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Von zu Hause aus Online in Deutschland, Österreich, Frankreich …….. oder auch Groß Britannien studieren

VIS Vienna International Studies ermöglicht ein internationales Studium von zu Hause aus.

Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse

  • in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD,
  • als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …)

erreichen.

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Master of Science (MSc) in einem Semester:

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Achtung bei der Händedesinfektion – die AUVA und die FDA warnen vor „Fuselalkoholen“ und „Methanol“

Auch wenn wir in Österreich das Corona-Virus im Griff haben, Abstand halten, Masken tragen wo es notwendig ist und die Desinfektion der Hände vornehmen – gibt es unerwartet Gesundheitsrisiken.

Sowohl die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, AUVA[1], als auch die US-Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde FDA[2] (Food and Drug Administration) warnen vor so manchen alkoholischen Desinfektionsmittel.

Die AUVA führt in ihrer Warnung aus, dass anlässlich der Desinfektionsmittelknappheit verursacht durch die Coronavirus-Pandemie einige Betriebe auf die Herstellung alkoholischer Desinfektionsmittel umgesattelt haben.

Wird dazu Alkohol z.B. aus Getreide o. Ä. gebrannt, ist zu beachten, dass der Vor- und Nachlauf – also die zu Beginn und am Ende der Destillation entstehende Flüssigkeit – ein Gemisch verschiedener leichtentzündlicher und giftiger (toxischer) Stoffe ist. Diese Begleitalkohole oder sogenannten „Fuselalkohole“ im Vor- und Nachlauf sind keinesfalls zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln geeignet. Im Vorlauf sind leicht flüchtige Substanzen wie Acetaldehyd und akut giftiges Methanol enthalten, das unter anderem über die Atemwege oder die Haut aufgenommen werden kann.

Im Nachlauf sind schwer flüchtige „Fuselalkohole“ enthalten.

Die Zusammensetzung des Vorlaufs und Nachlaufs ist zudem undefiniert und unterliegt Schwankungen, wodurch auch die Wirksamkeit zur Inaktivierung des SARS-CoV-2 (Coronavirus) nicht gesichert ist.

“Verwenden Sie keine Händedesinfektionsmittel, die aus Vorlauf hergestellt wurden”, warnt die AUVA.

Der FDA wiederum sind Desinfektionsmittel ein Dorn im Auge die Methanol enthalten.

 “Methanol ist kein akzeptabler Bestandteil für Hand-Desinfektionsmittel und sollte wegen seiner toxischen Wirkung nicht verwendet werden”, so die US-Behörde. 

Methanol kann auch über die Atemwege oder über die Haut aufgenommen werden und bei Menschen unter anderem Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen und Erbrechen auslösen. 

Um bei der Händedesinfektion auf Nummer sicher zu gehen, sollten daher unbedingt alkoholfreie aber wirksame Desinfektionsmittel verwendet werden.

Rückfragen: DDr. Martin Stieger, Unternehmensberater, martin.stieger@liwest.at


[1] https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.735008&version=1587451214

[2] https://www.fda.gov/drugs/drug-safety-and-availability/fda-advises-consumers-not-use-hand-sanitizer-products-manufactured-eskbiochem

Coronavirus: FAQs für Grundwehrdiener und Milizsoldaten

18. März 2020

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit MR-Beschluss vom 18.03.20 weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Grundwehrdiener, die demnächst abrüsten sollen, werden nicht abrüsten.
  • Eine Einberufung von Milizsoldaten wird vorbereitet.

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um diese Maßnahmen

Themenblock Grundwehrdiener:

1. Muss ich im April einrücken?

Ja, da gültige Einberufungsbefehle von der derzeitigen Situation nicht berührt werden.

2. Ich bin Grundwehrdiener kurz vor dem Abrüsten. Wie lange muss ich bleiben?

Grundwehrdiener, die Ende März abrüsten hätten sollen, müssen ihren Dienst voraussichtlich um zwei Monate verlängern (Rechtsgrundlage WG § 23a).

3. Wieviel verdiene ich als Grundwehrdiener im Aufschubpräsenzdienst (also nach meinen „normalen“ 6 Monaten GWD)?

Grundwehrdiener, die aufgrund Verfügung des Aufschubpräsenzdienstes nun nicht abrüsten, bekommen grundsätzlich exakt dasselbe Geld wie bisher im Grundwehrdienst: Das sind bezogen auf Monate mit 30 Tagen: Monatsgeld = 223 €, Grundvergütung = 116 €, Dienstgradzulage (bei Gefreiter) = 61 €, Summe = 401 € (bei Gefreiter)

Zusätzlich hat die Frau Bundesministerin angekündigt, dass solche Soldaten eine Anerkennungsprämie von 190 € erhalten werden.

Werden „aufgeschobene“ Grundwehrdiener zusätzlich im Assistenzeinsatz eingesetzt, so erhalten sie zusätzlich zu den obigen Summen ein erhöhtes Monatsgeld in der Höhe von 290 € (Monate mit 30 Tagen) bzw. 296 € (Monate mit 31 Tagen).

4. Ich war bis vor kurzem Grundwehrdiener und bin nicht Milizsoldat. Kann ich dennoch eingezogen werden?

Nein, es werden nur Milizsoldaten einberufen, die beordert sind.

Im Falle der Beorderung bekommen Sie vor dem Abrüsten oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Bereitstellungsschein, wo die Einheit, die Mobkennung und der Mobilmachungssammelort angeführt ist. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer ehemaligen Einheit (z.B. DfUO) oder beim Miliz Service Center des Kommando Streitkräfte, ob Sie nicht vielleicht doch befristet oder unbefristet beordert sind.

Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670

Themenblock Milizsoldaten:

5. Ich bin Milizsoldat – kann ich mich freiwillig zum Einsatz melden?

Bei einer angeordneten Mobilmachung können Sie sich nicht freiwillig melden, da grundsätzlich nur ganze Einheiten aufgeboten werden.

Solange aber keine Mobilmachung angeordnet wird, können – uns SOLLEN – Sie sich sehr wohl freiwillig melden (Freiwillige Waffenübung) und werden auch einberufen, wenn ein Bedarf besteht und Sie geeignet sind.

6. Ich bin kein Milizsoldat – kann ich mich trotzdem freiwillig zum Einsatz melden?

Nein, eine freiwillige Waffenübung ist nur möglich, wenn Sie den Grundwehrdienst abgeleistet haben.

Wenn Sie dem sogenannten Reservestand angehören, können Sie auf Ihr Ansuchen hin wieder in den Milizstand wechseln (bei Eignung und Bedarf bzw. entsprechend der Altersgrenzen gem. § 10 des Wehrgesetzes). Sie werden in weiterer Folge dann beordert unter der Voraussetzung, dass Sie eine Freiwilligenmeldung zu Milizübungen abgeben. Kontaktieren Sie bei Interesse bitte das Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.

7. Ich bin Milizsoldat, wohne im Ausland, muss ich auch einrücken?

Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, haben Sie einzurücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.

8. Ich bin Milizsoldat – werde ich einberufen? Welche Milizeinheiten betrifft das konkret?

Welche Einheiten betroffen sind, wird derzeit geprüft. Voraussichtlich werden bis zu 3.200 Milizsoldaten in den Einsatz gebracht.

9. Wann wird bekannt sein, welche Einheiten mobilgemacht werden?

Aus derzeitiger Sicht spätestens am 10. April 2020. Diesbezüglich wird dann selbstverständlich sofort informiert werden.

Die Mobilmachung wird also weder für Sie noch Ihren Arbeitgeber überraschend kommen, sondern Sie werden rechtzeitig über die diversen Medien darüber informiert werden.

10. Wann genau wird die Mobilmachung und damit Einberufung erfolgen?

Aus derzeitiger Sicht am 4. Mai 2020.

Die Mobilmachung wird also weder für Sie noch Ihren Arbeitgeber überraschend kommen, sondern Sie werden rechtzeitig über die diversen Medien darüber informiert werden.

11. Wie lange wird der Einsatz nach Mobilmachung dauern?

Es ist mit insgesamt ca. 3 Monaten, davon 2 Wochen Ausbildung vor dem eigentlichen Einsatz und am Ende des Einsatzes ca. 1 Woche Ablöse und Nachbereitung, zu rechnen.

12. Wie ist in diesem Zeitraum mein Verdienst geregelt? Wer erhält in diesem Zeitraum meine Familie?

Ein Angehöriger der Miliz, der zum Einsatzpräsenzdienst einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 Anspruch auf

  • Erhöhtes Monatsgeld (ca. 525 Euro),
  • Dienstgradzulage (abhängig vom Dienstgrad, zB Gefreiter = 61,41 Euro),
  • Pauschalentschädigung (ca. 1.290 Euro) und Ausgleich des Einkommensentgangs (bis maximal ca. 9.695 Euro),
  • Fahrkostenvergütung.

13. Warum werden die Milizsoldaten voraussichtlich erst ab Mai eingesetzt?

Weil wir bis dahin genügend gut ausgebildete Grundwehrdiener und Berufssoldaten haben, die jetzt gleich helfen. Später können diese dann von Milizsoldaten abgelöst und entlastet werden. Die Milizsoldaten selbst haben auf diese Weise noch genügend Zeit, sich auf ihren Einsatz vorzubereiten.

14. Ich bin Milizsoldat und werde in der momentanen Situation im Unternehmen dringend gebraucht – muss ich unbedingt einrücken?

Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, müssen Sie einrücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.

15. Ich bin Milizsoldat und bin zum Zeitpunkt der Einberufung bereits als Freiwilliger bei einer Einsatzorganisation, z.B. als Sanitäter, Arzt, Pfleger eingesetzt – muss ich trotzdem unbedingt dem Einberufungsbefehl folgeleisten?

Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, sind Sie verpflichtet, einzurücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.

16. Muss ich auch einrücken, wenn ich krank bin?

Nein, aber die Einheit (der Verband) muss verständigt werden. Nötig sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Arztbestätigung und eine Krankmeldung.

17. Wird der Einsatz von den verbleibenden Milizübungstagen abgezogen?

Nein.

18. Wieviel bekommt ein Milizsoldat im Einsatz monatlich bezahlt?

Ein Angehöriger der Miliz, der zum Einsatzpräsenzdienst einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 Anspruch auf

  • Erhöhtes Monatsgeld (ca. 525 Euro),
  • Dienstgradzulage (abhängig vom Dienstgrad, z.B. Gefreiter = 61,41Euro),
  • Pauschalentschädigung (ca. 1.290 Euro) und Ausgleich des Einkommensentgangs (bis maximal ca. 9.695 Euro),
  • Fahrkostenvergütung.

19. Wie erfolgt die Einberufung zum Einsatz?

Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten (z.B. allgemeine Bekanntmachung in Radio und Fernsehen), welche derzeit noch beurteilt werden. Jedenfalls ist aber beabsichtigt, dass Sie einen Einberufungsbefehl erhalten.

20. Ich bin eine Frau mit abgeleistetem Ausbildungsdienst und in der Einsatzorganisation des Bundesheeres beordert. Wenn ich von einer Einberufung betroffen bin und Fragen habe, WER ist für mich zuständig?

In allen Fällen ist für Sie das Heerespersonalamt als Militärbehörde erster Instanz zuständig. Dies betrifft auch Ihr allfälliges Interesse an einer Freiwilligen Waffenübung zur Hilfeleistung. (050201-99 1640).

21. Ich bin Milizsoldat und bei meiner Bekleidung und Ausrüstung treten teilweise Mängel auf, wie kann ich meine Ausrüstungsgegenstände rechtzeitig in Ordnung bringen?

Im Rahmen der Vorverständigung wird über die Regelung dieser Details informiert.

Ein Bekleidungstausch VOR der Einberufung ist derzeit NICHT möglich.

22. Wie kann ich meinen Kommandanten im Einsatz kontaktieren?

Die Erreichbarkeit der wichtigen Stellen im Falle der Einberufung werden mit der Vorinformation bekanntgegeben.

23. Bekomme ich vom Bundesheer weiterhin aktuelle Informationen?

Relevante Informationen für eine bevorstehende Einberufung werden laufend veröffentlicht. (z.B. bundesheer.at, Rundfunk, Fernsehen).

24. Ich bin Milizsoldat und möchte zusätzliche Informationen zu einer bevorstehenden Einberufung. An wen kann ich mich wenden?

An das Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.

25. Ich habe meinen Grundwehrdienst bereits abgeleistet und interessiere mich für eine Freiwilligenmeldung zur Miliz. Wo bekomme ich nähere Informationen?

Eine Erstmeldung als Mannschaftssoldat sieht eine Verpflichtung von 30 Tagen vor. Für die Meldung als Unteroffizier oder Offiziere gibt es andere Regelungen. Details dazu, sowie zu den Vorteilen als Milizsoldat, entnehmen Sie der Rubrik Miliz auf der Webseite http://www.bundesheer.at

Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.

Mitglied werden! https://www.milizverband.at/Mitglied-werden/  

MILIZVERBAND ÖSTERREICH

Verein zur Förderung der österreichischen Milizsoldaten und des österreichischen Milizwesens

ZVR 1335300557

Sitz des Vereins: Rossauer Lände 1, A-1090 WIEN

Info: https://www.milizverband.at