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Studieren oder doch nicht studieren? Ein Kontaktstudium hilft Ihnen bei dieser Entscheidung:

Die in Deutschland recht geläufigen und in Österreich nahezu unbekannten Kontaktstudien können auch dafür genutzt werden, sich über die Entscheidung ein Regelstudium aufnehmen zu wollen oder nicht, klar zu werden.

Was versteht man unter einem Kontaktstudium und wie kann man dieses ausgestalten und nutzen?

Da ich an der Allensbach Hochschule in Konstanz lehre, möchte ich diese Frage an Hand des Baden-Württembergischen LHG beantworten.

Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) regelt im § 31 die Weiterbildung und führt im Absatz 5 aus:

  • Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
  • Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung.
  • Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen.
  • Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden.
  • Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung.
  • Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen.
  • Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.
  • Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
  • Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

Ein Kontaktstudium stellt also akademische Weiterbildung dar und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.

In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.

Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.

Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.

So kann man beispielsweise mit dem Kontaktstudium Management und Marketing, welches von VIS Vienna International Studies als Fernstudium angeboten wird, in das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule einsteigen und wird dieses Kontaktstudium auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet.

Dazu auch: Kontaktstudium? Was ist denn ein Kontaktstudium?

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte einfach an: martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

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Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Kontaktstudium Management und Marketing:  

Über die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Wirtschaftspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Ebenso ermöglicht die Allensbach Hochschule berufsbegleitende Promotionsprojekte herausragender Studierender.

Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020 und 2022 ausgezeichnet worden. Weitere Informationen unter www.allensbach-hochschule.de

Allensbacher Regelstudien kostengünstiger als österreichische Lehrgänge zur wissenschaftlichen Weiterbildung – trotz höherem ECTS-work load!

Die von nahezu allen Hochschulen in den vier Hochschulsektoren in Österreich (d.s. öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten) ermöglichten wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote müssen kostendeckend sein, d.h. dürfen nicht aus dem Budget für Regelstudien subventioniert werden.

Die dafür zu entrichtenden Lehrgangs- bzw. Teilnehmergebühren belaufen sich nach einer Studie des Instituts für Höhere Studien – Institute for Advanced Studies (IHS) – aus dem Jahr 2019: „Stand und Entwicklung wissenschaftlicher Weiterbildung in Österreich“ (in der Studie in Euro pro ECTS betrachtet):

  • für 1 ECTS in einem Zertifikatskurs im Median 105 €,
  • für einen akademischen Abschluss 107 € und
  • für einen Master-Lehrgang 130 €.[1]

Die private, staatlich anerkannte Allensbach Hochschule, Konstanz, bietet Regelstudien (Bachelor– und Masterstudien) im Fernstudium an, muss dabei natürlich auch kostendeckend kalkulieren.

Spannend ist nun, dass die Studiengebühren für das Bachelorstudium (11 Vertiefungen sind hier möglich) mehr als 1/3 unter dem Median für Zertifikats- und Expertenabschlüsse und die für die Masterstudien mehr als 10 % unter dem Median für Masterlehrgänge liegt.

Wer also die Zulassungsvoraussetzungen für ein deutsches Bachelorstudium und/oder für ein deutsches Master/Magisterstudium erfüllt, kann an der Allensbach Hochschule kostengünstiger das Regelstudium absolvieren als einen österreichischen Lehrgang der Weiterbildung.

Um so bemerkenswerter, da österreichische ECTS pro Credit-Point eine Arbeitsbelastung von 25 Stunden (work load) verlangen, deutsche ECTS allerdings eine von 30 Stunden erfordern.

Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

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VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium


[1] Die Spanne unter den Master-Lehrgängen beträgt jedoch 0 € (wenn die gesamten Kosten für alle TeilnehmerInnen von Dritten (z.B. einem Bundesland) übernommen werden) bis 546 € pro ECTS. Die Hälfte aller Lehrgänge haben Gebühren zwischen 72,50 €/ECTS und 154 €/ECTS, jeweils ein Viertel der Lehrgänge ist entweder günstiger oder verrechnet höhere Gebühren.

Keine Promotion mit einem „Título propio“

Weil ich heute angefragt wurde, ob man im Anschluss an einen absolvierten Máster-Lehrgang (Abschluss mit einem Título propio) promovieren kann:

Kurze Antwort: leider Nein

Längere Antwort:

Spanische Universitäten verleihen – oft in Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft oder der Wissenschaft – auch in grenzüberschreitend angebotenen Programmen in anderen EU-Ländern – nach dem Absolvieren eines nicht staatlich reglementierten (Aufbau)Studiengangs universitätseigene Titel (Título propio auf dt.: Eigentitel).

Ein solches „Diploma propio“ hat einen universitätseigenen, nicht staatlich-offiziellen Status.

Daher hängt das Prestige eines solchen Titels in hohem Maße von der fachlichen Anerkennung der ausstellenden Einrichtung ab.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001 und ermächtigt die spanischen Universitäten in relativer Autonomie hochschuleigene Abschlüsse zur Ergänzung regulärer Studien oder berufspraktischer Kenntnisse in eigenen Curricula anzubieten:

3. Las Universidades podrán establecer enseñanzas conducentes a la obtención de diplomas y títulos propios, así como enseñanzas de formación a lo largo de toda la vida. Estos diplomas y títulos carecerán de los efectos que las disposiciones legales otorguen a los mencionados en el apartado in dt.: Die Universitäten können Kurse einrichten, die zur Verleihung von eigenen Diplomen und Abschlüssen führen, sowie Kurse für lebenslanges Lernen. Diesen Diplomen und akademischen Graden fehlen die Wirkungen, die die Rechtsvorschriften den in Absatz 1 genannten Diplomen und Graden zuerkennen.

Diese hochschuleigenen Studiengänge sind vollständig durch die Studierenden oder allfällige Kooperationspartner zu tragen und entsprechen mit dieser Auflage am ehesten den österreichischen Lehrgängen der Weiterbildung oder den deutschen Kontaktstudien.

Abhängig von

  • Zulassungsvoraussetzung und
  • Dauer des Studiums

verleihen die Universitäten z.B. folgende Titel:

  • Experto Universitario (dt. Experte) (+ Fachrichtung) (oft auch für berufserfahrene Nicht-Akademiker geöffnet) (250 Stunden)
  • Especialista Universitario (dt. Spezialist) oder Diploma Universitario de Postgrado (dt. Postgraduierten-Diplom) (+ Fachrichtung) (300 Stunden)
  • Máster bzw. Magíster Universitario, auch Maestría (+ Fachrichtung) (500 Stunden)

wobei Vorlesungs- und weiterer Arbeitsaufwand (etwa in Form von Abschlussarbeiten) ebenso wie das Niveau von Studiengang zu Studiengang und Hochschule zu Hochschule variieren.

Die títulos propios werden zwar von den jeweils zuständigen Ministerien für Bildung und Wissenschaft nicht als Regelstudienabschlüsse[1] anerkannt, sind aber innerhalb der akademischen Welt und für einen zukünftigen Arbeitgeber durchaus von Wert, da sich die Absolventen durch hochspezialisierte Kenntnisse mit meist betriebswirtschaftlicher Orientierung auszeichnen.[2]

Da die Universitäten die Abschluss-Titel in diesen Studien (außerhalb der Bolognaarchitektur) selbst wählen können sind auch die Bezeichnung „Magister“ oder „Magistra“ denkbar.

Diese Titel weisen aber keinen Abschluss eines Regelstudiums auf der Stufe 2 der Bologna-Architektur nach und berechtigen daher auch nicht zur anschließenden Promotion.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VISVienna International Studies ,

Hier finden Sie die Allensbach Hochschule, Martin Stieger und  VIS auf youtube

Fernlehrangebot am VIS Campus:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. ?


[1] Diesen Diplomen und akademischen Graden fehlen die Wirkungen, die die Rechtsvorschriften den in Absatz 1 genannten Diplomen und Graden zuerkennen (Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001)

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%ADtulo_propio#cite_note-1

Von zu Hause aus Online in Deutschland, Österreich, Frankreich …….. oder auch Groß Britannien studieren

VIS Vienna International Studies ermöglicht ein internationales Studium von zu Hause aus.

Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse

  • in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD,
  • als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …)

erreichen.

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Master of Science (MSc) in einem Semester:

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Mit dem Meister zum Master

Zusammenfassung:

mit der erfolgreichen Meister- oder Befähigungsprüfung zum MBA – auch in Fernlehre und ohne Matura (Abitur) möglich

Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen https://www.dqr.de  – ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems – weist dem Meister, der Meisterin das DQR-/EQR-Niveau 6 zu (was dem Bachelorniveau entspricht).

Auch in Österreich sieht man das so und werden die Meister- und Befähigungsprüfungen dem EQR-Niveau 6 zugeordnet (werden).
Bisher vorgenommene Zuordnungen:

https://www.qualifikationsregister.at/public/NQR-Zuordnungen
Infos zu den einzelnen Niveaustufen:

Klicke, um auf leaflet_de.pdf zuzugreifen

Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen sind in Verantwortung des BMWFW (Wirtschaftsministerium, https://www.bmwfw.gv.at/)  in der Gewerbeordnung vorgesehen, sie stellen Zugangsmöglichkeiten zu einem reglementierten Gewerbe dar.

Die Prüfungsinhalte werden durch Verordnungen der zuständigen Fachorganisationen der WKÖ festgelegt (§ 21 Abs. 4, § 22 Abs. 1 GewO 1994; BGBl.Nr. 194/1994), z.B. Befähigungsprüfungsordnungen für Baumeister/Baumeisterin oder Ingenieurbüros (Beratende Ingenieur/innen); Meisterprüfungsordnung für Heizungstechnik; ….

Die österreichischen Lehrgänge der Weiterbildung bieten nun die Möglichkeit die Qualifikation Meisterprüfung für den Zugang zu einem Mastergrad der Weiterbildung zu nutzen und auf Grundlage einer erfolgreich absolvierten Meisterprüfung die Zulassung zum Masterstudium auch ohne Matura auszusprechen.

Die Fachhochschule Burgenland geht hier mustergültig voran und können die im AIM Austrian Institute of Management – einer 100 %igen Tochter der Fachhochschule Burgenland – zusammengefassten Lehrgänge der Weiterbildung auch ohne Matura nach erfolgreich absolvierter Meisterprüfung begonnen werden.

Der MBA General Management Executive kann dabei völlig zeit- und ortsunabhängig und in 10 Vertiefungen – also sehr gut auch neben Beruf und Familie – absolviert werden.

Infos: http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html  

Auch ein Regelstudium ohne Matura aber mit Meisterprüfung ist in Deutschland und Österreich (an Fachhochschulen) möglich.

Ein Beispiel?

Der Bachelor in BWL (im Fernstudium) der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz:

https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/bachelor-programs
Für weitere Rückfragen und Informationen genügt ein Mail an martin.stieger@liwest.at

Martin Stieger

https://stieger.online

Mastergrade in der Weiterbildung (Erläuterung Weiterbildung 2013)

Das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt folgende Bewertung der österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung bekannt, die sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227, ergibt:

1. Grundsätzliches: 


Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – mit 31. 12. 2012 ausgelaufen,
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, 
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

2. Bewertung in Österreich: 


Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das seinerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

3. Internationale Bewertung: 


Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien).

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

Österreichische akademische Grade der Weiterbildung auch in Deutschland führbar?

Imme häufiger werde ich gefragt, ob denn ein MBA oder MSc nach einem Lehrgang der Weiterbildung also ein Abschluss nach einem

• Universitätslehrgang (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),

• Lehrgang universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung), ausgelaufen 31. 12. 2012,

• Lehrgangs zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der zuletzt geltenden Fassung) oder

• Hochschullehrgangs (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)

in Deutschland auch führbar ist, da in Deutschland der akademische Grad als Abschluss eines (Regel)Studiums verstanden wird.

Kurze Antwort: Ja

Längere Antwort:

Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Äquivalenzabkommen) bestimmt im Artikel 2 (2) „Österreichische akademische Grade sind von einer österreichischen Hochschule gem. Art. 1 Absatz 1 als Abschluss eines Studiums verliehene akademische Grade (Bakkalaureats-, Master-, Magister-, Diplom- und Doktorgrad)

Da hier eben die Lehrgänge der Weiterbildung nicht umfasst sind, regelt der Artikel 3 im Absatz (1):
…“Einschlägige österreichische Universitätslehrgänge, denen der Abschluss eines Hochschulstudiums vorausgeht, sind als Entsprechung der deutschen Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudien anzusehen.“

Quelle: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Aequivalenzabkommen/Osterreich.pdf

Unter den österreichischen Universitätslehrgängen werden dabei alle Lehrgänge der Weiterbildung verstanden, da diese materiell rechtlich dieselbe Gattung von Studien darstellen (BMWFW).

Mastergrade der Weiterbildung müssen in den Zugangsbedingungen, dem Umfang und den Anforderungen mit
Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sein.

Mastergrade im Sinn der österreichischen Rechtsvorschriften sind akademische Grade auf der Grundlage
• einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
• mit starkem Berufsbezug,
• für das seinerseits ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium, Diplomstudium oder Magisterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Es ist daher immer der Abschluss eines Hochschulstudiums oder eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung.

Ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom 18. 03. 2010 Az.: I ZR 172/08 hat die Titelführung eines MSc nach einem UL der DUK in Deutschland durch eine deutsche Zahnärztin auch zu Recht (an)erkannt.

Die Mastergrade der Weiterbildung werden zudem durch das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen mit-umfasst.

Wichtig aber: es geht um die Titelführung, nicht um die Berufsausübung – der Art. 5 des Äquivalenzabkommen regelt ganz klar:

(5) Die Berechtigung zur Führung eines Grades im jeweils anderen Staat umfasst nicht das Recht zur Berufsausübung (effectus civilis).

Wer viel lesen will:

Klicke, um auf akademische_grade_2012.pdf zuzugreifen

Anwendung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens als lex specialis zum Universitätsgesetz 2002?
http://www.jusportal.at/anwendung-des-lissabonner-anerkennungsuebereinkommens-als-lex-specialis-zum-universitaetsgesetz-2002_heinz-kasparovsky/