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Gerhard Borsch: Lügen, betrügen und andere quälen – die dunkle Triade

Was treibt Menschen an, zu lügen, zu betrügen und andere zu quälen?
Warum betrachten sich so manche als Sonne, um die andere kreisen müssen?
Wie kann es sein, dass sich jemand gut damit fühlt, andere auszunutzen und auf ihren Gefühlen herumzutrampeln?

Wenn Sie sich diese Fragen auch gelegentlich stellen, sind Sie in diesem Beitrag gut aufgehoben. Wir werfen einen Blick auf die helle und dunkle Seite der menschlichen Persönlichkeit und klären die folgenden Fragen: Was ist die dunkle Triade? Und was ist der Kern des menschlich Bösen? Dazu erfahren Sie, wie sie Ihre eigenen dunklen Tendenzen bestimmen können.

Die helle Seite der Persönlichkeit

Kreativität, Intelligenz, Fleiß, Geduld – die hellen Seiten erzeugen bei uns ein warmes Gefühl. Sie sind zugleich Fokus der modernen Psychologie, wenn es darum geht, die zentralen Facetten menschlicher Persönlichkeit zu bestimmen. Als Standardmodell gelten bereits seit Jahrzehnten die sogenannten Big Five: Die Großen Fünf, in deren Ausprägung sich Menschen unterscheiden. Das sind: Offenheit für Erfahrungen, Gewissenhaftigkeit, Extraversion, Verträglichkeit und emotionale Stabilität. Letztere beschreibt das andere Ende des verschrienen Neurotizismus.

Warum können wir die Big Five der hellen Seite der Persönlichkeit zu ordnen? Es ist einfach: Die damit verbundenen Verhaltenstendenzen sind in so ziemlich jedem Lebensbereich vorteilhaft – sei es in der Partnerschaft, in Freundschaften oder im Beruf. Im Umfeld der Arbeit erweist sich insbesondere die Gewissenhaftigkeit konsistent und kontextübergreifend als starker Erfolgsfaktor. Gepaart mit einer soliden Intelligenz und einer robusten Gefühlslandschaft ergibt sich erwiesenermaßen eine gute Grundlage für Erfolg in unserer Leistungsgesellschaft.

Was ist die dunkle Triade der Persönlichkeit?

Doch wie sieht es auf der anderen Seite, der dunklen Seite, aus? Reicht es, geringe Ausprägungen auf positiv besetzten Merkmalen zu betrachten, um problematische Persönlichkeiten zu beschreiben? Hand und Fuß hätte es: Würden Sie jemanden als Partner wählen, der ungern Neues ausprobiert, ständig auf Ärger aus oder verschlossen ist? Wohl kaum. Ebenso würde wahrscheinlich auch Ihre Großmutter niemanden einstellen, der nicht gründlich arbeitet, ängstlich ist und schnell nervös wird.

Die Auswüchse menschlichen Verhaltens sind mit Konzepten wie den Big Five allerdings schwerlich zu erklären. Denken Sie an gierige Intendantinnen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Diesel- oder Wirecard-Skandal oder den ausgeschiedenen US-Präsidenten, der den lieben langen Tag die Fernsehberichterstattung über sich selbst verfolgte. Nein, hier muss Licht ins echte Dunkel geworfen werden ….

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Der Autor:

Gerhard Borsch studierte Betriebswirtschaft (B.A.) und Psychologie (B.Sc., M.Sc.) in Stuttgart und Kassel. Nach seiner Tätigkeit als Fachlehrer und Unternehmensberater bei der afw arbeitete er mehrere Jahre in der Personalberatung sowie der internationalen Personaldienstleistung. Seit dem Sommer 2021 ist Gerhard Borsch als wissenschaftlicher Leiter des Fernstudienbereiches wieder für die afw tätig. Als Dozent liegt seine Expertise auf den Gebieten Psychologie, Forschungsmethodik, Personalmanagement sowie Gesprächs- und Verhandlungsführung und in diesen Themenbereichen ist Herr Borsch auch als Lehrmittelautor der Allensbach Hochschule, Konstanz, tätig. Die afw bietet u.a. in Kooperation mit VIS Vienna International Studies ein grenzüberschreitendes Promotionsprogramm in deutscher Sprache an, in welchem Herr Borsch die Studierenden wissenschaftlich betreut.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Grenzüberschreitend im Fernstudium promovieren:

  • an der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia,
  • in Österreich AQ-registriertes grenzüberschreitendes Studium in deutscher Sprache 
  • Doktorgrad „Dr.“ auf der Stufe 3 (Bolognastufe PhD)
  • Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. entsprechende Diplomstudien.
  • Innerhalb des Programms sind fünf bis sechs Prüfungen abzulegen (je nachdem ob Sie bereits einen Nachweis von Englischkenntnissen erbringen können oder nicht), drei Publikationen (so Sie noch keine nachweisen können) und die Dissertationsschrift zu fertigen.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich auch hier:

🎬 VIS Youtube Videos zum Thema Promotion

🎬 VIS Absolventenstimmen 

📖 VIS Website NEWS Artikel zum Thema Promotion

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür 

Erfolgreiches Promotionsprogramm – Wir feiern den 40. Absolventen

Dr. Vindigni – Mit VIS und Eduearth zur Promotion

👓 Martin Stieger BLOG

Grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

European cross border distant PhD in English or German

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen, zu berufsrechtlichen Themen …….. bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet und ist Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung sowie im Präsidium des Zentrums für Risiko- und Krisenmanagement, Wien

Promotion im Fernstudium:

Dr. – PhD – PhDr. – DBA?

Die Allensbach Hochschule:

Baden-Württemberg: die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten das Promotionsrecht

 Foto © Land Baden-Württemberg

Der Wissenschaftsausschuss im Landtag hat den Weg für eine Promotion an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften frei gemacht. Ein Promotionsverband wird künftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen verleihen.

Die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg haben einen neuen Weg zur Promotion: Ein gemeinsamer Promotionsverband wird künftig den Doktorgrad verleihen können. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat am Mittwoch, 21. September 2022 sein Einvernehmen mit einer entsprechenden Verordnung erteilt. Noch im September soll das neue Promotionsrecht im Gesetzblatt verkündet werden.

Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst: „Ich freue mich sehr, dass mit dem Einvernehmen des Wissenschaftsausschusses zur Rechtsverordnung ein neuer Weg für die wissenschaftliche Weiterqualifikation offen steht. Viele junge Menschen werden davon profitieren. Die beteiligten Hochschulen werden in ihrer wissenschaftlichen Arbeit weiter gestärkt.“

Prof. Dr. Volker Reuter, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der HAW und des neu gegründeten Promotionsverbands: „Die HAW in Baden-Württemberg machen heute den folgerichtigen und ihrer Entwicklung in der anwendungsorientierten Forschung angemessenen Schritt innerhalb des Wissenschaftssystems. Unsere forschungsaffinsten und -stärksten Professorinnen und Professoren haben jetzt die Möglichkeit, in ihren gesellschaftlich hochrelevanten Projekten und Themen junge Menschen eigenverantwortlich und qualitätsgesichert zur Promotion zu führen. Dies ist auch eine Stärkung und Anerkennung der regionalen Innovationssysteme, die sich um die HAW-Standorte etabliert haben“

Baden-Württemberg war 2014 das erste Land, das eine Klausel im Hochschul­gesetz verankert hat, die es möglich macht, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Nachdem die HAW in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren auch auf dem Gebiet der Forschung Spitzenleistungen erbracht haben, hat die Wissenschaftsministerin entschieden, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.

Promotionsverband vergibt Doktorgrade

Laut Verordnung geht das Promotionsrecht an einen Hochschulverband, dem alle staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg angehören. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird künftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW verleihen. Für besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren wird ein Promotionszentrum eingerichtet. Dies ermöglicht einheitliche Prozesse und Qualitätsstandards und den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg.

Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotions­zentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entschei­dung vorgelegt werden. Kern der Qualitätssicherung ist die zeitlich befristete Aufnahme der anhand objektiver Kriterien nachgewiesen forschungsstärksten Professorinnnen und Professoren in das Promotionszentrum. Beim Start des Zentrums werden es 223 Gründungsmitglieder sein, deren Anträge individuell geprüft und begutachtet wurden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird außerdem die Promotionsver­fahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Die Allensbach Hochschule:

Promotion im Fernstudium:

Dr. – PhD – PhDr. – DBA?

Wie wird der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) aus den USA in Deutschland oder Österreich geführt?

Weil ich heute gefragt wurde, wie der us-amerikanische “Doctor of Ministry” in Österreich und Deutschland geführt wird, darf ich auch hier in meinem Blog darauf eingehen.

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) wird in Studien vergeben, die Fähigkeiten in anwendungsorientierter Forschung für die Arbeit im Dienste einer Kirche vermitteln.

Führung in Deutschland:

Der Doctor of Ministry aus den USA ist in Deutschland als D.Min mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen.

ANABIN stuft den D.Min. nicht auf D 1 (wissenschaftliches Doktorat) sondern auf A 5 ein:

 A5Abschlusstyp für Studiengänge mit einer typischen Normdauer von mehr als vier Jahren

Der D.Min. darf daher in Deutschland nicht als Ph.D. oder Dr. geführt werden.

Die Führung US-amerikanischer Doktorgrade hat die KMK mit Beschluss vom 15. Mai 2008 neu geregelt. 

Danach können nur Inhaber des Doktorgrades „Doctor of Philosophy“, Abkürzung: „Ph.D.“ von Universitäten der sog. Carnegie-Liste anstelle der in den USA üblichen Abkürzung die Abkürzung: „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.

Die Carnegieliste (Liste 1 und 2: Research Universities – high and very high research activity), ist unter http://classifications.carnegiefoundation.org/lookup_listings/institution.php  abrufbar.

Beispiel: Doktorgrad der Boston University in Massachusetts: Doctor of Philosophy, abgekürzt: Ph.D. oder Dr.

Wissenschaftliche Doktorgrade „Doctor of Philosophy“ aus den USA, die nicht an Universitäten der sog. Carnegie-Liste erworben wurden, sind in der abgekürzten Form als „Ph.D.“ mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen. 

Wer also den D.Min. aus den USA in Deutschland ohne Zusatz der verleihenden Hochschule oder gar als Ph.D. oder Dr. führt, begeht meiner Einschätzung nach, die unbefugte Führung eines akademischen Grades, Titels oder einer Würde und ist gemäß § 132 a Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Haft bedroht. 

Von einer unbefugten Führung ist auszugehen im Falle einer
– Gradführung ohne Berechtigung,
– Gradführung in falscher Form,
– Gradführung ohne erforderlichen Herkunftszusatz,
– Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden, Titeln und Würden zum Verwechseln ähnlich sind.

In Österreich:

Kurze Antwort:

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) ist so zu führen, wie er in der Originalurkunde verliehen wurde, eben als DMin oder D.Min., diese Führung ist auch ohne Zusatz- und ohne Herkunftsbezeichnung möglich.

Längere Antwort:

Ausländische akademische Grade können in Österreich nach denselben Regeln wie inländische österreichische akademische Grade[1] geführt werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine Institution, die als Universität oder Hochschule anerkannt ist.

Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie akademische Grade in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich.

Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, hängt vom Ausbildungsniveau des abgeschlossenen Studiums (Bachelor, Master, Doktor) und von der fachlichen Zuordnung (z.B. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften) ab.

Beispiele:

Petra Mayer, BA
Boris Vuković, MSc
Peter Schneider, PhD

Mit dem Recht zur Führung der akademischen Grade sind unmittelbar keine weiteren Rechte verbunden, insbesondere keine Berufsrechte.
Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert wurde, ist statt diesem der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.

EU-Regelungen

Die österreichische Regelung ist mit dem EU-Recht konform, vor allem der Berufsqualifikationen-Richtlinie, 2005/36/EG.

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Fragen zum Beitrag, zu Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Dr., PhD, DBA, PhDr. …

PhD oder Dr. ?


[1] Inländische akademische Grade können wie folgt geführt werden:

  • im privaten Verkehr ohne Einschränkung – man kann die Grade also auf Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten und Ähnlichem bedenkenlos anführen.
  • im Verkehr mit Behörden, also die Verwendung in Eingaben jeder Art, vor allem darf man den akademischen Grad in den dafür vorgesehenen Feldern in Formularen anführen.
  • als Ersichtlichmachen in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Wie ein inländischer akademischer Grad geführt werden darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diplom- und Doktorgrade sind demnach dem Namen voranzustellen, Bachelor-, Mastergrade und “PhD” nachzustellen, sofern nicht in Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist. Wobei es alternative Formen des akademischen Grades gibt. So kann die die deutsche bzw. englische oder – wenn vorhanden – auch die lateinische Langfassung sowie die entsprechende Abkürzung des akademischen Grades verwendet werden.

UNIBIT: Ehrendoktorat für Staatspräsident Ilir Rexhep Meta

Ilir Rexhep Meta, seit 28. April 2017 amtierender Staatspräsident der Republik Albanien, wurde anlässlich seines fünfjährigen Amtsjubiläums einerseits für besondere persönliche Verdienste und andererseits – wie Rektorin Prof. Irena Peteva anlässlich der Feierlichkeit ausführte – als ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber der gesamten albanischen Nation, die 2017 die bulgarische nationale Minderheit im Land anerkannt hat, die Ehrendoktorwürde der UNIBIT verliehen.

Staatspräsident Dr.h.c. Ilir Rexhep Meta sprach daher auch die besonderen Beziehungen Bulgariens und Albaniens in seinen Dankesworten an:

Vielen Dank, meine Freunde! Ihr habt mich berührt. Ich werde diese Zeremonie, die Ehre und die wunderbaren Worte, die Sie über mich gesagt haben, nie vergessen. Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet und werde versuchen, den Gefallen zu erwidern, indem ich Botschafter der UNIBIT bin und mich für die Vertiefung und den Ausbau der Beziehungen zwischen Albanien und Bulgarien insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport einsetze. Die bulgarisch-albanische Diplomatie besteht nun seit mehr als 100 Jahren und spielt eine wichtige Rolle für die guten Beziehungen und die Zusammenarbeit in der Balkanregion.“

UNIBIT:

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2015 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos zu diesem Promotionsprogramm:

Vienna International Studies:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.

70 UNI BITs of KNOWLEDGE:

Österreich: die völlige Neuordnung der akademischen Weiterbildung (außerordentliche Studien) eröffnet neue Bildungspfade

Die österreichischen Hochschuleinrichtungen

können neben den Regelstudien auch Lehrgänge zur Weiterbildung:

  • Universitätslehrgänge[1]
  • Hochschullehrgänge[2]

anbieten.

Diese Lehrgänge dienen der Fort- oder Weiterbildung und können verschiedene Formate umfassen

  • Seminare,
  • Kurse,
  • Zertifikatslehrgänge
  • Expertenlehrgänge[3]
  • Lehrgänge[4] mit Bachelor- oder Masterabschluss

Für den Besuch dieser Lehrgänge ist ein Lehrgangsbeitrag[5] zu entrichten. 

Mit 1. Oktober 2021 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Lehrgänge, die mit einem akademischen Grad (außerordentliches[6] Bachelor- oder Masterstudium) enden, entscheidend geändert.

Lehrgänge zur Weiterbildung können zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit einem außerhochschulischen Rechtsträger angeboten und durchgeführt werden.

Abweichend davon ist für Lehrgänge, in denen der akademische Grad „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ verliehen werden soll, eine erweiterte Zusammenarbeit mit einer außerhoch-schulischen Bildungseinrichtung erforderlich.

In diesem Fall sind Verträge insbesondere über die Festlegungen der Leistungen, die die beteiligten Einrichtungen zu erbringen haben, die Durchführung und die Finanzierung zu schließen.

Diese Verträge sind ohne Personenbezug sowie die Angabe von privaten Finanzierungsquellen und von Betriebs- und Geschäftsgeheimissen auf den Webseiten der beteiligten Einrichtungen zu veröffentlichen.

Die Zulassungsvoraussetzungen für ein außerordentliches Bachelorstudium sind

  • die allgemeine Hochschulreife und
  • eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem außerordentlichen Bachelorstudium, in dem der akademische Grad „Bachelor Professional“ verliehen werden soll, ist

  • eine einschlägige berufliche Qualifikation oder
  • eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Wenn es das Curriculum erfordert, können Ergänzungsprüfungen vorgesehen werden.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Universitätslehrganges vorgesehenen Prüfungen sind.

Die Zulassungsvoraussetzungen für ein außerordentliches Masterstudium sind

  • der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiumsmit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten,
  • eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder
  • ein im Curriculum des Universitätslehrganges definiertes Studium und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung.

Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Hochschulehrganges vorgesehenen Prüfungen sind.

Abweichend davon kann für Hochschullehrgänge, in denen der akademische Grad „Executive Master of Business Administration“ verliehen wird, im Curriculum auch eine einschlägige berufliche Qualifikation als Zulassungsvoraussetzung festgelegt werden, sofern Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen mehrerer fachlich in Frage kommender ausländischer Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.

Die nunmehr im Rahmen eines außerordentlichen Studiums (Hochschullehrgangs) möglichen akademischen Grade (taxative Aufzählung):

Bachelorgrade:

die akademischen Grade, die nach dem Abschluss eines außerordentlichen Bachelorstudiums[7] verliehen werden.

Sie lauten

  • „Bachelor of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „BA (CE)“,
  • „Bachelor of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „BSc (CE)“,
  • „Bachelor Professional“, abgekürzt „BPr“.

Mastergrade:

die akademischen Grade, die nach dem Abschluss eines außerordentlichen Masterstudiums[8] verliehen werden.

Sie lauten

  • „Master of Arts (Continuing Education)“, abgekürzt „MA (CE)“,
  • „Master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“,
  • „Master Professional“, abgekürzt „MPr“,
  • „Master of Laws“, abgekürzt „LL.M.“,
  • „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“,
  • „Executive Master of Business Administration“, abgekürzt „EMBA“.

In einer Übergangsphase bis Ende September 2023 ist noch die Zulassung von Studierenden in Master-Lehrgänge nach Rechtslage vor dem 1. Oktober 2021 möglich.

Diese bislang erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen sind recht unterschiedlich und werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Mit den am 01. 10. 2021 in Kraft getretenen neuen Regelungen der akademischen Weiterbildung gibt es vor allem für die Berufspraktiker sehr interessante neue Studienmöglichkeiten und Bildungspfade.

Ohne Matura (Abitur) bis zum Doktorat:

Auch ohne Hochschulreife können Berufspraktiker nun den Bachelor Professional absolvieren und daran ein ordentliches Masterstudium anschließen.

Berufspraktiker hätte auch die Möglichkeit mit einschlägiger beruflicher Qualifikation die Zulassung zum EMBA und damit nach Abschluss die Promotionsreife zu erlangen.

Neue Bildungspfade:

AbsolventInnen einer Meister- oder Befähigungsprüfung könnten diese nun für neue Bachelor Professional-Studiengänge nutzen und nach erfolgreicher Sponsion zum BPr dann ein Masterstudium anschließen.

Natürlich auch im Ausland und so eignen sich dafür sicher die Masterstudiengänge der Hochschule Allensbach, die entweder mit einem M.A. oder dem Magister abgeschlossen werden können:

  • M.A. oder Magister in Betriebswirtschaft und Management
  • M.A. oder Magister in Finance
  • M.A. oder Magister in Wirtschaftspädagogik

Es geht natürlich auch umgekehrt:

Sie absolvieren an der Allensbach Hochschule zuerst den Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A), wählen dabei einen der interessanten Studienschwerpunkte:

und gönnen sich danach einen der nun möglichen Weiterbildungs-Studiengänge in Österreich.

Natürlich können Sie auch gleich an der Allensbach Hochschule für einen der Master-(Magister)Studiengänge bleiben.

Sowohl nach dem außerordentlichen Studium in Österreich als auch dem ordentlichen Masterstudium an der Allensbach Hochschule wäre dann die Promotionsreife gegeben.

Weitere Informationen unter: www.allensbach-hochschule.de 

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Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz und ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig.


[1] durchgeführt an öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten

[2] durchgeführt an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privathochschulen (eingerichtet gem. PrivHG, derzeit wurde in Österreich noch keine Privathochschule akkreditiert)

[3] werden Lehrgängen in der Weiterbildung nicht mit Mastergraden abgeschlossen und müssen für den Abschluss zumindest 60 ECTS an work load erarbeitet werden, können akademische Expertengrade (wie z.B. akademische/r Business Manager/in) – auch Associate Degrees genannt, verliehen werden. Diese Lehrgänge sind in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden. Die Qualität der Lehre ist durch wissenschaftlich, wissenschaftlich-künstlerisch, künstlerisch oder berufspraktisch und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicherzustellen.

[4] diese Lehrgänge sind in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden. Die Qualität der Lehre ist durch wissenschaftlich, wissenschaftlich-künstlerisch, künstlerisch oder berufspraktisch und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicherzustellen.

[5] Für den Besuch von Hochschullehrgängen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Hochschullehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die gleichzeitig ein ordentliches Studium an derselben Hochschule belegen und die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung oder Erlassung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.

[6] Außerordentliche Studierende sind die Studierenden, die zu den außerordentlichen Studien zugelassen sind: zu einem Lehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium. Im Wintersemester 2019 waren an Österreichs Universitäten (18.371), Privatuniversitäten (2.886), Fachhochschulen (6.068) und Pädagogischen Hochschulen (3.042) insgesamt mehr als 30.000 außerordentlich Studierende eingeschrieben, mehr als 2/3 davon in Masterstudien.

[7] Der Arbeitsaufwand für außerordentliche Bachelorstudien hat 180 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen

[8] Der Arbeitsaufwand für außerordentliche Masterstudien hat 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen und kann in Ausnahmefällen weniger ECTS-Anrechnungspunkte betragen, wenn dieses in Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien vergleichbar ist.

Online in London studieren! Mit der Meisterprüfung direkt in ein britisches Masterstudium einsteigen:

Hoch interessant auch für alle Absolventen/-innen von Meisterprüfungen und Lehrgängen der Weiterbildung:

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement bietet in Kooperation mit der Buckinghamshire New University berufsorientierte Masterprogramme an.

Die Buckinghamshire New University (New Bucks) ist eine britische, junge und moderne Hochschule. 1891 zunächst als College gegründet, seit 2007 eine staatliche Universität.

In der Nähe von London ansässig gehört die New Bucks laut dem „Good University Ranking Guide“ zu den beliebtesten Universitäten Großbritanniens.

Internationale Master-Programme der New Bucks:

  • M.A. Leadership and Management
  • International Master of Business Administration

Dauer: 3 Semester, 180 CATS, Credit Accumulation and Transfer Scheme, 2 CATS entsprechen 1 ECTS (European Credit Transfer System), ca. 1.800 Stunden Workload (Seminare, Workshops und Selbststudium)

Unterrichtssprachen: Deutsch und Englisch

Zugangsvoraussetzungen: akademischer Abschluss oder (Fach)Abitur und zumindest 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungsqualifikation auf Level 6/7 EQR, fundierte Englischkenntnisse

Abschluss: M.A., MBA verliehen von der Buckinghamshire New University

Studienrichtung: Management

Organisation: Berufsbegleitender Studiengang mit Lehrveranstaltungen an 14 Kompaktwochenenden

Studienbeginn: Sommersemester (Ende April, beim M.A. nur berufsbegleitend) und Wintersemester (Ende Oktober – Vollzeit und berufsbegleitend)

Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen

Kosten: 10.950 € Einmalzahlung, monatliche Ratenzahlung möglich:
18 monatliche Raten a 495 € plus jeweils Semestergebühren in Höhe von 995 €

M.A. Leadership and Management:

Der M.A. Leadership and Management ist als berufsbegleitendes Studium konzipiert.

Sie erarbeiten sich die Inhalte der einzelnen Module in Präsenzveranstaltungen an ausgesuchten Kompaktwochenenden (ca. 1 Wochenende pro Monat) sowie im Selbststudium.
Jeweils zum Wintersemester wird der Studiengang auch als Vollzeitstudium angeboten.

Studienmodule

– Performance Leadership in a VUCA Environment
– Realising Personal Potential & Developing Team Talent
– Ethics, Change & Innovation
– Financial & Operational Excellence while Managing Risk
– Master Thesis
– optional:  2 Schwerpunktmodule aus den Bereichen Automobilwirtschaft, Digital Business Transformation, IT, Marketing, Wirtschaftspsychologie

MBA International Master of Business Administration:

Der Studiengang setzt sich aus 8 Theoriemodulen und der anschließenden Masterthesis zusammen. Die Theoriemodule werden in den ersten beiden Semestern absolviert, während sich das dritte Semester der Abschlussarbeit widmet.

Fachliche, betriebswirtschaftliche Lerninhalte werden hier ganz eng mit praxisorientierten Arbeitsweisen verknüpft: Projektarbeit im Team, Behandlung von Fallstudien und gemeinsame Ausarbeitung von Strategien fördern die Sozial- und Methodenkompetenz.

Die Lehrveranstaltungen finden berufsbegleitend an ausgesuchten Kompaktwochenenden (ca. 1 x pro Monat) statt. Die Module des ersten Semesters werden auf Deutsch unterrichtet und parallel besuchen Sie einen Englisch-Crashkurs, um Ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen. Die Module im zweiten Semester in englischer Sprache. Der MBA International Master of Business Administration ist ein Executive MBA.

Folgende Themen werden im Studium bearbeitet:

1. Semester

– Marketing Strategy
– Leading Management and Developing Talents
– International Management and Finance
– International Logistics and Operations Management

2. Semester

– Strategic Leadership
– Project Management
– Organisational Resilience
– Digital Leadership

3. Semester

– Business Research Methods / Master Thesis

Double Degree: London & Paris

Es besteht auch die Möglichkeit zum International Double Degree.

Nach dem Studium in London könnten Sie auf den MBA oder MA einen MSc der Paris Pole Alternance (PPA) als TopUp folgen lassen:

Online in Paris studieren! TopUp: nutzen Sie Ihren MBA, MA, LL.M. … für einen berufsorientierten MSc der PPA (1 Semester)

Nach erfolgreichem Abschluss des Masters haben Sie damit in einem zusätzlichen Semester die Möglichkeit, den internationalen Abschluss Master of Science in

– Automotive Management
– Digital Business Transformation Management
– Economic Psychology
– IT Management
– Marketing Management

zu erlangen.

Hierfür sind zwei fachspezifische Module zu besuchen und eine zusätzliche Master-Thesis zu schreiben.

Das Studienprogramm ist berufsbegleitend an Kompaktwochenenden organisiert und erfordert 3 Präsenztage im Studienzentrum Monheim plus online Lernen. Optionale Auslandsaufenthalte sind möglich, aber nicht verpflichtend.

Die reguläre Studiendauer des Double Degree Programms beträgt 4 Semester.

Auf die Kosten für das Double Degree Programm erhalten Sie 10% auf die Gebühren bei Einmalzahlung zu Beginn des Studiums.

Mit dem britischen Masterabschluss auch promovieren:

Sie könnten nach Ihrem britischen MBA oder M.A. auch ein Promotionsstudium (in Fernlehre) anschließen:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 6 Jahren 40 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), der Pôle Paris Alternance (PPA) und der Buckinghamshire New University, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

EQR:

ECTS:

Promotion im Fernstudium:

BREXIT: Auswirkungen auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung in Deutschland

anabin – das deutsche Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen – stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Zur Frage der Auswirkung des Brexit auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung in Deutschland fasst anabin zusammen:

1.  Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse

Hintergrundinformationen:

·         Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde am 31.01.2020 wirksam.

·         Die Übergangsfrist galt bis zum 31.12.2020, während derer Abschlüsse aus dem VK als EU-Abschlüsse behandelt wurden.

·         Die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen ist nicht Bestandteil des Im Freihandelsabkommen „UK-EU TCA“.

·         Das Vereinigtes Königreich bleibt Signatarstaat der Lissabon-Konvention

Der Brexit hat keine Auswirkung auf die Anerkennung von Hochschulabschlüssen aus dem Vereinigten Königreich.

Abschlüsse von anerkannten britischen Hochschulen können weiterhin in Deutschland anerkannt werden.

Es handelt sich jetzt formal um Abschlüsse aus einem Drittstaat.

2. Gradführung: Bachelor und Master

Geregelt ist die Führung ausländischer Hochschulgrade durch die jeweiligen Landeshochschulgesetze.

Grundlage der Regelungen ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“, nachdem Hochschulgrade aus Drittstaaten in Deutschland in ihrer Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzung unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden dürfen.

Für Fragen der Gradführung zuständig sind die jeweiligen Wissenschaftsministerien der Länder.

3.  Gradführung: Promotion

Gemäß den Begünstigenden Regelungen gemäß Ziffer 4 der ‚Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen‘ vom 14.4.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 24.05.2019) können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden.

Für Fragen der Gradführung zuständig sind die jeweiligen Wissenschaftsministerien der Länder.

Was gilt in Österreich?

Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Master of Science (MSc) als TopUp in einem Semester:

Keine Promotion mit einem „Título propio“

Weil ich heute angefragt wurde, ob man im Anschluss an einen absolvierten Máster-Lehrgang (Abschluss mit einem Título propio) promovieren kann:

Kurze Antwort: leider Nein

Längere Antwort:

Spanische Universitäten verleihen – oft in Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft oder der Wissenschaft – auch in grenzüberschreitend angebotenen Programmen in anderen EU-Ländern – nach dem Absolvieren eines nicht staatlich reglementierten (Aufbau)Studiengangs universitätseigene Titel (Título propio auf dt.: Eigentitel).

Ein solches „Diploma propio“ hat einen universitätseigenen, nicht staatlich-offiziellen Status.

Daher hängt das Prestige eines solchen Titels in hohem Maße von der fachlichen Anerkennung der ausstellenden Einrichtung ab.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001 und ermächtigt die spanischen Universitäten in relativer Autonomie hochschuleigene Abschlüsse zur Ergänzung regulärer Studien oder berufspraktischer Kenntnisse in eigenen Curricula anzubieten:

3. Las Universidades podrán establecer enseñanzas conducentes a la obtención de diplomas y títulos propios, así como enseñanzas de formación a lo largo de toda la vida. Estos diplomas y títulos carecerán de los efectos que las disposiciones legales otorguen a los mencionados en el apartado in dt.: Die Universitäten können Kurse einrichten, die zur Verleihung von eigenen Diplomen und Abschlüssen führen, sowie Kurse für lebenslanges Lernen. Diesen Diplomen und akademischen Graden fehlen die Wirkungen, die die Rechtsvorschriften den in Absatz 1 genannten Diplomen und Graden zuerkennen.

Diese hochschuleigenen Studiengänge sind vollständig durch die Studierenden oder allfällige Kooperationspartner zu tragen und entsprechen mit dieser Auflage am ehesten den österreichischen Lehrgängen der Weiterbildung oder den deutschen Kontaktstudien.

Abhängig von

  • Zulassungsvoraussetzung und
  • Dauer des Studiums

verleihen die Universitäten z.B. folgende Titel:

  • Experto Universitario (dt. Experte) (+ Fachrichtung) (oft auch für berufserfahrene Nicht-Akademiker geöffnet) (250 Stunden)
  • Especialista Universitario (dt. Spezialist) oder Diploma Universitario de Postgrado (dt. Postgraduierten-Diplom) (+ Fachrichtung) (300 Stunden)
  • Máster bzw. Magíster Universitario, auch Maestría (+ Fachrichtung) (500 Stunden)

wobei Vorlesungs- und weiterer Arbeitsaufwand (etwa in Form von Abschlussarbeiten) ebenso wie das Niveau von Studiengang zu Studiengang und Hochschule zu Hochschule variieren.

Die títulos propios werden zwar von den jeweils zuständigen Ministerien für Bildung und Wissenschaft nicht als Regelstudienabschlüsse[1] anerkannt, sind aber innerhalb der akademischen Welt und für einen zukünftigen Arbeitgeber durchaus von Wert, da sich die Absolventen durch hochspezialisierte Kenntnisse mit meist betriebswirtschaftlicher Orientierung auszeichnen.[2]

Da die Universitäten die Abschluss-Titel in diesen Studien (außerhalb der Bolognaarchitektur) selbst wählen können sind auch die Bezeichnung „Magister“ oder „Magistra“ denkbar.

Diese Titel weisen aber keinen Abschluss eines Regelstudiums auf der Stufe 2 der Bologna-Architektur nach und berechtigen daher auch nicht zur anschließenden Promotion.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VISVienna International Studies ,

Hier finden Sie die Allensbach Hochschule, Martin Stieger und  VIS auf youtube

Fernlehrangebot am VIS Campus:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. ?


[1] Diesen Diplomen und akademischen Graden fehlen die Wirkungen, die die Rechtsvorschriften den in Absatz 1 genannten Diplomen und Graden zuerkennen (Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001)

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%ADtulo_propio#cite_note-1

Mit der Promotion nach wie vor gute Karrierechancen!

Der idwInformationsdienst Wissenschaft – berichtet: https://idw-online.de/de/news763497

Kürzlich erschien der neue Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN), der eine Bestandsaufnahme zur Situation junger Forscher*innen in Deutschland liefert.

Das DZHW hat sich einerseits als Konsortialpartner am BuWiN 2021 beteiligt, andererseits in einem Projektverbund mit dem INCHER-Kassel und dem Regionalen Forschungsnetz des IAB Rheinland-Pfalz-Saarland eine Begleitstudie verfasst.

Nach der Promotion wechseln viele Promovierte in Bereiche außerhalb der Wissenschaft mit guten Beschäftigungsaussichten.

Eine gute Promotionsnote und Konferenzbesuche befördern den Verbleib in der Wissenschaft. Hannover, Kassel 19.02.21.

Die Begleitstudie mit dem Titel „Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter – zur Multifunktionalität der Promotion“ nimmt die Karriereverläufe und die berufliche Situation nach der Promotion in den Blick und liefert zahlreiche detaillierte Befunde z. B. zur Übernahme von Leitungspositionen, zum Einkommen und zum Verbleib im Wissenschaftssystem.

Eine Besonderheit der Begleitstudie ist, dass sie mit den Absolventenstudien, dem Promoviertenpanel des DZHW und dem IAB-INCHER-Projekt zu erworbenen Doktorgraden unterschiedliche Datenbasen einbezieht.

Dadurch wird eine Analyse der Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter vor, während und nach der Promotion in Deutschland möglich.

„Die Ergebnisse deuten an, dass für Promovierte häufig das Jahr ihres Abschlusses und die Zeit unmittelbar danach mit einer Vielzahl von beruflichen Veränderungen verbunden ist“, erklärt Johannes König, Wissenschaftler am INCHER-Kassel.

„Zwar wechseln viele Promovierte in dieser Zeit von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle und erzielen deutliche Einkommenszuwächse, diese Änderungen sind jedoch oft auch mit einer sektoralen Neuorientierung hin zur Privatwirtschaft verbunden“, kommentiert Johannes König.

Viele Promovierte sind nach der Promotion außerhalb von Hochschule und Forschung beschäftigt.

Nur jeder fünfte bis sechste Promovierte arbeitet langfristig im Wissenschaftssystem.

„Eine Promotion ist somit nicht nur ein Wegbereiter für eine Hochschulkarriere, sondern bietet auch gute Beschäftigungsaussichten in anderen Bereichen“, sagt Kolja Briedis, Projektleiter am DZHW.

Ob Promovierte dauerhaft im Wissenschaftssystem bleiben, hängt sowohl vom Promotionsfach als auch von den Rahmenbedingungen während der Promotion ab.

Für Promovierte, die eine Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen hatten, ist es wahrscheinlicher, dass sie auch später in Hochschule und Forschungseinrichtungen arbeiten, als für solche, die mithilfe eines Stipendiums oder ohne engere Anbindung an die Hochschule – zum Beispiel nebenberuflich – promoviert haben.

„Promovierte mit einer besseren Promotionsnote verbleiben ebenfalls häufiger im Wissenschaftssystem.

Darüber hinaus lässt sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Teilnahme an Konferenzen und Tagungen und dem Verbleib im Wissenschaftssystem finden.

Es sind also mehrere Faktoren, die beeinflussen, ob Personen nach der Promotion eine wissenschaftliche Karriere fortführen – oder eben nicht“, erläutert Kolja Briedis.

Nur sehr wenige Promovierte sind kurz nach dem Abschluss der Promotion arbeitslos (ein bis zwei Prozent).

Die Arbeitslosigkeit bleibt auch in den Folgejahren auf diesem niedrigen Niveau.

Zudem verdienen Promovierte im Durchschnitt deutlich mehr als nicht-promovierte Akademikerinnen und Akademiker.

„Zehn Jahre nach dem Studienabschluss liegen die Unterschiede in den Jahreseinkommen zwischen Promovierten und nichtpromovierter Akademikerinnen und Akademiker – je nach Fachrichtung und Beschäftigungssektor – zwischen 13.000 und über 20.000 Euro.

Außerdem erreichen Promovierte auch häufiger Leitungspositionen als Nichtpromovierte“, erläutert Kolja Briedis.

Insgesamt zeichnet die Studie ein positives Bild zur Beschäftigung Promovierter, gerade auch außerhalb des Wissenschaftssystems.

Die Begleitstudie und der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 sind abrufbar unter: https://www.buwin.de/

Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz – ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig – und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

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Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

Promotion in Fernlehre:

DZHW: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 – Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland

Der Bericht präsentiert empirische Befunde zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland.

Schwerpunktthema der Ausgabe 2021 sind die Karriereverläufe Promovierter, weitere Themen sind Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierungsbedingungen in der Promotionsphase, Übergänge in die Qualifizierung sowie Karrierewege und berufliche Perspektiven nach der Promotion.

Die Personalstruktur und -entwicklung, Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere, Mobilitätsverhalten und Analysen zu Fachkulturen werden ebenfalls behandelt.

Basis des Berichtes sind Daten aus amtlichen Statistiken sowie aus regelmäßig durchgeführten Befragungen.

Vergleichbarkeit und Einordnung der Befunde stehen bei der Aufbereitung der Daten im Mittelpunkt.

Der Bericht schafft eine Wissensbasis für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Interessenvertretungen, Förderorganisationen und Entscheidungsträger:innen in Bund und Ländern.

Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz – ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig – und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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