Mit einem abgeschlossenen Regelstudium auf der Stufe 2 von Bologna = Niveau VII des EQR/DQR/NQR ist in der Regel die Promotionsreife verbunden (auch wenn die allermeisten deutschen Universitäten zudem noch eine gute Abschlussnote, meist 2,5, verlangen).
Doch auch mit einem Staatsexamen hat man Zugang zu einem Promotionsverfahren.
Folgende Staatsexamen berechtigen zur Promotion:
Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (7–9 Sem.)
Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (7–9 Sem.)
Lehrämter der Sekundarstufe II (Allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium (9 Sem.)
Lehrämter der Sekundarstufe II (Berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (9 Sem.)
Sonderpädagogische Lehrämter (8–9 Sem.)
Rechtswissenschaften (9 Sem.)
Medizin (13 Sem.)
Zahnmedizin (11 Sem.)
Veterinärmedizin (11 Sem.)
Pharmazie (8(–9) Sem.)
Lebensmittelchemie ((8–)9 Sem.)
Rückfragen zum Thema, auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Studierende und Absolvent*innen des grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogrammes der UNIBIThaben sich in einem PhD Club zusammen geschlossen, um Erfahrungen auszutauschen, Netzwerke zu knüpfen, …. und um sich auch einmal im Jahr vor Ort an der Universität in Sofia zu treffen.
Zwei solcher Treffen (2021 und 2022) fanden bereits unter reger Beteiligung – im September konnten auch zwei Promotionsurkunden übergeben werden – statt.
Derzeit hat der bereits sehr aktive PhD Club rund 80 Mitglieder.
Ein kurzer Überblick zum Promotionsprogramm:
Das grenzüberschreitende Studium wird mit einem Doktorgrad (Dr.) auf der Stufe 3 (Bolognastufe PhD) abgeschlossen.
Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt mittels Nachweises eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. entsprechende Diplomstudien.
Die Zulassung zu einem der akkreditierten Programme wird auf Grundlage eines geeigneten PhD-Research-Conceptes ausgesprochen.
Das Promotions-Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.
Die private Allensbach Hochschuleist von „Focus Business“ wieder als „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ ausgezeichnet worden. Es ist das zweite Siegel nach 2020.
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Die Auszeichnung basiert auf einer komplexen Onlineanalyse, die über die Methodik „Social Listening“ durchgeführt wurde. Für das Scoring wurden die Dimensionen Reputation, Bekanntheit und Kundennähe berücksichtigt. Anhand der unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien wurden die Anbieter ausgewählt.
„Dass wir auch in diesem Jahr zu den besten Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre und zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept genau richtig ist und wir die Bedürfnisse in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.
Die Privathochschule wurde unter rund 20.000 Anbietern von Programmen in der Erwachsenenbildung ausgewählt, die nach harten Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Online-Bewertungen und Lernkonzept ermittelt und geprüft worden sind. Unter diesen hat sich die Allensbach Hochschule mit ihrem digitalen Lehr- Lernkonzept durchgesetzt.
„Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Dozent oder eine Dozentin zur Verfügung“, sagt Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger.
Das rein digitalen Lehr- und Lernmodell eröffnet auch für Berufstätige die Möglichkeit, ein umfassendes akademisches Programm zu absolvieren, ohne sich dafür komplett neu organisieren oder die berufliche Tätigkeit einschränken zu müssen. Das etablierte Modell erlaubt autonomes und zeitunabhängiges Lernen im eigenen Lerntempo.
Studierende können ihr Bachelor-Studium an der privaten Hochschule jederzeit beginnen und die Regelstudienzeit – ohne zusätzliche Gebühren – um bis zu 18 Monate verlängern.
„Unser Fokus liegt darauf, Praktikern berufsbegleitend die Möglichkeit einer anerkannten akademischen Ausbildung zu eröffnen und sie damit für verschiedene Karrierewege in aussichtsreichen Branchen und Bereichen zu qualifizieren. Dafür entwickeln wir regelmäßig neue Konzepte, verfügen über eine Vielzahl eigener, immer aktueller Studienmaterialien und arbeiten mit Dozenten und Dozentinnen sowie Professoren und Professorinnen zusammen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Die Auszeichnung ‚Top Anbieter für Weiterbildung 2022‘ von ‚Focus Business‘ trägt dies nun wieder prominent nach außen“, betont Timo Keppler.
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com
Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.
Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.
[1]Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.
Kürzlich erschien der neue Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN), der eine Bestandsaufnahme zur Situation junger Forscher*innen in Deutschland liefert.
Das DZHW hat sich einerseits als Konsortialpartner am BuWiN 2021 beteiligt, andererseits in einem Projektverbund mit dem INCHER-Kassel und dem Regionalen Forschungsnetz des IAB Rheinland-Pfalz-Saarland eine Begleitstudie verfasst.
Nach der Promotion wechseln viele Promovierte in Bereiche außerhalb der Wissenschaft mit guten Beschäftigungsaussichten.
Eine gute Promotionsnote und Konferenzbesuche befördern den Verbleib in der Wissenschaft. Hannover, Kassel 19.02.21.
Die Begleitstudie mit dem Titel „Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter – zur Multifunktionalität der Promotion“ nimmt die Karriereverläufe und die berufliche Situation nach der Promotion in den Blick und liefert zahlreiche detaillierte Befunde z. B. zur Übernahme von Leitungspositionen, zum Einkommen und zum Verbleib im Wissenschaftssystem.
Eine Besonderheit der Begleitstudie ist, dass sie mit den Absolventenstudien, dem Promoviertenpanel des DZHW und dem IAB-INCHER-Projekt zu erworbenen Doktorgraden unterschiedliche Datenbasen einbezieht.
Dadurch wird eine Analyse der Karriereentscheidungen und Karriereverläufe Promovierter vor, während und nach der Promotion in Deutschland möglich.
„Die Ergebnisse deuten an, dass für Promovierte häufig das Jahr ihres Abschlusses und die Zeit unmittelbar danach mit einer Vielzahl von beruflichen Veränderungen verbunden ist“, erklärt Johannes König, Wissenschaftler am INCHER-Kassel.
„Zwar wechseln viele Promovierte in dieser Zeit von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle und erzielen deutliche Einkommenszuwächse, diese Änderungen sind jedoch oft auch mit einer sektoralen Neuorientierung hin zur Privatwirtschaft verbunden“, kommentiert Johannes König.
Viele Promovierte sind nach der Promotion außerhalb von Hochschule und Forschung beschäftigt.
Nur jeder fünfte bis sechste Promovierte arbeitet langfristig im Wissenschaftssystem.
„Eine Promotion ist somit nicht nur ein Wegbereiter für eine Hochschulkarriere, sondern bietet auch gute Beschäftigungsaussichten in anderen Bereichen“, sagt Kolja Briedis, Projektleiter am DZHW.
Ob Promovierte dauerhaft im Wissenschaftssystem bleiben, hängt sowohl vom Promotionsfach als auch von den Rahmenbedingungen während der Promotion ab.
Für Promovierte, die eine Promotionsstelle als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen hatten, ist es wahrscheinlicher, dass sie auch später in Hochschule und Forschungseinrichtungen arbeiten, als für solche, die mithilfe eines Stipendiums oder ohne engere Anbindung an die Hochschule – zum Beispiel nebenberuflich – promoviert haben.
„Promovierte mit einer besseren Promotionsnote verbleiben ebenfalls häufiger im Wissenschaftssystem.
Darüber hinaus lässt sich ein positiver Zusammenhang zwischen der Teilnahme an Konferenzen und Tagungen und dem Verbleib im Wissenschaftssystem finden.
Es sind also mehrere Faktoren, die beeinflussen, ob Personen nach der Promotion eine wissenschaftliche Karriere fortführen – oder eben nicht“, erläutert Kolja Briedis.
Nur sehr wenige Promovierte sind kurz nach dem Abschluss der Promotion arbeitslos (ein bis zwei Prozent).
Die Arbeitslosigkeit bleibt auch in den Folgejahren auf diesem niedrigen Niveau.
Zudem verdienen Promovierte im Durchschnitt deutlich mehr alsnicht-promovierte Akademikerinnen und Akademiker.
„Zehn Jahre nach dem Studienabschluss liegen die Unterschiede in den Jahreseinkommen zwischen Promovierten und nichtpromovierter Akademikerinnen und Akademiker – je nach Fachrichtung und Beschäftigungssektor – zwischen 13.000 und über 20.000 Euro.
Außerdem erreichen Promovierte auch häufiger Leitungspositionen als Nichtpromovierte“, erläutert Kolja Briedis.
Insgesamt zeichnet die Studie ein positives Bild zur Beschäftigung Promovierter, gerade auch außerhalb des Wissenschaftssystems.
Die Begleitstudie und der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 sind abrufbar unter: https://www.buwin.de/
Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
Der Bericht präsentiert empirische Befunde zur Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland.
Schwerpunktthema der Ausgabe 2021 sind die Karriereverläufe Promovierter, weitere Themen sind Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Qualifizierungsbedingungen in der Promotionsphase, Übergänge in die Qualifizierung sowie Karrierewege und berufliche Perspektiven nach der Promotion.
Die Personalstruktur und -entwicklung, Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere, Mobilitätsverhalten und Analysen zu Fachkulturen werden ebenfalls behandelt.
Basis des Berichtes sind Daten aus amtlichen Statistiken sowie aus regelmäßig durchgeführten Befragungen.
Vergleichbarkeit und Einordnung der Befunde stehen bei der Aufbereitung der Daten im Mittelpunkt.
Der Bericht schafft eine Wissensbasis für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Interessenvertretungen, Förderorganisationen und Entscheidungsträger:innen in Bund und Ländern.
Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
Im lesenswerten Artikel zur Qualitätssicherung bei Abschlussarbeiten wird insbesondere zum Kompetenzerwerb durch die Promotion ausgeführt,
dass ein Doktorat einen wesentlichen Beitrag zur jeweiligen Disziplin leistet,
dass an Stelle des alten Modells eines einzelnen Doktorvaters die Dissertanten heute von Teams betreut werden und
eine wissenschaftliche Arbeit einen Prozess darstellt. (Prof. Vitouch)
Dieser wissenschaftliche Prozess beginnt bei der Prüfung des Konzepts auf wissenschaftliche Relevanz und mündet idealerweise in einer Publikation in einem anerkannten Fachjournal.
„Dissertanten sollten Nachwuchswissenschaftler sein, die von Wissenschaftlern betreut werden und im Peer-Kontext – auch gemeinsam mit anderen Dissertanten – eingebunden sind“ (Vitouch).
So weit kann ich jeden Satz unterschreiben, bei der Eingangs zitieren Meinung des sehr geschätzten Kollegen Vitouch: „So etwas geht nicht berufsbegleitend“, muss ich aber einwenden:
gerade berufstätige Doktorandinnen und Doktoranden leisten hervorragende wissenschaftliche Arbeit.
Nach dem Masterabschluss kann dabei auf hohem Niveau Theorie und Praxis verbunden werden und stehen Beruf und Familie den hohen Ansprüchen an ein Doktorat nicht entgegen.
In vielen Fällen so würde ich meinen, bereichern berufstätige Promotionswerber die Wissenschaft sogar.
Wer noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen hat wird an manchem Dissertationsthema zur ZPO scheitern und lässt sich z.B. moderne Personalführung schwer von Wissenschaftlern untersuchen, die noch nie Mitarbeiterverantwortung getragen haben.
Ich glaube, dass sowohl Promotionsvorhaben die ausschließlich und jahrelang an einer Universität betrieben werden, als auch solche, die man berufsbegleitend absolviert, ihre Berechtigung haben, sich Theorie und Praxis wechselseitig bereichern und durch Berufserfahrung durchaus wichtige Erkenntnisse für die Promotion gewonnen werden können.
Vom Elfenbeinturm als ausschließlichem Ort wissenschaftlicher Erkenntnisse sind moderne Konzepte daher auch schon lange abgekommen.
Wie sehen Sie das?
Diskussionsbeiträge, Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com
Mit dieser Frage habe ich mich in meinem Blog und auch auf Youtube schon befasst.
Heute möchte ich zwei weitere oft gestellte Fragen beantworten:
Wird der Umfang eines Doktoratsstudiums im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) auch in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben?
Nein!
Das österreichische UG – Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 – regelt im § 54 (2) UG eindeutig: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben.
Aber:
Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden. (§ 54 (2) UG)
In den jeweiligen Promotionsprogrammen können nun Studienleistungen gefordert werden wie z.B. spezielle Doktoranden-Seminare und auch Prüfungsleistungen vorgeschrieben werden, für die es dann sehr wohl ECTS-Anrechnungspunkte geben kann.
So kann man also in einem dreijährigen Doktoratsstudium durchaus beispielsweise 60 ECTS an Prüfungsleistungen ableisten müssen, die durch die Universität auch gesondert bestätigt werden können.
Wichtig ist auch, dass sogenannte Weiterbildungsdoktorate, Berufsdoktorate oder „Kleine“ Doktorate nicht als ein wissenschaftliches Doktorat im Sinne des österreichischen UG oder des Studienrechts der deutschen Bundesländer angesehen wird.
2. Ist die Zulassung zum Doktorat ganzjährig möglich oder ist man auch hier an die allgemeine Zulassungsfrist und die daran anschließende Nachfrist (die gem. UG in Österreich im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet) gebunden?
JA!
Die Zulassung zu einem Doktorat ist ganzjährig möglich!
Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.
Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.
Am 1. November 2020 – feierte die Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien UniBIT (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) das 70-jährige Bestehen der Universität (фотограф Георги Иванов – Fotograf Georgi Ivanov)
Die Universität führt auch in Österreich Studiengänge durch – derzeit ausschließlich Doktoratsstudien:
Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com
Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.
Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.
Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBIT – Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen.
Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.
Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.
Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.
Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung dreier deutscher und eines österreichischen Kollegen heute, können wir bereits 35 erfolgreiche Promotionen feiern.
Das Promotionsprogramm
wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com
Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Wherebyvereinbaren.
Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.
Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBIT – Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:
Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)
Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.
Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.
Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.
Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.
Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt …
Ihr Leitfaden für die Promotion:
Dr. – PhD – DBA – PhDr. VIS Begriffs Wiki
Doktorat in Fernlehre
[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)