinhalb Jahren“, sagte Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor der Statistik Austria.

Kluft wird größer

Die Kluft bei der Lebenserwartung zwischen Menschen mit niedrigster und höchster abgeschlossener Schulbildung wurde in den vergangenen Jahren nochmals größer: Im Jahr 2015 lebte ein 35-jähriger Akademiker noch 6,3 Jahre, eine Akademikerin 3,4 Jahre länger als Menschen mit niedriger Ausbildung. Im Jahr 2022 vergrößerte sich dieser Unterschied bei Männern auf 6,9 Jahre und bei Frauen auf 4,6 Jahre.

Die Analyse aus dem Jahr 2022 zeigt, dass im Alter von 35 Jahren, wenn die meisten Personen ihren formalen Bildungsweg abgeschlossen haben, Männer mit Hochschulabschluss erwarten können, im Durchschnitt 84,0 Jahre alt zu werden, jene mit Pflichtschulabschluss hingegen im Durchschnitt nur 77,1 Jahre. Die Lebenserwartung von 35-jährigen Frauen mit Pflichtschulabschluss liegt bei 82,8 Jahren, jene von Frauen mit Hochschulabschluss bei 87,4 Jahren, wie die Statistik Austria mitteilte.

Frauen mit niedriger Bildung bekommen mehr Kinder

Außerdem zeigte sich, dass die Anzahl der Kinder stark mit der Ausbildung zusammenhängt. Frauen mit Matura oder Kollegabschluss hatten zwischen 2015 und 2022 durchgehend die niedrigste Gesamtfertilitätsrate. Die meisten Babys bekommen Frauen ohne eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung. Bekamen Pflichtschulabsolventinnen 2022 im Schnitt 1,61 Kinder, lag diese Zahl bei Frauen mit Matura bei 1,24; Hochschulabsolventinnen hatten mit 1,34 die zweitniedrigste Kinderzahl. Erkennbar sind aber auch gegenläufige Trends: Pflichtschulabsolventinnen weisen seit 2015 eine sinkende Fertilitätsrate auf, wenn auch ausgehend von einem hohen Niveau von 2,00 Kindern. Für 2022 ist generell über alle Gruppen ein Absinken der Fertilitätsraten erkennbar, am stärksten bei Frauen mit Matura oder Hochschulabschluss.

Auch bei der Geburt des ersten Kindes sind Akademikerinnen durchschnittlich älter: Während das durchschnittliche Alter bei der ersten Geburt bei Frauen mit Pflichtschulabschluss im Jahr 2022 bei 29,17 Jahren lag, waren Akademikerinnen im Durchschnitt bereits 33,83 Jahre alt. (APA)

Verlängern Sie Ihr Leben und studieren Sie mit Hilfe von VIS Vienna International im In- und Ausland:

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

VIS Bildungsberatung

Österreich: Bildungskarenz und Bildungsteilzeit auch mit einem deutschen Kontaktstudium möglich

Kontaktstudien:

Ein Kontaktstudium ist eine akademische Weiterbildung und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.

Kontaktstudien werden durch deutsche Hochschulen eingerichtet und können privatrechtlich ausgestaltet werden.

Die Hochschulen stellen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat aus.

Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen und stellen dabei in Kooperationsverträgen sicher, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.

Die mit der Hochschule kooperierende Einrichtung verpflichtet sich in diesen Kooperationsverträgen, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.

In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.

Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.

Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.

So kann man beispielsweise mit dem Kontaktstudium Management und Marketingwelches von VIS Vienna International Studies als Fernstudium angeboten wird, in das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule einsteigen und wird dieses Kontaktstudium auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Aktuelle Informationen zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz, Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer und Arbeitgeberin/Arbeitgeber

Allgemeine Informationen

Eine Bildungskarenz kann zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ab dem siebenten Arbeitsmonat gegen Entfall des Arbeitsentgeltes für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis maximal einem Jahr vereinbart werden. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate dauern muss und die Gesamtdauer der einzelnen Teile ein Jahr nicht überschreiten darf. Eine neuerliche Bildungskarenz kann frühestens nach Ablauf von vier Jahren ab Beginn der letzten Bildungskarenz angetreten werden (Rahmenfrist).

Auch Saisonbeschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bildungskarenz vereinbaren.

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ununterbrochen bereits mehr als sechs Monate gedauert hat, besteht  die Möglichkeit, mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit in der Dauer von vier Monaten bis zu zwei Jahren zu vereinbaren und somit Weiterbildungsmaßnahmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrzunehmen, ohne dieses gänzlich karenzieren zu lassen. Wie die Bildungskarenz kann auch die Bildungsteilzeit innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren in Teilen vereinbart werden. Die Dauer eines Teils hat mindestens vier Monate zu betragen und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit.

Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) besteht für die Zeit der Bildungskarenz Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern die Bildungskarenz in Anspruch nehmenden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllen und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme von mindestens 20 Wochenstunden nachweisen. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren beträgt die geforderte Mindestinanspruchnahme der Weiterbildung 16 Wochenstunden, wenn keine längeren Betreuungsmöglichkeiten für das Kind bestehen.

Für die Zeit einer vereinbarten Bildungsteilzeit besteht Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld, wenn die unmittelbar davorliegende Normalarbeitszeit für zumindest 6 Monate unverändert gewesen ist. Weiters muss die arbeitslosenversicherungsrechtliche Anwartschaft erfüllt sein und die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden nachgewiesen werden.

Ein Zuverdienst aus einer Beschäftigung zu einer anderen Arbeitgeberin/einem anderen Arbeitgeber im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt. Einkünfte auf Grund einer Ausbildung (z.B. Krankenpflegeschule) dürfen das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.

Voraussetzungen

  • Dauer der Beschäftigung vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit für den Bezug von Weiterbildungsgeld:
    • Ununterbrochenes nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens sechs Monate bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber
    • Bei Saisonbeschäftigten: Ununterbrochenes befristetes und nicht geringfügiges Arbeitsverhältnis über mindestens drei Monate sowie innerhalb der letzten vier Jahre vor Antritt der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit ein Gesamtausmaß von sechs Monaten bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber (Zeiten von befristeten Arbeitsverhältnissen bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber werden zusammengerechnet)
    • Im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in der Dauer von mindestens sechs Monaten ist die Vereinbarung einer Bildungskarenz möglich, da diese Zeiten auf die Anwartschaft angerechnet werden.
  • Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit. Weitere Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass die Vereinbarung schriftlich erfolgen muss und Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung zu enthalten hat. Wesentlich ist der für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion: Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Für den Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld muss das während der Bildungsteilzeit erzielte Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen (ein Zuverdienst aus einer anderen Beschäftigung ist – wie oben angeführt – bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt).
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im erforderlichen Ausmaß (siehe oben):
    • Erfolgt die Weiterbildung in Form eines Studiums an einer in § 3 Studienförderungsgesetz genannten Einrichtung (das sind insbesondere Universitäten, Fachhochschulen, pädagogische Hochschulen sowie medizinisch-technische und Hebammenakademien), ist dem AMS nach jedem Semester ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen im Umfang von vier Semesterwochenstunden oder acht ECTS-Punkten (bei Bildungsteilzeit: zwei Semesterwochenstunden oder vier ECTS-Punkten) oder ein anderer geeigneter Erfolgsnachweis (z.B. eine Bestätigung der Einrichtung über den voraussichtlich zu erwartenden positiven Abschluss einer Diplomarbeit) vorzulegen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden und liegen keine Nachsichtsgründe dafür vor, geht der Anspruch auf Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld für die noch verbleibende mögliche Bezugsdauer innerhalb des Rahmenzeitraums von vier Jahren verloren.
    • Erfolgt die Weiterbildung außeruniversitär, so sind Weiterbildungsmaßnahmen im Mindestausmaß von 20 (16 bei Betreuungspflichten) Wochenstunden erforderlich. Die Weiterbildungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein. Eine Prüfung der tatsächlichen Teilnahme (Teilnahmenachweis) an der Maßnahme erfolgt durch das AMS.

Zuständige Stelle

Das Arbeitsmarktservice (AMS) des Hauptwohnsitzes der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers.

Zusätzliche Informationen

Für die Dauer der für die Bildungskarenz vorgesehenen vierjährigen Rahmenfrist sind Vereinbarungen über eine Bildungsteilzeit grundsätzlich unwirksam. Ebenso sind Vereinbarungen über eine Bildungskarenz während der Rahmenfrist der Bildungsteilzeit unwirksam. Wurde jedoch eine Bildungskarenz vereinbart und dabei die höchstzulässige Dauer nicht ausgeschöpft, so besteht die Möglichkeit, einmalig von der Bildungskarenz zur Bildungsteilzeit zu wechseln. Eine derartige Vereinbarung hat zur Folge, dass für die laufende Rahmenfrist die Vereinbarung einer weiteren Bildungskarenz unzulässig ist. Gleiches gilt für den Wechsel zwischen Bildungsteilzeit und Bildungskarenz. Für den Wechsel zwischen Bildungskarenz und Bildungsteilzeit wurde ein Umrechnungsschlüssel im Verhältnis eins zu zwei gesetzlich festgelegt.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: office@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

YouTubeProfessor

PhD Get-Together 2024 an der UNIBIT

Alljährlich besuchen anlässlich der Endverteidigung ihrer Dissertation durch Studierenden aus dem grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogramm von Vienna International Studies mit der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien, Sofia, Studenten und Absolventen, Interessierte und Ehrengäste die UNIBIT.

Heuer konnten sich die Studierenden darüber freuen, dass die stellvertretende Missionschefin der Österreichischen Botschaft in Sofia, Frau Gesandte Mag.a. Bierbaumer die akademische Feier der UNIBIT beehren konnte.

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2013/14 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Das letztjährige PhD Get-Together an der UNIBIT:

Einige Eckdaten zum besonderen Jahr 2024 für die UNIBIT (oder auch ULSIT) und das grenzüberschreitende Promotionsprogramm von Vienna International Studies:

  • 25 Jahre Europäischer Hochschulraum:  Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen. Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war damals, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist. Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR.
  • 20 Jahre UNIBIT als Volluniversität
  • 10 Jahre grenzüberschreitendes Promotionsprogramm UNIBIT – Vienna International Studies
  • 101 erfolgreiche Promotionen – am 05. 09. 2024 kamen weitere drei dazu.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Das Doktoratsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

➡️ Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Ihre eigenen zeitlichen Möglichkeiten bestimmen auch die Dauer Ihres Promotionsstudiums.

Präsenz ist keine erforderlich, lediglich die Endverteidigung Ihrer Dissertation erfolgt in Sofia.

‌Innerhalb des Programms sind fünf bis sechs Prüfungen abzulegen (je nachdem, ob Sie bereits einen Nachweis von Englischkenntnissen erbringen können oder nicht), drei Publikationen (so Sie noch keine nachweisen können) und die Dissertationsschrift zu fertigen.

➡️ Unser Team begleitet Sie durch das gesamte Promotionsverfahren

In unserem PhD Club stellen wir unseren Studierenden zahlreiche Informationen zu unserem Promotionsprogramm – hervorragend aufbereitet mit Videos, Vorlagen, „Schritt für Schritt Anleitungen“… – zur Verfügung. 

Wir bemühen uns damit, unsere Studierenden bestmöglich zu unterstützen und wird dieser ständig mit weiteren Informationen und Hilfestellungen ergänzt.

Links zu den Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich hier:

📌 VIS Website NEWS Artikel zum Thema Promotion

🎬 VIS Absolventenstimmen 

🎬 Ablauf des Promotionsprogramms 

🎬 Wie unterstützen wir unsere Studierenden während des Promotionsprogramms? 

🎬 VIS Youtube Videos zum Thema Promotion

👓 Martin Stieger BLOG

Kontakt

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Video – Wie unterstützen wir unsere Studierenden während des Promotionsprogramms? 

[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Österreich: Studierende sind älter und arbeiten mehr

BILDUNG / APA / 22.07.2024, 09:20

Studierende sind in Österreich im Schnitt älter und arbeiten mehr. Das zeigt die aktuelle Eurostudent-Studie, in der die sozialen und ökonomischen Studienbedingungen in 25 Staaten gegenübergestellt werden.

Studierende aus nicht-wohlhabenden Familien müssen hierzulande besonders oft arbeiten.

Unter jenen, die mehr als 20 Stunden berufstätig sind, könnten sich drei Viertel ohne Arbeit das Studium nicht leisten.

Jeder Achte denkt ernsthaft über den Abbruch des Studiums nach.

APA (Hirsch)

Österreichs Studierende sind im Schnitt 27,1 Jahre alt, die Hälfte ist älter als 25.

Im Schnitt der Vergleichsländer liegt das Alter bei 25,9 Jahren bzw. einem Drittel über 25-Jähriger. Die Bandbreite ist dabei allerdings groß und reicht von einem Durchschnittsalter von 20,9 Jahren in Aserbaidschan bis zu 31,4 in Island.

Generell sind laut der Untersuchung vor allem Studierende, die nicht aus Akademikerfamilien kommen und nach Berufserfahrung oder auf alternativen Wegen ein Hochschulstudium beginnen, beim Studienbeginn bereits älter.

Dasselbe gilt für Studentinnen und Studenten, die mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Sie sind in der Regel öfter vom eigenen Einkommen abhängig und können weniger auf Unterstützung der Eltern oder des Staates setzen.

In Österreich ist die Gruppe berufstätiger Studierender vergleichsweise groß: 56 Prozent sind während des ganzen Semesters berufstätig, weitere 13 Prozent zeitweise. Frauen arbeiten im Schnitt 20 Stunden pro Wochen, Männer 23. Bei immerhin 55 Prozent hat der Job dabei einen (sehr) starken Bezug zum Studium.

31 Prozent arbeiten gar nicht

Nur 31 Prozent arbeiten in Österreich gar nicht – weniger sind es nur in vier der untersuchten Länder.

Addiert man Pflichtveranstaltungen, Selbststudium und Arbeit, kommen Österreichs Uni-Studierende auf eine 45-Stunden-Woche, Studierende anderer Hochschulformen (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Privatuni) auf 51 Stunden. Im Länder-Schnitt sind es 48 bzw. 50 Stunden.

Studierende aus nicht-wohlhabenden Familien arbeiten dabei in Österreich deutlich öfter neben dem Studium (76 gegenüber 62 Prozent), sie definieren sich auch öfter als Berufstätige als Studierende aus wohlhabenden Familien (39 gegenüber 17 Prozent).

Drei Viertel der Studierenden, die über 20 Stunden pro Woche arbeiten, könnten sich nach eigenen Angaben ohne ihren Job das Studium gar nicht leisten.

Wenig überraschend ist intensives Arbeiten für den Studienerfolg ein Problem: 14 Prozent in dieser Gruppe denken ernsthaft über einen Abbruch ihres Studiums nach. Unter den nicht-berufstätigen Studierenden sind es nur halb so viele.

20 Prozent wohnen bei ihren Eltern

Wo Österreich noch hervorsticht: Vergleichsweise wenige Studierende wohnen in Österreich bei ihren Eltern (20 gegenüber 34 Prozent).

Auch der Anteil an Studierenden mit Kind ist in Österreich mit neun Prozent relativ gering (und das trotz des höheren Altersschnitts). Im Länder-Schnitt sind es 12 Prozent, in anderen Ländern mit ebenfalls älterer Studierendenschaft noch deutlich mehr.

Auffällig sind auch die Ergebnisse im Studienteil zu Diskriminierung: Studierende aus Österreich berichteten vergleichsweise oft, dass sie an ihrer Hochschule aufgrund bestimmter Merkmale schlecht behandelt wurden.

Insgesamt gaben 30 Prozent der österreichischen Studierenden an, an den Hochschulen diskriminiert zu wenden. Nur in Spanien und Portugal waren es ähnlich viele, der Schnitt der 25 Länder lag bei 22 Prozent.

Mehr Berichte über Diskriminierung gab es in Österreich vor allem aufgrund des Geschlechts und der Herkunft, auch die Bildung der Eltern wurde häufiger als im Länder-Schnitt als Grund genannt.

Nur schlechte Behandlung aufgrund des Gewichts ist an heimischen Hochschulen laut Befragung seltener Thema als in anderen Ländern Europas.

Mit Hilfe der Fernlehre lassen sich Beruf, Familie und Studium leichter in Einklang bringen:

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: HBB-Gesetz in Kraft – Höhere Berufliche Bildung – Qualifikationen der beruflichen Bildung

Das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung ermöglicht es, neue berufspraktische Abschlüsse in Österreich zu entwickeln. Diese reagieren auf konkreten Bedarf am Arbeitsmarkt, können berufsbegleitend erworben werden und ermöglichen so Fach- und Führungskarrieren.

Deutschland hatte im Berufsbildungsgesetz (BBiG) – § 53 – bereits mit 01. 01. 2020 vorgelegt und drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung geschaffen:

  • erste Fortbildungsstufe: Geprüfte Berufsspezialistin, Geprüfter Berufsspezialist (NQR-Niveau V)
  • zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional (NQR-Niveau VI)
  • dritte Fortbildungsstufe: Master Professional (NQR-Niveau VII)

Österreich ist diesen Bezeichnungen – warum eigentlich? – nicht gefolgt und hat eigene geschaffen (siehe weiter unten)

Warum braucht es die HBB?

Die WKO dazu:

  • Derzeit denken viele Österreicher:innen bei höherer/tertiärer Bildung ausschließlich an akademische Qualifikationen. Wichtige berufspraktische Abschlüsse wie Meister:in, Befähigte:r oder Ingenieur:in werden nicht als gleichwertig wahrgenommen.
  • In vielen Fachbereichen gibt es keine Meister- oder Befähigungsprüfung. Somit fehlen Qualifikationen für hochkompetente Fachkräfte, die sich im Betrieb weiterentwickeln wollen.
  • Durch die Möglichkeit zur Höherqualifikation können besonders weiterbildungs- und leistungsbereite Mitarbeiter:innen leichter im Betrieb gehalten werden.
  • Österreichische Unternehmen haben Nachteile bei internationalen Ausschreibungen, die offiziell nachweisbare, höhere Qualifikationsniveaus von beteiligten Mitarbeiter:innen einfordern.
  • Mit dem Arbeits- und Fachkräftemangel steigt der Bedarf an beruflicher Höherqualifikation.

Die WKO nennet mögliche Beispiele für künftige HBB-Qualifikationen?

Handel

  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ) als Filial- bzw. Regionalleitung (aufbauend auf Lehrberuf Einzelhandelskaufmann/-frau) – NQR 5

Handwerk und Gewerbe

  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Technische Projektleitung bzw. Servicetechnik im Bereich Heizungstechnik – NQR 5
  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Energieeffizienztechnik, aufbauend auf unterschiedliche Lehrberufe, z.B. Rauchfangkehrer:in – NQR 5

Umwelt- und Klimatechnologie

  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ) Dachdeckerei/Fassadenbau mit Spezialisierung Photovoltaik/ Solarthermie – NQR 5

Industrie und Herstellung von Waren

  • Duale Akademie Professional – Automatisierungstechnik-Mechatronik – NQR 5

Wie trägt die HBB zur Aufwertung der Lehre bei?

  • Österreichs System der dualen Ausbildung ist international als Erfolgsmodell hoch angesehen und wird vielfach kopiert.
  • Im Inland selbst wird die Lehre derzeit allerdings noch zu selten als Einstieg in Fach- und Führungskarrieren gesehen.
  • Mit der HBB werden – an die Lehrabschlussprüfung anschließend – durchgängige Karrierewege möglich, die zu anerkannten höheren Bildungsabschlüssen führen.
  • Dadurch erfährt die Lehrlingsausbildung größere gesellschaftliche Anerkennung.

Welche Abschlussbezeichnungen werden mit der HBB möglich?

Für Abschlüsse der Höheren Beruflichen Bildung sind folgende Stufenbezeichnungen geplant:

  • auf NQR-Niveau 5: Höhere Berufsqualifikation (HBQ) – englisch: Extended Professional Qualification
  • auf NQR-Niveau 6: Fachdiplom (FD) – englisch: Professional Certificate
  • auf NQR-Niveau 7: Höheres Fachdiplom (HFD) – englisch: Advanced Professional Certificate

§ 5 (1) Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz):

Die Qualifikation entspricht den Deskriptoren mit Bezug zu folgenden Qualifikationsniveaus:Abschlussbezeichnungen (jeweils plus Ergänzung mit Bezug zum Fachgebiet der Qualifikation)Englische Abschlussbezeichnungen (jeweils plus Ergänzung mit Bezug zum Fachgebiet der Qualifikation)
NQR 5Höhere Berufsqualifikation (HBQ)Extended Professional Qualification
NQR 6Fachdiplom (FD)Professional Certificate
NQR 7Höheres Fachdiplom (HFD)Advanced Professional Certificate

(2) Personen, die im Rahmen eines Validierungs- oder Prüfungsverfahrens eine Qualifikation gemäß diesem Bundesgesetz erworben haben, sind berechtigt, die entsprechende Abschlussbezeichnung im privaten und geschäftlichen Verkehr zu führen.

Das HBB-Gesetz normiert dadurch auch einen Bezeichnungsvorbehalt:

Strafbestimmungen:

§ 17. (1) Wer vorsätzlich eine Abschlussbezeichnung gemäß § 5 oder eine den Abschlussbezeichnungen ähnliche Bezeichnung unberechtigt verleiht, vermittelt oder führt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 15 000 Euro zu bestrafen ist.

(2) Unberechtigt ist die Verleihung oder Führung insbesondere dann, wenn die Abschlussbezeichnung oder die ähnliche Bezeichnung nicht von einer zuständigen gemäß § 12 ermächtigten Validierungs- und Prüfungsstelle stammt.

Wann gibt es die ersten HBB-Qualifikationen?

Das Gesetz ist mit 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss erfolgt: Es werden von mehreren Branchen bereits Qualifikationen vorbereitet, die in der Folge beim Wirtschaftsministerium eingereicht und voraussichtlich ab Anfang 2025 angeboten werden können. Bis HBB-Qualifikationen in größerer Zahl vorliegen, wird es allerdings etwas dauern.

Wie verändert sich Österreichs Bildungslandschaft durch die HBB?

Das HBB-Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, an der Harmonisierung zwischen Ausbildungs- und Berufsrecht muss allerdings weitergearbeitet werden.

VIS Vienna International Studies sieht sich jedenfalls darin bestärkt, alle Bemühungen von Studieninteressierten mit Bildungsreserven zu unterstützen, damit diese

berufliche Abschlüsse für akademische Anschlüsse nutzen

können und im Fernstudium auch berufsbegleitend und neben Familie und Betreuungsverpflichtungen im In- und Ausland aufbauend auf der beruflichen Vorbildung Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat/PhD) oder als akademische Weiterbildung auch spezielle Zertifikatskurse und Kontaktstudien absolvieren können.

Denn mit den Anrechnungs- und Studienmöglichkeiten auf Grund der beruflichen Vorbildung ergeben sich oft ungeahnte Möglichkeiten.

VIS Vienna International Studies informiert Sie gerne näher.

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VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Das VIS Kontaktstudium:

Kontaktstudium Management und Marketing:

Joseph Schumpeter Institut Wels – freiwillige Vereinsauflösung

Mit einstimmigem Beschluss der Generalversammlung vom 05. April 2024 hat der Verein Joseph Schumpeter Institut Wels (JSI) seine freiwillige Auflösung beschlossen und sich damit nach mehr als 20jähriger Vereinstätigkeit selbst aufgelöst.

Die erfolgreiche Durchführung von Seminaren und Lehrgängen und insbesondere der Fernstudien (Vereinszweck) war schon Jahre davor Vienna International Studies anvertraut worden.

Das JSI war im Dezember 2003 als außeruniversitäre wissenschaftliche Bildungseinrichtung gegründet worden, um lebenslanges, berufsbegleitendes Lernen in Fernlehre zu ermöglichen. 

In den Jahren 2005 bis 2012 konnten tausende Studierende in den Lehrgängen universitären Charakters des JSI:  

  • Betriebsorganisation
  • Finanzcoaching
  • Unternehmensrechnung – Controlling
  • Immobilienmanagement
  • MBA General Management

graduiert bzw. spondiert werden.

Auf Grund eines Geschäftsbesorgungs- und Managementvertrages wurden die JSI-Lehrgänge von der Welser WWEDU World Wide Education GmbH angeboten und durchgeführt.

Die teils legendären Graduierungsfeiern fanden zum größten Teil in Wels, aber z.B. auch in Wien statt.

Seit dem österreichweiten Auslaufen der Lehrgänge universitären Charakters arbeitete das JSI mit VIS Vienna International Studies  in Wien und Wels zusammen.

Vienna International Studies, mittlerweile auch schon 12 Jahre in der Aus- Fort- und Weiterbildung tätig (am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen), ermöglicht ein internationales Studium von zu Hause aus und setzt damit (und mit den JSI-Gründern an Bord) die Arbeit mit und für Studierende im In- und Ausland erfolgreich fort.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studierenECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-StufenBachelorMasterMagisterDoktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

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VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Zu Berufsrechten nach Lehrgängen universitären Charakters, zu Anrechnungen in weiteren Studien und Lehrgängen, dem dadurch möglichen Entfall der Unternehmerprüfung, der Titelführung u.v.a.m. finden sich in meinem Blog viele für Sie hoffentlich interessante Beiträge:

Berufsrecht:

Anrechnung:

Nutzung der ECTS für weitere Studien:

Eintragbarkeit und Titelführung:

Mit dem MBA promovieren?

Allgemeines:

Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Hans Sachs Institut Wels – freiwillige Vereinsauflösung

Mit einstimmigem Beschluss der Generalversammlung vom 05. April 2024 hat der Verein Hans Sachs Institut Wels seine freiwillige Auflösung beschlossen und sich damit nach mehr als 30jähriger Vereinstätigkeit selbst aufgelöst.

Die erfolgreiche Durchführung von Seminaren und Lehrgängen und insbesondere der Fernstudien (Vereinszweck) war schon Jahre davor Vienna International Studies anvertraut worden.

Das Hans Sachs Institut Wels wurde im Mai 1993 von Renate und Martin Stieger mit der Idee gegründet, die lebenslange Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere für Berufstätige zu ermöglichen.

Namensgeber war Hans Sachs, der auch in Wels von „der Muse geküsst wurde“.

Mit großem Erfolg konnten jahrelang gut besuchte Seminare[1], insbesondere die Seminare „Fachkraft Recht[2]“, eine Seminarreihe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorwiegend aus Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten abgehalten werden.

In den Jahren 2003 bis 2012 hatte das HSI das Recht den Lehrgang universitären CharaktersAkademisches Verwaltungsmanagement“ (Abschluss als akademische/r Verwaltungsmanager/in) und in den Jahren 2005 bis 2012 den Lehrgang universitären CharaktersPublic Management“ anzubieten und damit auch den akademischen Grad MPAMaster of Public Administration – zu verleihen.

Das HSI konnte damit als erste Bildungseinrichtung Österreichs den akademischen Grad MPA verleihen, hatte diesen somit[3] in Österreich eingeführt.

In den Jahren 2004 bis 2012 wurden die HSI-Lehrgänge durch die vom HSI mittels Geschäftsbesorgungs- und Managementvertrag beauftragte WWEDU World Wide Education GmbH, Wels, erfolgreich angeboten und durchgeführt.

Die teils legendären Graduierungsfeiern fanden zum größten Teil in Wels, aber z.B. auch in Wien statt.

Seit dem österreichweiten Auslaufen der Lehrgänge universitären Charakters arbeitete das HSI mit VIS Vienna International Studies  in Wien und Wels zusammen.

Vienna International Studies, mittlerweile auch schon 12 Jahre in der Aus- Fort- und Weiterbildung tätig (am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen), ermöglicht ein internationales Studium von zu Hause aus und setzt damit (und mit den HSI-Gründern an Bord) die Arbeit mit und für Studierende im In- und Ausland erfolgreich fort.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

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VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Zu Berufsrechten nach Lehrgängen universitären Charakters, zu Anrechnungen in weiteren Studien und Lehrgängen, dem dadurch möglichen Entfall der Unternehmerprüfung, der Titelführung u.v.a.m. finden sich in meinem Blog viele für Sie hoffentlich interessante Beiträge:

Berufsrecht:

Anrechnung:

Nutzung der ECTS für weitere Studien:

Eintragbarkeit und Titelführung:

Mit dem MBA promovieren?

Allgemeines:

Fragen zum Beitrag, zum Ausbildungs- und Berufsrecht, zu Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

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Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium


[1] Z.B. Insolvenzrecht-Vertiefung, Selbstbemessung von Gebühren- und Verkehrsteuergeschäftsfällen/Vertiefung , Aus HGB wird UGB – Unternehmensgesetzbuch; Grundlagen und Neuerungen, Der Umgang mit schwierigen Situationen oder schwierige Situationen managen, So erstellen Sie Ihren Business Plan, Neuerungen im Kostenrecht – zivilgerichtliches Verfahren und Verfahren außer Streit, Von der Pfändung bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Einbringung im finanzbehördlichen Abgabenverfahren,

Selbstbemessung von Gebühren- und Verkehrsteuergeschäftsfällen (Basisseminar und Vertiefungsseminar)

[2] Bestehend aus den 5 Seminaren: Firmenbuch, Grundbuch, Außerstreitverfahren, Insolvenzrecht, Exekution

[3] 369. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über den akademischen Grad „Master of Public Administration“, Hans Sachs Institut Wels, Lehrgang „Public Management“

Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Das Hans Sachs Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Public Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Public Management“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Public Administration“, abgekürzt „MPA“, zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2005 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Gehrer