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Wie wird der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) aus den USA in Deutschland oder Österreich geführt?

Weil ich heute gefragt wurde, wie der us-amerikanische “Doctor of Ministry” in Österreich und Deutschland geführt wird, darf ich auch hier in meinem Blog darauf eingehen.

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) wird in Studien vergeben, die Fähigkeiten in anwendungsorientierter Forschung für die Arbeit im Dienste einer Kirche vermitteln.

Führung in Deutschland:

Der Doctor of Ministry aus den USA ist in Deutschland als D.Min mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen.

ANABIN stuft den D.Min. nicht auf D 1 (wissenschaftliches Doktorat) sondern auf A 5 ein:

 A5Abschlusstyp für Studiengänge mit einer typischen Normdauer von mehr als vier Jahren

Der D.Min. darf daher in Deutschland nicht als Ph.D. oder Dr. geführt werden.

Die Führung US-amerikanischer Doktorgrade hat die KMK mit Beschluss vom 15. Mai 2008 neu geregelt. 

Danach können nur Inhaber des Doktorgrades „Doctor of Philosophy“, Abkürzung: „Ph.D.“ von Universitäten der sog. Carnegie-Liste anstelle der in den USA üblichen Abkürzung die Abkürzung: „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.

Die Carnegieliste (Liste 1 und 2: Research Universities – high and very high research activity), ist unter http://classifications.carnegiefoundation.org/lookup_listings/institution.php  abrufbar.

Beispiel: Doktorgrad der Boston University in Massachusetts: Doctor of Philosophy, abgekürzt: Ph.D. oder Dr.

Wissenschaftliche Doktorgrade „Doctor of Philosophy“ aus den USA, die nicht an Universitäten der sog. Carnegie-Liste erworben wurden, sind in der abgekürzten Form als „Ph.D.“ mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen. 

Wer also den D.Min. aus den USA in Deutschland ohne Zusatz der verleihenden Hochschule oder gar als Ph.D. oder Dr. führt, begeht meiner Einschätzung nach, die unbefugte Führung eines akademischen Grades, Titels oder einer Würde und ist gemäß § 132 a Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Haft bedroht. 

Von einer unbefugten Führung ist auszugehen im Falle einer
– Gradführung ohne Berechtigung,
– Gradführung in falscher Form,
– Gradführung ohne erforderlichen Herkunftszusatz,
– Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden, Titeln und Würden zum Verwechseln ähnlich sind.

In Österreich:

Kurze Antwort:

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) ist so zu führen, wie er in der Originalurkunde verliehen wurde, eben als DMin oder D.Min., diese Führung ist auch ohne Zusatz- und ohne Herkunftsbezeichnung möglich.

Längere Antwort:

Ausländische akademische Grade können in Österreich nach denselben Regeln wie inländische österreichische akademische Grade[1] geführt werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine Institution, die als Universität oder Hochschule anerkannt ist.

Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie akademische Grade in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich.

Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, hängt vom Ausbildungsniveau des abgeschlossenen Studiums (Bachelor, Master, Doktor) und von der fachlichen Zuordnung (z.B. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften) ab.

Beispiele:

Petra Mayer, BA
Boris Vuković, MSc
Peter Schneider, PhD

Mit dem Recht zur Führung der akademischen Grade sind unmittelbar keine weiteren Rechte verbunden, insbesondere keine Berufsrechte.
Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert wurde, ist statt diesem der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.

EU-Regelungen

Die österreichische Regelung ist mit dem EU-Recht konform, vor allem der Berufsqualifikationen-Richtlinie, 2005/36/EG.

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Fragen zum Beitrag, zu Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Dr., PhD, DBA, PhDr. …

PhD oder Dr. ?


[1] Inländische akademische Grade können wie folgt geführt werden:

  • im privaten Verkehr ohne Einschränkung – man kann die Grade also auf Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten und Ähnlichem bedenkenlos anführen.
  • im Verkehr mit Behörden, also die Verwendung in Eingaben jeder Art, vor allem darf man den akademischen Grad in den dafür vorgesehenen Feldern in Formularen anführen.
  • als Ersichtlichmachen in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Wie ein inländischer akademischer Grad geführt werden darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diplom- und Doktorgrade sind demnach dem Namen voranzustellen, Bachelor-, Mastergrade und “PhD” nachzustellen, sofern nicht in Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist. Wobei es alternative Formen des akademischen Grades gibt. So kann die die deutsche bzw. englische oder – wenn vorhanden – auch die lateinische Langfassung sowie die entsprechende Abkürzung des akademischen Grades verwendet werden.

Online in London studieren! Mit der Meisterprüfung direkt in ein britisches Masterstudium einsteigen:

Hoch interessant auch für alle Absolventen/-innen von Meisterprüfungen und Lehrgängen der Weiterbildung:

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement bietet in Kooperation mit der Buckinghamshire New University berufsorientierte Masterprogramme an.

Die Buckinghamshire New University (New Bucks) ist eine britische, junge und moderne Hochschule. 1891 zunächst als College gegründet, seit 2007 eine staatliche Universität.

In der Nähe von London ansässig gehört die New Bucks laut dem „Good University Ranking Guide“ zu den beliebtesten Universitäten Großbritanniens.

Internationale Master-Programme der New Bucks:

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  • International Master of Business Administration

Dauer: 3 Semester, 180 CATS, Credit Accumulation and Transfer Scheme, 2 CATS entsprechen 1 ECTS (European Credit Transfer System), ca. 1.800 Stunden Workload (Seminare, Workshops und Selbststudium)

Unterrichtssprachen: Deutsch und Englisch

Zugangsvoraussetzungen: akademischer Abschluss oder (Fach)Abitur und zumindest 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungsqualifikation auf Level 6/7 EQR, fundierte Englischkenntnisse

Abschluss: M.A., MBA verliehen von der Buckinghamshire New University

Studienrichtung: Management

Organisation: Berufsbegleitender Studiengang mit Lehrveranstaltungen an 14 Kompaktwochenenden

Studienbeginn: Sommersemester (Ende April, beim M.A. nur berufsbegleitend) und Wintersemester (Ende Oktober – Vollzeit und berufsbegleitend)

Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen

Kosten: 10.950 € Einmalzahlung, monatliche Ratenzahlung möglich:
18 monatliche Raten a 495 € plus jeweils Semestergebühren in Höhe von 995 €

M.A. Leadership and Management:

Der M.A. Leadership and Management ist als berufsbegleitendes Studium konzipiert.

Sie erarbeiten sich die Inhalte der einzelnen Module in Präsenzveranstaltungen an ausgesuchten Kompaktwochenenden (ca. 1 Wochenende pro Monat) sowie im Selbststudium.
Jeweils zum Wintersemester wird der Studiengang auch als Vollzeitstudium angeboten.

Studienmodule

– Performance Leadership in a VUCA Environment
– Realising Personal Potential & Developing Team Talent
– Ethics, Change & Innovation
– Financial & Operational Excellence while Managing Risk
– Master Thesis
– optional:  2 Schwerpunktmodule aus den Bereichen Automobilwirtschaft, Digital Business Transformation, IT, Marketing, Wirtschaftspsychologie

MBA International Master of Business Administration:

Der Studiengang setzt sich aus 8 Theoriemodulen und der anschließenden Masterthesis zusammen. Die Theoriemodule werden in den ersten beiden Semestern absolviert, während sich das dritte Semester der Abschlussarbeit widmet.

Fachliche, betriebswirtschaftliche Lerninhalte werden hier ganz eng mit praxisorientierten Arbeitsweisen verknüpft: Projektarbeit im Team, Behandlung von Fallstudien und gemeinsame Ausarbeitung von Strategien fördern die Sozial- und Methodenkompetenz.

Die Lehrveranstaltungen finden berufsbegleitend an ausgesuchten Kompaktwochenenden (ca. 1 x pro Monat) statt. Die Module des ersten Semesters werden auf Deutsch unterrichtet und parallel besuchen Sie einen Englisch-Crashkurs, um Ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen. Die Module im zweiten Semester in englischer Sprache. Der MBA International Master of Business Administration ist ein Executive MBA.

Folgende Themen werden im Studium bearbeitet:

1. Semester

– Marketing Strategy
– Leading Management and Developing Talents
– International Management and Finance
– International Logistics and Operations Management

2. Semester

– Strategic Leadership
– Project Management
– Organisational Resilience
– Digital Leadership

3. Semester

– Business Research Methods / Master Thesis

Double Degree: London & Paris

Es besteht auch die Möglichkeit zum International Double Degree.

Nach dem Studium in London könnten Sie auf den MBA oder MA einen MSc der Paris Pole Alternance (PPA) als TopUp folgen lassen:

Online in Paris studieren! TopUp: nutzen Sie Ihren MBA, MA, LL.M. … für einen berufsorientierten MSc der PPA (1 Semester)

Nach erfolgreichem Abschluss des Masters haben Sie damit in einem zusätzlichen Semester die Möglichkeit, den internationalen Abschluss Master of Science in

– Automotive Management
– Digital Business Transformation Management
– Economic Psychology
– IT Management
– Marketing Management

zu erlangen.

Hierfür sind zwei fachspezifische Module zu besuchen und eine zusätzliche Master-Thesis zu schreiben.

Das Studienprogramm ist berufsbegleitend an Kompaktwochenenden organisiert und erfordert 3 Präsenztage im Studienzentrum Monheim plus online Lernen. Optionale Auslandsaufenthalte sind möglich, aber nicht verpflichtend.

Die reguläre Studiendauer des Double Degree Programms beträgt 4 Semester.

Auf die Kosten für das Double Degree Programm erhalten Sie 10% auf die Gebühren bei Einmalzahlung zu Beginn des Studiums.

Mit dem britischen Masterabschluss auch promovieren:

Sie könnten nach Ihrem britischen MBA oder M.A. auch ein Promotionsstudium (in Fernlehre) anschließen:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 6 Jahren 40 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), der Pôle Paris Alternance (PPA) und der Buckinghamshire New University, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

EQR:

ECTS:

Promotion im Fernstudium:

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Das österreichische Universitätsgesetz 2002[1] regelt im § 54 (4):

Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden.

Im § 51. (2) Ziffer 12.:

Doktoratsstudien sind die ordentlichen Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien dienen. Sie sind nicht in Studienabschnitte gegliedert.

Im § 51. (2) Ziffer 14.:

Doktorgrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Doktoratsstudien verliehen werden. Sie lauten „Doktorin“ oder „Doktor“, abgekürzt „Dr.“, mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, oder „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“.

Das österreichsche Studienrecht kennt daher genau zwei Doktorgrade, die nach einem zumindest dreijährigen Studium verliehen werden können, den

  • Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“ und
  • Doktorin“ oder „Doktor“, abgekürzt „Dr.“, mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz.

Österreich nimmt auch am Europäischen Hochschulraum – Bologna-Prozesses – teil, dem System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse mittels dreistufigem Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD) und regelt daher im UG 2002 auch ganz klar:

§ 88.(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Daher können in Österreich auch andere als die beiden „heimischen“ Doktorgrade gem. § 88 UG geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden.

„PhDr.“ („doktor filozofie“)

In den EU-Mitgliedsländern Tschechien und der Slowakischen Republik verleihen Universitäten nach in der Regel zweisemestrigen Studien auch Doktorgrade in unterschiedlichen Disziplinen, z.B.:

„JUDr.“ (juris utriusque doctor“)

„PhDr.“ („doktor filozofie“ im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften), 

die deshalb als „kleine Doktorgrade“ bezeichnet werden – im Unterschied zum „großen Doktorgrad“, der wissenschaftlichen Ebene des Doktorgrads auf der Stufe 3 von Bologna,

oder als Nachweis für den ordnungsgemäßen Abschluss eines medizinischen Studiums (wenn das Examen bestanden ist. Hier spricht man dann vom „Berufsdoktorat“ „MUDr.“ („medicinae universae doctor“).

Die Rechtslage des MUDr. ist vergleichbar mit dem Dr.med.univ. nach Abschluss des österreichischen Masterstudiums der Humanmedizin.

Der von Universitäten aus Tschechien und der Slowakischen Republik verliehenen akademische Grad PhD ist ein wissenschaftlicher Doktorgrad auf der 3. Stufe von Bologna und wird als solcher auch entsprechend geführt und eingetragen.

Die tschechischen oder slowakischen „kleinen“ Doktorgrade können in Österreich in der verliehenen Form geführt und eingetragen werden: PhDr., JUDr., MUDr.

Entsprechend § 88 (2) UG vor dem Namen, also z.B. PhDr. Max Mustermann.

DBA – „Doctor of Business Administration“

Britische Universitäten[2] verleihen neben dem bekannten PhD insbesondere für angewandte Forschungsstudien aus den Wirtschaftswissenschaften auch den DBA.

Dieser konnte in dieser Form und UG-konform während aufrechter EU-Mitgliedschaft (bis 31. 12. 2019) in Österreich auch so geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen werden: Max Mustermann, DBA.

Was nun nach Auslaufen der Übergangsfrist (31. 12. 2020) zwischen der EU und Groß Britannien vertraglich vereinbart wird, steht derzeit leider noch nicht fest.

Deutschland:

In Deutschland wird die Eintragung des „Doktorgrads“ bundesrechtlich im § 2 MRRG (Pflichtinhalt des Melderegisters) und den landesrechtlichen Regelungen, die diese Vorschrift umsetzen (siehe etwa Art. 3 Abs.1 Nr. 4 BayMeldeG) geregelt.

Entsprechende Regelungen enthalten das Passgesetz (§ 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 PassG) sowie das Personalausweisgesetz (siehe § 5 Abs. 2 Nr.3 PAuswG).[3]

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) – Rechtsgrundlage

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.

2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

Die KMK folgt damit auch der Nr. 4.1.3 der Passverwaltungsvorschrift, die da regelt: „Die Eintragung „Dr.“ für Berufsdoktorate, sog. kleine Doktorgrade oder andere Hochschultitel ist nicht zulässig.”

Allerdings werden von deutschen Hochschulen weder „Berufsdoktorate“ noch „kleine Doktorgrade“ verliehen, somit werden damit für Deutschland ausländische akademische Grade angesprochen, z.B. der in der Slowakischen Republik erworbene Titel „PhDr.“ („doktor filozofie“) oder der „Dr.med.univ.“ aus Österreich[4].

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Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD)


[1] Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002

[2] aber auch andere Länder kennen den DBA, insbesondere auch nach Berufsdoktoraten

[3] https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/pass-ausweis-melderecht/2012/self/newsletter_oktober_2012_1518722312000.pdf  

[4] korrespondierend mit dem österreichischen Universitätsgestz 2002, § 51 (2) Z 11.: Mastergrade sind die akademischen Grade, die nach dem Abschluss der Masterstudien verliehen werden. Sie lauten „Master“ mit einem im Curriculum festzulegenden Zusatz, wobei auch eine Abkürzung festzulegen ist, bzw. „Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur“, abgekürzt „Dipl.-Ing.“ oder „DI“; für den Abschluss des Humanmedizinischen Masterstudiums kann der Mastergrad „Doctor medicinae universae“, abgekürzt „Dr. med. univ.“, für den Abschluss des Zahnmedizinischen Masterstudiums kann der Mastergrad „Doctor medicinae dentalis“, abgekürzt „Dr. med. dent.“, und für den Abschluss des Masterstudiums der Pharmazie kann der akademische Grad „Magistra pharmaciae“ oder „Magister pharmaciae“, jeweils abgekürzt „Mag. pharm.“, verliehen werden. Masterstudien für das Lehramt schließen mit dem akademischen Grad „Master of Education („MEd“) ab.

Gesellschaftspolitik, Politische Theorie, Public Management, Verwaltungsökonomie, u.v.a.m. – Vorlesungen zum Nachhören:

Zum Nachhören auf youtube:

Diese Vorlesungen waren Teil des Lehrgangs universitären CharaktersPublic Management” des Hans Sachs Instituts Wels, welcher mit dem akademischen Grad MPA (Master of Public Administration) abgeschlossen werden konnte.

Mit einem akademischen Grad, den das HSI in Österreich erstmals eingeführt und verliehen hat.

Nun verleihen staatliche und private Universitäten und Fachhochschulen den MPA ebenfalls und hat sich das Studium “Public Management” auch in Österreich etabliert.

Informationen zum HSI finden Sie hier: https://viennastudies.com/news/f/was-wurde-aus-dem-hans-sachs-institut 

Informationen zu (akademischen) (Master-)Lehrgängen der Weiterbildung (z.B. MBA) und zu in- und ausländischen) Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat), die in Fernlehre absolviert werden können, finden Sie hier: https://viennastudies.com/de

Nach erfolgreichem Studium wurde in legendären Graduierungsfeiern dann auch weiter diskutiert und oft der Grundstein für weitere Studie gelegt.

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Martin G. Stieger auf youtube:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach vier Jahren 24 Promotionen – internationales Programm startete sehr erfolgreich!

24 erfolgreiche Promotionen bislang machen das seit 4 Jahren grenzüberschreitend angebotene Doktoratsstudium der UNIBIT zu einem der erfolgreichsten in Österreich.

Montag letzter Woche konnten fünf Studierende aus Deutschland und Österreich ihre Dissertationen erfolgreich verteidigen – den Newsletter und Absolventenstimmen dazu.

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

European Cross-border (distant) PhD – in English or German

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/35659736/admin/

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

Immer wieder einmal stellen wir das Programm auch in Webinaren vor – hier ein Link zu einer Aufzeichnung:

https://eduearth.webinarninja.com/live-webinars/89870?tok_reg=afe446b2-c05d-4547-8152-f04b66ee9701-84539495

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

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Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

  1. Kompetenzen und Persönlichkeit stärken
  2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf
  3. Höheres Gehalt
  4. Status
  5. Freude

Auch Hochschulabsolventen, die nicht das Ziel haben, eine akademische Laufbahn einzuschlagen, denken oft an eine Promotion.

Sie haben dabei abzuwägen, ob der damit verbundene langjährige und anspruchsvolle Weg zum Doktortitel wirklich sinnvoll ist.

Diese Frage kann natürlich nur jede/r für sich selbst beantworten, aber in allen Überlegungen werden wohl 5 Gründe immer wieder genannt und diesbezügliche  Argumente dafür und dagegen abgewogen.

  1. eine Promotion vermittelt Fachkenntnisse und stärkt die eigene Persönlichkeit.

Beschrieben wird die Kompetenz nach einer Promotion im Niveau 8 des europäischen Qualifikationsrahmens:

Niveau 8 beschreibt Kompetenzen, die zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet.

Fachkompetenz

Wissen

Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen (Doktoratsebene) oder über umfassendes berufliches Wissen in einem strategie- und innovationsorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.

Fertigkeiten

Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach (Doktoratsebene) oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
Neue Ideen und Verfahren beurteilen.

Personale Kompetenz

Sozialkompetenz

Organisationen oder Gruppen[1] mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
Fachübergreifend Diskussionen führen und in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.

Selbständigkeit

Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel wählen und neue Ideen und Prozesse entwickeln.

2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf

Ein Doktortitel verspricht bessere Chancen auf Führungspositionen. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes übernehmen mehr als die Hälfte aller Promovierten bereits im ersten Job eine Leitungsfunktion.[2] Dabei beträgt der Altersmedian bei den Promovierenden in Deutschland 29,7 Jahre, d.h. die eine Hälfte der Promovierenden war im Jahr 2017 jünger, die andere Hälfte älter.[3]

Man kann also mit einer Promotion schneller aufsteigen, wobei es hier natürlich große Unterschiede gibt und sich die Promotion für Sozial- und Geisteswissenschaftler eher nicht spürbar auswirkt, bei Medizinern, Technikern und Ingenieuren sowie Wirtschaftswissenschaftlern – insbesonders jene, die in Unternehmensberatungen und Kanzleien arbeiten wollen, schon.[4]

3. Höheres Gehalt

Schon das Einstiegsgehalt liegt mit Doktortitel in den meisten Branchen höher als das anderer Absolventen.

Daraus folgend dann auch das durchschnittliche Einkommen im Laufe der Karriere: bis zu 26 Prozent mehr Gehalt mit Doktortitel

Wie stark sich eine Promotion in den verschiedenen Fachbereichen auf das Gehalt auswirkt, zeigt eine Auswertung des Gehaltportals gehalt.de aus dem Jahr 2018.

Je nach Branche verdienen Berufseinsteiger mit Doktortitel zwischen 4 und 26 Prozent mehr Geld.[5]

4. Status

Ein Doktortitel sorgt in jedem Fall für Anerkennung und Respekt – nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag.

Im OECD-Durchschnitt besitzt ein Prozent aller Bürger über 25 Jahren einen Doktortitel. In den Vereinigten Staaten sind es 1,2 Prozent, in Deutschland sogar 1,8 Prozent.

Sehr interessant zu diesem Argument finde ich die Artikel „Die Akademisierung der Vorstandsetagen“ von Eugen Buß, „Promotionen von Politikern …“ von Heinrich Best und viele spannende wissenschaftliche Aufsätze mehr in Huber/Schelling/Honbostel (Hrsg): „Der Doktortitel zwischen Status und Qualifikation“, 2012

5. Freude

Ein Promotionsvorhaben kann aber einfach auch nur große Freude bereiten komplexere Sachverhalte zu durchschauen und zu verknüpfen, Interesse zu befriedigen, den Geist zu nutzen und zu schulen …….

So ist es auch zu erklären, warum der älteste Promovierende im Jahr 2017 in Deutschland bereits 97 Jahre alt war – die mit einer Promotion steigenden Berufsaussichten alleine werden hier nicht den Ausschlag gegeben haben.

Wie lege ich mein Promotionsvorhaben nun aber konkret an?  

Obgleich in Deutschland derzeit fast 200.000 Studierende ein Promotionsvorhaben betreiben und 155 der insgesamt 429 Hochschulen in Deutschland auch eine Promotionsberechtigung[6] haben, wird es zunehmend schwieriger die nötigen Betreuer zu finden (5,6 Promovierende je HochschulprofessorIn waren es in Deutschland im Jahr 2017).

Die Lösung liegt zunehmend in der Möglichkeit einer Auslandspromotion:

Wenn Sie daran Interesse haben, berate ich Sie sehr gerne – schreiben Sie einfach an Mail mit Ihren Fragen an martin.stieger@liwest.at

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth


[1] Dies umfasst Unternehmen, Verwaltungseinheiten oder gemeinnützige Organisationen

[2] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[3] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[4] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[5] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[6] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Natürlich folgt das baden-württembergische Hochschulrecht[1] der Bologna-Architektur:

  1. Zyklus: 180 – 240 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Bachelor; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« vorsehen.
  1. Zyklus: 60 – 120 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Master; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen.
  1. Zyklus: Promotionsstudium mit eigenständiger Forschung; Doktor-Grad / PhD (keine ECTS-Grundlage; angenommener Arbeitsaufwand von drei bis vier Jahren in Vollzeitbeschäftigung).

 

Das Land Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft[2]:

  • 9 Universitäten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 8 Kunst- und Musikhochschulen,
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie,
  • mehr als 25 anerkannte private und kirchliche Hochschulen mit Hauptsitz im Land,
    • darunter 3 Hochschulen für Kirchenmusik und
    • 2 Private Universitäten.

 

Fernstudium:

Eine der Hochschulen – die Allensbach University – ermöglicht sogar vollständig ortsunabhängige Fernstudien: https://www.allensbach-hochschule.de/

 

Weitere Infos zur Bologna-Architektur: http://forum.asasonline.com/das-begriffs-wiki/was-ist-die-bologna-architektur/

 

Gesetzestext:

Verleihung und Führung inländischer Grade 

§ 36 (1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

 

[1] Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG)

Vom 1. Januar 2005 – letzte berücksichtigte Änderung: § 20 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 108, 118) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3q7b/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=110&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGBWV19P1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

[2] https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulkarte/