Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse
in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD,
als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …)
erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Das TopUp: Für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren. Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.
Das ist über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Das TopUp: Für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren. Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen: vis@viennastudies.com
Mastergrade in der Weiterbildung („Master of Business Administration“, Master in …“) werden nach Abschluss von
Universitätslehrgängen
an öffentlichen Universitäten[1] gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitäten[2] gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Lehrgängen zur Weiterbildung
an (privaten) Fachhochschulen[3] gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
an Privathochschulen[4]gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
Hochschullehrgängen[5] an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
verliehen, deren
Zugangsbedingungen,
Umfang und
Anforderungen
mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:
Mastergrade in der Weiterbildung sind
akademische Grade
auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
mit starkem Berufsbezug,
für das seinerseits ein abgeschlossenes
Bachelorstudium,
Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.
Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut
haben.
Internationale Bewertung:
Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind, z.B.
„Master Universitario“ in Italien;
„Licentiat“ in Schweden;
„Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung],
„Maestro“ in Spanien.
Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.
In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der Anrechnung im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.
Anrechnungen in anderen Studien:
In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Masterstudien erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der § 78 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 idgF zur Anwendung zu bringen: „Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen“ abgelegt wurden.
Online-Angebote:
VIS vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung – absolvierbaren Lehrgänge der Weiterbildung der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.
Diese Lehrgänge werden in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland durchgeführt und so kommen die Abschlüsse als
akademische Experten (akademische/r Business Manager/in oder akademische/r Immobilienmaklerin) und der
Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.
Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
(1) Die Universitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten.
(2) Universitätslehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme (§ 54d) oder als gemeinsam eingerichtete Studien (§ 54e) und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Rechtsträgern durchgeführt werden.
(3) Für den Besuch von Universitätslehrgängen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Universitätslehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Ordentlichen Studierenden, die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.
(4) Die Teilnahme an Universitätslehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
(5) Im Curriculum eines Universitätslehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.
[2] Universitätslehrgänge gem. § 3 Abs. 4 PUG: Privatuniversitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(1) Die Erhalter sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Diese Lehrgänge zur Weiterbildung sind in einer angemessenen Form in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden.
(2) Im Studienplan eines Lehrganges zur Weiterbildung dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Die Qualität der Lehre ist durch ein wissenschaftlich und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicher zu stellen.
(3) Wenn Abs. 2 nicht zur Anwendung kommt, darf die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
(4) Für den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung haben die außerordentlichen Studierenden einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Er ist unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrganges zur Weiterbildung festzusetzen.
(5) Den Urkunden über die Verleihung der Bezeichnung dürfen fremdsprachige Übersetzungen angeschlossen werden, wobei die Benennung des Erhalters und des ausstellenden Organs sowie die Bezeichnung selbst nicht zu übersetzen sind.
[4] Lehrgänge zur Weiterbildung gem. § 8 Abs. 4 PrivHG: Privathochschulen sind berechtigt, Lehrgänge zur Weiterbildung einzurichten und Privatuniversitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(1) An den Pädagogischen Hochschulen sind Hochschullehrgänge zur Fort- und Weiterbildung
1.
von Lehrerinnen und Lehrern nach den inhaltlichen Vorgaben des zuständigen Regierungsmitglieds oder mit dessen Ermächtigung zur Wahrung der regionalen Erfordernisse der diesem unterstehenden Schulbehörden sowie
2.
in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
einzurichten.
(2) Es sind Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik) sowie Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) einzurichten, deren Arbeitsaufwand jeweils 60 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt.
(3) Es können Hochschullehrgänge zur wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Weiterbildung im Umfang von mindestens 90 und höchstens 120 ECTS-Anrechnungspunkten bedarfsgerecht und nach Prüfung über die Erfüllung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen im Sinne des § 74a Abs. 1 Z 3 nach Maßgabe der Schwerpunktsetzungen des zuständigen Regierungsmitgliedes im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages eingerichtet werden.
(4) Im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschule können in sämtlichen pädagogischen Berufsfeldern Hochschullehrgänge (insbesondere zur wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung) eingerichtet werden, die auf andere pädagogische Berufsfelder als jene der Bachelor- und Masterstudien ausgerichtet sind.
(5) Hochschullehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(6) Im Curriculum eines Hochschullehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semestern umfasst.
VIS berät und vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung – absolvierbare Bachelor– und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) derHochschule Allensbach.
Zur Zeit sind folgende 5 Masterstudien – alles Regelstudien – möglich:
Betriebswirtschaft und Management (M.A./Mag.)
Finance (M.A./Mag.)
MBA Engineering Management
MBA General Management
Wirtschaftspädagogik (M.A./Mag.)
Die Zulassung erfolgt mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichgestellten Abschluss (Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Berufsakademien und Dualen Hochschulen oder äquivalenten internationalen Ausbildungsstätten) in einem Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt. Im Rahmen dieses Studiengangs haben Sie mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte erworben.
Für Studierende aus Österreich interessant zu wissen, dass in den Masterstudiengängen die mit dem M.A. abgeschlossen werden, auch der akademische Grad Magister Artium (Mag.) ausgegeben werden darf.
Neben interessanten Nano Degrees bietet VIS in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienmöglichkeiten an.
VIS berät und vermittelt dabei auch die in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung absolvierbaren Bachelor– und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) derHochschule Allensbach.
Für Studierende aus Österreich interessant zu wissen, dass in den Masterstudiengängen die mit dem M.A. abgeschlossen werden, auch der akademische Grad Magister Artium (Mag.) ausgegeben werden darf.
Zur Zeit sind folgende 5 Masterstudien – alles Regelstudien – möglich:
– in Kooperation mit unterschiedlichen Hochschulen aus
Bulgarien
Deutschland
Frankreich
Groß Britannien
Österreich
Polen
Serbien
absolviert werden.
Fast alles online und auch in deutscher Sprache.
Diese Kooperationen bieten VIS die Möglichkeit, ganz individuell auf die Bedürfnisse der Studierenden mit unterschiedlichen Bildungsbiographien einzugehen.
VIS bietet den Maßanzug, der aus genormten Programmen zusammengestellt werden kann.
Wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail mit Ihren Vorstellungen an VIS: vis@viennastudies.com
Zum ersten Mal präsentiert das Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung 2020“.
Die Auszeichnung basiert auf einer komplexen
Onlineanalyse, die über die Methodik „Social Listening“ an rund 20.000
Anbietern von Erwachsenenbildung durchgeführt
wurde.
Erfüllten die Anbieter fünf Kriterien (wie Mitarbeiterzahl,
Online-Bewertungen und Lernkonzept, Fokussierung auf berufliche
Weiterbildung und keine reinen Apps und Onlineprogramme) wurden sie in die
Bewertung aufgenommen.
Die verbliebenen Unternehmen wurden in den Kategorien Reputation,
Bekanntheit und Kundennähe bewertet.
Dazu wurden Online-Bewertungen, Tonalitätsanalysen und Follower-Zahlen
sowie Interaktionen zur Bewertung mit unterschiedlicher Gewichtung
herangezogen.
92
Weiterbildungsanbieter, davon 16 Fernschulen, schafften es in die finale Liste!
„Dass wir zu den
besten Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland gehören, ist für uns eine
große Ehre und zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und
Praxisnähe ausgerichtetes Konzept genau richtig ist“
Unter den rund 20.000 Anbietern von Programmen in der
Erwachsenenbildung hat sich die Allensbach Hochschule vor allem mit ihrem
digitalen Lehr- und Lernkonzept durchgesetzt.
„Die Allensbach
Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren
Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten
Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch
didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die
Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht
ihnen jederzeit ein Dozent oder eine Dozentin zur Verfügung.
VIS und die Akademie für Unternehmensmanagement (AFUM), Monheim bei Köln, ermöglichen mittels einer Kooperation Studierenden an der staatlichen Buckinghamshire New University, kurz New Bucks, Bachelor- und Masterstudien in Fernlehre (mit Präsenzseminaren in Monheim oder gänzlich online) zu absolvieren.
Die Buckinghamshire New University, kurz New Bucks, ist eine staatliche, also öffentliche britische Universität und hat je einen Campus in High Wycombe und in Uxbridge.
Die Universität ist ca. 50 Kilometer von London entfernt und deshalb
sehr gut erreichbar.
Die Wurzeln von New Bucks gehen in das Jahr 1893 zurück, als das
Buckinghamshire Chilterns College gegründet wurde.
New Bucks ist heute eine hochmoderne Universität mit ca. 18.000 Studierenden und gehört zu den beliebtesten Universitäten in Großbritannien („Good University Ranking Guide„).
Im Teaching Excellence Framework (TEF) 2018
wurde sie mit dem Silver Award ausgezeichnet, das herausragende Leistungen beim
Lernen und Lehren in der Hochschulbildung anerkennt.
Die AFUM bietet in Kooperation mit New Bucks sowohl den Bachelor of Arts in Business Management, als auch Masterprogramme wie den
MBA,
den MSC Master of Science in Marketing Communications und
den MA Master of Arts in Leadership and Management an.
Im internationalen Bachelor-Programm können Sie zwischen branchenspezifischen Zusatzqualifikationen in den folgenden Schwerpunkten wählen:
Wirtschaftspsychologie
Automobilwirtschaft
International Management
Handelsmanagement
IT Management
Tourism & event Management
Im Anschluss an die Masterprogramme können Sie über VIS auch in einem grenzüberschreitenden Promotionsprogramm Ihren PhD-Abschluss (Dr.) auf der 3. Bologna-Stufe erreichen.
Über VIS werden in Wien Studienprogramme ausländischer Hochschulen grenzüberschreitend angeboten und dabei alle Stufen der „Bologna“-Architektur (Bachelor, Master, Promotion) abgedeckt.
Neben den Regelstudiengängen ermöglicht VIS auch akademische Weiterbildung (Expertenlehrgänge, Masterlehrgänge) in Fernlehre.
VIS selbst ist keine Hochschule sondern kann dieses umfassende Studienangebot im Rahmen von Kooperationen mit unterschiedlichen Universitäten und (Fach-)Hochschulen anbieten.
Das ermöglicht dem VIS-Team, für jede/n Interessierte/n ein individuelles Studienangebot quasi maß-zu-schneidern.
Die Zulassungsvoraussetzungen, das inhaltliche Studienangebot, die Studiengebühren, die Unterrichtssprache ….. sind so unterschiedlich wie die Interessen der potentiell Studierenden selbst.
Besuchen Sie daher unsere Website https://viennastudies.com oder lassen Sie sich ganz einfach vom VIS-team umfassend beraten.