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Österreich: ein MBA-Abschluss befähigt zur Ausübung des reglementierten Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation

Ich habe über Lehrgänge der Weiterbildung begründete Berufsrechte in Österreich schon geschrieben, aber weil ich jüngst wieder einmal gefragt wurde:

Mit einem MBA-Abschluss – auch nach einem Lehrgang der Weiterbildung – ist die Zugangsvoraussetzung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gegeben.

Reglementierte Gewerbe in Österreich sind Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis erfordern.

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 94/2003 regelt in den Zugangsvoraussetzungen (§ 1) u.a.

  • Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:
  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung oder
  • Zeugnisse über eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder
  • a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008 (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und
  • b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit oder …..

Die Gewerbeanmeldung erfolgt also mittels MBA-Urkunde und dem Nachweis der einjährigen fachlichen Tätigkeit.

Fachlich einschlägig wird im Abs 2 geregelt:

Unter fachlich einschlägiger Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere Tätigkeiten

  • im Gewerbe der Unternehmensberatung,
  • in der Leitung von Unternehmen,
  • im leitenden Management oder
  • als Wirtschaftstreuhänder,

die die umfassende Analyse von Organisationen oder ihres Umfeldes, die Entwicklung von Lösungsansätzen und deren allfällige Umsetzung durch Beratung und Intervention sowie die Steuerung von Beratungs- und Kommunikationsprozessen innerhalb von Organisationen und gegenüber dem Markt zum Gegenstand haben, zu verstehen.

Siehe dazu auch:

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

Österreich: FlexLEX-Gesetzessammlung WIRTSCHAFTSMEDIATION für Unternehmensberater sehr interessant

Am 1. Juli 2022 wurde die vierte FlexLEX-Gesetzessammlung aus der gemeinsamen Zusammenarbeit zwischen dem Zentrum für Risiko- und Krisenmanagement und dem Facultas-Verlag veröffentlicht.

Die Unternehmensberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit einem beträchtlichen Berechtigungsumfang. Das Berufsrecht der Unternehmensberater/-innen ist daher auch ein sehr starkes und umfangreiches. Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:

  • Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
  • Beratung in Angelegenheiten der UnternehmensgründungUnternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
  • Sanierungs- und Insolvenzberatung.
  • Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Unternehmensberater/innen können zudem in einer verkürzten Ausbildung zum eingetragenen Zivilrechtsmediator/in ausgebildet werden.

Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatG darf ein/e Unternehmensberater/in Wirtschaftsmediation anbieten:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlichen Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
  • Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Hinweis: Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung. Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral. Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein.

Die vorliegende Gesetzessammlung untergliedert sich wie folgt:

  • Links zu und ausgewählte Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union
  • Gesetze und Verordnungen der Republik Österreich
  • Sonstige mit der Wirtschaftsmediation korrespondierende Materien

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen, zu berufsrechtlichen Themen …….. bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater  und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Wirtschaftsmediation ein zweites Standbein für Unternehmensberater

Wirtschaftsmediation – ein zweites Standbein für Unternehmensberater

Die Unternehmensberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit einem beträchtlichen Berechtigungsumfang.

Das Berufsrecht der Unternehmensberater/-innen ist daher auch ein sehr starkes und umfangreiches.

Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:

  • Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
  • Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
  • Sanierungs- und Insolvenzberatung.
  • Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Unternehmensberater/innen können zudem in einer verkürzten Ausbildung zum eingetragenen Zivilrechtsmediator/in ausgebildet werden.

Unternehmensberater dürfen Wirtschaftsmediation anbieten!

Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatG darf ein/e Unternehmens-berater/in Wirtschaftsmediation[1] anbieten:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
  • Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Um Unternehmensberatern nun die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH dafür hilfreiche und maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Fernstudium an.

ASAS-Lehrgang „Wirtschaftsmediation“ (1.600,– EUR)

Bestehend aus den vier (auch einzeln, jeweils 450,– EUR) buchbaren Modulen:

  • Interpersonelle Kommunikation 
    • Grundmodelle der Kommunikation
    • Sprache des Körpers
    • Gesprächstechniken
    • Persönlichkeit, Veränderung und Resilienz
    • Resilienz
  • Konfliktmanagement 
    • Konflikt und Mediation
    • Konfliktdiagnose
    • Konflikt-Parteien
    • Einstellungen zu Konflikten
    • Konflikt-Eskalation
    • Phasen der Konfliktlösung
  • Mediation im rechtlich-wirtschaftlichen Umfeld 
    • Entwicklung der Mediation
    • Rechtsstrukturen, Rechtsgebiete und Fachbegriffe rund um das Thema Mediation
    • Mediation in der österreichischen Rechtslandschaft
    • Mediation im Umfeld von Ehe, Familie und Kindschaft
    • Mediation im wirtschaftlichen Umfeld
      • Mediation im Betrieb
      • Mediation im Umfeld von Immobilien
      • Interkulturelle Mediation
  • Persönlichkeit – Modelle und Dynamiken 
    • Persönlichkeitsmodelle
    • Das Aristoteles-Modell
    • Metaprogramme
    • Menschliche Dynamiken
    • System-Dynamiken

Diese Module bilden auch die fachliche Vertiefung des Professional MBA Mediation und können daher

Professional MBA Mediation (ASAS/AIM/FH Burgenland)

Professional MBA Coaching und Training (ASAS/AIM/FH Burgenland)

mit dem für Wirtschaftsmediatoren hoch interessanten Modulen

  • Coaching-Prozesse und Interaktion (6 ECTS)
  • Interpersonelle Kommunikation (6 ECTS)
  • Vortrag, Präsentation und Lernen (6 ECTS)
  • Supervision (6 ECTS).

Individuelle Kontaktstudien (Hochschule Allensbach)

Für erfahrene Unternehmensberater/innen bieten sich als Abrundung und Erweiterung oder für Wirtschafts- und Zivilrechtsmediatoren mit Weiterbildungsverpflichtung auch zur Weiterbildung folgende Kontaktstudien an:

Förderung und Finanzierung

Wir möchten Sie herzlich einladen, sich zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausbilden zu lassen und beraten Sie gerne individuell und maß-geschneidert – auf Ihre bisherige Bildungsbiographie hin abgestimmt.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

ASAS Aus- und Weiterbildung auf youtube:


[1] Mediation:

  • Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
  • Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
  • Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein

Klickerr: Wissen via 1-zu-1 Videochat anbieten

Ich habe gerade ein neues Projekt – für Berater, Dienstleister, auch Lehrende  ist es wohl ein neues Tool – entdeckt:

Wissen via 1-zu-1 Videochat

Anbieter ist die A.P. klickerr Ges.m.b.H., Alser Strasse 13/1/9, 1080 Wien / ÖSTERREICH.

Bei Klickerr – so die bestechende Idee – findet man individuelle Dienstleistungen und spezielles Know-how von Menschen aus der ganzen Welt.

Mittels Videochat werden Angebot und Nachfrage einfach und direkt verbunden.

Klickerr ermöglicht es damit Wissen oder spezielle Fähigkeiten über 1-zu-1 Videochat online anzubieten und damit Geld zu verdienen.

Ich teste dies Möglichkeit auch gleich einmal selbst:

https://klickerr.com/z/user/service/show/77c65e8d-9ad3-41de-a55d-e0c6779f1f40

Zur berufsrechtlichen Abgrenzung „Beratung“ und „Mediation“ – und zur Frage: dürfen Unternehmensberater Wirtschaftsmediation anbieten?

Weil ich die berufsrechtliche Abgrenzung „Beratung“ und „Mediation“ gelegentlich gefragt werde – auch, ob Unternehmensberater Wirtschaftsmediation anbieten dürfen (kurze Antwort: Ja!) – einige Zeilen:

Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) regelt im § 1. eindeutig:

  • Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
  • Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.

und die Pflichten des Mediators gegenüber den Parteien im § 16.

  • Wer selbst Partei, Parteienvertreter, Berater oder Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediator tätig sein. Desgleichen darf ein Mediator in einem Konflikt, auf den sich die Mediation bezieht, nicht vertreten, beraten oder entscheiden. Jedoch darf er nach Beendigung der Mediation im Rahmen seiner sonstigen beruflichen Befugnisse und mit Zustimmung aller betroffenen Parteien zur Umsetzung des Mediationsergebnisses tätig sein.
  • Der Mediator darf nur mit Zustimmung der Parteien tätig werden. Er hat die Parteien über das Wesen und die Rechtsfolgen der Mediation in Zivilrechtssachen aufzuklären und diese nach bestem Wissen und Gewissen, persönlich, unmittelbar und gegenüber den Parteien neutral durchzuführen.
  • Der Mediator hat die Parteien auf einen Bedarf an Beratung, insbesondere in rechtlicher Hinsicht, der sich im Zusammenhang mit der Mediation ergibt, sowie auf die Form hinzuweisen, in die sie das Ergebnis der Mediation fassen müssen, um die Umsetzung sicherzustellen.

Beratung hingegen ist leider rechtlich nicht genau bestimmt – eine Legaldefinition z.B. in der Gewerbeordnung (in dieser wird das Wort „Beratung“ 56 Mal verwendet aber nicht definiert) fehlt uns, daher ganz allgemein definiert:

Beratung ist

  • die sachorientierte Abgabe und Erörterung von Handlungsempfehlungen durch Sachverständige (Berater sind Fachberater mit spezifischem Fachwissen),
  • wobei von den Zielsetzungen,
  • abhängig von der Analyse der Aufgaben
  • des zu Beratenden (Klienten) und
  • von relevanten Theorien
  • unter Einbeziehung der individuellen Entscheidungssituation des Auftraggebers auszugehen ist.

Natürlich setzen sich auch die Unternehmensberater in ihrem Berufsbild mit Beratung, Beratungsprozess, Beratungsprojekten, Beratungsrollen und –methoden sowie Beratungsfeldern auseinander:

https://www.wko.at/branchen/information-consulting/unternehmensberatung-buchhaltung-informationstechnologie/unternehmensberatung/berufsbild-unternehmensberatung.pdf

Unternehmensberater dürfen auch „Wirtschaftsmediation“ anbieten – diese wird vom Berufsbild der Unternehmensberater umfasst, d.h. Unternehmensberater leisten

· Mediative Begleitung und Unterstützung in allen unternehmensinternen Konflikten zwischen Einzelpersonen, Gruppen, Abteilungen und bei auf Ausgrenzung abzielenden Verhaltensweisen (z.B. Mobbing)

· Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen

· Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen

· Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen

· Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb

· Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben

· Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung

· Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung

· Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur

· Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

auch als Unternehmensberater tätig.

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

5 gute Gründe sprechen gerade für diesen MBA:

Wir alle wissen, dass lebenslanges Lernen (LLL) und dabei die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung das Gebot der Stunde sind und der Satz: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ einfach nicht mehr stimmt.

Dennoch fällt es uns oft schwer dem Wissen, der Überzeugung Taten folgen zu lassen.

Wir haben

  1. keine Zeit,
  2. auch kein Geld, wissen
  3. nicht genau was wir mit dem an sich interessanten, ja verlockenden Lehrgang beruflich dann anfangen können, finden
  4. unsere speziellen Interessen im genormten Angebot nicht wieder und müssen
  5. auch noch viel Unnötiges lernen, etwas, was uns eigentlich nicht wirklich interessiert oder nutzt.

Auf gerade diese 5 Punkte hat ASAS die richtige Antwort, die gesuchte Lösung:

Keine Zeit:

Der moderne Campus, das LMS der ASAS, ermöglicht Ihnen ein zeit- und ortsunabhängiges Studium. Sie lernen wann immer und wo immer Sie wollen, bestimmen auch den Ort und die Zeit Ihrer Prüfung (gerne auch von zu Hause aus) selbst: https://www.asasonline.com/online-campus

Kein Geld:

Der Fernlehrspezialist ASAS ist Kooperationspartner des AIM der FH Burgenland und kommt der akademische Grad MBA von der Fachhochschule Burgenland. Die MBA-Lehrgänge des AIM sind dabei in Österreich Preisführer!

Die Lehrgangsgebühren sind steuerlich absetzbar und werden u.U. auch gefördert. Da ASAS das Ö-Cert hat, lohnt sich hier eine entsprechende Überprüfung der bundesländereigenen Fördermöglichkeiten.

https://oe-cert.at/

Was kann ich mit dem MBA dann anfangen?

Ein MBA schafft Employability[1]viele Arbeitgeber wissen es zu schätzen, wenn sich Mitarbeiter fortbilden und beweist gerade ein erfolgreich absolviertes Fernstudium, dass man gut organisiert und strukturiert ist.

Mit einem MBA gibt es natürlich viele Möglichkeiten der selbständigen und unselbständigen Berufsausübung, einige Berufsrechte sind meiner Meinung nach noch zu wenig bekannt:

  • man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
  • durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
  • mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
  • …….
  • nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie 
    • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), 
    • Vermögensberater
    • Versicherungsagent oder 
    • Wertpapiervermittler 

ausgeübt werden.

Warum kriege ich keinen Maßanzug?

Aber den kriegen Sie ja.

Im Basisteil sind für alle MBA-Lehrgänge die selben Pflichtmodule zu absolvieren z.B. Grundzüge der Ökonomie und Marketing.

Der Aufbauteil im MBA erlaubt dann die Spezialisierung z.B. auf Immobilienmanagement, Gesundheitsmanagement, Public Management, Unternehmensführung, Controlling, Mediation, Coaching und Training und General Management Competence.

So wie Bier, Tee, Kaffee und Wein zu mehr als 90 % aus Wasser bestehen und dennoch spürbar unterschiedlich schmecken und wirken, ist es auch beim MBA und ein Absolvent des MBA Immobilienmanagement muss wissen, wie der Mietzins gebildet, die Absolventin des MBA Gesundheitsmanagement wie Krankheit definiert wird.

Über ASAS sind sehr interessante Spezialisierungen möglich: https://www.asasonline.com/mba-general-management

Wieso muss ich Unnötiges lernen?

Müssen Sie nicht!

Im MBA General Management Competence können Sie die Module in der Spezialisierung (Aufbauteil) selbst wählen und nach beruflicher Notwendigkeit, Interesse, Vorwissen und eigener Vorliebe die Module selbst bestimmen: https://www.asasonline.com/fernstudium/mba-general-competence

Der Modus von Wahlmodulen im Abschnitt AUFBAU ermöglicht sohin eine auf die Bedürfnisse der Studierenden maßgeschneiderte Weiterbildung.

Bei Rückfragen zu den angesprochenen Lehrgängen, zu den möglichen Anrechnungen von Vorkenntnissen, den Zugangsvoraussetzungen … wenden Sie sich einfach an mich:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Konsulent der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH, Wels


[1]Employability” – wörtlich: Beschäftigungsfähigkeit – nennt sich das Konzept, mit dem die lebenslange Arbeitsmarktfitness von Mitarbeitern gestärkt werden soll.

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Wie nutze ich meinen MBA der Weiterbildung beruflich?

Immer wieder werde ich gefragt, was kann ich denn nach meinem MBA-Abschluss beruflich machen?

Da gibt es natürlich viele Möglichkeiten der selbständigen und unselbständigen Berufsausübung, einige Berufsrechte sind meiner Meinung nach noch zu wenig bekannt:

  • man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
  • durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
  • mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung[1] angesucht werden,
  • …….
  • nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie 
    • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), 
    • Vermögensberater
    • Versicherungsagent oder 
    • Wertpapiervermittler 

ausgeübt werden.

Lesen Sie dazu auch

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

Martin G. Stieger auf youtube:


[1] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 94/2003

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Master Finance (M.A.) – (Fern-)Masterstudiengang für Finanzexperten

Der Studiengang „Finance – Master of Arts

  • richtet sich an Studierende mit einem ersten akademischen Abschluss,
  • die vorzugsweise im Bank-, Finanz- oder Versicherungssektor arbeiten,
  • mehr Führungsverantwortung im Unternehmen oder in einer Bank übernehmen und
  • sich in überschaubarer Zeit weiterbilden wollen, ohne ihren Beruf aufzugeben oder einzuschränken.

Der Studiengang „Finance – Master of Arts

  • gibt die passenden Antworten auf die Herausforderungen und den permanenten Wandel, denen z.B. die Finanz- und Kreditwirtschaft unterliegt,
  • vermittelt wichtiges Wissen an Mitarbeitende von Vermögensberatungen, Family Offices oder Finanzabteilungen von Unternehmen
  • ermöglicht ein berufsbegleitendes Studium, örtlich und zeitlich flexibel

Sie können im Masterstudiengang Finance Ihren eigenen Schwerpunkt setzen und haben die Wahl zwischen drei Spezialisierungen:

  • Banking
  • Wealth Management
  • Family Office Management

Der Master Finance umfasst 120 ECTS und erfordert einen Bachelorabschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften mit zumindest 180 ECTS.

An der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, können Sie natürlich auch ein solches Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre (B.A.) im Fernstudium -mit Spezialisierungs-Möglichkeiten wie zum Beispiel

  • Digital Business Management
  • Wirtschaftspsychologie,  
  • Unternehmensberatung,
  • Marketingmanagement,
  • Energie- und Umweltmanagement oder auch
  • Handelsmanagement und E-Commerce oder
  • Sportbusiness Management

absolvieren.

Sowohl der Bachelor-Studiengang, als auch der Masterstudiengang Finance werden im  Fernstudium angeboten und eignen sich dadurch besonders gut für Berufstätige, denn die Studiengänge finden online und ohne Präsenzveranstaltungen sowie ohne Präsenzpflicht statt.

Der Masterstudiengang Finance wurde von der Akkreditierungsagentur ZEvA 2017 für 7 Jahre re-akkreditiert und ist bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Der Fernstudiengang „Finance – Master of Arts“ beinhaltet vier aufeinander aufbauende Studienabschnitte mit sehr vielfältigen Inhalten:

1. Semester:

  • Methoden des wiss. Arbeitens und der empirischen Sozialforschung
  • Internationales Management und interkulturelle Kompetenz
  • Internationale Finanzmärkte
  • Leadership
  • Prozessmanagement und Prozessqualität
  • Projektmanagement
  1.  Semester:
  • Corporate Finance
  • Bonitätsbeurteilung und Rating
  • Digital Finance
  • Risikomanagement
  • Portfoliomanagement
  • Corporate Governance und Compliance
  1. Semester:
  • Sie absolvieren drei Module Ihrer Vertiefungsrichtung und erwerben Expertenwissen.
    • Wahlpflichtbereich „Banking“
      • Vertriebsmanagement
      • Produktionsmanagement
      • Gesamtbanksteuerung und Aufsichtsrecht
    • Wahlpflichtbereich „Wealth Management“
      • Performanceanalyse in der Praxis
      • Finanz- und Nachfolgeplanung
      • Private Equity und Hedgefonds
    • Wahlpflichtbereich „Family Office Management“
      • Geschäftsmodelle und Kerndienstleistungen  des Family Office Management
      • Rechtliche und steuerliche Themen des Family Office Management
      • Family Governance, Trusted Advisor und Life Consulting beim Family Office Management
  • Als Vorbereitung für Ihre Master-Arbeit fertigen Sie in diesen Modulen jeweils eine Seminararbeit an, in welcher Sie sich mit fachspezifischen Themen auseinandersetzen.
  1. Semester:

Zentrales Highlight zum Ende Ihres Fernstudiums ist die Master-Arbeit.

Mit dieser beweisen Sie, dass Sie ein Problem aus den Themenbereichen des Master-Studiums selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.

Selbstverständlich werden Sie während dieser Phase individuell von unseren Professoren betreut.

Studienabschluss:
Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht haben, verleiht Ihnen die Hochschule Allensbach den akademischen Grad “Master of Arts – Finance”, welcher Sie auch zur Promotion bspw. an einer unserer Partneruniversitäten berechtigt.

Alternativ vergibt die Hochschule den akademischen Grad “Magister Artium”.

Bei Interesse und für Rückfragen erbitte ich ein Mail an

martin.stieger@allensbach-hochschule.de  

Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University Konstanz

 

Vielleicht auch interessant für Sie: kurze, kostenlose Filme zu

Begriffen aus der Betriebswirtschaft auf youtube:

IMMO Wikis auf youtube

 

 

 

Nutzen Sie die Weiterbildungsförderung der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT

Laufende und qualifizierte Wissenserweiterung ist essentiell.

Aus diesem Grund unterstützt die Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT die berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder:

W_a_s_ _w_i_r_d_ _g_e_f_ö r_d_e_r_t_:

Weiterbildungen im beruflichen Umfeld

W_e_r_ _e_r_h_ä l_t_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

Jedes aktive Mitglied der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (Einzelunternehmer oder handelsrechtlicher Geschäftsführer)

W_i_e_ _h_o_c_h_ _i_s_t_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

25 % der Nettokurskosten, maximal Euro 500,– pro Kalenderjahr – abrufbar auch in mehreren Tranchen

W_i_e_ _e_r_h_a_l_t_e_ _i_c_h_ _d_i_e_ _F_ö r_d_e_r_u_n_g_:

Senden Sie Ihre Rechnung, Zahlungs- und Teilnahmebestätigung sowie Ihre Bankverbindung einfach an ubit@wkooe.at

Sie sehen Unternehmensberater, gewerbliche Buchhalter und Mitglieder der Berufsgruppe der IT-Dienstleister  – mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in Oberösterreich – können sich die (berufliche) Weiterbildung von ihrer WKO teil-finanzieren lassen.

Steuerlich abzugsfähig ist der verbleibende Teil für die Gewerbeberechtigten sowieso.

Da es aber zwei Gründe gibt, eine interessante Weiterbildung nicht zu absolvieren:

  • kein finanzieller Anreiz (der ist ja durch die Fachgruppe OÖ nun gegeben) und
  • keine Zeit (neben der selbständigen Berufsausübung und Familie)

könnten sich Fernlehrangebote besonders gut eignen.

Die ASAS Aus- und Weiterbildung GesmbH bietet sehr interessante eigene

und in Kooperation

Es gibt also keinen Grund mehr, zeit- und ortsunabhängige Weiterbildungsangebote nicht zu nutzen – die zudem von der Fachgruppe OÖ Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT großzügig gefördert werden.

Rückfragen bitte einfach an Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger richten: martin.stieger@liwest.at, Konsulent der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH 

austrian school of applied studies, Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

selbst Unternehmensberater und Immobilienmakler in Wels

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

MBA General Management Competence – der (Fernlehr-) MBA mit Maßanzug

short summary

  • der MBA für Generalisten
  • mit der Möglichkeit sich die Spezialisierung oder Vertiefung maß-zu-schneidern
  • der meistgebuchte MBA-Lehrgang der letzten 5 Jahre
  • 90 ECTS
  • Mindeststudiendauer 3 Semester, Berufstätige studieren in der Regel 4 Semester
  • Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen max. 30 ECTS
  • 11 Module (66 ECTS)
  • Masterarbeit (24 ECTS)
  • Lehrgangsgebühr EUR 8.900,–, steuerlich abzugsfähig
  • Zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre absolvierbar

Der MBA ersetzt die Unternehmerprüfung[1] und schafft u.a. die Zugangsvoraussetzung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung[2] oder auch des Gastgewerbes.

Der MBA General Management Competence wird als Kooperationslehrgang des AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH angeboten.

Der MBA General Management Competence vermittelt Ihnen die notwendigen Schlüsselfertigkeiten um als Generalist funktionsübergreifende Managementaufgaben zu übernehmen und erfolgreich durchführen zu können.

Die Studieninhalte umfassen breite betriebswirtschaftliche Themen und sind ideal für alle Führungskräfte, die sich kaufmännisches und rechtliches Wissen auf akademischem Niveau in kompakter Form aneignen wollen.

Der Masterlehrgang besteht aus zwei Abschnitten – einen Abschnitt BASIS (36 ECTS Studienleistung) mit den 6 Pflichtmodulen

  • Grundzüge der Ökonomie (6 ECTS)
  • Rechnungswesen – Buchhaltung & Bilanzierung (6 ECTS)
  • Marketing (6 ECTS)
  • Informations- und Kommunikationstechnologie (6 ECTS)
  • Wirtschaftsrecht (6 ECTS)
  • Wissenschaftliches Arbeiten (6 ECTS)

sowie einem Abschnitt AUFBAU (30 ECTS) bestehend aus 5 Wahlmodulen, welche der Studierende aus den nachstehenden Lehrveranstaltungen selbst bestimmt!

  • Strategisches Management (6 ECTS)
  • Unternehmensorganisation (6 ECTS)
  • Personalwirtschaft (6 ECTS)
  • Controlling (6 ECTS)
  • Organisationspsychologie (6 ECTS)
  • Projektmanagement (6 ECTS)
  • Öffentlichkeitsarbeit (6 ECTS)
  • Mitarbeiterschulung/Motivation (6 ECTS)
  • Management Non-Profit-Org. (6 ECTS)
  • BWLEuropa-Recht (6 ECTS)
  • Sozialwissenschaftliche Grundlagen (6 ECTS)
  • Verwaltungsrelevante Rechtsgebiete (6 ECTS)

Der Modus von Wahlmodulen im Abschnitt AUFBAU ermöglicht eine auf die Bedürfnisse des Studierenden maßgeschneiderte Weiterbildung.

Berufsbild und Karrierechancen – Für wen eignet sich dieser Masterlehrgang besonders?

Das Fernstudium „MBA General Management Competence“ eignet sich ideal für

  • Personen, die in Zukunft als Generalisten Führungsaufgaben und Führungspositionen im Unternehmen übernehmen wollen.
  • Nicht-Betriebswirte, die sich für eine breite betriebswirtschaftliche Weiterbildung mit akademischem Abschluss („Master of Business Administration“) entschließen wollen.
  • Personen, die auf Führungskräfte-Ebene kompetent auftreten und mitreden wollen
  • Personen, welche die Vorteile eines berufsbegleitenden Fernstudiums (keine Präsenz an der Hochschule, flexibles Lernzeit-Management, Prüfungen online von Zuhause aus) einer renommierten Hochschule in Anspruch nehmen wollen.

Weitere Informationen zum MBA General Management Competence finden Sie hier:

http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-individual-skills.html

den Folder dazu:

http://asasonline.com/fileadmin/content/course-pdf/AIM_General_Management_Competence.pdf

 

Rückfragen bitte an Martin Stieger, martin.stieger@asasonline.com

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

 

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

 

[1] § 8 Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (1) Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt, wenn der Prüfungswerber durch Zeugnisse nachweist, …(4) 11. Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind.

[2] Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (Unternehmensberatungs-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 94/2003 § 1. (1) Durch die im Folgenden angeführten Belege ist die fachliche Qualifikation, nämlich fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und entsprechendes Berater-Know-how, zum Antritt des Gewerbes der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (§ 94 Z 74 GewO 1994) als erfüllt anzusehen:

  1. a) Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss einer fachlich einschlägigen Studienrichtung oder eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Studienganges oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges (damit sind Studien bzw. Lehrgänge gemeint, die betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse vermitteln) und

b) eine mindestens einjährige fachlich einschlägige Tätigkeit