Archiv für den Monat: September 2021

DHV-Symposium 2021 – (K)eine Zäsur!? Die Covid-19-Pandemie und ihre Folgen im Spiegel der Wissenschaft

Die Covid-19-Pandemie hält die Welt bereits seit anderthalb Jahren in Atem. Der Kampf gegen das SARS-CoV2-Virus hat den gewohnten Alltag auf den Kopf gestellt: Die weltweite Verflüssigung von Grenzen mit zunehmend freierem Verkehr von Finanzen, Waren, Dienstleistungen und auch Personen ist zeitweise nachhaltig ins Stocken geraten. Die in den letzten Jahrzehnten forcierte internationale Arbeitsteilung in der Wirtschaft war einer ernsten Prüfung ausgesetzt.

Statt internationalen oder supranationalen Einrichtungen wie der WHO oder der EU geben im Kampf gegen das tödliche Virus die Nationalstaaten den Ton an, obwohl deren Bedeutung im Zeitalter der Globalisierung nachzulassen schien. Temporäre „Lockdowns“ und „Shutdowns“ haben Arbeitsplätze gekostet und Existenznöte verstärkt. Im Streit um die Verhältnismäßigkeit der Pandemiebekämpfung haben die sozialen Spannungen zugenommen.

Welche Auswirkungen hat die Covid-19-Pandemie bisher auf Staat und Gesellschaft – gesundheitlich, sozial und wirtschaftlich? Ist die Pandemie eine Zäsur, gar der Beginn einer Zeitenwende, oder lässt sie sich mit anderen Einschnitten der Menschheitsgeschichte vergleichen? Birgt sie neben Gefahren möglicherweise auch Chancen? Welche Lehren können und sollten aus der Pandemie gezogen werden? Und was sind die Möglichkeiten, um die Menschheit vor künftigen Pandemien besser zu wappnen?

Diesen und damit zusammenhängenden Fragen will der Deutsche Hochschulverband (DHV) im Rahmen einer interdisziplinären Fachtagung am 27. Oktober 2021 nachgehen.

Als Berufsvertretung der „Köpfe, die Wissen schaffen“, will der DHV einer breiteren Öffentlichkeit zeigen, was diese Köpfe zur Lösung von gesellschaftlich wichtigen Fragen und zur Durchdringung von aktuellen Themen, die die Allgemeinheit interessieren, beitragen können.

Zeitplan

09:30 bis 09:45 Uhr: Eröffnung und GrußwortUniv.-Professor Dr. Bernhard Kempen, Universität zu Köln, Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Präsident des Deutschen Hochschulverbandes
Professor Dr. h.c. Dipl.-Ing. Dietmar v. Hoyningen-Huene, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der MLP Corporate University


09:45 bis 10:30 Uhr: Die Covid-19-Pandemie aus Sicht einer MedizinerinUniv.-Professorin Dr. Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt und „Hochschullehrerin des Jahres 2021″


10:30 bis 11:15 Uhr: Die Covid-19-Pandemie aus Sicht eines (Medizin-)Historikers Univ.-Professor Dr. Heiner Fangerau, Lehrstuhl für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum Düsseldorf


11:15 bis 11:45 Uhr: Kaffeepause


11:45 bis 12:30 Uhr: Die Covid-19-Pandemie aus Sicht eines Ökonomen

Univ.-Professor Dr. Clemens Fuest, Direktor des ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München


12:30 bis 14:00 Uhr: Mittagspause


14:00 bis 14:45 Uhr: Die Covid-19-Pandemie aus Sicht einer Soziologin

Univ.-Professorin Dr. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung und Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin


14:45 Uhr: Schlusswort


 Programm zur Veranstaltung (PDF)

Teilnahmegebühren

Reguläre Präsenz-Teilnahmegebühr: EUR 60,-
Ermäßigte Präsenz-Teilnahmegebühr für Studierende: EUR 30,-

Darin enthalten: Tagungsunterlagen, Mittagessen und Tagungsgetränke. Teilnahme an den Diskussionen im Anschluss an die jeweiligen Vorträge.


Online-Teilnahmegebühr: EUR 20,-

Darin enthalten: Tagungsunterlagen (elektronisch).

Anmeldebedingungen

Anmeldungen sind verbindlich.

Bei Stornierung einer Präsenz-Anmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR.
Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers/der Teilnehmerin berechnen wir die gesamte Tagungsgebühr.

Bei Stornierung einer Online-Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin berechnen wir die gesamte Tagungsgebühr.

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers/der angemeldeten Teilnehmerin ist möglich.

Veranstaltungsort

Präsenz:

Wissenschaftszentrum Bonn
Ahrstr. 45
53175 Bonn

Anreise zum Wissenschaftszentrum Bonn

Hygienekonzept Wissenschaftszentrum Bonn

Hygieneregeln Wisenschaftszentrum Bonn

Hotels in Bonn


Online:

Zur Online-Teilnahme wird die Software Zoom verwendet. Es ist zudem eine MEETING-Registrierung bei Zoom notwendig.

Nach der Buchung erhalten Sie weitere Informationen zu den Zugangs- und Anmeldemöglichkeiten.

Weitere Informationen   

Die Teilnehmendenzahl wird von den aktuellen gesetzlichen und pandemiebedingten Randbedingungen abhängig sein.

Diese Veranstaltung wird teilweise mit Bild aufgezeichnet. Mit Ihrer persönlichen Präsenz-Teilnahme erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Bildmaterial für Dokumentationszwecke sowie im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden darf.

Die Angaben zu Name, Institution/Hochschule, Fachbereich und E-Mail-Adresse dienen den Referenten zur Vorbereitung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer derselben Veranstaltung erhalten eine Übersicht als Teilnehmerliste zum Zweck der Netzwerkbildung.

Das Symposium ist als ‘Hybrid-Veranstaltung’ angelegt: Eine Teilnahme ist alternativ vor Ort, im Wissenschaftszentrum Bonn, oder online möglich.

  • Bei einer Teilnahme vor Ort können Sie aktiv an der Diskussion im Anschluss an die Vorträge teilnehmen.
  • Bei einer Online-Teilnahme ist eine aktive Partizipation an der Präsenzveranstaltung nicht möglich. Hier gibt es die Möglichkeit, mit anderen Online-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern zu chatten und in der Pause in Breakout-Rooms zu diskutieren.

Datenschutz bei DHV-Veranstaltungen

Datenschutz bei DHV-Veranstaltungen_Foto-Videoaufnahmen


Ansprechpartner

Dr. Tim Kurz
Deutscher Hochschulverband
Projektmanager
Rheinallee 18-20, 53173 Bonn
Tel.: 0228/902 66 81
E-Mail: kurz@hochschulverband.de

“Ein garstig Lied! Pfui” Ein politisch Lied!” Fünf kurze Filmbeiträge zu den Wahlen in Oberösterreich auf Stadt TV Wels

Am 26. September 2021 wird in Deutschland, der steirischen Landeshauptstadt Graz und im Bundesland Oberösterreich gewählt.

Am 26. September 2021 finden in Oberösterreich neben der Landtagswahl auch Gemeinderatswahlen sowie Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen statt. Rund eine Million Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind bei diesen Wahlen, die alle sechs Jahre stattfinden, wahlberechtigt.


Stadt TV Wels hat dazu fünf kurze Beiträge auf Youtube gestellt:

„Ein garstig Lied! Pfui! ein politisch Lied! Ein leidig Lied“! Johann Wolfgang von Goethe (Faust) – „Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze (Politik) gemacht werden, desto besser schlafen sie!“ (Otto von Bismarck):

Sechs Ebenen der Gewaltenteilung – der Landtag als Parlament eines Bundeslandes ….

Soll man taktisch wählen?

Wer darf wählen? Aktives und passives Wahlrecht – auch der EU-Bürger mit Hauptwohnsitz ….

Wie wähle ich richtig – drei Stimmzettel: Landtag, Gemeinderat, Direktwahl Bürgermeister/in:

Anmerkungen, Kritik und Diskussionsbeiträge zu diesen Beiträgen bitte einfach per Mail an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Österreich: was sind “allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige” und wie wird man ein/e solche/r?

Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs nimmt als Dachverband nach seinen Statuten die Interessen der für die Gerichte tätigen Sachverständigen österreichweit wahr und erstellte einen Leitfaden für Eintragungswerber zur Aufnahme in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.
Der gerichtliche Sachverständige ist Helfer des Gerichts und stellt diesem sein Fachwissen zur Verfügung.

Im Interesse der Qualität der Rechtspflege muss daher hervorragende Sachkunde, aber auch Objektivität, Unabhängigkeit und Verlässlichkeit verlangt werden.

Die Fähigkeit, sich korrekt auszudrücken, die einwandfreie Beherrschung der deutschen Sprache und der Rechtschreibung sowie die Fähigkeit, auch fachlich schwierige Sachverhalte verständlich darzulegen, sind weitere unabdingbare Voraussetzungen.

Das Vorliegen und der Weiterbestand dieser Voraussetzungen wird in einem Qualitätssicherungsverfahren (Zertifizierung) geprüft, das die Präsidenten der Gerichtshöfe erster Instanz (das sind die Landesgerichte) als Zertifizierungsstellen durchführen und dessen Ziel die Eintragung in die von ihnen geführte Sachverständigenliste ist.

Nach § 2 des Bundesgesetzes über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (SDG), BGBl 1975/137 idgF sind für eine Eintragung in die Sachverständigenliste folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Sachkunde und Kenntnisse
    • über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts,
    • über das Sachverständigenwesen,
    • über die Befundaufnahme sowie
    • über den Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens;

die Prüfung der Sachkunde entfällt bei Inhabern einer entsprechenden Lehrbefugnis an einer Hochschule oder bei Angehörigen eines Berufes, zu dem nach der Berufsordnung auch die Erstattung von Gutachten gehört, z.B. bei Ärzten, Wirtschaftstreuhändern, Psychologen, Ziviltechnikern und Gesundheits- und Kankenpflegern.
Österreichweit einheitliche Prüfungsstandards zur Sachkunde sind im Aufbau bzw. teilweise bereits vorhanden. 

  • zehnjährige, möglichst berufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung auf dem bestimmten oder einem verwandten Fachgebiet unmittelbar vor der Eintragung
  • eine fünfjährige Tätigkeit solcher Art genügt, wenn der Bewerber als Berufsvorbildung ein entsprechendes Hochschulstudium (im medizinischen Bereich sind 5 Jahre Facharzt Voraussetzung, 5 Jahre nach Steuerberater- oder Ziviltechnikerprüfung) oder ein Studium an einer berufsbildenden höheren Schule erfolgreich abgeschlossen hat.
  • volle Geschäftsfähigkeit
  • körperliche und geistige Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der beruflichen Tätigkeit im Sprengel des Gerichtshofes I. Instanz, bei dessen Präsidenten der Bewerber die Eintragung beantragt
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • ausreichende Ausstattung mit der für eine Gutachtenserstattung im betreffenden Fachgebiet erforderlichen Ausrüstung
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor der Vereidigung


Empfehlenswert ist zuerst die Antragstellung an das Präsidium des Landesgerichtes (Linz, Salzburg, Ried, Steyr oder Wels) in dessen Sprengel der Wohn- oder Berufssitz gelegen ist.

Das ANTRAGSFORMULAR können Sie hier herunterladen und ausdrucken.

Dem Ansuchen sind folgende Beilagen in 3-facher Kopie anzuschließen:
Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Berufsnachweis, Nachweis über 5- bzw. 10jährige verantwortliche Tätigkeit (Dienstgeberbescheinigung), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel.
Das Original des Ansuchens ist mit EUR 63,– zu vergebühren (Erlagschein wird vom Landesgericht zugesandt).

Im Zuge des Eintragungsverfahrens holt der/die eintragende Präsident/in unter anderem

  • zur Prüfung der Sachkunde,
  • der Kenntnisse der Verfahrensvorschriften und
  • der Berufsvorbildung

ein Gutachten einer Kommission ein, der ein Richter und zwei Fachleute, die von der Kammer oder gesetzlichen Interessensvertretung, zu der das betreffende Fachgebiet gehört und vom Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs namhaft gemacht wurden, angehören.

Die Kommission hat den Bewerber mündlich, allenfalls auch schriftlich zu prüfen.

Für die Prüfung ist nach der VO des BMJ (BGBl II 2007/397) eine Prüfungsgebühr von EUR 400,– an den zuständigen Gerichtshof zu entrichten.

Bei Heranziehung von mehr als drei Prüfern erhöht sich diese Gebühr um EUR 100,– je zusätzlichem Prüfer.

Die Höhe der Prüfungsgebühr wird Ihnen bei der Ladung zur Prüfung bekannt gegeben.

Für die vor Eintragung in die Liste nachzuweisende Haftpflichtversicherung hat der Hauptverband einen Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage Versicherungsschutz im Rahmen von Einzelverträgen und (für geringfügig beauftragte Sachverständige) von Kollektivverträgen (Gruppenhaftpflichtvertrag) gewährt wird.

Auskünfte zur Versicherung erhalten Sie beim jeweiligen Landesverband.

Es bleibt Ihnen aber selbstverständlich unbenommen, selbst für die erforderliche Versicherungsdeckung zu sorgen.

Führung des Rundsiegels:

Sachverständige haben ein Rundsiegel mit ihrem Namen und der Bezeichnung „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ zu führen (§ 8 Abs. 5 Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG).

Es dient der klaren Kennzeichnung von Gerichts- und Privatgutachten.

Bei elektronischen Gutachten ist die Verwendung eines geeigneten Zertifikats (§ 2 Z 8 Signaturgesetz – SigG) ausreichend. 

Nähere Infos hier…

Baden-Württemberg: Deutscher Meister bei Forschung und Entwicklung

Bild:  © picture alliance/dpa | Patrick Seeger

Ein Drittel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten kamen 2019 aus Baden-Württemberg. Damit ist der Südwesten weiterhin Spitzenreiter in Deutschland.

Baden-Württemberg ist im Bundesländervergleich weiterhin Spitzenreiter bei Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE).

Ein Drittel der FuE-Investitionen insgesamt kamen nach neuen Zahlen des Statistischen Landesamtes 2019 aus Baden-Württemberg.

„Die Landesregierung sorgt mit ihrer aktiven Innovationspolitik für ein innovationsfreundliches Klima. Die Zahlen zeigen, dass unsere Angebote für Investitionen in Zukunftstechnologien angenommen werden und baden-württembergische Unternehmen ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiter erhöht haben. Gerade aufgrund der Auswirkungen der Pandemie müssen wir an unserem Engagement festhalten. Denn Innovationen sind der entscheidende Faktor, dass unsere Betriebe gut aus der Krise kommen und der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stark bleibt“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der veröffentlichten Zahlen.

„Vor allem die starke Innovationskraft unserer Automobilbranche spielt hier eine entscheidende Rolle“, sagte die Ministerin. „Beim Transformationsprozess der Automobilwirtschaft bilden Forschung und Entwicklung sowie Innovation und Technologietransfer den Schlüssel zum Erfolg. Wir wollen es schaffen, dass unsere Wirtschaft bei den Hochtechnologie-Schlüsselkomponenten wie dem E-Motor oder der Brennstoffzelle eine starke Marktstellung erreicht“, so die Ministerin. Im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft Baden-Württemberg bündelt Baden-Württemberg deshalb die Stärken der weltweit agierenden Automobilhersteller und Zulieferer. „Die Stakeholder können so ihr gemeinsames Potenzial in den Transformationsprozess einbringen“, sagte die Ministerin.

Laut dem Statistischen Landesamt stiegen 2019 im Südwesten die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bei Unternehmen auf ein neues Rekordniveau von insgesamt rund 25,3 Milliarden Euro und im Vergleich zum Jahr 2017 um 8 Prozent. 2019 wurden von baden-württembergischen Unternehmen aus der Automobilbranche rund 13,3 Milliarden Euro für FuE aufgewendet. Über die Hälfte der im Jahr 2019 in Baden-Württemberg investierten FuE-Aufwendungen gehen damit auf die Automobilbranche zurück.

Statistisches Landesamt: Die Hälfte der deutschlandweiten FuE-Investitionen kommen aus Baden-Württemberg und Bayern

Sie können in Baden Württemberg auch studieren – von der ganzen Welt aus – in Fernstudien der Allensbach Hochschule, Konstanz

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

An der Allensbach Hochschule studieren:

Österreich: Sind Kosten für ein Studium absetzbar?

Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (z.B. Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (z.B. Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (z.B. Pharmaziestudium einer Bibliothekarin) absetzbar sein.

Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (z.B. Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig.  

Mahr dazu: ABC der Werbungskosten

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Die Bildung finanzieren – das Bildungsdarlehen:

Österreich: Neuordnung der akademischen Weiterbildung – Fristablauf im Bundesrat – neue akademische Grade ab 01. Oktober 2021

Die akademische Weiterbildung wird sich ab 01. 10. 2021 in Österreich spürbar verändern.

Die neuen Regelungen bringen neue akademische Grade und Studienmöglichkeiten für Berufspraktiker.

Nach dem Abschluss eines außerordentlichen Bachelorstudiums können verliehen werden:

  • „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“,
  • „Bachelor of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „BSc (CE)“, oder
  • „Bachelor Professional“, abgekürzt „BPr“.

Nach dem Abschluss eines außerordentlichen Masterstudiums können verliehen werden:

  • „Master of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „MA (CE)“,
  • „Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“,
  • „Master Professional“, abgekürzt „MPr“,
  • „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“,
  • „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, oder
  • „Executive Master of Business Administration”, abgekürzt „EMBA”.

Den Gesetzestext und weitere Informationen dazu finden Sie hier

Rückfrage

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium