Die afwWirtschaftsakademie Bad Harzburg feiert 60sten Geburtstag und 118.000 AbsolventInnen (seit 1961), 24 Kooperationspartner (18 Hochschulen, Universitäten und Managementschulen in Europa, 6 Universitäten und Managementschulen als Lizenznehmer von afw-Fernstudiengängen) feiern mit.
Dazu gratuliert die Allensbach Hochschule sehr herzlich, auch zu den vielen Qualitätsnachweisen und Auszeichnungen wie der zum FOCUS Top Anbieter für Weiterbildung 2021[1] und der 100 %igen Weiterempfehlungsrate bei fernstudiumcheck.de.
Chronik der afw – Gründung 1961 bis heute
2020
Kooperation mit der Allensbach Hochschule
2020 Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz: Wissenschaftliche Zusammenarbeit, Entwicklung und Vermarktung von Fernstudiengängen. Anerkennung der afw-Fernstudiengänge als Kontakt-Studiengänge auf den Stufen 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Die afw erscheint mit neuem Logo, modern und mit frischen Farben.
2012
Webinare
Wissensvermittlung durch Webinare in virtuellen Räumen.
2002
Manager-Symposium
Großes Manager-Symposium anlässlich des 40jährigen Firmenjubiläums unter dem Titel Neue Wege für Manager von morgen.
1999
Umbenennung
Umbenennung in AFW Wirtschaftsakademie Bad Harzburg GmbH.
1994
Erweiterung des Unternehmenszweckes
Fernstudien für Privatpersonen, offenes Seminarprogramm, Seminare und Trainings für Unternehmen und Unternehmensberatung.
1990
Expansion nach Osteuropa
Beginn einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit russischen Universitäten und Management-Instituten.
1969
Arbeitskreis
Mitbegründer des Arbeitskreises Korrektes Fernlehrwesen, heute Forum Distance-eLearning.
1960er und 1970er Jahre
Internationale Anerkennung und Entwicklung des Fernstudiums
Internationale Anerkennung durch die Mitentwicklung des Harzburger Modells, des am weitesten verbreiteten Managementsystems in Deutschland. Erster deutscher Anbieter handlungsorientierten Fernstudiums in Kombination mit Präsenzseminaren und innerbetrieblichen Arbeitsgemeinschaften.
1961
Gründung
Gegründet 1961 unter dem Namen AFF – Akademie für Fernstudium e. V. durch die Deutsche Volkswirtschaftliche Gesellschaft e. V. (Hamburg). Unternehmensziel: Vermittlung von aktuellem Wissen in Betriebswirtschaft und Management über Fernstudium.
Weitere Informationen zum (Online-)Kurs-, Lehr- und Studienangebot, zum Leitbild und dem kompetenten Team hinter der so erfolgreichen Akademie finden Sie hier:
Mastergrade in der Weiterbildung („Master of Business Administration“, Master in …“) werden nach Abschluss von
Universitätslehrgängen
an öffentlichen Universitäten[1] gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitäten[2] gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Lehrgängen zur Weiterbildung
an (privaten) Fachhochschulen[3] gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
an Privathochschulen[4]gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
Hochschullehrgängen[5] an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
verliehen, deren
Zugangsbedingungen,
Umfang und
Anforderungen
mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:
Mastergrade in der Weiterbildung sind
akademische Grade
auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
mit starkem Berufsbezug,
für das seinerseits ein abgeschlossenes
Bachelorstudium,
Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.
Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut
haben.
Internationale Bewertung:
Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind, z.B.
„Master Universitario“ in Italien;
„Licentiat“ in Schweden;
„Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung],
„Maestro“ in Spanien.
Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.
In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der Anrechnung im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.
Anrechnungen in anderen Studien:
In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Masterstudien erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der § 78 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 idgF zur Anwendung zu bringen: „Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen“ abgelegt wurden.
Online-Angebote:
VIS vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung – absolvierbaren Lehrgänge der Weiterbildung der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.
Diese Lehrgänge werden in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland durchgeführt und so kommen die Abschlüsse als
akademische Experten (akademische/r Business Manager/in oder akademische/r Immobilienmaklerin) und der
Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.
Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
(1) Die Universitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten.
(2) Universitätslehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme (§ 54d) oder als gemeinsam eingerichtete Studien (§ 54e) und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Rechtsträgern durchgeführt werden.
(3) Für den Besuch von Universitätslehrgängen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Universitätslehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Ordentlichen Studierenden, die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.
(4) Die Teilnahme an Universitätslehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
(5) Im Curriculum eines Universitätslehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.
[2] Universitätslehrgänge gem. § 3 Abs. 4 PUG: Privatuniversitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(1) Die Erhalter sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Diese Lehrgänge zur Weiterbildung sind in einer angemessenen Form in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden.
(2) Im Studienplan eines Lehrganges zur Weiterbildung dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Die Qualität der Lehre ist durch ein wissenschaftlich und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicher zu stellen.
(3) Wenn Abs. 2 nicht zur Anwendung kommt, darf die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
(4) Für den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung haben die außerordentlichen Studierenden einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Er ist unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrganges zur Weiterbildung festzusetzen.
(5) Den Urkunden über die Verleihung der Bezeichnung dürfen fremdsprachige Übersetzungen angeschlossen werden, wobei die Benennung des Erhalters und des ausstellenden Organs sowie die Bezeichnung selbst nicht zu übersetzen sind.
[4] Lehrgänge zur Weiterbildung gem. § 8 Abs. 4 PrivHG: Privathochschulen sind berechtigt, Lehrgänge zur Weiterbildung einzurichten und Privatuniversitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(1) An den Pädagogischen Hochschulen sind Hochschullehrgänge zur Fort- und Weiterbildung
1.
von Lehrerinnen und Lehrern nach den inhaltlichen Vorgaben des zuständigen Regierungsmitglieds oder mit dessen Ermächtigung zur Wahrung der regionalen Erfordernisse der diesem unterstehenden Schulbehörden sowie
2.
in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
einzurichten.
(2) Es sind Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik) sowie Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) einzurichten, deren Arbeitsaufwand jeweils 60 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt.
(3) Es können Hochschullehrgänge zur wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Weiterbildung im Umfang von mindestens 90 und höchstens 120 ECTS-Anrechnungspunkten bedarfsgerecht und nach Prüfung über die Erfüllung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen im Sinne des § 74a Abs. 1 Z 3 nach Maßgabe der Schwerpunktsetzungen des zuständigen Regierungsmitgliedes im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages eingerichtet werden.
(4) Im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschule können in sämtlichen pädagogischen Berufsfeldern Hochschullehrgänge (insbesondere zur wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung) eingerichtet werden, die auf andere pädagogische Berufsfelder als jene der Bachelor- und Masterstudien ausgerichtet sind.
(5) Hochschullehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(6) Im Curriculum eines Hochschullehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semestern umfasst.
Werkmeister sind qualifizierte Führungskräfte für verschiedene Gewerbe und die Industrie, vor allem in den Bereichen Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Bauwesen, Bio- und Lebensmitteltechnologie, ……..
Vom Qualifikationsniveau sind WerkmeisterPersonengleichgestellt, die die Meisterprüfung absolviert haben und auf Niveau-Stufe 6 des NQR eingestuft.
So bietet z.B. die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland einen Professional MBA-Lehrgang an, den man nicht nur in Fernlehre, also zeit- und ortsunabhängig, sondern auch mit derzeit 10 Vertiefungen (Spezialisierungen) absolvieren kann:
Um dieses neben Beruf und Familie absolvieren zu können eignen sich Fernstudien wie der Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule, der aktuell mit folgenden zehn Studienschwerpunkten absolviert werden kann:
Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel eintragungsfähig, d.h. er wird in offiziellen Dokumenten nun auch eingetragen.
Zwar waren Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, schon derzeit berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen. Nun dürfen Handwerksmeister/-innen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.
Dies darf in vollem Wortlaut oder auch in Kurzform erfolgen (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“).
Es darf auch die Eintragung in amtlichen Urkunden verlangt werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u.a).
Damit wird der handwerkliche Meister erheblich aufgewertet und die hohe Qualifikation der Meisterin und des Meisters sichtbar gemacht.
Die Bezeichnung vor dem Namen ergänzt auch die Verwendung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“ (§ 21 Abs. 4 GewO 1994).
Schon bisher war die Meisterprüfung auf Grund des hohen Niveaus generell dem Niveau 6 des NQR[1] zugewiesen und damit dem Bachelorabschluss gleichwertig gestellt.
Studieren mit Meisterprüfung:
Die Meisterprüfung schafft zudem die Möglichkeit auch ohne Matura/Abitur zu studieren.
Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.
Lassen Sie sich also Ihren wohlerworbenen Meistertitel eintragen und nutzen Sie ihn auch für weiterführende MBA-Weiterbildungs- und Regelstudien.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
[1] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen. https://www.qualifikationsregister.at/zuordnung-der-meisterpruefung-auf-niveau-vi-2/
Rückfragen zur den Themen dieser Wiki, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Rückfragen zur den Themen dieser Wiki, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:
Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
Sanierungs- und Insolvenzberatung.
Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.
Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatGdarf ein/e Unternehmens-berater/inWirtschaftsmediation[1] anbieten:
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung
Um Unternehmensberatern nun die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASASAus- und Weiterbildung GmbH dafür hilfreiche und maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Fernstudium an.
Für erfahrene Unternehmensberater/innen bieten sich als Abrundung und Erweiterung oder für Wirtschafts- und Zivilrechtsmediatoren mit Weiterbildungsverpflichtung auch zur Weiterbildung folgende Kontaktstudien an:
Wir möchten Sie herzlich einladen, sich zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausbilden zu lassen und beraten Sie gerne individuell und maß-geschneidert – auf Ihre bisherige Bildungsbiographie hin abgestimmt.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com
Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein
Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatG darf ein/e Unternehmensberater/in Wirtschaftsmediation[1] anbieten:
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung
Um Unternehmensberatern die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbHden speziellen Lehrgang „Wirtschaftsmediation“ an.
Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein
Der Professional MBA Mediation setzt den Fokus auf Mediation als eine besondere Form des Konfliktmanagements zur professionellen Interessen- und Streitklärung. Absolventen des Masterlehrganges verfügen über das Rüstzeug, komplexe Problemstellungen aus der Wirtschaftspraxis mit herausragender Kompetenz über den Weg einer freiwilligen Konfliktbeilegung aufzulösen.
Der Masterlehrgang im Fernstudium eignet sich ideal, wenn Sie
Ihre Kompetenzen im Bereich der Führung und Konflikt-Managements mit Mediation als besondere Form des Konfliktlösung erweitern möchten.
sich als bereits eingetragene/r MediatorIn gemäß ZivMediatG §9 (1) Ihre Kompetenz im Bereich Mediation mit einem passenden akademischen Abschluss nachweisen wollen.
berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben.
Der Masterlehrgang Professional MBA Mediation besteht aus zwei Abschnitten – einen Abschnitt BASIS (36 ECTS Studienleistung) mit den 6 Pflichtmodulen
Studierende aus Deutschland können wahlweise das Lehrmodul “Unternehmensrecht” durch ein Wahlmodul “Deutsches Recht inkl. Europa-Recht” ersetzen.
sowie einem Abschnitt VERTIEFUNG (30 ECTS Studienleistung) mit den 5 Pflichtmodulen
Wissenschaftliches Arbeiten (6 ECTS)
Mediation im rechtlich-wirtschaftlichen Umfeld (6 ECTS)
Interpersonelle Kommunikation (6 ECTS)
Persönlichkeit – Modelle und Dynamiken (6 ECTS)
Konfliktmanagement (6 ECTS)
Masterthesis (24 ECTS Studienleistung)
Zur Erlangung des akademischen Grades Master of Business Administration ist die Verfassung einer Masterarbeit notwendig – das Thema der Arbeit soll aus dem Bereich der Vertiefung kommen. Die Richtlinien zur Erstellung der Masterarbeit finden Sie hier.
Lehrplan
Der Professional MBA Mediation umfasst 90 ECTS Punkte, ist berufsbegleitend in 24 Monaten (Mindeststudiendauer 18 Monate) absolvierbar und ist folgendermaßen aufgebaut:
Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisabschnitt zu absolvieren (36 ECTS). Deutsche Studierende können anstatt des Moduls „Österreichisches Unternehmensrecht“ das Modul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht” wählen.
Im Vertiefungsabschnitt für Mediation (30 ECTS) muss zuerst das Modul Wissenschaftliches Arbeiten bearbeitet werden, um dann die 4 Pflichtmodule zu absolvieren.
Für jedes dieser insgesamt elf Lehrmodule ist eine Prüfung abzulegen (Klausur, Seminararbeit, mündliches Prüfungsgespräch).
Den Abschluss des Lehrgangs Professional MBA Mediation bildet die Masterarbeit aus dem Bereich der in der Vertiefung von Ihnen ausgewählten Module (24 ECTS).
Mit dem Abschlusszeugnis in Verbindung mit einer einjährigen, facheinschlägigen Tätigkeit kann gemäß § 19 GewO die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation erteilt werden.
Voraussetzung
Die Zulassung zum Fernlehrgang erteilt die Fachhochschule Burgenland, wenn zumindest eine der nachstehenden Eignungen vorliegt:
Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule (zumindest einem Bachelor gleichwertig) ODER
eine, durch die Lehrgangsleitung festzustellende, gleich zu haltende Eignung1, wie Hochschulreife und zumindest fünfjährige Berufspraxis ODER
Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS ODER
Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis ODER
Positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, zumindest fünfjährige Berufspraxis und ein Mindestalter von 21 Jahren
Definition Berufspraxis:
Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden.
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung über das Anmeldeformular. Das Anmeldeformular finden Sie weiter unten. Einfach den Button “Anmeldeformular Download” anklicken, das Formular ausfüllen und an uns senden.
Nach dem Eingang der Anmeldeunterlagen bei uns werden Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüft und durch die Lehrgangsleitung über die Aufnahme in den Lehrgang zur Weiterbildung entschieden.
Professional MBA /Upgrading € 7.400,-
Nur buchbar nach vorheriger Absolvierung eines ASAS Diplomlehrgangs im Umfang von mindestens 60 ECTS. Es können alle MBA-Vertiefungen gewählt werden.
Professional MBA /Upgrading € 6.100,-
Nur buchbar nach vorheriger Absolvierung eines ASAS Expertenlehrgangs (EL IMMO oder EL BM).
Professional MBA – KOMBIBUCHUNG
Diplomlehrgang + Professional MBA General Management € 9.900.-
Anrechnung
In diesem Fernlehrgang können bereits positiv absolvierte Prüfungen zwecks Anrechnung eingereicht werden (Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse).
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Studienleistung wird durch die Studienserviceleitung festgestellt. Die Bestätigung von Anrechnungen erfolgt nach Ihrer Zulassung zum Lehrgang.
Anrechnungen führen nicht zu einer Reduktion der Lehrgangsgebühr.
Ablauf
Unsere Fernlehrgänge werden unter Nutzung modernster Fernlehrtechnologie und nach fortschrittlichen didaktischen und pädagogischen Erkenntnissen der „Technology-based Education“ durchgeführt.
Hierbei werden unter anderem folgende technische Hilfsmittel angeboten:
Online-Campus (zentrale Studien- und Prüfungsplattform)
Zugang zu Online-Medien (interaktive Vorlesungen und Skripten)
Fragenkataloge
Online-Videothek
Online-Bibliothek der FH Burgenland
Nach der Anmeldung zum Lehrgang erhalten Sie die Zugangsdaten für den Online Campus und können sofort auf die Unterlagen zugreifen.
Abschluss
Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des MBA-Programms wird von der staatlichen University of Applied Sciences Burgenland der akademische Grad: „Master of Business Administration“ – abgekürzt„MBA“ – in der gewählten Vertiefung verliehen.
Titelführbarkeit
Es handelt sich um einen Lehrgang zur Weiterbildung gemäß § 9 Fachhochschul-Studiengesetz idgF. Somit wird ein akademischer Grad nach österreichischem Recht verliehen, welcher generell international anerkannt und führbar ist.
DEUTSCHLAND
Der akademische Grad wird verliehen durch die University of Applied Sciences Burgenland. Durch die ANABIN (Datenbank der ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) wird die Akkreditierung der University of Applied Sciences Burgenland unter dem Namen Fachhochschule Burgenland GmbH bestätigt und mit H+ gewertet. Gemäß Art 3 des Äquivalenzabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBl III Nr 6/2004) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Bundesrepublik Deutschland führbar. Die University of Applied Sciences Burgenland ist eine staatliche Fachhochschule nach österreichischem Recht und der MBA ein Mastergrad im Sinne des Art 3 des Äquivalenzabkommens. Der MBA ist somit in allen Bundesländern Deutschlands führbar.
ÖSTERREICH
Der MBA ist in Österreich führbar und zusätzlich in alle öffentlichen Dokumente eintragbar.
SCHWEIZ
Gemäß Art 3 des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse, dem die Schweiz beigetreten ist und auch Österreich angehört (BGBl Nr 143/1961 idgF) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Schweiz führbar. Die University of Applied Sciences Burgenland ist eine staatliche Fachhochschule nach österreichischem Recht und der MBA ein akademischer Grad im Sinne des Abkommens. Der MBA ist somit in der Schweiz führbar.
Der Professional MBA Coaching & Training entwickelt und stärkt die Fähigkeiten und Kompetenzen des Absolventen, komplexe Problemstellungen aus der Wirtschaftspraxis mit herausragender Coaching- und Trainings-Kompetenz zu lösen und dabei Führungskräfte, Mitarbeiter und Unternehmensprozesse erfolgreich zu führen oder zu begleiten.
Der Masterlehrgang im Fernstudium eignet sich ideal, wenn Sie
Ihre Kompetenzen im Bereich des erfolgreichen Coachings erweitern möchten.
Ihre Fähigkeiten in der Kommunikation, in der Lösung von Konflikten oder in der Führung von Verhandlungen vertiefen wollen.
Interesse fundierten Ausbildung haben, um für eine Führungsposition die notwendigen Qualifikationen im Umgang mit Mitarbeitern zu erwerben.
sich betriebswirtschaftlich weiterbilden möchten.
berufsbegleitend einen akademischen Abschluss anstreben.
Der Masterlehrgang Professional MBA Coaching & Training besteht aus zwei Abschnitten – einen Abschnitt BASIS (36 ECTS Studienleistung) mit den 6 Pflichtmodulen
Studierende aus Deutschland können wahlweise das Lehrmodul “Unternehmensrecht” durch ein Wahlmodul “Deutsches Recht inkl. Europa-Recht” ersetzen.
sowie einem Abschnitt VERTIEFUNG (30 ECTS Studienleistung) mit den 5 Pflichtmodulen
Wissenschaftliches Arbeiten (6 ECTS)
Coaching-Prozesse und Interaktion (6 ECTS)
Interpersonelle Kommunikation (6 ECTS)
Vortrag, Präsentation und Lernen (6 ECTS)
Supervision (6 ECTS)
Masterthesis (24 ECTS Studienleistung)
Zur Erlangung des akademischen Grades Master of Business Administration ist die Verfassung einer Masterarbeit notwendig – das Thema der Arbeit soll aus dem Bereich der Vertiefung kommen. Die Richtlinien zur Erstellung der Masterarbeit finden Sie hier.
Lehrplan
Der ProfessionalMBA Coaching & Training umfasst 90 ECTS Punkte, ist berufsbegleitend in 24 Monaten (Mindeststudiendauer 18 Monate) absolvierbar und ist folgendermaßen aufgebaut:
Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisabschnitt zu absolvieren (36 ECTS). Deutsche Studierende können anstatt des Moduls „Österreichisches Unternehmensrecht“ das Modul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht” wählen.
Im Vertiefungsabschnitt für Coaching & Training(30 ECTS) muss zuerst das Modul Wissenschaftliches Arbeiten bearbeitet werden, um dann die 4 Pflichtmodule zu absolvieren.
Für jedes dieser insgesamt elf Lehrmodule ist eine Prüfung abzulegen (Klausur, Seminararbeit, mündliches Prüfungsgespräch).
Den Abschluss des Lehrgangs Professional MBA Coaching & Training bildet die Masterarbeit aus dem Bereich der in der Vertiefung von Ihnen ausgewählten Module (24 ECTS).
Mit dem Abschlusszeugnis in Verbindung mit einer einjährigen, facheinschlägigen Tätigkeit kann gemäß § 19 GewO die Gewerbeberechtigung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation erteilt werden.
Voraussetzung
Die Zulassung zum Fernlehrgang erteilt die Fachhochschule Burgenland, wenn zumindest eine der nachstehenden Eignungen vorliegt:
Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule (zumindest einem Bachelor gleichwertig) ODER
eine, durch die Lehrgangsleitung festzustellende, gleich zu haltende Eignung1, wie Hochschulreife und zumindest fünfjährige BerufspraxisODER
Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS ODER
Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis ODER
Positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, zumindest fünfjährige Berufspraxis und ein Mindestalter von 21 Jahren
Definition Berufspraxis: Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden. Die Vielseitigkeit der Bildungslandschaft erlaubt möglicherweise einen anderen Zugang zu Ihrem Fernstudium. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung für Ihre Weiterbildung!
Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung über das Anmeldeformular. Das Anmeldeformular finden Sie weiter unten. Einfach den Button “Anmeldeformular Download” anklicken, das Formular ausfüllen und an uns senden.
Nach dem Eingang der Anmeldeunterlagen bei uns werden Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüft und durch die Lehrgangsleitung über die Aufnahme in den Lehrgang zur Weiterbildung entschieden.
Professional MBA /Upgrading € 7.400,-
Nur buchbar nach vorheriger Absolvierung eines ASAS Diplomlehrgangs im Umfang von mindestens 60 ECTS. Es können alle MBA-Vertiefungen gewählt werden.
Professional MBA /Upgrading € 6.100,-
Nur buchbar nach vorheriger Absolvierung eines ASAS Expertenlehrgangs (EL IMMO oder EL BM).
Professional MBA – KOMBIBUCHUNG
Diplomlehrgang + Professional MBA General Management € 9.900.-
Anrechnung
In diesem Fernlehrgang können bereits positiv absolvierte Prüfungen zwecks Anrechnung eingereicht werden(Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse).
Die Gleichwertigkeit der erworbenen Kenntnisse mit dem Anforderungsprofil hinsichtlich Inhalt und Umfang der zu erlassenden Studienleistung wird durch die Studienserviceleitung festgestellt. Die Bestätigung von Anrechnungen erfolgt nach Ihrer Zulassung zum Lehrgang.
Anrechnungen führen nicht zu einer Reduktion der Lehrgangsgebühr.
Ablauf
Unsere Fernlehrgänge werden unter Nutzung modernster Fernlehrtechnologie und nach fortschrittlichen didaktischen und pädagogischen Erkenntnissen der „Technology-based Education“ durchgeführt.
Hierbei werden unter anderem folgende technische Hilfsmittel angeboten:
Online-Campus (zentrale Studien- und Prüfungsplattform)
Zugang zu Online-Medien (interaktive Vorlesungen und Skripten)
Fragenkataloge
Online-Videothek
Online-Bibliothek der FH Burgenland
Nach der Anmeldung zum Lehrgang erhalten Sie die Zugangsdaten für den Online Campus und können sofort auf die Unterlagen zugreifen.
Abschluss
Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des MBA-Programms wird von der staatlichen University of Applied Sciences Burgenland der akademische Grad: „Master of Business Administration“ – abgekürzt„MBA“ – in der gewählten Vertiefung verliehen.
Titelführbarkeit
Es handelt sich um einen Lehrgang zur Weiterbildung gemäß § 9 Fachhochschul-Studiengesetz idgF. Somit wird ein akademischer Grad nach österreichischem Recht verliehen, welcher generell international anerkannt und führbar ist.
DEUTSCHLAND
Der akademische Grad wird verliehen durch die University of Applied Sciences Burgenland. Durch die ANABIN (Datenbank der ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) wird die Akkreditierung der University of Applied Sciences Burgenland unter dem Namen Fachhochschule Burgenland GmbH bestätigt und mit H+ gewertet. Gemäß Art 3 des Äquivalenzabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBl III Nr 6/2004) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Bundesrepublik Deutschland führbar. Die University of Applied Sciences Burgenland ist eine staatliche Fachhochschule nach österreichischem Recht und der MBA ein Mastergrad im Sinne des Art 3 des Äquivalenzabkommens. Der MBA ist somit in allen Bundesländern Deutschlands führbar.
ÖSTERREICH
Der MBA ist in Österreich führbar und zusätzlich in alle öffentlichen Dokumente eintragbar.
SCHWEIZ
Gemäß Art 3 des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse, dem die Schweiz beigetreten ist und auch Österreich angehört (BGBl Nr 143/1961 idgF) ist ein akademischer Grad, welcher von einer Hochschule nach österreichischem Recht als Abschluss eines Studiums verliehen wird, auch in der Schweiz führbar. Die University of Applied Sciences Burgenland ist eine staatliche Fachhochschule nach österreichischem Recht und der MBA ein akademischer Grad im Sinne des Abkommens. Der MBA ist somit in der Schweiz führbar.