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Wirtschaftsmediation – ein zweites Standbein für Unternehmensberater

Die Unternehmensberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit einem beträchtlichen Berechtigungsumfang.

Das Berufsrecht der Unternehmensberater/-innen ist daher auch ein sehr starkes und umfangreiches.

Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:

  • Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
  • Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
  • Sanierungs- und Insolvenzberatung.
  • Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Unternehmensberater/innen können zudem in einer verkürzten Ausbildung zum eingetragenen Zivilrechtsmediator/in ausgebildet werden.

Unternehmensberater dürfen Wirtschaftsmediation anbieten!

Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatG darf ein/e Unternehmens-berater/in Wirtschaftsmediation[1] anbieten:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
  • Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Um Unternehmensberatern nun die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH dafür hilfreiche und maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Fernstudium an.

ASAS-Lehrgang „Wirtschaftsmediation“ (1.600,– EUR)

Bestehend aus den vier (auch einzeln, jeweils 450,– EUR) buchbaren Modulen:

  • Interpersonelle Kommunikation 
    • Grundmodelle der Kommunikation
    • Sprache des Körpers
    • Gesprächstechniken
    • Persönlichkeit, Veränderung und Resilienz
    • Resilienz
  • Konfliktmanagement 
    • Konflikt und Mediation
    • Konfliktdiagnose
    • Konflikt-Parteien
    • Einstellungen zu Konflikten
    • Konflikt-Eskalation
    • Phasen der Konfliktlösung
  • Mediation im rechtlich-wirtschaftlichen Umfeld 
    • Entwicklung der Mediation
    • Rechtsstrukturen, Rechtsgebiete und Fachbegriffe rund um das Thema Mediation
    • Mediation in der österreichischen Rechtslandschaft
    • Mediation im Umfeld von Ehe, Familie und Kindschaft
    • Mediation im wirtschaftlichen Umfeld
      • Mediation im Betrieb
      • Mediation im Umfeld von Immobilien
      • Interkulturelle Mediation
  • Persönlichkeit – Modelle und Dynamiken 
    • Persönlichkeitsmodelle
    • Das Aristoteles-Modell
    • Metaprogramme
    • Menschliche Dynamiken
    • System-Dynamiken

Diese Module bilden auch die fachliche Vertiefung des Professional MBA Mediation und können daher

Professional MBA Mediation (ASAS/AIM/FH Burgenland)

Professional MBA Coaching und Training (ASAS/AIM/FH Burgenland)

mit dem für Wirtschaftsmediatoren hoch interessanten Modulen

  • Coaching-Prozesse und Interaktion (6 ECTS)
  • Interpersonelle Kommunikation (6 ECTS)
  • Vortrag, Präsentation und Lernen (6 ECTS)
  • Supervision (6 ECTS).

Individuelle Kontaktstudien (Hochschule Allensbach)

Für erfahrene Unternehmensberater/innen bieten sich als Abrundung und Erweiterung oder für Wirtschafts- und Zivilrechtsmediatoren mit Weiterbildungsverpflichtung auch zur Weiterbildung folgende Kontaktstudien an:

Förderung und Finanzierung

Wir möchten Sie herzlich einladen, sich zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausbilden zu lassen und beraten Sie gerne individuell und maß-geschneidert – auf Ihre bisherige Bildungsbiographie hin abgestimmt.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

ASAS Aus- und Weiterbildung auf youtube:


[1] Mediation:

  • Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
  • Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
  • Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein

Fortbildungspflicht der Zivilrechtsmediatoren – Meldepflicht durch Covid-19-Gesetz verlängert – Erfüllung auch durch Online-Kontaktstudien möglich:

Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) StF: BGBl. I Nr. 29/2003 verpflichtet eingetragene Zivilrechtsmediatoren /innen zur Fortbildung:

§ 20. Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen.

„Endet dieser Zeitraum vor dem 1. Jänner 2021, so wird er bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.“ (Art. III des 8. Covid-19-Gesetzes

Mediator*innen, die Fortbildung nachzuweisen hätten aber noch keinen Antrag auf Aufrechterhaltung stellen könnten (also fünf Jahre nach einer Aufrechterhaltung der Eintragung), haben somit bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, um dies zu tun.

Diese Fortbildungspflicht könnten Mediator*innen aber auch mit dem Nachweis eines entsprechenden Kontaktstudiums der Hochschule Allensbach, welches in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH im Fernstudium angeboten wird, erfüllen:

Rückfragen dazu, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Deutschland: gesetzliche Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter – Fernlehrangebote nutzen

Der Bundestag beschloss die Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren für Wohnimmobilienverwalter und Makler:

Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen einen Nachweis über ihre Qualifikation ablegen – auch vor dem Hintergrund der hohen Vermögenswerte, mit denen sie umgehen, und der gestiegenen Beliebtheit von Immobilien als Altersvorsorge und Geldanlage.

Das beschloss der Bundestag[1] am Donnerstag, 22. Juni 2017, mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition, als er einen Gesetzentwurf[2] der Bundesregierung (18/10190) in einer auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses geänderten Fassung[3] (18/12831) annahm.

Gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8084).

Ursprünglich war vorgesehen, dass Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern die Kenntnisse von Verwaltern und Maklern belegen sollen; diesen Passus strichen die Koalitionsfraktionen allerdings in dem geänderten Gesetzentwurf.

Als Nachweis soll nun eine Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren genügen; Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung klären.

Die geänderte Fassung schließt indes Verwalter von Mietimmobilien ein, im Gegensatz zur ursprünglichen Version des Gesetzes.

Für Makler wäre die Erfüllung dieser Fortbildungsverpflichtung neben Beruf und Familie in Fernlehre interessant und bietet z.B. das Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland[4] zwei sehr interessante Weiterbildungsstudien[5] in Fernlehre an:

 

Rückfragen und weitere Informationen:

Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

http://stieger.online/

 

[1] http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw13-pa-wirtschaft/498124

[2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810190.pdf

[3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/128/1812831.pdf

[4] http://www.fh-burgenland.at

[5] Fernlehrpartner ist die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com/